1829 / 120 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Zeitungs-Rachrichten. JJ

r Frankre mich. ; airs-Kammer. Sitzung vom 22. April. Die 34 g, 12, 16 und 18 des Militair⸗Straf⸗Gesetzbuches, welche Tages zuvor nochmals der Commission uͤberwiesen worden waren, wurden angenommen. Die Art. 22. bis inel. 27 gaben zu einer weitlaͤuftigen Discussion Anlaß, in deren Laufe sich 19 Redner, worunter die Minister des Krieges und des offentlichen Unterrichts, vernehmen ließen. Die Art. 22 und 27 wurden angenommen und die Art. 23, 24, 25 und 26 auf's Neue der Commission zugestellt. Aeußerlich vernimmt man uͤber diese Sitzung, daß ein Vorschlag des Grafen von Kergariou, wonach die Verur—

wr, Strafe mit der Kugel die Unfaͤhigkeit zum fer⸗

neren Militair-Dienste nach sich ziehen soll, angenommen

worden ist. Das Minimum dieser Strafe wurde, dem An—

trage der Regierung gemaͤß, auf 3 Jahre festgesetzzt. Deputirten-Kammer. In der Sitzung vom 22.

April wurden, nachdem der Praͤsident eine von Herrn

Voyer d'Argenson, nach der Vorlesung des Protokolls ge—

fuͤhrte, ehen so unerhebliche als ungegruͤndete Beschwerde

äber einen Mangel in der Form bei einer Abstimmung in der vorhergehenden Sitzung zuruͤckgewiesen hatte, die Bera— thungen uͤber den Gesetz'Entwurf wegen Dotation der Pairs—

Kammer fortgesetzt. Der Tages zuvor angenommene (ste

Artikel ersetzt (wie bereits gestern erwahnt) den 1sten, Hten

und Sten des urspruͤnglichen Entwurfs. Der 2te Artikel

dieses Entwurfes lautet, wie folgt:

„Art. 2. Diese Renten sind unveraͤußerlich und auf den Erben der Pairswuͤrde uͤbertragbar, jedoch blos fuͤr den Fall, wo dessen Privat-Vermoͤgen keinen reinen Er— trag von 30,900 Fr. darbietet.“

Die CTommission hatte dagegen folgende Abfassung vor—

geschla gent: 1 .

„Art 2. Die Pensionen, deren die im vorigen Artikel he⸗ zeichneten Pairs genießen, können, bis zur Hoͤhe von 1000 . eine jede, nach der Folge der Erstgeburt, in gerader, mann⸗ icher und rechtmaͤßiger Linie, auf deren ersten Erben uͤber⸗ tragen werden, ohne daß also Diejenigen, deren beide Vorgaͤn⸗ ger eine Pension bezogen haben, Anspruch darauf machen koͤnnen⸗ er General Lamarque hatte statt dessen ein anderes

Amendement folgenden Inhalts vorgeschlagen, das die Art.

2, 3, 4 und 5 der Commission ersetzen sollte: „Die Pensio⸗

nen, deren die im vorigen Artikel bezeichneten Pairs genie—

ßen, sind nicht uͤbertragbar und erloͤschen mit dem Tode der jetzigen Inhaber.“ Herr Béranger war mit einem aͤhn— lichen Amendement hervorgetreten, erklaͤrte jedoch, daß er sich dem des Generals Lamarque anschloͤsse. Dieser wurde hierauf zur

Entwickelung feines Vorschlages auf die Rednerbuͤhne berufen.

Nachdem er denselben hauptsaͤchlich durch die Rothwendig—

keit begruͤndet hatte, das Geld der Steuerpflichtigen, das diese

im Schweiße ihres Angesichtes verdienen muͤßten, nicht ohne roth zu verschwenden, stellte er einige Betrachtungen uͤber

die ehauptung des Finanz-Ministers an, daß man den

Pairs bie erforderlichen Mittel an die Hand geben muͤsse, hr Ansehn zu behaupten. „Sind wir denn,“ fragte der sedner, „so tief gesunken, daß sich Achtung und Ansehn ur um Gold erwerben lassen? Soll Fortunas Tempel fuͤr

uns Das seyn, was den Roͤmern der Tempel der Tugend

war? Muß man jenen betreten, um zu dem Tempel des

Ruhmes zu gelangen? Und glaubt man denn wirklich, die

mnabhaͤngigkeit eines Pairs dadurch zu sichern, daß man

m das Gehalt eines Schweizer-O-Obersten anweiset? Die 19 ** liegt mehr in dem Charakter des Menschen, ls daß sie aus der haͤuslichen Lage desselben entspraͤnge. Es

Berlin, Freitag den 1sten Mai

großes Murren auf der linken

spreußische Staats-Zeitun g.

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giebt ein anderes Mittel um der Pairs, Kammer Achtung zu verschaffen. Man betrachte dieselbe nicht mehr als einen Sicherheitshafen fuͤr alle schiffbruͤchige Minister, diese moͤgen sich nun den Dank oder den Fluch der Nation erworben ha⸗ ben; man verfuͤge nicht mehr aus elendem Eigennutze Pairs⸗ Aushebungen in Masse, die, waͤhrend sie die Zahl der Pairs vermehren, die moralische Kraft derselben nur vermindern,

das . zwischen beiden Kammern stoͤren und uns

eine Zukunft bereiten, die dem Throne wie den Volksfreiheiten leiches Verderben droht. Die Pairs, Kammer aber wird

ich selbst am meisten Achtung verschaffen, wenn sie, ihren Traditionen treu, das ruͤhmliche Ziel des allgemeinen Besten stets im Auge behaͤlt und sich durch Vaterlandsliebe und Uneigennuͤtzigkeit als die wuͤrdige Nacheiferin der Deputir— ten-Kammer zeigt.“ Herr v. Chantelauze und der Graf v. Ses maisons stimmten gegen, Herr Salverte und Hr. Crig non-Bonvallet fur das Arnendement. „Was haben,“ fragte dieser Letztere, „die 1 uns besonders empfoh⸗ len, als sie uns in diese Kammer schickten? Ersparnisse, da das Volk von den Abgaben erdruͤckt wird, die Weinbauer an manchen Orten des Nothduͤrftigsten entbehren, und eine große Anzahl von Arbeitern, in Folge des Stillstandes der Manufacturen, brod⸗ los sind. Und bei so vielem Elende wollten wir dem Lande unnuͤtzerweise noch neue Lasten aufbuͤrden? Die Pairie be— darf der Reichthuͤmer nicht, um sich Ausehen zu verschaffen; sie erhaͤlt dasselbe durch ihre eigene hohe Würde.“ Neach— dem noch der Berichterstatter seine Meinung uber die Sache abgegeben und sich fuͤr die Antraͤge der Eommission entschieden hatte, wollte der Praͤsident über das Amende⸗ ment des Generals Lamarque abstimmen lassen; allein der Finanz-Minister verlangte zuvor noch das Wort. „Ich muß,“ aͤußerte er, „der Kammer eine Bemerkung machen, die ich fur sehr nothwendig halte. Das in Rede stehende Amen dement ist namlich von der Art, daß wenn es angenommen wird, die Kammer weder uͤber die andern 8 oder 9 Amende— ments, noch uͤber den Artikel selbst weiter zu berathschlagen hat. (Stimmen zur Linken: „Desto besser! so wird das Gesetz zuruͤckgenommen.“ Dem Gesetz-Entwurfe nach sollen die den Pairs bewilligten Pensionen uͤbertragbar, nach dem Amendement des Generals Lamarque aber sollen sie es nicht seyn. Wird dieses letztere angenommen, so fallt dadurch der ganze 2te Artikel unseres Entwurfes von selbst weg; es scheint mir daher natuͤrlicher, vorher zu untersuchen, ob die Pensionen im ersten, zweiten oder dritten Grade uͤber— tragbar seyn sollen, und sich dann erst mit dem Amendement des Hrn. Lamarque zu beschaͤftigen.“ Herr Salverte wi— dersetzte sich diesen Antrage. Nach einigen Bemerkungen des Ministers des Innern ließ der Praͤsisent uber das gedachte Amendement abstimmen; zwei Abstimmungs⸗-Versuche blieben zweifelhaft, da einige Mitglieder des rechten Cen trums mit der linken Seite, und dagegen wieder mehrere Mitglieder des linken Centrums mit der rechten Seite stimm⸗ ten. Es mußte daher zum Namens-⸗Aufrufe geschritten wer⸗ den, worauf der Vorschlag des Generals Lamarque mit 173 gegen f6l, also nur mit einer Majoritaͤt von 12 Stim⸗ men, verworfen wurde. Dieses Resultat des Seruti— niums erregte eine lebhafte Sensation. Die Ver⸗ sammlung kam hierauf auf das obige Amendement der Commission zuruͤck, wozu die Herren von Formon und von Charencey, als ein Unter-Amendement, den Vorschlag gemacht hatten, die Pensionen auf den ersten na⸗ tuͤrlichen Erben, oder falls die Uebertragung der Pairs⸗ Wuͤrde mittelst Koͤniglicher Verordnung bereits verfuͤgt seyn sollte, auf den von dem Monarchen eingesetzten Nachfolger zu uͤbertragen. Die , dieses Amendements erregte eite; zwar trat der Finanz—˖

Minister zu Gunsten desselben auf, als es indessen daruͤber zur Abstimmung kam, wurde dasselbe mit großer Stimmen