1829 / 56 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 25 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

der Baron Juchereau de Saint-Denys und der Marquis von Valmy eingeladen sind. Der Letztere befindet sich seit einiger Zeit mit einem besondern Auftrage des General Mai— son an den Praͤsidenten in Aegina; er spricht mit Leichtig— keit die Orientalischen Sprachen. Der Baron Juchereau von Saint-Denys kehrt nach Frankreich zuruͤck.“

; Der Courrter de Smyrne vom 18. Jan, berich— tet: „Zwischen dem General Church und dem Chef seines Generalstabes, dem General Dentzell ist es zu sehr ernsten Erdͤrterungen gekommen. Ein aus Tranokorio vom 24. Nov. datirter Brief des Letzteren enthalt Folgendes: Nach der Ein— nahme von Lutraki, welche die Griechen zu Meistern der Ebene von Larta machte, war noch die wichtige Position von Macrinoros zu nehmen uͤbrig, aber die Intriguen des Ge— neral Church verminderten die Colonne Dentzel's von 1200 auf 300 Mann, wodurch dieser genoͤthigt wurde, zuruͤckzu— ehen.“ . Dasselbe Blatt meldet aus Kanea vom 15. De⸗ cember? „Man faͤhrt fort, wegen eines friedlichen Vertra— ges zu unterhandeln, den die Machte wollen, den die Grie— chen vereiteln und den die Tuͤrken wuͤnschen, obgleich sie ihn nur durch Opfer erkaufen koͤnnen. Der Englische Admiral, der auf 24 Stunden nach Suda kam, hat nichts als einen Waffenstillstand de facto erreicht, der durch die Anwesenheit Franzoͤsischer und Englischer Schiffe aufrecht erhalten wird; beide Partheien sind daher zwar noch bewaffnet, schlagen sich aber nicht. Dieser Stand der Dinge läßt die Griechen im Besitz der Oliven-Erndte auf den Tuͤrkischen Grundstuͤcken; die Tuͤrken wurden durch ihre Anfuͤhrer, welche den verbuͤn— deten Mächten einen Beweis ihrer Mäßigung und ihres Wunsches einer Versoͤhnung mit den Insurgenten geben wollten, zuruͤckgehalten, ihr Eigenthum mit Gewalt der Waf— fen wieder in Besitz zu nehmen. Suleiman⸗Pascha, der Se—

ein gerechter und energischer Verwalter, konnte diesem Zu— stande nicht langer unthaͤtig zusehen, ohne sich in den Augen seiner Regierung und des Volkes bloß zu stellen. Ohnehin ist es sein Amt, den Einwohnern, deren Eigenthum von An— dern gepluͤndert und geraubt wird, Gerechtigkeit zu verschaf— fen. Um aus dieser peinlichen Lage zu kommen, schickte der Seraskier daher Abgeordnete der Staͤdte Kandia und Petimo zu den Befehlshabern der bei Suda stationirten Englischen und Franzoͤsischen Kriegsschiffe; diese Abgeordneten sollen im Verein mit dem von der Stadt Kanea gewahlten uͤber einen

Waffenstillstand mit dem sogenannten obersten Rathe der

Kretenser unterhandeln. Dieser Rath besteht aus fuͤnf Maän⸗ nern von zweideutigem Rufe und ohne Eigenthum auf der Insel und aus einem Secretair, der nicht auf Kreta geboren ist. Wenn der Baron Reyneck, der Repraͤsentant des Grafen Capo— distrias, eine Versoͤhnung aufrichtig wuͤnscht, warum waͤhlt er zu einem so wichtigen Geschaͤfte solche Männer? Der Kretensi— sche Rath wurde durch die Franzoͤsischen und Englischen Tommandeurs von dem Schritte der Tuͤrken benachrichtigt und aufgefordert, drei Abgeordnete zu senden, um den von den Maͤchten angeordneten Waffenstillstand abzuschließen. Am 24. November kamen die Griechischen und Tuͤrkischen Depu— tirten auf dem Linienschiff Wellesley, Capitain Maitland, zusammen. Letztere waren aus den durch Reichthum, Alter ö und Ansehen ausgezeichneten Eigenthuͤmern der Insel ge— . wählt, während die Griechischen Abgeordneten jung waren, und keinen Besitz auf der Insel hatten, und also bei einer Umwaͤlzung Alles gewinnen aber nichts verlieren konnten. Daher kam es denn auch, daß viel gesprochen, aber nichts abgeschlossen wurde. Die Griechischen Deputirten sprachen mit der groͤß— l ten Anmaaßung und verlangten noch mehr, als sie schon hat— ö ten; unter andern auch, daß die Griechische Flagge kuͤnftig J unbeleidigt unter den Kanonen der Festung Suda voruͤber—

segeln koͤnne. Man trennte sich ohne ein Resultat und ver—

tagte eine zweite Zusammenkunft auf unbestimmte Zeit. Die

Tuͤrkischen Abgeordneten erstatteten dem Capitain Maitland

einen schriftlichen Bericht uͤber die am Bord seines Schiffes

gehaltene Zusammenkunft, und beklagten sich uͤber das Be—

nehmen der Griechen, die ihnen drei den Interessen Kreta's fremde Personen zum Unterhandeln geschickt hatten; sie for— derten daher, daß der Griechische Rath neue Deputirte und zwar unter den Eigenthuͤmern der Insel wähle, und schlugen dazu eine Liste von 24 Griechen, theils Geistlichen, theils Capitani's und Grundbesitzern, vor. Der Rath von Kreta wies die Forderungen der Tuͤrken mit Stolz zuruͤck, und es hat daher seit jenem Tage keine Versammlung mehr stattge— funden. Der Einfluß der Franzoͤsischen und Englischen Be— fehlshaber wird aber hoffentlich neue Unterhandlungen und eine Beilegung der Streitigkeiten herbeifuͤhren. Die Euro— paͤischen Kreuzer sind von unseren Kuͤsten verschwunden und

raskier der Insel, ein Mann von den besten Absichten und

die Blokade hemmt also nicht mehr den Handel!“ erscheinen bloß einige Griechische . welge! B ' Lebensmitteln beladenen Schiffe vom Einlaufen in fen abhalten; die Fahrzeuge mit Englischer und Fry

Flagge untersuchen sie aber nicht.“ Vereinigte Staaten von Nord⸗Am eri

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nicht auch die Aufmunterung inneren Gewerb—

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Neu-⸗York, 17. Jan. Der fuͤr „Wege un W ins Auge zu fassen hatte und wenn sonach letztere eingesetzte Eongrẽß / Ausschuß hat beschlossen⸗ 6. 2 . ein Attribut der Macht, den Handel zu ordnen, chen, um die für einkommende Waaren in Folgen et werden durfte, so würde dargus folgen, daß man Tarifs vor Erscheinung desselben erhobenen Äddithn ] zen keine Monopole oder nachtheilige Handels-Ver⸗

den Eigenthuͤmern wieder zu erstatten. Durch die und befriedigende Maaßregel wuͤrden viele Ladung welchen durch eine voreilige Verordnung die hohen sten, wieder auf ihren gehörigen Standpunkt gebrach

Der National⸗Intelligen er enthaͤlt di erwähnten) beiden Briefe von James Madison an Cabell uͤber die von ersterem vertheidigten Rechte) gresses, Taxen, Zoͤlle, Auflagen und Aceise⸗Abgtß setzen und einzuziehen, so wie uͤber den Gang des die noͤthigen Bestimmungen zu erlassen. Die Gests ser beiden Briefe, sagt das erwaͤhnte Blatt, ist folgende: „Urspruͤnglich waren sie nicht zum Drucks jetzt aber hat Herr Madison, auf dringende VMyh einiger seiner Freunde, denen die Bekanntmachun von großem Interesse, und von der hoöoͤchsten Wits die Nation schien, dazu seine e ,,, geg eln gegenwartigen Lage unsers Landes können dieß g dem Publikum nicht anders als aͤußerst willkomn daß der ausgezeichnete Verfasser derselben einer M der Constitution, wenn nicht deren Vater war, g einen noch groͤßern Werth. Noch mehr aber s Wichtigkeit dadurch, daß sie auf Verlangen derjenizn nen, deren Meinungen den Ansichten entgegen se welchen Herr Madison sich bekennt und die er Er befindet sich in dieser Hinsicht als Mittelsmann zwei streitenden Partheien; und hoffentlich wird er d einleuchtenden Gruͤnde Viele fuͤr sich gewinnen, die bish die Rechte des Congresses bezweifelten, die er ihm Aus der philosophischen Ruhe seiner Zuruͤckgezogen vorgegangen, kann sein reiflich erwogenes und mit belegtes Urtheil nicht den Verdacht von Parthallit gend einer Art auf sich ziehen. Aus ihm spricht die heit des Alters seine Worte sind Fruͤchte der Erfah Folgendes ist der wesentliche Inhalt beider Schreiben Constitution“ Cheißt es im ersteren) „giebt dem Com Macht, Taxen, Zoͤlle, Auflagen und Aceise⸗Gebuͤhrn legen und zu erheben, und den Handel zu ordnen.! sich jetzt, ob die Macht, den Handel mit fremden! zu ordnen, sich so weit erstrecke, um durch Zoͤlle,! kungen und Verbote einheimische Fabriken und ein Produktion aufzumuntern? Diese Frage wird durtffle Betrachtungen auf eine genugthuende Art beantwn⸗ Sinn der Worte „den Handel zu ordnen“ muß in ihrer allgemeinen Anwendung gesucht werden anderen Worten in den Gegenständen, auf wel theilte Macht damals bezogen ward, als diese Wi Constitution ihren Platz fanden. Alle handelnde! cirende Nationen haben diese Macht immer so!— daß sie zur Aufmunterung von Fabriken angewendt muͤsse. Besonders ist das der Fall in Großbritm bekanntlich die Beschuͤtzung und Aufmunterung deb eine der Haupt-Gegenstaͤnde der Handels-Verordnn ren. Ein solcher Gebrauch der, dem Congreß iht Macht, stimmt uͤbrigens auch mit der Absicht un wartungen der Staaten uͤberein, als sie der Regie Macht uͤbertrugen; ganz besonders war das der den öoͤstlichen Staaten, wo sich die meisten Fa finden, wovon die noch aufbewahrten Ver der damaligen Versammlung in Massachusetts di liefern. Außer diesen Verhandlungen sind zwar h ren aus jener Zeit aufbewahrt worden, indessen nicht daran zweifeln, daß die andern, in jenem? Amerika befindlichen Staaten eben so dachten, K chusetts, und vorzuͤglich Connecticut und Rhode ain meisten bevölkert und natuͤrlich deswegen auch brikwesen ergeben sind. Von den, suͤdlich von Pen belegenen Staaten sind nur noch die Verhandlungm Virginia und Nord-Carolina statt gehabten Versum vorhanden, in denen aber durchaus nichts zu finden

nnen fremder Nationen durch ahnliche Maaßregeln * und zur Beförderung innerer Industrie Handels— gte abschließen koͤnnte, und die ausgedehnte Schifffahrt Amerika s wuͤrde am Ende Gefahr laufen, vernichtet rden. Denn wenn zum Beispiel in fremden Haͤfen Ab⸗ auf unsere Schiffe gelegt und dergleichen bei uns von Schiffen nicht genommen wuͤrden, so wuͤrden natuͤrlich srigen bald vom Ocean verschwinden muͤssen. Daß die erung der . . 1 ordnen, gehoͤrt, ist schon durch den Gebrauch en, den man davon in der ersten constitutionnellen eß⸗Sitzung machte; schon damals brachten Deputirte zirginien Zoͤlle, ja sogar Verbote, als Schutzmittel fuͤr Erzeugnisse ihrer Provinz in Vorschlag. Einen noch n Beweis, der allein schon hinlaͤnglich ist, die ganze auf einmal abzumachen, findet man in der, seit 40 stattgefundenen gleichmäßigen und praetischen Sane⸗ ses Macht von Seiten der General-Verwaltung so— latz der Verwaltungen aller einzelnen Staaten. Keine noch so sinnreiche Auslegung, und aus noch so achtungs— rund patriotischer Quelle kommend, kann solcher Autori— deiner so alten und allgemeinen e, das Gegengewicht Und gut ist es, daß es ohne die Dazwischenkunft der selben ttaͤt, welche die Verfassung bildete, nicht der Fall seyn kann; das wuͤrde der Festigkeit der Constitution und der Ge⸗ ald ein Ende machen, die doch eine so nothwendige chaft guter Regierungen ist, und deren Mangel man n Zeiten den Republiken vorwarf. Sehr auffallend dem Congreß gemachte Vorschlag: die ihm zu entzie— Befugniß, den Handel auch in sofern zu ordnen, als auf Aufmunterung der Fabriken bezieht, den einzelnen ten mit dem Beding zu uͤbertragen, daß der Congreß Beschluͤssen beistimme. Kein Staat war von jeher von der Unregelmaͤßigkeit und den Nachtheilen einer Maaßregel uͤberzeugt, als Virginien; mehr als ein— dard es in dessen Legislakur ausgesprochen, wie die Er— g gelehrt habe, daß die gegenseitigen Verhaͤltnisse der en Einheit in den Handelsverordnungen auf das drin— erheischen. Bevor noch dem Congreß die Macht, den I zu ordnen, uͤbertragen war, hatte Virginia auf man— Weise versucht, was mit Special⸗Gesetzen auszurichten h aber endlich von den nachtheiligen Folgen derselben t; die Versammlung in Philadelphia im Jahre 1787

iesen Versuchen ein Ende.“ Hr. Madison schließt erste Schreiben mit der Bemerkung: er habe beweisen „daß dem Congreß verfassungsmaͤßiger Weise das Recht e, durch Handels-Verordnungen den innern Gewerb— ufzumuntern, wobei der Congreß uͤbrigens, hinsichtlich usüͤbung dieses Rechtes, seinen Constituenten immer wortlich bleibe. (Das zweite Schreiben naͤchstens.)

Co lumbien.

gendes ist das von Bolivar unterm 18. Nov. erlas⸗ Decret, durch welches (vie wir gestern meldeten) die von Columbien der Einfuhr Spanischer Guͤter unter ler Flagge eroͤffnet worden sind. Art. 1. Die Aete 30 Januar 1823, die von unseren Haͤfen die Spani— Erzeugnisse und Fabrikate ausschließt, wird hiedurch in ihren Theilen widerrufen. Art. 2. Demzufolge sollen atur⸗Erzeugnisse, Guͤter und Fabrikate der Spanischen vn und ihrer Colonieen, sogleich nach Bekanntmachung Decrets, in den Haͤfen der Republik zugelassen werden; der Bedingung jedoch, daß sie auf neutralen Schiffen igen, die den Gesetzen der Nation gemaͤß, zu der sie ge— ausgeruͤstet sind, und weder einen Spanischen Capi— noch einen Spanischen Super⸗Cargo haben. Ausge— d us nnr sind alle Contreband⸗Artikel und audere Erzeugnisse eine entgegengesetzte Ansicht ausspricht. Wenn n Fabrikate, deren Einfuhr durch die bestehenden Gesetze setzmaͤßigen Auflagen nur die dadurch zu bewirtt Verordnungen befreundeten und neutralen Nationen sagt ist. Art 3. Sobald Spanien seine Hafen Co—

ien offnet und die Einfuhr unserer Erzeugnisse und Fa—

Fabriken zu der Machtvollkommenheit,

e Verfassung, die das Resultat derselben war, machten

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Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Rr. ö6.

brikate in Columbischen Schiffen erlaubt, wird die hiesige ,,, eine gleiche Maaßregel treffen.

Aus Carthagena meldet man unterm 20. October: So eben lief das Packetboot von Panama mit folgenden Nachrichten ein: Da der Commandant von Guayaquil eine

Peruanische Goelette vor dem Hafen kreuzen sah, sandte er

ihr zwei Goeletten entgegen, von denen sich aber nur eine mit ihr in ein Gefecht einließ. Nach einem heftigen Kampf entfernte sich die Peruanische Goelette in einem sehr schlech— ten Zustande; die Columbische hatte 24 Todte und 36 Ver⸗ wundete. So hat also der Krieg zwischen Columbien und Peru begonnen. Man glaubt, der Commodore Jolly werde sobald als moͤglich mit der Fregatte Colombia von hier aus—⸗ laufen, um unsere Seemacht im Stillen Ocean zu verstär⸗ ken. Der heute aus Bogota angekommene Courier hat uns keine Nachricht von Wichtigkeit mitgebracht. Es werden große Anstalten getroffen, um den am 8. d. M. eintreten⸗ den Geburtstag Bolivars zu feiern.

China.

(Fortsetzung des in Nr. 45 abgebrochenen Artikels)

Die vierte und letzte Haupt⸗Abtheilung des Heeres be⸗ steht aus gebornen Chinesen, welche angeworben werden, um die Besatzungen im Innern zu bilden. Dieser ganze Hee⸗ restheil ist unter dem Namen der Truppen von der gruͤnen Fahne bekannt, er ist der Zahl nach der stärkste, denn er ent⸗ haͤlt bis 500, 000 Mann, welche alle auf Chinesische Weise einexercirt sind, und deswegen zu den regulairen Truppen ge⸗ hoͤren. Doch bilden diese Truppen mehr eine Art von Gen⸗ darmerie, welche sich wie ein großes Netz uͤber das ganze Land verbreitet. Jeder Ort in China naͤmlich, von den groͤß⸗ ten Staͤdten bis e den unbedeutendsten Flecken und Doͤr⸗ fern, hat eine verhaͤltnißmaͤßig große oder kleine militairische Besatzung. Das umliegende Land sogar steht unter bestän⸗ diger militairischer Aufsicht, an den Heerstraßen und Kanaͤ— len befinden sich naͤmlich in Entfernungen von 2 bis 3 Mei—⸗ len viereckigte Gebäude, auf welchen sich Wachtthuͤrme erhe⸗ ben, die den Soldaten zum Aufenthalte dienen. Entsteht auch nur die geringste Bewegung in dem umherliegenden Lande, oder werden die Straßen auf irgend eine Weise un⸗ sicher gemacht, so sind sie gleich bei der Hand, um Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Diese Wachten werden zu⸗ gleich auch als Couriere gebraucht; sie reiten mit großer Schnelligkeit von einer Wacht-Station zur andern, und über⸗ bringen die Befehle der Regierung. Auch werden die meisten Privat-⸗Briefe auf diese Weise besorgt, indem andere Gelegenheiten dazu ganz und gar fehlen. Von der Geschwindigkeit dieser Post kann man sich einen Begriff machen, wenn man erfaͤhrt, daß ein Brief, um von Peking nach Kanton zu gelangen, nur zwoͤlf Tage gebraucht, also täglich einen Raum von 50 Wegstunden zuruͤcklegen muß. Der groͤßte Theil der, zu der gruͤnen Fahne gehoͤrigen Truppen ist verheirathet; jeder Soldat naͤmlich, und besonders diejenigen, welche die Besatzung der im Lande zerstreuten Wachtthuͤrme bilden, erhalt von dem Kaiser, wel— cher der einzige Grundbesitzer von China ist, ein Stuͤck Land zur Pacht, welches zu den, seinen Wachtthurm oder seine Garnisonstadt umgebenden Laͤndereien gehoͤrt. Hier lebt der Kriegsmann nun mit seinem Faͤcher und Sonnenschirm, sei⸗ nen seidenen Stiefeln und seinem gesteppten Rock patriarcha—⸗ lisch im Schooße seiner Familie. Der Charakter dieser Sol⸗ daten ist eben so friedlich, wie ihr Anzug. Die Uniformen, welche die Chinesische Armee im Frieden tragt, haben naͤm— lich viel Aehnlichkeit mit der gewohnlichen buͤrgerlichen Klei⸗ dung, bloß die Kurma, ein zum Ueberziehen geeignetes, spen— zerartiges Gewand, ist dem Krieger eigenthuͤmlich. An den allgemeinen Festtagen erscheinen die Soldaten immer parademaͤ⸗ ßig, dann sieht man die Gemeinen wie die Offieiere im hoͤchsten kriegerischen Glanze. Die Tehou-tze und Tou-tze (unge— faͤhr unser Capitain und Lieutenant) mustern ihre Unterge⸗ benen, und fuͤhren sie den hoͤheren Officieren vor. Auf der linken Seite des geruͤsteten Soldaten haͤngt sein Bogen mit einem großen Kocher, der, mit Eicheln besetzte, lange und weite Rock wird von einem Guͤrtel zusammengehalten, auf dessen rechter Seite ein Sabel hangt, die Kopfbedeckung ist von Leder oder Pappe und hat die Gestalt eines Trich— ters, den oben eine eiserne Lanzenspitze mit einem Buͤschel rother Seidenfaͤden ziert. Der untere Theil dieser Kopfbe—

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