* . . * 3 2 ö 53 ö. . 36 ö * 5 . ö
wuaͤrde, und daß eben diejenigen, welche ehemals ein Getraͤnke⸗ Zwangs-Recht besessen und durch die erfolgte Aufhebung desselben einen erweislichen Verlust erlitten haben, durch die wegen ihrer Entschaͤdigung ergangenen gesetzlichen Vorschriften bereits beruͤck⸗ sichtigt worden sind. 6
Mehrere darnach eingeleitete Entschaͤdigungs-Verhandlungen sind laͤngst beendiget, und die Staats- Kassen haben fuͤr anerkannt richtige Anspruͤche die ermittelte Entschaͤdigung gewahrt. Mehrere solcher Verhandlungen sind noch im Gange, und die Anspruͤche der Berechtigten werden in ahnlicher Art regulirt werden.
Unsere getreuen Stande werden sich demnach uͤberzeugen, daß ihre Ansicht, als wenn fuͤr die durch die Aufhebung des Getraͤnke⸗ Zwanges erweislich benachtheiligten Rechte auf keine Entschaͤdigung Bedacht genommen worden sey, auf einer irrigen Vorauzsetzung be⸗ ruht, und daß der von denselben angeregte Gegenstand fuͤr beseitigt erachtet werden kann. ꝛ . .
Zu Urkund Unserer vorstehend ertheilten Allergnaͤdigsten Re so⸗ lution haben Wir den gegenwaͤrtigen Landtags⸗Abschied ausfertigen lassen und Allerhoͤchst Selbst vollzogen, und bleiben im Uebrigen Un— seren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.
Gegeben zu Berlin, den 22sten Februar 1829.
(L. S.) ge) Friedrich Wilhelm. (gez) Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
(gez) v. Alten ste in. (gez.) v. Schuck mann. (gez.) v. Lottum. (gez v. Bernstorff. (gez.) v. Hake. (gez) v. Dankelmann. gei) v. Motz.
—
die Steuer-Verhaͤltnisse und den gewerblichen Zustand der
Provinz Schlesien betreffend, in Bezug auf eine dieses Ge—
genstandes halber von den zum zweiten Landtage versammelt gewesenen Schlesischen Landstaͤnden uͤbergebene Bitte.
Der Schlesische Landtag hat in der Petition vom 29sten Fe bruar v. J. die Abgaben⸗Ueberbuͤrdung der Provinz in Vergleich gegen andere Theile der Monarchie behauptet, zugleich auf die un⸗ gewoͤhnliche Steigerung der Abgaben seit dem Jahre 1805 aufmerk⸗ sam gemacht, und in beiden ebengedachten Mißverhaͤltnissen den Grund finden wollen zu der vermeintlich fortschreitenden Verarmung der Provinz, und zu dem Darniederliegen ihrer hauptsaͤchlichsten Ge⸗ werbe; woraus dann weiter die Nothwendigkeit gefolgert wird, der Provinz durch bedeutende Unterstuͤtzungen zu Huͤlfe zu kommen, de— ren hauptsaͤchlichste in der Errichtung einer Provinzial-⸗Bank gefun⸗ den wird, welche ihre Fundirung aus dem jaͤhrlich hierauf zu ver— wendenden vierten Theil der jetzt von der Provinz aufgebrachten Grundsteuer erhalten wuͤrde.
Es ist hiernach zu pruͤfen, ob jene Vordersaͤtze richtig, und ob die daraus hergeleiteten Folgerungen (deren thatsaͤchliche Richtig⸗ keit ebenfalls der nauͤhern Eroͤrterung unterliegen) zutreffend seyen, indem erst, wenn beides feststeht, sich uͤber die Anwendbarkeit der zur Ausgleichung der behaupteten Ueberbuͤrdung und zur Abhuͤlfe des vermeintlichen allgemeinen Nothstandes vorgeschlagenen Mittel mit Bestand urtheilen laͤßbt. .
Schlesien — so besagt die staͤndische Bitte und Beschwerde— schrift und deren Anlagen — zahlt an Steuern aller Art, jaͤhrlich 2 Millionen Rthlr. Schlesien umfaßt mit 720 AMMeilen etwa den Tten Theil des Flaͤchen⸗Inhalts der Monarchie, Schlesiens Bevoͤl— kerung bildet etwa den 5ten Theil der Gesammt-Beyvdͤlkerung der Monarchie, da also jenes Steueraufkommen Schlesiens an „* der⸗ jenigen Gesammt⸗Summe betraͤgt, welche nach dem publieirten Staats⸗Haushalts⸗Etat fuͤr 1821 an den hier zur Vergleichung ge—
zogenen Steuern aufkommen soll, so zahlt die Provinz nach Ver-
haͤltniß des Flaͤchen⸗Inhalts 3 Millionen und auch nach Verhaͤlt— niß der Beoölkerung 861,768 Rthlr. jaͤhlicher Abgaben zu viel. Dieselbe giebt daher sehr viel mehr Steuer, als im Jahre 1806 und das wird als die Ursach der behaupteten Verarmung der Provinz betrachtet, und daraus die in der Gerechtigkeit begruͤndete Nothwen⸗ digkeit, ihr einen betraͤchtlichen Steuer-Erlaß zu gewaͤhren, gefolgert. A. Die Daten, worauf die Angabe: daß Schlesien 9 Millio⸗ nen jaͤhrliche Steuer entrichte, beruhet, sind in einer Anlage der staͤndischen Petition zusammengestellt. Sie stimmen mit dem wirk⸗ lichen Ertrage fur 1527 und mit den Etats⸗Veranschlaͤgen fuͤr 1828 insofern ziemlich uͤberein, daß sie den Brutto⸗Ertrag der einzelnen Steuer⸗Gattungen, also ohne Abzug der Erhebungs⸗, Aufsichts⸗ und Verwaltungs-Kosten irgend einer Art enthalten. Nur die beiden letzteren Ansaͤtze fuͤr Posten und Lotterien, dann an Straf- und Abschoßgelder, beruhen auf willkuͤhrlicher Annahme; der angenom— mene Beitrag fuͤr erstere moͤchte ungefaͤhr zutreffen, der letzte, Ab—⸗ schoß und Strafen, ist offenbar zu hoch. Die Voraussetzungen in der staͤndischen Schrift, daß wahrscheinlich Schlesien an Eonsum— tions-Steuern und 35llen beim Elb⸗ und Oder-Eingang mehr be— zahle, als an seinen Graͤnzen für andere Provinzen berechnet werde, und daß von der Provinz noch Stempel⸗Gebuͤhren entrichtet werden, die nicht aus den Provinzial-Rechnungen zu ersehen, sind irrig. Indessen handelt es sich hierbei nur um geringe Summen, und man mag daher schon annehmen, dieser Vordersatz sey richtig, d. h. Schlesien zahle wirklich an Steuern und Abgaben der in der staͤn—⸗ dischen Schrift aufgefuͤhrten Arten jaͤhrliche 9 Millionen Brutto, einschließlich aller Erhebungs-, nfsihn und Verwaltungs⸗Kosten. B. Die Angaben, „Schlesien umfaßt etwa den 7öen Theil des Flaͤchen⸗Inhalts der Monarchie,“ und ö
Ertrag der
Steuern
die ganze allein, wu
3. Aus dem laut Etat
tungs⸗Au
abgehen ; Die Staͤnde
Die Staͤnde haben nach pos. 1 2 3 4. und 17
Davon gehen ab, an Erhebun/ 85 Grenzbewa⸗ chungs- und sonstigen Aufsichts und Ver⸗ waltungs⸗Kosten nach dem Durchschnitt fuͤr
Allein hiervon muͤssen die Salz-Ankaufs⸗ und Transport⸗Kosten, dann an sonstigen Verwal⸗
kommt, auch wieder zur
Verhaͤltniß seines Flaͤchen entrichte, wuͤrde sich zwar nach den vor . Verhaͤltnissen schon um ein Ansehnliches reduciren: es bleñ
C. „Schlesiens Bevoͤlkerung macht ungefaͤhr den öten der Gesammt-Beyvoͤlkerung aus,“ sind beide richtig, aber; daraus gezogenen Folgerung:
D. „Schlesien entrichte in diesen 9. Millionen des ge ten Staats-Einkommens, wie es der fuͤr 1821 publiecirte e Haushalts⸗-Etat nach Abzug der Einkünfte aus den Domn Berg⸗ und Huͤttenwerken festsetzte,“ liegt ein großer Irrthum Staats⸗Haushalts⸗Etat fuͤr 1821 (Gesetz⸗Sammlung de 19 49 — 51. enthaͤlt in der Einnahme nur die reinen Ueberschi einzelnen Revenuͤen- Zweige, nach Abzug aller sich auf diese nuͤen beziehenden Erhedungs⸗, Verwaltungs- und Aufsichts⸗ dagegen denn auch in der Ausgabe nur die allgemeinen eigen Staats⸗Haushalts-Ausgaben figuriren. 2
Ungleichnamige Größen aber Jassen sich nicht durch Rer gegen einander vergleichen, sie muͤssen zuvor gleichnamig gi werden. Abgesehen also von der weiteren Differenz, welche entsteht, daß Ertraͤge aus dem Jahre i827 gegen den 1821 verglichen werden, koͤmmt es zunaͤchst darauf an, den staͤndischen Schrift angenommenen Brutto⸗Ertrag auf den einzelnen Revenuͤen⸗Zweige zu reduziren, wi Etats fuͤr 1828, welche uͤberall auf Durchschnitten der n Vergangenheit beruhen, zum Grunde gelegt werden können
Nach jenen Etats ergiebt sich fuͤr Schlesien: 1. Der Rein⸗Ertrag der direkten (Grund⸗, Klassen⸗ und Ge
3,779,069
auf)
ar ng
hier
denn
1
zit Behauptung bestehen, „daß auf einer Meile in Schle⸗
n direkten und indirekten Steuern aufkommt, als auf
Meile im Durchschnitt der ganzen Monarchie“ Hier rderst zu untersuchen: ob dies „Mehr“ ein Zuviel sey ? — ine mit dem Andern fuͤr gleichbedeutend zu halten, wuͤrde rr nach der selbst hier noch unrichtig angewendeten) Theo⸗ Systems rechtfertigen lassen, welches den Grund und Bo⸗ r g nns Quelle alles wirklichen National⸗Reichthums und alle
teuern unmittelbar hierauf reducirt wissen will. zu theoretischen Discussionen der Ort nicht ist, so
es um so angemessener erscheinen, nur kuͤrzlich anzudeuten,
die Anwendung dieses Systems in der Provinz selbst,
reelgmirt, fuͤhren wurde.
schlesien giebt wie oben erwaͤhnt 3,779,000 Rthlr. direkter n, davon treffen: ; ö ;
1,572,000 auf den Regierungs⸗Bezirks Breslau,
1, 186,000 * * * Liegnitz, 92 D060. . er Flachen Inhalt von Schlesien vertheilt sich mit 347 [ Meilen Regierungs- Bezirk Breszgu, 224 K . Liegnitz, 2, —⸗ ⸗ Oppeln.
Monarchie 14.3 ** è(fuͤr Schlesien rde seiner fast uberall mit dem Aus⸗
lande graͤnzenden Lage nach noch mehr abgehen) ö bleiben 2, 77, 00 Die staͤndische Schrift nimmt an nach pos. 5.
1 J
also zu viel Salz⸗Monopol sollen in Schlesien fuͤr 1328 Brutto aufkommen
sgaben dieser Parthie nach einem
Durchschnitte fuͤr die ganze Monarchie wo⸗ bei Schlesien wiederum wegen der bedeuten⸗ deren Transport ⸗Kosten besser fortkommt)
also zu viel
4. Die Wege⸗Gelder, welche die staͤndische pos 16 auffuͤhrt, konnen hier fuͤglich ganz ausfallen den, wie auch der Staatshaushalts-Etaät de 1821 sch eine nur durchlaufende . indem, was an Wege⸗Gelde
nterhaltung der Wege und zur!
der Staͤnde⸗Versammlung wohl die Ueberzeugung gewaͤhre Schlesien, in Vergleich gegen andere Provinzen, hierbei m kurz gekommen ist. . , 35. Die am Schluß des staͤndischen Verzeich nisses ant mene Summe aus den Lotterieen, Posten und andern narien, mag nach dem, was oben zu A. bemerkt werden 352,9 60 Rthlr. als richtig angenommen werden. Schle also zum eigentlichen Staatshaushal ad 1. direkte Steuern.. ad 2. indirekte Steuern. ⸗ ad 3 Salz.. t ad 4. extraordinai
end gerechnet
. dern andern a
en, diese weg
Kosten ist zu berück ; ß der Abgaben erfordern, zugleich mit für das Salz— in, r , . . ö Steuern vielfach Steuern mit benu erden. ;
Für den vorliegenden Zweck konnte es auf eine genaue 8 hierauf zu rechnenden Theils der Etats-Ausgaben nicht ankommen,
dem Rein⸗-Erkrage der einen Abgabe hierdurch zugegangen wäre,
) Die Zahlen sind der leichteren uebersicht wegen überall auf nh sende abgeründet, so daß, wenn die 3 Endziffern noch nicht v . 1 affen, 60 Rthir. und darüber dagegen für ein 1
nd.
; At
* Bei dem angenommenen Procentsatz der erwaltungs⸗ und. ; fh nnn daß der Schutz, welchen die Ein- und Regal dient, auch o bei Erhebung der
ls Verminderung hatte hervortreten müssen.
410, 0h)
2,809,000
1L562,000
53 1/000
bleibt Nett Vl /H
nehmen an laut pos. 14... 156579, 090 . rist
S on
(mn ; w
fin
7790, M)) Y 7, h 1,3 1,0 6 *, Hoh
Summa 7,649,000 Es sollen an dergleichen Steuern und Abgaben 1 haushalts⸗Etats für 1321 im Ganzen aufkommen 42 Schlesten bringt also vom Ganzen auf, Ws tel oder etwü
E. Die fernere Schlußfolge der Staͤnde, daß Schlest Inhalts 3 Millionen Abgaben stehend berichtigten
ts⸗Bedarf auf K aut des
03/0)
All ch di
Anlage A angenommen. ; 3,982,009
; ( aalso zu viel 203,000
2. Der Brutto⸗Ertrag saͤmmtlicher indirekten Steuern etatsmaͤßig . 2,887,000 h auf
irden
gegen eiter cher.
683603 betraͤ
durchg
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st dies
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m Jah
in Pr
720 U Meilen. eh einer anderweiten Umlegung des jetzigen direkten Steuer⸗ mens nach dem Flaͤchen⸗Inhalt, wuͤrden auf eine ¶ Meile
sau um. nitz um
Rthlr. Steuer treffen,
den Regierungs⸗Bezirk Breslau 1,299,900 Rthlr. = ö ⸗ Liegnitz 1,176,000 Rthlr. . . — Dppeln 1,304,000 Rthlr. hiernach in der Steuer ermaͤßigt werden:
k .. 373,000 Rthlr. J,, 6g wo Mihlr. Oppeln erhoͤhet werden muͤßte um . 383,000 Rthlr. herunter auf einzelne Kreise stellt sich die Sache noch Der Kreis Lublinitz wuͤrde fuͤr seine 19 Meilen
uer⸗Quantum von 995736 Rthlrn, zu ubernehmen haben, d er jetzt nur 26,019 Rthlr aufbringt f den Kreis Nimptsch dagegen mit 67 Meilen wuͤrden
66. waͤhrend das jetzige Steuer Rufkommen 71, 170
r Kreis Rosenberg mußte fuͤr 17. Meilen 93,423 Rthlr. giebt jetzt nur 265,753 Rthlr. X
inwiederum wuͤrde für 8 Meilen nur 45,662 Rthlr. waͤhrend er jetzt 4, z53 entrichtet.
an koͤnnte hiernach eine volle Million an dem direeten Aufkommen der Provinz erlassen, ohne daß davon dem ungs-Bezirk Oppeln auch nur ein Kreuzer zu gut kommen da dieser Bezirk erst dadurch in seinem jetzigen Steuer⸗ lo ,, , gegen die andern Bezirke beguͤnstiget waͤre. 3a ma
mmens erlgssen und dennoch mußte, um im Systeme der then Schrift eine richtige Vertheilung hergestellt zu sehen, eis Lublinitz noch einmal so viel Steuern als jetzt auf⸗
och auffallender stellen sich die n . wenn solche r zur Vergleichung gezogen werden,
sirung neuer Straßen verwendet und fuͤr neue Anlagen Freichere Staͤdte befinden, und Ueberlastungen um das 19 noch zugeschossen wird. Eigene Anschauung wird den Mitgl nehrfache wurden hervortreten, wenn es möglich waͤre, auch traͤge an indirecten Steuern so auf einzelne Kreise zu ver⸗ wie es hier hinsichtlich der directen Steuern beispiels⸗
er Kreis Hainau⸗Gold⸗
nnte der Provinz die ganze Haͤlfte ihres Steuer⸗
n denen sich großere
efuͤhrt ist.
ndessen wird das Gesagte wohl schon hinreichen, um die cselbst von der Truͤglichkeit des Schlusses zu überzeugen, al Lo (Meilen nür etwa tel von 5600 MMeilen sey, 8 Steuer⸗Aufkommen jener 720, gerechter und vernunfti⸗ , uur ztel dieses Ganzen seyn duͤrfe.
Schlesien — sagt die staͤndische Schrift weiter — ent⸗ . 29 nach seiner Bevölkerung 861,768 an jaͤhrlicher el.
36 . ist — angenommen einmal, aber keines⸗ e lab zur Vertheilung aller Steuer seyn muͤsse — unrichtig. ens Bevdlkerung von 2,344,000 Einwohner C6 . 33 mit Zu- und Abrechnung der Geburten und Sterbe⸗ on 1826 macht von der Gesammt⸗Vevöͤlkerung der Monar⸗ 1244300 Einwohnern 193, also noch nicht voll ztel lens Beitrag zu den directen und indirecten Steuern der
anden, daß die absolute Bevölkerung der alleinige
ber ist oben (ad P) zu 183 vom Ganzen ermittelt.
ten giebt also noch 13 an Steuern weniger, als es na Erölkerung allein geben wurde n. ..
, e e de, r en, n ne,
7 1
Schlesten giebt sehr viel mehr Steuern, als im Jahre
nnr r r n fe. 4 27 bree , t . * u Ansehnliches, aber mehr Steuern als im 18665 entrichtet Sch lesten alerdin gs,
ein Mißgeschick, so theilt Schlesien dasselbe nicht
it allen Provinzen der Mongrchte, sondern mit allen Laͤn⸗ r n., über deren finanziellen Verhaͤltnisse Nachrichten
hne hier in eine ausfuhrliche Entwickelung der Ursachen scheinung einzugehen, wird die Andeutung genuͤgen, daß
re 1306 für Verzinsung und Abbuͤrdung der Staats= eußen wenig oder nichts zu leisten war, wahrend die
bedeutenden, jetzt fuͤr diesen Zweck erforderlichen Leistungen aus den hieruͤber publieirten Gesetzen und Verordnungen sich entneh⸗ men lassen. Nimmt man — was nicht weit von der Wahrheit abweichen wird — an, daß Schlesten jeht 2 Millionen Thaler mehr als im Jahre 15066 aufzubringen hat, so entrichtet es darin
nur seinen verhaͤltnißmaͤßigen Beitrag zu der neu hinzugetrete⸗
nen Last
. Ob der Beitrag des Einzelnen zur Erhaltung des Ganzen jetzt gegen die fruͤhere Zeit 3 kann . nicht n lich nach der numerischen Höhe der jetzigen und früheren Steuer beurtheilt werden, sondern es mußte wesentlich und allein darauf ankommen, ob der aliquote Theil des Individual- Einkommens, welcher fuͤr den Staats⸗Haushalt in Anspruch genommen wird, jetzt hoher sey oder in der fruͤhern Zeit hoͤher gewesen. Zu einer soschen Berechnung wurden unserer Finanz -Statistik die Daten selbst fuͤr den gegenwartigen Zustand ermangeln, und weniger noch dieselben fur eine Vergangenheit von laͤnger als 20 Jahren mit Sicherheit zu liefern seyn.
Die Bezeichnung der Haupt⸗Veraͤnderungen, welche seitdem in der Steuer⸗-Verfassung und in den darauf mittelbar einwirken⸗ den gesetzlichen Anocdnungen eingetreten sind, wird aber wenig⸗ stens einige Daten zur Würdigung jener Frage liefern
Hier finden wir zuerst die eigentliche Grund⸗Steuer unver⸗ aͤndert so wieder, wie sie im FJahte 18066 bestand, und gleich nach
der ersten Besitznahme Schlestens festgesetzt war. Eine Vermeh⸗
rung der Last ist daher, man mag diese Regl⸗Abgabe als eine Vor⸗ wegnahme des Staats von dem im Grund⸗Eigenthum stectenden Kapital oder als eine vom Rein- Ertrag des Grund⸗Eigenthums zu entrichtende Abgabe ansehen, nicht nachzuweisen, man muͤßte denn behaupten wollen, daß seit Auferlegung jener Steuer sich das Kataster⸗ Kapit4gl der Liegenschaften vermindert habe, wo⸗ von aher das Gegentheil leicht zu erweisen steht. Vielmehr haben die seit 188 ergangenen Gesetze mittelbar auf Erhöhung des Grundwerths hingewirkt durch Aufhebung der mancherlei Besitz= Beschraͤnkungen, durch Gestattung einer freieren Verfuͤgung uͤber die Substanz sowohl als uͤber die Nutzungsweise, durch Befoͤrde⸗ rung eines freien Verkehrs mit den landwirthschaftlichen Produc⸗ ten im Inlande sowohl als gegen das Ausland, durch den Schutz endlich, welcher den landwirthschaftlichen Erzeugnissen (ganz im Gegensatz gegen die fruͤher bestandenen Ausfuhr⸗Verbote) mittelst in h wn bfu auf auslaͤndische gleichartige Erzeugnisse gewahrt wir . Manche, dem Grund-⸗Eigenthum aus früherer Zeit obliegende zusaͤtzliche Lasten, sind seitdem erlassen Die Fourage- Lieferung ist aufgehoben, die sonst unentgeldliche Beguartierung des Mili⸗ tairs auf Maͤrschen und Cantonnirungen, der fruher gegen eine weit geringere Verguͤtung zu leisten de Vorspann, werden jetzt nach angemessenen Saͤtzen verguͤtet —
Die unmittelbar auf dem Grund⸗Eigenthum haftenden Staats⸗ , en sich daher seit 1896 nicht vermehrt, sondern ver⸗
ert.
Klassen⸗ und Gewerbe⸗Steuer hingegen waren allerdings im
Jahre 1806, zwar dem Namen nach unbekannt, lassen sich aber
dessen ungeachtet, als eine ganz neue Last nicht ansehen
Die kleineren Grundbesitzer und die Einlieger auf dem plat⸗
ten Lande hatten in dem Nahrungsgelde, welches früher erhoben und schon mit Einfuhrung der e e Ger theilweise er⸗
maͤßigt, dann bei Einfuͤhrung der Klassen⸗Steuer weiter auf eine
bloße Haus Steuer heruntergesetzt wurde, eine persoͤnliche Abgabe zu entrichten, diese erhielt einen Zusatz (pro professionej, wo Ge⸗ werbe getrieben wurden, welches uͤberdies auf dem Lande mancher Beschraͤnkung unterlag, und nur unter anderweiten Con cesstons⸗ Abgaben gestattet war. Der Gewerbtreibende in den Stadten hgtte aͤhnliche Concessions und Aecise⸗ Abgaben, ingleichen Para⸗ phen- jura u. s. w zu entrichten. An die Stelle dieser Abga⸗ ben traten erst die Personen, dann die Klassen und Gewerbe⸗ Steuer, welche beide letzteren noch jetzt erhoben werden. Es ist ganz richtig, daß beide zusammen ein Ansehnliches mehr eintra⸗ gen, als die an ihrer Stelle aufgehobenen Abgaben. Dies Mehr war, und ist erforderlich, um den erhoͤheten Staats-Haushalts-Be⸗ darf zu decken. Beurtheilen zu wollen, wie weit eine Ermaͤßigung des letzteren im allgemeinen zulaͤssig sey, geht uͤber die Competenz einer provinzialstaͤndischen Versammlung hinaus. Es koͤnnte also hier nur darauf ankommen, ob Schlesien in
diesen Abgaben unverhaͤltnißmaͤßig mehr, als andere Provinzen
entrichte, oder ob die Abgabe an inneren Fehlern leide, durch welche nach den beson dern Verhaäͤltnissen der Provinz
eine unrichtige Vertheilung der Last herbeigeführt werde.
Den ersteren Punkt betreffend, so berühen beiderlei Abgaben auf allgemeinen fuͤr die ganze Monarchie gleichlautenden Gesetzen, nach denen bei der Veranlagung bis auf jeden einzelnen Beitrags⸗ n,. herunter verfahren werden soll. Eine Ueberbuͤrdung oͤnnte also nur in der unrichtigen Anwendung der Gesetze lie⸗ gen aber diese haͤtte dann nur naͤher bezeichnet werden mogen, da
och , . nicht vermuthet, noch auf so allgemeine Angaben hin Untersuchungen veranlaßt werden konnen.
Die Beilage 2. zur staͤndischen Petition sagt, daß Berechnun⸗ gen vorliegen, wo nach sogengnnte Leerhaͤusler ohne Garten 4 bis 5 Rthlr. sixirte Staats und Commung!⸗Abgaben zu zahlen haben, Gewerbe⸗Steuer und Consumtions⸗Abgaben ungerechnet.
Aber eine solche Berechnung von einem wicklichen vorhande— nen Falle entnommen, ist nicht vorgelegt worden, sonst man der Ursache eines solchen anscheinenden Mißverhaͤltnisses nachforschen,
und Remedur treffen konnte.