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keit dort außerordentlich groß geworden sey, weil man verab— saͤumt hatte, fuͤr die gehoͤrige Ableitung der umliegenden ste— henden Gewaͤsser zu sorgen. . Nieder lande.
Bruͤssel, 2. Januar. Die officielle Zeitung enthaͤlt in der eben erschienenen Nummer 90 das Gesetz uͤber einen Credit von 15 Millionen fuͤr die uͤberseeischen Besitzungen.
Das Zuchtpolizei-Gericht im Haag hatte den dortigen Buchdrucker van der Ven wegen Verläͤumdung eines evan— gelischen Predigers in Scheveningen zu sechsmonatlicher Haft, 600 Fl. Geldstrafe und dem Verluste gewisser buͤrgerlicher Rechte auf fuͤnf Jahre verurtheilt. Der ohere Gerichtshof im Haag, an welchen der Verurtheilte appellirte, hat dieses Urtheil in einer Sitzung vom 29sten v. M. bestätigt.
Bei dem Buchhändler Brest van Kempen ist vor Kur— zem ein Werk uͤber die Verantwortlichkeit der Minister nach Niederlaͤndischem Staats⸗-Rechte erschienen. Die Gazette des Pays-Bas enthaͤlt in zwei Artikeln eine Beurthei— lung dieses Buches; in dem ersten beleuchtet sie die Gruͤnde, durch welche der Verfasser zu beweisen sucht, daß die Mi— nister nicht in Dingen verantwortlich seyn konnen, welche nach dn gten Kapitel der Charte in das Gebiet der Kö— niglichen Prärogative fallen. Im zweiten Artikel fuͤhrt das genannte Blatt die Beweise auf, mit welchen der Verfasser darthut, daß das Niederlaͤndische Grundgesetz zwar die mi— nisterielle Verantwortlichkeit nicht zulasse, dagegen aber durch
andere Bestimmungen der Königlichen Gewalt enge Graͤnzen setze, und dieselbe mehrerer Prärogative beraube, die nach
der allgemeinen Meinung zum Wesen einer eonstitutionnellen
Monarchie gehoren. Zu diesen Praͤrogativen rechnet der Ver—⸗ fasser ,, 1) die zweite Kammer der Generalstaaten, die sich jährlich ihrem dritten Theile nach erneuert, kann von dem Koͤnige in keinem Falle aufgeloͤst werden, wohl aber in England und Frankreich. 2) In allen andern constitution⸗
nellen Staaten kann der Koͤnig nach Gutbefinden die Zahl
der Pairs vermehren, waͤhrend die Niederlaͤndische Charte das Maximum fuͤr die erste Kammer auf 60 Mitglieder fest— stellt. 3) In andern repraͤsentativen Staaten werden die Kammern nach dem Willen des Koͤnigs eroͤffnet und geschlos— sen, nach den Niederläͤndischen Gesetzen versammeln sich die Kammern zu bestimmten Epochen, ohne vorherige Zusam—
menberufung, und koͤnnen vor dem Ablaufe einer gewissen
Zeit nicht aufgeloͤst werden. 4) Nach der Franzoͤsischen Charte kommt die Initiative bei Gesetz⸗Vorschlaͤgen nur dem Koͤnige zu, wahrend nach dem 113ten Artikel des Niederlaͤndischen Grund⸗Gesetzes jeder Deputirte das Recht hat, ein Gesetz in Vorschlag zu bringen, und damit in derselben Weise verfah— ren wird, als wenn es der Koͤnig vorgeschlagen haͤtte. 5) In andern Laͤndern werden die Gerichts-Beamten unmittel— bar vom Koöͤnige ernannt; in den Niederlanden ernennt der Koͤnig die Mitglieder des Ober-Gerichtshofes und der Pro— vinzial⸗-Gerichte nach einer dreifachen Liste, welche die Gene— ral⸗ und die Provinzial⸗Staaten einreichen u. s. w. — Die Gazette des Pays-Bas begleitet diese Punkte mit er— laͤuternden Bemerkungen, und schließt dann mit folgenden Worten: „Wir muͤssen anerkennen, daß unser Grund⸗Gesetz die Gewalt des Koͤnigs, die unserer Repraͤsentanten, unserer Richter, kurz aller Koͤrperschaften des Staats bestimmt hat. Unsere beste Garantie beruht aber auf dem sittlichen Charak— ter der Belgier, auf der hohen Stufe ihrer Bildung, auf ihrem Patriotismus, der Treue ihrer Repraͤsentanten, der Unpartheilichkeit der Richter, und vor Allem in der Hochher— zigkeit des erhabenen Geschlechts, das stets unser Schild ge— gen die Tyrannei war, das unsere Ketten gebrochen, sein Blut und seine Guͤter fuͤr das Gluͤck der Nation geopfert hat, und das die Rechte seiner Krone seiner Nach— kommenschaftunversehrtzunberliefern wissen wird.“ ; Schweiz. Zuͤr ich, 31. Dec. Heute ist die eidgendssische Kanzlei in ihrem Gesammt-Personale, mit dem eidgendssischen Archiv, der Centralkasse c., unter Bedeckung von Zuͤrich nach Bern abgereist, an welchen letzteren Vorort in der Kehr⸗Ordnung des eidgenoͤssischen Directoriums die Leitung der Bundes— Angelegenheiten fuͤr die Jahre 1829 und 1830 uͤbergeht. Es ist dafuͤr von der Regierung des abtretenden Vororts an den neu eintretenden die Uebergabs-Urkunde voroͤrtlicher Befugnisse ausgefertigt und die eidgendͤssische Kanzlei ist mit dem 1. Januar an die Befehle von Bern gestellt worden. Davon hat durch uͤbliche Kreisschreiben die Regierung des Standes Zuͤrich, wie den Regierungen aller Kantone so auch den Gliedern des diplomatischen Corps und den Schweizeri— schen Geschaͤftstraͤgern und Eonsuln im Auslande, Kenntniß gegeben. — Zu den bei Anlaß des ausgewechselten Vertrages uͤber nachbarliche Verhaͤltnisse, von Frankr eich an Schweize—
derselben
rische Magistrats⸗Personen ertheilten Geschenken und g rungen gehört, auch das dem Herrn , ,. xe vom Aargau, verliehene Commandeurkreuz der Ehren⸗r Der Bernische Schultheiß, Hr. Fischer, hat den Werz ihm von dem Franzoͤsischen Geschaͤftstraͤger uͤberre Brillanten⸗Dose mit 4000 Fr. an den Invaliden⸗Fond im Jahre 18615 aus Frankreich zuruͤckberufenen capitus Regimenter) und den Ueberrest an ein kaͤrglich aus ges tes kleineres Krankenhaus in Bern uͤbergeben und h hinsichtlich auf den Koͤnigl. Geber und die Natur des schenks am zweckmäßigsten zu verfahren geglaubt. In Niederlanden ward mit Ankeng dieses Monats die Aufs der Schweizer-Truppen durch Verfuͤgungen des K Ministers faetisch begonnen. Es sind zu Befoͤrdh Einladungen fuͤr beschleunigten Uebertritt Schweizer Soldaten in die National,, Land-
Colonial- Armee, auch mit Zulassung bei den Cuir— und der Artillerie erlassen, und die Regiments -Oberstern zu Eingabe von Verzeichnissen derer, die zu diesem Uebe geneigt sind, aufgefordert worden. Diese Regiments;
bisher ohne Anweisung von den Kantonen, welche capi haben, uͤber das Auflösungs-Geschaͤft geblieben, haben fehle eingeholt, und die ,, . Sch weizer⸗Regierun noch stets ohne Antwort auf ihre im August eingereic die angekuͤndigte Lizenzirung betreffenden Vorstellungen,
uͤber so voreiliges Einschreiten des KriegsDepartements Niederländischen Gesandten Beschwerde gefuͤhrt. Ueber kuͤnftige Schicksal der zu entlassenden Truppen walten weit ungleiche Ansichten bei den an der Capitulation! nehmenden Regierungen, als diejenigen, welche zeither und n lich mit Neapel capitulirt haben, die Ruͤckkehr und den Ueber ihrer Angehsrigen in diesen neuen Dienst zu sichern Ba nehmen, wahrend die Regierungen der Kantone, welch
Capitulationen nicht eingegangen sind, und deren schwli
mehr in der Folge eingehen werden, den freiwilligen Un
tritt ihrer Angehsrigen in den Hollaͤndischen Nationaldie die, nun einmal an fremden Kriegsdienst gewöhnt, zu H Muͤhe hatten, die ihnen angemessene . ung und!] haͤltnisse zu finden, nicht ungerne geschehen lassen. *
Den 27. December war der große Rath des Kan Luzern zur Vornahme der verfassungsmäßigen Wahlen sammelt, indem als Folge der, seit einiger Zeit im gr Rathe herrschenden großen Sterblichkeit, nach welcher im Laufe des Jahrs 1826 sechs neue Mitglieder erm werden mußten, sich abermalen sieben Rathsplaͤtze erleß fanden, naͤmlich vier von der Stadt und drei von Ser der Landschaft. Hr. Joseph Karl Amrhyn mit großer Stimmenmehrhat stätigt. Nach vollendeten Wahlverhandlungen vertagte große Rath seine ordentliche Wintersitzung auf den 26. J k. J., wo mehrere wichtige Gegenstände zur Berathung
bracht werden sollen, namentlich: der Vorschlag uͤber
fuͤhrung einer ersten Instanz in Kriminalsachen, womit Frage uͤber Trennung der Gewalten in Beruͤhrung st und das Gesetz uͤber das Erziehungswesen. 3.
Der große Rath des 6 Bern ward fur so ordentliche Wintersitzung am 8. December durch eine R des Herrn Amtsschultheiß Fischer eroͤffnet, welche die aͤuß und innern Verhaͤltnisse der Eidgenossenschaft sowohl,
des eigenen Kantons und seiner Verwaltung umfassend?
stellte. ,
Rom, 24. December. Der Vicomte von Chat briand hat bei einem Mittagsmahle, welches, ihm zu ren, der Director der hiesigen Franzoͤsischen Akademie, Gucrin, kuͤrzlich veranstaltet hatte, die Absicht zu erken gegeben, dem beruͤhmten Nikolas Poussin, dessen sterh Huͤlle hier in der San-Lorenzo-Kirche ruht, auf eigene sten ein marmornes Denkmal errichten zu lassen. Die fuͤhrung hat der edle Pair sofort dem Architekten Vaud und den Bildhauern Lemoyne und Desprez, unter Hl Gusrins oberer Leitung uͤbertragen, und dabei den sinnreih Gedanken gehabt, als eine der Hauptzierden des Monumt
einen Basrelief zu wählen, der das bekannte Gemaͤlde Pousss welche auf einen Leichenstein!
die Arkadischen Schaͤfer, halb verwischte Inschrift: „et in Arcadia ego“ lesen, stellen wird.
Florenz, 26. Dec. Gesandte am hiesigen Hofe, Lord Burghersh, ließ vor K
zem in seinem Hötel eine von ihm selbst componitte Op
„Das Turnier,“ mit vollstaͤndigem Buͤhnen-Apparat, fuͤhren. Die verschiedenen Parthien wurden von den
Periode fortzusetzen.
Der Königlich Großbritanis
S ei l a g e
är A118 em einen P tze u ß ichen Staats- 3e1Itung Nr. 8.
Rosa Williams und Caroling del Testa und von den rren Alessandro Franceschini, Gaetano Rossini u. A. m. chst gelungen dargestellt. Die Composition selbst fand herordentlichen Beifall; besonders bewunderten die Ken⸗ , außer mehreren Scenen, die beiden Finale's und die zre. Die Oper wurde an fuͤnf Abenden hintereinander zeben und nur einmal durch eine Vorstellung der Laͤsterschule n Sheridan, worin Lady Burghersh die auptrolle der dy Teazle spielte, unterbrochen. Die Graͤ n von Bom— es trug an einem jener Abende eine von Lord Burghersh diesem Behufe in die Oper eigends fuͤr sie eingelegte ie mit schoͤner und kraͤftiger Stimme vor. Die Costuͤme ren eben so glaͤnzend, als geschmackvoll. .
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Briefe aus Korfu vom 17. December (welche der Oe— reichische Beobachter mittheilt) melden: „Am 13ten M. Vormittags legte sich die Franzoͤsische Kriegsbrigg lage, Capitain Segretier, hier vor Anker. Dieses Fahr— : e von Navarin in drei Tagen, und hatte einen Fran⸗ schen Cabinets-Eourier mit Depeschen nach Paris am Bord. drei Uhr Nachmittags am naͤmlichen Tage lichtete die⸗ Brigg die Anker, und segelte in noͤrdlicher Richtung ab. Vorgestern fruͤh traf die Englische Corvette Raleigh, Ca—⸗ in . Hahe, von Poros in vier Tagen kommend, Depeschen auf dieser Rhede ein, und in der folgenden cht kam der paͤpstliche Pielege il Glotioso, Capitain tunato Bernardini, von Ancona in fuͤnf Tagen mit m Russischen Courier am Bord, hier an. Durch erwaͤhnte Englische Corvette Raleigh ist die Nachricht
eingetroffen, daß sich die Gesandten der drei, durch
Londoner Traetat verbuͤndeten Machte noch am 10. cember in Poros befanden. — Nachrichten aus Pa— s vom 6ten d. M. zufolge, hatte sich zu Vrachi (10 unden von Patras in der Provinz Kalavrita) eine an— ende Krankheit gezeigt, welche leider pestartig zu seyn int. Sogleich nachdem die Kunde hievon eingetroffen, rde in einer zu Patras von den Franzoͤsischen Behoͤrden serwegen gehaltenen Sitzung beschlossen, einen Sanitaͤts— don zu ziehen, und Aerzte an Ort und Stelle zu senden, uͤber die Natur dieser Krankheit sichere Auskunft zu er— ten; ferner wurde beschlossen, daß, vom 6ten d. M. an⸗ fangen, alle Fahrzeuge, die zu Patras aus dem Golf an—
Als Schultheiß fuͤr das Jahr 1829 wur ngen, einer vierzigtaͤgigen Wuarantaine unterworfen, und
bigen nicht gestattet werden solle, ihre Fahrt vor Ablauf die⸗ Solche Fahrzeuge duͤrfen sich der fadt Patras nicht naͤhern; der Ankerplatz wahrend der tumaz-Zeit wird ihnen in der Nähe des Kastells Morea angewiesen. Am 6. December ist zu tras die erste Nummer eines Franzoͤsischen (von Herrn srime Raybaud redigirten) Journals unter dem Titel: rrier d' Qrient, Journal politique, commercial et. litt e- e, erschienen. Von diesem Journale, in Groß⸗-Folio, soll chenlich, an unbestimmten Tagen, eine Nummer ausgege⸗ werden.“ — Die Zeitung von Korfu vom 13. Dec. meldet, daß lona, nachdem es eine Zeit lang von 2000 Griechen, unter dem
annten Vasso, blockirt gewesen, am Zten gedachten Mo—
s von den Tuͤrken geraͤumt worden sey. — Die Korfu— ung spricht auch von Gefechten, welche zwischen den Grie— und Tuͤrken in der Provinz Karpenissi und in den birgen von Agrafa statt gefunden haben sollen. — Ferner enthält die Kor fu⸗Zeitung vom obgedach⸗ Tage, unter der Aufschrift: „Griechische Angelegenheiten“ gendes: z „Die nachstehenden Documente, deren Aechtheit wir ürgen koͤnnen, sind uns von einem unserer Correspon⸗ tn mitgetheilt worden. Die Thatsache, auf die sie sich ihen, hat leider statt gefunden. Das Einschreiten des oßbritanischen Ministers bedarf keines Lobes, und wir be— ken mit Vergnuͤgen, daß die dadurch veranlaßte Antwort Griechischen Regierung der Hoffnung Raum giebt, daß gleichen Akte in Zukunft nicht mehr statt finden werden, sche außerdem, daß sie unnuͤtz nd, die Menschheit em— en, und sich durch nichts Anderes rechtfertigen lassen, als ich den noch rohen Zustand der Griechischen Soldaten, . Natur ihres Krieges in dem Zeitraum von sieben hren.“
Beile
tiefe Leidwesen nicht in Zweifel ziehen, welches i
den Maaßregeln zweifeln hindern, daß dergleichen in Zukunft nicht mehr geschehe. Erlauben Sie mir einstweilen, Ihnen hier die Ausz 9 aus zwei ciellen Berichten mitzutheilen. Der eine gied
„Rhede von Poros, den 23. November 1828.“
„Herr Graf, seit ich die Ehre gehabt habe, Ew. Ex— eellenz zu sehen, bin ich auf eine Art, die keinen Zweifel zu— laͤßt, benachrichtigt worden, daß einige Tuͤrken, welche von
den Griechischen Truppen in Numelien zu Gefangenen ge—
macht, und vor einigen Tagen, sechszig an der Zahl, nach Aegina gebracht worden sind, auf Befehl des Commandan— ten, der sie gefangen genommen hatte, mit einem gluͤhenden Eisen auf der Stirn gebrandtmarkt worden sind.“
„Meine Anwesenheit allhier und der öffentliche Charak—⸗ ter, mit dem ich noch bei der Ottomanischen Pforte bekleidet bin, legen mir die Pflicht auf, Ew. Excellenz freimuͤthig die
schmerzlichen Gefuͤhle mitzutheilen, die ein, den achtbaren Kriegsgebräuchen und den Gesetzen der Menschlichkeit so sehr
zuwiderlaufender, Act in mir erregt; und ich werde Ihnen, Herr On sehr dankbar seyn, wenn Sie mich in Kenntniß von den Maaßregeln fetzen wollen, welche Sie ohne Zweifel zu ergreifen Willens sind, um Ihr Mißfallen uͤber eine solche Barbarei an den Tag zu legen, und der Wiederholung der—⸗ selben fuͤr die Zukunft vorzubeugen.“
H9„Die bekannten Gesinnungen Ew. Excellenz sind mir hinreichend Buͤrge, daß der Gegenstand dieses Schreibens ebuͤhrend gewuͤrdigt werden wird; und ich benutze diesen . um die Versicherung meiner Hochachtung zu er⸗
neuern.“ ,
„Stratford Canning.“
„An Se. Excellenz den Praͤsidenten von Griechenland.“ HSHerr Botschafter! Ew. Excellenz werden ho 82 26 er den beklagenswerthen Act empfunden habe, dessen Sie in dem
Schreiben erwaͤhnen, welches Sie vorgestern an mich zu rich—⸗
ten mir die Ehre erzeigt haben. Eben so wenig werden Sie an E, welche ich ergriffen habe, um zu ver⸗
ot Aufschluß uͤber die Veranlassung der Barbarei, deren sich einige unserer Sol— daten schuldig gemacht haben; der andere wird ihnen bewei⸗
sen, daß die Armee und ihr Anfuͤhrer .
hinsichtlich des Feindes den Grundsaͤtzen der Ehre folgen.“
„Es bleibt mir nichts uͤbrig, als Ew. Excellenz für das wohlwollende Interesse zu danken, welches Sie guͤtigst fuͤr Griechenland an den Tag legen. Der Brief, auf den ich hier zu antworten die Ehre . liefert einen neuen Beweis davon.“
„Ich ergreife diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Bot schafter, die Versicherung meiner Hochachtung zu erneuern.“
„Poros, den 25. November 1828. .
„J. A. Capodistrias.“
„An Seine Excellenz den Herrn Botschafter Strat ford⸗
Canning.
Auszug aus einem Berichte des außerordentlichen Com— missairs des Departements der westlichen Sporaden an Se. Excellenz den Praͤsidenten.“ .
„Aegina, den 20. November 1828.
„Fuͤnf und funfzig Gefangene, worunter einige Offi⸗ ciere, sind am heutigen Tage in Aegina angekommen. Sie sind von dem Chiliarchen Kitzo Tsavella unter Escorte einiger Officiere von seinem Corps, hieher ge— schickt worden. Eine gewisse Anzahl von diesen Gefangenen trägt auf der Stirne ein mit einem gluͤhenden Eisen einge— branntes Mahl.“
„Es ist meine Pflicht, der Regierung einige Aufklärun— gen hieruͤber zu geben, damit sie daraus ersehen moge, wie
dieser Fall sich zugetragen hat.“
„Die Art und Weise, wie die Griechischen und Tuͤrki⸗ schen Milizen Krieg fuhren, ist wohl bekannt. Ehe die Kaͤmpfenden den Angriff beginnen, fordern sie sich gegen sei⸗ tig (gleich den homerischen Helden mit Vorwuͤrsen und Drohungen heraus. Dies ist in dem vorliegenden Falle zwi— schen dem Bei Prevista und Tsavella geschehen. Ersterer ließ dem Griechischen Heerfuͤhrer sagen, wenn er es wage sich zu naͤhern, und wenn er lebendig in seine Hände falle, so werde er ihn lassen. Tsavella erwiederte, daß er wohl thun wuͤrde, sich aus dem Staube zu machen, denn, wenn er oder seine Soldaten ihm in die Hände fallen sollten, so
werde er sie auf der Stirne brandmarken lassen. Das Kriegs⸗