1829 / 165 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ihren Nachkommen in diesem werthvollen Gemeinde⸗Eigen⸗ thume fuͤr kuͤnftige Beduͤrfnisse die Unterstuͤtzung zu sichern, die sie selbst in der Zeit der Noth darin fanden.

Was uͤbrigens die oͤffentliche Ruhe, Ordnung und Si— cherheit anbelangt, so findet sich nicht, daß darin die Staͤdte, in welchen die Staͤdte⸗Ordnung gilt, denjenigen irgend nach⸗ stehen, in welchen die Regierungen noch ihren alten Einfluß auf den e, ele . auszuuͤben befugt sind, und in welchen die Magistraͤte entweder sich selbst ergaͤnzen, oder direct und ohne Präsentation der Commune von der Staats— Behoͤrde eingesetzt werden. .

Die Koͤlnische Zeitung meldet unterm 11. Juni: „Heute wird in unsrer Metropolitan-Domkirche der vierte Jahrestag der Consecration des Hochwuͤrdigsten Herrn Erz— bischofs von Koͤln, Ferdinand August Grafen Spiegel zum Desenberg und Canstein ꝛc. 24, gefeiert. Moͤge der Himmel die Erz-Dioͤcese mit einer recht langen Dauer des heilfoͤr— dernden Wirkens dieses allverehrten Ober-Hirten segnen.“

Aus Bonn schreibt man: Die Stadt Bonn hat in einer Versammlung ihrer Kirchen- und Armen-Vorstaͤnde ein Kapital von 18,660 Rthlr. negociirt, welches zur Errich— tung einer neuen Armen-Schule und zu anderweitigen Schul⸗ Bauten bestimmt ist. Die Frequenz der Studirenden auf der Koͤnigl. Rheinischen Friedrichs⸗Wilhelms-Universität be— laͤuft sich fast auf tausend Individuen. Unter den Vorle— sungen, welche hier gehalten werden, sind die des Geheimen Staatsraths Niebuhr uͤber die Geschichte der letzten vierzig Jahre vorzuͤglich zahlreich besucht. Man zaͤhlt an 180 Zu— hoͤrer aus allen Standen, nicht blos Studirende, sondern auch Officiere, Beamte und Einwohner von Bonn. Im Kreise Bonn ist der Weinstock fuͤr die bereits sehr vorgeruͤckte Jah reszeit noch weit zuruͤck, und man kann demnach schwerlich auf guten Wein rechnen. Die Preise des Weins von 1828 sind fast gar nicht mehr anzugeben. Viele Leute wollten ihn gern zum . Preise weggeben, wenn sich nur Gelegenheit dazu faͤnde.

Briefen aus Weißenfels zufolge ist der Dichter der „Schuld“, Herr Hofrath Dr. Adolph Muͤllner, am 11. Juni, an den Folgen eines Schlagflusses im 58sten Jahre seines Alters verstorben.

Das Leichenbegaͤngniß des im 27sten Jahre seines Alters verstorbenen Sohnes des Herrn Geheimen Staats— und Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten, Freiherrn von Altenstein, fand heute fruͤh um 7 Uhr auf dem Kirchhofe vor dem Hallischen Thore statt. Im Leichen-Gefolge, das aus mehr als 100 Wagen bestand, bemerkte man viele ausgezeichnete Beamte, Gelehrte und Geschäfts⸗Maͤnner unserer Residenz. Am Grabe wurde vom Hrn. Professor Dr. Marheinecke eine ergreifende und wuͤrdige Rede gehalten.

Literarische Nachrichten.

Die Redaktion der Staats-Zeitung hat es sich in Nr. 162 vorbehalten aus der darin erwähnten Schrift: „Das wahre Interesse der Europaͤischen Maͤchte und des Kaisers von Brasilien in Hinsicht auf die gegenwartigen Angelegen— heiten Portugals“, so weit der Raum und Zweck dieses Blat— tes solches gestatten, Einiges mitzutheilen. Indem sie diesem Versprechen im Nachstehenden genuͤgt, glaubt sie dabei noch bevorworten zu muͤssen: daß ihre Leser sie auch in Beziehung auf diese Mittheilung lediglich und allein in ihrer Eigen— schaft als Referenten betrachten mogen, in dessen Beruf es nicht liegt, sich auf irgend eine Art der Beurtheilnng des von ihm Mitzutheilenden einzulassen.

Die Schrift zerfaͤllt ihrem Haupt-Inhalte nach, in drei Theile, beren einer die Ausfuͤhrung des Rechts D. Miguels auf die Krone Portugals enthält, der zweite der Rechtferti— gung seines Verfahrens vor und bei seiner Erhebung gewid— met ist, der letzte endlich sich uͤber das Interesse der Eurs— paͤischen Mächte und uͤber das von ihnen in dieser Angele— genheit zu beobachtende Verfahren verbreitet. In Ansehung des ersteren Punkts heißt es zuerst Seite 4 und folgende:

„D. Miguel erlangte seine Rechte auf den Thron von Portugal in Uebereinstimmung der Grundgesetze dieses alten Koͤnigreichs, sobald als D. Pedro Beherrscher Bra— siliens wurde, und die verschiedenen Provinzen dieses Landes in ein unabhängiges, von Portugal ganz getrenntes, Reich vereinigte. Nur durch die Gewalt der Waffen gelang dies dem neuen Souverain, und sein Unternehmen ward nach— mals durch einen foͤrmlichen, mit seinem Vater, unter der

tuten von Lamego (welcke bis zur Zeit der Königin Math

Vermittelung Englands, geschlossenen Tractat vollendet bestaͤtiget. Durch einen Act dieser Art verlor D. P natuͤrlich alle Anspruͤche auf die Krone Portugals, som in Gemaͤßheit der Grundgesetze dieses Königreichs, als q in Uebereinstimmung mit den k der Brasilin schen Constitution, welche aufrecht zu erhalten er sich du einen Eid verpflichtet hatte.“ ö „D. Pedro ging dieser Rechte und Anspruͤche verlus in Folge der Grundgesetze Portugals, indem die Grund⸗

und ihres Sohnes Königs Johann VI. unverbruͤchlich h achtet, und von Letzterm in einem Patente vom 4.

icchte auf ⸗den Thron Portugals habe. Dieser seynsollende beweis ist aher nichts als eine Sophister ei, und man braucht die im Anfang e, nern,. Schrift citirten Stellen Brasilianischen Charte nachzulesen, um sich davon zu erzeugen, daß D. Maria da Gleria eine wahre Brasilia— rin geworden, und also keine Portugiesin seyn kann. Sie überdies wahrscheinlich Thron⸗Erbin von Brasilien, und sser Umstand allein würde hinreichend seyn, um sie unfiü—

besteigen . ö . „Aber, sagt die Faction und alle diesenigen, welche sich

n ihren falschen Argumenten haben taͤuschen lassen, Konig

1824 als in voller Kraft erklaͤrt worden sind) jeden fremz Prinzen vom Thron ausschließen gleichviel ob er fr sey durch Geburt oder durch eigene Wahl und weg außer Stande ware, innerhalb des Koͤnigreichs zu residin Die genannten Statuten sind durch officielle Verhandlunn der Cortes von Lissabon, im Jahre 1641, und durch ein; nigliches Patent vom 12. September 1642 bestaͤtigt worn In letzterm sind die Bestimmungen der Cortes nebst Sanction des Königs enthalten; diese Documente bestimm nicht allein die Hoheitsrechte des Hauses Braganza, sonn auch die Thronfolge fuͤr das Koͤnigreich.“

„D. Pedro ging dieser Rechte und Anspruͤche verls in Folge der Grundgesetze des Kaiserthums Brasilien, in die Charte Tit. 2. Art. 4. folgende Bestimmungen enthä

„„MBuͤrger von Brasilien sind alle Personen, welch Portugal und den dazu gehörigen Laͤndern geboren, sich Zeit der Unabhängigkeits-Erklaͤrung in Brasilien und! dazu gehoͤrigen Provinzen befanden, und entweder ausdth lich oder stillschweigend, indem sie ihre Wohnsitze nicht ließen, sich als Anhaͤnger der Unabhaͤngigkeit Brasiliens! klaͤren.““ „Ferner Art. 7: „„daß Jeder, welcher sich in ein andern Lande als Buͤrger aufnehmen laͤßt, seine Rechte Brasilianischer Burger verliert,““ und Art. 19: „„ kein Fremder zur Nachfolge auf den Thron des Kaiserthm Brasilien zugelassen werde solle.“!“

„Es ist daher klär, daß von dem Augenblick an, wo

Pedro diese drei Artikel der Charte annahm, und sich eidl verpflichtete, sie aufrecht und in voller Kraft zu halten,

ein Brasilianer, und mithin, in Ruͤcksicht auf Por tun ein fremder Souverain wurde, in welcher Eigenschaft er j Anspruͤche auf diesen Thron, so wie alles Recht, irgend et Autorität, sey es, welche es wolle, in jenem Reiche auszuuͤha verlor.“

Zu dieser Beweisfuͤhrung wird S. 8. noch hinzugefh

„Die Eigenschaft eines Fremden, und die Unmoͤglichss⸗ in Portugal zu residiren, sind an sich schon hinreich Gruͤnde, um D. Pedro von dem Portugiesischen Thi auszuschließen. Das Patent Koöͤnigs Johann IV. von September 1642 verordnet aber noch, daß kein Koͤnig in My tugal als solcher proclamirt werden solle, bevor er nicht gewohnlichen Eid, die Privilegien, Freiheiten, Vorrechte in Gebräuche der drei Stände des Reichs, die der Konig st Vorgänger bewilligt und beschworen, aufrecht halten zu wi len, geleistet habe. Da nun D. Pedro durch moralische n physische Unmoͤglichkeit dieser Bedingung nicht Genuͤge h leisten koͤnnen, so folgt daraus auf das Unzweideutigste, d alle Handlungen der Souverainität, welche er in Portug auszuüben versucht hat, ungesetzmaͤßig, und demgemaͤß s null und nichtig zu achten sind: welche Erklärung auch mit her von den in den Cortes versammelten drei Ständen i Reichs, als der einzig gesetzmäͤßigen Autorität, um uͤber zweifelhaften Fragen in Hinsicht auf die Thronfolge zu g scheiden (ein Recht, welches sie von Anfang der Monat an ausgeuͤbt haben), gegeben ward.“

S. 10. wird das Verhältniß von D. Pedro's Tochh in folgender Art beleuchtet:

„In Beziehung auf die vernieintlichen Rechte der Tch ter D. Pedro's, D. Maria da Gloria, Prinzessin von Graf Para, erscheint es aber in der That lächerlich, wenn ma behauptet, daß ein Vater seiner Tochter Rechte cediren konnt welche er selbst niemals gehabt hat, und daß er zu ihtth Gunsten auf einen Thron verzichten koͤnne, der einem Am dern gebuͤhrt, und von welchem sie schon um deswillen auf geschlossen bleiben muß, da sie Brasilianerin, und mithil fuͤr Portugal eine Fremde ist. Ein anderer Umstand, del die 1 D. Miguels zu Gunsten der Rechte der Prin zessin D. Maria da Gloria anfuͤhren, ist, daß, da si in einem der zu Portugal gehorenden Landern, wahrend nig Johann VI. noch am Leben war, und mithin, ehe noh der ÜUnabhaͤngigkeits- und Trennungs-Tractat geschlossen wal

geboren wurde, sie eine Portugiesin sey, und als solche au .

ohann VI. erklart in seinem Decret vom 6. Mai 1826 Pedro fuͤr den Erben der Krone. Zuerst ist 34. diese zfuͤhrung einzuwenden, daß sie nicht genau ist. er Koͤ⸗ g sagt in der That in dem genannten Decret, daß die darin geordneten Maaßregeln als Richtschnur dienen sollten, „„bis der rechtmäßige Erbe der Krone seine eigenen Befehle dieser Hinsicht ertheilen koͤnne;“ aber es wird nicht hin— hefuͤgt, ob D. Pedro oder D. Miguel dieser Erbe sey.“

's wird, Seite 15, gesagt:

„Eine andere Anklage der, dem Rechte D. Miguel's ndlichen Parthei ist, daß sie anfuͤhrt, D. Miguel sey sneidig geworden, indem er freiwillig D. Pedro's Con— tion beschworen, und sie nachher uͤber den Haufen ge— rfen habe. Der allgemeine Begriff des Meineides, als rletzung eines foͤrmlichen und gesetzmaͤßigen Eides, kann dieser Beziehung auf D. Miguel gar nicht angewandt rden. D. Miguel, welcher die Stelle eines Groß-Conne— hles des Koͤnigreichs bei der Kroͤnung seines Vaters ver— ,, leistete damals den vorgeschriebenen Eid, nach den undgesetzen der Portugiesischen Monarchie, welche er dabei ichfalls beschwor Gesetze, welche, wie schon gesagt, jeden nig von Portugal verpflichten, bevor ihm gehuldigt wird, den versammelten drei Staͤnden des Reichs sich zu ver— den, ihnen die Rechte und Privilegien, welche seine Vor— ren ihnen verliehen, zu erhalten.“

„Nachdem D. Miguel diesen Eid geleistet, ward er ge— higt, in Rio de Janeiro einen andern zu unterschreiben, durch er sich verpflichten mußte, den Grundsaͤtzen der Con— ution, welche die Demagogen im Jahre 1820 Portugal geben im Begriff standen, sich zu unterwerfen; bei seiner kunft in Lissabon ward ihm ein neuer Eid zugeschoben, ch welchen er der unterdeß vollendeten und publicirten stitution Gehorsam gelobte. Nach diesem Wechsel von sen ward er aufgefordert, D. Pedro's Charte zu beschwoͤ—

, und er leistete den desfallsigen Eid zuerst in Wien und

auf bei seiner Ankunft in Lissabon. Es fragt sich nun, wel— unter diesem Labyrinth von widersprechenden Eiden als bindende und gesetzmaͤßige zu betrachten ist. Um diese enschaft zu haben, ist es noͤthig, daß der Eid frei, ohne ng sey, und nicht Furcht vor uͤblen Folgen im Fall der weigerung einfloͤße; um gesetzmaͤßig zu seyn, muß der nicht im Widerspruche mit den Grundsaͤtzen der Mo— chie stehen, und es muß den Gegenstand, den er um— in Uebereinstimmung mit den allgemeinen Wuͤn— n der Majorität der Nation und nicht gegen beste— de Staats-Einrichtungen gerichtet seyn. Keine dieser den Gesetzen erheischten Bedingungen finden sich in vetschledenen, oben aufgezaͤhlten Eiden, ausgenommen dem ersten, welchen D. Miguel bei der Kroͤnung seines ers leistete: ein Eid, den ihm seine Pflichten als Sohn als Unterthan vorschrieben; ein Eid, der bestimmt war, Thronfolge zu sichern; ein Eid, welcher sich in Uebereim mung mit den alten und ehrwuͤrdigen Gesetzen des Reichs nd, und der um desto freiwilliger und gesetzmaͤßiger er— mat, als er zum Schutz fuͤr seine eigenen moͤglichen Rechte den Thron diente.“

„Keine dieser Eigenschaften finden sich in den beiden Ei— die D. Miguel gezwungen ward, den revolutionairen tes von 1820 zu leisten. Sie waren nicht freiwillig; denn zu jener Zeit der Infant sich geweigert hätte, sie zu tzeichnen, so wuͤrde er sich denselben Verfolgungen und selben Schicksal ausgesetzt haben, welches seine eigene tter, die Koͤnigin, der Patriarch, der Bischof von Villa osa und Andere erlitten. Diese Eide waren gesetzwidrig, sie zum Zweck hatten, die Grundverfassung des Reichs ustuͤrdzen, Und uͤberdies den Wuͤnschen der Majoritaät der lon zuwider waren, wie sich leicht daraus abnehmen läßt, der Konig späterhin in sein volles Recht mit Frohlocken

epränge wieder eingesetzt ward, und die falschen Cor—

zu machen, durch eigenes Recht den Portugiesischen Thron

In Ansehung der Absichten und Handlungen D. Mi⸗

tes in einem Moment sich gezwungen sahen, aus einander zu laufen.“

Ferner heißt es S. 23:

„D. Miguel kann nicht mit einem Anschein des Rechts beschuldigt werden, die vorher uͤberlegte Absicht gehabt zu haben, dasjenige zu thun, was die Umstaͤnde ihn bei seiner Ankunft in Lissabon zu thun noͤthigten. Kein Beweis da— fuͤr kann vorgebracht werden. In derselben Art, wie die alliirten Souveraine in Hinsicht auf den wahren Zustand der Dinge in Portugal getaäͤuscht worden waren, war er es auch selbst. ur bei seiner Ankunft in Lissabon lernte er die Ausdehnung der royalistischen oder wahren National— Parthei kennen, welche laut verlangte, daß die Grundgesetze des Reichs in Kraft treten sollten, und daß denselben und dem Rechte gemaͤß, der Prinz den Thron Portugals be— steigen moͤchte.“

In Betreff der Interessen Portugals und der uͤbrigen Europaͤischen Maͤchte aͤußert sich die oben gedachte Schrift S. 37 folgendermaaßen: „Das Interesse Portugals fordert dringend die Anerkennung der verfassungsmaͤßig von den wah— ren Organen der Nation fuͤr legitim erklärten Rechte D. Miguel's auf den Thron, da jede Zoͤgerung die revolutionaire Faction, welcher die Namen D. Pedro's und D. Maria da Gloria's nur zum Vorwand dienen, aufmuntern wuͤrde, neue Plaͤne zu schmieden, welche die Regierung nicht laͤnger ohne strenge Ahndung lassen konnte. Diese gescharfte Strenge, welche die Umtriebe der Revolutionaire erheischen wird, kann

nur den Ruin vieler Familien nach sich ziehen, und dadurch

das Land in einen Zustand dauernder Unruhe und Besorg— niß versetzen. Diese Zoͤgerung verhindert auch den Konig, gegen seine Feinde diejenige Großmuth und Milde zu zeigen, welche sein eigenes Gefuͤhl oder Staats-Klugheit ihm einge—⸗ ben koͤnnte, in soweit als sie mit der Gerechtigkeit und Si— cherheit des Staats sich vereinigen ließe.“ S. 39: „Das Interesse der Europaͤischen Maͤchte fordert dringend, daß die Portugiesische Regierung sich consolidiren und Wurzel fassen moͤge, damit endlich die Ruhe im Lande zuruͤckkehre. Wenn die in Portugal herrschende Anarchie und Verwirrung zu fer— neren revolutionairen Bewegungen Veranlassung ware, so wuͤrden unbezweifelt bald alle niedergeschlagene Freunde und Genossen der Unruhestifter, die in Frankreich, Italien und Spanien zerstreut sind, ihr Haupt wieder erheben,

und wahrscheinlicher Weise unberechenbare Unordnungen

durch ganz Europa anstiften.“ Ferner Seite N: „Die Handels-Interessen Portugals und der verschiedenen, mit Portugal in Verbindung stehenden Maͤchte leiden eben— falls bedeutend, so lange die Anerkennung der legitimen Rechte D. Miguel's J. verzoͤgert wird. Das Interesse die—⸗ ser Maͤchte erfordert auch, daß D. Miguel's Thron sich bald moͤglichst consolidire, welches nur dadurch geschehen kann, daß D. Miguel sobald als moͤglich die Erbfolge sichere, woran ihn auch die drei Staͤnde erinnert haben. Sollte D. Mi— guel ohne Nachfolge sterben, so wurde Portugal von Neuem von Praͤtendenten und Partheien zerrissen, und die alliirten Maͤchte durch diese neuen Schwierigkeiten in Verlegenheit ge— setzt werden: nicht allein wurde die revolutionaire Parthei von Neuem ihr Haupt erheben, sondern auch andere Bewer— ber um den Thron sich Partheien verschaffen; denn es giebt Glieder der Familie von Braganza, die eben so viel, wo nicht mehr Recht auf den Thron haben, als D. Maria da Gloria. Und welche Opfer wuͤrde D. Maria da Gloria

nicht bringen muͤssen, um eine schwankende Krone zu erlan—

gen! Ohne die Schwierigkeiten, die Besorgnisse, die Gefah— ren, denen sie ausgesetzt seyn wuͤrde, wenn sie auf ihren An— spruͤchen beharrte, zu berechnen, wuͤrde sie auch fuͤr den Fall des Todes ihres Bruders ihre Rechte auf den Brasiliani— schen Thron verlieren Rechte, welche besser begruͤndet und guͤltiger sind, als ihre auf nichts gestuͤtzten Anspruͤche auf den Portugiesischen Thron. Das Kaiserreich Brasilien er— heischt, um sich ferner zu consolidiren, daß die Kaiserliche Familie sich sobald als moͤglich durch Verbindung ihrer ver— schiedenen Glieder mit den maͤchtigsten regierenden Fuͤrsten— haͤusern Europa's vermehre. Und hiezu wuͤrde es dem In— teresse der jungen Fuͤrstin, des Kaisers, ihres Vaters, und Brasiliens ersprießlich seyn, daß sie England verließe, und sich der natuͤr lichen Fuͤrsorge ihres erhabenen Großvaters anvertraute, damit ihre Erziehung vollendet werde, und sie die Ausbil— dung erlange, welche ihrem hohen Range geziemt. Seine Tajestaͤt der Kaiser von Oesterreich ist der maͤchtigste und guͤtige Fuͤrst, welcher am besten das Schicksal seiner erhabe— nen Enkelin leiten kann.“ „Es liegt im Interesse saͤmmtlicher alliirten Maͤchte, daß das monarchische Princip in Brasilien sich mehr und mehr

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