1830 / 8 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

46

giesischen Thron entwickelte.) Gleich entfernt, sowohl trans— montanen, als ultraliberalen Traäͤumereien das Wort zu reden, und Unpartheilichkeit zum Losungswort aufstellend, dürften wir hier den Grundsatz geltend machen: Audiatur et allera pars. Dieser andere Theil ist vorliegende Broschuͤre, Was ihren Gegenstand, die Streitfrage uber die Succession in Portugal so interessant, ja zu einer Europaͤischen Frage macht, ist, daß gerade jene extremen Ansichten in der Politik, welche uͤberall vorhanden, doch in Frankreich zur schaͤrfsten Entgegen⸗ setzung gekommen sind, bei der Lösung dieser Frage sich in die größten Widersprüche verwickeln, und um zu siegen, der 2 des Gegners sich zu bedienen genoͤthigt werden. Denn die Liberalen vertheidigen aus keinem andern Grunde Dom Pedro und seine Charte, (ob sie fuͤr Portugal paßt, oder nicht, ist eine andere, hier nicht her gehörige Frage), als weil Dom Pedro fuͤr den legitimen Erben und Souvergin Portugals nicht nur von seinem Vater und dem ganzen Hause Braganza, ohne Dom Miguel selber auszunehmen, soͤndern auch von allen Cabinetten Europa's anerkannt wor— den ist. Die Ultra-Royalisten aber, wohl fuͤhlend, daß die Rechte Dom Miguels an sich nicht hinreichend waren, um ihm Anerkennung zu verschaffen, suchten sich durch den Aus⸗ , des Volkes zu verstärken, und beriefen die Cortes von Lissabon, um Dom Pedro, ohne ihn einmal zu hoͤren, vom Throne auszuschließen. Und kann das unhaltbare Dogma der Souverainität des Volks wohl deutlicher ausgesprochen werden, als durch diese That der Miguelisten? Wenn wir aber die Vernunft der Sache fragen, so darf das Volk sich nicht in die Thronfolge mischen; sonst entsteht die verderb⸗ lichste der Monarchieen, die Wahl-Monagrchie, nur allzu leicht daraus. Und wenden wir uns an's Portugiesische Staats— Recht, so durften danach die Staͤnde nur entscheiden, im Fall der verstorbene Koͤnig keine Kinder hatte. Doch selbst dieses Recht hatten die Stande durch den Verlauf, der Ge⸗ schichte bereits verloren. Wie verletzten also hier Diejenigen, welche das Mittelalter immer fuͤr das Hoͤchste halten, die vom Mittelalter ihnen uͤberkommenen Rechte selber? Ra, das Manifest der Cortes von Lissabon, welche doch die Sache der Religion vertheidigen wollten, geht seinen eigenen Wor— ten nach, die unser Verfasser anfuͤhrt, so weit, die Religion des Eides umzustoßen, wenn er dem Wohl und Willen des Volkes zuwider sey. So erkennt Europa an dieser Streit frage, wie leicht die Extreme, eben weil sie dieses sind, in ihr anderes Extrem umschlagen, und die Wahrheit nur in der Mitte liegt.

Unser Verfasser druckt das Manifest der Cortes von Lissabon ab, und sucht es Schritt vor Schritt zu wider— legen. Der Hauptangriff gegen Dom Pedro's Rechte ist im— mer der, daß er durch die Annahme der Krone Brasiliens,

als eines fremden Reichs, die Anspruͤche auf die Krone Por- tugals verloren habe. Erstens ist aber Brasilien kein fremdes

Reich, sondern ein Schwesterland Portugals, und Portugie— sischen Ursprungs. Und ferner muͤssen die Eortes von Lissa— bon selber eingestehen, daß mehrere Beispiele in der Portu— giesischen Geschichte vorkommen, wo Kronprinzen, welche aus⸗ waͤrtige Kronen annahmen, dennoch succedirten. Auch scheint das Argument, daß beide Reiche getrennt seyn muͤßten, Dom edro nicht auszuschließen. Denn die Reiche koͤnnten getrennt eyn, und ganz verschiedene Verwaltungen haben, die Krone aber dennoch auf einem Haupte vereinigt seyn, wie Schwe⸗ den und Norwegen, Hannover und England u. s. w. In⸗ dessen die Ansicht und Meinung des Tractats, wodurch Dom Juan VI. Brasilien als unabhaͤngig anerkannte, ist doch wohl die, daß beide Reiche auch einen besondern Regenten haben sollen, und daß Dom Pedro optiren muͤsse. Indem er nun fuͤr Brasilien optirte, und der Krone Portugals entsagte, so durfte er freilich weder bestimmen, wer ihm succediren 66 noch irgend etwas anderes uͤber Portugal verhaͤngen. ollte aber demnach nun auch klar seyn, daß das Oktroyiren der Charte, (wenn er es nicht blos als Vormund und im Namen des legitimen Erben Portugals that), ein uͤber⸗

) S. Nr. 162 und 165 der Staats⸗Zeitung vom vorigen ahre, in welcher letzteren Nummer auch Auszuͤge aus der in Rede stehenden Schrift, betitelt: „Das wahre Interesse der Eu⸗

ropäischen Maͤchte und des Kaisers von Brass len in Hinsicht ö. , Angelegenheiten Portugals“, gegeben wor⸗

eilter Schritt war, so folgt daraus noch nicht, daß Dom Miguel legitimer Koͤnig sey. Das Recht allein hat uber die Successton zu entscheiden. Und hier widerlegt unser Verfasser die Stelle aus der Schrift der Cortes, wo das Recht Dom

diguels aus dem Grundsatze des Portugiesischen Staats-

rechtes erhaͤrtet wird, daß wenn ein Koͤnig von Portugal zwei Kronen auf seinem Haupte vereinigt, die getrennt wer— den sollen, der aͤlteste Sohn die groͤßere, der juͤngere die klei— nere erhalten muͤsse. Dom Juan VI. hat namlich, sagt unser Verfasser, nie die Krone Brasiliens besessen, sondern er hat Brasilien nur als Portugiesische Kolonie beherrscht. Der erste Portugiesische Koͤnig, der beide Kronen vereinigte, ist Dom Pedro. Sein naͤchster Erbe, (das ist sein Sohn, denn, obgleich junger, geht er doch, als in derselben Linie, sei⸗ ner aͤltern Schwester vor), erhalt also die groͤßere Krone, Brasillen. Der zweite, (das ist seine Tochter, Donna Maria), Portugal. Und in der That, wenn wir fragen, wer der naͤchste Erbe Dom Juans VI. nach dem Ausfall Dom Pedro's gewesen ware, so lautet die Antwort nicht Dom Miguel, sondern Dom Pedro's Kinder. Denn die aͤl— tere Linie schließt unbedingt die juͤngere aus, und nach Por⸗ tugiesischem Rechte schließen sogar die Frauen der aͤlteren Linie die Maͤnner der juͤngeren Linie aus. Auch trift es sich,

sagt unser Verfasser, daß Donna Maria geboren wurde, als

Brasilien noch eine Portugiesische Kolonie war, so daß nicht der leiseste Zweifel gegen ihr Indigenat erhoben werden koͤnnte. Nur ein Neuling in der Politik aber kann behaup⸗ ten, daß Dom Pedro durch seine Entsagung den Rechten seiner Kinder Eintrag that. Das Prinzip der Legitimitaͤt ware gaͤnzlich verletzt, wenn nicht immer ver naͤchste Erbe nach dem Entsagenden dam t unmittelbar und an und fuͤr sich an seine Stelle träͤte. Niemand darf weder zu Gunsten

noch zum Nachtheil eines Dritten entsagen. Kein Beschluß

von Staͤnden darf an diesem Heiligthume ruͤhren. Das

Entsagen gilt dem Tode gleich. Und selbst wenn, nach der Behauptung der Lortes von Lissabon, Dom Pedro schon bei

Lebzeiten seit der Unabhängigkeit Brasiliens den Portugiesi⸗ schen Thron verwirkte, so war er als todt zu betrachten beim Absterben seines Vaters; und haͤtten nicht auch in diesem Falle feine Erben ihrem Oheim vorgezogen . muͤssen? . t.

Königliche Schau spiele. Donnerstag, J. Jan. Im , ,. Goͤtz von Berlichingen mit der eisernen Hand, Schauspiel in 5 Ab theilungen, von Goͤthe. t

Königsstädtsches Theater. Donnerstag, J. Jan. Ein Tag vor Weihnacht, Ge⸗ maͤlde aus dem Buͤrgerleben in 2 Akten. Hierauf: Staberl als Freischuͤtz, Parodie mit Gesang in 3 Akten.

Auswärtige Börsen.

3 3er dzm. 31. Dec. Oenterr. Sproe. Metalliques 101. Bank-Actien 1540. Runs.

Engl. Anl. 1063. Buss. ni. Hamb. Cert 1001.

Ha mk urg, 4. Jan. x

Oeaterr. 83 Metall. I043; 4proc. 946z. Hart. - Oblig. 1354. Ban Actien exdiv. 274. uns. Engl. Anl. 1063. Russ. Anl- slamb. Cert. 10913. a. 741. Poln. pr. 1. Febr. 1173. Eng-

Nemn, der, Fele, ne; London. 29. Dec.

zproc. Quns. auf Abrechnung 95. Russ 1093. Dun. 7575. z. Brasil. 723. Port. 60. Griech. 283. Columb. 253. Me- xic. 255.

e ren 31. Dec. . sproc. Letell. 1053. Loose zu 100 Fl. 1783. Part., Ob- lig. 1331. Bank- Actien 12635. .

. Serichtig ung. . Im gestrigen Zeitungs-Blatte pag. 33 Sp. 1 3. 31 v. u. statt Verziegelung lies: „Verriegelung“. .

MNeueste BörsenNachrichten. Frankfurt a. M., 3. Jan.. Oesterr. 53 Metalliq. 1033. Bank⸗Aetien mit Div. 15297. Partial⸗Obligationen 1343. Loose zu 1060 Fl. 1390.

Paxis, 39. Dee. compt. 168 Fr. 40 Cent., fin cour. 108 Fr. 55 Cent.

Gedruckt beJ A. W. Hann.

1 *. =

2

*

Zproc. Rente per compt. 83 Fr. 65 Cent., fin cour, 83 Fr. 80 Cent. oproe. Rente per

Redaetenr John. Muitredaetenr Cottel.

ist in k Anerkennung seiner eifrigen und aus r,

Allgemeine

preußische Staats -Zeitung,

8.

Amtliche Nachrichten. Kroenik des Tages. Des Köoͤnigs Majestaͤt haben dem Postmeister Siem ens

in Iserlohn das Praͤdicat als Post⸗Direktor beizulegen geruhet.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗ Rath, Praäͤsident der Haupt⸗Verwaltung der Staͤats⸗Schul⸗ den und Chef des Sechandlungs-Instituts, Rother, aus Ober⸗Schlesien.

Abgereist: Der Fuͤrst Joseph Wre de, nach War schau.

Durchgereist: Der Königl. Großbritanische Cabinets⸗ Courier Meates, von St. Petersburg kommend, nach

London.

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

. . Rußland.

St. Petersburg, 31. Dec. Se. Majestaͤt der Kaiser haben mittelst gnaͤdigsten Rescripts vom 17ten d. dem Admi—⸗ ral Mordwinom zur Bezeichnung Ihrer besondern Erkennt— lichkeit fuͤr dessen vieljährigen ünd eifrigen Dienst die dia— nn,, des St. Andreas-Ordens verliehen.

Der Leib⸗Medicus Sr. Majestaͤt, Collegien⸗Assessor Rauch,

neten Dienste zum Ritter vom St. Annen⸗Orden 2ter Klasse ernannt worden.

Der Ober⸗Huͤttenverwalter Menschenin, welcher den Koͤ⸗ niglich Preußischen Wirklichen Geheimen Rath von Humboldt auf dessen Reise durch Rußland begleitet hat, ist zur Beloh— nung fur seine wahrend derselben geleisteten Dienste, wie auch fuͤr seinen sonstigen, von der Behoͤrde bezeugten, ausgezeich⸗ neten Diensteifer, zum Ritter vom St. Wladimir⸗Orden A4ter Klasse ernannt worden. 6.

Unterm 18. Dec. ist ein Kaiserlicher Ukas wegen Ge— halts⸗Erhoͤhung fuͤr die bei den Landtruppen und bei der

lotte angestellten 2 erschienen; es heißt darin un— ter Anderm: „Der Groß⸗-Almosenier bei den Landtruppen und bei der Flotte erhaͤlt von nun an ein Jahrgehalt von 3000 Rubeln; die ersten Almoseniere der großen Armeen er⸗ lten 26500, und der abgesonderten Armee⸗Corps 1800 Nu— jaͤhrlich; alle Almosenlere der Linien⸗Regimenter und Ba—⸗ taillone genießen denselben Gehalt und haben die Erlaubniß,

eben so viele milttairische Dienstboten zu halten, als die In⸗

fanterie⸗Kapitaine der Truppen, bei denen sie angestellt sind; die Almoseniere, die sich mit den Truppen , de der Graͤnzen des Reiches befinden, bekommen ihr Gehalt nicht 8 onst uͤblich) in Silber nach dem jedesmaligen Wechsel⸗ urse, sondern das Zwiefache der Sumine in Banknoten.“ Am 25. November um ? Uhr Morgens traf der Prin Chosrew⸗Mirza in Woronesch ein, und empfing am dara Tage die Beamten und die Buͤrgerschaft. Abends wohnte Se. Hoheit der Oper „der Konig und der Hirt bei; am 2. Der. aber, wo der Civil-⸗Gouperneur. Baron von Aderkas, zur Feier des Thronbesteigungs⸗Tages Sr. Maj. der Kaisers, nach dem Gottesdtenste ein Mittagsmahl e, konnte der Prinz, wegen einer Ihm zugestoßenen Unpaͤßlichkeit, das rn. nicht verlassen. Sein Gefolge war 6 bei der afel zugegen, bei welcher Gelegenheit die Gesundheiten Sr. Maj, des Kaisers, des Durchlauchtigsten Kaiserhauses und 2 Reisenden ausgebracht wurden. Am Abend dessel⸗ ben Tages war Ball im Adelshause und allgemeine Erleuch,

tung der Stadt. Am 8. Der, wo der Prinz sich wieder wohl

Berlin, Freitag den Sten Januar

' sche Notizen uͤber die

immer mehr

6 *

1830.

fuͤhlte, hatte derselbe zum Abschiede eine Abendgesell schaft bei sich, und trat am folgenden Mittage seine . 6 t

Am 25. December ist der General der Cavallerie und Commandeur des 2ten Infanterie⸗orps, Graf von der Pahlen, von hier nach Satunnow abgegangen.

Die hiesige akademische Zeitung macht in einem ihrer letzten Blaͤtter auf die Wichtigkeit des Kaspischen Meeres fuͤr den Handel aufmerksam. Sie sagt unter Anderem: „Das Kaüukasische Gebiet, von dem Kaspischen und dem Schwarzen Meere bespuͤlt, erhaͤlt durch beide eine leichte Verbindung mit dem Inneren des Reiches. In Hinsicht des Handels verbindet das Kaspische Meer uns unmittelbar mit Persien und koͤnnte vielleicht auch den Handel mit China und der Bucharei befoͤrdern. Auf der anderen Seite bringt das Schwarze Meer uns mit der Europaͤischen und Asiati⸗ schen Tuͤrkei und mit Griechenland in Beruͤhrung, wahrend es uns zugleich den Weg nach Aegypten und allen Ländern am Mittellaͤndischen Meere eroͤffnet. Diese so ausgedehnten Verbindungen zu Wasser gewaͤhren dem Handel des Kauka— sischen Gebietes die guͤnstigsten Aussichten, welches Land viel— leicht mit der Zeit einmal der Mittelpunkt des Handels zwi⸗

schen Asien und Rußland werden kann; wenigstens ist es

keinem Zweifel unterworfen, daß Rußland fuͤr den Ab—

satz seiner Produkte, sowohl nach dem noͤrdlichen Persien,

als nach dem Tuͤrkischen Armenien und selbst nach Ana— tollen, ein entschiedenes Uebergewicht uͤber ganz Europa erhalten kann und muß. Der naturliche, gerade und bequeme Weg auf dem Kaspischen Meere bietet uns so viele Vortheile dar, daß hierin keine Nation mit uns konkurriren kann. Das westliche Ufer des Kaspischen Meeres zerfaͤllt in den Theil desselben, der Rußland gehort und in den, der unter Persi— scher Botmaͤßigkeit steht. Der erstere erstreckt sich von 3 chan bis zur Graͤnze des Chanats Talyschin und hat außer Astrachan 6 gute enn, der letztere geht von dort bis zu den Graͤnzen von Turkmenien und bietet 5 mehr oder minder guͤnstige Landungsplaͤtze dar. Die Hauptvereinigungs— Punkte unserer Transportmittel auf dem Kaspischen Meere sind Astrachan und Baku. Astrachan hat 11 Kron- und 42 Kauffahrtei-Schiffe, zusammen mit einer Lastengroͤße von 64,060 Pud. Außerdem sind daselbst noch 232 Fischer⸗Boͤte und 10 andere Fahrzeuge. Baku hat 8 großere Fahrzeuge, mit einer Lastengroͤße von 24,200 Pud und 36 kleinere von 52, 700 Pud; außerdem befinden sich in Saljan, einem der

Landungsplaͤtze auf Russischem Gebiet, 5 Kron⸗ und 44 Pri⸗

vat⸗ n . s Journal 1 enthaͤlt histori⸗ he esse von Irbit, deren Verfasser der Civil⸗Gouverneur von Perm, Herr von Tufsiajeff, ist. Irbit war, diesen Notizen zufolge, fruher nür eine Glob ode (großes Dorf aus einer einzigen aße bestehendꝰ und ward im Jahr 1775 zur Stadt erheben. In zwei großen Feuers— bruͤnsten in den ehren 1747 und 1790 sind alle offentlichen Documente, die uber den Ursprung der jaͤhrlich dort statt⸗ findenden ¶Messe *. geben könnten, ein Raub der Flammen geworden; muͤndlichen Traditionen zufolge fand die erste Messe gegen 1630 statt. Eine in en gi, von Irbit bereits im Jahr 1628 angelegte Eisengießerei, welche die erste in Sibirien, ja selbst in Nußland war, zog nach und nach Kaufleute aus dem Innern Rußlands nach Irbit, die dort 1. ihre Wagren die Erzeugnisse der Ei⸗ sengießerei mit Vortheil eintauschten. Spater nahmen die Geschäfte durch die mit China uͤber Kiachta aun liter , , ,, durch , einer großen aus ußland über Catharinenburg nach Sibirien führenden Land⸗ straße, die im Jahr 1753 vollendet wurde, bedeutend zu. Die Messe beginnt am 7, Februar und dauert einen Monat; wie sehr sie an Wichtigkeit . hat, geht daraus her vor, daß der Werth der dorthin gebrachten 52 im Jahre