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der Katholiken, eingereicht wurden; es sey jedoch jedesmal befunden worden, daß die Erfuͤllung ihrer Wuͤnsche unver— träglich mit dem Wohle des Landes sey, und unbezweifelt — wenigstens hosse er so — wuͤrden Ihre Herrlichkeiten auch jetzt zu demselben Beschlusse kommen. (Hoͤrt!)
— Im uUnterhause leisteten zuvoͤrderst mehrere neue Mitglieder den Eid, und nahmen ihre Plaͤtze ein. — Die Sherifs von London uͤberreichten eine Bittschrift des Ge— meinde-Rathes, worin um Maaßregeln zu Milderung der Strafe fuͤr Verfaͤlschung von Staats-Papieren angetragen wird. — Auf den Antrag des Alderman Wood ward die Bill wegen der London-Bruͤcke zum zweiten Male verlesen, nachdem hierauf Herr Pallmer eine Petition mehrerer Be⸗ sitzer von Auslade-Stellen uͤberreicht hatte, welche fuͤr den durch den Bau der neuen Bruͤcke erlittenen Verlust entschaͤ— digt zu werden verlangen, uͤberbrachten die Sherifs von Lon— don eine Petition des Gemeinde-Raths, die Bitte enthal— tend, daß das Parlament solche Verwilligungs-Maaßregeln zu Gunsten der Katholiken ergreifen moͤge, die geeignet wären, die Ruhe in Irland wieder herzustellen. Der Lord— Mayor begleitete den Antrag, diese Bittschrift auf die Tafel zu legen, mit einigen Bemerkungen uͤber dieselbe, worin er unter Anderm sagte: wenn auch die jetzt in Vorschlag ge— brachten Maaßregeln nicht die ganze Bevoͤlkerung von Ir— land zufrieden stellten, so wuͤrden sie doch mindestens dem nuͤchternen und denkenden Theil derselben genuͤgen. Man habe bereits gesagt, und werde ferner sagen, daß die Eman— cipation den Irlaͤndern nicht Nahrung, Kleidung und Er— ziehung gewaͤhren koͤnne. Das werde sie allerdings nicht, aber sie werde die Grundlage einer gesunden Gesetzge—⸗ bung fuͤr jenes Land bilden, durch welche dessen Be— wohner auf die gehoͤrige Stufe in der Gesellschaft ge— stellt wuͤrden. — Die uͤbrigen Verhandlungen betrafen ebenfalls groͤßtentheils Petitionen, welche theils fuͤr, theils wider Concessionen zu Gunsten der Katholiken uͤbergeben wurden. Es wurden dabei wiederum in Bezug auf mehrere Petitionen gegen die Katholiken Bemerkungen uͤber die
tadelnswerthe Art und Weise der Unterschriftsammlung ge—
macht, so wie auch daruͤber, daß diese Bittschriften nicht durchweg die wahre Gesinnung der Districte ausdruͤckten, aus denen sie eingesandt worden. — Hr. Bankes bemerkte bei Ueberreichung von 14 verschiedenen Petitionen der Graf— schaft Dorset, daß weder er, noch, wie er glaube, ein anderes Mitglied die Absicht hege, die Einbringung der Bill zu ver— zoͤgern oder eine Abstimmung deshalb zu veranlassen. Es sey ihm darum zu thun, baldmoͤglichst den Inhalt der Bill ge— nau zu erfahren, und es sey daher um so besser, je fruͤher dieses geschehe. In Bezug auf die zweite Lesung aber, und bei allen ferneren Gelegenheiten werde er der Bill allen ir— gend moͤglichen Widerstand leisten. Er wuͤnschte uͤbrigens, daß die zweite Lesung spaͤter als nach acht Tagen angesetzt werden moͤge, indem dieser Zeitraum zu kurz sey. — Gene— ral Gascoyne fragte, ob der sehr ehrenwerthe Herr (Herr Peel) die Absicht hege, die Ernennung eines besonderen
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Comité's Behufs der von Sr. Majestät in der Thron⸗
Rede anempfohlenen Untersuchung des ganzen Zustandes von Irland in Vorschlag zu bringen? (Hoͤrt! Gelaͤchter] Das duͤnke ihm der Weg, den man hiebei haͤtte einschlagen sollen. — Herr Peel druͤckte in seiner verneinenden Erwiederung sein Erstaunen aus, daß das ehrenwerthe und tapfere Mit— glied, jetzt noch einige naͤhere Auskunft in Bezug auf Irland fuͤr noͤthig halten koͤnne. — Lord Milton aͤußerte, daß die Opponenten der Maaßregel keinen guten Weg ein— schluͤgen, um die Sache zu verzoͤgern, wobei er zugleich in Bezug auf den, von dem Mitgliede fuͤr Dublin (Hr. Ban— kes) ausgesprochenen Wunsch bemerkte, daß der Zwischenraum einer Woche zwischen der ersten und zweiten Lesung der Bill ganz hinreichend sey. Auch Herr M. Fitzgerald sprach dieselbe Meinung aus, wohingegen Herr Trant und Sir Rob. Inglis eine laͤngere Frist wuͤnschten Herr Peel erklärte dagegen, daß er geneigt seyn wuͤrde die Sache zu verschieben, wenn irgend Gruͤnde vorhanden waren, dies fuͤr zutraͤglich anzusehen. In Folge der weite— ren Auseinandersetzung, daß dies keinesweges der Fall sey, aͤußerte er zugleich, daß allerdings, wenn man fortfuͤhre, wie bisher, uͤber jede einzelne Petition zu debattiren, es zu spaͤt werden moͤchte, die Bill diesen Abend einzubringen. — Lord Howick erklaͤrte sich gegen alle Verzoͤgerung; es scheine, sagte er, in der That, die Absicht gewisser Personen zu seyn, nur Zeit zu gewinnen, um das Land zu einer Menge neuer Petitionen aufzuregen, um dadurch die Maaßregel zu verzoͤgern, wo nicht fie zu vereiteln. — Nachdem nun noch eine bedeutende Anzahl Petitionen fuͤr und wider die Emancipation eingereicht worden, trug Herr Peel
und glaubten, daß dadurch eine achtbare Zahl von Fr
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darauf an, den Comité-Bericht uͤber die Anspruͤche der . B k i tholiken zu vernehmen. Der Bericht ward verlesen uns
eingebracht werden solle. Hr. Peel trug demnaͤchst noch das an, die Einbringung einer Bill zur Regulirung der R faͤhigkeit bei den Grafschafts⸗ Wahlen in Irland d gestatten, wobei er zugleich erklärte, daß er beide d, welches leider viele unbedachte, wenn nicht falsche und am folgenden Tage (10. März) einzubringen gedenke, h rügerische Eide hervorgebracht hat. Jedem ist es daselbst beide Bills zum ersten Mal verlesen wurden, und gles übt, seine Stimme, lediglich auf Grund feiner Eides— Schritt mit einander gingen. Die Einbringung warh kung, eintragen zu lassen, wenn er von der Natur dieser gestanden. — Das Haus vertagte sich um 113 Uhr. igen Verbindlichkeit vielleicht gar keine Begriffe hat. Die ölegung des Gesetzes ist auch nicht, ob des Mannes Frei— . vwirklich einen Ertrag von 40 Shill. gewährt, sondern ob (Fortsetzung und Schluß.) Blieber behalten oder 40 Sh. jahrlich dafuͤr annehmen will? Dies ist die Meinung eines Freundes von Volt wegen entstehen fortwaͤhrend eine Menge von Freiguͤtern, rechtsamen; er erklart es sonach fuͤr eine vortheilhafte R rend das Einkommen derselben unbedingt weniger Werth regel, das Wahlrecht hoͤher zu stellen; und da ich seine P als 40 Shill. im Jahre. Die Maaßregeln welche ich nebstder Einleitung jener Acte den dermaligen Umstaͤndense hlt habe, werden diesen Uebelstand hinreichend vermin— sprechend fand, konnte ich nicht umhin, sie dem Hause n n; es soll danach ein Jeder, der aus seinem Freilehn eine sen. (Hort! Die Maaßregel, welche ich vorschlage,) liche Bente von 10 Pfd. zieht, zur Registrirung und Ab— gleichfalls darin, die Achtbarkeit der Stimmenden in 4 mung faͤhig seyn, wenn erwiesen seyn wird, daß er ein zu erhoͤhen, und ich kann betheuern, daß meine Absich Hes Freigut auch wirklich besitzt. Ich schlage vor, daß, schließlich darauf gerichtet ist, dem Lande unabhaͤngige! dem die Bill durchgegangen seyn wird, in jeder Graf— ler zu verschaffen, die weder von den großen Landeig ft Irlands ein Tag anberaumt und allen Markt⸗Staͤdten mern noch von der Priesterschaft abhangig sind. h tzeigt werden soll, an welchem die hong side Eintragung Ich behaupte, und glaube auch nicht, daß der Erfolg Freilehnen mit jährlicher Rente von 10 Pfd. Sterl. of— Maaßregel die legitime Einwirkung der Katholiken steht. Der Punkt, den ich jetzt beruͤhren will, namlich dern wird, diese soll auch nicht unterdruͤckt, allein Constituirung des Tribunals, welches uͤber die Wahl⸗-Ge— stige illegitime Einfluß soll dadurch zerstoͤrt werden. (Y tsame entscheiden soll, scheint mir der wichtigste. Ich Ehe wir zu einer endlichen Entscheidung dieser Mal ge hiezu einen Weg vor, der mir mehr wie jeder andere gelangen, ersuche ich das Haus, die in dem Untersuc bdiesen Zweck geeignet duͤnkt. Ein Jeder weiß, daß sich Tomité der Lords und der Gemeinen im Jahre 18 den saͤmmtlichen Grafschaften Irlands sogenannte Assisti— machten Angaben zu durchlesen. Die Aussagen der deäAnwalde befinden. Sie erfuͤllen ihre Pflichten auf lo— waren zur Zeit nicht bekannt gemacht, allein die der söiwerthe Weise, und diesen Gerichts-Personen moͤchte ich nen lagen einem Jeden offen. Moͤgen die ehrem ir Amt uͤbertragen, Freilehne zu registriren, und nach ih— Herren die von jedem Individuum gemachten Ang b Gutduͤnken Üntersuchungen uͤber die Richtigkeit der An— von Katholiken sowohl als von Protestanten, vont Hen von Individuen hinsichtlich der Existenz derselben an—⸗ und von Geistlichen zusammen halten, und sich uͤberz ellen. Diese Beamte denke ich auf doppelte Weise unter daß niemals eine großere Uebereinstimmung in den Matrolle zu bringen. Sollte erstlich das Stimm-Recht auf nissen uͤber die aus dem gegenwaͤrtigen Zustande der Wund eines gesetzlichen Zweifels, z. B. eines Zweifels uͤber freiheit in Irland hervorgegangenen Mißbraͤuche statt R Besitz verweigert werden, so soll eine Appellirung an funden hat. Jene Wahlfreiheit unterscheidet sich aber n Msisen-Richter stattfinden. Entsteht der Zweifel aus allen ihren Beziehungen von der Englischen. Hier Geher Thatsache — etwa in Bezug auf den Werth des Freisassen in der hoͤchsten Achtung, und unter kausend ilehns — alsdann soll dem Freisassen das Recht der Ent— findet sich kaum einer, wo das Freilehn nicht aus erster idung einer Jury zustehen.“ (Ein Mitglied, dessen Na— und lebenslänglich waͤre. Ich wuͤnsche die Natur des , wie der Courier bemerkt, nicht in Erfahrung zu brin— lehns in Irland nicht zu veraͤndern, weil es zu groß war, fragte: weshalb die Freilehne in Irland nicht in waltthaͤtigkeit erfordern wuͤrde, das Irlaͤndische System hselben stricten Sinne, wie, in England genommen wer— dem Englischen zu vermählen. Das System in jenem & sollten? Der Redner fuhr darauf fort:) „Ich schlage vor, daß besteht darin, daß große Gutsbesitzer ihre Laͤndereien an Mist Freigutsbesitzer in Irland auf gleichen Fuß gestellt wer— männer verpachten, wonach denn das Freilehn durch v, und ich denke zu beweisen, daß mehr Mißbraͤuche aus telnde Kanaͤle hervorgebracht wird. Es wuͤrde deshalln Wahl-Recht durch einfache Lehne entstanden sind, als Versuch, dieses System zu veraͤndern, mit zu vieler Gisch irgend ein anderes Verfahren bei der Erthei— verknuͤpft, und den bestehenden Verhaͤltnissen des Ch der Wahl -Freiheiten. Es sind Falle vorgekom— nicht angemessen seyn. In den diesfaͤlligen fruͤheren Ct 9 in welchen Berge abgetheilt worden sind, um da— Verhandlungen wird man finden, daß uͤber die Höch Stimmfaͤhigkeit zu verschaffen, wahrend der Grundbe⸗ Guts-Ertrags, bei welchem die Wahlfreiheit zulasss n sich das Recht, Torf daraus zu graben, oder andere soll, verschiedene Meinungen abgegeben worden sind. leichen unbedeutende Vortheile vorbehalten hatte; so daß Individuen, deren Urtheil, die größte Hochachtung ve] Piese Weise der Freisasse nicht das mindeste Eigenthum hesitzt, sprachen sich entschieden fuͤr eine Summe von 20 Pfe] Fsich ausschließlich unter dem Einfluß der Grund⸗Eigenthuͤmer ndet. Ich wuͤnsche jedoch die Magßregel nicht auf zuͤnf—
Rede des Staats-Secretairs Peel.
(Yeomanry) entstehen, und diese bei den Wahlen ein hängige Stimme abgeben wuͤrden. Ich selbst bin den nung, daß ein Uebergang von 40 Shillingen auf 2001
fte, sie in ihren Rechten einzuschraͤnken. Die Einwendun⸗ welche gegen meinen Vorschlag, die Wahlfähigkeit durch ein Sterling zu betrachtlich, seyn dürfte, und hall kemmen von 10 Pfd, Sterl. zül bestimmen, gemacht werden Mitte dieser Summen fuͤr die angemessenste, 1 Ren, kann ich mir nicht verhehlen. (Hort, hört) Man [6 Pfd. Es wärde fehr schwierig seyn, aus den best here sich jedoch, daß ich es als einn Jheil des großen Wahl Listen abzuschaͤtzen, wie groß die Anzahl Der stems in Vorschlag gebracht habe. (Hört!) Es beruht auf würde, die bei einem Freilehn von 10 Pfd. jaͤhrlichen! Grundsäͤtzen gegenseitiger Aufopferungen, und so lange ges zu den Wahl-Befaͤhigten gehören durften; die 3 Paroxismus, den dieser Wechsel verursgchen wird, anhalt,
chte ich es nicht rathsam, die Wahlfreiheit in ihrem jetzi⸗
selben wuͤrde gewiß sehr ansehnlich seyn. Die renn Anzahl der Freiguͤter mit einem jährlichen Ertrage un Zustande zu lassen. Abgesehen von dieser Betrachtung
oder 20 Pfd. kann nicht als Norm dienen, weil kein VM niß der dazwischen liegenden von 20 Pfd. bis zu 40 Sh handen ist, indem diese saͤmmtlich wie die von 40 Sh. bett werden; daher n nicht , n, daß . welche als Vierzig-Shillings⸗-Freisassen eingetragen steh ꝛ — . sind, weil sie ein Einkommen von 10 — 16 ngen den gehoͤrigen Eingang zu verschaffen wissen. Wenn oder jeder anderen Summe unter 20 Pfd. besitzen moͤgen n mich fragt, welche Entschadigung ich denen anzubieten wuͤrde zuerst vorschlagen, daß der Beweis des Besitzes einet ße, die in ihren bestehenden Interessen geschmaͤlert werden, lehns nicht allein auf den Eid des Betheiligten beruhen antworte ich den Katholiken — ich schaffe die Schmach Nichts scheint mir so verwerflich als das Verfahren, ihweg, uber welche ihr euch beschwert, ich zerstoͤre den ges
9 ssigen Unterschied gegen den ihr Bittschriften gefandt, und
komanry an die Hand. In den suͤdlichen Theilen Irlands rden freilich viele Freisassen durch diese Maaßregel ihre timmfaͤhigkeit einbuͤßen; Viele aber werden sie auch behal⸗
Staͤdte ausgedehnt zu sehen, da ich es fuͤr jetzt nicht angemes⸗
bt dasselbe auch die Mittel zur Errichtung einer kraͤftigen
ß, und dadurch ihren unpartheilichen Ansichten und Mei⸗
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l 99e stimmt, daß eine damit in Uebereinstimmung stehende ur Allg em ein en Preuß ischen Staats Zeit ung Nr. 78. ——— ————
wonach Alles dem Eide von Individuen uͤberlassen
ich erhebe euch und eure Nachkommen zu Ehren und zu Aus— zeichnungen im Staate. Dies, glaube ich, wird hinreichende Entschaͤdigung fuͤr den Verlust elender Privilegien seyn, die eigentlich keine sind. Leset die Aussagen, und seht, was der wahre Zustand der Wahlfaͤhigen ist; auf der einen Seite sehen sie sich zur Befoͤrderung ihres zeitlichen Interesses von ihren Guts⸗ besitzern, auf der andern von den Priestern gedraͤngt, um ihr Seelenheil zu beruͤcksichtigen. Der Verlust jener Freiheit ist also in der That ein leichtes Opfer. Noch habe ich die Pro— testanten zu befriedigen, und ihnen sage ich — der Ersatz, den ich euch anzubieten habe, besteht darin, daß ihr in der Ausuͤbung dieses Rechtes nicht durch ungesetzmaäßigen Ein⸗
fluß beeintraͤchtigt werden sollt. Wenn der Erfolg von alle
dem sich fuͤr den Zustand des Landes ersprießlich zeigen sollte, so waͤre dies ein unschaͤtzbarer Gewinn. Ich hoffe, es wird nicht noͤthig seyn, mich beim Hause wegen der ermuͤ— denden Details zu entschuldigen, die ich ihm vorzutragen ge— noͤthiget war. (Hort, hoͤrt!! Es bleibt nun noch die Unter— suchung des Theiles der Frage uͤbrig, der sich auf die kirch— lichen Sicherheiten bezieht. Wie soll man zuvörderst die Rö—⸗ mische Kirche betrachten? Ist es wuͤnschenswerth, sie dem Staate einzuverleiben, sie zu beguͤnstigen und zu befoͤrdern, oder soll man sie, wie sie ist, bestehen lassen, und sie aus demselben Gesichtspunkt betrachten, wie alle uͤbrigen Dissidenten der Anglikanischen Kirche betrachtet werden. Die Natur der Sicherheiten muß auf den Principien beruhen, denen wir in dieser Ruͤcksicht folgen wollen. Es sind die Argumente, welche zu Gunsten einer Einverleibung der Roͤmischen Kirche mit dem Staate aufgestellt worden, meiner Aufmerksamkeit nicht entgangen, so wenig als die Vortheile, welche aus einer vom Staate ausgehenden Fuͤrsorge hinsichts der Einkuͤnfte der katholischen Geistlichen gezogen werden koͤnnten. Ich weiß, daß viele große Maͤnner zu Gunsten einer solchen Anordnung fuͤr die katholische Geistlichkeit entschieden haben und daß vornehmlich Lord Castlereagh der Meinung war, die vorge— schlagene Maaßregel zur Emancipation der Katholiken sollte mit einer Besoldung der Geistlichen als einer Art kirchlicher Sicherheit verbunden werden. Wenn diese Sicherheiten in— deß den Gegenstand von Unterhandlungen und Verträgen mit dem Roͤmischen Hofe ausmachen sollten, so wuͤrde ihre Feststellung mit nicht geringen Schwierigkeiten verbunden seyn. Mir daͤucht, es wuͤrde eine Art von Aufregung in den Gefuͤhlen des Volkes und in der Unabhängigkeit und im Stolze dieses Landes erzeugen, wenn der Konig von Eng— land sich an einen fremden geistlichen Hof wenden wollte, um entscheiden zu lassen, wie seine eigenen Unterthanen ge— stellt seyn sollen. (Beifall.) Wir konnen uns dem Römischen Hofe nicht naͤhern, ohne dadurch zuzugeben, daß er einen Theil unserer Gesetzgebung ausmache, und daß er danach ein
Recht besitze, seine Einwilligung in unsere Maaßregel zu ver—
weigern, wenn es ihm angemessen erscheinen sollte. Ich nehme an, daß aus diesen Gruͤnden allein eine Unterhandlung mit dem Roͤmischen Hofe dem Hause als mit der Wuͤrde und Unabhaͤngigkeit Englands unvereinbar erscheinen wird, und dies ist das große Hinderniß bei dem Versuche, Sicherheiten in dieser Ruͤcksicht zu bestellen. Auch muß ich sagen, daß die Einverleibung der Roͤmischen Kirche mit dem Staate, wenn man der Krone eine Controlle uͤber dieselbe durch die Bestimmung des Einkommens der Priesterschaft geben wollte, den Gefuͤhlen des Landes widerwärtiger seyn wurde, als irgend eine Maaß— regel, die man ergreifen konnte. (Beifall) Ueberdies vermag ich nicht zu behaupten, daß es selbst den Katholiken in Ir— land in . gegenwärtigen Stimmung genehm seyn wuͤrde. Hatten wir aber auch ein Mittel der Art, so wuͤrde es eine Abweichung von den großen Prineipien seyn, welche die Unverletzlichkeit der Lehren und der Diseiplin der Anglika⸗ nischen Kirche sichern. Fragt man mich, ob mir mittelst Stipendien oder Einmischungen oder aber durch Controllen Sicherheiten zu Gebote stehen, so muß ich antworten: ich habe keine. (Beifall) Ich kann keine Einverleibung der Roöͤ⸗ misch⸗-katholischen Kirche mit dem Staate vorschlagen, so wenig als ich ihr die Rechte einer von dem Staate in allen Theilen anerkannten Kirche zugestehen kann. Ich beziehe mich auf diejenigen Gefuͤhle, welche durch den religissen Theil der Frage rege geworden sind, und sage darnach, die katholische Religion soll nicht auf dem Fuße einer foͤrmlich anerkannten, sondern wie eine dissentirende Kirche betrach⸗ tet werden. (Hort! hoͤrt Jedoch scheint es den Mini—