1830 / 31 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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222 33. Die Beschwerde, welche von den Mitgliedern des Stan / 2 ,,,, . men werden Asch die Elementar- Hebungs, Kosten und die Re⸗ mung wegen der zu den Stellen ber Landrdihe wahlfdhigen Per⸗- ) missisn en bestritten. 44 e sonen erhöben worden ist, hat Uns nicht anders als betremdend In den jetzt zu den Regierungs-Bezirken Koblenz und Arns. i. ,, . mm, . berg gehbrigen, chemals Nassguschen Landertheilen, war nach KRlassen der Staats Beamten zu verlangen Uns veranlaßt finden e, . , , . dannt ene men nere, Lmsebnng t, fd mer fuchs des Bespph sieuer Kataster, jedoch nicht hach dem Rein- Ertrage, fondern die Matir der Sache noch irgend eine Zusage konnte, dig St aͤdte n ́ nach dem Kapital⸗Werthe der steuerbgren Objekte ö. senommen. zd Lahtgemeinen in dehnt fil or gc gereiht gen, daß ber fn Von dem ganzen ghgeschätztzn Kapiral-⸗KWerthe hes Gru nds cke solche Beslimmung zuvßrderst das Gutachten der Provinzial-Staͤnde wurde ein, Böerthell als Steuer, Kapital! festgestitzt, un da ssetbe baͤtte erfordert werden sollen 66 . . mit dem z4hsten Theile des Betrages im, ein fachen Anfztz e Wehn Wir, nun nach alt hergehrachter in ihrer Naͤtlichkeit ĩ zber waren auf f versteuert, daß von Floren Steuer⸗Fapital 1 15 im z Fi. Fuß ,, n es dem Besten des offentlichen Dienstes und g schlagen: , 2 n mn er, . . als Steuer in simplo zu entrichten ist; die Zahl dieser zu ent= der Wohlfahrt der Kreise fuͤr entsprechend erachtet haben, daß der 1. Zur Zahlun 6 pan sespehn n, richtenden Steuer Simpeln aber sollte fuͤr jedes Jahr durch Krelg Landrath so weit immer möglich, durch ein festes und dauern⸗ , . . Oo Fl. eine besondere landesherrliche De ern n festgescht werden. des Band der Liebe sowohl, als des eigenen Interesses mit dem 2. Zur Bei ah . . ö Im Jahre tels waren in dieser Art s Sinßelsn er oben, feit Kreise verbunden sey, und wenn Wir dieses Band hauptsächlich fentlichen 2. arf erforder⸗ der Bestznabme find ledoch nüt zusgeschricben, wein zäs zt. in einem im Krefse gelegenen a bevorrechteten großen, con⸗ lichen . e ere . Simplum nür für den auß erordentlichen Aufwand der Kriegszeit gliditten und eben diefe Eigenschaften wegen dem Wechsel des stz 3. Zur Belbulfe fuͤr den Str beßimmt und auch vom Jahre i616 ab in dem Nassauschen Ge— estzers weniger unterworfenen (iründbesitz erkannt, und dieser Fenbau gaz thi is: an- 9 biete erlassen war. Für die Elementar Erhebung wurde von den rkenntniß gemaß Bestimmung getroffen paben sp hatte dies, Drei n Hin e , ö Sten crpflichtigen eine besonders Gebühr nach ien vo m ganz abgesehen von der vorbin in dem größten Theile der Pro fast ᷓxalt 1. Na ! a 4 ö. a . Gulden Steuer entrichtet, welch spaͤter durch Allerhbchste Ka⸗ dinz besfandenen Verfassung, nach welcher nur adlige Hesitzer von 5. An Kriming 6. nd! . rinets Ordre vom 12 Jult i837 in einen Besschlag von 3 pt. Ritterguüͤtern bei Landraths- Wahlen stimm- und 3 waren, 2 ehene . e. ar m e i. In der zum n. Frankfurt gehh⸗ den Städten und Landgemeinen zu einer Beschwerde um so we⸗ 9a ae, n uni ersitat . r s Stadt n endlich war die Gründsteuer ebenfalls nach niger Veranlassung geben spllen, als jede aus ihrer Mitte hervor⸗ efund Beitrag zur Unive k—ö vestimmten Saͤtzen fuͤr die klassifizirten Steuer Objekte in simplo gangene person, wenn sie zur, Erwerbung Linez solchen Gutes z nn , n. r ee len un es würden jaͤhrlich 12 Stmpla ohne andere Bei ö und Gelegenheit findet, und sich die erforderliche berb z. . 4 , J . schl ö als die Hebe- Gebühr erhoben. 64 eschaͤftzbildung verschafft, hierdurch die Wahlfahigkeit sich er—⸗ 6 edi! , dem 6, in welchen nach dert Vereinigung mit werben kann und als Wir, den Deputirten der Städte und Land⸗ Stelle gesetzt wurden 2 16 se 6 6 , ga, , e, gr * 5 6 den , die Fransösischen Finani. und gemeinen an den Kreistagen die Stimmfaͤhigkeit bei den Land- . zer⸗Kolleg 62 22**. n 8 ö . eingefuhrt waren. . orten das ganze linke iaths- Wahlen einrgumend, ihnen hierdirch ei ganz nens bachst vom zö. Mal Lösen im ganzen n fen . n, , , es . i. . , 62 r ff nn Ha e ut 31 e,, , n ,, . 7 verliehen hatzen, für welches bisheriger zärt fyrterpoten 2 e,, . . Summe T Fäiũ Fi. 77 ÆæY. dem ö e , , ,,,, 3 . , , w i 98 son * hren Dan lu r . e, war aber mittelst Allerhbchster Kabinets⸗Ordre vom 25 . 1620 Zur Aufbringung dieser Summe haͤtten etwa 134 Æær. vom Departement geschlagen war, hatte, wie oben erwahnt, die Auf⸗ 1 * jcdiglici 3 y muß daher bel der getroffenen Be- zuglelch die Fortsehung der Aufnahme bes GrundftencrKatasters chulken- Steuer Kapftal gezahlt werden muͤsen, man schrieb in— hebung der Franzzsischen Grundstener gleich mit der militairs⸗= 86. n . . 9 vorgetr⸗ Beschwerde der K dessen ,. nach der vorgefundenen Steuer. Gefetz gebung deffen fuͤr das Jahr 1816 sur 13 Xr. dus. . schen Decupation start gehabt. k 4 5 . 3 erg 2 men eschwerde der Katho⸗ in den ehemals Franzoͤsischen Landestheilen schon angefangen, in Schon gus der Berechnung der fuͤr die Provinz erforderli⸗ . Das Franzoͤsische Sl n Gystem theilte die bffentlichen Aus⸗ im,, , sf ingen, egen, en in gülen beigen, abet ge srönft wer hefoblsen worden, in babe chen Sinnen in runden Zahlen und aus der ufemmnen wertung gaben in rei Kinsten, hämlich in die durch bie algemene Stagts= ihrer Evange . geist lichen Guͤter Kasse zu entr chtenden Ab die zusicherung wiederholt, daß das Katasier auf keine Welse e derselben mit der vom Staate verlangten Summe bei dem Steuer. Verwaltun verursachten Ausgaben, in die Ausgaben der De⸗ 3 2 1 r . wird den getreuen Standen zu Erhöhung der Steuer benutzt werden solle. Die Hrn nh eur; Ausschreiben, gehet hervor, daß von eigentlichen Beischlaͤgen zu . und an bie der Gemeinen. Durch die ? 85 segeben 3 d bezcichneten Leistungen guf den, Colonge Kontingente ind daher nirgend erhbhet, die Subrepartition aber nc Prinzipal Kontingent nach bestinimten Prozentsaͤtzen keine Sesgtze war gngeordner, welche Ausgaben zu jeder diefer dres 6 , n. Beschqwerdefützfer haften nd Phat mit den Fortschrittem der Kataster- zufnahme ß * Rede war, 'aber auch der Beitrag zu dem allgemeinen Stagts⸗- Klassen gezaͤhlt werden sollten, und zur Bestreitung derselben in die Hypotheken- Bucher eingetragen sind, dieselben mithin den Veränderungen erlitten. k Aufwande hatte nicht die Ratur cines Kontißgents, war viel, waren botkmnste Cin nahme. Quellen (ugew! 6 ö t 3 . Lbargkter sentlicher Abgaben für lirchlichs Pedärfnisse zer harr, In den vormals Franzbsischen und Bergischen Land len mehr nur tine Quotitaͤt von dem sehr veränderlichen Kapitale gemeinen Staats-Aufwand wären die Einkünfte aus n Xin u; e n. Con fessien, Kelche sie urspr ung lich hatten, abgelegt und waren nach der Finanj⸗Verfaffun dieser . . 2 dreler ihrer Natur nach verschiedenen Steuern. ünbedenklich Domginen, die indirekten Steuern, die Gewerb⸗Steuer und U dafür den einer auf Grund und Boden hypothékarisch haftenden, den dirckten Steuern ein geführt, d nach Prozenten vom 9 16. hart. dahet nachdem die besondere Verwaltung des Herzogthums den Ribrigen direkten Steuern das rk le er, een enn ohe eimneinen Privatschuld angenommen haben, welche der Besitzer als pal Kontingent 2 und zur Bestreltung w 6 Westyhalen, in Folge der neuen Territorigs. Eintheflung, aufge- die jahrlich durch baz Finanz Geseß auf 3 Hern! e, . 6 gaben der Departements verwendet wurden, in den uͤbrigen Ge⸗ hört hatte, der vorgefundene Steuer-⸗Beirag ganz zu den Staats. tirte Haupt Summe der Grund, Persongl⸗ i, ,, e d. bieten fand diese Einrichtung nicht statt. 2 . Kaffen eingezogen und zit den offentlichen Ausgaben nach en Thür und Fenster⸗ Steuern bestimmt; die Departemental⸗ Aus , . Ww . t entscheidet so kann In den Fuͤrstenthunme Minden, der Grafschaft Ravensher enen Verwendungs- Art der Steuern im Wesentlichen nichts trage der Conmunal Kaffen n, , nn,, gr. alle befinden, der in den Huͤrstenthüͤmern Paderborn und Corvey und im Amte Re geändert worden. Abgesehen von dem Erlasse der Gewerbe und nen waren gußer den gen cen aus ihren K n,, Het . kenberg, welche fruher saämmtlich zu dem Kbnigreich Westphalen, Pieh Steuer, welcher mit Einfuͤhrung der neuen Klafsen- und Anthetle an der Gewerbe-Stener und Beischläcge zu den 9 oder theilweise zu dem Franzbsischen Kaiserreiche gehörten, und Gewerbe- Steuer nach den Gesetzen vom 9. Magi i829 einget te. direkten Steuern zugewiesen und oetcoys C eb un en e r,. von den neuen Landesherren neue Grundstener, Einrichtungen ten ist, find nach Einfuͤhrung der Preußischen Sals Verwaltung indirekter Abgaben) bewilligt. Außerdem wurden die Kosten der 4 erhalten hatten, setzte man gleich nach der ersten militairischen die oben zu 8 und 9 aufgeführten Posten mit 46,222 Fl. 27 r. Elementar⸗Erhebung und die Remissionen und Erlasse durch be⸗ Dcupation Ende 1313 diese Stener wieder auf den alten Fuß, Don den Etcucr-Ausschreiben des Jahres 1317 abgesetze/i worden, sondere Beisch läge aufgebracht, K wie sie vor dem Jahre 1806 verschiedenartig seit alter Zeit be Doögleich eine neue Universitaͤt in den westlichen Provinzen mit Eine Barstellung der Veränderungen, welche die Franzbst⸗ aus Staatsmitteln errichtet wurde, und die sche Finanz-Gesetzgebung uͤber diesen Gegenstand seit 5r a.

sianden hatte. Nur die vormals von der Grundstener eximirten ceichlicher Dotation

Guͤter, und die Städte, welche ehedem statt der i refer hn an Zuchthaͤnser aus den Staats- Kassen erhalten werden, so sind den 1791 erlitten hat, liegt außer dem hier zu verfolgenden Zwecke

deren Au gaben unterworfen waren, mußten die von der West⸗ noch die 360M Fl fuͤr die Universttaͤt zu Gießen, zufolge Aller⸗ fur welchen es genügt, den bei der Besttznhme vorgefiñ och r

phaäͤlischen Regierung eingefuͤhrte Grundsteuer fortentrichten, höchster Kabinets Ordre vom 19 October 1817, dem Provinzial⸗ Zustand und zwar nur hinsichtlich der Beischlaͤge, welche von und der Heitrag zus Zuchthaus Änstalt in Marlen. ber Grundsteüer zu den Departemental Ausgaben, aufgebracht

deren Hetrag jedoch bon den gesetzlichen m pCt. des Mein Er= Ichul Fonds lait Allerhbchtten Befehle vom 27. Juli isä4, dem wurden, naher zu erbrtern, da alle ubrigen Franzbsischen direl⸗

trages auf 13 pet n ig wurde. Das ganze Steuer⸗Auf⸗ schloß, nach dem Allerhöch, ffehll vom kommen gu diesen Laͤndern fließt jetzt, ohne Unterschied oder Lande Armenhause zu Benninghausen überwicsen. Dte 44,500 FI. ten Steuern zusammt den Beischlaͤgen mit der Cinfuͤhrung der besondere Bestimmung, mit alleiniger Ausnahme der spaäter ein⸗ welche das vorgefundene Bußget des Herjogthums für den Stra⸗ Stener-Gesetze vom 30. Mai i820 weggefallen sind. 2 gefuͤbrten Kataster⸗Beischlaͤge, zu den Stgats-Kassen; die Kosten endau alrssetzt, sind bis Ende 1828 ungeachtet der Aufhebung Zur 6 der ersten Occupation im Anfange des Jahres 1814 der Elementar- Erhebung tragen die Gemeinen Zu den der Vieh- und Gewerbe- Steuer, und bögleich bedeutende Stra- wurden in dem ganzen ünifange des Franzbstschen Reiches von rn e n , . Staaten getbrte das Herzogthum West= en Anlagen auf alleinige Kosttn des Stagts ausgeführt wor. der Hrundcteuer, außer den Hebe⸗Gebähren und den Kommu⸗ pbalen ünd die Ghrafschaft Wittgenstein, In der leßteren, deren ben, rats haßzig zu diefem Zweck und zur Perzinsung ünd Til, nas-Reischlaägen, folgende Centimes addftionnels allgemein er= ,,,, , vor der Besttznahme von det dez Hersogthu9m g West⸗ gung der übernommenen Wegebgu⸗Schulden verwendet und erst hoben: r . phalen vd z inn, war, besteht für die Grunösseuer ein Re⸗— nuit dem Jahre sg, wo die verordnete Ausgleichung der Grunde 1. ntal⸗ Aus⸗ partitions Fuß, der sich in das Alterthum verliert. Nach der Steuer der katastrirten Bezirke eine andere Dis no ition noöthig 17 Cent. e den. 6 eie, Mediatistrung wurde die Grundsteuer erhöhet und zu dem Ende machte, ist solche durch Allerhdch ße Ordre vom 24 September 1828 1 Endlich haben Wir befohlen, daß Unserg getreuen Stände bei ein Probisorium erlassen, welches den mongtlichen eren, jeder n der Art getroffen worden, daß der auf die Grund- Steuer fal. ibrer irn e n n , von dem, was in Folge Unserer vor⸗ Gemeine des 9 festsetzte und dabei die Versicherung ent lende Betrag auf 17,106 Rthlr berechnet, die zur Verzinsung der fentlichen Gebäude und zu verschiedenen , . e, ,, sFungen söeiter verfügt werden wird, wiel, 2 nach Beendigung der zugleich in der naͤmlichen Art und Amortifation der vom Staate übernommenen Wegebau, Ausgaben , , . werden, und haben Wir zu Urkunde dieser Unserer wie in essen angefangenen Steüer⸗Regulirung, eine Berech⸗ Schulden nöthige Summe von 6709 Rthlr aug zogen, der Rest 3. zur Deckung der Remissio nen und Ausfaͤlle. Allerhöͤchsten Resoluttonen 9 enwaͤrtigen Landtags, Abschicd aus, nung, ob daz Provisortuüm zu hoch oder zu niedrig sei, angelegt, Sn ig,äbtz Rthke aber von dem Gründstener Verrage ausge. . h as ga mscr. fertigen lassen und A . Sclbst voüzogen; bleiben im Uchri. und je nach dein sich, das Eine oder das Ander ergeben würde, sondert ist. Letzterer Betrag wird bis zur Bekanntmachung eincr ö me. gen Unsern getreuen Standen in Gnaden gewogen. 91 , oder Nachzahlung statt sin den solle. Die Steuer⸗ allgemeinen Wege Ordnung, oder bis zu einem anderweit zu 3 65 Cent. ung war zur Zeit der Besitznahme noch nicht beendigt e'nnlaffen den Beschluffe der Stande, durch einen besondern Bei- Außer diesen fortdauernden und sich gleich bleitzmnden 26 Cen⸗ times waren noch in Folge besonderer auf den Antrag der De⸗

n r, ꝛ— 5 das „lum 1st daher derbechalsen worden. . lng! ur Grundsenc' aufgebracht und in den Graͤnzen de

J , m n n,, ,, . , , . . . (go. be. werden! J partemental- Käthe erlassener Kaiserlichen DYekretz in einzelnen * geß) g eie y rich Wilte im, Kre nahme eines proviso rischen Grun dstener⸗ atasters angefangen Ohne specielle Bestimmung fließen daher zu den Staats⸗ Drpartements, oder in mehreren . außerordentliche Bei⸗ can rie Wilheim, ronprinz. und im Jahre ißti beendigt worden Der nach den auügensm Kassen außer dem oben angegebenen 4lgemeinen Beitrage, hur schläge ausgeschrieben, hauptsaͤchllch zu neuen Kangl- und Deich. . , e g m. menen Grundsäten ermittelte sieuerbare Rein- Ertrag ergaß die el Summen, welche durch die Grundsteuer zur Verzinsuüng der Anlagen und zu dem Bau der Straßen dritter Klasse und der . Hake. . Danckesmann,. v. Met; 2 , , nls, m8 gi. in Glne cbenfals tern ommenen Schuiden des Heriogthüm(,. Der artemental. Straßen, . er m, e. , Holt. . Dane . e izt waren ferner dis Vorarbeiten ät zu den Kriminal -⸗Kosten, 79 unvorhergesehenen Ausgaben und Wahrend der Verwaltung der , durch Gou⸗ . cwerbe und Viehstener vollendet und durch die⸗ zur Bezahlung der zum dffentlichen Bedarf erforderlichen Fuh- vernements wurden im Jahre 1815 die 2 Tentimen für Nemise Es wurden big Ende iseß von jedem sionen und Ausfälle auf à erhbhet, fur das Jahr 1816 aber durch

((selben für diese Steuer eine Rein-Ertrags⸗ . ken noch aufkommen, w. ide in jel Summe von.... 8. 539,535 Fl. Gulden des feit 1815 durch Reklamatisnen sehr verminderten Verordnung vom 24. November 1515 in faͤmmtlichen zu dem

err D , 7 Steuer Kapitals 12 Xr, erhoben. Ans dtesem Steuer. Auftom. Aach ener zouvernements⸗Bezitke gebzrigen kandes heilen, die