1829 / 37 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gen. Es entwickelt vorlaufig den Gegenstand und die Gründe der Einbringung, die alsdann erlaubt oder verweigert wird. Am bestimmten Tage uͤberreicht es, wenn die Erlaubniß ge⸗ eben worden, die leserlich geschriebene Bill, mit einigen of⸗ fn gelassenen Stellen, damit man das, was die Discussion hinzugethan hat, hineinschreiben konne. Eine er ste gesung geschieht. Der Sprecher stellt die zweite Lesung in Frage, deren Tag er vorlaufig festsetzt. Verwirft das Haus die zweite Lesung, so ist die Bill verloren (lost) und kann. nicht mehr während der Session vorgebracht werden. Nach der zweiten Lesung beginnen die Debatten, worauf der Sprecher das Haus uͤber die Zurwckschickung der Bill an ein Comitè consuftirt. Erklärt sich das Haus für ein Comité, so heißt vie Bill eomifteil. Ist die Bill von geringer Bedeutung, so bestimmt der Antragende in der Regel die Mitglieder des Comité's, die er zu gleicher Anzahl aus den Ministertal⸗ und Spposttions-Bänken waͤhlt. Hat die Bill aber eine größere Bebeutung, so verwandelt sich das Haus selbst in ein Co⸗ mité. Der Sprecher verläßt alsdann seinen Platz, und ein eigener Praͤsident (chairman) wird ernannt. Im Lomite kommt die Bill nun nochmals zur Sprache, und in der sol— genden Sitzung stattet der chairman dem Hause seinen Be⸗ richt ab, worauf die Frage ein anderes Mal debattirt wird. Hierauf consultirk der Sprecher das Haus, ob die Bill in gehoͤriger Form abgefaßt werden solle. Willigt das Haus ein, so wird die Bill dem Secretariate zugeschickt, und mit dicken Buchstaben auf mehrere Pergament-Rollen geschrieben. Auf dieser Station heißt die Bill, die dickge⸗ schriebene Bill (ingrossed). Die Luͤcken des ursprünglichen Vorschlags werden hier durch die etwanigen Amendements ausgefuͤllt. Run wird die Bill zum drittenmal gelesen. Auch hier sind noch Amendemente moͤglich, die aber nicht mehr in der schon mundirten Bill, sondern auf kleine Pergamentstuͤck⸗ chen (riders) geschrieben werden, die so heißen, weil sie gleichsam reitend die ingrossed Bill begleiten. Nach dem dieses Alles geschehen, fragt der Sprecher, die Bill in der Hand haltend, ob sie gebilligt werde. Ist dies der Fall, so erhaͤlt die Bill einen Namen, und wird von einigen Mit— gliedern des Hauses den Lords uͤberbracht. An der Barre des Hauses empfängt der Lord-Kanzler die Bill, die im Oberhause uͤbrigens ganz dieselbe Stationen durchzumachen hat. Hat eine Bill im Oberhause begonnen, so tragen sie zwei Masters in Chanegry zu den Gemeinen. Bei wichti⸗ gen Bills verrichtet dieses der Master ok the rolls.

Die Amendemente, die ein Haus ruͤcksichtlich der vom anderen Hause ausgegangenen Bills macht, werden auf die⸗ selbige Weise mitgetheilt. Nimmt das Haus die Amende⸗ mente nicht an, so wird eine Conferenz zwischen den Com— missarien beider Haͤuser festgesetzt. Kann auch hier keine Uebereinkunft zu Stande kommen, so ist die Bill fuͤr die Session verloren.

Alle Bewilligungen von Subsidien, d. h. alle Geldbills, muͤssen im Hause der Gemeinen ihren Anfang nehmen. Die

. Mitglieder beider Haͤuser koͤnnen eigentlich nur einmal bei ö jeder Lesung sprechen, ausgenommen, wenn sich das Haus z als Comité bildet. Im Oberhaus können die Lords belie— big sprechen, wenn die Bill nicht an eine Cemmission ge— schickt worden ist. Bei den Gemeinen geben die Mitglieder ] nicht ihre Stimme mit den Worten content und non Con— ö (lent, sondern mit ay und no ab: wenn es zu einer Abstim— mung (division) koinmt, werden 4 Serutatoren (tellers) ernannt. Im Fall eines Tumults erhebt sich der Spre— cher von seinem Sitze. Dies ist fuͤr alle Mitglieder das Zeichen, sich niederzusetzen. Es giebt in keinem der bei— den Haͤuser eine Rednerbuͤhne; jedes Mitglied spricht stehend,

5 . 4 4 . 5 ö . . * é. ö? . * . 5 ö

wandelt, oder zur Abstimmung uͤbergeht.

eines Parlaments n, so muß der Koͤnig ein j

Parlaments-Eroͤffnung vom Koͤnige fordert, gleichsam persy ficirt. Eigentlich soll kein Fremder den Sitzungen beiwohn man sieht aber daruͤber hinweg: die Zuschauer muͤssen jedoch entfernen, sobald das Haus sich in ein Comite Auch hat Mitglied das Recht, die Fremden entfernen zu lassen clear the house),

Der König von England gehoͤrt selbst mit zum Py mente, und ist nicht außerhalb desselben befindlich. Der staͤndige Name fuͤr das Parlament ist der Koͤnig, die g und Gemeinen im Parlamente versammelt. Als Mit des Parlaments gehort er zum Oberhause, wo sein T

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ist. Die Gemeinen muͤssen daher bei der Eroͤffaung oder

Al 1 ge mei hne

reußische Staats-Zeitung.

jeder anderen Botschaft im Oberhause durch Deputation scheinen. .

Der Koͤnig hat nicht das, was man Initiative ne aber er nimmt die Bills an, oder verwirft sie nach Gun ken. Die Form fuͤr die Annahme der oͤffentlichen Bill

le Roi le veut, für die Privatbills: soit fait comme il 1 désirs., Die Ausdruͤcke fuͤr die Verwerfung sind: !! Amtli— ch e Na ch ri ch . Kronik des Tages.

S' avisera. Der Koͤnig hat das Recht, das Parlament zu bert Seine Königl. Hoheit der Herzog von Cumberland vn hier nach London abgegangen.

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zu prorogiren und aufzuloͤsen. Nur, wenn der König s kann das letzte Parlament, ohne zusammenberufen zu von selbst in Westminster zusammen kommen. Dieses! lament hat aber nur eine Dauer von 6 Monaten, vom destage des Koͤnigs an gerechnet. Hat die legale D

, Se. Majestaͤt der Koͤnig haben durch die Allerhoͤchste ets⸗ Ordre vom 27sten v. M. auf meinen , igen geruhet, daß die Bestimmung des Ediets uber inanzen vom 27. Ortober 1819,

daß das Capital von den Banco-Obligationen des

alten Verkehrs nicht gekuͤndigt werden kann, zehr aufgehoben werde. Es hört demnach in diefer Hin⸗ aller bisherige Unterschied zwischen den Banco-Obligatio⸗ es alten Verkehrs (derer namlich, welche ohne Buchstaben mit den Buchstaben A bis H einschließlich ausgefertigt und denen des neuen Verkehrs (oder derer unter den staben J bis O) von jetzt an auf, und jeder rechtmäßige ber der ersteren kann fortan, gleich den Inhabern der en, seine sofortige baare Befriedigung von der Bank sungsmaͤßig verlangen. Hiervon sind nach der Allerhöͤchsten Bestimmung nur die auf das vormalige Banco⸗Comtoir in Emden aus—⸗ gten Banco⸗Qbligationen ausgenommen, indem wegen ben besondere Verhältnisse obwalten, welche deren Rea— on zur Zeit noch nicht gestatten. Berlin, den 5. Februar 1829. Der 6. Bank.

rie se.

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auer wurde durch 1. Geo. I. Bis dahin waren t

berufen. Diese legale C. 38. auf sieben Jahre festgesetzt.

nial-Parliaments.

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 5. Febr. Im Schau spielh ause, auf V ren: Koͤnig Richard der Dritte, Trauerspiel in 5 Abt von Shakespeare. . ö. ; Freitag, h. Febr. Im Opernhause: Oberon, Koͤnig Elfen, romantische Feen⸗Hper in 3 Abtheilungen, mit Bal Musik von C M. v. Weber. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des e Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen zweiten Ranges 20 Sgr. Ein Platz in den Parquet⸗ 1 Rthlr. Ein Platz in den Logen des dritten Ranges 15 Ein gesperrter Sitz 1 Rthlr. Ein Platz im Parterre 20 Amphitheater 10 Sgr. Der Billet-Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt Mittwoch, 4ren d. M., fruͤh 9 Uhr. . Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

2 bgereist: Der Koͤnigl. Großbritanische Cabinets⸗Cou⸗

Königs städtsches Theater. 'batchford, nach London.

Donnerstag, 5. Febr. Elodie, oder: Der Klausne dem wuͤsten Berge. Hierauf, auf Begehren: Das Fe Handwerker.

Freitag, 5. Febr. Das Auge der Liebe.

Zeitungs-Rachrichten. Ausland.

Rußland.

st. Petersburg, 23. Jan. Am LAästen hatte de

) g, 28. ö. r hurgsche Ober⸗Mundschenk, Baron Beaulieu von Mar— eine Audienz bei Sr. Maj. dem Kaiser im Winter—

Auswärtige Börsen.

London, 27. Jan. Consols S6ßz: Cons. auf Rechnung Sz. Mexican. 333. 973. Span. 94. Portug. 553. Buenos-Ayres 473.

VWuien, 30. Jan.

und gegen den Sprecher gewandt von seinem Platze: denn im Sprecher ist die Redefreiheit des Hauses, die er bei jeder

ö 6

9 Paris, 30. Jan.

von dem Kanzler und Praäͤsidenten ernannte Commisston zur Entwerfung der Adresse, besteht aus der Brissae, Herzog von Levis, Herzog von Doudeauvill. Marquis von Marbois, Marquis von Talaru, Baron von Bu

und Baron Pas quier.

In der Deputirten⸗Kammer sind gestern die fuͤnf Candidaten zur Praͤsidentschaft gewählt worden. Es ist in noch nicht bekannt geworden, auf wen die Wahl gefallen ist. 2 ; Auch der Messager des Chambres enthält jetzt einen interessanten Aufsatz uͤber die Thron⸗Rede. (Wit

den morgen einen Auszug daraus geben.

2 . Frankfurt a. M, 1. Febr. tial-⸗Obligationen 1241.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

.

Die in der vorgestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer, nach dem Wunsche der Versam

.

Vorgestern (283sten) am Ende der Boͤrse wurde 3pCtige Rente zu TiFr. 75 Cent., 5pCtige zu 103 Fr. 60 Cent m Oesterr. 53 Melalliq. 9613.

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I und üuͤberreichte demselben das Condolenz-Schreiben SZolverains. Gestern wurde derselbe von Ihrer Maj giserin empfangen. ö Der Wirkliche Geheime Rath Kuschnikoff ist zum Mit— 1. Neichs - Raths ernannt, und der Geheime Rath, er ge Galitzyn, zur Belohnung fuͤr seine langjaͤhri— ienste bei der hochseligen Kaiserin, zum Wirklichen men Rathe befoͤrdert worden.

ber Wirkliche Staatsrath Jewaneff ist an die Stelle um Direktor des Medieinal, Departements im Mini— des Innern ernannten, Geheimen Rathes Turgeneff, idil, Gouverneur von Kasan, und der verabschiedere

5pCt. Metall. 97. Bank- Actien 110.

den Hern

Berlin, Freitag den 6ten

19829.

Februar

der Senateur Besrodnoi sind zu Mitgli 2 8 e. 8 iedern schriften / Commission ernannt e. . e D

Durch einen am 22. December 1828 von St. Masestaͤt

dem Kaiser Allerhöͤchst bestätigten Beschluß der Comitat ist verordnet: Bucher und n e , .

genstande, welche die auf die Universitaͤt zu Do nen Professoren vom Auslande 2 n,, . Ankunft in Dorpat verschreiben, sollen zollfrei durchgelassen . . . 5 jedem Professor bis zum . eitausend Rubeln Silber ei ren ode 6, . . i, nn, Durch testamentarische Ver fuͤgun rer . der seligen Kaiserin Mutter ist k, a . allen dazu gehörigen Anstalten, Gebäuden, Gärten nd Dör, fön Sr. Maj. dem Kaiser Nicolas und Höchstdessen wanth. lichen Nachkommen, das Lustschloß Pawto ff aber, mit al. len dazu gehörigen Gebäuden 24. dem Großfürsten Michael und dessen männlichen Nachkommen vermacht worden, letzte. res mit der Bestimmung, daß, im Fall des , . sol⸗ cher Nachkommen, die genannte Domaine der Nachkommen. e. m e Sohnes Sr. Maj. des Katsers Nicolas Die Dörfer Groß und Klein-Ochta sind zur hiesigen Stadt gezogen worden und sollen den 16 dir r, J Stadttheil bilden. Dle diesfälligen, unterm 18ten v. M. Allerhöͤchst bestätigten Verordnungen bestimmen fuͤr jene bei den Qrtschaften eine Stadt⸗-Polizei. ; Die St. Petersburgsche Zeitung enthalt folgende

Kriegs-Nachrichten von dem Kaukasus, von dem General

von r ö ,

„Die Beherrscher der Bisslenejewer nebst den, ihnen un—

terwur igen Familien, die auf 9h 8, .

. . , eee, bei Annäherung unse⸗

„Sr. Majestät dem Kaiser Eid Treue auf folgende e inn nn. ,,,,

1 Geiseln zum Ünterpfande der Treue zu stellen;

2 keine Gegner Rußlands bei sich aufzunehmen;

3) innerhalb eines Monats alle Beute, die sie seit 1824, wo sie einen Vertrag mit den Russischen Befehlshabern abschlossen geraubt haben, zwiefach zu erstatten und Alle, die im Verlaufe jener Zeit in ihre Gefangenschaft gerathen sind, auszuliefern;

4) alle fuünftigen Plünderungen, wenn sie sich welche er⸗ lauben wuͤrden, dreifach zu ersetzen; die Mörder an die Russische Regierung auszuliefern;

5) zur Obacht uͤber ihr Betragen einen Nussischen Com— missarius bei sich aufzunehmen.“

„Hierauf ruͤckte, am 2. November die Zte Colonne, bei welcher sich der General Emanuel selbst befindet, von der Laba uͤber den Fluß Chods und vereinigte sich bei dem Aul des Fuͤrsten Aitek-Kononow mit der Iten Colonne unter Commando des Oberst⸗Lieutenants Wasmund.“

„Der oben genannte Fuͤrst, der auch einen Aul an der

Quelle des Flusses Gubsa befehligt, meldete sich unterwuͤrfig, um Sr. Majestat dem Kaiser den Eid der Treue zu leisten, lieferte seinen leiblichen Bruder als Geisel aus und ging alle Bedingungen ein. Nach diesem gelungenen Unternehmen langten beide Colonnen am 23sten November bei der Quelle des Flusses Psephir an, der Gränze des maͤchtigen und troz⸗

. , Amte in dem Gouvernement 9 en der Ukraine, aun der Stelle des Staatsraths Sth, welcher zur Heroldie uͤbergeht, ernannt worden. n Wwe, der seit 1815 wegen schwerer Verwundung m 28 ienste Jgetreten war, ist zugleich bei dieser Gele— 6 zum Wirklichen Staatsrath befördert worden. r General⸗Lientenant und Senator Fuͤrst Wolchon sky II. sein Ansuchen entlassen worden. e 2 Fer Staats-Secretair Geheime Rath Nowoßilzow und

Bank⸗Actien 1319. Loose zu 109 Fl. 1623.

Redaeteur John, Mltredacteur Cott

zigen Volkes der Abasechen. Die Einwohner aus den be— nachbarten Aulen baten um Schonung, und verstanden sich zwar dazu, den Eid der Treue zu leisten, weigerten sich aber, Geiseln zu stellen und die Gefangenen nebst dem geraubten Vieh, so sich bei ihnen vorfand, auszuliefern. Diese Wider— setzlichkeit wurde an den nächsten Aulen gebuͤhrend geruͤgt, worauf die Zte und te Colonne Halt machten, um die Zu— fuhr des Proviants abzuwarten, die durch die schlechten

Wege und den tiefen Schnee aufgehalten worden war.“