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der Schooner „Rabuga“ (Regenbogen) von 1 Kanonen; die Dampfboote „Opit“ (der Versuch) QOchta“, „Newa, „Kura“ und . eine Kanonier⸗Schaluppe und zwei andere Kriegs⸗Fahrzeuge.
Die h Zeitung meldet: „Am 15. (27.). No⸗ vember um 10 Ühr Morgens erfolgte durch Unvorsichtigkeit der arbelstenden Artilleristen in dem Haupt⸗Pulver⸗Magazine zu Schumla eine Explosion, wodurch nicht nur das ganze steinerne Gebäude, in dem sich 68,000 Ladungen, nebst 2000 Faͤssern Pulver befanden, sondern auch 10 Feldstuͤcke, die zur Abfertigung nach Adrianopel bereit standen . jerstoͤrt und völlig verdorben wurden, ja letztere sogar groͤßtentheils schmol⸗ zen, und wobei a8 Artilleristen, die dort arbeiteten umka— immen. In jenem Gebaͤude war auch ein Provignt-Magazin, in welchem, wie man meint, an 10,900 Saͤcke Getreide und viele andert Eßwaaren zu Grunde Lagen, Der Brand die— ses Magazins waͤhrte einen ganzen Tag hindurch, und wegen des bestndigen Auffliegens der gefuͤllten Bomben, Granaten und Brandkugeln, wagte sich auch Niemand ans Löͤschen,
wiewohl der Groß-Wesir selbst waͤhrend der ganzen Zeit zu⸗ gegen war. — Bei der ersten Explosion und dem darauf fol⸗ genden unaufhoͤrlichen Auffliegen der gefuͤllten Kugeln, die in allen Richtungen uber die Stadt flogen, entstand unter den Einwohnern und den Truppen eine heftige Unruhe und. bis man die wahre Ursache erfuhr, schrie Alles, die Russen stuͤrm⸗ ten die Stadt. Dieser blinde Laͤrm ver aulaßte viel Verwir— rung und Unordnung, die der Groß-Wesir selbst nur mit Hache stillen konnte. .
Der Kaufmann A. E. Roussatier ist zum Franzoͤsischen Consular-Agenten in Atchangel ernannt und von unserer Re⸗ gierung als solcher bestaͤtigt worden. .
us Orenburg schreibt man unterm 2ten des vorigen bestaͤndigen Handels⸗
Kokant, Taschkent
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Summe von 1,508,000 Fr. redueirt und sonach jährlich 150,000 Fr. erspart werden sollen. . l . Der Finanz⸗Minister laͤßt nachstehende, die Eroͤffnung der Anleihe der 80 Millionen betreffende Erklarung durch den Moniteur zur oͤffentlichen Kenntniß bringen: „Das Pu— blikum wird hierdurch benachrichtigt, daß der von dem Fi⸗ nanz⸗Minister im Moniteur vom 7. December auf Dienstag den 12. Januar 1830 angekündigte Zuschlag des Anlehns der 80 Millionen gegen 4procentige Renten, an dem gedachten Tage praͤcis um 12 Uhr Mittags in dem großen Audienz— Saale des Hotels des Finanz⸗Ministeriums statt finden wird. Die Submissionen werden von dem Minister nur in oͤffent— licher Sitzung entgegengenommen werden. Man glaubt daran erinnern zu muͤssen, daß sie durchaus keine eventuelle Bedin⸗ gung enthalten duͤrfen. Um jeder Erörterung in dieser Be— ziehung zu begegnen, erklärt der Minister 1) daß, da das Gesetz ihm nicht die Befugniß einräumt, die negociirten Ren⸗ ten gegen eine Ruͤckzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkte zu sichern, er sich außer Stande sieht, auf die Fragen zu ant worten, die ihm uͤber diesen Gegenstand etwa gemacht wer⸗ den möchten. Gleichwohl haͤlt er sich fuͤr berechtigt, die Mei⸗ nung auszudruͤcken, daß die Einloͤsung der 4pCtigen Rente nicht vor der der 5pCtigen, noch vor der der 43pCtigen, die, dem Gesetze vom 1. Mai 1825 zufolge, erst nach
und durch den §. 1. des Art. 3. des Gesetzes vom 19. Juni 18238 jahrlich auf 800,000 Fr. festgesetzte Tilgungs⸗
zahlt werden wird; 3) daß bis dahin, daß ein neues Gese
ciation, von den durch das obgedachte Gesetz ereirten Renten
selben Weise, denselben Verhaͤltnissen und mit derselben Be⸗ stimmung in die Tilgungs-Kasse geschuͤttet werden soll, I) daß, den Bestimmungen des Artikels 3 des Gesetzes vom J. Mai 1825 gemäß, die zur Tilgung angewiesenen Summen nicht zum Ruͤckkauf solcher Fonds ver⸗ wandt werden durfen, deren Cours uͤber Pari, d. h. über 100 Fr. steht. Paris, 6. 4 1830.“ Die hiesigen offentlichen Blatter stelle
gen uͤber das Urtheil des Koͤniglichen Gerichtshofes zu Poi⸗ tiers in der Prozeßsache des Buchdruckers Morisset gegen die Herausgeber des Journals: „la Sentinelle des deux an. Die ministeriellen Zeitungen loben dasselbe, waͤhrend die Oppositions-Blaͤtter darin einen groben Irrthum erkennen wollen. Erstere sind der Meinung, daß, wenn ein Buchdrucker
n, . herzugeben, die ,
Letztere, daß im entgegengesetzten schraͤnkt werden wurde; denn, sagen sie, wenn es in einer
ihrer wesentlichsten Rechte behindert. Die Quotidienne
keit eines incriminirten
erwaͤhnte Urtheil die tungs- Artikeln den Druck daß die ministeriellen Blatter sich auf das
setz gelten lassen will, als das letzte vom 18.
alle gesetzlichen
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Fonds zu gleichen Quoten an jedem Börsentage, vom 8. Fe⸗ bruar an bis zum 31. Dec. 1830, zur , ez
behauptet, daß es, insofern die Drucker die Verantwortlich⸗ h n, Theil mit tragen muͤß⸗ ten, eine Monstruositaͤt seyn wurde, wenn das Geseßz sie dazu zwingen wollte, Dinge zu drucken, von denen sie vorher wiss⸗ ten, daß sie ihnen eine Strafe zuziehen werden. Der Cor röier frangais a,. hat die Ansicht, daß das Eingangs Buchdrucker gleichsam zu Censoten der Journale mache, indem sie danach auch einzelnen Zei⸗ ) wurden verweigern können. Diese Meinungs-Verschiedenheit beruht e ,, Gesetz vom 17. Mai 1819 berufen, welches die Drucker, „die zu der Publi⸗ cation tafbarer Schriften mitgewirkt, und wissentlich als Mitschuldige gehandelt haben“, für jene Publication mit ver⸗ antwohtlich macht, waͤhrend die Opposition , * . gel 8. Juli 1828) üßer die periodische Presse. In diesem ist aber von einer Verantwortlichkeit des Druckers durchaus keine Rede; viel⸗ mehr macht der Ste Artikel blos die Feschaͤftsführer oder einen derselben fuͤr den Inhalt ihres Blattes verantwortlich; hen Strafen für die Publication incriminirter Ar- tikel sollen nur ihnen zur Last fallen, „mit Vorbehalt, heißt es darin, „der gerichtlichen Belangung des Ver fassers oder der Verfasfer jener Artikel, als Mit schüldiger, Die ge⸗ richtliche Untersuchung kann sonach sowohl gegen die Unter⸗
äber die Vertheilung des allgemeinen Tilgungs-Fonds ein Anderes festsetzt, diesenige Summe, die, in Folge der Nege⸗
im Betrage von 4,800,000 Fr. uͤbrig bleiben möchte, in ders
Provinzialstadt nur einen oder zwei Drucker giebt, die, wie sol⸗ ches wirklich geschehen, sich aus Furcht vor dem Vischofe, dem Präfekten, dem Maire, oder aus sonstigen Ruͤcksichten, wei⸗ gern, ein Oppositions-Blatt zu drucken, so kann dieses nicht erscheinen, und die Franzosen werden an der Ausuͤbung eines
dem 22. September 1835 beginnen darf, erfolgen wurde; 2) daß der zum Ruͤckkauf der 4pCtigen Rente bestimmte
n ihre Betrachtur⸗
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dazu gezwungen werden konnte, seine i zu jeder beliebi⸗ reiheit hierunter leiden;
alle die Preß⸗Freiheit be⸗
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Secretairs im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
Montgenet, fuͤr bankerott erklärt und juͤberall die Siegel an
zeichner der einzelnen Blätter oder Lieferungen, als auch ge— gen den oder die Verfasser der ineriminirten Stellen, inso— ern diese Verfasser zu ermitteln sind, eingeleitet werden.“
ie Drucker aller uͤbrigen Schriften, meinen die liberalen Blaͤtter, seyen sonach in einer durchaus verschiedenen Lage von derjenigen, worin der Drucker einer Zeitung sich ben me, und der Gerichtshof zu Poitiers habe, indem er das Gesetz unbeachtet gelassen, von demjeni⸗
vom Jahre 1828 ganz gen des Jahres 1819 eine durchaus falsche Anwendung gemacht. „Es ist daher zu wunschen“, so schließt der Courrier fran— agis seinen Artikel über diesen Gegenstand, „daß die Ent⸗ scheidung jenes Gerichtshofes umgestoßen werde, und hieran ist nicht zu zweifeln.“ Das Journal des Débats meint, das Recht zu publiciren schließe das Recht zu drucken in sich. „Ganz unbestreitbar“ erwiedert die Quotidienne; wer sahe aber nicht ein, daß, als die Charte das erstere mee, einfuͤhrte, sie zugleich die Bedingung daran knuͤpfte, aß der schaffe; hierzu gehoͤren aber zwei Dinge; von der einen Seite Geld, von der andern der Wille des Druckers; und weigert sich dieser, seine Pressen herzugeben, welche Macht auf Erden koͤnnte ihn, den freien Buͤrger, dazu zwingen?“ „So viel ist gewiß“, sagt das erstere Blatt am Schlusse seines Auf— satzes, „daß in diesem Theile unserer Gesetzgebung eine Ano— malie herrscht, die sich schwerlich, selbst nicht durch den Cassa— tionshof, beseitigen lassen wird; denn wie auch dieser höͤchste Gerichtshof erkennen mag, so begreifen wir nicht, wie sein Erkenntniß ausfallen soll, ohne entweder das Princip der Preß⸗Freiheit oder das der persoͤnlichen Freiheit zu verletzen. Es bedarf daher nothwendig eines reformirenden Gesetzes.“ Der National (ein seit dem Anfange dieses Jahres erscheinendes neues Oppositions,Blatt, dessen Mitarbeiter ihre Feder bisher zum Theil dem Constitutionnel liehen) enthalt Folgendes: „Vor einigen Tagen ging das Geruͤcht, der Prinz Leopold von Sachsen⸗Koburg wuͤrde sich mit der aͤltesten Toch⸗ ter des Herzogs von Orleans vermahlen; doch ist dasselbe nicht gegründet. Schon längst besteht ein Familien-Project, dem zufolge man diese junge Prinzessin mit dem Herzöge von Calabrien, Kronprinzen beider Sicilien, vermahlen will. Man versichert, daß dieser . in der letzten Zusammen⸗ kunft, die der * von Orleans in der Dauphin mit dem Könige von Neapel gehabt hat, wieder zur Sprache gebracht worden sey, und daß die Vermaͤhlung im naͤchsten Fruͤhjahre, nachdem das Nähere daruͤber muͤndlich mit dem Könige von . 6 , , unter dem Namen nes Grafen von Syrakus verabredet w ĩ = , . yre redet worden, vor sich ge
Das Journal de Paris will wissen, daß mehrere l
Pgirs, bekannt durch ihre Anhänglichkeit an die verfassungs— mäßigen Grundsaͤtze, dem Koͤnige eine Denkschrift r. hätten, die sowohl auf den Monarchen selbst, als auf den Dauphin greßen Eindruck gemacht habe. e Zahl der jungen Leute, die sich im vorigen Jahre zur Aufnahme in die Koͤnigl. polytechnische Schule haben exa— miniren lassen, beläuft sich auf 646; von diesen sind 105 als Eleven zugelassen worden. Mehrere Candidaten, die im Uebrigen sehr gut bestanden, wurden zuruͤckgewiesen, weil sie im Zeichnen zu schwach waren. Die Abreise des Vicomte von Marcellus, Unter⸗Staats⸗
n , ,, ,. Die Ausstellung der Fabrikate der Por zellan Manufac tur von Sevres im Louvre ist bis i . 6 M. ee, .
gert worden; heute will der König dieselbe in Augenschein ne) men. . .
Morena geschickt wurde, um der Expeditions-Armee den Be⸗ fehl zu uͤberbringen, die Raͤumu e e, , . .
aufzuschieben, dort ankam, waren die Truppen der Brigade
, , ,, die Kuppen fogleich wieder lantzen und ihte Kantonhizungen 3 . z. ,,. noch in Moren stehen den
Sitzung die Verwaltung des Theaters am T an, ne . ar tin in der Person des bisherigen Direktors, Barons bon
chriftsteller sich die Mittel zu drucken selbst ver⸗
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estrigen ( . ter stuͤtz
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legen lassen. Herr von Montgentt fam at sofo
diesem Urtheile unter dem Vorgeben , ,, . seit dem letzten Monate September mit der Verwaltung des gedachten Theaters nichts mehr zu schaffen habe.
Großbritanien und Irland.
London, 5. Januar. Dem Spectator zufol zt neuerdings die Rede davon, daß Herr Peel; ui 9 9 . 2 ee. von, daß Herr Peel zum Palr erho⸗
Der Globe sagt: „Wenn es si Leopold von Sachsen-Coburg auf ö. land erhoben wird, so liegt vorzügl wuͤrdiger Beweis fuͤr die hohe 3 Rußland, dessen Absichten au einen Gegenstand der E dieser M
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