1829 / 63 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Dieselbe Allerhoͤchste Bestimmung findet sich in dem! B K 1. 4 9 . setze uͤber die Einrichtung des Abgabenwesens vom 30. ö r ; 9 . 1829. §. 2. wiederholt; indessen verzögerte sich wegen zur Allgemeinen Preußischen Staats 3 eit un g Nr. 63 Rthlr. Ungewißheit uber den Ertrag der damals erst neu eingeft . ; . - ken Abgaben die . des n fe. 1. Fur Schult esen, und zwar: Etats bis zum 7. Juni 1821, wo derselbe zunaͤchst fuͤr ö , Jahr 1821 durch die Gesetz⸗Sammlung publieirt wurde

a) zur Verzinsung der allgemei— e 1 ) . ,, Die Steuer⸗Gesetzgebung hat nun zwar seitdem

Ausgabe.

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Eigenthuͤmlichkeit nach auch nicht auf die einzelnen Regie- in letzteren Jahren dagegen von 23 Sgr., nb zirte vercheilt werden koͤnnen, sondern unter unmit, fall von . 45 ner Sgr., das ist ein Ab— Eebarer Leitung der Central⸗Behorde zu verwalten sind. Konnte daher diese Vergleichting ausschließlich maaßge—

Schulden und zu den laufen— ; Aenderung in ihren Grundlagen nicht erfahren, und Bei denjenigen Einnahmezweigen, welche nicht unter der bend seyn, so wurde sich schon danach allein di den Verwaltungskosten .. 452,000 so wenig sind in der gesammten Staats-Verwaltung spejellen Ls'itung der Reglerungen stehen, also namentlich bei Minderung an w Revenuͤen 36 , n b) zur Schulden⸗ Tilgung... 3,485,900] 10, 937,000] Veranderungen eingetreten, welche eine wesentliche U den indirekten Steuern, einschlleßlich der Einnahmen vom den Domainen⸗Abloͤsungen und Verkaufe zu beruͤcksichti . 2. An Pensionen, Competenzen und ,,. ar,, ,, ,. haͤtten zur 6 h Salzdebit und von den Chausseen, und bei den Bergwerks- ein felbst um das Doppelte höherer Revenen, Ausfall . 2 ** . ö 2 2 ; Mm d 60 4 9 ; j . können. Es ist indessen einleuchtend, daß im Verlauf ind Salinen-Revenüen vertreten in Absicht der zu bes fertigen, und nur der hoheren Verwerthung anderer land—

Leibrenten, und zwar:

,. seit 1821 verflossenen Jahre sich die Ertraͤge der einzs streitenden provinziellen Regie-Kosten die Provinzial-Steuer⸗ wirthschaftlichen Produkte n

a) ,,, 2 . Einnahmezweige mannigfach anders gestaltet haben mis nd Ober⸗Bergamts-Kassen die Stelle der Regierungs, 6 ,,,, . 1 u, deren Witt⸗ . als sie damals auf eine nur kurze Erfahrung angesch! Hanptkassen und fuͤhren nur die Netto, Erträge zu letzteren bel mit in Einnahme gestellten Erträgen aus den Forsten wen und Hinterbliebenen, so werden konnten; und 2 t minder haben die auf die zb, fo also, daß der jaͤhrlich zu fertigende Regierungs-Haupt, auf welche die vorerwähnten ungünstigen Conjunkturen we— wie zu soͤnstigen Gnaben— minderung der Regie ⸗Kosten und auf die Beseitigung g kassen- Etat jedes Bezirks die darin aufkommenden Netto, niger eingewirkt haben ist es beizumeffen, daß die er Aus⸗ Unterstuͤtzungen ..... 966, 000 rer entbehrlichen Ausgaben gerichteten Bemühungen, unh Uürberschüsse aller Einnahmezweige, mit alleiniger Ausnahme fall noch in den eben angegebenen Schranken bleibt.

p) an leben s langlichen Compe⸗ den mit mehreren seitdem eingetretenen Aenderungen in der Post- und Lotterie⸗Revenuͤen, nachweiset, und zur Ge— 2) Die Einnahme aus dem Domainen⸗Verkauf, wel⸗ r Ressort-Verhältnissen, auf dis Staats,Ausgaben, welch! nrral, Staatskasse. als der Haugt-Sammelkasse, theils in cher sich, en allgemeinen Anordnungen gemäß, neben löer ge

tenzen und Pensionen fuͤr die publicirte Etat von 1821 enthaͤlt, eingewirkt. haaren Ueberschüssen, theils in Anrechnungen auf Credite, setzlich geregelten Ablösung von Domaniai-Praͤstationen ju⸗

itglie der er geist⸗ 2 ; =. : ü . ,,, rn, r,, . . welche . die Staats-Ausgabezweige eroͤffnet sind, abzu⸗ naͤchst und in der Regel nur auf die Veraͤußerung kleinerer sionen, welche auf dem Neichs— 46. , dee, Domanial- und Forst-Pertinenzlen beschräͤnkt, ist' dem Er— 1 I anschließenden, Etats der Staats⸗Einnahmen und Ausga Die Etats der aus dem Rein-Ertrage der Einnahme zu trage fuͤr 1821 gleich geblieb Die jahr Deputationsschluß vom 8. ist sétzt Lurch den, mit telst Allerhzchster Kabiners,Ordr igentlichen Staatshaushalt, Ausgaben h 3 ö Februar 1803 beruhen, oder t jeßt durch den, mitte st Allerhoͤchster Kabinets⸗Ordre Pbestreitenden eigentlichen Stagtshaushalts-Ausgaben werden tilgung verwendete Summe belaͤuft sich laut Pos. 1 b der sonst tractatenmaͤßig zu lei— 21. Februar d. J. vollzogenen und durch die Gesetz⸗Sq nach gleichen Grundsaͤtzen, wie solche bei der Einnahme be, Ausgabe auf . sten sind 82,192, 90090 3,158, 00 lung publteirten allgemeinen Etat der Staats-Einnah merkt worden, festgestellt, und vor Eintritt des Rechnungs— 3,485,009 Rthlr., J , , und Ausgaben entsprochen. jahres, fuͤr welches sie gelten, landesherrlich vollzogen. Sie also auf mehr als das Dreifache der Summe welche fur . 3. An immer dauernden Renten und Enischaͤ—⸗ Es wuͤrde aber der bei dieser Kundmachung vorwalte umfassen sowohl die aus der General-Staatskasse unmittel, diesen Zweck curch Ruͤckgriff auf das Stamm, Capltal u ö digungen fuͤr aufgehobene Berechtigungen . durch die Allerhöchste Kabinetö⸗-Ordre vom 17. Januar bar, als die fuͤr Rechnung der betreffenden Central Stellen Huͤlfe gegeben wird. z und entzogene Nutzungen? .?... 277, 000 ausgesprochene Zweck in seinem ganzen Umfange nicht in den Provinzen zu leistenden Ausgaben. Es bildet sich auf 3) Die Einnahme aus der Verwaltung der Bergwerke 4. Fuͤr das Geheime Cabinet, fuͤr das Buͤre au reicht werden, wenn nicht gleichzeitig uͤber die Grundlag diese Weise der jedesmalige Staatshaushalts Etat aus einer Huͤtten und Salinen, hat sich gegen den Etat des Jahre ö. des Staats⸗-Ministerii, fuͤr die Staats auf denen dieser Etat beruhet und über die bei dessen einfachen Zusammenstellung der saͤmmtlichen Regierungs, 1821 fast verdoppelt. Die weit geringere Einnahme In den ö. Buchhalterei und die Verwaltung des stellung beobachteten Grunbsaͤtze einige Erlaͤuterung g Hauptkassen, und des General-Staalskassen- Etats, und es fruheren Jahren erlaͤutert sich durch die bedeutenden Ausga⸗ Staatsschatzes und der Muͤnzen, fuͤr das ben wurde. har bel Clesem. jetzs Allerhöchst volzogenen all gemctäen Etat ben, wels nach Veendiglag des! Krieg? neten ber, gu, mr. Staats Archiv, das Staats Secretariat Die Preußische Rechnungs- und Kassen-Wirthschaft der Staats-Einnahmen und Ausgaben nur die Abweichung Wiederherstellung eines geregelten und schwunghaften Be— und far die Ober, RechnungszKammer 288,000 kennt es als leitenden Grundsatz an, daß eine jede K von jenen Grundlagen statt gefunden, daß hier, wo es triebs der Werke verwendet werden mußten, und der jetzige . 5. Fuͤr das Kriegs-Ministerium, xLinschließlich welche landesherrliche Einnahmen zu erheben oder del our auf eine Uebersicht im Ganzen und Großen ankommt, erhöhete Ertrag liefert bereits den erfreulichen Beweis daß der Zuschuͤsse fuͤr das Militair-Waisenhaus chen Ausgaben zu leisten hat, in ihrer Buch, und Bie Einnahme, sowohl, als die Ausgabe-Posten, uͤberall die noch fortwährend auf Belebung und Erwesterung dieses u 22, 165,900 nungsfuͤhrung durch einen Etat fuͤr Einnahmen und auf volle Tausende von Thalern abgerundet sind. wichtigen Zweiges der National-Industrie verwendeten Sum— 6. Har das we inisterium der auswärtigen An— gaben geregelt sein muß. Zur Erlaͤuterung der bedeutenderen Abweichungen aber, men, auch fuͤr das bloß finanztelle Interesse, nicht nützlos J k 586,000 Diese Etats weisen, so weit es sich um die Einng welche sich in diesem Etat gegen den fruͤheren von 1821 er- angelegt sind. h, 7. Für das Ministerium des Innern.. 4,885, 00 handelt, die unabaͤnderlich feststehenden Posten und ! geben, werden folgende Bemerkungen dienen: 3) Die Einnahme aus der Porzellan⸗Manufaktur, welche 8. Fuͤr das Ministerium der geistlichen, Un— Verfall-Termine nach, und gewähren bei den unfixirten In der . in Etat fur 121 unter den Bergloerks, Iven gen genf terrichts und Medicinal-Angelegenheiten. 2, 347,000 veränderlichen Einnahmen einen Voranschlag der letzteren, Einnahme . war, jetzt aber da ste mit fenen in gar kesmer ü 9. Fuͤr das Ministerium der Justiz, außer den cher sich der Regel nach auf den bisherigen durchschnittliche zuvoͤrderst waren stehet = aogefondert au lg fuhri int, belauft sich auf die ger mg! Ber schtssporteln . w 1,4323, 000 trag gruͤndet, so weit nicht besondere Verhaͤltnisse eine 1) die Domainen, und Forst⸗Revenuͤen, nach Abzug Summe von 14,0069 Rthlr, da der größere Theil des . 10. Fuͤr das Ministerium der Finanzen, zur here oder geringere Einnahme, als die Erfahrung auf des davon dem Kron-Fideicommiß angehoͤrigen Revenüen,] der Anstalt jetzt noch auf den Abtrag aͤlterer Schulden und Een rab Verwaltung .. 263,000 set, erwarten lassen. Eine jede Einnahme-Verwaltung theils von 27 Milltonen Rthlr., im Etat fuüͤr 1821 ange⸗ auf die Ausfuͤhrunz mehrerer Bauten verwendet werden ö 11. Fuͤr die Ober⸗Praͤsidien und Regierungen 1,830,000 streitet in der Regel die Ausgaben, welche mit der Be] schlagen zu muß. . 12. Fuͤr die Haupi⸗ und Landgestuͤte. ..... 163,900 sichtigung und mit der Erhebung verknuͤpft sind, selht,, 5,504,650 Rthlr., 5) Die Post-Verwaltung liefert einen Mehr, Ertrag 13. Zur Deckung der Einnahme⸗-Ausfaͤlle, zu der Betrag dieser, theils fixirten, theils unfixirten An waͤhrend sie jetzt nur zu gegen das Jahr 15871 von z0h, oh Rthlr , was um so e) außerordentlichen Ausgaben und Landes— ben wird ebenfalls durch die Etats geregelt und von 4,524,000 Rthlr., freulicher ist, als sich damit im Inlande und Auslande das Verbesserungen und zur Vermehrung des Brutto-Ertrage vorweg in Abzug gebracht. Bei der also ziemlich um 1,100,900 Rthlr. geringer, haben ausge“ Anerkenntniß der fortschreitenden Vervollkommnung unserer Haupt: Reserve⸗Capitalss... ... 2, 076,000 schichtigkeit dleser Spezial-Etatsfertigung wird dieselb bracht werden konnen. Post⸗Anstalten verdinbet.

—— ** Regel nach nur alle drei Jahre nach einem bestimmten Der Revenuͤen-Ueberschlag des Jahres 1821 beruhete!« s) Auch die Lorteris welset gLegen das Jahr 1821 eine

* 2 zebruar 182 e. 796 ! ; Berlin, den 21. . 24 30,796, o0 unter für die einzelnen Provinzen festgesetzten 2M zuf den Etats-Resultaten der ünmittesbar vorhergegangenen Erhoͤhung des Ueberschusses von 76,06 Rthir nach, wobe Friedrich Wilhelm. . bewirkt. . = SIwhre, und selbst gegen diese wurde noch eine Erhohung fuͤr) die von 1829 ab eintretende Verminderung der sahrlichen ö Die Ueberschuͤsse der Spezial-Kassen der hauptsöt Nläͤssig erachtet, indem man Steigerung der Domainen- Re. Ziehungen von 8 auf 4 bei der kleinen Lotterie mit gleichzei⸗ e,, sten Einnahmezweige fließen sodann in die Regter venuͤen bei verhofftem Wiedereintritt noch guͤnstigerer Preis‘ tiger Erhöhung des Einsatzes von 5 auf 10 Rthlr. schon un

Conjunkturen sich versprach. Wie wenig diese Hoffnungen Anschlag gebracht ist. Durch beide ebengedacht? Maaßnah— sich verwirklicht haben, wie vielmehr die Getreidepreise seit, men wird bezweckt, die Theiluahme der geringeren Volks— dem noch sehr gesunken sind, und erst seit dem Jahre 1826 klassen an diesem fuͤr sie gefährlichen Spiel zu vermindern. wiederum einige Steigerung eingetreten ist, wie deshalb so— 7) Der Ueberschuß aus dem Salz-⸗Monopol hat sich ge— wohl bei der Verwerthung der Naturalgefaͤlle bedeutende gen das Jahr 1821 um nahe an eine Million Thaler erhoͤ— Minder-Einnahmen herbeigefuͤhrt, bei neuen Verpachtungen het. Eine Steigerung des Salz-Deblts-Preises hat nicht erhebliche Ausfaͤlle eingetreten, und selbst bei bestehenden Pach« stitt gefunden, und die Mehr-Einnahme rührt daher ledia—

Hauptkassen zusammen, und nur die Lotterie und Einnahmen, welche nach der Eigenthuͤmlichkeit ihrer waltung einer befonderen Central-⸗Einnahmekasse nicht . behren konnen, so wie einige andere . 10 0 Wo 2 18e evo * e Aus c 2A, inde

Die in der Allerhoͤchsten Cabinets-Ordre erwaͤhnten ö,. ö ee, e n men, Erläuterungen des Herrn Finanz-Ministers, welche unmittelbar“ , ,, . fn ßrt ih z / unmittelbar zur General-Staatskasse abgefuͤhrt, ü

durch die Negierungs⸗Amtsblaͤtter publieirt werden, theilen aber der Haushalt auch dieser Verwaltungszweige eln ungen zur Vermeidung großeren Verlustes mannigfache Er⸗ lich aus dem bei gestiegener Bevölkerung erhoͤheten Consum— wir unsern Lesern nachstehend mit: nach den oben im Allgemeinen angegebenen Grundsaͤßsl ! lasse nothwendig geworden sind, beruhet in der Notorietaͤt. tions-Bedarf, aus dem wirksameren Schutz der Graͤnzen ge⸗ Etats festgestellt wird. Der fuͤr 1829 angenommene Ueberschuß beruhet auf den gen heimliche Salz⸗Einbringungen, und aus der erzielten

9 Die Regierungs⸗Hauptkassen bestreiten als Buch ir dieses Jahr guͤltigen Spezial-Etats, welche fuͤr die öst, Verminderung der Salz-Aukaufs- und Transport-Kosten her.

lichen Provinzen der Monarchie, in denen die Domainen— S8) Die Revenuͤen-Ueberschuͤsse aus dem F ö Einnahmen am bedeutendsten sind, fuͤr die Jahre 1827 bis ren e , welche im , n, r, . i828 laufen. Werden nun die Jahre 1819 und 18290 (als nairen Einnahmen mit begriffen waren, sind jetzt in beson— Äe dem Jahre 1821 zuruͤckliegenden) verglichen gegen die derer Summe ausgeworfen. ;

Jahre 1835 und 1826 (welche dem groͤßern Theil der Etats 8) Bei der eigentlichen Steuer- und Abgaben-Verwal— für 13829 zum Grunde liegen), so ergiebt sich, gemaͤß der tung erglebt sich:

hieruͤber im statistischen Buͤrcau bewirkten sorgfältigen Zu— a) bei der Grundstener gegen die entsprechende Position

Bereits in der nach Regulirung des Staats-Schuldenwesens reien fuͤr die Einnahmezweige, welche unter der unmil an das Staats-Ministerium erlassenen Allerhoͤchsten Kabinets-⸗ ren Leitung der Regierung stehen, wiederum nach besond Ordre vom 17. Januar 1820 wurde bestimmt: daß zur Be. Verwaltungs⸗-Etats, diejenigen Ausgaben, welche zwar lehrung über den wahren Zustand der Finanzen des Staats falls auf die Verwaltung jener Einnahmezweige Bez Und zur Ueberzeugung, daß ein mehreres als das dringende ben und von ihnen nicht getrennt, gleichwohl aber ah Bedürfniß fuͤr die innere und aͤußere Sicherheit, so wie zur einzelnen Spezial- und Elementar⸗-Kassen nicht verthellt Erfuͤllung der zum wahren Vortheile und zur Erhaltung des den konnen, und eben diese Funktion versiehet die Gel

Staats eingegangenen Verpflichtungen, an Abgaben nicht Staagtskasse in Absicht solcher Regie⸗Kosten, welche sammentragungen, während ersterer beiden Jahre in den des Etats füͤr 1821 ein. Mehr von: 3 (,9oον Rthlr gefordert werde, der Haupt-Finanz⸗Etat des Staats nach ammtlich en Haupt⸗ Marktstädten der Monarchie ein Durch— Davon ruͤhren jedoch 160, mM Rthlr. aus e Zulags erfolgter Prufung und Feststellung zur oͤffentlichen Kenntniß Bl hnittspr e fuͤr den Scheffel der vier Haupt-Körnerfruͤchte Steuern fuͤr Erhaltung der Bezirksstraßen in den west— e (Weizen, Roggen, Gerste und Hafer) von 1 Sgr. 3 Pf; lichen Provinzen her, welche Summe im Etat fur