1829 / 54 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 23 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bischof von Fréjus, Hr. v. Richeri, ist, der Quo. ment habe Alle, die es gelesen, zu dem Glauben bewogen . zufolge, an die Stelle des Hrn. v. Bausset zum daß der edle Herzog, unter keinen , in der . schof von Aix ernannt worden. mwwaͤrtigen Sitzung eine katholische Concessions-Bill gutheißen Das Journal du Commerce versichert, daß die werde; denn in dem Briefe laute es wortlich: „Die gegen— Abtheilung der Portugiesischen Fluͤchtlinge, wahrend der waͤrtige Zeit ist der Disęussion der Frage sehr unguͤnstig.“ Walpole die erste bis zum Cap Finisterrä escortirt Deshalb allein, sagte der Lord, habe er den Brief angeführt,

Geschichte unserer Gesetzgebung uͤber diesen J setz bestimmt ist, befoͤrdern kann.“ Nach dem Grosst Es ist ein charakteristischer Zug der bewahrer legte der Kriegs-Minister das neue ö neuen Eivilifation, daß sie bis auf unsere Zeiten in i w, Gesetzbuch vor. Dasselbe besteht aus zwei verschiedenen Faͤllen eine Art von Ruͤckkehr zu dem. Zustande der Wildheit setz⸗Entwuͤrfen, wovon der eine von dem Gerichte

duldet, ja man moͤchte fast sagen, geheiligt hat waͤhrend der andere von der Straf-Anwendung handelt. Mt 3 * n , . / Ersteren, welches in drei Buͤcher zerfallt, wovon das ö

auf die fruͤl ere s Gegenstand zu werfen.

ie doch sonst in moralischer Hinsicht der Civilisation der steren, we zerfoͤ n ain Wal ie erst 3 isterr . so e e ist. Doch darf man den Zweikampf Militair⸗Tribunale, das andere die Competenz derselß. ohne Hinderniß auf Terceira gelandet sey. (7) keinesweges aber habe er den edeln Herzog, wegen der Kund— nicht als einen Rest der Barbarei des Mittelalters, welches das dritte die Procedur betrifft, hatte die Pairs⸗Kamme Großbritanien und Irland machung desselben, tadeln wollen.

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n seinerfeits von den Franken oder Germaniern ge— schon im vorigen Jahre beschaͤftigt. Der Minister gin k . 36 dieser unmenschliche Ge— verschiedenen Artikel dieser drei Abtheilungen nistt n brauch bloß eine Folge historischer Erinnerungen oder alter laͤuftigen Rede nochmals durch und entwickelte die Ueberlieferungen, so wurde er, wie so viele Andere, schon Vortheile, die aus denselben fuͤr die Militair-Gerichteh laͤngst verschwunden seyn. Aber er hat, wie man leider ge, hervorgingen; er verbreitete sich demnaͤchst auch uͤber den stehen muß, seine Quelle in einer uͤberspannten Meinung von ten Gesetz-Entwurf, welcher von den verschiedenen M] der Wurde des Menschen, und dies ist der Grund, warum Verbrechen und Vergehen, so wie von den Strafbestin jene Sitte sich, so übertrieben und blutig sie auch ist, bis auf gen handelt und jetzt in der Pairs⸗-Kammer zur Bern ein Jahrhundert fortgepflanzt hat, welches im Uebrigen fuͤr kommt, und schloß seinen Vortrag mit folgenden U die Rechte der Menschlichkeit so hoch entflammt ist,‘ Nach „Der ganze Gesetz⸗ Entwurf, enthalt wesentlich diesem Eingange beleuchtete der Graf Portalis die Geschich te besserungen, die Sie, edle Pairs, schon im Lauft des Zweikampfes seit dessen erstem Entstehen, namentlich vorjährigen Berathung erkannt haben. Die pen in Frankreich. Er gedachte der verschiedenen Verordnungen, Sicherheit, das heilige Recht der Vertheidigung, die n die im I16ten und 17ten Jahrhundert gegen denselben erlassen theilichkeit der Urtheile, ein richtiges Verhaltnis si wurden, namentlich des beruͤhmten Edigtes Ludwigs XIV. dem Vergehen und der Strafe, Achtung vor dem Cignm vom Jahre 1676, in Folge dessen die Duelle in Frankreich und den Rechten der Burger, alle diese großen g fast gaͤnzlich aufhoͤrten, das aber unter Ludwig XV., wo sie sen der Gesellschaft werden dadurch neue Buͤrgschtz mit erneuerter Wuth begannen, durch ein Edict vom Jahre halten. Diese Buͤrgschaften, die ihnen in einer 1723, welches bis zur Revolution in Kraft blieb, erneuert Verirrung, wo das Wort Freiheit nur Unordnng werden mußte. Nach diesen und einigen anderen Betrach— Willkuͤuͤhr verbarg, verweigert worden waren, kotz tungen ging der Redner den neuen Gesetz- Entwurf selbst unter dem Schutze des rechtmäßigen Thrones, unten durch, welcher also lautet: „Art. J. Wenn in einem Zwei⸗ stigung jenes wechselseitigen und edlen Vertrauens, kampfe, derfelbe moͤge mit blanken Waffen oder mit Schieß, den Koöͤnig mit seinem Volke vereint, und unter dt gewehr geführt worden seyn, Wunden beigebracht worden muͤthigen und friedfertigen Regierungs⸗-Systeme, sind oder ein Todtschlag veruͤbt worden ist, so sollen nach er⸗ Charte unserem gluͤcklichen Vaterlande verliehen hit wiesener Thatsache die Inculpaten im geeigneten Falle nach wirklicht werden.“ . den Formen der Criminal-Prozeß⸗Ordnung verhoͤrt und ver— Die Kammer wird sich am naͤchsten Donnerstag! haftet werden. Der Koͤnigl. Procurator uͤberschickt sofort zur Pruͤfung der ihr vorgelegten beiden Gesetz⸗Entwi die Protocolle und uͤbrigen Aeten dem General-Procurator, voͤrderst in ihren Bureaux, und dann in oͤffentlich und dieser macht die Sache bei der Auklage⸗Kammer anhän⸗ zung, versammeln. gig, welche nach dem Inhalte der Artikel 235 und folg. der Paris, 16. Febr. Vorgestern, als am Sterbeth gedachten Prozeß⸗Ordnung verfährt. Art. 2. Erkennt die An— Herzogs von Berry, wohnten der König und die Dr klage Kammer, daß gegen den angeschuldigten Theil hin, dem jährlichen Todten⸗Amte in der Schloß⸗-Kapelle, de längliche Anzeichen des ineriminirten Faectums vorhanden phin aber in der Abtei zu St. Denis bei. Die Hi sind, so uͤberweist sie die Sache dem Assisenhofe, selbst dann, von Berry hoͤrte eine Seelen-⸗Messe in ihrem Betzlmm wenn es sich nur von Wunden handelt, die keine Krankheit Der Constitutionnel fordert die Deputhten oder Arbeits-Unfähigkeit herbeigefuͤhrt haben. Sie darf da⸗ den Gesetz' Entwurf wegen Verlaͤngerung des Tabaks i bei nicht die mindeste Nuͤcksicht auf irgend eine der Ausnah- pols zu verwerfen, und zwar aus drei Gruͤnden; es men nehmen, die, nach dem Inhalte des peinlichen Gesetzbu— weil es sehr gefährlich sey, das verdammungs wuͤrdig ches, der Thatsache den Charakter der Straffaͤlligkeit nehmen. ip, worauf Monopole im Allgemeinen sich gruͤnden Art. 3. Die Juxy soll stets befragt werden, ob keine Um, Frankreichs Gesetzgebung fortleben zu lassen; zweiten staͤnde obwalteten, die das Faetum entschuldigten. Abgesehen durch die Monopole das Eigenthums- und Fabrteationt von den im peinlichen Gesetzbuche aufgeführten Entschuldi, verletzt werde, und es ungleich wichtiger sey, diese

) arlaments⸗- Verhandlungen. Im Oberhause In der Sitzung des Oberhauses vom 12ten Februa derte am 10. Febr. der Herzog von Wellington auf leisteten zuerst die Grafen von . und M = estern erwahnten) Einwurf des Grafen von Long⸗ den Eid und nahmen ihre Sitze ein. Es wurden alsdann ̃ Wiewohl es seine Absicht sey, alle vorgreifenden Dis⸗ wieder mehrere Bittschriften für und wider die Katholiken nen zu vermeiden, sowohl in Betreff der Frage, welche uͤbergeben; wobei der Herzog von Devonshire erklärte,

ische

Emancipation genannt werde, als der Maaßregeln, daß er den Ministern zu allen ihren Maaßregeln in?

eldem Könige zur Sanctionirung vorzulegen die Mini auf Irland ö ar liche . —*— Ber 2 är ihre Pflicht gehalten haben, so muͤsse er doch seinen von Falmvuth sagte, er sey durch Unwohlseyn verhindert Verwandten (Graf von Longford) mit einigen Worten worden, der ersten Sitzung beizuwohnen, er erlaube sich da⸗ cgen. Derselbe habe zwar den Zustand Irlands ge⸗ her, dem Herzog von Wellington, in Bezug auf dessen rr und die ungluͤckliche Lage dieses Landes zugegeben, Aeußerungen, die er (Graf F.) aber nur aus den gewoͤhnli— hne irgend ein Mittel zur Abhuͤlfe zu bezeichnen; (hort!) chen Berichten der Zeitungen kenne, eine Frage vorzulegen. tre jedoch besser gewesen, wenn er, anstatt die Minister Der Herzog habe naäͤmlich gesagt, daß die Majoritaͤt des Fnigs deshalb zu tadeln, daß sie dem Parlamente Englischen Volkes fuͤr eine „Erledigung der Frage“ sey; wie . der Gesetze über die Katholiken empfohlen man meine, so verstehe der Herzog unter diesen Worten die katho—⸗ lieber nachgeforscht haͤtte, ob er selbst, oder irgend lische Emancipation, er wunsche daher von ihm selbst zu wissen, ob nderer edler Lord, ein besseres Mittel wisse, das „Erledigung der Frage“ und „Gewährung der Emancipation“ zum Wohle Irlands, vorschlagen koͤnne. (Hoͤrt!) bei ihm gleichbedeutend seyen, ob er mithin habe sagen wollen, edler Verwandter habe auch daruͤber Beschwerde daß die Majoritaͤt des Englischen Volkes die Gewährung der t, daß er (der Herzog v. W.) seine Gesinnungen und Emancipation wuͤnsche? Der Herzog v. Wellington er⸗ sten verborgen, und so auf das Parlament einen ploͤtz, wiederte, er muͤsse bedauern, daß der edle Lord nicht in der lleberfall gemacht habe; er muͤffe diesen Punkt jedoch ersten Sitzung zugegen gewesen sey, weil ihn dies zu einem en, indem er seinen edeln Verwandten nur daran erin⸗ so ordnungswidrigen Verfahren veranlaßte, wie es die Frage daß er in diesem Hause schon oft erklaͤrt habe, es sey um Aufschluß uͤber eine angebliche Aeußerung des Herzogs ehnlicher Wunsch, die katholische Frage erledigt zu sehn sey. Er koͤnne sich ubrigens zwar auch der Worte, die er , wiewohl er dabei stets den Grundsatz festgehalten, damals gebraucht, nicht mehr genau erinnern; seine Absicht ur von der Regierung die Maaßregel zu einer solchen aber sey gewesen: seine Ueberzeugung auszusprechen, daß ein igung ausgehen koͤnne, und er daher auch nur in einem verhältnißmäßig sehr großer Theil des Englischen Volks die n Falle dafur stimmen wuͤrde. Graf Longford sollte sich endliche Erledigung einer Maaßregel, welche katholische Eman⸗ uch erinnern, daß seit dem Jahre 1810 die Verwal- cipation genannt werde, mit Sehnsucht erwarte. (Hort!) mmer in der Art zusammengesetzt worden, daß eine Lord Holland bemerkte, die verfassungsmäßige Weise, he Maaßregel von ihr gar nicht habe ausgehen koͤn⸗ in welcher der edle Lord (Falmouth) eine Erklarung uͤber Um ein dazu geeignetes Cabinet zu bilden, habe er seine Frage erhalten konnte, sey eigentlich die, daß er hie Erlaubniß der Erlauchten Person besitzen muͤs⸗ das Unterhaus frage, ob die Majorität des Englischen deren Interessen und mannigfaltige Verpflichtungen Volkes fuͤr die Emancipation gesinnt sey, oder nicht? (Hort!) als die irgend eines Individuums im Reiche bei der Graf v. Fa lmouth erwiederte, er sey schon seit vielen Jah⸗ chen Maaßregel betheiligt seyen. Nun frage er aber ren Mitglied dieses Hauses und zwar langer, als der edeln Verwandten, ob es sich fuͤr ihn (den Herzog v. edle Herzog er könne also versichern, daß es keines weges wohl geschickt haͤtte, auch nur Eine Sylbe uber den Ge⸗ ungebraͤuchlich sey, eine Frage wie die zu thun, deren Beant— nd verlauten zu lassen, so lange er die Einwilligung wortung er so eben, als eine Gunst, vom edeln Herzoge be⸗ Erlauchten Person noch nicht gehabt habe? Werde gehrt habe. Dieser sage jetzt, ein verhaͤltnißmaͤßig sehr gro⸗ Frage, wie es nicht anders moglich, mit „Nein!“ Fer Theil das Wort „Masjoritaäͤt“ habe er nicht gebraucht gungs⸗Grunden, soll als ein solcher auch noch die Heraus, die Säulen des gesellschaftlichen Gebäudes, heilig i Urtet, so thue er eine zweitg Frage; ob er (der Her. des Englischen Volkes sey fuͤr die katholische Einaneipation. sorderung durch Beleidigungen und grobe Beschimpfungen ren, als den Bedürfnissen des Fis eus vollstandig zu . vielmehr zu tadeln gewwesen wäre, falls er Der Herzog von W. machte hierbei, hne sich von; Sie erden warben, Yst die ntwort ber Geschwotenen auf endlich drittens, weil jede Regierung, ihrer Natur! . Einwilligung gesproöchen hatte, als jetzt, da er seine zu erheben, einen Einwurf gegen die Worte; „katholische die Frage, ob entschuldigende Umstaͤnde obwalteten, bejahend, mer der schlechteste Pꝛrodurent und der theuerste „po früh es nur immer thunlich gewesen ist (in der Emancipation“, wobei er jedoch sogleich hinzufuͤgte: Fahren

fo c'kennt der Gerichtshof nach dem Jahalte des 326sten sey, und jeder Erwerbzweig in deren Händen i Rede), kund gethan habe? Als er es zuerst, im Mee Sie indeß nur fort, fahren. Sie fort! Wenn nun Artikels des peinlichen , ist ö. ein Todtschlag verkümmern muͤsse. ; uli oder August v. J, fuͤr seine Pflicht erkannte, sei⸗ also der Herzog unter Erledigung der Frage die Eman—

. veruͤbt worden, so soll der Thaͤter seiner buͤrgerlichen und Die Gazette de France macht auf die Ing Monarchen die Aufforderung an das Parlament, cipation verstehe, so zweifle er nicht, es sen auch . Familien⸗Rechte auf einen Zeitraum, der nicht länger als des Courrier fran gais aufmerksam, welcher, wahrt rwaͤgung der katholischen Frage, zu empfehlen, seine Absicht, das Parlament aufzulöbsen, um dadurch

. s0 und nicht kuͤrzer als 5 Jahre seyn darf, beraubt werden. Siebenjaͤhrigkeit unter dem Vorwande, daß dieselbe ( beer auch gleich gefuͤhlt, es sey seine Schuldig; zu erlangen, daß das, ganze Land einen thaͤtigeren Hat eine bloße Verwundung statt gefunden, so soll der Thaͤ⸗ verletze, ö icht, den Vorschlag macht daß das mi zerschwiegen daruͤber zu seyn, bis er die Genehmigung Antheil an der Durchfuͤhrung dieser Maaßregel nehme.

] ü ; . 2 ö ö. . . ter nur eines Theiles seiner Rechte, und zwar fuͤr eine Zeit Alter der Deputirten auf 3h Jahr herabgesetzt werde Naj. erhalten habe. Diese habe er jedoch erst einige Uebrigens aber koͤnne er versichern, daß der Herzog nicht gut beraubt werden konnen, die nicht langer als 5, und nicht kuͤr, die Charte ausdruͤcklich bestimmt, daß die Deputirth vor der Zusammenkunft des Parlaments erlangen kön berichtet sey; namentlich in den beiden großen Grafschaften

zer als 3 Jahre seyn darf.“ „Dies“, fo schloß der Groß, stens 0. Jahr alt seyn muͤßten. und so sch es ihm unmöglich gewesen, seine Absicht fru Devonshire und Cornwall, die eine Million Einwohner zaͤhl⸗

fiegelbewahrer, „ist das einfache System, das wir Ihnen in Mehler? Einwohner des Departements der M gzukuͤndigen; er fuͤhle aber, daß, wenn er anders ge, ten, sey kaum Einer unter Hundert ju finden, der nicht die * . Heel J 8 zum ersten Mir seit Loire 26 ihrem . . Marquis von! n,, so wuͤrde fein Betragen tadelnswerth gewesen beabsichtigte Maaßregel eine unheilbringende nennen zünde . der Wiederhersteünng der Wonarchie werden die Kammern tine Bittschrift an die Kammer geschickt, worin sie hört). Er sey uͤbrigens seinem edeln Verwandten Dank Wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes moge also der Her⸗

ich mit diesem wichtigen Geger beschaͤfti . des doppelte s' und! der Siebenjährl FHuldig, daß er ihm Gelegenheit gegeben habe, sich ter zog seine Frage entschuldigen. Der Hersog v. Wel lin g= 3 im 6 6 . ., , . . ö. nnen me n 9 jah Gegenstand auszusprechen, und da er nun eben dabei kon blieb dabei, daß diese gegen die Parlaments- Ordnung

einem ihrer Mitglieder selbst der Vorschlag gemacht, den Kö, Der Cardinal von Clermont-Tounerre laͤßt dll so bitte er auch um Erlaubniß, einem edeln Baron sey und mißbilligte es noch mehr, daß ihm der Lord die Worte nig um ein Gesetz gegen , . i,. 6 ist eine Memorialde Toulouse eine den Sinn entstellende Farnham) antworten zu durfen, der ihm in einer „katholische Emaneipation“ in den Mund gelegt habe. Diese Be⸗

langere Frist nicht . statthaft; der oberste Gerichtshof hat die in seinem (in Nr. 43 der Staats Zeitung mitgi⸗ tzten Sitzungen die Kundmachung eines Briefes (des nennung, sagte er, werde meistens ungehbrig angewendet, es sey Unzulanglichkeit unferer Gescize feierlich anerkannt; eine Schreiben an, den Minister der geistlichen Angeleg

en pr. Eurctis), welcher eine Barlegung feiner (des ein sehr schiefer Ausdruck, den man augenschein lich gebrauche, ogs v. W.) Meinungen uͤber die katholische Frage ent? um ihn (den Herzog von Wellington) in oͤffentliche Ungunst n, zum Vorwurf gemacht habe. Er halte es fast fuͤr zu bringen. Ein fuͤr alle Mal erkläre er, daß wenn nur erst uͤssig, zu sagen, daß er die Bekanntmachung jenes Briefes der Plan der Regierung, in Bezug auf die Katholiken, dem ßweges gutgeheißen habe; er werde sich deshalb auch Hause vorliegen werde, so wuͤrde man ihn gewiß auch zu⸗ ig in Acht nehmen, mit solchen Personen wieder zu friedenstellend finden. Lord Farnham nahm sich des spondiren, oder uͤberhaupt einen Brief der Art an ir« Grafen von Falmouth an, indem er sagte, auch der edle Her⸗ Jemand wieder zu schreiben. Inzwischen behaupte er zog habe in der vorgestrigen Sitzung (s. oben) eine Aeuße— auch, daß in jenem Briefe nichts enthalten sey, was rung von ihm (Lord Farnham), die er bereits mehrere Tage . seinen, oft in diesem Hause dargelegten Gesinnun⸗ vorher gemacht habe, wieder aufgegriffen; man duͤrfe es also über die katholische Frage vollkommen uͤbereinstimme. nicht so genau damit nehmen. Der Bischof von Dur⸗ Farnham' erwiederte hierauf, das angeführte Docu, ham uͤberreichte eine Bittschrift wider die Katholiken, worin

n ist daher unumgänglich noͤthig. Man muß ent, wie solches von der Gazette de France publicirt wol l weder das Duell fuͤr erlaubt erklären, oder es bestrafen. Die berichtigen. Es muß naͤmlich darin heißen: „Mur mi Wahl kann nicht zweifelhaft feyn. Nur uͤber die anzüwen, wurde ich mir Ihre gebieterische Forderung erklären

ö . denden Unterdruͤckungs⸗Maaßregeln hat man sich zu einigen. wenn ich nicht wuͤßte, daß sie die volt einer deut Der Ihnen vorgeiegte Gefeh Entwurf, edle Pairs, verdient gesprochenen und allgemein bekannten Abgunst ist, h

Ihre reiflichste Üeberlegung; wir wuͤnschen, daß, nachdem er spolches einer meiner Amtsgenossen meldet. Ich hit der Gegenstand Ihrer Irin en geworden, Sie denfelben geglaubt, schreibt der selbe, daß es möglich sey, den verbessern und ihm den Stempel Ihrer hohen Weisheit auf, und die Leidenschaft so weit zu treiben. „Die Worte st drucken moͤgen; erst dann wird er des erhabenen Monarchen der selbe hatte die Gazette weggelassen, so daß e de würdig seyn, dessen väterliche Sorgfalt sich über Alles er! hen gewann, als ob der dem Minister gemachte N streckt, was die Wohlfahrt des Landes, fuͤr welches das Ge⸗! von dem Schreiber des Briefes selbst herruͤhre.

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