daß jenes Pasquill zur Zeit entstanden sey, da es sich um
die katholische Emancipation handelte; keinesweges haͤtten
aber hier die Geschwornen zu beruͤcksichtigen, ob das Parla— ment Recht oder Unrecht gehabt habe, jene Maaßregel durch— gehen zu lassen, sie hatten vielmehr blos zu entscheiden, ob es ein Pasquill sey, oder nicht. Daß es aber ein solches sey, gehe sowohl aus dem Tone desselben hervor, als aus den Um— staͤnden, unter denen es geschrieben worden. Denn Hr. Alexander habe sich nicht entbloͤdet, seine Angriffe auf die Minister we— gen jener Maaßregel auch alsdann noch zu machen, als sie bereits durch die drei Gewalten der Legislatur sanctionirt worden war, und auch alsdann noch zu behaupten, daß der Koͤnig unfrei handle. Das schoͤne Vorrecht eines Königs von England sey die Freiheit; niemals aber habe ein Monarch den Thron dieses Landes eingenommen, der dieses Vorrecht mehr besessen habe, als der Gegenwärtige; keiner wuͤrde auch so sehr, als er, jeden Versuch zuruͤckgewiesen haben, ihm ir— gend einen Zwang anzuthun. — Man habe zwar in einer fruuͤheren Vertheidigung behaupten wollen, daß die Presse schon weit Aergeres ins Publikum gebracht habe, ohne daß ein ge⸗ richtliches Verfahren dawider eingeleitet worden sey; das konnte jedoch, auch wenn es wahr ware, keinen Entschuldi— gungs-Grund abgeben. Denn sollte wohl, weil ein Vergehen der Verfolgung entschluͤpft sey, deshalb das andere eben falls frei seyn koͤnnen? Woher wußte übrigens der Pas quillant, daß der Koͤnig nicht aus freiem Willen handle? Was hat ihm den Aufschluß dazu gegeben, daß sich der Koͤnig dem Volke nicht zu zeigen wage? Wahrscheinlich die bekannte Prozession nach Windsor, die am Ende auf eine mit 4 Pfer⸗ den bespannte Landkutsche hinauslief, der der Konig sich nicht
gezeigt hat. War dies jedoch ein Beweis von Unpspularitaͤt?
tiemand, selbst nicht der eifrigste Freund der freien Presse
würde gestatten wollen, daß man den Koͤnig so beleidige, und
erwarte er (der General-Anwald), daß die Jury se nen eige⸗ nen Unwillen daruͤber theilen werde. — Wie bei dem vori— gen Prozesse suchte der Advocat des fruͤheren Eigenthuͤmers vom Morning-Journal die Anklage von seinem Elienten ganz abzulenken; er wolle nicht untersuchen, sagte er, ob der incriminirte Artikel ein Pasquill sey, oder nicht; das sey je— doch gewiß, daß sich der Herausgeber niemals um den In— halt seines Blattes bekuͤmmert habe und daher auch nicht
. Verantwortung gezogen werden koͤnne. Wegen seiner
erurtheilung bei dem ersten Prozesse werde er zu der ihm . stehenden Appellation seinen Regreß nehmen. — Herr exander (der Herausgeber des Journals und Verfasser des Artikels) vertheidigte sich wieder selbst in einer langen, e recht ,,. ede. Er tadelte es zunaͤchst, daß der oben erwahnte Advocat die Sache seines Clienten von der der anderen Angeklagten trennen und die erstere, wenn auch auf Unkosten der Letztern, vertheidigen wolle. Er wuͤrde besser ethan haben, ebenfalls zu beweisen, daß der ineriminirte rtikel lein Pasquill sey, denn die Ausflucht, die er gebraucht, wuͤrde ihm nichts helfen, weil es Recht sey, daß der ein? Theilhaber an einem Geschaͤfte auch die Fehler des an— dern mit vertreten helfe. — Der Angeklagte ging hierauf naͤher auf die Natur des angeschuldigten Artikels ein und juchte darzuthun, daß es unmöglich ein Verbrechen zu nennen sey, wenn Jemand, der ubrigens vom Monarchen nur in den resperctvollsten Ausdrucken rede, die Lage desselben eine bemitleidenswerthe nenne. Er gab zu bedenken, daß je⸗ ner Artikel zu einer Zeit geschrieben worden sey, da die oͤchste Aufregung im Lande geherrscht und er, als ein Pu⸗ blicist, es besonders r seine Pflicht gehalten habe, auf das Dringliche der Gefahr aufmerksam zu machen. Seyen auch die 6 der Discretion zuweilen von ihm uͤberschritten worden, so glaube er doch, daß die ungemeine Wichtigkeit des Gegenstandes es entschuldige. Falle man aber dem Gesetze und seinen Strafen durch Ausdrücke, wie die von ihm ge⸗ brauchten, anheim, so wäre es in der That an der Zeit, je⸗
der Muͤndung des
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ser Rath sey angenommen worden, indem der ig i Theater nicht erschienen sey. (Man lacht). 2 ö. vor Wellington,“ fuhr der Redner fort, „ist noch nicht Kö⸗ nig in diesem Lande; ar ist hoffentlich noch ein bloßer Unter⸗ than und — was in dieser Hinsicht nicht zu uͤbersehen ist — Diener des Staates; als solcher muß er Jedem das Recht gestatten, uͤber ihn zu sagen, was eben Noth thut. Ich habe von dem Herzoge nie anders, wie als von einem oͤffent⸗ lichen Beamten gesprochen. Ich bin nie in das Privatleben und in den häuslichen Kreis irgend eines Mannes einge⸗ drungen und habe durch keine gran n, irgend ein Fa— miliengluͤck gestoͤrt. Andere Journalisten sind, solcher Ver⸗ gehen wegen, schon vor Gericht geladen worden; ich aber niemals. Man hat es auch zum Gegenstande der Anklage gemacht, daß ich dem Herzoge von Wellington ehrgeizige Ab— sichten beimesse. Allein — wer kann laͤugnen, daß der Her⸗ zog ehrgeizig war und ist? Haͤtte ich das Gegentheil versi⸗ chert, kein Mensch in England wuͤrde es mir geglaubt ha— ben. Die Anklage des Ehrgeizes ist eine ehrenvolle Anklage, denn der Ehrgeiz ist eine hohe Tugend, Ohne Ehrgeiz waͤre der Her⸗ zog niemals Sieger bei Waterloo gewesen und wurde er auch jetzt nicht erster Minister von England seyn. Wenn aber etwas Pasquillartiges in meinem Artikel zu finden ware, so muͤßte es das Wort „Ehrgeiz“ seyn; denn den Ehrgeiz sieht man allge— mein auch als etwas gefaͤhrliches an: ich frage also, ob es wohl ein Pasquill zu nennen ist, wenn demnach der Herzog von Wellington ein gefaͤhrlicher Minister genannt wird“ — Nachdem der General-Anwald auf die Vertheidigung geant⸗
*
wortet und Lord Tenderden Anklage und Vertheidigung zu—
nengefaßt hatte, zog sich die Jury zuruͤck und gab nach 3m stuͤndiger Berathung folgendes Urtheil ab: „Wir sinden die Angeklagten schuldig eines Pasquills gegen Se. Maje⸗ stat und entledigen sie der Anklage des Pasquills gegen die Regierung. Die Jury ist der Meinung, daß der Artikel un— ter Umstaͤnden und zu einer Zeit geschrieben wurde, da eine große, fruͤher nie erhoͤrte Aufregung herrschte, und empfiehlt daher auch die Angeklagten der Gnade des Gerichtshofes.“ „) — An demselben Tage wurde auch noch ein dritter Pro⸗
zeß gegen das Morning-Journal verhandelt. Die Her⸗
ausgeber wurden angeklagt, in ihrem Blatte vom 16. Juni gesagt zu haben, daß die Regierung sowohl, als die beiden Parlaments-Haͤuser kein Mitgefuͤhl fuͤr die Leiden des Lan— des haͤtten. Nach kurzer Berathung wurden die Angeklag⸗ ten in dieser Sache von der Jury fuͤr schuldig erklaͤrt.
Ein Dubliner Blatt kuͤndigt an, daß im naͤchsten Jahre ein Katholik, Herr Thomas Barnwall, zum Sber— Sheriff der Grafschaft Dublin ernannt werden werd.
Der berüͤhmte Dichter Milman, ein Geistlicher und Professor zu Oxford, hat kuͤrzlich eine Geschichte der Juden in zwei Banden herausgegeben, welche viel Aufsehen macht, und wegen der scharfen ruͤfung, welcher sie die biblische Geschichte unterwirft, in mehreren Blattern heftig ange griffen wird.
Die Brigg James ist in voriger Woche mit einer be— deutenden Anzahl Passagiere, saͤmmtlich von gutem Stande, nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung und dem Schwa— nenflusse abgesegelt. Dieser Tage soll das Linienschiff „Worcester“ von 64 Kanonen zu Deptford vom Stapel gelassen werden. Eine zu Exeter erscheinende Zeitung meldet: „Ein un⸗ geheurer schwimmender Koͤrper, allem nscheine nach belebt, da derselbe seine Lage und Richtung veraͤndert, hat sich an Hafens von irn tr gezeigt und dort 6. Bestuͤrzung erregt. Man haͤlt ihn für die große See⸗ chlange, die vor zwei Jahren in der , ,. gesehen worden, oder fuͤr den sogenannten Kra en, den Pantoppidan in seiner Naturgeschichte von Norwegen beschrelbt. Sein Ruͤcken ist ,, chwarz, mit Schuppen und Seegras be⸗ deckt; der Kopf, oder was man dafur haͤlt, erhebt sich zu:
des Zeitungs-Buͤreau zu schließen und die Drucker⸗Pressen in die Themse zu werfen. Erklaͤre man jenen Artikel fuͤr ein . so werde es seine und jedes rechtschaffenen Mannes icht, das Parlament um Einfuhrung der Eenfur zu bit, ten, die unstreitig eine weit großere Freihelt als ein solches Gesetz gewaͤhren werde. — einesweges habe er in seinem Artikel eine Handlung des Königs an egriffen, sondern blos esagt, daß der Monarch durch das . ren seiner Mini⸗ er in eine Lage versetzt worden, die sehr gefaͤhrlich sey. Zum eweise fuͤhre er an, daß er zu jener Zeit von einem vornehmen
Herrn gefragt worden, ob es wohl für den Koͤnig rathsam seyn wurde, das Drury Lane oder Covent ⸗Garden⸗ . zu besuchen. Er habe darauf den ihm vom pflichtmäßigen Re—
weilen mehrere Fuß hoch uͤber das Wasser und spritzt unge⸗ heure Wassersäulen in die Hoͤhe. Alle Bewohner der Stadt und der Nachbarschaft pflegen um Mittag an der Kuͤste ver— sammelt zu seyn, um diesen Leviathan anzustaunen, der ge⸗ wohnlich um diese Zeit zu erscheinen und sich eine Stunde zu zeigen pflegt. Sogar die Anhoͤhen sind mit Zuschauern angefuͤllt, und in der Stadt Dartmouth ist fast kein Unter⸗ kommen mehr zu finden.“
) Auf ahnliche Weise wurde am darauf folgenden Tage ein rozeß gegen Hrn. Bell, den ,, , des Atlas, der eines ,. 3 . Etch gat war ji n, 3
m uͤr schu empfahl ihn aber der In he des Gerichtshofes; 4
8. legen den Monarchen eingegebenen Rath ertheilt, daß e. Maj. sich dem Wagnisse nicht aussetzen moge, und die, 4 , ;
ö . Beilage
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung * 4.
Nieder hande.
Aus dem Haag, 29. Dec. Der heutige Staats— Courant enthaͤlt nachstehende, von dem Staats Secretair de Mey van Streefkerk contrasignirte, Koͤnigl. Verordnung vom 25. d. M.: „Wir Wilhelm, n. s. w. haben beschlossen und beschließen, Art. 1. Unser geliebter Sohn, Prinz Friedrich der Niederlande, wird durch Gegenwärtiges zum Admiral der Flotte und zum General-Obersten der verschiede⸗ nen Waffengattungen der Landmacht ernannt. Art. 2. In dieser Eigenschaft soll er mit Uns arbeiten, Uns in Unsere jedesmalige Residenz folgen und in Unserm Minister-Rathe Sitz nehmen. Art. 3. Von dem 1. Jan. 1830 an sollen die Angelegenheiten Unserer See- und Landmacht, unter der oberen Leitung Unseres geliebten Sohnes, Prinzen Friedrich, als Ahmiral und General-Oberst, zweien General⸗Directoren, dem einen fuͤr die Marine, dem anderen fuͤr die Landmacht, übertragen werden. Art. 4. Der Admiral und General— Oberst hat die allgemeine Aufsicht über Unsere Land⸗ und Seemacht zu fuͤhren, alle betreffenden Vorschläge zu pruͤfen, die von ihm fuͤr den Dienst des Reichs fur uothig gehaltenen Vortraͤge an Uns zu machen, die Schiffe, Truppen, Festungswerke, Magazine und andere aͤhnliche Einrichtungen zu inspiciren, und ist insbesondere auch mit den Personglien unserer Land- und Seemacht be— auftragt. Art. 5. Wir behalten Uns vor, die Befugnisse Unsers Admirals und General-Obersten, sowohl gegen Uns, als in Verhaͤltniß zu den beiden General-Direktoren, so wie Alles, was kuͤnftig in dieser Hinsicht noch erforderlich seyn moͤchte, auf die Vorstellungen, die Unser Admiral und Ge— neral⸗Oberst Uns, nach gepflogener Berathung mit den beiden General-Direktoren, etwa machen sollte, spaͤterhin bestimmter festzustellen. Art. 6. Zu General⸗-Direktoren werden er— nannt, fuͤr die Marine: der Admiral Wolterbeek, bisheriger Direktor des Marine⸗-Departements der Zuider-See; fuͤr die Landmacht: der General-Lieutenant von Eerens. Beide General⸗-Direktionen sollen im Haag residiren. Abschriften des Gegenwaͤrtigen sollen an Unsern geliebten Sohn, den Prinzen von Oranien, an Unsern geliebten zweiten Sohn, den Prinzen Friedrich der Niederlande, an die De— partements der Marine und des Krieges und an die ernann— ten General⸗Direktoren zur Benachrichtigung gesandt werden.“ Das zehnjährige Ausgabe⸗Budget ist auf 60,750,000 Fl. festgestellt. Die einzelnen Posten desselben sind: J. Fuͤr das Königl. Haus 2, 100,000 Fl. — II. Für das Staats- Secre— tariat und die hohen Collegien 1,0uf, 663 Fl. — III. Fuͤr das Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten 660,875 Fl. — IV. Fuͤr das Justiz-Ministerium 2,309,000 Fl. — V. Fuͤr das Ministerium des Innern 3,800, 000 Fl. — VI. Fuͤr die
Angelegenheiten der reformirten Kirche 1,100,000 Fl. —
VII. Fuͤr die Angelegenheiten des Roͤmisch-Katholischen Cul— tus 2,196,250 Fi. — VIII. Fuͤr das Departement der Ma— rine und der Kolonieen 6,000, 000 Fl. — JX. Fuͤr das Finanz⸗ Ministerium 24,771,207 Fl. — T. Fuͤr das Departement
des Krieges 16,580,000 Fl. Das einjährige Ausgabe⸗Budget betragt 17, 103,200 Fl., welche unter die einzelnen epartements folgendermaßen ver⸗ theilt sind J. Das Staats⸗-Sercretariat und die hohen Colle— gien 66,332 Fl. — II. Das Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten J, 125. Fl. — III. Justiz-Ministerium 280 009 Fl. — IV. Ministerium des Innern 3, 330, 000 Fl. — X. Departement der Angelegenheiten der reformirten Kirche 4200. Fl. — VI. Departement des Katholischen Eultus 3, 750 Fl. — VII. Departement der Marine und der Kolonieen
2
„700,099 F. — VIII. Ministerium der Finanzen g, 012, 793
FI. — 1x. Departement des Krieges 1,636, 000 Fl. 9e nnr, e n h
Wien, 29. Dec. Unser erhabenes Kaiserhaus ist auf's Neue durch den in der verwichenen Nacht ec unerwar⸗ tet erfolgten Hintritt Ihrer Kaiserl. Hoheit er Erzherzogin Henriette, Gemahlin des Erzherzogs Carl, in die tiefste
rauer versetzt worden. J. K. H. waren vor 4 Tagen vom Scharlachfieber befallen worden; jedoch erst gestern Morgens nahm die Krankheit einen bedenklichen Charakter an, indem sich die Entzuͤndung auf das Gehirn geworfen hatte und so endlich den Tod herbeiführte. Die 3 Verblichene hinter⸗ lißt Ihren Fuͤrstlichen Gemahl und Ihre Kinder in der tief— sten Betruͤbniß, welche von Allen, die Zeugen der ausgezeich— neten Eigenschaften des Herzens und des Geistes der ver— ewigten Erzherzogin waren, auf das innigste mit empfunden wird.
Deutschtan d.
Frankfurt a. M., 29. Dec. In der vorigen Nacht hat sich das Main-Eis bei unserer Stadt gestellt, und der Fluß ist, da der Obermain schon laͤngst steht, nunmehr auf der ganzen Strecke seines Laufs zugefroren
Bremen, 29. Dee. In dem gegenwaͤrtigen Jahre sind im Ganzen 8381 Schiffe seewaͤrts hler angekommen, also 199 Schiffe weniger als im Jahre 1828, und 13 weniger als im Jahre 1837. Von diesen Schiffen kamen 66 (16 we⸗ niger als im v. J.) aus den Vereinigten Staaten von Nord— Amerika (von Baltimore 17, New⸗HYork 12, New⸗Orleans 9); a5 (4K weniger als im v. J.) aus Westindien (aus Euba 26, aus Haiti 11, Porto⸗Rico 3, St. Thomas 6); 14 (eben so viel als im v. J. aus Suͤd-Amerika (Braslllen 8, Colum— bien 5, Buenos -Ayres 1); 110 (6 weniger als im v. J.) aus Großbritanien (London 37, Hull 25, Liverpool 12, New— Castle 12); 37 (10 weniger als im v. J.) aus Frankreich (Bordeaux 19); 5 aus Spanien und den Canarischen In⸗ seln; 1 von Italien; 1 von Triest; 80 (23 weniger als im v. I,) von Rußland (St. Petersburg 26, Riga 20); 15 von Schweden; 11 von Norwegen; 66 aus Daͤnemark und Holstein; Z aus Mecklenburg; 41 aus Preußischen Haͤfen (Danzig 17, Memel 13); 11 von Luͤbeck; 8 von Hamburg; i131 aus Hannoͤverschen Hafen (Emden 39); g9 aus Olden—⸗ burgischen Haͤfen; ä aus den Niederlanden (Amsterdam 46); letztlich 2 Wallfischfaͤnger. — Seewaͤrts wurden an Haupt— Cinfuhr⸗A Artikeln einge führt: au Kaffee ungefähr 133 Millionen Pfd., an Zucker 17 Millionen, an Taback 14 Millionen, an Baumwolle anderthalb Millionen und an Reis 5 Millio⸗ nen Pfd.; an Wein etwa 15,000 Oxhoft. An Getreide wurde seewärts eingeführt: Weizen 125, Roggen 2291, Gerste 524, Hafer 1956 und Bohnen 202, zusammen 5093 Last. Von oben die Weser herunter kamen hier 3440 Last Getreide an namlich: 2670 Last Weizen, 2 Last Roggen, 5h Last Gerste“ 30 Last Erbsen, 157 Last Hafer und 16 Last Bohnen.
Sch we z. Zürich, 23. Dec. Dem großen Rathe des Cantons
Zürich ward am 14ten d. bei Erdffnung seiner ordentlichen Winter-Sitzung das am 8. Der. und am fuͤnfundachtzigsten Geburtstage von Herrn Hanns Heinrich Fueßli geschriebene Entlassungs⸗-Gesuch eingereicht. Ganz Deutschland kennt sei— nen ruhmwuͤrdigen Namen, der untrennbar von jenen seiner Jugendfreunde, Johannes Muͤller und Victor von Bonstet— ten, in ihren vertrauten Briefen auch schon freundlich an die Nachwelt uͤbergehen wird. Auf den Antrag des Staatsraths Usteri ward in der gedachten Sitzung des großen Raths dem ausscheidenden Herrn Fueßli der Dank des Vaterlandes fuͤr seine langjaͤhrigen schoͤnen Leistungen, mit Verbindung der besten Wuͤnsche fuͤr einen heitern Abend seines Lebens, ein— stimmig zuerkannt. In der von Herrn Usteri zur Einleitung seines Antrags gehaltenen Rede sagte derselbe: „Wenn, ochgeachtete Herren und Obere, die greisen Glieder dieser Versammlung unserer Mitte enthoben werden, so geschteht es meist durch den Tod. Heute aber will einer unserer Ael— testen, von der Last der Jahre gedruͤckt, jedoch bei noch un— geschwaͤchten Geisteskräften von Uns Abschied nehmen, und er wuͤnscht den ruͤstigen Nachfolger aus seinen Mitbuͤrgern zu ken⸗ nen, den Sie, hochgeachtete Herren, an seine Stelle rufen wer— den. Jene erstere Art der Trennung muß uns jedesmal in unbe— dingt ernste Stimmung versetzen; wir gedenken der Verdienste des Hingeschiedenen und ehren damit sein Gedaͤchtniß; wir erin⸗ nern uns, daß wir etwas fruͤher oder spaͤter doch Alle bald ihm da—⸗ hin folgen werden, wohin er voranging; aber wir haben darauf verzichtet, nochmals sein Antlitz zu schauen und seiner Stimme zu horchen. Anders verhalt sich s, wenn die Trennung durch abschiednehmende Worte geschieht, welche ein ehrwuͤrdiger Greis uns sendet, dem wir auch jetzt noch die 236. druͤcken, sein Antlitz schauen und seine Stimme hoͤren koͤnnen; dem Ernste gesellen sich hier mildere Gefuͤhle und eine eigenthuͤm— liche Ruͤhrung bei. Um die oͤffentliche Laufbahn des Hrn. Alt⸗Hbmann Fueßli zu uͤberschauen, muͤssen wir um mehr als ein halbes Jahrhundert zuruͤckblicken; dann sehen wir ihn, wie er fruͤh und schnell in Zuͤrichs alter Re erung, durch ausgezeichnetes Talent und Einsicht, durch Ge chaͤftsliebe und Geschäftskenntniß, durch Edelsinn und Beredsamkeit in die erste Reihe sich emporhebt. Die Wenigen aus uns, denen ver— goͤnnt war, damals schon neben ihm in diesem Saale zu sitzen, mogen sich nur mit Vergnuͤgen und Ruͤhrung seiner damali⸗