1829 / 149 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

5 Gewinne zu 1600 Rthlr. sielen auf Nr. 34,035. 45,465. 47,723. 68, 5e8 und 75,0516, in Berlin bei Grongu und bei Matz dorff, nach Breslau bei Zipffel, Danzig bei Noßoll und nach Glogau bei Fränckel; à Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 2), 125. 27,525. 35,597 und 43,297, in Berlin bei

her, und nach n , , . 9 Gewinne zu 500 Nthlr. auf Nr. 3433. S572. 16,012. 19, 195. 34,257. 41, 338. 42, 010. 48,356. 51,747. 52,426. 56,495. 56,996. 62, 134. 73, 600. 74,831. 78,221. 80, 238. S7, 385 und 87,478, in Berlin bei Jonas, 2mal bei Matzdorff, bei Seeger und bei G. Wolff, nach Breslau bei Leubuscher, bei Loͤwenstein und bie Schreiber, Koͤln bei Reimbold, Kottbus bei Breest, De— litzsch bei Freyberg, Duͤsseldorf bei Spatz, Frankfurt bei Bassewitz, Halle bei Lehmann, Hirschberg bei Martens und bei Raupbach, Koͤnigsberg in Mr. bei Borchardt und bei Heygster, und nach Ratibor bei Steinitz; 2.3 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 6610. 9871. 13,895. 14,935. 17, 154. 49,717. 49, 865. 51,560. 51, 995. 64,264. 65,331. 74,809.

Die Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 29. Mai 1829. Koͤnig l. Preuß. General-⸗Lotterie⸗Direktion.

Angekommen: Der Regierungs-Präsident Graf von Flemming, von Arnsberg.

Abgereist: Der Fuͤrst Serje Dolgoruky, nach Frankfurt am Main. f.

Der General⸗Major, General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und Commandeur der 2ten Garde-Cavallerie⸗ Brigade, Graf von Nostiz, nach Warschau.

Zeitungs-⸗Nachrichten. Ausland.

Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplatze.

Aus Warschau von 26. Mai wird gemeldet:

„Der Feldzug hat an der Donau mit der Berennung der wichtigen Festung Silistria begonnen, die am 5. ( 17.) Mai eben so nachdrucksvoll als erfolgreich ausgefuͤhrt worden ist.“

7Das Hauptquartier war einige Zeit vorher jenseits der

Donau nach Czernowody verlegt worden. Nachdem der Ober Befehlshaber, Graf Diebitsch, mehrere Truppen daselbst zusammengezogen hatte, ruͤckte er am 1. (13.) Mai, an der Spitze von 21 Bataillons nebst 16 Schwadronen Cavallerie und einigen Kosaken⸗Regimentern, uͤber Kuzgoun gegen Si— listria. Die große Straße uͤber Rasserat stand, in Folge der Donau⸗Ueberschwemmung, noch unter Wasser, und die Truppen hatten, auf sehr schwierigen Wegen, Hindernisse aller Art zu besiegen; aber der Gedanke, gegen den Feind zu ziehen, ließ sie die Beschwerden mit dem groͤßten Wetteifer ertragen.“

„Am 5. (17. Mai um 3 Uhr Morgens langte das Corps bei dem Dorfe Almalui, 5 Werst von Silistria, an, ohne während des Marsches auf den Feind gestoßen zu seyn. Der Ober⸗Befehlshaber theilte hier dasselbe in drei Colonnen, die rechte unter dem Befehl des General-Lieutenants Bar⸗ tholomey, die mittlere von dem General⸗Major Laschkiewitsch, und die linke von dem General⸗Lieutenant Krassowsky befehligt. Die erstere stieß zuerst auf den Feind, der, etwa 5000 Mann stark, einige Verschanzungen besetzt hielt, die wir im vorigen Jahre, 2. Werst von Silistria errichtet hatten. Ein lebhafter An⸗ griff, den ein Regiment Kosaken vom Schwarzen Meere, unter den Augen des Ober-Befehlshabers, gegen eine auf den Anhoͤhen postirte Masse Tuͤrkischer Reiterei aus fuͤhrte, wurde das Signal zum allgemeinen Kampf. Die rasch nachruͤckende Infanterie griff mit gleichem Eifer an, der Feind ward ge⸗— worfen und in weniger als einer Viertelstunde aus allen Werken, die er auf diesem Punkte besetzt hatte, vertrieben. Die Colonne des Centrums folgte diesem Beispiel; die linke

fand jedoch lebhafteren Widerstand, und da sie einen weite⸗

ren Umweg zu machen gehaßt hatte, so langte sie erst gegen 2 Uhr Nachmittags an. Nachdem deren Befehlshaber, Ge⸗ neral Krassowsky, die Truppen 1 Stunde lang hatte ausru— hen lassen, fuͤhrte er sie gegen zwei sehr vortheilhaft gele⸗ gene und starke feindliche Redouten, weiche in einem Augen— blick genommen wurden. Die auf allen Punkten zurückge⸗ triebenen Tuͤrken dachten nunmehr an nichts weiter, als in die Festung zu gelangen.“

Mendheim, nach Danzig bei Reinhardt, , Intt⸗

74,851. 75, 267. 77,991. 83,250. 85, 225. S5, 964 und S5, 981.

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ter nichts als einige feindliche Marodeurs getroffen.“

fen; von nnr n, . sind an 150 Mann theils

Befehl stehenden Geschwader unter Segel und ihr ah in gehen.“ ) R

der Kaiser haben folgende, hinsichtlich der kahl

von ihr ein Zeugniß sowohl uͤber seinen freien 6

Funsere vom Contre⸗Abmiral Patiniotti befehl Hen Gesetz⸗En en, s n Havr m

nau Flottille unterstuͤtzte ihrerseits diese Bewegungen. die 9 des sehr ausgedehnten Platzis Sis einem einzigen Tage nicht nur vollstaäͤndig bewerkstellg dern man auch den Waͤllen bis auf Kartätschen, Schü , 4 In der darauf folgenden Nacht sng sere r. or n der Pascha von Silistria an den Groß⸗Vezier nach C schickte, um ihn von der er e Einschließung u richtigen und dringend um Huͤlfe zu bitten

„Der Verlust des Feindes am 5ten (17) d. M. an auf 4 bis 500 Mann an Todten und Verwundeten theils verwundet. ie zu Kalarasch erbaute rich Vollendung durch das Steigen des Wassers verspate den war, soll in 2 oder 3 Tagen beendigt seyn und wie die bei Hirsova geschlagens Bruͤcke, den Verkehr mm linken Donau, Ufer neuerdings erleichtern. Die Veh en des Belagerungs- Corps mit den Plaͤtzen Pa chick, Koslodschi und Prawody sind vollstaͤndig gesichen, die zum Kundschaften ausgesandten Streif⸗Corps hahn

„Der Admiral Greigh hat, nachdem er in Sispg Nachricht von dem Erscheinen der Tuͤrkischen h Schwarzen Meere erhalten, sich beeilt, mit dem unter

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St. Petersburg, 20. Mat. Seine

Kloöͤster gefaßte Beschlüsse des Reichs⸗Raths Ilg

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tuͤrlich keinen Augenblick Anstand nehmen , l r m , ün⸗ rmaßigung no die blieb ihr inen

zu bestaͤtigen geruhet: 1) Kein Novize darf sin ung des sogenannten feierlichen Geluͤbdes andert assen werden, als es im Reglement vom 13. Nop,

vorgeschrieben ist, das heißt, nicht eher, als bis er din

eines Unter⸗Diakon erhalten hat, welches nach dem M nischen Concilium nicht vor dem 22sten Jahre gi darf. 2) Das Noviziat soll nicht weniger als dre jahre umfassen, selbst wenn der Candidat uͤber 2 J waͤre. 3) Von nun an sind alle sogenannten feierlth dens-Gelübde, die vor der hier festgesetzten Zeit abgthh den, unguͤltig. 4) Jeder, der sich einem geistlichn widmet und in ein Kloster treten will, hat sich dg die Ober⸗Behsrde seines Gouvernements zu wenden

auch daruͤber, daß er weder einer Civil- noch Cwnnh tersuchung unterworfen ist, auszubitten. Dit eingezogenen Erkundigungen theilt die Ober-Behlt! Gouvernements den Vorgesetzten des geistlichen mit, welche ihrerseits davon dem Raͤmisch“ kathts Collegium berichtet und demselben sowohl die Bitte a didaten um Aufnahme, als auch dessen Taufschein i Jede Bitte dieser Art ist das Roͤmisch⸗katholische Ch verpflichtet, mit seinem Beschlusse, der Ober-Verwaltu geistlichen Angelegenheiten fremder Confessionen vothtß welcher allein das Recht der Entscheidung uͤber die An in Kloͤstern zusteht. 5) Die Vorsteher Roͤmisch⸗katht Kloͤster sollen sich bei Zurechtweisungen und Bestint ihrer Untergebenen genau an den Ukas vom 22. Inh! und an das Canonische Recht halten, und mithin sol, Gutachten des Wilnaischen Consistoriums gemaͤß, jeden genannten Kloͤstern angewandte koͤrper liche Strafe un an auf immer verboten seyn.

Frankreich.

Pairs⸗-Kammer. Die Sitzung vom 2l stu eroͤffnete der Finanz-Minister mit der Vorlegsh beiden von der Deputirten-Kammer bereits angenosn Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen des Austausches verschiedener? Guͤter gegen Privak⸗-Eigenthum und wegen der außelg lichen Zuschuͤsse fuͤr das Etatsjahr 1823. Hierauf hh

olen das Getreide, lachs, aus der Le⸗

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land u. Mecklenburg die Pferde, frei von aller Abgabe bei uns hrt werden konnten; aber das kann ich versichern, daß un⸗ chen Umstaͤnden der Preis aller dieser Gegenstaͤnde sehr sin⸗ nd daß wahrscheinlich der Franzoͤsische Producent mit dem 1de hald nicht mehr wurde concurriren konnen. Mit noch er Bestimmtheit behaupte ich, daß alsdann unsere Seiden⸗, wollen Tuch⸗ und Leinen⸗Manufakturen, unsere Haͤmmer nsere Fabriken kurzer Wagren bald von den Englischen wollen Waaren, den Hollaͤndischen Tuͤchern und Leinen, chwedischen, Englischen und Deutschen Eisen⸗‚Stahl⸗ und kurzen Wagren verdraͤngt werden wuͤrden. Ig, ich bin der Meinung, daß unsere bluͤhende Lyoner Fabriken durch eurrenz der Ostindischen Seiden⸗Waaren einen empfindlichen erleiden könnten. Nach diesem Allen laßt sich leicht ermes⸗ ie schwer, ja wie unmöglich es seyn wuͤrde, unsere Acker⸗ und Gewerbtreibende Klasse fuͤr die Arbeit, deren man sie lig beraubt, zu entschaͤdigen. Ich gebe zu, daß wir dem de mehr Wein als bisher liefern würden; dieses Product aber auch wohl das einzige seyn, fuͤr welches wir einen n Absatz finden durften; abgesehen aber davon, daß unsere Froducenten ihre Wohlfahrt gewiß nicht auf Kosten so vie⸗ krrer erkaufen mochten, fruͤge es sich auch noch, ob der äieser Letztern nicht die Consumtion des Weines im Innern ndes vermindern wurde. Man wuͤrde uns sehr falsch ver⸗ haben, wenn man aus dem Gesagten den Schkuß zichen daß wir der Meinung waͤren, unser Zoll-Tarif sey nicht der hen Verbesserung faͤhig; wir behaupten nur, daß unser Acker⸗ d unsere Fabriken eines angemessenen Schutzes nicht ent⸗ nnen. Es handelt sich mithin nur um bie Frage, wie nd auf welche Handelszweige sich dieser Schutz, vörzugs⸗ tstrecken muͤsse, Um diese Frage zu loͤsen, ist es hei der stets reitenden Entwickelung des gesellschaftlichen Zustandes, mit üs esez gebung nakürhich gleichen Schritt walten muß, hanglich nöͤthig, daß die Bestenerung dieses oder jenes Han⸗ tiges von Zeit zu Zeit einer aufmerksamen Pruͤfung unter⸗ werde. Hieses Bedärfniß hat bei uns die Handels⸗ünter= ü- Commisston herbeige ührt, deren Einführung uns nichts—

die Berathungen uͤber den Gesetz⸗ Entwurf wegen det

haftung der Schuldner fortgesetzt und beendigt.“ Nit noch 9 Redner sich uͤber die letzten Artikel desselben j vernehmen lassen, wurde der ganze Entwurf mit 1 15 Stimmen angenommen.

Deputirten-Kammer. In der Sitzung von

Mai stattete zuvoͤrderst Herr Duvergier de Hautg

) Die mehrfach erwaͤhnten, in ur hie en fen .

eruͤchte von der H

tern neuerdings wiederum enthaltenen 9

von Baltschick und Kowarnag Seitens der Tuͤrken, degglechh

deren Wiedereinnahme von Sisipolts, sind durch obigen genugsam widerlegt.

hhiger bitteren Tadel und lebhafte Vorwoͤrfe zügezogen hat. ii ben sind von dieser Commission vorzuͤglich in Erwägung nn, naͤmlich die vom fremden Eisen und die vom ü as einstimmige Urtheil der Commission aber, worin, . H aus dem Protokolle ihrer Berathungen ersehen , Meinung ihr besonderes Organ gehabt hät, ist dahin . daß das Handels System, d. h. das Syhstem, welches en die Handels Verbindungen der Völker unter sich e . nothwendige Folge ihrer politischen Trennung ist; far ystem, sobald es welse berechnet worden, eine Buͤrg⸗ rider bffentliche und Privat-Interesse in sich schließt; daß gan ige Verbot ein Uebel ist, daß aber gewisffe Verbote

glich nothwendig seyn * Snnen; daß sonach der Schutz,

en noch 3 Jahre lang fortdauern a, , n un n Fuͤnftheil herabsetzte, die uͤbrigen vier Fuͤnfthelle aber nod 6 die

rikgnischen Zucker uͤber kurz oder lang leicht ganz verdr 82. mochte,

von Seiden und Baumwollen⸗Waaren, vom Mahagont⸗Holze, vom Weine und von den Pferden, und schloß zuletzt mit folgen⸗ den Worten:; „Sie werden aus dieser Darstellung entnehmen, daß der Gesetz Entwurf, den wir Ihnen vorlegen, frei von jedem rein fiscalischen Interesse, so wie von jeder prohibitiven Tendenz ist. Fast alle Bestimmungen desselben zeugen vielmehr von dem Wunsche, den verschiedenen Handelszweigen nur denjenigen Schutz angedei⸗

beduͤrfen. Auch wir glauben,

hen zu lassen, dessen sie noͤthwen daß man nach einer unbedingten 9 ndelsfreiheit streben muͤsse, je⸗

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doch nicht nach einer solchen, wie sie von Maͤnnern, die sich we⸗

niger mit der Praxis, als mit den Theorien beschäͤftigen, verstan⸗ den, sondern wie sie die fortschreitende Entwickelung unserer Kuͤnste und unsers Gewerbfleißes gestatten wird, und wie ste England heutiges Tages versteht und gusuüͤbt, indem es solchen Handelszweigen, die sich schon von selbst beschuͤtzen, seinen Schutz entzieht Dieses Englgnd ist bei uns schon oft der Gegenstand der verschrobensten Urtheile gewesen; ein solches wuͤrde aber heu⸗ tiges Tages unverzeihlich seyn, wo ein ausgezeichneter Staats⸗ mann und einer unsrer zierlichsten Schriftsteller uns das Verwal⸗ tungs-System dieses Landes in einer kurzen Schrift erklaͤrt hat, die unter Sie, m. H., vertheilt worden 9 und wovon mehrere von Ihnen mich mit verdienten Lobeserhebungen und einem leb⸗ haften Interesse unterhalten haben.“

Nach Beendigung dieser Rede theilte der Graf von St. Cric noch der Versammlung den Gesetz⸗Entwurf selbst mit, dessen wichtigste Bestimmungen schon in dem Obigen ent⸗ halten sind, der aber im Laufe der diesjährigen Session schwerlich noch zur Berathung kommen durfte. Nachdem der Praͤsident dem Minister im Namen der Kammer die ge⸗ schehene Vorlegung dieses Gesetz⸗ Entwurfes bescheinigt hatte, wurde, der Tages-Ordnung gemaͤß, zu einem Berichte der Bitt⸗ schriften⸗Commission uͤbergegangen. Demzufolge bestieg der Be⸗ richterstatter, Herr Seguhy, die Rednerbuͤhne und bat die Kam⸗

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