1829 / 109 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. Oeffentliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Chatouil⸗Herrschaft Flaton in Westpreugen gehörigen Guter:

Edictal⸗ Ladung auf

und 2 l den 19. September 1829.

nebst einer, mit Pottlitz verbundenen Brau- und Brennerei, von

1 e. . . Johanni d. J ab, auf 12 Jahr im Wege der Lieitatien verpachtet ,,,. er eg T rr rf nne eh, n ; eibens der Abwesende fur todt, jeder andere aber all in den unten bezeichneten Abtheilungen. dure eee orte wn dessen Verne gen und Nach er Een Rechtswohlthat der Wiedereinsetzurg in den vorigen Stn

verlustig werde geachtet werden, zum Erscheinen an hies richtsstelle und zu Anmeldung und Bescheinigung ihrer Ann vorgeladen, auch ist zugleich der 39. October 1829 als Ter Versendung der Aeten nach rechtlichem Erkenntniß, und

December 1829 zu Publication des einzuholenden Urthelß setzt worden, wie auch hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht n Zschieschen bei Grossenhayn im Koͤnigreich Sachsen

Die Herrlich Rothschen Gerichten. Carl August Loren, verpfl. Gerichts⸗Dire et

erden, und zwar; entweder als General-Pacht im Ganzen, oder

Saͤmmtliche Guͤter sind bereits regulirt, voͤllig separirt und aus der Gemeinheit gesetzt. Die 6 (, n, , nebst der Brau, und Brennerei wer⸗ den gegenwaͤrtig administrirt, und sind mit vollstaͤndigem und gutem Inventario versehen, welches dem Paͤchter zur Benutzung uͤberlassen wird; Klukowo ist bis Trinitatis d. * verpachtet, und ebenfalls theilweise mit Inventarium besetzt. Die administrirten Vorwerke sind in Schlaͤgen, Klukowe dagegen in drei Feldern bewirthschaftet.

Bei Pottlitz befindet sich ein, jur Wohnung für einen Genergl— Paͤchter geeignetes, neu erbautes herrschastliches Wohnhaus. Der Getraͤnke⸗Absatz ist bedeutend, und zum Theil durch Zwangs⸗-Debit in herrschaftlichen und privilegirten Kruͤgen gesichert.

i Inventario gehoͤrt eine, mit der dies jaͤhrigen Nachzucht ungefhr S300 Schaafe zaͤhlende, gröͤßtentheils veredelte, zum Theil ö. hochfeine Schaͤferei, welche durch den, fuͤr preußen bestaͤtigten Sor⸗ Bek keene Wabnel Tiassheirt und bz ichher ist. Dlese Schere n , n, ,, . wird dem General⸗Paͤchter im Ganzen, bei einer Verpachtung in Ab= theilungen aber den letztern nach Maaßgabe des Futtergewinnes und des Weide⸗Verhaͤltnisses uͤberwiesen. .

Zu der Brau- und Brennerei in Pottlitz gehoͤrt eine Tritt⸗ muͤhle, zu deren Betriebe das Mastvieh benutzt wird; guch werden 2. 6 6 , . , Rog⸗

Zins zu den Flatower Martini-Marktpreisen mi

I5 pCt. Rabatt uͤberwiesen. . Nach den vorhandenen Karten und Vermessungs⸗-Registern, fuͤr deren Richtigkeit in den einzelnen Positionen jedoch nicht Gewaͤhr geleistet wird, enthalten die zu verpachtenden Vorwerke an Mor—⸗

Maͤrz 1829.

Kenntniß gebracht wird. Darmstadt, den 31. Maͤrz 1829.

mit e te uter Kroͤncke. Acker. Wiesen. Weide. Gärt. Summe. au fen,

I. Pottlitz 2584. 836. 172. 68. 3660 62 ; ir green und ö 3 resonse .... 2822. 635. 412. 24. 3893 2 III. Flatow Nowinny 4

und Neuhoff. . 2480. 582. 466. 17. 3545 43 IV. Klukowo .... 2021. 294. 1254. 10. 3579 709

1 Zusammen . 9907. 2347. 2394. 119. 14677 Morg. 2455 Schl.

Es werden Pachtgebote sowohl auf das Ganze, als auf jede der vorbemerkten vier Abtheilungen angenommen, jedoch wird ange⸗ messenen Anerbietungen auf die General⸗Pacht, unter Bewilligung besonderer Vortheile, der Vorzug vor den Pachtgeboten auf, die einzelnen Aptheilungen zugestanden. Sollte sich ein quglifieirter General-Paͤchter finden, welcher die Uebernahme der Guter zum 1. Juli d. J. nicht mit seinen sonstigen Verhaͤltnissen vereinbaren konnte, so kann auch wegen Verlaͤngerung dieses Uebernahme⸗Ter⸗ mins bis zum 1. Juli 1830 unterhandelt werden.

Die Guͤter, und das dazu gehörige Inventarium, koͤnnen ju jeder Zeit in Augenschein genommen werden, auch ist der General⸗

Verwaͤlter der Herrschaft, Geheime Regierungs⸗Rath Schirmeister Kaut. bereit, jede erforderliche Auskunft zu geben.

Die Pachtbedingungen sind in Berlin in dem Buͤreau des Chefs der Seehandlung, Praͤsidenten Rother, und in Flatow bei der General⸗Verwaltung einzusehen.

Zur Verpachtung selbst ist in Flatow ein Termin auf

den 14. Mai d. J. Vormittags 10 Uhr anberaumt, in welchem zuerst das Ganze, als General⸗Pacht, so⸗ dann aber auch die einzelnen Abtheilungen ausgeboten werden; die Ertheilung des Zuschlages bleibt 14 Tage vorbehalten, so wie auch die Auswahl unter den Lieitanten. Der General-Paͤchter hat eine Eaution von 15090 Thl. in Staatspapieren oder Pfandbriefen nach— zuweisen, in welchem Verhaͤltniß auch von den Paͤchtern der ein— jelnen Abtheilungen Sicherheit zu bestellen sein wird.

Berlin, den 14. April 1829.

kenn iht. Hroßhertoglich Heffsche SOöer:Vau- Direktion daselbs. Em merli ng.

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Gelder verfuͤgt werden soll. Wiesbaden, den 20. Maͤrz 1829.

EG oitet g! Vor lg dung. Johann Traugott Foͤrster, juͤngster Sohn des vor kurzem ver—

storbönen hiesigen Ausiüglers Johann Gottlob Foörsters, welcher im Jahre i8i2 bei dem Königlich Saͤchsischen Infanterie-Regiment Prin; Anton und dessen 4 Compagnie als Musquetier mit nach Rußland marschiert ist, und seit jener Zeit seinen Angehoͤrigen,

von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat,

melden moͤgten, werden aͤberliefert werden. Cloppenburg, den 22. Maͤrz 1829.

J. C. v. Oeder.

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desen Vermi gen zber ih ln eh io, erb, elch, mr Auf Befehl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs sollen die, zur Koͤnigl. dier nes hn, 1. er e nr wee lch. le e dier m id an hiesiger Gerichtsstelle, und bei den Stadt magistraten ö.

Pottlitz, Stewnitz, Gresonse, Nowinny, Flatow, Neuhoff den, Leipzig, Meissen, Prag, Breslau und Dessan ausgeh e gen

Redner legte hierauf den Lords die Frage ans Herz, se, nachdem sie den Suprematie- Eid geschworen, jetzt,

r aer solchen Bill stimmen koͤnnten ?“ (Hort, hoͤrt! ruft

in hört, hoͤrt! rufen; ich werde ihm fuͤr die mir da— erwiesene Aufmerksamkeit recht vielen Dank wissen;

s dest

Freitag den 1. Mai dieses Jahres, Vermittags um soll auf der Kanzlei der unterzeichneten Behoͤrde, das, von dieses Jahres an, in einem Zeitraum von ungefaͤhr einem zu. Thalitter producirt werdende, hinsichtlich seiner vori Guͤte hinlaͤnglich bekannte Kupfer, dessen Quantum in 4006 besteht, so wie auch 60 bis 80 Cent. Breidenbacher Kupsn aͤhnlicher Qualitaͤt, unter den bisherigen, und in dem T selbst noch naͤher eroͤffnet werdenden Bedingungen oͤffentlich h Meistbietenden versteigert werden, welches hierdurch zur allgem

harzuthun, daß die Frage nicht bloß eine rein politische daß die unter den Katholiken geltenden Gesetze sehr oft zen Gesetzen des Landes in Widerspruch seyen, daß na—

ofe in Zweifel stellten. Er ging neuerdings die sichte der Katholiken in England durch, beruͤhrte

Nachdem bei der Vertheilung der Coneursmasse des ve Ober Appellationg Gerichts. Mathes Rotwitt , der fh Clara Franziska Pestel, zu Mainz, auf ihre Forderung an die cursmasse die Summe von 220 Fl. SKr. zugetheilt worden ist, Rechtsnachfolger der benannten Erblasserin aber aus den hie Verhandlungen nicht mit Gewißheit bekannt sind, so werben he durch alle diejenigen, welche an dem bezeichneten Deyositum Anspruͤche bilden zu koͤnnen glauben, aufgefordert, solche bin drei Monaten von dem Tage der ersten Einruͤckung dieser Belm

sterben und Ihr fahrt fort, auf diese Weise zu handeln,

srftet Ihr Euch leicht einen andern Koͤnig in das Land „, D, Als Beweis, wie wenig in der letzten Zeit, Daͤmpfung der Unruhen in Irland geschehen sey, fuͤhrte sen unter seiner Verwaltung als General-Anwald vor⸗ nenen Fall an, wo durch die Strenge des Gesetzes die ha in Irland wieder hergestellt worden sey. „Nun aber“,

machung in oͤffentliche Blaͤtter an gerechnet, bei dem unterzei ten Gerichte durch glaubhaft bevollmachtigte hiesige gent, geltend zu machen, und insbesondere ihre Erhenqualitaͤt glaun nachzuweisen, widrigenfalls anderweit rechtlich uber die bezeicht

ir fort, was hat man wohl gegen Koͤnig O Connell ge—

S'Connell wird er auch wohl in der That wer— wenn man ihn auf dem Wege, den er sich bis— krwaͤhlt, fortgehen laßt. Man betrachte einmal sei— all und in der That, den Plan zu einer Rebellion, er ihn auch noch nicht vorgeschlagen hat, traͤgt er doch ö in der Tasche, was ist nun frage ich, gegen die—

Wenn dem Johann Hinrich Horstmann aus Cloppenbumn 1 geschehen«“ Man hat ihn Tag für Tag sagen höͤ— das Ableben seiner Eltern, des dortigen Rathsherrn Ludwig mann und dessen Ehefrau Catharina Horstmann gebornen Hi in den Jahren 1771 und 1775 als Erbtheil 270 Rthlr. ang sind, und derselbe schon seit 43 Jahren, wo er in Muͤns Schioͤsser⸗Handwerk uͤbte, nichts von sich hat hoͤren lass werden nunmehro auf Ansuchung seiner Geschwister und N derselben des Gerd Hinrich Horstmann zu Crapendorf, u Friedrich Hotstmann zu Friefohthe besagter Johann Hinrich mann oder dessen etwaige Erben hiermit güfgefordert, so am 253. Juli d. J. ihre Anspruͤche an die besagten Erbgelder Production der zu ihrer Legitimation erforderlichen Docu mel! dem unterzeichneten Gerichte gebührend zu verfolgen, bei det warnung, daß widrigenfalls die befraglichen Erbgelder den dachten Geschwistern und Miterben des Johann Heinrich g mann, gegen Bestellung einer Caution zur Ruͤcklieferung Fall, daß etwa der Abwesende oder dessen Erben sich spt

Herzogl. Nassauisches Hof- und Apellations⸗Gericht.

Herzoglich-OlLdenburgisches Landgericht. 2 v. Low tz oh.

w sollten, in die uns unser eigenes Verfahren stuͤrzt.

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Allgemeinen Preußischen Staats ⸗Zeitung Nr. 109.

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nde haben, was, wenn es einst zum Vorschein uns Alle zwingen werde, das gut zu heißen,

wir jetzt auf das Entschiedenste mißbilligen.“

mit einer Majoritaͤt von 105 Stimmen, zu Gun⸗

erjog von Wellington.! „Moͤge der edle Herzog im—

weniger wird er aber doch das Volk nicht von sechte überzeugen konnen, das er bei der gewaltsamen sfihrung dieser Maaßregel hat, denn eben so leicht der mich uͤberzeugen, daß er sich jetzt in Persien be— (Hört, hört! ruft Lord Helland? Dem edlen Ba— ber jetzt gerufen hat, bin ich mit großer Liebe zu⸗ , Ich weiß, wir stimmen in unsern Ideen nicht gt mit einander überein; doch seine Ideen kenne ich, uch außerdem, daß diese Bill, fruͤher oder spaäͤter, die fatie fowohl als das Koöͤnigthum umstuͤrzen wird; dies ihm aber vielleicht um so angenehmer ern,, = Der zing nun zu mehreren Nechts fragen über; er suchte die gkeit des Suprematie-Eides zu beweisen, er suchte fer⸗

ich die in Irland bestehenden, vom Gesetze zwar nicht unten katholischen Erzbischoͤfe und Bischoͤfe doch die hetenz der vom Gesetze sanctionirten, protestantischen

atholische Association, von der er sagte, daß sie, wie—⸗ aufgelöst, doch ihre Wirksamkeit noch nicht aufge— habe. In Bezug darauf (agte er; „Als man den sschenes einst fragte „„Ist Koͤnig Philipp todt?““ da rtete er den Athenerir: „„Nein; doch sollte Philipp

(Gelaͤchter) denn Koͤnig O'Connell ist er und

das Gesetz zur Unterdrückung der Associgtion eine, heys von Algier würdige Acte sey hat man ihn nun solcher Ausdrücke zu Rechenschaft und Strafe gezo⸗ Nachdem der Lord nochmals die Bill aus dem föpunkte der Constitution vom Jahre 1688, so wie aus r Schottischen Unions -Aete betrachtet und als ver— h erwiesen hatte, erklaͤrte er auch, warum er keine hements dazu in Vorschlag gebracht habe; weil er ) einsah, daß man keine Abaͤnderungen gestatten

so wollte er die Zeit des Oberhauses nicht vergeb⸗ Anspruch nehmen. Am Schlusse seines ausgedehnten ages fagte er: „Meine feste Ueberzeugung ist es, My⸗ daß diese Maaßregel den Untergang der reinsten und der reinsten Lehre des Christenthums, die jemals „Welt existirt hat, herbeiführen wird. Ich wiederhole or der dritten Lefung einer Bill, von welcher ich mir as Klarste bewußt bin, daß sie die Regierung dieses s großen Gefahren aussetzen werde. Nicht wäll ich sagen, daß diese Folgen sogleich eintreten werden, daß unserer Kirche, unmittelbar nach dem diese Maaßregel esetze geworden, den Untergang bereiten wird; denn nigen, mit denen wir es zu thun haben, sind zu kriegs— en, als daß sie uns so rasch von der Gefahr uͤber⸗

ich zweifle nicht, daß, wenn mich der Menschen unver—

Miches Loos getroffen haben wird, wenn ich dereinst im

Grabe ruhe, dann auch meine Vorhersagung eintreffen werde; nun, ich bitte Gott, daß er die Uebel, die ich im Geiste sehe, von dem Lande gnaͤdig abwenden moge. Ew. Herr— lichkeiten hoͤren hier die Worte eines Mannes, der bald ab⸗ gerufen wird, um seinem Schoͤpfer Rechenschaft zu geben; moͤge mir Gott vergeben, wenn ich im Irrthum bin aber allen Begriffen wuͤrde es widersprechen, die ich von den Prin⸗ cipien meines buͤrgerlichen Wirkens habe, allen Begriffen, die ich uͤber den Geist des Eides habe, welchen ich einst geleister wenn ich in meiner Opposition gegen die Maaßregel nicht beharren wollte. Mylords, verzeihen Sie einem Manne, so vorgeruͤckt im Alter wie ich es bin“), wenn er Ihnen erklaͤrt, daß er die kurze Zeit, die ihm von seinem Teben noch uͤbrig ist, lieber aufgeben moͤchte, als die Ueber⸗ zeugung haben, daß eine solche Maaßregel durchgegangen ist. Lieber, Mylords, moͤchte ich in diesem Augenblicke hoͤren, daß mein Leben morgen zu Ende geht, oder daß ich aus meinem heutigen Schlafe nicht mehr erwachen werde, als daß ich, nach Allem, was ich uͤber diesen Gegenstand, waͤh⸗ rend eines langen Lebens gedacht habe, jetzt zu der Aufhe⸗ bung von Gesetzen meine Einwilligung geben sollte, die ich als Fundamental-Gesetze des Landes ansehe, denn sie sind zur Iufrechthaltung von Thron und Kirche, zur Sicherheit des hohen Adels, und zum Schutze der Constitution und des Parlamentes, wie es aus Koͤnig, Lords und Gemeinen zu— sammengesetzt ist, unumgaͤnglich nothwendig. Nochmals be— theure ich, lieber will ich morgen nicht mehr erwachen, als heute zugeben, daß diese Maaßregel zum Landes-Gesetze werde.! Von der Art ist meine innerste Ueberzeugung und mein Gefuͤhl, daß ich mich, wenn ich sie unterstuͤtzen konnte, selbst fuͤr einen Verraͤther des Vaterlandes halten wuͤrde.“ (Beifall [Wegen Mangel an Raum muͤssen wir uns den Schluß-Bericht uͤber diese Sitzung fuͤr unsere naͤchste Zeitung vorbehalten.]

Riede rl nn de.

Bruͤssel, 13. April. Vorgestern setzte die zweite Kam⸗ mer im General-Ausschusse die Berathungen uͤber die in Be⸗ treff der Jury vorgelegten Fragen fort. Herr van Alphen untersuchte die Institution der Jury, wie sie bei andern Voͤlkern besteht, und ging namentlich in Details uͤber die Anklage⸗Juth der Englaͤnder, die große Jury ein; fand aber die Einführung der Geschwornen-Gerichte in den Niederlan—⸗ den fuͤr unangemessen, und machte darauf aufmerksam, daß es in moralischer und politischer Beziehung mißlich sey, das Bestehende aufzuheben, und Neuerungen zu versuchen. Herr

van Reenen schlug, ohne auf den Gegenstand der Bera⸗

thungen selbst einzugehen, vor, die Art der Dis cussion zu andern, und an die Stelle der weitlaäͤuftigen vorher ausge⸗ arbeiteten Reden, bei welchen Wiederholungen unvermeidlich seyen, einen einfachen Austausch der Gruͤnde fuͤr und wider treten zu lassen. Herr von Bruckere erwiederte ihm, daß es billig sey, auch den Vertheidigern der Jury zu erlauben, sich in der angemessenen Weise auszusprechen, da man viele und sehr ausführliche Vortraͤge der Gegner derselben ange⸗ hort habe. Auch der Praͤsident machte Hrn. van Reenen bemerklich, daß er einen in den gesetzlichen Formen abgefaß— ten Autrag machen muͤsse, wenn er die Art der Dis cussion geaͤndert wissen wolle. Die HH. Leclereg und Dyck— meester sprachen gegen die Einfuͤhrung der Geschwornen— Gerichte. Eben so Herr Warin. „Nicht nach dem Bei— spiele unserer Nachbaren, sagte der Letztere, sondern nach un— sern Sitten, unserem National-Charakter und unsern bestehenden Einrichtungen muͤssen wir daruͤber entschei⸗ den. Die Engländer behalten die Jury nur, weil sie zu einem alten Gebaͤude gehoͤrt, an das man nicht Hand zu legen wagt, und in Frankreich wurde sie durch die während der Revolution herrschende Anglomanie herr⸗ schend.“ Der Redner behauptete schließlich, die Justiz— Beamten boten weit großere Garantieen dar, als die Ge⸗ schwoͤrenen. In der Geffentlichkeit und Darlegung der Ver⸗ handlungen seh die wahre Buͤrgschaft fur die persoͤuliche Freiheit zu suchen. Hr. Sypkens sagte, er sehe nicht ein, warum man sich täglich versammele, um uͤber Fragen zu ver⸗ handeln, die ohne Erfolg bleiben müßten; es geschehe offen⸗ bar nur des Vergnuüugens der Unterhaltung wegen. Die Sitzung wurde sodann auf nächsten Montag vertagt.

D Sraf von Eldon ist 8 Jahre alt.

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