1830 / 11 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Deébats war freilich vortrefflich abgefaßt, und sprach so ziem⸗ lich das im Volke allgemein verbreitete Gefuͤhl aus; er ent hielt jedoch denselben beleidigenden Ausdruck des Mitleids uͤber den Konig, der in dem Englischen Pasquill sich findet und so sehr den Unwillen unseres General-⸗Anwalds erregt hat. Es wuͤrde voreilig seyn, aus einer Vergleichung den Schluß ziehen zu wollen, daß eine Verurtheilung durch die Jury der Freiheit der Discussion einen geringeren Schutz ge— waͤhre, als die Gewissenhaftigkeit eines Vereins von Rich— tern. Der Geist der Franzoͤsischen Richter unserer Zeit duͤrfte vielleicht ein Moment seyn, auf das nicht immer zu bauen ist; das Franzoͤsische System hat jedoch augenschein⸗ lich Vortheile fuͤr sich, wenn es zufaͤllig so entscheidet, wie es geschehen ist. Ein Verdict der Freisprechung in England ist niemals ein Beweis dafuͤr, daß die Jury, von der es abge— geben wurde, der freien Discussion . sey; es wird dadurch keine Regel fuͤr kuͤnftige Jury's aufgestellt, und soll es auch zuwei— len nicht werden; es ist vielmehr hier ein Beweis und ein Zeichen, daß die Meinungen der Jury mit denjenigen des Schriftstellers, der eben verfolgt worden ist, ganz uͤbereinstimmen. In der That, die Jury giebt durch ihren Ausspruch nur das Ver— gnuͤgen zu erkennen, daß man sich ihren Meinungen nicht offen widersetzt, sondern ihren eigenen Vorurtheilen schmei— chelt und ihre Widersacher verdammt. Das praktische Resul⸗ tat ist daher, der Presse lieber eine gewisse Freiheit zu gestat— ten; denn die Regierung ist niemals sicher, daß sich nicht unter der Jury 2 oder 3 eigensinnige Leute befinden, die gerade mit der Meinung desjenigen Schriftstellers, den sie zu verfolgen wuͤnscht, uͤbereinstimmen. Nur diejenigen sind uͤbel daran, deren politische Meinungen einer sehr kleinen Minorität im Volke angehoͤren; fuͤr sie wird der Schutz, den eine Jury gewaͤhrt, ein blos illusori⸗ scher, und dies haben auch die zuletzt verurtheilten Individuen empfinden muͤssen. Sie wurden nicht fuͤr schuldig erklaͤrt, weil ihre Sprache ausschweifend war, sondern weil ihre aus— schweifenden Worte Meinungen enthielten, die bei den Maͤn— nern, aus denen die Jury zusammengesetzt war, keinen Ein— gang gefunden hatten. Auf der andern Seite aber wird das Wr ah rl, der weisen und aufgeklaͤrten Richter, welche den Koͤnigl. Gerichtshof von Paris bilden, ein geschichtliches Precedent fuͤr alle kuͤnftigen Richter seyen; jene Maͤnner folgten nicht der Leidenschaft, sondern feststehenden Princi— pien, und sanctionirten dadurch die Freiheit von Schrift— stellern, deren Meinungen ihnen persoͤnlich zwar als tadelns— werth erscheinen, die zu aͤußern sie jedoch darum nicht fuͤr tadelnswerth erklaͤren. Sie haben nicht etwa eine Licenz fuͤr die Männer ihrer eigenen Parthei er— wirkt sie haben vielmehr Freiheit fuͤr alle auf derselben Grundlage proclamirt. Ihre Entscheidungen sind von Gruͤn— den begleitet, auf allgemeinen, fuͤr jedermann verstaͤndlichen Principien basirt, und bilden deshalb auch schon einen Schutz fuͤr jeden kuͤnftigen Angeklagten. Maͤnner, deren taͤgliche Gewohnheiten und Studien von der Art sind, daß sie da— durch vor Allem ein Urtheil nach feststehenden Gesetzen und die Gerechtigkeit selbst schaͤtzen lernen Maͤnner, die außer— dem auch unabhaͤngig sind muͤssen natuͤrlich einen großen Vortheil vor Personen voraus haben, die so unabhaͤngig sie auch sonst seyn moͤgen zufaͤllig aus gemeinen oder fri— volen Lebens -Beschaͤftigungen zusammengelesen sind. Wir können das Gluͤck, daß unsere Nachbarn waͤh— rend der letzten 15 Jahre gehaht haben, nur bewun⸗ dern. Dem durch Auslaͤnder erfolgten Umsturze der Militair⸗ Macht Frankreichs folgte die Ertheilung einer Constitution, wie sie dieses Land, dem Anscheine nach, niemals haͤtte fuͤr sich erlangen koͤnnen. Der Versuch, die Zusammensetzung der Deputirten⸗Kammer zu corrumpiren, wiewohl mit schein⸗ barem Erfolge begonnen, hat diesen Theil der Legislatur am Ende zu einem festen Damm wider jede Beeinträchtigung werden lassen. Die Pairs⸗Kammer, von der geglaubt würde, sie sey aus Maͤnnern zusammengesetzt, die sich jeder Verwal⸗ tung 86 zeigen wuͤrden, trat als eine unabhaͤngige, acht bare Versammlung auf; und jetzt hat eben die Verfolgung wegen Pasquills, ohne Einschreiten der Geschworenen, die Freiheit der Discussion auf ihren eigenen Prineipien festge⸗ stellt. Dies ist ein großer Triumph, sowohl fuͤr Frankreich insbesondere, als fuͤr Europa uͤberhaupt.“ 2 Gestern, am letzten Tage des Jahres, fand hier noch die n,, von vier Verbrechern statt, wovon der Eine sich einer Banknoten⸗Verfaͤlschung, der Andere eines Schaaf— Diebstahls und zwei des gewaltsamen Einbruches schuldig ge— macht hatten. Die Times fuͤhrt Beschwerde daruber, daß das Urtheil uͤber diese Leute, die bereits im September ge⸗ richtlich uͤberfuͤhrt wurden, und seitdem allerlei Plaͤne zur . und zum Selbstmorde, im Einverstaͤndnisse mit ihren reunden außerhalb des Gefaͤngnisses, geschmiedet hatten, erst

kann erstlich durch a, n,. und zweitens durch

jetzt zur Vollstreckung gelangt sey. „Wir sehen“, faͤhrt das genannte Blatt fort, „fuͤr ein solches Berfahren weder einen Grund der Politik, noch einen der Menschlichkeit. Was die erstere betrifft, so wuͤrde nichts den Verbrecher im Allgemei—

nen mehr erschrecken, als die Furcht vor einer schnellen Hin— richtung, sobald der Tod einmal beschlossen ist. In Hinsicht

der Menschlichkeit aber ist die Zeit, die zwischen diesen bei— den grausenvollen Epochen verstreicht, nur eine Zeit der Tor— tur, die, je mehr sie abgekuͤrzt wird, um so wohlthaͤtiger fuͤr den Verurtheilten ist. Andere Blatter nehmen von den gestrigen Hinrichtungen wieder Veranlassung, die Unzweckmaͤ— ßigkeit der in England so häufig angewandten Todes-Stra— fen darzustellen. Namentlich sagt der Sun: „Wir setzen die Gerechtigkeit nnd den Nutzen eines solchen Schausplels ganz und gar in Zweifel. Zwei der hingerichteten Verbre— cher hatten sich nur gegen das Eigenthum Anderer im Allge— meinen vergangen, und mußten doch auf dieselbe Weise lei— den, wie die beiden Anderen, die des Einbruches und des Versuches, einen Wachter ermorden zu wollen, uͤberfuͤhrt worden waren. Das Gesetz hat also in diesem Falle, wie es uͤbrigens oft geschieht, einen Angriff auf Menschen-Laben eben so bestraft, wie Verfalschung und Schaaf⸗-Diebstahl, und zeigt dadurch, daß es keinen Unterschied mache zwischen dem, der die Regierung um Geld betruͤgt oder des Nachbars Hammel stiehl, tund dem, der einen Versuch macht, des Nach— bars Blut zu vergießen. Es ist hohe Zeit, daß fuͤr die Abschaffung der Todes-Strafen, mindestens fuͤr solche Ver— brechen, die nur das Eigenthum betreffen, wenn nicht fuͤr alle Vergehen sammt und sonders, Etwas geschehe. Die Er— fahrung hat gezeigt, daß Hinrichtungen dem Zwecke, von dem Verbrechen abschrecken zu wollen, gar nicht entsprechen; daß

die große Ungewißheit daruͤber, ob sie wirklich statt finden werden, es verhindert, daß die Todes-Furcht so wirkt, wie

man es beabsichtigt, und daß endlich Verfaͤlschung, Schaaf⸗ Diebstahl, uud andere Vergehen, fuͤr die so viele unserer Mitgeschoͤpfe jahrlich den Tod erleiden, mit einer so betruͤ—

benden Regelmaͤßigkeit in jedem Jahre wiederkehren, daß kein

Zweifel uͤber die Unwirksamkeit der angewandten blutigen Strafen uͤbrig bleiben kann. Wir opfern daher Menschenle— ben nutzlos, muthwillig, ja, man kann sagen, gottloser Weise auf; mir begehen außerdem, wozu keine Gesellschaft das Recht hat, einen Akt der Grausamkeit, der eben so barbarisch und aicht zu rechtfertigen ist, als bei wilden Nationen die Niedermetzelung ihrer Gefangenen. Nothwendigkeit ist das Einzige, was es entschuldigen kann, daß Menschen dem Tode überliefert werden, und die Pflicht, das Bestehen einer solchen Nothwendigkeit zu beweisen, muß, wie einst Sir J. Mackin⸗ tosh von seinem Platze im Parlamente bemerkte, der Legis—⸗ latur, die ein solches System sanetionirt, anheimfallen. Schwer

aber in der That ist die Verantwortlichkeit einer Regierung,

die, entweder aus Unwissenheit, oder aus Vorurtheil, es fuͤr ausgemacht annimmt, daß es, außer Todes-Strafen, kein an⸗ deres Mittel gebe, das Verbrechen zu verhindern. Unser Criminal⸗Codex ist vielmehr im Silk der Rache, oder der Rachgierde, als lediglich zu dem Ende abgefaßt, das Verbre— chen unterdruͤcken zu wollen. Alles, was die menschliche Ge⸗ sellschaft vernuͤnftiger Weise thun kann, oder zu thun ein Recht hat, ist: Maaßregeln zu treffen, um sich gegen Ver— letzungen von Personen und Eigenthum zu sichern. Dies ch Hemmung des Verbrechens geschehen. Fast uͤberall auf dem Conti— nente hat es sich die Gesetzgebung jetzt vorgesetzt, die Todes—⸗ Strafen so viel als moͤglich abzu , und ihnen andere Strafen zu substituiren; uͤberall, nur Frankreich und England ausgenommen, sind die ersteren auch bereits weit seltener ge⸗ worden. Großbritanien hat zu seiner Schande, wahrend der letzten 5 Jahre, und zwar in einem immer steigenden Ver⸗— haͤltnisse, von seinen Unterthanen hingerichtet: im J. 1824: 49; 1825: 50; 18263 57; 1827: 70 und 1828; 79; zusam⸗ men also 305. Wir wiederholen es; hohe Zeit ist's, mit Hinsicht auf das, was Weisheit und Gerechtigkeit vorschrei⸗ ben, unser blutiges Verfahren naͤher in Erwägung zu ziehen. Jedesmal haͤlt das Volk sich uͤber Hinrichtungen auf und giebt es zu erkennen, daß das menschliche Gefuͤhl dadurch verletzt werde. Warum aber thut das Volk nicht mehr? Warum wendet es sich nicht mit Bittschriften an das Par⸗ lament, und sucht eine Milderung der Gesetzes-Strenge, eine Sparung von Menschenleben nach?“ .

Nieder lande.

Bruͤssel, 5. Jan. Man melbet aus dem Haag, daß der Graf von Celles auf sein Gesuch von dem Posten eines außerordentlichen Botschafters beim Paͤbstlichen *, .

ͤ eilage

69 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 11.

lassen, und daß Herr von Liedekerke, fruͤherer Gesandter bei der Schweizerischen Tagsatzung, zum Gesandten am Roͤmi— schen Hofe ernannt worden sey. .

Das gewesene Conventsmitglied, Levasseur, dessen Denk⸗

wuͤrdigkeiten vor Kurzem in Paris mit Beschlag belegt wor⸗

den sind, lebt in der Naͤhe unserer Stadt im Exil.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 29. Dec. Dem Vernehmen nach, werden sich Se. Königl. Hoheit der Kronprinz vor dem Beginne des nachsten Storthings nach Norwegen begeben. 2. In der Mitte oder gegen Ende kuͤnftigen Monats wird, wie man jetzt mit einiger Bestimmtheit behauptet, der Reichs⸗ tag geschlossen werden. Eine große Anzahl der Staͤnde⸗Mit⸗ glieder hat sich waͤhrend der Weihnachts-Ferien in ihre Hei— math begeben.

Der Staats⸗Ausschuß hat auf die Bewilligung einer Summe von 2, 820, 9000 Rthlrn. Banco, zur Erhaltung der Vertheidigungs⸗Werke Schwedens, angetragen.

Dänemark.

Kopenhagen, 2. Jan. Auf Ansuchen des General— Majors von Bassewitz, Großkreuz vom Dannebrog ꝛc., Chef des Seelaͤndischen K, ist derselbe von dem Regimente entlassen und als General-Lieutenant à la Suite bei der Armee angestellt worden. Auch ist der Chef des Juͤtlaͤndischen Regiments leichter Dragoner, Oberst von Si— monsen, auf sein Ansuchen als General-Major aus Kriegs— diensten in Gnaden entlassen worden, so wie auch der bei demselben Regimente stehende Oberst Christensen seinen Ab—

schied als General-⸗Major aus Kriegsdiensten in Gnaden er—

halten hat. Dagegen ist wiederum der beim Leib-Regimente leichter Dragoner stehende Oberst von Levetzau zum Com—⸗ mandeur des Seelaͤndischen Lancier-Regiments, und der

beim leichten Dragoner-Regiment des Prinzen Ferdinand

stehende Oberst, Ritter Wildenradt zum Chef des Juͤtlaͤndi— schen Regiments leichter Dragoner ernannt worden.

Der Kammerherr Maghus Joachim Scheel-Plessen,

Ritter vom Dannebrog und des Preußischen Johanniter⸗ Ordens, ist mit seinen Deseendenten in den Daͤgischen Lehns— grafenstand erhoben und dabei bestimmt worden, daß das Scheelsche Stammhaus Fusing im Amte Wiburg, so wie das Plessensche und von Thienensche Fideicommiß in Hol— stein, wie der genannte Kammerherr diese Guͤter und Capi— talien jetzt vereint besitzt, als ein Gräfliches Gesammtgut in die Stelle der Lehnsgrafschaft treten sollen.

Deutschlan d.

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e ,, , . 99 Paare getraut worden, weniger als im vorigen Jahre. Geboren wurden 322 Kinder, 37 we⸗ niger als im vorigen Jahre, worunter 4 Paar Zwillinge und 38 Uneheliche. Gestorben sind 289 Personen, 16 mehr als im vorigen Jahre und unter diesen 20 Todtgeborne, 84 im Isten und 2ten Jahre, 18 vom Zten bis zum 19ten, 16 vom 19ten bis 20sten, 14 vom 20sten bis 30sten, 15 vom 3o0sten bis 40sten, 19 vom 40sten bis 50sten, 28 vom 0stem bis 6Osten, 37 vom 6osten bis 70sten, 34 vom 70sten bis Sosten, 2 im SIsten, 3 im 83sten, 1 im 84sten, 2 im S6sten, 1 im S87sten, 1 im 9o0sten.

Leipzig, 8. Jan. Im Jahre 1829 wurden in Leipzig geboren 1248 Kinder, darunter 141 uneheliche; dagegen star— ben 1196 Personen, unter welchen 15 Selbstmoͤrder waren;

317 Paare wurden getraut. Die Bevoͤlkerung scheint in der

eigentlichen Stadt ab und in den Vorstäͤdten zuzunehmen, überhaupt aber die Stadt gesuͤnder zu werden, so wie die Austrocknung naher Suͤmpfe sich vermehrt.

G est err e j ch.

Wien, 4. Jan. Einer in der heutigen Wiener Zei— tung enthaltenen Anzeige zufolge, haben sich unter andern bei der Kaiserl. Armee folgende Veraͤnderungen ergeben: Joseph Graf von Radetzky, General der Cavallerie, ad latus des commandirenden Generals in Ungarn, wurde Festungs⸗Com⸗ mandant in Olmuͤtz. Se. Durchlaucht Philipp Prinz zu Hessen⸗Homburg, Feldmarschall⸗Lieutenant und commandiren⸗ der General in Galizien, wurde commandirender General in Illyrlen, Inner⸗Oesterreich und Tyrol. Ignaz Freiherr von Lederer, Feldmarschall⸗Lieutenant und Divfstonair, wurde commandirender General in Mähren. Karl Graf von Ci— valart, Feldmarschall-Lieutenant und Divisionair, wurde ad latus des commandirenden Generals in Ungarn angestellt. Karl Freiherr Kroyher von Helmfels, Feldmarschall-Lieutenant und Militair-⸗CLommandant in Ober⸗Oesterreich zu Linz, wurde Festungs⸗Commandant zu Koͤniggraͤtz und Ignaz Graf von Hardegg, Feldmarschall- Lieutenant und Divistionair wurde an dessen Stelle Militair⸗Lommandant allda. Joseph Frei⸗ herr von Stutterheim, Feldmarschall-Lieutenant, Hofkriegs— rath, interimistisch commandirender Genetal in Galizien, und Franz aver Richter von Binnenthal, Feldmarschall-Lüieute⸗ nant und Festungs⸗Commandant zu Venedig, ad interim mit der Leitung des Lombardisch⸗Venetianischen General⸗Comman⸗ do's beauftragt, erhielten die Geheime Raths-⸗Wuͤrde taxfrei. Befoͤrdert wurden: Zu Feldmarschall⸗Lieutenants, die Ge— neral-Majors: Demeter Freiherr Radossevich von Rados, Hofkriegsrath, in seiner Anstellung, und Alois Freiherr Goll— ner von Goldnenfels. Zu General⸗Majors, die Obersten: Se. Köͤnigl. 22 Gustav Prinz von Wasa, von Kaiser Alexander Infanterie, Grenadier-Bataillons⸗ Commandant; Cajetan Freiherr von Bianchi, Commandant der Herzoglich Parmaschen Truppen, in seiner Anstellung.

Die vereinigte Ofner und Pesther Zeitung vom 31. Dec. meldet: „Seit dem 2Qästen d. M., und besonders vom 2östen auf den 26sten, fiel (und fallt) hier in so großer

Menge bares und Verle Dabei war die

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ö Italien. 23 . Lateran⸗ Kirch —ĩ e die allgemeine , k Cardinal Zurla 168 jungen Geistlichen die verschiedenen Grade

der priesterlichen Weihen ertheilte. Am 18ten hielt die la⸗ a , m nn 2 oͤffentliche Sitzung, in 2 ver⸗