wd 7 77 777 7
eines der Vereinigten Staaten zum Vortheil eines anderen zu vermehren. Dem großen, durch jene Aete geheiligten Grundsatze — einem von denen, auf welchen die Constitu⸗ tion selbst begruͤndet wurde — hoffe und vertraue ich, wer— den die Autoritäten der Union . beistimmen. Aber wenn einer der durch die Aete auferlegten Zoͤlle bloß dadurch den Fabrikanten erleichtert, daß er die Kosten des Pflanzers vermehrt, so mag eine nochmalige sorgfaͤltige Durchsicht ihrer Bestimmun⸗ gen, mit Huͤlfe der praktischen Erfahrung dahin gerichtet seyn, um diejenigen Punkte, welche der Landes- Industrie Schutz verleihen, auch ferner beizubehalten, diejenigen aber, welche ein großes National-Interesse nur durch die Unter— druͤckung eines anderen befoͤrdern, entweder zu entfernen, oder durch andere zu ersetzen.“ n
„Die vereinigten Staaten von Amerika und das Volk eines jeden einzelnen derselben, bilden jedes fuͤr sich eine sou— veraine Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt des Ganzen wird unter der, ihm durch die allgemeine Constitution zugestandenen Autorität von dem Congresse ausgeübt. Die gesetzgebende Gewalt jedes einzelnen Staates wird von Versammlungen ausgeuͤbt, die ihre Autoritaͤt von der Constitution dieses be⸗ sonderen Staates herleiten. Jeder ist souverain in seiner Provinz. Die Vertheilung der Gewalt unter ihnen setzt eine gegenseitige Uebereinstimmung dieser Autoritaͤten voraus. Die Mitglieder der Staats- und General⸗Regierungen sind alle eidlich verpflichtet, beiderlei Autoritaͤten zu unterstuͤtzen, und einer, wie der anderen, muͤssen sie gehorsamen. Der Fall eines Conflictes zwischen diesen beiden Gewalten ist gar nicht vorausgesetzt worden, noch ist jemals in unseren Institutio⸗ nen irgend eine Vorkehrung dagegen getroffen worden; gleich⸗ wie eine edle Nation des Alterthums laͤnger als fuͤnf Jahr— hunderte ohne ein Gesetz zur Bestrafung des Vatermordes bestand. 6
„Mehr als Ein Mal jedoch sind im Verlauf unserer Ge⸗ schichte das Volk und die Legislaturen eines oder mehrerer Staaten, besonders in Momenten der Aufregung, in solchen Conflicten befangen gewesen; und es ist dadurch zur Sprache gekommen, daß es unconstitutionnell sey, den Acten des Con⸗ gresses sh auf irgend eine Weise zu widersetzen. Nie hat das Volk irgend eines unserer Staaten seiner gesetzgebenden Macht auch die Gewalt zuerkannt, eine Acte des Congresses fuͤr unconstitutionnell zu erklären. Wenn wir uns den Fall solcher sich im Streite befindlichen Gesetzgebung denken und dabei voraussetzen, daß ein dergleichen Zwist von den aus—⸗ übenden und richterlichen Autoritäten noch genährt werde, so muͤssen Vaterlands- und Menschenliebe ihre Augen von einem Zustande abwenden, der durch die feindliche Stellung der Partheien und durch das Volk, das ihr unvermeidliches Opfer wird, bezeichnet ist.“ .
„Die Berichte von dem Secretair im Kriegs-Departe— ment und von den verschiedenen, diesem untergeordneten Stellen liefern uns eine genaue Auseinandersetzung von der offentlichen Geschäfts⸗Verwaltung desselben im Laufe dieses Jahres. Den gegenwartigen Zustand der Armee und die Vertheilung der Macht, aus welcher sie zusammengesetzt ist, ersehen wir aus dem Berichte des Ober⸗Generals. Verschie⸗ dene Veranderungen sind, im Laufe dieses Jahres, in der Verfugung uͤber die Truppen fuͤr nothwendig erachtet wor— den, und die Mannszucht der Armee, wiewohl man hin und wieder einige Ausnahmen zugeben muß, ist im Ganzen vor— trefflich gewesen.“ ,
„Die Aufmerksamkeit des Congresses wird vorzuͤglich in Anspruch genommen, hinsichtlich desjenigen Theiles des Berichts unseres Secretairs vom Kriegs⸗Departement, welcher unsere mit den Indianischen Volksstämmen bestehenden Verhaͤltnisse angeht. ei der Errichtung des Föͤderativ-Gouvernements und unter der gegenwaͤrtigen Verfassung der Vereinigten Staaten ward der Grundsatz aufgestellt, jene Staͤmme als fremde und unabhängige Machte zu betrachten, und eben so auch als Landeigenthuͤmer. Weiterhin wurden sie mehr als Wilde behandelt, und wir hielten es sowohl der Politik als der Menschenpflicht gemäß, allen unsern Einfluß auf sie anzu— wenden, um sie zum Christenthume zu bekehren, und sie so dem Schooße der Tivilisation zuzuführen. Als unabhangige Maͤchte unterhandelten wir mit ihnen durch Traetate; als Landeigenthuͤmer kauften wir von ihnen alle diejenigen Be⸗ sitzungen, zu deren Veraͤußerung wir sie bewegen konnten; als Mitbruͤder, roh und unwissend wie sie waren, suchten wir ihnen Religion und andere Kenntnisse beizubringen. Zuletzt war es unser Bestreben, diejenigen unter ihnen, die wir fuͤr die Civilisation gewinnen konnten, unseren eigenen In— stitutionen einzuverleiben. Vor unserer Revolurion sind sie von den Europaäͤischen Gewalthabern zuweilen als Kinder be—
als Land⸗Inhaber auf Diseretion, denen man, wenn eg rade fuͤr gut befunden wurde, ihre Besitzungen wegnahm, haufig sogar als Jager, die man durch unbedeutende
dafur entschaͤdigte, daß man sie zuweilen von dem den vertrieb, auf dem ihr Wild ausgerottet wi Nachdem dieses System von uns abgeschafft wurde, hat,
es scheint, noch keine vollkommene Wuͤrdigung der Fi einer solchen Veränderung statt gefunden. Unsere Bemi
gen sind weit erfolgreicher in der Erwerbung ihrer Laͤnden gewesen, als in der Mittheilung unserer Lehren und Geistes der Civilisation. Aber indem wir uns ihre
reviere , haben wir auch die Verpflichtung i nommen, ihnen neue Subsistenzmittel zu verschaffen; wenn wir einmal das seltene Gluck hatten, ihnen die Ka der Civilisation beizubringen, und die Lehren des Chrs thums unter ihnen zu verbreiten, so stießen wir unvermn ter Weise bald auf andern Widerstand; sie fingen an,
Staat im Staate zu bilden, und strebten nach Souven tät mitten in den Besitzungen der Mitglieder unserer U
Dieser Stand der Dinge macht es nothwendig, daß
Mittel gefunden werde — ein Mittel, das zugleich
ungluͤcklichen NJturkindern Gerechtigkeit widerfahren
aber auch den Mitgliedern unserer Confoͤderation ihre e verainitaͤts; und Eigenthums-Rechte vollkommen sicher s Zu diesem Behufe werden die in seinem Berichte besindh Ansichten des Secretairs vom Kriegs-Departement, als Grundzuͤge zu einem Gesetzes-Vorschlage, der Aufmerksa
des Congresses empfohlen.“ . ;
„Der Bericht des Kriegs⸗Bau⸗Departements bietet eine gedraͤngte Uebersicht der Fortschritte in den Syste welche wir zur Befoͤrderung des allgemeinen Besten, n Autorität des Congresses, zu befolgen angefangen haben deren Organisation bereits vollendet ist. Die Wirk) dieser Systeme haben bereits sehr viel zur Sicherheit tragen, so wie sie auch in der Folge noch mehr zur Ehrg zum Ruhme der Nation gereichen werden.“ 24
„Das erste dieser großen Systeme ist das der Fort! tionen, welche unmittelbar nach Beendigung unseres le Krieges angefangen wurden. Eingefuͤhrt unter den Au cien meines unmittelbaren Vorgängers, ist es seitdem den obersten Behörden mit ausdauernder und freigeb Aufmunterung fortgesetzt worden. Verbunden mit den gi zeitigen Bestrebungen zur Vermehrung und Verbesserung serer Flotte, bereitet dieses System unserm ausgedehn Lande einen Vertheidigungs-Zustand, der jedem möglic Angriff gewachsen seyn wird. In wenigen Jahren wird auch dahin gediehen seyn, daß wir durchaus nicht mehr fuͤrchten haben, es könne unsere Seekuͤste wieder einmal d Schauplatz einer feindlichen Invasion werden.“
„Als die naͤchste dieser großen Maaßregeln unserer ] litik koͤnnen wir die bereits eingeleiteten großen Werke trachten, die saͤmmtlich zum Besten des Landes gereis Es gehören dazu die Beaufsichtigung der Landstraßen, Untersuchung des Laufs der Kanaͤle, die Arbeiten, um Versandung der Fluͤsse und Haͤfen zu verhuͤthen, die in maͤßheit der Congreß⸗Acte vom 39. April 1824 begom wurden.“
„Der Bericht liefert zugleich eine tabellarische bersicht von den Fonds, die seit den beiden letzten S sionen des Congresses auf alle jene Fortificationen u andern Arbeiten zum oͤffentlichen Besten verwendet wurd und in welcher Art es geschehen ist. Ein anderes tabelle sches Verzeichniß weist diejenigen Arbeiten nach, die! der Kriegsbau⸗Commission dor geschleß en aber noch nicht Werk gesetzt wurden; und liefert zugleich eine Veranschlagt saͤmmtlicher Kosten. Ein dritter tabellarischer Nachweis! lich enthaͤlt den Bericht der Militair-Academie von Point. Fuͤr dreizehn Festungen, die auf verschiedenen ten unserer atlantischen Kuͤste von Rhode⸗Island bis siana errichtet wurden, belaͤuft sich zusammengenommei Ausgabe dieses Jahres auf 1,000,000 Dollars. Fuͤr schiedene andere große Unternehmungen, die hier speci werden, sind außerdem noch L000, 009 Dollars aus Staats ⸗Schatze geflossen. Zu diesen zwei Millio Dollars sind auch noch 259,090 hinzuzufügen, die n dazu verwendet hat, einen Molo nahe der Muͤndung! Delavare⸗Stroms zu errichten, ferner zur Unterstuͤtzung m rerer gemeinnuͤtzigen Unternehmungen in den verschieder Staaten, zur Erhaltung der Leucht-Thuͤrme, der Tonnen! der Steindaͤmme an der Kuͤste. Man wird durch alles! ses eine vollkommene Uebersicht von der Freigebigkeit uns Nation erlangen, die sich immer da kund thut, wo es Verbesserung ihres Zustandes gilt.“
handelt worden, die man am Gaͤngelbande fuͤhrt; oft auch
„Unter diesen großen nationalen Unternehmungen ist
Bicherheit derjenigen un
abemie von West-Point, für sich betrachtet, eine der wich⸗
en, und in Betracht ihrer Wirksamkeit eine der welt gfassendsten. In diesem Institute wird ein Theil des Ein— mens der Nation dazu verwendet, um die Erziehungs, sen eines fühigen Theiles unserer Jugend zu tragen, die hauptsaͤchlich in den Kriegs-Wissenschaften ausgebildet d. Es ist dies die lebende Ruͤstkammer der Nation. ährend die auderen segenvollen Werke, die dem Cengreß den vorgelegten Berichten aufgezählt wurden, dazu be⸗ mt sind, das äußere Ansehen des Landes zu verbessern, Leichtigkeit der Verbindungen zwischen den verschiedenen ilen der Union zu vermehren, öffenkliche Arbeiten zu un— ützen, alle Bequemlichkeiten zu erhoͤhen und die Genuͤsse s Einzelnen zu vermehren, erweitert der Unterricht, zu West-Point ertheilt wird, die Herrschaft des Geistes, giebt seinen Kräften die fernere Richtung. Die wohl— igen Wirkungen dieses Instituts hat man sowohl in der ee, als in dem intellectuellen Fortschreiten der buͤrgerli⸗ Gesellschaft uͤberall wahrgenommen.“ — „Mit den gewohnlichen Jahres-Berichten des Secretairs fuͤr Seewesen und der dazu gehörenden Commission, wird Durchsicht des Congresses auch das vorgelegt werden, in diesem Departement fuͤr den offentlichen Dienst ge⸗ jen ist. Die Unterdruͤckung der Seeraäͤuberei in den sindischen und Griechischen Gewaͤssern ist mit geringer nahme vollkommen bewirkt worden. Wahrend des Krie— zjwischen Buenos⸗-Ayres und Brasilien haben oͤfters zerschiedenen Kriegs⸗Maaßregeln mit den Rechten eines kalen Handels collidirt. Willkuͤhrliche Blokaden, unre— sßlge Cintragungen in die Muster- Rolle, oft auch ge⸗ same Pressung der Seeleute, Beeintraͤchtigungen des dels, ja sogar Pluͤnderungen, die unter einem gesetzlichen vande , finden; dies sind lauter Unordnungen, die inem Seekriege unvermeidlich sind. Unsere Flotten⸗Com⸗ deurs in den östlichen Gewässern der Süd-Amerikani— Kuͤsten und in denen des Griechischen Archipelagus, wa— zu erforschen bemuͤht, seyen. Die Ehre unseres Landes und die Rechte unse— Mitbürger sind dabei neuerdings auf das Umfassendste nd. gemacht worden. Die Erscheinung neuer Geschwader Nittellaͤndischen Meere und die Blokade der Dardanellen, nen uns neue Gefahren fuͤr die Freiheit des Handels die Nothwendigkeit, ünsere Seemacht in diesen Gewaͤs⸗ ationair zu halten. Ich lade den Congreß ein, dem rholten Begehren des Seeretairs fuͤr das Seewesen, hes die unabläͤssige Verbesserung der Flotte betrifft, eine igte Beachtung zu schenken.“ „Ein Beschluß des Hauses der Abgeordneten ellte, daß eins unser k n und der Suͤdsee gesandt werde, um die Kuͤsten, In⸗ Haͤfen, Untiefen und Riffe in diesen Gewaͤssern zu un⸗ hen, und um ihre wahre Lage fester zu bestimmen, ist 8 der Aus fuͤhrung nahe gebracht worden. Das Fahr⸗ ist in Bereitschaft abzugehen; der gluͤckliche Ausgang Unternehmens könnte durch eine freigebige Ausstattung des⸗ sehr erleichtert werden. Auch wuͤrde die Hinzufuͤgung eines n, und vielleicht eines dritten Fahrzeuges, Vieles zu . serer Mitbürger beitragen, die nem Unternehmen anschließen, dessen Erfolge vom hoͤch⸗ nteresse fuͤr unser Land werden können.“ „Zugleich mit dem Berichte des Secretairs fuͤr das See⸗ wird, in Gemaͤßheit der Congreß-Acte vom 3. Maͤrzʒ die stufenweise Verbesserung uͤnserer Flotte betreffend, die Darlegung der stattgefundenen Ausgaben, und der em Zwecke getroffenen Maaßregeln vorgelegt werden. Vorraͤthe von Schiffs-Bauholz sind bereits angeschafft , um den kuͤnftigen Beduͤrfnissen der Flotte zu genuͤ— Anordnungen sind auch getroffen worden, fuͤr die Er— 8 und den ferneren Anbau des Eichbaumes, der auf doden der Vereinigten Staaten waͤchst, und der sowohl Endels, als dem Kriegs⸗-Schiffs bau jährlich eine bedeu— Quantitat des schaͤtzbarsten Materials liefert. Der weier trockenen Docks in Charlstown und in Norfolk befriedigend vor, und verspricht ein dauerhaftes Eta—
Die Marine-Magazine der Vereinigten Staaten sind
welcher eineren Fahrzeuge nach dem Stillen
in wiefern auch wir dabei bethei⸗
aßen al ahte nur 5612 — beträgt je
114,536. Während in derselben Zeit (seit 792) 9 * der Einwohner sich ungefahr um das Dreifache vermehrte, ist das Einkommen der Post fast um das äihfache gewachsen, und auch die Kunststraßen haben eine 20 bis 25fache Ver⸗ mehrung erhalten. Der Zuwachs des Einkommens in den letzten 3 Jahren beträgt allein so viel, als die ganze Revennͤe dieses Departements im J. 1812. Die Ausgaben desselben im verflossenen Rechnungsjahre haben die Einnahmen noch um 25,000 Doll. uͤberstiegen. Es ist die ser Ausfall durch die Ver⸗ mehrung von Postbeförderungs-Mitteln und Erleichternngen auf einer Ausdehnung von nahe an 800, 900 (C7?) Meilen entstanden. Das Plus fruͤherer Jahre ist dazu ebenfalls ver—⸗ wendet werden; denn wenn es auch als Grundsatz erscheint, daß lediglich das Einkommen dieses Departements auf die Deckung seiner Ausgaben verwendet werde, so liegt es doch niemals in dem Finanzplane unseres Gouvernements, den in jenem Zweige entstehenden Ueberschuß zu andern al— seinen eigenen Zwecken zu verwenden. Das Verlangen des Gene— ral-Postmeisters, daß die Taxe für die Sicherheitsleistung der den Posten anvertrauten Gelder etwas verringert werde, verdient bie Beachtung des Congtesses.“ :
„Ein Bericht der Commission fuͤr die offentlichen Bau— ten in dieser Stadt zeigt, wie viel wahrend des lat fenden Jahres guf die letzteren gewendet worden ist. Man wird sehen, daß die humanen und wohlwollenden Absichten, welche der Congreß bei der Erlassung der Acte vom 20. Mai 1826 66. indem er fuͤr die Errichtung einer Straf⸗Anstalt in diesem Districte Sorge trug, in Erfüllung gegangen sind. Es bedarf nun noch weiterer gesetzsicher Bestimmungen zu dem Ende, um die Uebertreter der Gesetze, deren Ustheil da⸗ hin geht, daß sie durch personliche Haft fur ihre Verbrechen baͤßen sollen, nach jener Anstalt zu schaffen, und um die Be— schäftigung derselben so wie die uber sie zu fuͤhrende Aufsicht zu reguliren.“
r „Die Commission, welche in Folge der Acte vom 2ten
kärz 1827, Behufs der Festsetzuͤsg der An spruͤche solcher Per sonen, die unter dem 1sten Artikel des Genter Vertrags zu Entschädigungen berechtigt sind, und zur Vertheilung der von der Regierung von Großbritanien, nach der Convention vom 13. Nov. 1826, bezahlten Summen unter jene Berech⸗ tigten, niedergesetzt worden, hat ihre Arbeiten am 36. letzten August geschlossen, indem sie den Reclamanten die Summe von 11197422 Dollars 18 Cents zusicherte, wonach noch 537 Dollars 82 Cents uͤbrig bleiben, welche unter die ge⸗ nannten Personen pro rata vertheilt wurden.“
„Die dem Berichte des Commissairs des General⸗Lande— rei⸗ Amts beigefuͤgten Angaben zeigen die gegenwartige Lage jenes gemeinsamen Eigenthums der Union. Der Betrag, welcher aus dem Laͤnderei⸗Verkauf für das Jahr 1827, und die erste Haͤlfte von 1828 in die Schaßkammer gesflossen ist, kommt auf beinahe 2 Millionen Dollars zu stehen. Die Rathsamkeit: den Termin zur Abtragung der von den Käu—
Straßen aber — in jenem
icht, und Pläne gemacht worden zu ihrer Verbesserung ü bessern Erhaltung des, darin niedergelegten oͤffent igenthums.“
1 32. Bericht des General? ö,, an,. 6 veiterung seines J nge
D
al-Postmeisters geht die weiterung nstitutes hervor. Seit dem is jetzt ist die Zahl der Postämter von 200 bis wachsen; die Einkünfte derfelben haben sich von ollars auf 1,500,000 vermehrt; die Zahl der Post-⸗
schaͤlle der verschiedenen Bez
fern oͤffentlicher Laͤndereien den Vereinigten Staaten schuldi⸗ gen Gelder, welcher durch die Acte vom 21sten Marz auf den 4. Juli näͤchsten Jahres festgesetzt ist, weiter hinauszu⸗ schieben, wird die Erwaͤgung des Congresses in Anspruch nehmen, dessen Wachsamkeit und sorgsamer Aufmerksamkeit die Regulirung und Erhaltung dieses großen National⸗Erb⸗ theils, so wie die Verfugung uͤber dasselbe vom Volke der
Vereinigten Staaten anvertraut worden ist.“
„Unter den wichtigen Gegenstäͤnden auf welche die Aufmerksamkeit des gegenwaͤrtigen Congresses bereits hingelenkt worden ist, und welche dessen weitere und genaue Erörterung noͤthig machen durften, wird die Fuͤrsorge fuͤr den fünften Census oder die fuͤnfte Zählung der Bewoh— ner der Vereinigten Staaten seyn. Die Verfassung der Vereinigten Staaten erfordert, daß diest Zahlung jedesmal innerhalb der Zeit von 10 Jahren statt sinde, und das Datum, von welchem die letzte Zählung anfing, war der erste Montag im August 1830. Dle gesetz lichen Bestimmungen, nach denen die fruheren Zahlungen vor sich gingen, waren in der, der Ausfuͤhrung dieser Maaßregel unmittelbar vorherge⸗ gangenen Congreß⸗-Sitzung festgestellt worden. Indessen er⸗ gaben sich daraus, daß die Sache so spaͤt zur Berathung gekommen war, erhebliche Nachtheile. Jenes Gesetz, so wie auch die Anordnung wegen der fruͤheren Zählungen, enthielt die Bestimmung: daß der Census durch die Mar— ö 2 . irke und Gebietstheile nach vom Staats-Secretair ertheilten Instruectionen erfolgen solle. Die Vorbereitung dieser Instrüctionen und ihre Uebersen⸗ dung an die Marschalle erforderte mehr Zeit, als den gesetz— lichen Bestimmungen zufolge zwischen der Annahme des Ge— setze und dem wirklichen Anfange der Zahlung verfließen