1830 / 26 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

176 set Beziehung fuͤr die westlichen Provinzen unterm 25. Nov. noch die Liebe und Dankbarkeit fuͤr Seine Majestaͤt 1836 erlassenen Ordre, nach den Vorschlaͤgen des Staats, den Konig, den erhabenen Beschützer und Befoͤrderer der

Ministeriums, hiermit auch fuͤr die oͤstlichen Provinzen Fol— Wissenschaften, Kuͤnste und Gewerbe aus, sowohl in dem . . erhebenden Volksliede; „Heil dir im iegerkranz“, als beim 1) Die durch Meinen Befehl vom 22. Juni 1823 auf Ausbringen eines dreimaligen Lebehochs, wo die Begeisterung

gendes bestimmen:

die Einbringung fremder silberner und kupferner Scheide auf den hoͤchsten Grad stieg. Ein dem Vaterlande gewid⸗ münze gesetzten Strafen der Confiskation und resp. der Con— metes schoͤnes Lied diente zut Einleitung des Sr. Königl. fiskation und Zahlung des doppelten Nennwerthes, sollen e. dem Kronprinzen und dem erlauchten Koͤniglichen auch in den Faͤllen zur Anwendung kommen, wo diese Mun. Hause ausgebrachten Toasts. Auf diese reinen und lauteren

zen im Tausch oder gemeinen Verkehr gebraucht und angetrof— Ausdruͤcke der innigsten Anhaͤnglichkeit, Liebe und Verehrung folgte ein kurzer aber buͤndiger Vortrag, durch welchen den

fen werden, und denjenigen treffen, der solche ausgiebt. ein er Wenn in besondern Faͤllen der nachbarliche Verkehr oder anwesenden Mitgliedern die Leistungen des Vereins im ver

andere Umstäande eine Ausnahme hiervon erfordern sollten, flossenen Jahre in s Gedaͤchtniß gerufen, und die weniger o wird das Staats,-Ministerium darüber entscheiden. Den damit bekannten Gaͤste davon unterrichtet, so wie von dem

Metallwerth der confiscirten Münzen sollen die Armen In, Wirken und den Bestrebungen des Vereins uͤberhaupt in

stalten des Orts erhalten, in welchem die Beschlagnahme der Kenntniß gesetzt wurden. Daß der selbe fuͤr seine Zwecke thaͤtig ist, Muͤnzen stattge funden. . und sich befriedigender Ersolge dabei erfreut, ging aus diesen

2) Zur Fortschaffung der fremden Scheidemuͤnzen wird ein interessanten, die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch neh— Termin von drei Monaten bewilligt, damit die Unterthanen menden, Darstellung hervor; und der Schluß der Rede, eine sich dieser Muͤnzen entledigen und sich gegen den Nachtheil, Aufforderung enthaltend, fortzufahren in dem zweckmäßigen welcher mit der fernern Ausgabe derselben verbunden ist, ver! Wirken, und die aus der ruͤhmlichen Vereinigung der Kraͤfte wahren konnen. der Gesellschaft entspringenden nuͤtzlichen Resultate immer

3) Im Handel und Verkehr im Innern soll keine andere Be— mehr zu sichern und zu vervielfaͤltigen, mußte natuͤrlicherweise

rechnungsart, als im Preuß. Gelde, den Thaler zu 30 Silber⸗ die beifälligste Zustimmung der Gesellschaft davontragen, groschen und den Silbergroschen zu 12 Pfennigen stattfin., und einen maͤchtigen Enthusiasmus erregen. Der ernsteren ö und jede dagegen entdeckte Contravention polizeilich be⸗ Verhandlung folgten dann die Genuͤsse der geselligen freien raft werden. z

verfassung vom J90. September 1821 , wonach im Privatver⸗ Abend. Zu bedatzern war nur, daß das so geräumige kehr jede bisher erlaubte Berechnungsart ferner gestattet ist, Lokal sich doch noch zu beengt zeigte, um saͤmmtlichen Thel— hoͤrt daher auf. Kaufleute und Gewerbetreibende, welche nehmern die zu wuͤnschende Bequemlichkeit uͤberail zu ge⸗ kaufmaͤnnische Rechte haben, sollen ihre Buͤcher, wo solches wahren. 36 ; l noch nicht statt findet, vom Anfang des Jahres 18390 an, Man meldet aus Paderborn: Die neuen ver schoͤ⸗ nach dieser Eintheilung fuͤhren, widrigenfalls sie, wenn bei nerten Bau-A Anlagen und Spaziergaͤnge an unsern Wallen einer nach den gesetzlichen Bestimmungen eintretenden Vorle— versprechen im Frühjahr den besten Erfolg. n gung der Buͤcher oder daraus zu fertigender Auszuͤge eine ; * Contravention gegen diese Bestimmung fich ergieht, in eine s Strafe von 20 bis 100 Rthlr. verfallen. Wird bei oͤffentli⸗ Königliche Schauspiele. chen Verhandlungen der Verwaltungs- und Justiz-⸗Behoͤrden, Dienstag, 26. Jan. Im Schau spielhause, zum ersten⸗ Notarien, Auetions⸗Commissarien u. . w. die vorgeschriebene male wiederholt: Kaiser Heinrich Vp, historische Tragoͤdie in Muͤnz⸗Eintheilung nicht zur Anwendung gebracht, so verfaͤllt 5 Abtheilungen, von E. Raupach. der Beamte, welcher die Verhandlung aufnimmt, in eine . . Strafe von 2 bis 25 Rthlr. Rur der Wech sel⸗Verkehr bleibt Königs städt sches Theater. von dieser Vorschrift ausgenommen. . Dienstag, 2s. Jan. Der Waldfrevel, Liederspiel in 2 ) Wegen der untersagten Annahme fremder Gold- unb Aufzůuͤgen. Vorher: Schildwach-Abentheuer, Posse in 2 Akten. Silbermuͤnzen bei den öffentlichen Kassen bleiben die bisher Mittwoch, 2,7. Jan. Zum erstenmale Fortunats Aben⸗ erlassenen Bestimmungen in Kraft. theuer zu Wasser und zu Lande, Zauberposse mit Gesang Im Handel und gemeinen Verkehr sollen die fremden in 3 Akten, von Lembert; Musik von A. Muller. . Silbermuͤnzen unr zu dem Werthe ausgegeben werden dur— . . welcher ihnen in der, der Bekanntmachung vom 27sten November 1821 (Gesetzsammlung von 1831. S. 190 ff.) beigefuͤgten Vergleichungs Tabelle gegen Preußisches Geld bei— gelegt ist, und durfen sie zu einem hoͤheren Werthe bei Zah—

Berliner Börse. Den 25. Januar 1830.

lungen nicht aufgedrungen werden. Zur Annahme dieser Amtl. Fonds- und Geld Gours Zettel. (Prem ssis. Conn)

Muͤn en ist uͤbrigens Niemand verpflichtet. Wegen der in Neu⸗Vorpommern noch im Umlauf befindlichen alten Schwe⸗

disch⸗ ommerschen Mun en = f 16 r r- St. · Schuld- S cs. an,. mer ch Nuͤnzen wird besondere Anordnung er r. en r g

Ich beauftrage das Staats, Ministerium, diese Bestim⸗ 16 .

mungen durch die Gesetzsammluug und Amtsblaͤtter zur of⸗ F ; i.. faulen Kenntniß zu bringen und auf die Vesclgun . ea g s h. selben strenge halten zu lassen. Königsbg. do. Berlin, den Z0sten November 1829 Elbinger do. (gez) Friedrich Wilhelm. Hana. do. in Hz.

e . W. 4 21

Der Berein zur Befoͤrderung des Gewerb⸗ ir e B. fäetßes in Preußen beging gestern wiede‚ die Feier.. . . * Geburtstags Friedrichs des Großen und seines liftungs / Verh. Hier festes im Jagorschen Saale. Eine große Zahl Sn khh Kur · n. Neum. do gliedern nahm daran Theil, und dieser schloß sich eine Menge von denselben eingeladener Gaͤste an. Das Festmahl begann mit einem dem Andenken Friedrichs des Großen, des unsterb⸗ lichen Begruͤnders des , geweiheten Gesange, andeutend wie dessen unvergaͤngli stets fortwirkt ünd die Gegenwart beseelt. Seinem Andenken ertönte daher das kraͤftigste Lebehoch. Maͤchtiger und lauter sprach sich wo moͤglich' aber

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2 r Geld. 7 TI D777 5ST i i

1094 10097 LSchlesische do. 10653 195 Pomm. Dom. do. q 104 Märk.; do. do. 4 Ostpr. do. do. Rücksi. C. d. Km. do. do. d. Nm. Zins - Sch. d. mk. dito d. Nmł.

1100

) 2 Holl. vollw. Duc. Neue dito Eriedrichsd'or. Disconto. ..

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. Auswärtige Börsen.

Amsterdam., 19. Jan.

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33

Wien, 20. Jan. . proc. Metall. 033. 4proe. 9853. Hank. Actien 12721.

SBrbruckt bei 4. R Hayn. Redaeteur John. Mitredacteur Cottel.

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. h Unterhaltung und froher Lieder. Und so verweilte die Ver Die Bestimmung im §. 14 des Gesetzes uͤber die Muͤnz. sammlung in der schoͤnsten Stimmung bis zum spaͤten

Qesterr. 5proe, Metall. 10. Loose zu 100 FI. 224 Part, e Thatenkraft im Lande Oblig 415. Russ. Engl. Anl. 1623. Russ. Anl. Hamb. Cert. 101.

Allgemeine

preußische Staats-Zeitung.

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X 27.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der König haben dem Conditor Theo— dor . den Titel eines Hof-Lieferanten beizule—

gen geruhet. . nr Feier des Geburtstages Friedrich des Zweiten wird

die Königliche Akademie der Wissenschaften den 28sten d. M., . um 4 Uhr, eine oͤffentliche Sitzung halten.

Zeitung s⸗Nachrichten. Ausland. Frankreich.

Paris, 18. Jan. Der Constitutionnel ertheilte

vor einigen Tagen der Deputirten, Kammer den Rath, eine zwar ehrfurchtsvolle, zugleich aber auch energische

Adresse als Antwort auf die Thron-Rede zu entwerfen, um dadurch die Entfernung der Minister zu erlangen. Die Ga—

n ö in nal zette de Franee bemerkte hierauf: wenn man in England 28 z (befesti ert! ö e e 5 sessenen, welche die Restauration zu ihrem Besten consisciren schwarz aus und der Henker nehme eine Maske vor. Wegen moͤchten; wir haben weder Piken noch Kanonen, um unsere Grundsaͤtze zu verfechten; ünsere einzigen Waffen sind die

einen Konig toͤdten wolle, so scheage man das Schaffot

dieser Aeußerung wurde jenes Blatt sofort von der Opposi—

v

tions⸗-Partei heftig angefochten. Namentlich bemerkte der

vor dem Throne ist nichts als eine Maske, hinter der sie sich verbergen Wurde jemals die Schamlosigkeit weiter ge⸗ trieben? Loͤset die Kammer auf, wenn Ihr sie hasset, aber

beruft sie nicht zusammen, um sie zu beleidigen Die Depu⸗ tirten mit Moͤrdern zu vergleichen! Welche Wuth! Die

Gazette de France erwiederte hierauf zu ihrer Rechtfer⸗ tigung, sie habe nichts, als ein historisches Factum, das ma⸗ teriell in England und moralisch in Frankreich bestanden habe, angefuͤhrt, und um diese letztere Behauptung zu beweisen, gab sie gin folgenden Tage die ehr furchts—⸗ volle und energische Adresse, die Mirabeau im Jahre 1750, Namens der constituirenden Versammlung, Lud— wig dem XVI. uͤberreichte, um von ihm die Entlassung der damaligen Minister zu verlangen. „Wir kommen“, heißt es darin unter Anderm, „zu den Fuͤßen des Thrones unsere ehrfurchts volle Dankbarkeit und den Tribut niederzulegen, den wir Ihrer Liebe zur Gerechtigkeit zollen, welche der Anhaͤng⸗ lichkeit Ihrer Volker an Ihre geheiligte Person den maͤchtigsten

Grund leiht. Es ist nicht unsere Absicht, Ihnen die Wahl

Ihrer Minister vorzuschreiben; diese muͤssen Ihnen gefallen; . Ihnen zu dienen ist es nothwendig, daß man Ihrem Herzen angenehm sey. Wird aber die Nation glauben, daß

die Eintracht zwischen Ew. Majestaͤt und uns vollstaͤndig sey,

wenn das Ministerium verdaͤchtig ist, wenn man es als den Feind unserer Arbeiten betrachtet. Nachtheile aller Art ent— springen aus diesem offenen Mißtrauen zwischen. uns und den Ministern. Wir hegen mehr als Argwohn gegen ihre feind⸗ lichen Absichten und sie hegen mehr als Zweifel uͤber die Gesin— nungen, die sie in unserm Herzen an eregt haben. Darf der Fuͤrst, der ein Freund seines Volkes ist, von unseren Feinden umgeben seyn?“ Die Gazette stellte hierauf die Frage, ob, wenn es uͤberhaupt moglich ware, daß nach einem solchen Beispiele je wieder eine aͤhnliche Adresse aus einer Franzoͤsischen k hervorginge, selbige irgend in ehrfurchtsvolleren und schicklicheren Ausdrücken ab-

gefaßt seyn konnte, als die Mirabeausche? Als Antwort auf

Berlin, Mittwoch den 276 Januar

1630.

diese Betrachtung enthaͤlt heute der Constitutionnel zwei Auffätze, worin er auf den Unterschied zwischen dam als und letzt aufmerksam macht. „Wir sind keine Revolutionnairs“, sagt derselbe unter Anderm, „aber unsere Gegner, deren ver⸗ altete Ansichten wir bekaͤmpfen, muüͤssen uns dazu machen, um den gesunden Sinn der Menge zu täuschen; sie selbst wissen recht gut, daß Frankreich an keine Revolution mehr glaubt; es ist aber auch nicht Frankreich, in dessen Interesse jene scheinheiligen Royalisten dieses lächerliche Phantom ins Leben rufen. Wir fühlen vollkommen, wie langweilig es fuͤr unsere Leser seyn muß, stets dieselben Vertheidigungs-Grunde aus unserm Munde zu hoͤren, aber die täglichen Angriffe unserer

Gegner zwingen uns dazu; denn, wollten wir nur zwei Tage

auf ihre Beschuldigungen schweigen, so würden sie sofort ein Siegesgeschrei erheben und uns fur geschlagen erklaͤren. Wir , daher zum hundertstenmale, daß wir uns weder im Jahre 1739 noch im Jahre 1797 befinden, daß nicht die mindeste Analogie zwischen einem Volke herrscht, das sich zur Wieder- Erringung der ihm geraubten Rechte waffnet, und einem Volke, das sich diese wieder errungenen Rechte bewahren will. Der Erhaltungs⸗Geist laͤuft dem Re⸗ volutions-Geiste schnurstracks zuwider. Die Lage der Men⸗ schen und der Dinge hat sich seit jener Zeit voͤllig geandert. Auf dem Terrain der Charte verschanzt, stets beschaͤftigt, die Monarchie zu befestigen, vertheidigen wir uns gegen jene Be⸗

Gesetze. Wir sagen: Gesetze und kein Blut; die He⸗

CTonstitutionnel!: „Wenn also die Deputirten die Stimme rolde der Congregation dagegen erwiedern: Blut und keine

der Wahrheit zu den Fuͤßen des Thrones gelangen lassen, so sind sie Henker, die ihren König toͤdten, und ihre Ehrfurcht

Gesetz e.“ ;

Der Herausgeber des „Aviso de la Méditerranée“ Hr. Marquézy, wurde vor einigen Monaten von dem Zuchtpoli⸗ zei-Gerichte zu Toulon dafuͤr, daß er den Artikel des Cour⸗ rier frangais, worin die ewige Dauer des christlichen Glau⸗ bens in Zweifel gestellt wurde, abgedruckt hatte, zu dreimo⸗ natlicher Haft und einer Geldbuße von 606 Fr. condemnirt. Er appellirte vor dem Urtheile an den Koͤniglichen Gerichts⸗ hof. zu Aix. Dieser erkannte, daß Herr Marquszy fur die Aufnahme des gedachten Artikels nicht , da das Laͤugnen eines i,. an sich, nicht als eine Beschimpfung der Religion zu betrachten sey; dagegen verurtheilte er den⸗ selben zu der nämlichen, von dem Tribunale erster Instanz uber ihn verhaͤngten Strafe, fuͤr die Betrachtungen, die er bei der Aufnahme des Artikels aus dem Courrier fran gais hinzugefuͤgt hatte, und worin der Gerichtshof zu Aix die Ab⸗ sicht erblickte, die Staats- Religion ins Lächerliche zu ziehen. Beide Parteien, Herr Marquézy sowohl, als der General⸗ Procurator, appellirten abermals von diesem Urtheile, ersterer, weil die Anklage gegen ihn urspruͤnglich n. Verspot. tung der Religion gar nicht gelautet habe; letzterer weil das Läugnen eines von der 6e eligion geheiligten

Dogmas, seiner Meinung nach, eine gesetzlich verbotene

Beschimpfung dieser Religion selbst invo vire., Beide sind indessen gestern von dem Cassationshof mit ihrem Gesuche abgewiesen worden. Auf das Cassations,-Gesuch des General⸗

rocurgtors bemerkt der oberste Gerichtshof in seinem Er⸗

kenntnisse, daß es lediglich Sache der Tribunale zweiter In.

auß sen, zu bestimmen, ob das Läugnen eines Glaubensfaz= . in dr u l der Nebenumstaͤnde und der Ausdruͤcte, die man sich dabei bedient, eine Beschimpfung der Religion in sich schließe oder nicht. Auf das des Herrn Marquézy aber erkannte der Cassationshof im Wesentlichen, daß eine Be⸗ schimpfung der Staats⸗Religion und eine Verspottung. derselben keine verschiedenartigen Vergehen, sondern daß beide bloße Abstufungen eines und desselben Vergehens waren.

Aus einem von der Allgemeinen Zeitung mitge—

theilten Privatbriefe aus Paris vom 12. Jan. entlehnen wir