.
der gegenwartigen Einrichtung der Communen, dieses ersten Elementes der Gesellschaft, irgend zu nahe zu treten, ohne zugleich das Gluͤck der Familien zu stoͤren. Ünd dies wuͤrde durch die Annahme des eben erwahnten Cantonal-Systems offen⸗ bar der Fall seyn. Wir haben daher nicht geglaubt, daß die Municipal-Raͤthe durch Cantonal-Raͤthe ersetzt werden konnten. Eben so wenig haben wir den Vorschlag anneh— men zu duͤrfen geglaubt, einen Nepraͤsentanten der Canto— nal-Verwaltung dem Municipal-Rathe als Praͤsidenten zu
bestellen. Die Verwaltung wuͤrde dadurch nur unnuͤtz com⸗
plicirt worden seyn, und die Abschaffung der Unter⸗Praͤfekten zur nothwendigen Folge gehabt haben. Wir haben daher die Gemeinden und die Bezirke beibehalten, und, nachdein wir diese erste Frage also entschieden, uns mit den Verbesserun— gen der gegenwartigen Gesetzgebung uͤber das Communal— wesen beschaͤftigt. Eine jede solche Gesetzgebung zerfaͤllt ihrer Natur nach in zwei Haupttheile: der erste betrifft die Orga— nisation der Behoͤrden, denen das Interesse der Gemeinden und der Departements anzuvertrauen ist; der andere, die Befugnisse dieser Behörden. Da sich an einen jeden dieser beiden Theile so vielfaͤltige und wichtige Fragen knuͤpfen, und uns eine einzige Sitzung fuͤr eine so weit umfassende Be⸗ rathung nicht hinlaͤnglich schien, so hatten wir uns Anfangs vorgenommen, in der diesjaͤhrigen Sitzung bloß ein Gesetz uͤber die Organisation der Communal. und Departemental⸗ Verwaltung vorzulegen, das Reglement uͤber deren Befug⸗ nisse aber bis zum naͤchsten Jahre auszusetzen. Unsere Ar— beit war bereits hiernach vorbereitet worden, als das Nach— theilige einer solchen Trennung vielen aufgeklaͤrten Mannern in die Augen fiel, und ziemlich allgemein die Meinung er— weckte, daß die Organifation der Gemeinden von der Be— stimmung der Befugnisse derselben nicht fuͤglich getrennt werden koͤnne. Durchdrungen von der Richtigkeit dieser Bemer⸗ kung, aber immer noch uͤberzeugt, daß die Theilung einer so gro— ßen Arbeit nothwendig sey, um im Laufe einer Sitzung zu irgend einem Resultate zu gelangen, wollten wir das Gesetz uͤber
die Gemeinden von dem uber die Bezirke und Departements
trennen, und beide hintereinander den Kammern zur Bera⸗ thung vorlegen. Ein Entwurf war hiernach bereits vorbe— reitet worden, als in einem, auf Befehl des Koͤnigs zusam— menberufenen, außerordentlichen Minister⸗Rathe man einstim— mig anerkannte, daß fuͤr ein vollständiges Gesetz eine einzige Sitzung nicht hinreichend sey, andererseits aber auch glaubte, daß es nicht gerathen sey, den obigen Entwurf einzeln vor— zulegen; es wurde daher beschlossen, das ganze Werk zu vollen den, jedoch so, daß die beiden Theile, worin dasselbe zerfaͤllt, in zwei abgesonderten Gesetzen behandelt wurden, die, wenn gleich zusammen ein vollstaͤndiges Ganze bildend, doch ein— zeln discutirt uud votirt werden koͤnnten. Dies ist gesche⸗ hen. — Diejenigen, die sich nun etwa uͤber jenes Zaudern, Nachforschen und Befragen unpartheiischer Rathgeber wun⸗ dern mochten, wurden eine gar falsche Ansicht von dem Um— fange und den Schwierigkeiten der Arbeit haben, mit der wir beschaͤftigt gewesen sind. Wir, meine Herren, die wir von der Wichtigkeit unseres Auftrages durchdrungen waren, und uns bei einem Gegenstande, welcher die Sorgfalt der
Regierung am meisten in Anspruch nimmt, des Vertrauens
des Koͤnigs wuͤrdig zeigen, zugleich aber auch den Erwartun⸗ gen der Kammern und Frankreichs entsprechen wollten, — wir haben, in gleichem Maaße entfernt von Eigensinn oder Schwache, Alles hoͤren, pruͤfen und dasjenige waͤhlen wollen, was uns am weisesten und gerechtesten schien.“ —
Nach dieser Einleitung und nachdem der Minister die
beiden vorgelegten Gesetz⸗-Entwuͤrfe noch ausfuͤhrlich beleuch⸗
tet hatte, wurden diese Entwuͤrse selbst der Versammlung vorgetragen. Der erste betrifft die Communal⸗Verwaltung und zerfallt in 5 Titel und 104 Artikel. Der erste Titel handelt von der Eintheilung der Gemeinden, der zweite von dem Munieipal⸗-Rathe, der dritte von der Verwaltung der Gemeinden, der vierte von der Bildung und Zusammenzie— hung der Gemeinden, und der fuͤnfte von allgemeinen Be— stimmungen. — Der zweite Gesetz-Entwurf betrifft die Be— zirks- und Departements⸗Raͤthe, uͤnd enthaͤlt in 838 Artikeln 3 Titel, wovon der erste von der Organisation der gedachten Raͤthe, der zweite von ihren Befugnissen, und der dritte von allgemeinen Bestimmungen handelt. — Was die Verwaltung der Stadt Paris und des Seine-Departements betrifft, so wird daruͤber noch ein dritter besonderer Gesetz⸗Entwurf vor— bereitet )). .
e Wir beschraͤnken uns fuͤr jetzt auf diese allgemeine An— gabe, da wir im Laufe der Bergthungen über die gedachten drei Gesetze auf jede der einzelnen Bestimmungen derselben ohnehin zuruͤckkommen muͤssen.
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in all den Theilen des Koͤnigreiches erschalte, Sie mit Ihrer Gegenwart begluͤckten. Sie ha— das Zujauchzen der Dorfer, Städte und Provinzen nmen. Bei dem Anblicke dieses Rausches, welcher von olkes Gluͤckseligkeit und Erkenntlichkeit zeuget, konnte Roͤnig wohl glauben, daß sein Tagewerk vollendet sey; so Carl X: Er hat daraus nur noch eine bestimmtere t von dem gewonnen, was Ihm noch zu thun uͤbrig
Er will sich durch neue Wohlthaten noch mehr ver—
Paris, 19. Febr. Der Moniteur enthaͤlt ei ordnung vom Sten d. M. folgenden Inhalts: y Das Reform-⸗Gehalt soll hinfuͤhro nur solchen Officß willigt werden, welche eine Sjaäͤhrige Dienstzeit volle ben. Art. 2. Jeder Officier, der kuͤnftig nach volln diährigen Dienste reformirt wird, erhält das Reform dessen Dauer und Betrag nach den der Verordnun. 5. Febr. 1823 angehängten Tableaux bestimmt werde kann dasselbe nur in Folge einer gerichtlichen Verurts . verlieren. Art. 3. Alle fruͤheren, der gegenwaͤrtigen n, als Er von der Liebe und Begeisterunge Seines Volkes nung zuwiderlaufenden Bestimmüngen 'stuüd aufgehob mägen hat. Man darf den Gefühlen trauen, die das
Aus der Adresse der Pairs-Kammer an den Kön ußspiel einer folchen Ergebenheit in Aller Herzen erregt, Antwort auf die Thron-Rede heben wir die nach ruf, eitler Theorien zu verscheuchen. Diese köͤn— Paragraphen, als die interessantesten, heraus: 4 8 nicht Wurzel fassen, wo die Koͤnigliche Autoritaͤt Expedition nach Morea, die Sie einem Theile Ihres ie Voiks⸗Freiheiten in fo aufrichtiger und heiliger Ein— anvertraut haben, hat unverzuͤglich den Trübfalen j . zufammentreffen. Diese Einigkeit, Sire, wird die gesetzt, welche die ganze eivilisirte Welt bekuͤm . . ö Frankreich und die Menschheit haben diesem Erfol lung der hohen Sendung, die ihre Eide ihr auflegen, Beifall gezollt. Das daraus hervorgehende gluͤckli sie mit gleicher Sorge für die Aufrechthaltung der ge— verstaͤndniß zwischen den drei Maͤchten, deren Flagg hen Freiheiten, des edelmuͤthigen Geschenkes ihrer Koͤ— vereint gewgsen sind, berechtigt zu den gegruͤndetest! un' fur die Bewahrung der Koͤnigl. Vorrechte, die nungen hinsichtlich der Resultate einer so edeln und die Existenz jener Freiheiten zu sichern vermag, wachen.“ gen Dazwischenkunft. Moͤge Griechenland, gerettg Folgendes ist im Wesentlichen die (gestern erwahnte) diese Dazwischenkunft und durch die uneigennützigen „ die der Fuͤrst von Polignae am 5len d. M. in der Frankreichs, stark und einig genug werden, um seiner Kammer gehalten hat: „Wenn Sie mich, meine Her— Erhaltung genuͤgen zu konnen; moͤge es jeder Abh ese Rednerbuͤhne besteigen sehen, von welcher der mir uͤberhoben seyn, die das Gleichgewicht Europas stoͤren kon! m Koͤnige anvertraute Posten mich fast immer entfernt Die Convention, wodurch die Zuruͤckzahlung der, da po duͤrfen Sie wohl uͤberzeugt seyn, daß es nicht meine nischen Regierung gemachten Vorschuͤsse festgesetzt wird H ist, mich dem Paragraphen, um den es sich in diesem von der Sorgfalt Ew. Majestaͤt fuͤr Alles, was die blicke handelt (in Betreff der Preßfreiheit), irgend wi— Ihrer Unterthanen erleichtern und Frankreichs pee] Ben zu wollen; da indessen vielfaͤltige Pflichten mich Mittel schonen kann .. . .. Wenn die von einer ehen dern, Ihnen einige Betrachtungen, die mich zum Theil Colonie Frankreichs uͤbernommenen Verpflichtungen glich betreffen, darzulegen, so habe ich geglaubt, Sie er— pünktlich erfüllt werden, so muß allerdings ein mn zu muͤssen, mir auf einige Augenblicke Ihre Aufmerk—
Hinderniß dabei, obwalten. Die von Ew. Majestat M Hit 'zu wibmen. Und nicht an Sie allein, meine Herren, schte ich mich zu wenden; ich wollte, daß meine Stimme
neue Unterhandlung wird das Interesse des Handel der Colonisten beschützen. „. Ser befriedigende Erfg ich außerhalb dieser Mauern vernehmen ließe, damit jedes Unterhandlungen mit Brasilien zeugt von der Macht (chte Vorurtheil, jeder augenblickliche Irrthün so fort ver⸗ weisen Festigkeit, wenn diese auf die Behauptung we. Einige oͤffentliche Blatter, denen der Privatmann ter und gegruͤndeter Anspruͤche verwendet wird. Ein einmal antworten wärde, da sie ihn nicht treffen köͤn— Marine hat, wie immer, ihre Pflicht wärdig erfüllt deren Angriffe aber der Staatsmann zuruͤckweisen ihren Lohn dafuͤr erhalten; der König hat sie im Ang haben seit einigen Tagen die heftigsten Verlaͤumdungen Frankreichs belobt. .. Indem die Pairs, Kammer diesessn mich ausgestoßen. Ohne eine Aufforderung von mei— maͤlde Ihrer Verhaͤltnisse zu den auswaͤrtigen Maͤchte Seite, gegen alle Wahrheit, ja gegen alle Wahrschein— lendet, schaͤtzt sie sich gluͤcklich, mit ganz Frankreich sassseit, und ohne irgend eine Thatsache anzuführen, die ih⸗ koͤnnen, daß der Ruhm der Nation zu keiner Zeit wi zum Gründe oder auch nur zum Vorivande dienen ren und faͤhigeren Händen anvertraut gewesen ist, als te, haben sie es gewagt, mich dem gesammten Frankreich worin heutiges Tages, fuͤr das Gluͤck und die M arzustellen, als ob ich in meinem Herzen eine geheime heit Aller, der Seepter des heiligen Ludwig, igung gegen unsere Verfassung hegte, die doch dürch die richs IV. und Ludwigs XIV. mit so reinem ereits geheiligt zu seyn, und eine Art von unverjaͤhrli⸗ strahlt. Die Presse verdankt Ihnen ihre völli Nutoritaͤt erhalten zu haben scheint, seit die Koͤnigliche heit, und dies ist vielleicht der zrößte Zeit-Absc d, der wir sie verdanken, erstarrt im Grabe ruht. unserer verfassungsmaäßigen Regierung, deren Grü ten die Urheber dieser Auschuldigungen in das Innere durch Ihre hohe Weisheit taͤglich mehr Festigkeit 0 es Hauses dringen, so wurden sie darin die beste Wider⸗ Wer, die Freiheit will, tadelt schon dadurch den Unfug 8 derselben finden; sie wurden mich umgeben sehen hödtlichs Feind, „ Eiwr. Mej. Frdmmigkeit i Hen Früchten meint anhaltenden Stuben, deren Cthzi— Anhaͤnglichkeit an die Religion unserer Väter“ gestat! Pweck die Vertheidigung und Befestigung unserer Ver— nen Augenblick die Voraussetzung, daß die von Ihm ig, so wie der Wunsch und die Absicht ist, sie auf un, wissenhaft und mit den Einsichten einer hoͤhern V] Rachkommen zu vererben. Die Verlaͤumdung selbst uͤberlegten und demnaͤchst angeordneten Maaßregeln zu Venn sie mich also belchaͤftigt faͤnde, erröthen, mir ziehung der Landesgesetze und zur Bewahrung des g nungen geliehen zu haben, die den meinigen so wenig standes, Ihnen nicht durch die Uieberzeugung von ihre ichen; meine Stimme, edle Pairs, verwirft hier jene wendigkeit eingegeben worden seyen. Konnten Mag mingen, und mein ganzes Leben wird sie stets n. die von solchen Gesinnungen vorgeschrieben worden Aber, meine Herren, ich werde mich nicht begnuͤgen, anders, als mit jener weisen Festigkeit vollzogen nur die Haͤlfte meines politischen Glaubens-Bekennt— welche um so mehr Gehorfam erhelscht, als Ken nich!? abzulegen; wenn ich es mir zur Ehre rechne, zu der tungswuͤrdiges beleidigt und keiner der Ruͤcksichten ] n. Zahl der Franzosen zu gehoren, die da unschen daß tritt, die billig verlangt werden konnen. .... Die Mm Repräsentativ⸗System tiefe Wurzeln in unserm Vater, Kammer verhehlt sich nicht die Wichtigkeit eines Gesetz é schlage, so zahle ich mich doch keinesweges zu denen, die wurfes, wodurch die Municipal. und Departemental / Entstellung dieses an sich so weisen Systems durch Uebertrei⸗ nisation mit unserer Verfassung in Einklang gebracht Hen eines strafbaren Eifers furchtlos zusehen möchten. Eben den soll; allein sie weiß auch, was von einer weisen C nig theile ich die Meinung derer, die, im Widerspruch mit den nation zu erwarten ist, wodürch den Gemeinden und lichen Absichten des Stifters der Charte, die dadurch einge— tements ein billiger Antheil an der Wahrnehmung ihrer fe so freigebige und monarchische Regierungsform etwa zu be⸗ teressen bewilligt wird, ohne die schuͤtzende Macht der Kron suchen moͤchten, um die Vorrechte der Krone zu schmaͤ— schmälern. Die Kammer wird mit der forgfältigsten Aufmer und das neue Frankreich von dem alten dadurch zu keit alles Dasjenige pruͤfen, was ihr uͤber diesen wichtigen 6 en, daß sie aus dem Schooße der Nation zwei Voͤlker tand Namens Ew. Majestaͤt vorgelegt werden? wirb brgehen lassen, die sie als ewig Ieschieden von einander Wer wurde in den vielen uns vorbereiteten Arbeiten Klagen und Erinnerungen darstellen. Auch zu denen das gluͤckliche Resultat des Nachdenkens Ew. Maj. uͤbe ie, ich nicht, welche die der Religion unserer Vaͤter schul⸗ les, was das Glück Ihrer Unterthanen erheischt, erke Achtung dadurch zu schwaͤchen suchen, daß sie in ihrer und wie koͤnnte der Lohn so edelmuͤthiger Anstrengi igen Sprache die Neligion als eine geheime Feindin Ihnen jemals entstehen? Nein, Sire, ganz Frantsser Freiheiten schildern. Dies , ,,,, des hat sich dem freudigen Rufe angeschlossen, welcher ters der Charte beleidigen und sein Werk zerstoͤren.
1s-⸗Kammer nie zu befestigen verabsaäumen, und, in treuer
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In unserem politischen Zustande kettet sich eins an das andere; alles hate seine Rechte und seine Graänzen; so soll zum Beispiel die Preßfreiheit die oͤffentliche Meinung uͤber das wahre Interesse des Landes aufklaͤren, sie soll aber nicht Haß und Leidenschaften aufregen; einem Vor— posten gleich soll sie die Gefahr ankuͤndigen, ohne jedoch un⸗ nuͤtz Larm zu schlagen, und nur den Feind in seinen Bewe⸗ gungen beobachten. Was mich anbetrifft, m. H., so er⸗ scheint mir der feierliche Vertrag, worauf unsere Freiheiten beruhen, als jenes schoͤne Sternbild, der Vorbote der Stille und Heiterkeit des Himmels; ich erblicke darin einen sichern Hafen gegen neue Stürme, ein neutrales Land, gleich unzu— gaͤnglich gefaͤhrlichen Erinnerungen und unnützen Klagen; ich sehe darin den Thron umgeben von maͤchtigen Buͤrgschaf⸗ ten fuͤr die Ansuͤbung seiner Vorrechte, weil sich zu dem Ge— fuͤhle des Gemeinwohles, welches die Aufrechthaltung die⸗ ser Vorrechte nothwendig macht, zugleich das Gefühl der Dank— barkeit fuͤr die dem Lande in der Charte zu Theil gewordene Wohlthat gesellt. Ja, meine Herren, unsere Ver fassung scheint mir Alles zu vereinigen, was einerseits die Kraft und Wurde des Thrones, andererseits eine angemessene Natio— nal-Unabhaͤngigkeit erheischen; ich handelte daher nur nach meinem Gewissen und meiner inneren Ueberzeugung, als ich die feierliche Verpflichtung uͤbernahm, zur Aufrechthaltung der— selben mitzuwirken. Und mit welchem Rechte glaubt man nun heute, daß ich vor dieser Verpflichtung zuruͤck weiche? mit welchem Rechte muthet man mir die Absicht zu, recht⸗ maͤßig erworbene Freiheiten aufzuopfern? hat man mich je als einen knechtischen Anbeter der Macht gekannt? Ist mein politischer Glaube durch den Anblick der Gefahr erschüt— tert worden? Und wenn es mir erlaubt waͤre, das Gewissen und das Leben meiner Ankläger zu befragen, wuͤrde ich sie nie mit gebeugtem Knie vor dem Idole finden, waͤhrend, unabhängiger als sie, ich in Ketten den Gefahren und dem Tode trotzte? — Doch, edle Pairs, schon reut es mich, Ihre Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand gelenkt zu haben, der fuͤr Sie nur von einigem Interesse seyn kann, weil er einen
egeben, Verlaͤumdungen zuruͤckzuweisen, wegen welcher die
. Meinung mich schon geraͤcht hatte, und die mit doppelter Ungerechtigkeit gegen einen friedfertigen Burger und einen, seinem Eide treuen Franzosen gerichtet waren, der im Auslande mit der Wahrnehmung der Interessen sei— nes Landes beauftragt ist.“
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlung en. Nachstehendes ist die (gestern vorbehaltene) ausfuͤhrliche Mittheilung aus der vom Minister Peel im Unterhause am 5. Febr. gehaltenen Rede:) „Ich hege das Vertrauen“ — sagte er — „daß die geehrten Herren, die eben ihre Meinungen ausgespro— chen haben, mir dadurch werden Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie zugeben, von allen Opfern, die ein Staats- mann dem Gemeinwohl bringen kann, sey dasjenige das schmerzhafteste, das ihn von denen trennt, deren Ansicht er bisher getheilt und mit welchen gemeinschaftlich er lange Zeit ein gewisses Ziel verfolgt hat. Mir besonders ist es ein sehr peinliches Opfer, mich von den Maͤnnern trennen zu muͤssen, fuͤr deren Rechtschassenheit und Grundsaͤtze ich die hoͤchste Achtung hege. Ich hoffe indessen, man wind zu⸗ geben, daß ein Minister der Krone sich nicht in gleicher Lage mit anderen Maͤnnern befinde; daß er, als solcher, zu ge⸗ wissen Belehrungen, die Andere nicht so leicht erlangen koͤn—
nen, Zugang hat, und daß er vor Allem in einem solchen
Verhältniß zu der Krone steht und unter Umstaͤnden von so deli— cater Natur sich befindet, daß ihm seine eigene Verantwortlichkeit den Zwang auferlegt, oh ne Ruͤcksicht auf persoͤnliche und Parthei⸗ Verpflichtungen, nur wie ihm Ehre und Gewissen es vorschreiben, den besten, ihm zu Gebot stehenden Rath fuͤr die Maaßre— geln zu ertheilen, welche, bei einem so außerordentlichen Stande der Dinge, als der ist, in welchem sich die Regie⸗ rung dieses Landes jetzt befindet, nothwendig sind (hoͤrt, hort). Es ist dies die Pflicht des Ministers, was auch im mer fuͤr Vorbehalte er sich, beim Eintritt in das Ministe rium, gemacht haben mag; kein Vorbehalt kann ihn von der
) Im Allgemeinen bemerken wir hier, daß wir fernerhin wie bisher es uns angelegen seyn lassen werden, die Parlaments Verhandlungen (jo wie auch die Verhandlungen der Franzoͤst schen Kammern) moͤg ichst vollstaͤndig mitzutheilen, und daß wir falls Raum und Zeit die; nicht sofort und in Einem Klatte verstatten, nach vorlaͤufiger Mittheilung einer Uebersicht der att gehabten Verhandlungen, die interessantesten Reden aus
fuͤhrlich geben werden.
Ihrer Collegen betrifft; ich habe bloß dem Beduͤrfnisse nach⸗