1829 / 156 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tans, einer seiner Tochter (1826) die Schutzblattern einimpfen zu lassen. Diese Operation wurde durch den Franzoͤsischen Gesandtschafts⸗Arzt Herrn Auban vollzogen.

(Schluß folgt.)

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Berlin, 4. Juni. Nachrichten aus Warschau zufolge beabsichtigten Ihre Majestaͤt die Kaiserin von Rußland, in Begleitung Ihres Durchlauchtigsten Bruders des Prinzen Wilhelm Koöͤnigl. Hoheit, am 2ten d. M. die Reise nach Berlin anzutreten. Allerhoͤchstdieselben gedachten, am ersten Tage bis Kutno, am folgenden bis Antonin zu reisen, den aten d. in Breslau, den 5sten in Gruͤneberg zu uͤbernachten, und den 6ten, nach in Frankfurt gehaltener Mittagstafel, Abends hier einzutreffen. Es hieß, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Thronfolger Seine Durchlauchtigste Mutter auf dieser Reise begleiten wuͤrde. t ,

Die, zur Vermaͤhlungs⸗Feier Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Wilhelm, vom Herrn General-Musik⸗-Direktor Spontini componirte Oper „Agnes von Hohenstaufen“, zu welcher der Text vom Professor Raupach bearbeitet ist, koͤmmt, wie versichert wird, am 12ten d. M. zum ersten⸗ male zur Auffuͤhrung.

In der, am 1sten dieses Monats statt gefunde— nen monatlichen Versammlung der Mitglieder des Ver— eins zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen, wurde der vollguͤltige Beschluß zur Annahme der, von dem Ritter—

schafts-⸗Rathe, Herrn von Seydlitz, dem Vereine hinterlasse⸗

nen (in der Staats-Zeitung vom 25. Mai bereits erwaͤhn—

ten) Erbschaft gefaßt; zur Uebernahme derselben wurde dem

Vorsitzenden des Vereins, seinen Stellvertretern, den Vor—

stehern der verschiedenen Abtheilungen und dem Hof-Cour—

tier Herrn Erhardt eine gerichtliche Vollmacht ausgefertigt.

Die naͤheren Bestimmungen der Stiftung, wie auch die Be⸗—

dingungen zur Aufnahme, ergeben sich aus der nachstehenden,

von dem Vorsitzenden des Vereins fuͤr Gewerbfleiß erlasse⸗ nen Bekanntmachung:

. „Der Ritterschaftsrath Herr Ernst Friedrich v. Seydlitz

hat den Verein fuͤr Gewerbfleiß in Preußen zu seinem Uni—

versal-Erben eingesetzt, so, daß der groͤßte Theil der Rente aus seinem uͤber 90,000 Rthlr. betragenden Vermoͤgen zu

Stipendien fuͤr Zoͤglinge des Koͤnigl. Gewerbe-Instituts ver—

wendet werden soll, deren ein jedes fuͤr jetzt 300 Rthlr.

jaͤhrlich beträgt.“

„Anmeldungen zu diesen Stipendien geschehen bei dem Unterzeichneten, als Vorsitzenden des Vereins, und zwar fuͤr den jährlichen mit dem 1. October beginnenden Lehrgang spaͤtestens bis zum 1. August eines jeden Jahres.“

„Außer den Vorschriften des Instituts fuͤr die Auf— nahme hat der Erblasser folgende Bedingungen vorgeschrieben: 1) Um Soͤhne aus den hoͤhern Standen dem Betriebe tech—

nischer buͤrgerlicher Gewerbe zuzuwenden, durfen die Ael—

tern der jungen Leute nicht Handwerker seyn.

2) Insofern der Aufzunehmende sich nicht einem technischen

Gewerbe widmet, welches im Koͤnigl. Gewerbe-Institut practisch gelehrt wird, muß derselbe nachweisen, daß er bereits ein Handwerk gelernt und sich hinreichende Ge— schicklichkeit zu dessen Betriebe erworben habe. Muß der Aufzunehmende durch ein Gesundheits-A ttest des Kreis-Physikus nachweisen, daß er die Gesundheit und Koͤrperkräͤfte besitze, welche sein Gewerbe erfordern, auch daß er die Blattern durch Impfung oder sonst uͤberstanden habe. Die Aeltern oder Vormuͤnder des Stipendiaten muͤssen, wenn er nicht dispositionsfaͤhig ist, sich verpflichten, fuͤr den Fall, daß er in den Staatsdienst tritt, Alles, was er an Stipendien oder Praͤmien aus der Stiftung er— hielt, von seinem Gehalte in solchen Abzuͤgen zu erstat— ten, welche gesetzlich als Maximum zulaͤssig sind.

Den Vorzug haben, bei gleicher Qualification, die rech—

ten Schwesterkinder der Mutter des Erblassers (einer

von Laroche-Starkenfels) und deren Descendenten; die von Gagern; die Descendenten des Herrn von Basse— witz auf Schoͤnhof bei Wismar aus der letzten Ehe mit

einer von Laroche.“ .

„Das Koͤnigl. Gewerbe⸗Institut selbst fordert von dem Aufzunehmenden ein Alter von wenigstens 17 Jahren, keine Kenntniß alter Sprachen, aber moͤglichst viel allgemeine Bil— dung. Unerlaͤßlich ist, vollstaͤndige Kenntniß der Deutschen Sprache, die Faͤhigkeit, sich schriftlich leicht darin auszu— druͤcken und das gemeine Rechnen.“

Der Vorsitzende des Vereins fuͤr Gewerbfleiß in Preußen.

Frankfürt a. M. WZ

Von dem zugedachten Stipendium erhalt der Stipendin monatlich 20 Rtylr.; 5 Rthlr. legt der Curator zur derein stigen Anschaffung von Buͤchern, Instrumenten u. s. w. ruͤck, oder haͤndigt ihm die gesammelte Summe bei seinn Entlassung aus. Die Dauer eines Stipendiums haͤngt vn der Zeit ab, welche das Koͤnigl. Gewerbe—⸗Institut gestattet dem Curator ist es indessen vorbehalten, diese Zeit nach Um

staͤnden zu verlaͤngern oder zu verkuͤrzen. ;

Die Koͤnigl. Baierische Hof⸗Saͤngerin Dlle. Schechner s gestern Abend aus Muͤnchen hier eingetroffen. Ueber den Tagih res ersten Auftretens hieselbst verlautet noch nichts Naͤheren

**

Königliche Schau spiele.

Freitag, 5. Juni. Im Schauspielhause: Die alt Liebschaften, Lustspiel in J Aufzug, von Kotzebue. (Mö Koppe, vom Stadt⸗Theater zu Leipzig: Elise.) Hierauf: ͤ leichtsinnige Lugner, Lustspiel in 3 Abtheil,, von Schmiht (Mlle. Koppe: Florine.)

Sonnabend, 6. Juni. Im Schauspielhause; Die Laͤstz schule, Lustspiel in 5 Abtheilungen.

Sonntag, 7. Juni. Im Schauspielhause: Franzoͤsist Vorstellung. .

Köͤnigsstädtsches Theater. Freitag, 5. Juni. Therese, oder: Die Waise aus Gen

Be i Den 4. Juni 1829.

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Kur- u. Neum. do. 4 1053 Schlesische do. 4 106 Pomm. Dom. do. ] II rl do . do

Osipr. do. do Rückst. C. d Kmk- do. do. d. Nm. Lins - Sch. d. mk.

dito. d. Nm.

T 163 1o3

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Er. Engl. Anl. 22 Kurm. Ob. m. I. C. Neum. Int. Sch. d. Berl. Stadt- Ob.

dilo dito

Königshg. do.

Elbinger do. Dauz. do in Thꝑ Woestpr. PIdb. A. dito dito B. Grolshiz. Pos. do. Oslpr. Plandhrf. 953 Pomm. Pfandhr. 104 —— H echSel- und Ge Id - CGOoOuxrS. Eren s6. Coin

(Berlin. den 4. Juni) Brres. Gel

Amsterdam 250 Kl. Kur Mito Hamburg

dito London Paris Wien in 20 Ar. Augshurg Breslau Leipzig .

Holl. vollw. Duc. Friedrichsd'or. Disconto .

C E C , , O R, , Q R, s-, o O .

149

1

100 Tul. 100 ThI. 150 FI.

100 Rhbl. 100 Rbl.

I w = 1

Deters burg BN Ri ga

Auswärtige Börsen. Frankfurt a. M., 1. Juui.

1245. Geld. Loose zu 106 FI. 1623. Brief,

Paris, 29. Mai. 3procentige Rente 80 Fr. 5 Cent., 5procentige 108 Fr. 10 Cent

VWuöen, 30. Mai. 5p Ct. Metall. 983. Bank- Actien 11093.

Berichtigung. In der ersten Beilage zum gestrigen Blatte der St.. S. 2, Sp. 1, Zeile 21 und 22, st. „aus St. Travemuͤnden lies aus St. Petersburg in Travemünde; und S. 3, Sp. 2, Z. 33 ist in einigen Exemplaren st. „1754“ zu

Beuth.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

11

lesen „1757“, und 3. 25. v. u. st. „belehrte“ l. „be lehrten!“ NRedacteur John. Mitredacteur Cottel.

All‚Ate meine.

reußische Staats-Zeitung.

*

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Jettel. (Prergsp. Cour.

g aus St. Cloud in den Tuilerien an.

146.

3

Oesterr. proc. Metalliq. 975. Bank- Actien 1324. Part. Obi

sur mit dem Unterschiede,

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156.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Koͤnigliche Hoheit der Prinz Wilhelm (Sohn Sai h ist, von Warschau kommend, hier einge⸗— öfen, und nach Weimar wieder abgegangen.

Angekommen: Der General-⸗Major, General-Adju⸗ t Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und Commandeur der 2ten rde Tavallerie⸗Brigade, Graf von Nostitz, von Warschau. Der General-⸗Major und Chef des Generalstabes des en Armee-Corps, Freiherr v. Luͤtzo w, von Warschau. Abgegangen: Seine Excellenz der Ober-Marschall, taats, und Eabinets-Minister, Graf von der Goltz, eburg. 31 * , mn, und General-Adjutant Sr. Maj. Kaisers von Rußland, Graf von Potocki, nach reslau. ;

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Fran kre mich.

aris, 29. i. Gestern gegen 11 Uhr kam der Koͤ— 9 . er g. 3 e,, 9. saj. in Begleitung des Dauphin, der Dauphine und der n 2 einer musikalischen Messe in der Schloß⸗ Kapelle beigewohnt hatten, bewilligten Hoöͤchstdieselben dem ureau der Deputirten-Kammer eine Audienz, und empfin— n aus den Handen des Praͤsidenten die von der Kammer ihren letzten Sitzungen angenommenen Gesetz⸗Entwuͤrfe. n i123 Uhr fuͤhrte der Koͤnig den Vorsitz im Minister— athe, und gegen 5 Uhr fuhren Se. Maj. nach St. Cloud ruͤck, nachdem Hoͤchstdieselben zuvor noch, in Begleitung s Dauphins, das hier auf dem Platze Ludwigs XVI. zur schau aufgestellte Wallfisch⸗Skelett in Augenschein genom— en hatten.

* Vicomte von . ist bereits gestern achmittag hier eingetroffen. . ch , kommt abermals auf die chmaͤhschriften zuruͤck, die bei Gelegenheit der letztern zahlen aus der Königlichen Druckerei hervorgegangen sind. Wenn es“, aͤußert derselbe, „dem Ministerium irgend rum zu thun gewesen waͤre, die Wuͤrde der Krone zu be— upten, so hatte es diejenigen Beamten, die zur Verbrei⸗ ng jener Libelle in irgend einer Art beigetragen haben, is dem Dienste entfernen, oder gar vor die Gerichte ziehen üͤssen. Statt dessen aber hat Herr von Martignac, wel— er stets an der Spitze seiner Collegen steht, wenn es dar— if ankommt, die Handlungen des vorigen Ministeriums zu rtheidigen, nur das Wort ergriffen, um zu beweisen, daß e gedachten Schmaͤhschriften von dem Publikum bezahlt erden mußten, und daß die verunglimpften Individuen

an die Gerichte haͤtten wenden sollen. In gleicher Art nt sich auch der, neue Großsiegelbewahrer geaͤußert, daß er noch hinzugefuͤgt at, das oͤffentliche Ministerium sey eben so wenig als die ammern berechtigt, bei ehrenruͤhrigen Verlaͤumdungen die jnitiative zu ergreifen; der General-⸗Procurator koͤnne dem

Besetze nach nur einschreiten, wenn die beleidigten Partheien

lage fuͤhrten. Was sagt aber der 17. Art. des Gesetzes om 25. Marz 18227 „„Die durch die Presse veruͤbten

zergehen sollen vor das Zuchtpolizei⸗-Gericht und zwar

Berlin, Sonnabend den 6ten Juni

1829.

von Amtswegen, gebracht werden.““ Herr Bourdeau ist also bei der obigen Behauptung in einen gewaltigen Irr— thum verfallen. Erwiesen ist, daß fuͤr den Druck der mehr— erwahnten Libelle uͤber 20, 000 Fr. verausgabt, und daß die— selben, ohne den Namen des Verfassers oder Druckers, uͤber ganz Frankreich verbreitet worden sind. Die Urheber sind

straffaͤllig in den Augen des Gesetzes und es ist noch immer Zeit,

sie gerichtlich zu belangen. Geschieht solches nicht, behaupten sie sich in dem Vertrauen des Ministeriums, so sind wir berechtigt zu glauben, daß dieses ihre damalige Handlungs— weise billige, und die Kammer kann alsdann die jetzigen Rathgeber des Koͤnigs nur als die Mitschuldigen jener Maͤnner betrachten.“

Der Moniteur, der Messager des Chambres und die Gazette de France sind, des gestrigen Himmelfahrts-Tages wegen, heute nicht erschienen. .

Großbritanien und Irland.

London, 30. Mai. Ueber den vorgestern bei Hofe statt gefundenen, sehr glaͤnzenden Kinderball erfaͤhrt man noch folgendes Naͤhere: Um 9 Uhr erschien die junge Köoͤ—⸗ nigin von Portugal, begleitet vom Marquis von Barbacena, dem Ritter von Saldanha und der Graͤfin Stagipe. Sie trug die Insignien der vornehmsten Portugiesischen Orden und wurde bei ihrem Eintritt in den Pallast von der Koöͤ— niglichen Garde mit militairischen Ehren empfangen. Bei ihrem Eintritt in den Saal spielte das Orchester die Por— tugiesische constitutionnelle Hymne. An der Treppe von den

Köoͤniglichen Kammerherren Lord Clinton und Sir W. Free⸗

mantle empfangen, wurde sie in den großen Salon zu Sr. Majestaͤt geleitet. Der Koͤnig, nachdem er sich hier eine Zeitlang mit ihr unterhalten, fuͤhrte sodann die junge Koͤ—⸗ nigin in den Ball, Saal, wo auch bereits die Prinzessin Victoria, die ungefaͤhr in gleichem Alter mit ihr ist, sich be— fand. Der Ball wurde sodann mit einer großen Quadrille eroͤffnet, die J. Majestaͤt mit dem Sohne des Oesterreichi⸗ schen Gesandten, dem jungen Fuͤrsten Esterhazy, tanzten Der junge Prinz Wilhelm von Sachsen⸗Weimar, der sich mit seiner Schwester, der Prinzessin Louise, ebenfalls auf dem Balle befand, fuͤhrte die Königin zum zweiten Tanze. Sie tanzte demnaͤchst auch noch mit den Söhnen anderer auswärtigen Gesandten und würde, als man zum Souper ging, von der Prinzessin Augusta, der aältesten Schwester Sr. Majestät, zu Tische gefuͤhrt. Nur die junge Koͤnigin, so wie die anwesenden Königlichen Prinzen und Prinzessinnen, saßen an der Tafel; alle andere Gaͤste nahmen das Souper stehend ein. J. Maj. saß an der Tafel oben an; hinter ih— rem Stuhle stand der Marquis von Barbacena, als der sie bedienende Kammerherr. Nach beendigtem Souper erschien die Koͤnigin wieder im Tanz⸗Saale und nahm an mehreren Quadrillen Theil. Man bewunderte dabei die Grazie ihres Tanzes, doch begegnete es ihr einmal, mit dem Fuße auszu⸗ gleiten und sich beim Falle das Gesicht ein wenig zu ver— letzen. Als J. M., eine halbe Stunde nach Mitternacht, die Gesellschaft verließ, spielte das Orchester abermals die constitutionnelle H)mne. Der Koͤnig, der in der Feldmar⸗ schalls- Uniform erschienen war, trug den Orden des Hosen⸗ bandes, so wie die vornehmsten Russischen, Franzoͤsischen und Preußischen Orden. Die Herzoͤge von Orleans und Char— tres wurden stets in der Nähe Sr. Majestaͤt bemerkt.

Gestern hat der Herzog von Sussex den Herzogen von Orleans und Chartres ein großes Diner gegeben. Die schoͤne Bibliothek des Herzogs, mit deren Classification und Aufstellung man bisher beschaͤftigt war, ist jetzt vollkommen geordnet und bietet der Catalog eine herrliche Sammlung klassischer Autoren dar.

Bei einem Feste, das die Herzogin von Kent in diesen

Tagen gab, ließ sich die Tyroler Säͤnger-Familie Rainer