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ugeben, daß ich mich dadurch von dem leitenden Prineip . 63 entferne; vielmehr wird auch hiedurch der Grundsatz der Gleichstellung noch strenger durchge⸗ fuͤhrt werden. Denn was man immer fuͤr Beschraͤn⸗ kungen, in Bezug auf die Katholiken, als nothwendig erkennen wird, das wird man auch auf die uͤbrigen Unter— thanen dieses Koͤnigreichs angewendet finden. Als Kathelik hat er daher kein Recht, sich zu beklagen; wir haben ihm bewilliget, was er begehrte, wir haben die Unfähigkeiten, die auf ihm gelastet, hinweggeraͤumt, wir haben ihn zu gleichen Rechten mit allen seinen Mit-Unterthanen gelassen; er kann
wohl Einwendungen gegen das zu machen haben, was wir
jetzt vorschlagen, doch als Katholik hat er sich nicht daruͤber , geg c habe wohl kaum noch noͤthig, das zu nen— nen, was ich eben angekuͤndigt habe; denn zur Genuͤge muß auch meinen Zuhoͤrern der ungenuͤgende Zustand der Wahl— freiheit in Irland auf dem Herzen liegen und sie wissen da— her, daß es unmöglich sey, eine Maaßregel von dieser Aus— dehnung zu besprechen, ohne zugleich jene wichtige Frage zu beruuͤhren. (Hoͤrt, hoͤrt ) Unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden halte ich es fuͤr die Verbesserung des moralischen Zustandes der Irlaͤnder, so wie zur Begruͤndung der Verbesserung ihres buͤrgerlichen Zustandes, zugleich aber fuͤr die Sicher— heit und Beruhigung protestantischer Gemuͤther, nothwendig, die große Frage der Wahl-Freiheit in Irland näher, und zwar mit von dem Gesichtspunkte aus zu betrachten, daß vollstaͤndige Sicherheiten gegen ihre Mißbraͤuche aufgefun— den werden. Seitdem diese Frage in substantieller Form zuletzt vorgekommen ist, und zwar als im J. 1825 eine Bill in diesem Hause durchging — (hier bemerkte ein Mitglied, daß die Bill nicht durchgegangen sey) — sie hatte wenig—⸗ stens (fuhr Hr. Peel fort) die Zustimmung dieses Hauses, und wiewohl sie von dem andern Zweige der Legislatur ihre weitere Foͤrderung nicht erhielt, so bin ich doch berechtigt, anzu⸗ fuͤhren, daß sie die volle Beistimmung dieses r gehabt. Diese Bill also machte die Befähigung zur Wahlfreiheit nach veraͤnderten Saͤtzen geltend, wozu sich das Haus durch viele wichtige Ereignisse veranlaßt fand. Im Jahre 1825 fanden sich die Freunde Irlands uͤberzeugt, daß die Wahlfreiheit dort auf Grundsaͤtzen beruhe und von der Art ausgeuͤbt werde, daß sie zu gerechten Einwuͤrfen Veranlassung gebe. Zu diesen Einwuͤrfen gehörte besonders die ohne allen Unter— schied statt findende Zulgssung der Katholiken zur Wahlfrei⸗ heit, welche, wie sie in Irland besteht, die schon vorhandene Dispesition zu einer Spaltung des Landes nur noch ver— mehren muß. Es wurde urgirt, daß die Freiheit allein von den großen Landbesitzern ausgeuͤbt werde, denn die Freisassen, die zu ihren Zwecken abgerichtet seyen, handeln bloß als ihre Werkzeuge. Seit jener Zeit hat sich in⸗ dessen der Einfluß der Landbesitzer vermindert; er ist dafuͤr aber auf die Priester uͤbergegangen. Es waͤre vergebens, nicht zugeben zu wollen, daß, in Betracht dessen, was bei den letzten Wahlen fuͤr Louth, Monaghan und Clare geschehen, eine Abänderung in der Wahlfreiheit drin—⸗ gend noͤthig sey. In der That haben wir ein Recht, zu verlangen, daß der geistliche Einfluß, welcher sich bei jenen Gelegenheiten so deutlich kund gab, nicht ferner in dieser un—
esetzlichen Weise ausgeuͤbt werde. (Beifall. Zuerst und vor gien wuͤnsche ich, die Frage der Wahlfreiheit von einem Gesichtspunkte aus zu betrachten, der mit der Religion durch— aus nichts zu thnn hat, und von den Katholiken als beson— dere Kirchengemeinde ganz absehen kann. Ich wuͤnscho, sie als eine rein politische Frage besprochen, und zwar auf der Basis fruͤherer Veispiele und Principien. Das Haus moͤge alsdann entscheiden, ob nicht eine baldige Be⸗ schraͤnkung jener Freiheit dazu beitragen duͤrfte, der Stimme des Landes einen mehr legitimen Ausdruck zu verschaffen, und den Grund zu großer Verbesserung seines buͤrger— lichen und politischen Zustands zu legen. Lassen Sie uns zuerst die Zahl Derer, welche in Irland die Wahlfrei— heit besitzen, mit der Zahl Derjenigen, die in England das— selbe Recht ausuͤben, vergleichen. In einigen Grafschaften Irlands belaufen sich die registrirten Freisassen auf 13,000, in anderen auf 15 bis 10060 und noch mehr. Vergleichen wir nun die Zahl der Stimmen einer Irlaͤndischen Graf— schaft mit der einer Englischen, und sehen wir alsdann den bedeutenden Unterschied des Eigenthums⸗-Werthes — koͤn— nen wir alsdann wohl noch sagen, daß bei einer Wahl— , , wie sie in Irland statt findet, die Stimme des Landes durch unabhangige und achtungswerthe Männer ihren Ausdruck erhalte? — Bei der Wahl des Jah⸗ res 1820 war die Anzahl der Stinzmen in Bedford Joh, in Berks (mit 3 Candidaten) 22771; Cumberland 406;
Devon 6298; Durham 3800; Glamorgan 1284, Middlesex
Statuts und von dessen Wirkungen auf die Verfassung
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10,000; Sussex 5500; Westmoreland 4370. Es thut
sehr leid, daß ich nicht auch ein Verzeichniß von der An Nieder lande.
hrigen Erndten auf 30,305 Fl., also 6770 Fl. mehr,
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ganz dazu passen. Die Ste Acte Heinrichs VI. ist dien welche die Befaͤhigung zur Wahl-Freiheit auf den och guͤnstigeres Resultat zu erwarten; 104 Morgen sind eines 40 Shillings-Freigutes festsetzt; die Einleitung 1 ser Acte setzt, zur Rechtfertigung der Maaßregel, den n jahr, um die Anpflanzung der Kartoffeln und die uͤbri—
ligen Zustand Englands aus einander, und zwar vr Khbarbeiten wieder mit aller Thaͤtigkeit beginnen zu koͤn— Art, daß, wenn ich eines Beweises dafuͤr bedurfte, w Legislatur den Uebelstaͤnden, die aus einer zu zahlreich ten Wahl-⸗Freiheit entstehen, vorbauen muß, ich gat 1 Berichte uͤber den moralischen so wie uber den Gesund⸗ besseren finden koͤnnte. In jener Einleitung heißt es; n
weil die in vielen Grafschaften des Königreiche findenden Wahlen von Rittern, die ins Par kommen sollen, seit vielen Jahren von einer großen und gewaltigen Anzahl Personen ausgeuͤbt den, von welchen der größte Theil aus Leuten geringer Bedeutung und keinem Werthe besteht (man und sonach jeder von ihnen auf eine Stimme bei den len gleiche Anspruͤche mit den wuͤrdigsten Rittern und der Grafschaft zu haben vermeint — wodurch aber aul Todtschlaͤge, Aufruhre, Raͤubereien und Spaltungen den Vornehmen dieses Landes veranlaßt worden — alst ein wohl angemessenes und durchgreifendes Mittel zun huͤlfe angewandt werden.“ — Die Aete bestimmt h daß jeder Wähler mindestens ein Freigut von 40 Shi (Grundzins) besitzen muß. — Ich habe aber auße noch eine Abhandlung aufgefunden, die zu dem Gegenst den ich dem Hause jetzt vortrage, so passend ist, daß ich! umhin kann, einen Theil davon hier vorzulesen. Der fasser ist Hr. Nathanael Bacon, Seeretair des gelch Selden, ein entschiedener Freund der Volks⸗-Gerechtsan und Folgendes ist seine Darstellung von dem Zwede jh
Colonieen unternommenen Reise, woraus wir Folgen⸗
n Auszuge mittheilen: „In Fredericksoord waren Ude v. J. in einer Ausdehnung von mehr als 2 Stun— Weges sechs Colonieen mit 416 Meiereien; 1107 Mor— Hurden bebaut und 2268 Arme fanden dort ihre Sub— — In Veenhuizen besitzt die Gesellschaft 2756 Pen mit drei Niederlassungen, welche jetzt fuͤr 2000 Wai— 000 Bettler und 300 arme Familien eingerichtet sind; Bevolkerung betrug am 1. Januar d. J. 4115 Indi⸗ — In Wateren ist eine Industrie Colonie mit 60 Leuten, welche spaͤter zu Vorstehern in den Anstalten nt sind. Die Wohlthätigkeits-Gesellschaft besaß am sse des vorigen Jahres nahe an 7000 Morgen, wovon bebaut waren, deren Erndte 150,000 Fl. Ertrag gab, dem besaß sie 190 Pferde, 1000 Kuͤhe und 2500 Ham⸗ Die Gesammt⸗Bevölkerung dieser Colonieen betrug mit hluß der Beamten 7614 Seelen. —
Turket.
ses Reichs: „So ist die Art der Wahl angeordnet, die Mn einem Schreiben aus Ja ssy vom 21 Febr. (in der ler aber sind von größerer Bedeutung; denn bisher hate meinen Zeitung) heißt es: „Hier wird nichts ver⸗ jeder Mann von Englischer Abkunft, ohne Unterschied, um den Feldzug baldmoöglichst mit Nachdruck begin⸗ Recht, zu wahlen oder gewählt zu werden, er mochte sich I konnen. Die verschiedenen Eorps fangen an sich zu weiten Welt aufhalten, wo er wollte. Die freien Leute über triren, um gegen die Donau zu marschiren. Eine un— nunmehr ihr Wahlrecht den Freisassen, vielleicht ohne zu wise Menge ß wird theils an die Ueber⸗ was sie thaten; diese Veraͤnderung war eben so gut als groß, Wunkte von Isaktschi und Hirsowa, theils nach Kale— 1) jene Zeiten waren nicht geeignet fuͤr eine große Maaß] der kleinen Wallachei geschafft; man vermuthet, daß an Civilisation; die Vorrede des Statuts zeigt, daß der orps des Generals Langeron bei letztgenanntem Orte ringste sich fuͤr eben so gut hielt, als der Groͤßte in der Cie Donau gehen werde. Uebrigens durfte der vorjaͤh⸗ schaft, und dies fuͤhrte Partheiungen, Tumulte und Blu n dzugs-Plan wieder befolgt, und der Haupt-Angriff gießen herbei. — 2) Wo die Menge vorwaltet, da hat ina aus gegen Burgas gerichtet werden, um den sehr geringere Sorte die Oberhand, und diese Lim Allgens ben Paͤssen Über den Balkan auszuweichen. Man unwissend) kann nicht von Personen und Zeiten urth b großen Zuruͤstungen in Sebastopol, und die großen sondern, da sie meistentheils mehr durch Partheigeist * Einkäufe in Odessa fuͤr Rechnung der Regierung, Zuneigungen, als durch richtige Einsicht geleitet wird, ser Ausicht in Verbindung bringen. General Roth ihre Wahl danach aus und dadurch ward die allgemein in Varna, duͤrfte aber die Belagerung von Silistria tional Versammlung weniger erhaben und edel. — )] Ppbald die bessere Jahreszeit die Arbeiten zu beginnen
Veraͤnderung ist auch eben so billig als politisch, denn Man erwartet die Ankunft Sr. Majestät des Kai—
kann vernuͤnftiger seyn, als daß diejenigen ihre Stimm n die Mitte des kuͤnftigen Monats. Täglich fallen nden leichten Russischen Truppen und den Besatzun—
der Wahl zur Volks-⸗Versammlung abzugeben haben 7 6 ö / Tuͤrkischen Donau-Festungen Gefechte vor. Vor
Besitzungen mit den oͤffentlichen Steuern und Taxch
lastet sind? Was aber noch mehr als alles U Tagen nahm ein Bataillon Infanterie eine Redoute ist, diese Höherstellung der Freisassen in der gedl Naͤhe von Nikopolis und verbrannte zugleich 30 Tuͤr⸗ Art der ahl, war den Englischen Lehnsleuten Ehrzeuge.“ .
sam, obwohl sie vielleicht solches nicht bedachten; Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt ferner nachste— wird sich aus folgenden drei Punkten klarer ers Nittheilungen:
1) es minderte die Macht der Lords und der Großen, SRonstantinopel, 10. Febr. Die Nachrichten aus die Geringeren in Abhangigkeit von sich hielten; 2) es i ger von Schumla sprechen fortwährend, doch ohne die Gesammtheit des Volks braver, denn indem es die „ von versuchten Ueberfaͤllen gegen die von den Rus— sassen uͤber die freien Leute stellte, erhob es den Geiß schanzten Punkte, welche die Eommunications-Linie geringeren Sorte in Bezug auf das oͤffentliche Wesen, Varna und der Donau bilden. Nach der Einnahme erregte ihren Ehrgeiz, Freisassen zu werden; und I) ben Pölodschi wendete sich Halil-⸗Pascha gegen Bazardschik, auf diese Weise das Gesetz eine Absonderung der uns n Naͤhe er ein durch 500 Mann besetztes Dorf uͤber— Geistlichkeit und der Klosterleute von einem Dienst, in ben, und hierauf gegen Bazardschik felbst vorgerüͤckt
chem sie viel fuͤr Privatzwecke, 3 und noch mehr fuͤr JJ. Die Einnahme dieser Stadt, von welcher fruͤhere thun konnten.“ e prachen, scheint sich aber nicht zu bestaͤtigen. —
urgas wird gemeldet, daß einige Russische, mit Mon— Ind Lebensmitteln nach Varna bestimmte Transport— wegen widrigen Windes dort hätten einlaufen muͤs—
(Fortsetzung folgt.)
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wieder guͤnstiger, die Griechen sind aus der Gegend der Thermopylen vertrieben worden.“ „Bucharest, 18. Febr. Ibrahim⸗-Pascha, welcher in Turno commandirte, und der Ayan von Turno haben sich, aus Furcht, ihre Koͤpfe in Nikopolis zu verlieren, von wo⸗
her Tschapan⸗-Oglu sie fuͤr Feige und Verraͤther erklaͤrte, ent⸗
schlossen, dem Grafen Langeron zu folgen, und fuͤr ihre Per— sonen die Capitulation nicht zu benutzen. Sie werden mit Auszeichnung behandelt. — Vom jenseitigen Ufer der Do— nau hoͤren wir seit einiger Zeit hier nichts Neues. (Ande— ren Briefen vom 18ten zufolge wären drei Ayans von Tur— uo, als sie die Capitulation von Turno dem Tschapan⸗Oglu uͤberbrachten, auf dessen Befehl enthauptet worden. )“ „Von der Servischen Gränze, 26. Febr. Nach allen Nachrichten bemerkt man bei der Russischen Armee An⸗ stalten, welche auf die nahe Bedrohung der Donau⸗Festungen und auf Richtung eines Haupt-Angriffs nach dieser Seite schließen lassen. Die Tuͤrken sind daher bedacht, sich in Ver— theidigungsstand zu setzen, die Garnisonen der Festungen zu verstaͤrken, und Kriegs- und Mund-Vorraͤthe herbei zu schaf⸗ fen. Auch erlaubt die trockene Witterung jetzt wieder alle Arten von Transport. In den Geschaͤften herrscht ziemliche Le⸗ bendigkeit; besonders finden Kriegsbeduͤrfnisse guten Abgang, obgleich in Belgrad der Platz jetzt mit Pulver und Geweh⸗ ren uͤberfuͤllt ist, und in der letzten Zeit mehrere in diesen Artikeln gemachte Speculationen nicht gut einschlugen. In Bosnien wird die Aushebung der waffenfaͤhigen Mannschaft mit Nachdruck vollzogen.“ .
Merik o.
Das Journal du Commerce meldet: „Briefe aus Vera⸗Cruz vom 15. Jan. bestaͤtigen die Wiederherstellung der Ruhe in der Hauptstadt und dem Staate von Mexiko. Die beiden Kammern des Congresses hielten am 1. Jan. eine Versammlung, in welcher der Praäͤsident Vittorüa in einer langen Rede die letzten Ereignisse, die innere Lage der Republik und ihre Verhaͤltnisse zu den fremden Mächten be— trachtete; er versicherte, daß die letzteren Verhaͤltnisse hoͤchst freundschaftlicher Art seyen. In der Sitzung vom 2. Jan. schlug der Deputirte Don Jose Fisco Berduzeo folgendes Gesetz gegen Vertreibung der Spanier vor: Art. J. Binnen drei Monaten, von der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen
Gesetzes an gerechnet, follen alle Spanier die Republik ver—
lassen. 2) Unter der Benennung , Spanier“ werden alle
Individuen verstanden, die auf der Halbinsel, in den Afri⸗ kanischen Praͤsidien oder auf den Baslearischen und Canari⸗ schen Inseln geboren sind. 3) Diejenigen Spanier, welche binnen der durch den 1sten Artikel vorgeschriebenen Frist die Republik nicht verlassen haben, sollen mit sechs monatlicher 3. in einer Festung bestraft, und nach Verlauf ihrer trafzeit eingeschifft werden. Dasselbe wird mit denen geschehen, die unter irgend einem Vorwande waͤhrend des Krieges mit Spanien auf das Gebiet der Repu⸗ blik zuruͤckkehren möchten. Wer Spanier verborgen haͤlt oder sich ihrer Auswanderung widersetzt, soll dieselbe Strafe erleiden und außerdem eine Geldbuße von 500 bis 1900 Piastern entrichten. 5) Die Frauen der Spanier sollen nicht gezwungen seyn, ihren Maͤnnern zu folgen, sondern Schutz genießen, sobald sie ihren Willen einer Behoͤrde an⸗ zeigen. 6) Die Spanier duͤrfen die Guter ihrer Frauen nicht mitnehmen, sondern nur das eigene Vermoͤgen, und zwar ein Drittheil in baarem Gelde, die beiden andern Drittheile in Effecten. 7) Die Spanier, welche eine Pen—⸗ sion, Gehalt oder ein geistliches Benefiz beziehen, sollen im Genuß derselben bleiben, wenn sie sich in einer der befreun⸗ deten Republiken niederlassen und ihren Aufenthaltsort durch den Consul dieser Republik anzeigen; dagegen verlieren sie alle Anspruͤche, wenn sie sich an einem uͤnter Spanischer Herrschaft stehenden Orte niederlassen.“ ; „Dieser Gesetz Entwurf wurde von der Deputirten⸗Kam⸗ mer fast einstimmig angenommen. In der naͤmlichen Siz⸗ zung wurde eine Motion zur Zuruͤcknahme des die Preßfrei⸗ heit beschraͤnkenden Gesetzes vom 14. Oetober gemacht. Am 3. Januar stellte der General Calderon die Feindseligkeiten ein und erkannte die Regierung an. Die zu seiner Division gehorenden Corps sind in verschiedene Orte vertheilt, und die Chefs und Generale werden nach der Hauptstadt kom⸗ men. Pedraza, dessen Erwählung zum Praͤsidenten die In⸗ surrection Guerrero's veranlaßte, hat seine Entlassung nach⸗ gesucht und um Paͤsse nach dem Auslande gebeten. Nach⸗ dem somit alle Schwierigkeiten beseitigt waren, schritt der Congreß am 6. Januar zur Wahl eines neuen Praͤsidenten und Vice⸗Praͤsidenten, welche bekanntlich die Generäle Vin—
Aus Thessalien lauten die Berichte Reschid⸗Pascha's
cente Guerrero und Vincente Bustamente traf.“
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