1829 / 68 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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inaabe, woruͤber er Bericht abstattete, ruͤhrte von hatte naͤmlich, als sie vor geraumer Zeit ihren Salten, t Aergernisse ein Ende gemacht werde; und hierzu bleibe . 39 2 2 Teugard, Advocaten in Rouen, her, welcher ehemaliges Convents, Mitglied, . 45 . Grabsui hts weiter übrig, als die Tages-Ordnung. Der Baron vie , , nr 9 3 ö. 6 . se bie Abschaffung der Todesstrafe gegen Falschmuͤnzer verlangte. folgende Inschrift setzen lassen; „Das Vaterland verssn ercier, äußerte sich mit größer Lebhaftigkeit uͤber das wurden am 23. Februar) zuvörderst * rere Peli

Hr. J. Lefebvre hielt diese Strafe, der auch die Verfer⸗ in ihm. einen seiner besten „Burger und die Freiheit en chlose Attentat des Procurators zu Domfront. Es sey nen in Lokal-Angelegenheiten uͤberreicht, und n n, .

ö riger falscher Banknoten unterworfen sind, fuͤr ungngemessen, ihrer eifrigsten Vertheidiger.. Kamm war die r. hier nrig, meinte er, daß Sie Minister solche Männer im Ante verschiedene, ebenfalls Lokal— Ver lf f betreffende Tilt

. da alljustrenge peinliche Gesetze zur Ungestraftheit führten und mehrere Jahre später n den Ohren des neuen ö. naglich hen, die sich Burch dergleichen tadelnswẽärdige Handlungen verhandelt. Sodann bergab Sir hnnllV erte i 3 f

. fonach' dem beabsichtigten Zwecke gerade zuwiderliefen. Herr Procuraters zu Domfront, Herrn von Girardville, gelang h Lande gehassig machten und ihren Stand verunehrten. Petitionen verschiedener Kirchspieie und Dit n ger De. v. Tracy benutzte die Gelegenheit, um sich im Allgemeinen als dieser sich ohne Weiteres in ,,, . Gens darmen von Salverte stimmte ihm bei; das durch eine Grab— schaft Cornwallis gegen fernere ben Kathollken u mach 2. daruͤber zu beschweren, daß das peinliche Gesetzbuch mit der Brigade nach Carneille begab, den Leichenstein zerschlag schrift gegebene Aergerniß koͤnne, aͤußerte er, die Gewalt⸗ Bewilligungen, wobei er versicherte daß die * hr ren ;

und die Inschrift wegnehmen ließ. Die Wittwe Bertram] tigkeiten eines Procurators nicht entschuldigen. Beide Einwohner der Grafschaft von derfelben win , , 2

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Er glaubte, daß

n, ,, . h ö. 6 6 39. That sache s ch der vorige, wie der jetzige Justiz⸗Mis ichtshof zu Caen nicht eine chten Bescheid erth eine persoͤnliche Meinung; er wisse sehr wohl, daß nich at sache sey, au r vorige, bige Justiz⸗Mi Cchtshof t einen ungerechten Bescheid ertheilt Nachtheile dieß e. . ih. so , wie er, mindestens aber muͤsse man die To⸗ ster, ihre Mißbilligung daruͤber zu erkennen gegeben hatten. Es e. Hierauf Antworte ich aber nieinerfeits; Was geht dies o, . , / desstrafe nur in den wenigsten Faͤllen eintreten lassen, und so wenig habe die Commission unter suchen zu muͤssen HH an? (Murren zur linken Seite.) Einen Augenblick! chen Steigens der Koruͤpreise, die d , . . . . er werbe sich z. B. nie uͤberzeugen koͤnnen, daß die Hinrich⸗ glaubt, ob das Betragen des gedachten Procurators geg hen Sie versichert, meine Herren, daß ich die Schwierig⸗ BVerhaͤltniß standen der unbemittelten Klasse eine besondere . . tung eines Menschen mit einer nachgemachten Banknote ir⸗ den 11ten Artikel der Charte, welcher fruͤhere politische NM nicht . will; ich antworte: Was geht dies Euch Unterstuͤtzung angedeihen zu lassen für 6. —— . gend im Verhaͤltnisse stehe. Der Minister des Innern nungen der Vergessenheit uͤbergebe, verstoße; doch glaube J Euch steht die Untersuchung des Bescheides nicht zu; dem Hr. Hüme einige Worte über den Gegenstand geaußert, ( I äußerte sich uͤber den Gegenstand in folgender Art: „Wenn daß diese Bestimmung der Charte unmoglich eine Grab⸗Ih r habt kein Recht, die Handlungen der Gerichtshoöͤfe zu und Hr. Lott seinen Beifall zu der beabsichtigten dan gre⸗ ö man den Grundsatz gelten lassen will, daß der Staat das schrift rechtfertigen koͤnne, welche gleichsam eine Lobrede aufen. Diese sind gluͤcklicherweise unabhaͤngig, und von dem gel erklärt harte, erhielt Hr. Slaneh die gemthschte 2 . ö Recht nicht habe, selbst die großen Verbrecher mit dem Tode die strafbarsten Handlungen enthalte; allerdings habe die Fge an, wo sie es nicht mehr waͤren, wuͤrde ich Sie und niß zur Einbringung der Bill, wonach kein e, se, me, ö zu bestrafen, so muß man, als nothwendige Folge auch zu milie des Bertrand Ursache, sich uͤber den Procurator z Frankreich beklagen. Man tadelt das Betragen des so lange er von“ dritten Perfonen Beschaͤftigung hat eine . der Ansicht gelangen, daß heutiges Tages eben so viele Morde Domfront zu beschweren, doch bleibe ihr dazu der gerichtlig ocurators zu Domfront, und doch giebt man zu, daß Unterstuͤtzung aus dem Armen Fonds erhalten soll a. Hert . veruͤbt werden, als die Assisenhöfe Todes⸗-Urtheile fällen. Die Weg offen, der allen Franzosen zugaͤnglich sey, den sie ind Inschrift strafbar war, und daß der Urheber der⸗ Harvey brachte demnaächst in Ancrag, das Walb⸗ und ʒ orst. Amt ] Frage, die uns beschaftigt, ist eine von denen, die sich ohne sen noch nicht eingeschlagen habe; wohl aber verdiene Men haͤtte vor Gericht belangt werden koͤnnen. Im aufzufordern, eine Uebersicht der a , . Nachtheile nur in den Buͤchern der Publicisten eroͤrtern las⸗ Betragen des Procurators eine sorgfältige Untersuchun rrigen, so ist der gedachte Procurator schon von seinen Zeit-Verpachtungen von Kronlaͤndereien, desgleichen der An⸗ f (. sen. Hier aber, in einer Versammlung von Gesetzgebern, unter diesen Umstaͤnden trage die Commission darauf an, ] Hesetzten zurecht gewiesen worden, und es bleibt sonach traͤge zu neuen Zeit-Pachtungen und a in den letzten 7 . handelt es sich nicht um bloße Theorieen, sondern um Worte, Bittschrift der Bertrand, in so fern es sich darin von ein s mehr uͤbrig, als uͤber die Bittschrift der Bertrand zur Jahren statt gehabten Grundstůcks.Veraußerungen . ser . die, von der Rednerbuͤhne herab, sich uͤber ganz Frankreich Rechts-Verweigerung handele, durch die Tages-⸗Ordnu es⸗Ordnung zu schreiten.“ Als es hierauf zur Abstim⸗ Urt, zu ertheilen. Nach einigen 2Acußerungen von Harn ö verbreiten können. Ich erklaͤre daher, daß es gefaͤhrlich, zu beseitigen; in Betreff des Betragens des Pro 6 lam, erklaͤrte sich die Versammlung in Betreff des Hume und Herrn Warburton ward der Antrag geneh— ; hoͤchst gefährlich ist, in dieser Versammlung auf eine so ab⸗ rators zu Domfront aber dem Großsiegelbewahrer n Theiles der Bittschrift (wegen einer Rechts⸗Verwei⸗ migt. Durch eint Votschaft des Qberh aufen nere een, solute und allgemeine Weise das ganze System unserer pein⸗ uͤberweisen. Der Marquis von Pina. verlangt . einstimmig fuͤr die Tages-Ordnung. Der zweite naͤchst das Unterhaus benachrichtigt, daß ersteres der Bill we⸗ . lichen Gesetzgebung zu tadeln, und diesen Tadel durch die daß man uͤber die ganze Eingabe zur Tages⸗Ordnung schrei il (das Betragen des Procurators zu Domfront betreffend) gen Unterdruͤckung gefaͤhrlicher Vereine in Irland, mit einem ö blutigen Worte zu verkuͤndigen: „„das Gesetz verordnet den da, wenn gleich die Charte die Vergessenheit vergangen be zwar mit starker Stimmen⸗Mehrheit ebenfalls durch Amendment, beigetreten sey. Auf den Antrag des Kanzlers 3 . Mord“ “. Haͤtte die Kammer sich darauf beschraͤnkt, die Zeiten verlange, es doch nimmermehr erlaubt seyn duͤr Lages⸗Hrdnung beseitigt, allein auf diesen Beschluß, wel⸗ der Schatzkammer erklaͤrte sich das Haus mit diesem Amend⸗ . . Aufmerksamkeit der Regierung auf die Nachtheile zu lenken, unter der Regierung eines Bruders und Nachfolgers ) sich die ganze linke Seite widersetzt hatte, folgte ein ment einverstanden. Nachdem sodann, der Tages / Ordnung 4 g die dadurch entstehen, daß man gewisse Verbrechen, wie z. Koͤnigl. Marthrers, dem Koͤnigs-Morde öffentlich eine &' her Tumult, daß es dem Berichterstatter unmöglich wurde, gemaͤß, der Ausschuß-Bericht uͤber die Annuitaten Vill *. 1 4 B. die Falschmuͤnzerei, mit einer allzustrengen Strafe belegt; rede zu halten. Der Vicomte Lemercier nahm sich d ferner Gehoͤr zu verschaffen, und der Praͤsident sich bald stattet worden war, erklärte der Kanzler der Schatzkammer . haͤtte sie bloß den Wunsch zu erkennen gegeben, daß der Staat Wittwe Bertrand an; er machte namentlich auf den Uwste uf genoͤthigt sah, die Sitzung aufzuheben. In großer auf eine Frage des Hrn. Warburton, daß man sich int S an . . die Todesstrafe so selten als moglich in Anwendung bringen aufmerksam, daß das gedachte Denkmal bereits seit 6 J) begung verließen die Deputirten den Saal. Amte es moͤglichst angelegen seyn lassen werde, alle derglei⸗ 4 ö. moͤge, so wuͤrden die Freunde der Menschheit, wie die der Gerech⸗ ren auf dem Kirchhofe zu Carneille bestanden habe, ohne . Paris, 2, MärJ. Am Asten v. M. legte das Ba chen Tontinen-Berechnungen und die Grundsaͤtze, auf denen . tigkeit, ihren Worten nur Beifall gezollt haben; aber man hat den gerichtlichen oder den Municipal⸗ Behorden eingefal , 6. . . 8 . üuͤreau selbige beruhen, zu bericht then. V Gchliehith * n, I sich zu allgemeinen Ansichten verleiten lassen; man hat dem sey, die Strenge der Gesetze gegen die Inschrift desselben , , Gee T em! . . n, . vom ler der Schatzkammer noch an, daß am folgenden M outage . Staate ein Recht, das allerdings furchtbar ist, das derselbe Anspruch zu nehmen. Herr von Conny hielt einen ben 9 ; ichem In⸗ die , . aber kraft der bestehenden Gesetze ausuͤbt, streitig machen ten Vortrag, worin er mit lebhaften Farben die Gefis An n ch J . auf dann bas hans sich (rte se arshe e, üs , . wollen; einen solchen Grundsatz konnte ich nicht ungeruͤgt schilderte, die sich seiner bemaͤchtigt, als er . , . . . 1 . lassen.“ Nach dieser Erklaͤrung bestieg Hr. v. Trach zum Manne, wie Bertrand LHosdiniere, der das Todes-Ur und worin sich unter Andern Mad. Malibran und Man ten 9. . 8 . e, . . . z 26. uͤber⸗ *

Todesstrafe viel zu verschwenderisch umgehe. diese 1 ö Falschmuͤnzer, Verfertiger falscher Staars⸗ papiere, Brandstifter und Diebe niemals angewendet werden dürfe, da das Leben eines Menschen immer unendlich hoher stehe, als irgend eines dieser Verbrechen. Herr v. Berbis war dieser Meinung nicht. Er hielt die Brandstiftung gerade fuͤr dasjenige Verbrechen, worauf die Todesstrafe am anwend⸗ barsten sey, indem dadurch nicht bloß das Eigenthum ver⸗ nichtet, sondern zugleich das Leben der Personen in Gefahr ge— bracht wer de. Auf diese Aeußerung bestieg Hr. v. Tracey nochmals die Rednerbuͤhne; er erklaͤrte jetzt, daß seine Ueberzeugung noch viel weiter gehe, als er sie anfangs ausgesprochen gehabt habe; als Burger, wie als Deputirter, nehme er naͤmlich kei⸗ nen Augenblick Anstand, zu behaupten, daß kein Staat in irgend einem Falle berechtigt sey, die Todesstrafe uͤber einen seiner Buͤrger zu verhaͤngen. Als der Redner bei diesen

drittenmale die Rednerbuͤhne, um die stillschweigende Beschul— digung des Hrn. v. Martignge, als ob er durch die Eroͤrte— rung der in Rede stehenden Frage seine Rechte als Deputir— ter uͤberschritten habe, zuruͤckzuweisen; gleichwie es jedem Buͤrger freistehen wuͤrde, in einer Bittschrift an die Kam— mer auf die Abschaffung der Todesstrafe anzutragen, muͤsse es auch ihm vergoͤnnt seyn, seine Meinung uͤber diesen Ge— genstand unverhohlen auszusprechen; er wiederhole daher, daß seiner Ansicht nach die Todesstrafe eigentlich nie in Anwen— dung kommen duͤrfe, und daß diese Ansicht von vielen hoͤchst achtbaren Maͤnnern getheilt werde. Nachdem noch die Her— ren Girod und v. Laboulaye sich uͤber den Gegenstand geaͤußert hatten, wurde die Bittschrift des Tougard, dem

empoͤrt uͤber diesen Vorfall, trug bei dem Koͤnigl. Gericht hofe zu Caen auf die Bestrafung des Thaͤters an. D General-Procurator tadelte zwar den Gewalt-Mißbrauch

Procurators zu Domfront, wies aber nichtsdestoweniger d Antrag der Bertrand zuruͤck, indem ihre Inschrift beleih gend fuͤr die Wuͤrde und die Rechte des Koͤnigs gewesen sa er uͤberließ es indessen der Beschwerdefuͤhrerin, den gedachtz Procurator gerichtlich zu belangen. Die Wittwe Bertram theilte diesen Beschluß dem Großsiegelbewahrer mit, klͤgtt aber nicht. Jetzt wendet sie sich, in ihrem und ihrer Kin der und Kindeskinder Namen, an die Kammer, beschwih sich, daß man ihr nicht gerecht geworden sey und verlam Genugthuung fuͤr den erlittenen Schimpf. Der Bericz erstatter erklaͤrte, die Commission habe sich nicht weiter m der Frage beschaͤftigt, ob der Procurator zu Domfront sei Gewalt gemißbraucht habe oder nicht, da dies eine erwiest

seines Koͤnigs mit unterzeichnet gehabt, uͤberhaupt ein Do mal, noch dazu aber ein solches gesetzt worden sey, worin als einer der besten Buͤrger geschildert werde. „Als Fig reichs Mandatarien“, so schloß der Redner, „ist uns ein liges Gut anvertraut, das der National-Ehre. Wir wen daher mit ganz Frankreich sagen: der Procurator zu DR front hat einem Gesetze gehorcht, das nirgends geschrit steht, das aber allen Gesetzen vorangegangen ist und, überleben wird, dem Gesetze der Ehre. Im Namen beleidigten Landes, im Namen der National-Ehre, di Franzosen theurer als sein Leben ist, verlange ich daher die Bittschrift, welche man der Kammer, einzureichen, wagt hat, durch die Tages-Ordnung beseitigt werde.

Der Großsiegelbewahrer (nicht der Minister

langten die Ueberweisung der Bittschrift an den Justiz— inister, Andere dagegen stimmten wieder fuͤr die 2 nung. Hr, Ra vez gab endlich der Sache den Ausschlag.

in Koͤniglicher Procurator,“ sagte er, „vernichtet eine P

ruͤhrerische Grab-Inschrift; er wird deshalb bei seinen rgesetzten verklagt; der Gerichtshof erklaͤrt aber, daß er nicht veranlaßt sehe, der Sache Folge zu geben. Statt den Weg Rechtens einzuschlagen, wendet die Klaͤgerin an die Deputirten-⸗Kammer. Dieses Verfahren ist nicht ttzlch; denn entweder war der Bescheid des Gerichtshofes echt, und dann mußte die Klaͤgerin sich dabei beruhigen, rer war es nicht, und daun mußte sie ihn auf dem ge⸗ lichen Wege anfechten. Sie hat es nicht gethan; sie also auf ihr Recht verzichtet. Welches Interesse, ge ich, verdient hiernach nach die Wittwe Bertrand? hl weiß ich, daß man mich fragen wird, ob der Koͤnigl.

tag hoͤren ließen.

In dem Zeitraume vom 1. Febr. bis zum 1. Maͤrz d. nd zl0 neue Emigranten⸗Entschaͤdigungs⸗-Anspruͤche bei Behoͤrde angemeldet, und von den fruheren 153 als guͤl⸗ nerkannt und in das große Buch der offentlichen Schuld tragen worden. Die Gesammt-Summe der eingeschrie⸗ Forderungen betrug am Isten d. M. in Kapital 86,284 Fr. (7 Millionen mehr als am 1. Febr.); in en 22,634,770 Fr. .

der Courrier frangais meldet aus Rom: „Das e Collegium besteht aus 58 Cardinaͤlen; der juͤngste der⸗ ist der Erzherzog Rudolph mit 41 Jahren, der aͤlteste urdinal Firrao mit 93 Jahren. Unter ihnen sind 6 mnal-⸗Bischöfe, 42 Cardinal-Priester und 10 Cardinal—

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Bittsteller beseelt wären, und den lebhaften Wunsch hegten daß die Verfassung, so wie sie bei der Revolution im Fehn. 1688 festgestellt worden, unversehrt erhalten werde. Herr den darves dagegen erklaͤrte, er koͤnne mit den Aeußerun— gen seines ehrenwerthen Collegen uͤber die angeblichen Gesin⸗ nungen in Cornwallis keinesweges einverstanden seyn; viel⸗ mehr sey er uͤberzeugt, daß der einsichtsvollste und vermö— gendste Theil der Grafschaft entschieden zu Gunsten der katholischen Anspruͤche gestimmt sey. An der diesfaͤlligen weiteren Debatte nahm auch Hr. Hus kis⸗ sou Theil, um die Ansicht des Sir R. Vyvyan von dem eigentlichen Stande der Frage zu berichtigen.

laubniß zur Einbringung einer Bill Behufs Verbesserun des Gesetzes wegen Geldbewilligungen aus dem Wen, an arbeitsfaͤhige Menschen. Er setzte auseinander, welche

reichten zuerst die Marquis v. Downshire und Angle sea verschiedene Petitionen katholischer Gemeinden in Irland gegen die, die Kirchspiels-Versammlungen betreffende Acte. Aus dem Unterhause uͤberbrachte Sir Alex. Grant die Bill zur Unterdruͤckmig der Associationen und zeigte den Lords an, daß das im Oberhaufe dazu gemachte Amende— ment von den Gemeinen ebenfalls angenommen worden sey. Der Marquis von Anglesea uͤberreichte hierauf die Bittschrift, welche in der am 26. Jan. zu Dublin statt ge— fundenen großen Versammlung (in der Rotunda) zu Guͤn— sten der Katholiken beschlossen worden war. Zweien Um— staͤnden, sagte der Marquis, verdanke diese besonders zu be— achtende Bittschrift ihren Ursprung: den Resolutionen,

Herr Slaney bat, in Folge fruͤherer Ankuͤndigung, um Er-

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Antrage der Commission gemaͤß, dem Großsiegelbewahrer sieg 1. j uͤberwlesen, und in dem Nachweis-Buͤregu deponirt. Innern, wie in der Nachschrift zum gestrigen Vl onen; die ersteren zaͤhlen zufammen 133 Jahre, di Die Eingabe eines Lyoner Buͤrgers, welcher eine neue Orga⸗ der Staats-Zeitung irrthuͤmlich gemeldet worden ö en 2777 und die dritten 65 d h. g , , . 5. nisation der Leihhaͤuser verlangte, wurde dem Minister des bemerkte, wie der Umstand, daß die Wittwe Bertrand, der Aiters-Jahre der Meitglitber ? hi heili . , ,, . Unter den Bittschriften, woruͤber, nach den Weg , g, . . die ,. a gt alfo 3877.“ es heiligen Collegiums Hrn. Boulard, Hr. Daunant Bericht erstattete, war keine, ganz eigentlich beweise, daß sie noch immer von den EC. Der Graf v. danl J . . die einer besonderen Erwaͤhnung verdiente. Dagegen trug nungen beseelt sey, die ihr die Grab-Inschrift . h hier K e , , . der vierte Berichterstatter, Hr. Clement, eine Petition vor, verstorbenen Gatten eingegeben haͤtten, und die er nich , e ü hs .

welche zuerst von 69 Pairs unterzeichnet worden seyen, und der bekannten „protestantischen Erklaͤrung“ von zweien Herzoͤgen, 17 Marquis, 28 Grafen, 11 Viscounts, 22 Baronen, 35 Baronets, 52 Mitgliedern des Unterhauses und mehr als 2000 Personen aus anderen Standen. Der Marquis wollte eben die Bittschrift, ihrem ganzen Inhalte

Y Die Verhandlungen des Oberh guses vom oh gen Tag: sind bereits gestern mitgetheilt worden.

j 2 2 3 2 j = . 9 . J welche eine interessante Discussion veranlaßte. Die Wittwe ter bezeichnen wolle; es komme jetzt nur vor Allem dar— derten in Fraukrei g. 22 2 2* 89 * * ? 22 * 2 e . 5 * Frankreich U heil zorde Bertrand⸗L Hosdiniere zu Carneille im Departement der Orne an, daß die Sache endlich erledigt und dem dadurch geg 5 ö zu Theil geworden ist.