1829 / 49 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

8 verloren gehen, ohne daß dadurch dieser wesentliche Theil der Bilanz in seinem veranschlagten Verhaͤltniß gestoͤrt werde.

Und so lassen Sie uns, geehrte Herren, dann hoffen (heißt es am Schluß), daß der Wendepunkt in unseren Ge— schäften gekommen ist, und daß die Rheinisch⸗Westindische Compagnie einer bessern Zukunft entgegen geht, waͤhrend sie nie aufgehoͤrt hat, den eigentlichen Zweck ihrer Stiftung, Belebung des vaterlaͤndischen Gewerbfleißes und das Auf— finden von Absatz-Kanaͤlen fuͤr das Produkt desselben zu erfuͤllen. 9

Ueckermünde, 10. Febr. In der hiesigen Vorpom— merschen Landarmen-Anstalt befanden sich am Schlusse des Jahres 1827 106 Detinirte; eingebracht wurden im Laufe des Jahres 1828 260 (Summa 366); entlassen und abge— gangen sind 235. Am 31. Dec. 1828 verblieben mithin in der Anstalt 131 Personen.

Unter den eingebrachten Individuen waren 249 Inlaͤn— der und 11 Ausländer. Von den Abgegangenen sind 14 ver— storben, entwichen, 13 als Auslaͤnder uͤber die Graͤnze ge— bracht, 197 nach ihrem Wohnorte entlassen und in Freiheit gesetzt, und 7 anderen Anstalten uͤberliefert.

Unter den im Durchschnitt in der Anstalt gewesenen 106 Individuen befanden sich 29 ganz arbeitsfaͤhige, 22 halb arbeitsfäͤhige, 20 ein viertel arbeitsfaͤhige 38 Kruͤppel, Kranke und ganz Arbeitsunfähige, und 7 Kinder. Die Arbeitsfaͤhigen verdienten: 1) wirklich baar, durch Ar— beiten fuͤr Andere und durch Bearbeitung von Fabrikaten, S886 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf.; 2) durch Arbeiten fuͤr die An— stalt und Oeconomie, 661 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; zusammen 1548 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf.; mithin nach dem oben angege— benen Verhaͤltnisse auf einen ganz Arbeitsfaͤhigen jaͤhrlich 34 Rthlr. 12 Sgr. 237 Pf.

Die Speisekosten betrugen, einschließlich der Oeconomie— Verwaltung und der bessern Verpflegung der Kranken und Kinder uͤberhaupt, 2738 Rthlr. 26 Sgr. 10 Pf., d. h. auf den Kopf jahrlich 25 Rthr. 10 Sgr. 233 Pf. und taͤglich 2 Sgr. 43565 Pf. ;

Die Bekleidungs-Kosten erforderten einen Aufwand von uͤberhaupt 733 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf., namlich fuͤr einen maͤnnlichen Detinirten 8 . 4 Sgr. 7 Pf. und fuͤr eine weibliche Detinirte Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf. jaͤhrlich.

Fuͤr Unterhaltung der Lagerstellen wurde ausgegeben 267 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf.

Alle ubrigen Ausgaben, als: Besoldung der Officianten, Heizung, Erleuchtung, Reinigungs-Material, Wirthschafts— Utensilien, Arznei, Transport-, Bau- und Reparatur-⸗-Kosten und unbestimmte Ausgaben betrugen 4447 Rthlr. 10 Sgr. 34

. saͤmmtlichen Kosten der Anstalt im Jahre 1828 be— liefen sich also auf 8186 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf.

Bei den Bekleidungs-Kosten ist jedoch zu bemerken, daß die Abgelieferten in der Regel ganz abgerissen und zum Theil kaum bedeckt ankommen, also gleich eingekleidet werden muͤs— sen und mit vollstaͤndiger Kleidung nur wieder entlassen werden.

Stralsund, 31. Jan. Am 10. October v. J. starb in dem Franzburger Kreisdorfe Karnin die Wittwe Katha— rine Marie Toͤpper in einem Alter zwischen 10tz und 109 Jahren. Die Ungewißheit des Alters schreibt sich daher, weil das Kirchenbuch des Tauforts Niepars verbrannt seyn soll. Diese Frau gebar 12 Kinder, und unter diesen Dril— lings-Töoͤchter, welche alle drei ein hohes Alter erreicht haben. Eine derselben verstarb vor 9 Jahren, gerade zu der Zeit, als ihre alte Mutter, in ihrer Eigenschaft als geschickte Heb— amme, in ihrem g7sten oder 101sten Lebensjahre eine Frau, ohne alle fremde Huͤlfe, von einem Kinde entband. Außer einer geringen Verdunkelung der Augen wahrend der letzten Lebenszeit hatten die Sinne der Hochbejahten nicht beson— ders gelitten, und noch zwei Tage vor ihrem Tode verließ sie, ohne alles menschliche Zuthun, ihr Bette und verfuͤgte uber eine ihr aus einem Legate zugekommene kleine Summe.

Ver mischte Nachrichten.

In einer kuͤrzlich gehaltenen Versammlung der Gesell— schaft der Alterthumsforscher las Hr. Eroffon Croker die Be— schreibung einer Menge von Exemplaren Roͤmischer Toͤpfer— arbeit vor, die er im vergangenen Herbst in der Nachbar— schaft von Caͤsars Lager in Kent hatte ausgraben lassen. Nach der großen Mannigfaltigkeit der irdenen Gefaͤße, von denen gegen 200 verschiedene Gattungen vorhanden sind, die nicht nur zum Luxus, sondern auch fuͤr die Kuͤche dienten, so wie nach der Menge von menschlichen Gebeinen, steinernen Säͤr— gen, Muͤnzen, und endlich nach den aufgefundenen Mauern eines Roͤmischen Tempels zu urtheilen, duͤrfte man mit Grund

ster Titus.

voraussetzen konnen, daß die Stadt Noviomagus in der Nm

barschaft gestanden haben muͤsse. Es wurden der Versam

lung ferner eine Schrift uͤber Schulkarten der Alten und ch

bisher noch nicht oͤffentlich

sabeth vorgelesen.

erschienener Brief der Koͤnigin e

Königliche Schau spiele.

Mittwoch,

cert von Rode

18. Febr. Ouvertuͤre von Herrn Wilhelm Braun. (Erster Satz), vor

Im Opernhause: Concert, 2) Violin⸗Cj getragen von Aug

Birnbach, Schuͤler des Koͤnigl. Concertmeisters Herrn

ning.

3) Oboe⸗Concert,

componirt und vorgetragen

dem Großherzogl. Meklenburg-Schwerinschen Hof-Muss Herrn Wilhelm Braun. 4) Nocturne Concertant, fuͤr Hy und Violoncello, componirt von Bochsa, und vorgetrn von Mlle. Bertrand, erste Harfenspielerin Sr. Majestaͤt Koͤnigs von Frankreich, und dem Koͤnigl. Kammermusf

Herrn Ganz.

Koͤnigl. Saͤngerin Fraͤul. v. Schaͤtzel.

5) Variationen von Rode, gesungen von 6) Russisches Tha

fuͤr Harfe, arrangirt von Bochsa und vorgetragen von

Bertrand.

Hierauf: Therese, die Nachtwandlerin, panntz

misches Ballet in 2 Abtheilungen, vom Koͤnigl. Ballet

Musik von Herold.

Im Schauspielhause: Keine Franzoͤsische Vorstellur Im Opernhause: Kabale

Donnerstag, 19. Febr. Liebe, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Fr. von Schi 1) L Artiste, vaudeville en ) La demoiselle à marier, vauden 3) Le petit enfent

Im Schauspielhause:

acte, par Scrihe. 2

nouveau en 1 acte, par Scribe. digue, piece comique en 1 acte,

Köoͤnigsstädtsches Theater. Lenore. Wegen eingetretener Hindernisse kann das angekuͤndif Melodram: „Die Rache wartet“ heut nicht gegeben werd: Donnerstag, 19. Febr.

Mittwoch, 18. Febr.

Berliner

Graf Ory.

Den 17. Febr. 1829.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Pren ss. Cous

Börse.

I, ref. Geld.

, a

St. Schuld - Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 20. Kurm. Ob. m. 1. C Neum. Int. Sch do. Berlin. Stadt- Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Z. VWoesipr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbr.

T7 lo or! 97 53 162 65

36 85 553 99 96 1643

te E r = r O P . o = = , O .

Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Pomm. Dom. do. Märk. do. do. Osipr. d0. do. Rüůckst. C. d. Kmk do. do. d. Nmk Zins- Sch. d. Km k dito d. Nmk

Holl. geln Duc. Friedrichsd'or. Disconto ...

mec kSeli- und Geld Cours. (Berlin, den 17. Febr.)

4 0—80——stσ,ö

144

757 165] lo7 10 Ji 06 58

55 595

183 163 1

Preuss. Brief. 6

London

.

VWien in 26 Xr Augsburg

Breslau

Leipzig

Frankfurt a. M. W 2 Petersburg. BN

Kurz

142

1412 1561 149.

3

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 12. Febr.

Oesterr. 5pCt. Metalliq. 943. Part. Oblig. 3763. Russ. Engl. Anl. 88.

100 FI. 198. Hamb. Cert. S6.

Bank- Actien 1348.

58

Loose Russ. A

r 6

1

r Allgemeinen Preußischen Staats ⸗Zeitung Nr. 49.

Landtags⸗Abschied

die Provlnzial⸗Stande des Großherzogthums Posen.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König Preußen ꝛc. z. entbieten Unseren zum ersten Provin⸗ andtage des Großherzogthums Posen versammelt gewe⸗ getreuen Staͤnden Unseren gnaͤdigen Gruß. Wir ha—⸗ hie vom Landtage Uns dargelegten Versicherungen treuer nglichkeit an Uns und den Staat mit landes väͤterlichem gefallen aufgenommen, guch den Geist der Ordnung und acht, welcher bei den Berathungen geherrscht hat, so en Eifer und die Gruͤndlichkeit, mit welcher Unsere ge⸗

Stande sich diesen Berathungen unterzogen haben,

ufriedenheit anerkannt, und ertheilen denenselben auf zgegebenen Gutachten und angebrachten Bitten folgende

utionen: .

A

dem Landtage zur Berathung vorgelegten Ge— gen stände betreffend.

) Da Unsere getreuen Staͤnde sich wegen Zusammen⸗ der Wahl ⸗Bezirke fuͤr die collectiv⸗wahlenden Staͤdte ie Land⸗Gemeinen ꝛc. eine weitere Erklarung vorbehal— Tuben, so geben Wir der Erlassung der im Gesetze vom kaͤrz 1824 §. 4. c. vorbehaltenen Verordnung noch An⸗

und erwarten vom zweiten Landtage daruͤber ein voll⸗

ges Gutachten. Dem Antrage, der Stadt Gnesen eine Virilstimme zu len, sind Wir statt zu geben nicht abgeneigt. Da aber mit Virilstimmen versehenen Städte die Diaͤten und Kosten ihres Abgeordneten fuͤr sich allein aufbringen n, so fragt sich's, ob die Stadt hierzu ohne Beschwe— der Einwohner die noͤthigen Mittel besitzt, und durch Gemeine⸗Vertreter dem gedachten Antrage beitritt. Un— zber Praͤsident ist beauftragt, hieruͤber noch die erforder— Erkundigungen n , . uͤberhaupt aber den Land⸗ je den ferneren Verhandlungen, auf alle diejenigen Ge— ande noch besonders aufmerksam zu machen, welche bei 3. der vorbehaltenen Verordnung zu beruͤcksichtigen werden. Einstweilen haben Wir die vorgeschlagenen Saͤtze der gelder und Reise-Kosten mit 3 Rthlrn. fuͤr jedem Tag, Rthlr. 20 Sgr. fuͤr jede Meile der Hin- und Ruͤck—

genehmigt, wollen auch geschehen lassen, daß der Be— P üͤͤr den ersten Landtag aus den Bestaͤnden der Depar— sental⸗Fonds zu Bromberg und Posen entnommen werde, ge

en bei dem naͤchsten Landtage uͤber deren kuͤnftige Auf—

igung Uns Antraͤge zu eröffnen sind. D Wir haben aus der Erklaͤrung Unserer getreuen

de uͤber den zweiten ihnen zur Begutachtung vorgeleg— egenstand entnommen, daß in den einzelnen Theilen aͤndischen Verbandes solche Communal-Verhaͤltnisse,

welcher nach §. 57 des Gesetzes vom 27. Maͤrz 1824 fs ihrer Abwickelung besondere Versammlungen noth— g seyn duͤrften, nicht vorhanden sind.

Der einzige hierher gehoͤrige Gegenstand waͤre das nicht

r obgedachten Schrift, sondern in einer andern Erklaä— behandelte Schuldenwesen der Departements Posen Bromberg. Wegen dieser Angelegenheit sollen aber die firten aus jedem der beiden Departements bei ihrer Ver—

ng zum Provinzial⸗Landtage sich, von denen des andern

tements abgesondert, zu berathen berechtigt seyn, auch denselben die erforderlichen Nachweisungen vorgelegt nn. Da nun auch die von ihnen ernannten Bevollmaäch— yzu den in der Zwischenzeit vorkommenden Geschaͤften

g legitimirt sind, so findet die Nothwendigkeit besonde— aͤndischen Versammlungen in den einzelnen Landesthei— icht statt.

n Beziehung auf dasjenige, was von Unseren getreuen den uͤber die nach der Verfassung des Herzogthums chau bestandenen Kreis- und Departemental-Raͤthe an— rt worden ist, wird ihnen bemerklich gemacht, daß der

dieser Institutionen weit vollstaͤndiger durch die Kreis— Provinzial-Staͤnde erreicht werden wird.

Was dagegen die Verwaltung der einzelnen Communen gtz so wird solche Gegenstand besonderer Entschließung

Bis dahin, daß solche gefaßt werden wird, bleibt es

Hierbei als besondere Beilage der Landtags-AUbschi,

fuͤr die Provinzial-Stände des Großherzogthun

ö

Posen.

lediglich bei der jetzigen Einrichtung, daher Wir auch in Be— ziehung auf die Woyts und ihre Verhaͤltnisse zur Zeit keine Veraͤnderung eintreten lassen können.

3) Was die von Unseren getreuen Standen in Bezie— hung auf die Kreis-Ordnung geschehenen Anträge ansangt, so haben Wir solche nicht allenthalben genehmigen können, da hiedurch zum Theil Abweichungen von dem, was in Un— seren andern Provinzen besteht, herbeigefuͤhrt werden wuͤr⸗ den, welche wir durch besondere provinzielle Verhaͤltnisse nicht gerechtfertigt finden. Was namentlich die nach dem Wunsche des Landtages den Kreis-Staͤnden beizulegende Re— vision der Klassen-Steuer-Listen anlangt, so ist solche den Kreis-Staͤnden keiner andern Provinz zugestanden worden. Es muß daher auch dort bei dem bewenden, was in Bezie— hung auf diesen Gegenstand im Allgemeinen bereits feststeht oder ferner festgestellt werden wird.

Einen bestimmten Tag zur Versammlung der Kreis— Staͤnde ein fuͤr allemal festzustellen, haben Wir nicht fuͤr zweckmaͤßig erachtet, da, nach Verschiedenheit der Geschaͤfte in den verschiedenen Kreisen und zu verschiedenen Zeiten, Abweichungen von dieser Vorschrift haͤufig nothwendig wer— den wuͤrden. Die Landraͤthe sind zwar verpflichtet, in dor—⸗ tiger Provinz, wie in den uͤbrigen, die Kreis-Staͤnde wenig⸗ stens einmal jahrlich zu versammeln. Es wird ihnen aber uͤberlassen bleiben muͤssen, selbige nach dem wahren Beduͤrf⸗ nisse auch oͤfter und zur schicklichen Zeit zu berufen. Auch laͤßt sich aus gleichen Gruͤnden die Dauer des Kreistages nicht im Voraus mit Genauigkeit bestimmen.

Den Landraͤthen muß demnaͤchst in dortiger Pro⸗ vinz, wie in allen uͤbrigen, der a. in den Ver⸗ sammlungen der Kreis-Staͤnde und die Leitung der Be⸗ rathungen verbleiben, da die dortigen provinziellen Verhaͤlt⸗ nisse keine Abweichung von der diesfalls bestehenden Regel erfordern, Wir auch den dortigen Kreis-Staäͤnden eine Mit⸗ wirkung bei Besetzung der Landraths-Stellen einzuräumen beabsichtigen, und deshalb das Noͤthige besonders zu erlassen Uns vorbehalten.

Den von Unsern getreuen Staͤnden in Antrag gebrach⸗ ten Kreisrath neben den Kreis-Ständen, und als einen blei— benden Ausschuß derselben in dortiger r n errichten zu lassen, finden Wir Uns um so weniger bewogen, als eine solche Einrichtung nirgends in Unserer Monarchie be⸗ steht, auch die Nothwendigkeit derselben sich nirgends gezeigt hat. In Hinsicht der Qualification der von den Stadt- und Land-Gemeinen zu den Kreis-Tagen zu erwaͤhlenden Abge— ordneten finden wir die von Unseren getreuen Standen vorgeschlagene Abweichung von dem, was in den andern Provinzen verordnet ist, durch die Lage der dortigen Com⸗ munal-Verhaͤltnisse wohl begruͤndet, und haben deshalb be⸗ stimmt, daß, mit Vorbehalt der wegen Alters festgesetzten Ausnahme, die zu Landtags-Deputirten qualificirten Perso⸗ nen auch zu den Stellen der Kreistags-Abgeordneten waͤhl— bar, und die Wahlen nicht an Verwaltungs-Beamte gebun⸗ den seyn sollen. Welche Personen zu Deputirten der Stadt- und Land⸗-Gemeinen auf den Kreis-Tagen qualificirt seyen, wird daher kuͤnftig, durch das unter 1 erwaͤhnte noch vorbehaltene Gesetz, weiter zu bestimmen seyn. Bei der ersten Einrichtung der Kreistage aber werden die, wegen der ersten n . ertheilten vorlaͤufigen Vorschriften in Anwendung gebracht.

Hiernach und sonst nach den bestehenden allgemeinen Grundsaͤtzen ist die unter A. beigehende Kreis-Ordnung fuͤr das Großherzogthum Posen entworfen worden, deren Pu— blication durch die GesetzSammlung erfolgen soll.

4) Ueber die, wegen Verguͤtung des bei Viehseuchen ge⸗ toͤdteten Viehes, zu ergreifenden Maaßregeln, erwarten Wir noch das Gutachten Unsers Staats⸗Ministeriums, und wer⸗— den bei Fassung Unserer Entschließung auch die Erklärung des dortigen Landtags nicht unerwogen lassen.

Nicht minder werden

5) die Erklaͤrungen Unserer getreuen Staͤnde, uͤber die buͤrgerlichen Verhaͤltnisse der Juden, bei der weitern Bera— thung der Sache in Erwaͤgung gezogen werden.

6) Mit besonderer Zufriedenheit haben Wir die Gruͤnd⸗ lichkeit anerkannt, mit welcher die getreuen Stande das von