1830 / 14 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 14 Jan 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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haben 1932 Last

den, nebst vielen

die hohe Gnade, einige Augenblicke im

Last, Wicken und Bohnen 300 Last, Leinsaat 520 Last, Flachs 17,500 Stein, Flachsheede 3759 Stein, Hanf 74,300 Stein,

anfheede 15, 0h0 Stein, Borsten 37,500 Pfund, kaleionirte 2. 21 Faͤsser, Hanfoͤl 260 Faͤsser, Talg 200 Faͤsser. In Memel sind im Jahre 1829 eingelaufen 877 Schiffe und hierzu die als Winterlage verbliebenen 31 Schiffe, zusammen mit 111,170 Schiffslast. Davon waren 788 Schiffe, enthaltend 100,880 Schiffslast, mit Ballast eingelaufen. Zwoͤlf Schiffe Salz, 21 Schiffe 1202 Last Heringe, 8 Schiffe haben 1181 Last Steinkohlen, 24 Schiffe verschiedene Güter, 1145 Last, eingefuͤhrt. Drei einlaufenden Schiffen diente Memel als Nothhafen. Von den 865 ausgegangenen Schiffen waren beladen: 729 Schiffe mit 96,976 Schiffslast Holz— waaren, 46 Schiffe mit 3657 Last Hanf, Flachs, Heede und

Fellen, 40 Schiffe mit 3327 Last Saat, Deder und Absiebsel,

49 Schiffe mit 2303 Last Getreide, und 1 Schiff mit 20 Last Wein. 33 Schiffe uͤberwintern in Memel. Von den angekommenen 877 Schiffen waren 468 unter Englischer und 254 unter Preußischer Flagge eingelaufen. Außer den nordischen Reichen und den Niederlanden, waren die uͤbrigen aus Deutschen Hafen, nur ein Schiff war aus Frankreich, aus Rußland aber keines.

Zu Posen wurde am tzten d. das Amts-Jubilaͤum des dasigen Ober⸗Buͤrgermeisters Tatzler feierlich begangen. Nachdem am Morgen des Tages zuerst die Vorsteher der dortigen israelitischen Gemeinde, Namens derselben, dem Ju⸗ bilar ihre Gluͤckwuͤnsche, unter Ueberreichung eines silbernen Dessert⸗Service, abgestattet hatten, fanden sich spaͤterhin sammt⸗ liche Magistrats⸗Personen bei demselben ein, um ihm, mit dem in einem Fest⸗Gedicht enthaltenen Ausdruck ihrer freudigen Theil⸗ nahme und Wuͤnsche, einen sehr geschmackvoll gearbeiteten und mit einer passenden Inschrift versehenen Pokal darzu— bringen. Demnaͤchst versammelten sich die Gewerke mit ihren Fahnen vor dem Rathhause und begaben sich, den dermaligen Praͤsidenten des Municipal⸗Rathes an der Spitze, in einem feierlichen Zuge vor die Behausung des Jubilars. Der genannte Praͤsident begab sich, in Begleitung mehrerer Munieipalraͤthe und saͤmmtlicher Gewerks-Aeltesten, in die Wohnung des Gefeierten, um ihm die allgemeinen Ge— fuͤhle auszusprechen, wobei demselben zugleich als Andenken von Seiten der Buͤrgerschaft ein geschmackvoll gearbeiteter Bril— lantring mit dem Stadt⸗Wappen versehen, so wie ein voll— e . silbernes Tafel⸗Service dargebracht wurde. Außer den allgemeinen Geschenken gingen dem Jubel-Greise auch noch besondere von einzelnen Gewerken zu. Um 2 Uhr Nach mittags wurde der Gefeierte durch den Municipalitäts-Pra— sidenten abgeholt, und von demselben nach dem Rath— 1 dessen Saal sehr geschmackvoll und der Feierlichkeit angemessen decorirt war, begleitet. Hier fand sich Se. Durch—⸗ laucht der Herr Fuͤrst Statthalter nebst allen hohen Behörden des Orts ein, und uͤbergab dem Jubel-Greise den Rothen Adler-Orden 3Zter Klasse, mit welchem Se. Majestaͤt der Koͤnig die langjaͤhrigen Verdienste des wuͤrdigen Man⸗ nes zu belohnen die Gnade gehabt hatten. Die An— rede, welche Se. Durchl. bei diesem feierlichen Act hielt, schloß mit einem Lebehoch fuͤr Se. Majestaͤt, welches von allen Anwesenden mit dem groͤßten Enthusiasmus wie— derholt wurde. Naͤchstdem übergab Se. Durchl. dem Jubilar ein eigenhaͤndiges Gluͤckwuͤnschungs-Schreiben Ih— rer Koͤnigl, Hoheit der Prinzessin Louise von Preußen, Gemahlin Sr. Durchl. Hierauf hielt der Herr Ober⸗Praͤ— ident eine Rede an den Gefeierten zum Anerkenntniß seiner

erdienste, und der Departements-⸗Rath der Koͤnigli⸗ chen Regierung haͤndigte ihm mit einer kurzen Anrede ein Gluͤckwuͤnschungs⸗ und Belobungs⸗Schreiben des Collegiums ein. Auf diese Feierlichkeit folgte ein von der Buͤrger⸗ schaft im Cassino⸗Lokale veranstaltetes festliches Mahl, welches der Herr Fuͤrst Statthalter, so wie die beiden hier anwesen⸗ den Prinzen, Sohne Sr. Durchl, mit Ihrer Gegenwart beehr⸗ ten, und zu welchem die hohen Militair- und Civil⸗Behoͤr⸗ onoratioren, eingeladen waren. Nach be⸗ endigtem frohen Mahle begleitete Se. Durchlaucht der Herr Fuͤrst den Jubelgreis nach seiner Behausung und erzeigte ihm dreise der Familie desselben zu verweilen, und ihr zu dem seltenen Ereignisse

noch besonders Gluck zu wuͤnschen. Auch der Armen wurde

an diesem Tage gedacht. Die israelitische Gemeinde hatte

Gedruckt bei A. W. Hayn

Zerl. Stadt- Ob.

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nämlich eine bedeutende Summe zusammengebracht, um dafuͤr

an demselben fowohl christliche als juͤdische Arme zu speisen und Holz unter sie zu vertheidilen. Auch hatten mehrere nach aufgehobener Tafel im Cassino zuruͤckgebliebene Theilnehmer durch freiwillige Beitrage 71 Rthlr. zu Holz fuͤr die Stadt— Armen zusammengelegt. . .

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 13. Jan. Im 9Hpernhause: Maebeth, Trauer— spiel in 5 Abtheilungen, nach Shakespeare, von Spieker.

Im Schauspielhause: 1) La suite d'un bal masquè, comédie en 1 acte, par Mad. Bawr. 2) La premiere re- présentation de: Thibaut et Justine, vaudeville nouveau en 1 acte, du théatre des variétés. 3) Les perroquets de la mêre Philippe, vaudeville comique en 1 acte par Darlois. . . Donnerstag, 14. Jan. Im Schauspielhause: Erinne—⸗ rung, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von A. W. Iffland.

Freitag, 15. Jan. Im Opernhause: Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Auber. 5

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. e.

Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

Königsstädtsches Theater.

Mittwoch, 13. Jan.

Frankfurter Messe im Jahre 1297, ein Gemälde der Vor⸗ zeit in 5 Akten.

Berliner Börse. Den 12. Januar 1839.

Amtl. Fonds und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.) D, ,. n

10l1z ol 1Schtesische do. 3 1106) los 1053 bomm. Dom. do,. 5 110 Märk. do. do. 5 110

Ostpr. do. do. 5 199 Rücksl. C. d. Kmk. 76 75 do. do. d. Nmk. 76 75. Lins · Scli.d. Kmk. 777 dito d. Nmk. 777

St. · Schusi-S ch. Er. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Kurm. Ob. m. l C. Neum. Int. Sch. d.

Königsbg. do. Elbinzer do. Dan. do. in IIZ. Westpr. Pfdb. A. dito dito B. Grosshꝝ. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandhr. Kur-u. UVeum. do. 3 . ü 7 7 7

ö i . Eren s. Cour. Wechsel- Cours. pr, seni. Amsterdam 250 FI. Kurz 144 J 250 FI. 2 Mt. 1435 Hembann . , , II521 dito t 300 Mk. 2 Mt. ,, 1LStl. 3 At. 253 6 283 Paris 300 Er. 2 Mt. 823 in 29 Re 2 At. Augsburg 150 EI. 2 Mt. Breslau 100 Th. 2 Mt. 100 Thl. Uso. 150 FI. 2 Mt. 100 Rb. 3 Woch. 100 RbIl. 3 Woch. . 600 FI. Kurz

oll. vollvr. Due. .

Neue dito 20 192 Friedrichsd'or 13. 4123 Disconto .... 3 4

E L L N M N Q ,

Leipzig . Frankfurt a. M. Petersburg BN.

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 7. Jan. Oesterr. 5proc. Metall. Ions. 4proc. 945. Bank -Aurtien mit Div. 15532. Partial Obligationen 1343. Loose zu 100 FI. 182.

Hierbei Nr. 4 des Allgemeinen Anzeigers.

Redacteur John. NMitredacteur, Cottel

7

Das Pfeffer-Roͤsel, oder: Die

verspricht er, dem Ministerium auch ferner huͤlfreiche 2 . e schlagen, nicht abweiche. wi .

Alle meine.

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin,

* 14.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Ober⸗-Appellations⸗Ge— richts Rath Elsner zu Posen zum Direetor des Landgerichts in Krotoszyn zu ernennen geruhet.

* .

Zeitungs-⸗Nachrichten. Au s land.

Frankreäch. Paris, 6. Januar. Vorgestern und gestern arbeiteten Se. Maj. mit dem Praͤsidenten des Minister⸗Rathes. Gestern bewilligte der König dem Erzbischof von Paris

und dem Pair, Vicomte Dambray, Privat-Audienzen; der

Letztere hatte die Ehre, Sr. Maj. die von seinem Vater ge— tragenen Ordens-Insignien zu uͤberreichen. . Gestern war bei dem Kaiserlich Oesterreichischen Bot—

schafter, Grafen von Appony, ein glaͤnzender Ball, an wel—

chem das gesammte diplomatische Corps Theil nahm; unter den Gäͤsten bemerkte man auch Sir Sidney Smith. „Es scheint“, sagt der Constitutionnel, „daß man

im letzten Minister⸗Rathe beschlossen habe, die Kammern auf

den 2. Marz zusammenzuberufen. Das Budget duͤrfte das einzige wichtige Gesetz seyn, womit die Sesston sich zu be— 5 haben wird; die Gazette hat sogar Sorge getra— gen, uns schon jetzt anzukündigen, daß wenige Tage nach der

Eroͤffnung der Sitzungen die verschiedenen Finanz-Gesetze vor—

gelegt werden wuͤrden. Von dem Budget aber haͤngen alle 5 der Staats-Verwaltung ab; dasselbe wird also un— fehlbar zu einer lebhaften Discussion uͤber das gesammte Re— gierungs-System Anlaß geben; man wird sich z. B. fragen: ist die Kammer nicht berechtigt, zu untersuchen, ob die von ihr bewilligten Fonds auch in dem Geiste ihrer eigenen, also auch Frankreichs Majoritaͤt vertheilt, und ob die Gelder, die sie zur Foͤrderung des allgemeinen Besten dem Ministerium anvertraut, nicht vielleicht zur Belebung des Eifers der Jesuiten und zur Bewaffnung der Contre-Revolution ver⸗ wendet werden?“ Der Courrier frangais glaubt, daß es die Absicht der Minister sey, wenn sie das Budget davon tragen, die Kammer aufzulösen. Die Ga⸗ zette de France meldet, daß, einem Stadt-Geruͤchte zu⸗ olge, die in

Die Zahl saͤmmtlicher, vor und nach in der Hauptstadt ein⸗ getroffenen Deputirten soll sich bereits auf 100 e en

er Drapeau blanc beklagt sich in seinem vorgestri⸗ gen Blatte, daß er bei der Verwaltung nicht die Achtung

und die Ruͤcksichten gefunden habe, die der ihr geleistete un⸗

eigennuͤtzige Beistand wohl verdient hatte; nichts destoweniger

9 leisten, insofern es von dem guten Wege, den es einge⸗

ö azette sagt in ihrem gestrigen Blatte: „Es giebt keine Regierung ohne ein System, * System ohne eine Majorität, keine Majoritaͤt außer der royalistischen“ Der Constitutionnel meint, sie solle noch das Wort ver⸗ fassungsmaäßigen hinzufuͤgen, und er sey mit ihr vollig n, , .

Bier Tribunale erster Instanz hatten die Frage, ob aus dem ten Artikel der Charte *) lat jeden Buchdrucker die

9 Dieser Artikel lautet: „Die Franzosen haben das Re t ihre Meinungen hefannt zu machen uind 2 lassen, so⸗

Donnerstag den 14ten

aris anwesenden Deputirten der linken Seite daher beschlossen haͤtten, das ganze Budget zu verwerfen.

1839.

Januar

Verpflichtung hervorgehe, seine Pressen zu allen ihm vorge—

legten Schriften, namentlich aber zu einer Zeitung herzuge— ben, bejahend geloͤst, wogegen der Königliche Gerichtshof zu Poitiers (wie bereits vorgestern erwaͤhnt) sie in seiner Sitzung vom 30sten v. M. verneinend beantwortet hat. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes geben wir hier voll— staͤndig, sowohl den einleitenden, als den verfuͤgenden Theil des unter dem Vorsitze des Ersten Praͤsidenten des gedachten Gerichtshofes, Herrn Descordes, erlassenen Urtheils:

„In Betracht, was den Rechtspunkt betrifft, daß, wenn der Ste Artikel der Charte auch jedem Franzosen das Recht zuerkennt, seine Meinungen, unter Beobachtung der zur Un— terdruͤckung etwaniger Mißbraͤuche dieser Freiheit bestehenden Gesetze, bekannt zu machen und drucken zu lassen, man doch weder in diesem Artikel noch in irgend einem andern den ausdruͤcklichen Befehl an die Buchdrucker findet, alle ihnen vorgelegten Schriften ohne Unterschied zu drucken; daß, wenn eine solche Verpflichtung, Alles zu drucken, sich aus dem Sten Artikel der Charte folgern ließe, von zwei Dingen eins, naͤmlich jene Verpflichtung entweder in den spaͤtern organi—

schen Gesetzen ausgesprochen oder ausdrücklich vorbehalten

worden feyn muͤßte, um der Gegenstand eines noch nicht be— stehenden Gesetzes zu werden; in Erwaͤgung, daß das Gesetz allein den Erkenntnissen der Gerichtshoͤfe und Tribu— nale zur Grundlage dienen muß, und daß, wenn es diesen unter sagt ist, Reglements zur Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ordäreig ergehen zu lassen, es ihnen noch viel weniger er⸗ laubt ist, durch ihre Beschluͤsse die Luͤcken, die sich in der Gesetzgebung etwa finden möchten, auszufuͤllen, indem sie da— durch der gesetzgebenden Gewalt vorgreifen wuͤrden; in Betracht andererseits, daß man hinsichtlich der, gegenwaͤrtig dem Gerichtshof vorliegenden Frage, die in ihren Folgen fruchtbar seyn kann, nicht in der Allgemeinheit eines Princips allein die Bewegungsgruͤnde zu einer Entscheidung suchen muß; daß das von dem Sten Artikel der Charte zugestandene

Recht, seine Meinungen bekannt zu machen und drucken zu

lassen, zwei Publikations⸗-Arten in sich schließt; daß naͤmlich die Publikation ohne Huͤlfe des Drucks statt finden kann, und daß die mittelst des Drucks bewirkte Publikation die hinsichtlich der Buchdruckereien und der Buchdrucker beste⸗ henden Gesetze in Anwendung bringt; in Betracht, daß, wenn aus Gruͤnden der oͤffentlichen Ordnung und der hoͤhern Polizei es nicht Jedermann enlaubt ist, die Buchdruckerkunst zu uͤben, ein Buchdrucker vielmehr patentirt werden und den esetzlichen Eid leisten muß, sich hieraus keinesweges folgern aͤßt, daß, einem Staats-Beamten gleich, der zur Verrich— tung seines Amtes gezwungen werden kann, auch der Buch⸗ drucker gezwungen werden koͤnne, seine Pressen herzugeben, indem, was das Gesetz hinsichtlich der Staats⸗ Beamten festge⸗ setzt hat, noch keinesweges in Betreff der Drucker besteht; und daß die Tribunale in gewissen Fällen zwar . nach Grundsaͤtzen urtheilen, nicht aber Analogien aufstellen duͤr= fen, die zu den Befugnissen des Gesetzgebers 6 in Betracht, daß der von einem Drucker verlangte Eid, moge derselbe nun in dem Versprechen, nichts zu drucken oder drucken zu lassen, was die Pflichten der Unterthanen 2 23

den Landesherrn n. oder, was dasselbe ist, in dem S

der Treue gegen den

öͤnig, so wie des Gehorsams gegen die Charte und die donde G 59 .

setze bestehen, ihm unbestreitbare Pflichten auflegt, und daß die Gesetze gegen den Mißbrauch der Presse, hinsichtlich der Drucker, Strafbestimmungen bel einer Verletzung dieser Pflichten enthalten; in n, daß die Drucker im Uebertretungs⸗Falle vor das Zuchtpolizei⸗ Gericht gefordert, daß ihre Patente ihnen genommen werden koͤnnen und daß auf sie, als Mitschuldige der Verfasser in⸗

fern sie die Gesetze beobachten, welche den hraͤuchen jener Freiheit steuern . en.“ . Miß z