1829 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. ei Verordnung definitiv bestaͤtgt 11) die Ausgaben für die Ackerbgu-Gesellschaft,;

6 . . 3 e, . . or, Departements⸗Pepinizren, zur im ar le rn fh, Art. 63. Das Genergl⸗Conseil berathschlagt uͤber die baus und Gewerbfleißes, für die Hebammen Schwierigkeiten, die sich uͤber solche . . fi 5 e n, n mn , einschaftlich betreffen, erheben ür e Schulen, fü.

welche mehrere Communen gemeinschaf effen⸗ breitung der Schutz⸗Pocken⸗Impfung unh .

moͤchten. irks-Conseils, uͤber tung ansteckender Krankheiten;

Es entscheidet, nach Anhoͤrung des Bezi . . den 8 3 . Ehn ck die Kosten⸗Vertheilung 12) die Beisteuer zu den Pensionen der ehemalige ; 1 ; ö. 26. unter die Gemeinden an. ; fektur⸗Beamten, nach Maaßgabe des im Deyn k U k 9 1 t ' k 1 t U n 9 . ö . ; 4 , . . n ;

Allg e nei ne .

Das Resultat der Berathung kann von dem Praͤfekten nicht bestehenden Reglements; 2 nder den; aber es bedarf zu deren Vollziehung dessen 13) die Praͤmien fur die Ausrottung schaͤdlicher Th ,, 3 J 14) die Transport⸗Kosten der Gefangenen und igen

Zustimmung. . ierdurch den Bestimmungen des Art 9. des 15) die den Armen und entlassenen Galeeren⸗-Sesn ,, ,. ; J . ͤ ; bewilligenden Reisegelder; 9j

28. Juli 1824, in Betreff der Feldwege, kein Ab⸗ er; ire . , . ö. z . 16) die Druck- und Publiegtions-Kosten der Wehl . . . Geschwornen-Listen; die Kosten fär die Abhninn 8. Berlin, Sonntag den 2gsten Mär z 182

Art. 59. Das General⸗-Conseil berathschlagt uͤber die Ver⸗ wendung der Centimen, die in dem jaͤhrlichen Finanz- Gesetze Wahl-Eollegien und der Cante ns- und Ven zur Bestreitung der dem Departement zur Last fallenden Aus⸗ sammlungen; die Druckkosten fuͤr die Budgeßzn gaben, wie solche nachstehend im Art. 77 aufgefuͤhrt sind, fest⸗ Departements⸗Rechnungen, die Haͤlfte der Ku gesetzt werden. die zehniaͤhrigen Register des Personenstandes, ̃ an n. ; ; 9

Art. 709. Auch berathschlagt es uͤber die in dem besondern zung, und Beleuchtung der Wache des s. Beim , . des Viertehsahrs wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung, n eb st Interesse des Departements zu machenden Ausgaben, und uͤber Gebaͤudes, die Controllirung des Lohnfuhrwern eration, hier am Orte bei der Redaction (Hausvnoigtei⸗Platz Nr. J.), in den Provinzen aber bei den Königl. Post⸗ die Mittel zur Bestreitung derselben. ; 17) Die eintreiblichen Schulden des Departemen u machen sind, . daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang des Staats auf 1 Rthir 15 Sgr. vierteljaͤhrlich festgestellt

Art. 71. Es berathschlagt ferner , , . . Art 3 . welche den Departementz i , , . , , .,. . a,, ,. n, e, e. ,,. . ins Haus

s . ewilligt die hierzu besonders fallen, werden bestritten s ird. m 3 = ztaats⸗Ze en damit verbundenen em eine ; ech ß , nnr beleben, ünd benin hier s ; die Preußischen Staaten auch fernerhin unentgeltlich erhalten, für die Nicht⸗Abonnen ten ki. der irn nn ,.

n Centimen. 1) aus den Einkuͤnften ihres Eigenthums und g 6 . . ie N ausgesetzten Ce l-Conseil laͤßt sich die Rechnung, die Verkaufs Ertrage der bem m, gehn Blattes auf 1 Rthlr. 10 Sgr. fuͤr das Jahr, oder Zehn Silbergroschen vierteljaͤhrlich festgefetzt ist.

Art. 72. Das Genera laͤf ͤ i der Praͤfekt uͤber die Verwendung der in den Budgets des De⸗ weglichen und ünbeweglichen Guͤter;

partements eroͤffneten Credite abzustatten hat, vorlegen und pruͤft 2) aus dem Ertrage der Zoͤlle, zu deren Erhehn Vortheile des Oepartements die Regierung,

dieselbe. des en Dasselbe laͤßt sich gleichmaͤßig die, ebenfalls von dem Praͤ— setzen gemaͤß, ihre Einwilligung gegeben haͤt; ; ; ; ; j 3 ferne G , l Rh än er die ruͤckstaͤndigen Fonds, so 3) aus dein Ertrage der Zusatz⸗Centimen zu den! tli ch e Na ch 8 ch t en. das Monopol vorgebracht worden; man habe es als nachtheilig wie die Rechnung uͤber die Einnahme und Ausgabe fuͤr die Un⸗ wie solche von den Departements, nach Maaßp . fuͤr das allgemeine Beste, als einen Eingriff in das Eigen terhaltung des Katasters, vorlegen und pruͤft dieselben. r g, n, ,. 66 . Kronik des Ta ges. , 8 23 , der Charte geschildert. rt. 73. 2 ral⸗ ĩ durch die Dazwischen⸗ Könige sestgestellten und durch die Gesetzsammh j ö ; ie erstere Behauptung sey indessen unrichtig, da man d . n,, ,,, die kannt gemachten Vertheilungs Tableau, jedem! gereist: Der Köͤnigl. Franzoͤsische Cabinets— Monopol gerade deshalb n 4 2 den * Bedurfnisse der verschiedenen Verwaltungs⸗Zweige, die das De⸗ tEment überwicsenen Antheils an der durch Baß or, von St. Petersburg kommend, nach Paris. pflichtigen ihre Last zu erleichtern; aus demselben Grunde partement zu versehen hat, direet an den Minister des Innern Gesetz bestimmten Gesammt-Summe, zu erhel . aber sey auch das Verbot der Tabacks-Kultur in gewissen gelangen lassen. Art 79 Die in den vorhergehenden Artikeln ern Departements nothwendig und durch das B is ier en d Art. 74. Der Köoͤnig . 9. ,, ,. w i, , , ler e nf wo das ihn r nee,, ebenfalls in gen , ee e, zusammen; ihre Sitzung darf nicht laͤnger als 14 Tage dauern. k w . = . ; ä ,, . ; 8 3 ; . . ; 5 König desn itiv festzustellen hat. ö ö g en Besten weichen muͤsse, hinlänglich gerechtfertigt; Art. 75. Der Praͤfekt uüͤbergiebt bei der Eröffnung der Siz ern, n. n, . . 6 dem 6 eit un 9 8⸗Na chM ri ch ten. aber auch die Behauptung einer Verletzung der Charte weer . sich dadurch von selbst, daß dem Eigenthume durch das Verböt

= il di inen Berathungen erforder⸗ ö

,,,, J seinen ö ath . 2. an in dem besonderen Interesse des Departements ha H Ausland. ee Tabac a. ; Der Praͤfekt hat Eintritt in das Conseil; es wird ihm Ge, ten Ausgaben werden von dem gedachten Eonfeil vermittt es Tabacks⸗Vaues kein eigentlicher Schaden zugefügt werde, faeultatiben Zusatz⸗Centimen zu den Steuern mit der grantreich und daß dieses Verbot selbst, wie manches andere, nur in Folge

; arf er nicht zu⸗ ͤ : . . ,, , , 6 migung des Königs und in den von dem Finanz-Gesetze a eines Gesetzes bestehe; eben so ungegründet sey es, daß das rathschlagt, die er diesem vorzulegen hat. lich hestimmten Graͤnzen bestritten. . tirten, Kammer,. In der Sitzung vom Monopol die Production hemme; diese sey vielmehr seit dem

Art. 76. Wenn das General⸗Conseil auseinander geht Hens edachtenl Geldbemthig ungen werden dem Kin statteten zuvörderst die Herren Th enard und Jahre 1826 von 11 Millionen auf 13 Millionen Kilogramme ohne die Vertheilung der directen Steuern vorgenommen zu ha? Bestaͤtigung vorgelegt; sie können indessen weder in ihrer] erlcht ber die letzten vier, der Kammer vorge eg Zestiegen; aber auch der Ausfuhr schade das Mon h ĩ ben, so schreitet der Praͤfekt im versammelten Praͤfektur⸗Rathe mung verndert, nch amg gt werden;, EEntwuͤrfe von oͤrtlichem Interesse ab, und stimm, denn diefe Aus fuhr sey voͤllig frei, und . von Amtswegen zu diesem Geschaͤfte. pen, ,. er th eherne, a , nn, Een Arhnhmtss. Demnächst wuröen die VBerathun, Feachtet abgeneinmen hebe . mis den, de, ,,

9, lichen Steuer eine Ausgabe ju ' bestreiten, welche denn Nas Tabacks,Monopol fortgesetzt und beendigt. In lich darin suchen, daß die Laͤnder, welche fruher den Tabel Von den nun d den Ein tünften dez, Tepartz⸗ Finguz, Gesetze festacffeltten Vetrag der facuitättven i B.wom 18ten war die allgemeine Discussion ge, in Frankreich kauften, den selben jetzt selbst bauen Hr. B orden. Jetzt machte der Berichterstatter, Mar— Constant“, so schloß der Redner, „hat der jetzigen Kein ung

ments und von dem Departemental⸗Rechnungs- uͤbersteigt, so kann die Erhebung der gedachten außerorden . e der 2 : Steuer nur durch ein Gesetz verfuͤgt werden. Eambon, sein Résumé. Die Vertheidiger des des Finanz-⸗Ministers die fruͤhere Meinung eines Pairs von

wesen. Art. 7. Die nachstehend aufgeführten Ausgaben fallen den Art. 82. In dem Falle, wo das General⸗Conseil g wurfes, äußerte er, behaupteten, daß das Mono, Frankreich entaege * Departements zur Last, alt messen sin det, vermittelst einer Anieihe zu eint dem . Bt anderweitig ersetzen ließe; wareh dies wirklich . . , ,, , . I) die Miethe und die Steuern von den Praͤfektur⸗Gebaͤu⸗ ment nützlichen Ausgabe zu schreiten, kann diese Änlcl o würde man die Verlaͤngerung desselben nicht auf bekenne ich mich indeffen auch jeßt 8 ann. en ,,,, ,,. ö zu ertheilenden besonden imte Zeit, sondern fuͤr immer verlangt haben; da in der Pairs⸗-Kammer die i m,, ,. . ars; . maächtigung net werden. h h . 1 ! re, e a. X / 22 ö 2 die gewöhnlichen Ausgaben fuͤr die Departements⸗ Art. S3. Der mit den Departemental⸗Ausgaben ben *. rn ,, w , a rn. pol auf 99 Jahre in Entreprise zu geben. Einem solchen Gefaͤngnisse; . Rechnungs⸗Beamte darf nur auf die Anweisungen dess tu5, und Handels, Freihritñ y Monopol durch Privilegium zu Gunsten einer Privat-Gesellschaft glaubte ich 3) die Ausgaben fuͤr die Armen Depots und Arbeitshaͤufer, ten und in den Graͤnzen der im Budget des Departen Utu 3 * 66. ) ; , r System mich aus allen meinen Kräften wider seßen zu muͤssen, und so wie die Unterstuͤtzungen zur Abstellung der Bettelei; oͤffneten Credite eib n leisten. 6 . 9. ee, 2 ntraͤgen der Commis. ich wuͤrde es auch heute noch thun, wenn der Antrag wie— selbe, statt auf 6, nur auf 2 Jahre zu verlängern, derholt wuͤrde. Ohne Zweifel sind die Meinungen, die sich

4) die Casernirung der Gensd'armerie und die Anschaffung Axt. Si. Der Praͤfekt legt dem General⸗Conseil i . 1 2 nung uber Einnahme und Ausgabe, wie solche in dem Der Praͤsident verlas hierauf den aus einem gegen das Monopol erheben, höchst achtbar; wenn mich aber

der Betten fuͤr dieselbe; *.

5) die Miethe, das Mobiliar und die kleinen Ausgaben des Departements festgestellt worden, ferner die Rechnu rtikel bestehenden Gesetz⸗ Entwurf, und bemerkte ĩ ö? ( s : fuͤr die Gerichtshöfe und Tribunaͤle; . die ruckstaͤndigen Fonds, und die Rechnungen ber die mendements dazu in Vorschlag 61 worden g , n n, , ,,. wurde ich 6) die Instandhaltung der Gebaͤude der Praͤfektur, der Kataster verausgabten Gelder vor. . nlich von Hrn. v. Brigode, weicher die Verlange, Jahre, fon dern i nn. e, , dab 866 auf 6 Tribunaͤle, Gefaͤngnisse, Armen Depots, Casernen und Art. S853, Diese Rechnungen werden vͤrlaͤufig von? Nonopols auf ein Jahr, von der Commission, mag setzt ein, zwei, drei Jahre ng n, 6 . 5 ,, . ö. , , sodann dem Koͤnige zur de auf zwei, und von dem Marquis von Cordoue, ihr einleuchten, daß, 23 einst 1 en,, ,,, sonstige, das Beste des Departements bezweckende Bau⸗ Der Praͤsident des General-Conseils theilt dem , , 23 wolle. Jent bestieg sollte, die Abgaben zu ermäßigen, man wahrlich nicht mit ten, die in dem Budget der Bruͤcken und Chausseen des Innern direct seine Bemerkungen über die demsel⸗ nin wan ie Rednerbühne. Er bemerkte, der Tabacks- Steuer den Anfang dazu machen würde. f ier verschieden, Mittel, den Taback zu besteuern:! Man sagt uns, wir sollten eine Untersuchungs Commifston

nicht aufgefuͤhrt sind; Pruͤfung vorgelegt gewesenen Rechnungen mit. . 8) die Ausgaben fuͤr die Findelkinder und verlassenen Art. 86. Eine Berechnung der Einnahme, welhlt enn man den Anbau und Verkauf desselben gaͤnz⸗ niedersetzen. Wozu das? Sind nicht., alle mit dem allge— Kinder, unbeschadet der Unterstuͤtzungen der milden betreffende Rechnungs-Beamte fuͤr das Separtement gehi! Bebe, und nur einen Einfuhr-Zoll davon erhebe; meinen Interesse in Widerspruch stehende Privat Interessen

Anstalten und Gemeinden, nach Maaßgabe des Art. 28. so wie eine Berechnung der durch den Zahlmeister beßnh man außer dem Eingangs-Zolle noch eine Fabri— ü 7 . des Gefetzes vom 3 . Juli 1521; Ausgaben, werden . dem General⸗Conseil vorgelegt. xe, jedoch ohne eine Controlle einfuͤhre; oder 6 . , , . . Ausgaben für die , , . e, . 3 olche Taxe mit einer Controlle einfuͤhre, oder endlich, moͤglichen Aufschluͤsse uͤber die Sache derschafft 2 . . . i en ber n Beh sii r er . win, . i i 9 1 das Monopol beibehalte; die erstere Methode, derhole es; nur mit voller Sachkenntniß hat die Re . die m sungen fuͤr ck J lgemeine Be m m u ng. ird ct 90 bis 1798 bestanden, habe jährlich im Durch. auf eine 6 jaͤhrige Verlaͤn des M . äude, die zu den ohigen Zwecken erworben Art. 87. Hinsichtlich des Seine⸗Departements wir ur 1,ů 800, 000 bis 2,400,006 Fr., di ; ü n ir in, tung de; wren opols angetragen, , som ces n m ,, . 3 9 ö. rbb, Fr., die zweite, deren und ich beharre daher dabei.“ Nach dieser Rede wollten 26 98 is 1804 bedient, 4,785,000 Fr., die dritte, mehrere Deputirte zugleich das Wort ergreifen, der Praͤsi⸗ . . etwa 16 Millionen Fr. eingetragen „bei dent machte ihnen aber bemerklich, daß die allgemeine Dis⸗ . ö. . , m. allmahlig bis auf 46 Millio— cussion bereits geschlossen sey, und eine fernere Berathung n ö. satze von 11 Millionen Kilogramm ge⸗ sich reglementsmäßig nur über die in Vorschlag gebrachten Der Minister untersuchte hierauf zwei verschiedene Amendements erstrecken duͤrfe. Er verlas hierauf zuerst das . von der Commission und Herrn von Gouve Amendement des Herrn von Brigode. Der Mar)uis von z gemacht worden sind, um die gedachten 46 Mill. Andigns bekaͤmpfte dasselbe und stimmte für den Antrag . , , er fand sie beide unzureichend; der Regierung. Derr B. Constant erklaͤrte zuvoͤrderst, mMUugte er hinzu, seyen zahlreiche Einwendungen gegen! daß er dem Finanz-Minister volle Gerechtigkeit widerfahren