ob der Geistliche, wenn er ein Sakrament oder ein Begräb— niß verweigert, recht thut, sondern ob er gesetzlich dazu be— fugt ist. Aus diesen Gesichtspunkte betrachtet, behaupte ich nun aber, daß die Weigerung des Geistlichen keines der buͤr⸗ gerlichen Rechte beeinträchtigt, denn sie verhindert keinen Buͤrger zu testiren, zu erben, zu verkaufen, zu erwerben, Zeugniß vor Gericht abzulegen und dergleichen. Eben so wenig schmaͤlert sie irgend ein politisches Recht; denn die Vorenthaltung irgend eines Sakraments hindert keinen Buͤr—⸗ ger, zum Deputirten gewählt oder zum Pair ernannt zu wer— den, oder richterliche, Militair- oder administrative Functionen zu bekleiden. Die Verweigerung des kirchlichen Leichenbe— gaͤngnisses schließt auch nicht die gewohnliche Beerdigung aus, wessen Ranges und Glaubens auch der Verstorbene gewesen seyn mag. Was ist also die Vorenthaltung der Sakramente oder der Obsequien anders als die Verweige— rung einer rein geistlichen Gnade, die allein der Priester verleihen kann, und woruͤber er allein Richter ist. Habt Ihr keinen Glauben, was kuͤmmert Euch dann die Kirche! habt Ihr Glauben, so unterwerft Euch ihr! Sobald der Geistliche nicht mehr der freieste aller Menschen ist, so ist er Selave. Und wir, die Freunde der Freiheit, die Apostel der Duldsamkeit, wir wollten seinem Gewissen Zwang an— thun? wir wollten seine Weigerung fuͤr einen Mißbrauch erklaren? Wir wollten ihm sein Gehalt, das wir ihm gegeben, damit er seine Pflicht erfuͤlle, darum entziehen, weil er seine Pflicht gethan hat? Wir wollten ihn zwingen, zu gehorchen? Nimmermehr! Ein erzwungenes Sakrament, ein erzwungenes Gebet ist niemals ein aͤchtes. Was mich anbetrifft, so verlange ich die Freiheit, nicht nach meinen persoͤnlichen Abneigungen oder Vorurtheilen, sondern, wie sie die Charte bestimmt hat, ohne Privilegien, ohne Aus— schließung, gleichmaͤßig fuͤr Alle. Ja, ich wiederhole es, un— ter dem Reiche der Eharte muß der Geistliche in dem Hei— ligthume seines Gewissens eben so unverletzlich seyn, als der Buͤrger in seinem Eigenthume.“ Dieser ganze Theil der Rede des Hrn. v. Cormenin machte einen tiefen Eindruck auf die Versammlung, und fand rauschenden Beifall. Am Schlusse seines Vortrages, der uͤber 13 Stunde dauerte, entwarf der Redner noch mit großer Ausfuͤhrlichkeit und Gruͤndlichkeit einen Plan zu einer Reorganisation des Staats- Raths. Ihm folgte der Minister des offentlichen Un— terrichts auf der Tribune, an deren Stufen er Hrn. von Cormenin begegnete, und ihm freundschaftlich die Hand bot. „Es ist nicht meine Absicht“, so begann Herr von Vatis— menil, „mich in eine gruͤndliche Untersuchung uͤber die Be— fugnisse des Staats⸗Raths einzulassen. Mein ehrenwerther Freund, der Großstegelbewahrer, hat Ihnen ein Gesetz uͤber diesen wichtigen Gegenstand angekündigt, und bei der Dis— eussion uber dieses Gesetz werden ale die wichtigen Fragen, welche ich heute nicht mit der erforderlichen Ausfuͤhrlichkeit behandeln kann, ihre Stelle finden. Ohnehin ist nicht zu vergessen, daß es sich hier um das Budget handelt, und daß der Hauptpunkt aufgeklaͤrt ist. Was haͤtte die Wichtigkeit und der Nutzen des Staats-Raths in unserem verfassungs— mäßigen Staate mit den dafuͤr verlangten Geldern zu schaffen? Ich beschraͤnke mich daher darauf, einen fluͤchtigen Blick auf die Einwendungen der vorigen Redner gegen den Staats-Rath zu werfen. In einem Staate, wie Frankreich, ist n, . der administrativen Angelegenheiten un— endlich. Vierzigtausend Gemeinden, eine Menge oͤffentlicher, unter der Aufsicht des Staats stehender Anstalten, ferner die Kosten für das Kriegs-Ministerium, die Marine und die Bruͤcken und Wege ꝛc., — dieses ungeheure Gebiet gehoͤrt dem Verwaltungs Wesen an, und es scheint mir daraus die Nothwendigkeit eines Conseils, das den Gang der Verwaltung aufhelle, die Entscheidungen vorbereite, und die Einheit in diesem großen Ganzen erhalte, mit unwider— legbarer Evidenz hervorzugehen. Haͤtten wir keinen Staats— Rath, so muͤßte jedes einzelne Ministerium ein solches be— rathendes Conseil haben, die Kosten wuͤrden dieselben blei⸗ ben, und man wuͤrde dann den großen Vortheil der Gleich— foͤrmigkeit in der Anwendung der Gesetze und Reglements verlieren. und Bestimmungen, die mehreren Verwaltungszweigen ge— mein sind; hätte nun jedes Ministerium einen besonderen Verwaltungs- Rath, so wuͤrden diese vielen Gesetze und Re— glements in verschiedenem Sinne ausgelegt und angewendet werden. Dagegen hat die jetzige Organisatien des Staats— Raths, dessen verschiedene Abtheilungen sich zu bestimm— ten Zeiten in einer General-Versammlung vereinigen, Einheit und Uebereinstimmung der Grundsätze und der Jurisprudenz zur nothwendigen Folge. Außerdem giebt
Departements zugleich betreffen und nur durch die vern Berathung der — dieser ,, den koͤnnen. Durch Correspondenz waren diese Angelegen ten gar nicht zu beendigen. Auch wuͤrde der Staats- wenn seine Mitglieder nicht mehr eine Koͤrperschaft bilde den ehrenvollen Charakter einer administrativen Gerichts) horde verlieren, durch den er uͤber den Ministerial-Vün steht und den Einfluß derselben in die gehörigen Grin zuruͤckweist. Diese Vertheidigungsgruͤnde finden auf a Staat, am meisten aber auf einen Repraͤsentativ⸗Staat! wendung. Der Zweck der Verfassung ist, die Willkuͤhr, zuheben und in alle Staats-Angelegenheiten Ordnung
Regelmaͤßigkeit zu bringen. Die Verwaltung hat also eben so viel Entscheidungen abzugeben, als in einem and Staate, und der Unterschied liegt nur darin, daß Entscheidungen den Gesetzen gemäß ausfallen muͤssen. einem Repraͤsentativ Staate bedarf die Verwaltung oͤfter Rathes der Rechtsgelehrten, als in anderen, wo diese; derung allgemeiner Gesetzlichkeit und Ordnung nicht in hohem Grade vorhanden ist. Je mehr sich unsere Inh tionen entwickeln, je mehr das System der Gesetzmaͤßh sich ausbreitet und befestigt, desto mehr muͤssen daher die Arbeiten des Staats-Raths zunehmen. Was ich g habe, ist keine leere Theorie, sondern durch die Erfahn bestaͤtigt.“ Nachdem der Minister noch die andern g
Es giebt in der That eine Menge von Gesetzen
gen anzubringen, wenn sie Ihnen in sich selbst gerecht zu s scheinen und dem Staatsdienste keinen Eintrag thun, selben aber nie als Mittel zur Herbeifuͤhrung von Nenm gen in den Gesetzen zu betrachten, die wir nicht aufsshh
rathen wuͤrden, wenn wir die innere Ueberzeugung hö muͤßten, daß sie schaͤdlich oder wenigsteus unzeitig waͤren! Der Graf Gastan von la Rochefoucauld glam den Ansichten des Ministers zuwider, daß sich bei Staats⸗Rathe eine Ersparniß von 100,000 Fr. machen lis wuͤrde, ohne daß die Verwaltung dieser Behoͤrde darm litte. — Herr Dupin der Aeltere trat dieser Ansicht und ließ sich ebenfalls ausfuͤhrlich uͤber den Staats- vernehmen. — Der Großsiegelbewahrer erinnerte din daß er neulich das Versprechen gegeben habe, in der nach Session ein neues Gesetz uͤber den Staats-⸗Rath vorzultz Eine Stimme zur rechten Seite fragte hier, ob der N ster denn auch wisse, ob er alsdann noch am Ruder werde. — Herr Boöurdeau dankte den Rednern, di uͤber den Staats⸗Rath haben vernehmen ihre Bemerkungen, und erklaͤrte, daß er diese zu ner Zeit zu benutzen wissen werde; vorlaufig n setzte er sich aber jeder Reduction. — Herr Ag! aͤußerte, daß, als er und seine Freunde zu Staatsraͤthen nannt worden, sie gewuͤnscht hätten, daß mit der Stele Gehalt verknuͤpft gewesen waͤre; er sey daher auch gesomn fuͤr die gedachte Reduction zu stimmen; Hr. Dupin hi zwar 3 daß man nicht zu gleicher Zeit Gench Procurator und Staatsrath seyn duͤrfe; wenn indessen! großen Talente und die ausgebreiteten Kenntnisse des Huf Dupin ihm vielleicht binnen Kurzem zwei dergleichen Aem zuwenden sollten, so wuͤrde er einsehen lernen, daß man hi auf einmal verrichten koͤnne, ohne dadurch seiner Ehre vergeben. — Nachdem noch Herr Hum ann sich in ben ben Sinne als der vorige Redner hatte vernehmen lass
es eine Meng. gemischter Sachen, wesche mess
wlaͤssig.
werden, sobald sie uns nuͤtzlich und die Umstaͤnde dafüßs stig erscheinen, zu denen wir aber in keinem Falle dem Ku
lassen
wurden die Gehälter der Staatsraͤthe, dem Antrage
.
gemaͤß, von 500,000 Fr. auf 00,009 Fr. . Fuͤr die Koͤniglichen Gerichtshoͤfe und Zucht—
wurden 14,935,720 Fr. und fuͤr die
er ts? Kosten 3,400, 000 Fr, bewilligt, nachdem alle rauf in Antrag gebrachten Ersparnisse verworfen wor— u waren. Die Versammlung beschaͤftigte sich hierauf mit m Budget des Min isteriums der auswärtigen An— legen heiten. Der Graf Portalis bestieg zur Verthei⸗ gung desselben vorweg die Rednerbuͤhne, und durchlief, eb— eich es bereits 57 Uhr war, die saͤmmtlichen Ausgaben sei— Departements. Er bemerkte, daß dieselben noch nicht pCt. des gesammten Staats-Einkommens absorbiren. Wenn r recht unterrichtet sind“, fuͤgte er hinzu, „so ver— enden die meisten der ubrigen großen Maͤchte von Eu, 3 verhaͤltnißmaͤßig ungleich beträchtlicher Summen auf Ausgaben des Ministeriums der auswaͤrtigen Ange— zeihtiten. So bedarf j. B. Preußen dazu 3 pEt. nes Einkommens *), Spanien 23 pCt., und die Summe che Oesterreich dazu bestimmt hat, ist ebenfalls ungleich
irker, als bei uns. Auch in England beträgt der Etat des dachten Departements uͤber 13 Millionen Franken, wovon wa J Mill. allein zu geheimen Ausgaben verwendet werden.“ us diesem Grunde hielt der Minister auch die von der ommission in Antrag gebrachten Ersparnisse fuͤr durchaus Im ferneren Verlauf seines Vortrages verthei⸗ te er die mit Spanien abgeschlossene Geld-Convention, sö'ußerte sich demnaͤchst uͤber die Angelegenheiten Po r⸗ gals in folgender Art: „Es ist Keiner unter uns, den cht die traurige Lage dieses Landes schmerzlich beruͤhrte. zie Ungewißheit der Rechte hat daselbst die Beobachtung r Pflichten eben so ungewiß gemacht. Ueberall, wo die gitimitaͤt zweifelhaft ist, ist auch die Sicherheit des Buͤr⸗ ns gefährdet, und die Regierung wird argwoͤhnisch und ge— altthaͤtig. Die Eroͤrterung der Grundsatze, wonach die hronfolge⸗Ordnung in Portugal besteht, und die Pruͤfung r verschiedenen Grundgesetze dieses Landes, fuͤhren Fragen rbei, deren Loͤsung ohne Zweifel den fremden Maͤchten nicht steht; aber Pflicht dieser Maͤchte ist es, sowohl in dem In— resse der Menschlichkeit, als in dem der Gerechtigkeit und des gemeinen Friedens von Europa, eine Entscheidung moͤglichst hell herbeizufuͤhren, und ich darf der Kammer versichern, daß s Mittel, um dahin zu gelangen und den Unordnungen und nfaͤllen aller Art, von denen Portugal der Schauplatz ist, n Ziel zu fetzen, die ernsteste Aufmerksamkeit des Koͤnigs id feiner Regierung, so wie die der Hoͤfe, die hei dem Fchicksale jenes Landes unmittelbarer betheiligt sind, in Anspruch nommen hat.“ ... . „Man hat uns,“ so schloß der raf Portalis, „eine truͤbe Zukunft verkuͤndigt. Ven den bßen Europaischen Maͤchten, denen allen man geschickte und eise berechnete Systeme zuerkennt, ist das Franzoͤsische Ca— net das einzige, dem man die Voraussicht abspricht und n schwankendes Betragen beimißt. Liegt hierin nicht et⸗ as Partheilichkeit, und ist es, in Ermangelung von Aeten— üicken, um unfere innere und aͤußere Politik gehörig wuͤrdi— en zu können, wohl recht und billig, den fremden Maͤchten sschließlich alle Weisheit und Klugheit zuzusprechen? Die ukunft wird Ihnen, m. H., wie ich hoffe, beweisen, daß äir das allgemeine Beste keinesweges außer Acht lassen; ich egt das gerechte Vertrauen, daß man im Auslande den gang unserer Regierung und die Fortschritte des gesunden binnes der Menge richtiger wuͤrdigen wird, als solches ei— ige Redner gethan haben. Unter Umstaͤnden liegt fuͤr eine Legierung ein gewisser Muth darin, aus Achtung fuͤr das jahre Interesse des Landes und fuͤr eine sichere Zukunft, hne augenblickliche Popularitaͤt zu verschmaͤhen.“ Der öchluß der Rede wurde von der rechten Seite der Kammer it großem Beifalle aufgenommen.
Paris, 10. Juni. Die Herzogin von Berry hat sich estern von St. Eioud nach ihrem Schlosse Rosny begeben.
Der Herzog von Orleans ist am 6ten d. M. Abends on seiner Reise nach England wieder in Neuilly angelangt, nd wohnte am folgenden Tage hieselbst der Prozession der hitter des heiligen Geistes bei.
9) Daß diese Angabe auf einem Irrthume beruht, wird jeder üfmerksame Lefer der Staats-Zeitung, der damit den in Nr. 65. nseres Blattes befindlichen Preußischen „Allgemeinen Etat der staats- Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1820“ vergleicht,
ö bald erkennen. Es geht aus diesem Etat hervor, daß,; waͤh⸗ nd die Gesammt- Cinsiahme des Preusischen Staates sich auf a. Do Thaler belaͤuft, die Ausgaben für das Ministerium der
wärtigen Angelegenheiten 536,0 6 Thaler betragen, und mithin ur etwas uͤber 13 pCt. des Ganzen ausmachen.
Mittelst Verordnung vom Jten d. M. ist der ehemalig e Canonicus, Herr Raillon, an die Stelle des verstorbenen — v. Boisville zum Bischof von Dijon ernannt worden. ;
Hr. v. Campuzano, Spanischer Gesandter am OHesterrei⸗ chischen Hofe, ist vor einigen Tagen von hier nach Wien ab⸗— gegangen.
Der beruͤhmte Chemiker Sir Humphrey Davy ist auf seiner Ruͤckreise aus Italien am 29. v. M. zu Genf im 50sten Jahre seines Lebens an einem Schlagflusse gestorben. (s. Schweiz.)
Großbritanien und Irland.
London, 6. Juni. In Dubliner Zeitungen liest man folgende Beschreibung des Einzugs des Herrn O Con—⸗ nell in Dublin: „An dem Tage, wo Herrn O Tonnells An— kunft erwartet wurde, begaben sich des Morgens fruͤh eine Menge Herren nach Kingstown und von dort in einem Dampfbobt nach Howth, wo Herr O Connell von England ankommen sollte. Es wuͤrde schwer seyn, das Zusammen— treffen des unsterblichen Patrioten und seiner Freunde zu beschreiben. Herr O Connell war ganz blau gekleidet, trug Associations-Knoͤpfe, und an einer blauen, mit einer goldnen Tresse besetzten Reisemuͤtze, ein kleines gruͤnes Baͤndchen. In einem regelmäßigen Zuge laͤngs dem Quai begab sich Rlles an Bord eines Dampfbootes, während ein Musik— Ehor die Melodie des beliebten Liedes: „Heimath, suͤße Hei⸗ math“ spielte. Das Ufer wimmelte von Menschen, die sich einander in enthusiastischen Freudens-Bezeugungen zu uͤber— bieten suchten. In wenigen Minuten ward die Landung an der naͤmlichen Stelle vollzogen, von welcher Se. Majestäͤt im Jahre 1821 nach England abreisten. Das laute Beifall⸗ Rufen war in diesem Augenblick wirklich betaͤubend. Als die Ruhe einigermaaßen wieder hergestellt war, wurde dem Befreier von mehreren Herren eine der Gelegenheit anpas⸗ sende Adresse uͤberreicht, die Herr O' Connell muͤndlich beant⸗ wortete. Am Ufer wartete ein Wagen mit 6 Pferden, um den Gefeierten in die Stadt zu fuͤhren. Bei der Landung waren wenigstens 35,000 Personen zugegen, ihre Anzahl stieg allmählig auf 50, 00. Auf dem Wege zur Stadt hatte man einen Triumphbogen mit freisinnigen und patriotischen Inschriften errichtet. In einer der Straßen Dublins konnte sich der Zug nur mit Muͤhe sortewegen, indem das Volk auf den Gedanken gekommen war, des Befreiers Wagen rund um die Statue Koͤnig William's III. zu ziehen. In feiner Wohnung angekemmen, trat Herr O Connell auf den Balkon und hielt eine Rede an das Volk, die man aber des großen Tumults wegen nicht hoͤren konnte. Erfreulich uͤbri⸗ gens ist es, daß kein ungluͤcklicher Zufall die bei dieser Ge⸗ legenheit herrschende Einigkeit und Freude stöͤrte.“
In der Quebeck-Zeitung heißt es unter Anderm: „Man erwartet, daß die Stimmung der Regierung der Ver⸗ einigten Staaten unter der Verwaltung des General Jack⸗ son versoͤhnlicher seyn werde; als in der letzten Zeit, was auch die Meinung der Welt uͤber den persoͤnlichen Charakter des Praͤsidenten seyn moͤge; Britischer Seits findet der groͤßte Wunsch statt, die vollkommenste Einigkeit und Freundschaft mit den Vereinigten Staaten zu unterhalten.“
Nach Briefen vom Cap der guten Hoffnung vom 28. Maͤrz herrschte dort eine ungewohnliche Hitze; im Schatten war das Thermometer bis auf 110 Grad gestiegen.
Niederl nne
Bruͤssel, 11. Juni. Se. Majestaäͤt der Konig sind heute fruͤh nach Doornick abgereist.
Das Ministerium des Innern hat an die Gouverneure der Provinzen die Aufforderung erlassen, vollstaͤndige Noti— zen uͤber den Zustand des Elementar-Unterrichts zu e . da man beabsichtige, in dem, den Generalstaaten uͤber den offentlichen Unterricht abzustattenden Berichte auch eine ver⸗ gleichende Uebersicht des Zustandes des Elementar-Unterrichts in den Jahren 1817 und 1828 zu geben. ;
Ein von Frankfurt a. M. kommender Englischer Cabi— nets-Courier ist gestern mit Depeschen nach London hier durchgereist.
Das Zucht-Polizeigericht von Antwerpen hat einen Prie— ster, welchör ein Paar ohne Benachrichtigung der Civil⸗-Be— hoͤrde getraut hatte, zu acht Gulden Geldstrafe und in die Kosten verurtheilt.
Vom 1. Januar bis zum 7. Juni wurden in Amster— dam 3370 Menschen geboren und 3745 starben.