1830 / 32 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

2 Centimen mit dem Steuer ⸗Kontingente nicht abgesetzt

worden; 54 . . die in der Provinz Westphalen aufkommenden Beischlaͤge waͤ⸗ ren für den Wegebau bestimmt gewesen, und dessenunge⸗ achtet deren Betügg jetzt zu den Staats⸗Kassen de e n. es werde eine viel fache Verschiedenheit der Steuer-Beischlaͤg in dieser Provinz auch ferner fortdauern, saͤmmtlich mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Wenn e, unterstützung des Gesuches um Erlaß der Grundsteuer⸗Beischlaͤge angeführt wird, . die Zusatz Centimen waͤren ein in Deutschland unbekann⸗ tes, rein Franzöͤsisches aus der Revolution entstandenes Abgabe⸗Institut, eine Folge der durch die Revolution ver⸗ ursachten Zerrüttung des innern Haushalts der Provinzen, der Kon fiskationen ihres eigenthüuͤmlichen Vermögens und des Geistas der centralisirenden Buͤrcaukratie unter dem

Kaiserthume, ö :

so enthaͤlt die staͤndische Schrift selbst die Widerlegung dieser Be⸗

hauytung. . Aus der als Beweismittel allegirten Stelle eines am 6. Fe—⸗ . 1791 in der konstituirenden Versammlung gehaltenen Vor trages: . ; ö . Les propinces et gèensralités de l'ancienne di- vision du royaume, outre les impoxzitions de tout

enre qui les grevaient, payaient par supplé ment“

(es deèpenses de leurs chernins, plusieurs eonstrietions de bätimens, Jentretien d'une grande partie des églises, la milice et fruix de collecte ete., .

geht nämlich gerade hervor, daß schon im alten Frankreich und

vor der Revolution von den Provinzen Supplementar Steuern

zu ihren Ausgaben aufgebracht werden mußten, und im Verfolge der . wird sogar gesagt: ö

auch in den andern Provinzen des Preußischen Staa⸗

tes Zuschlaͤge zur Grundstener vorkommen, welche urspruͤng⸗

lich zur Bestreitung gewisser, gegenwaͤrtig aus allgemeinen

Staats⸗Fonds zu leistenden Ausgaben bestimmt gewesen, ist nicht zu bestreiten; denn auch in den hiesigen Provinzen

. solche Zuschlaͤge in der vor 1806 geltenden Steuer⸗ Verfassung vor, wie die Steuer⸗Etats von Kleve und Mark i 23 Jahr 171 und fuͤr Muͤnster fuͤr das Jahr 1793 eweisen.

Indessen kann es bei einer Berechnung des Grundstener⸗ Koni nls der westlichen Provinzen nach der ausdruͤcklichen Be— stimmung des (Gesetzes vom 30. Mai 1820 nur auf die vorgefun— dene gesetzliche Verfassung, nicht aber auf den Ursprung der Zu⸗ lags Centimen ankommen, welche letztere ubrigens mit der in Frankreich spaͤter verfuͤgten Einzichung des Gemeine⸗Eigenthums nichts gemein haben, und deren Anordnung einem Cemrralisations⸗ System in der Verwaltung, durch die dadurch bewirkte voͤllige Absonderung der allgemeinen Staats⸗Ausgaben von dem Depar⸗ temental⸗ und Lokal Aufwande, geradehin entgegen stehet. Es laͤuft im Wesentlichen auf Eins hinaus, ob, wie es in aͤlterer Zeit in vielen Staaten zu geschchen pflegte, die einzelnen Provinzen bestimmte direkte Stener⸗ Summen zu den allgemeinen Staats⸗ Beduͤrfnissen bewilligen, und mit diesen zugleich die Kosten ihrer eigenen Verwaltung fur sich aufbringen, oder ob nach der Fran⸗ zösischen Einrichtung ein allgemeines Steuer Kontingent fuͤr bas ganze Reich festgestellt und repartirt, fuͤr die Departemental⸗Ver⸗ waltungs⸗Koösten aber besondere Beischlaͤge angeordnet werden, oder ob endlich nach dem jetzigen Preußischen Finanz⸗Systeme das Steuer- Aufkommen ganz zu den Staats Kässen fließt, aus denselben der Central⸗ und ,,, , , de,. be⸗

stritten und nur in den Etats und Rechnungen gesondert wird. Die letztere Einrichtung hat nur den Vorzug der Einfachheit und der groͤßern Gerechtigkeit, indem der Reichthum und das Sttuer⸗ Aufkommen einer Provinz nicht immer mit ihrem Flaͤchen⸗-In⸗ . und Verwaltungs ⸗Aufwande in richtigen Verhaͤltnissen ste⸗ en, und mithin, wenn jeder Provinz ihre auf allgemeinen Anord⸗ n beruhenden Verwaltungs- Kosten zugewiesen werden, die wohlhabenden Provinzen solche ö mit Leichtigkeit tragen, die aͤrmern aber dieselben mit doppelter Anstrengung nicht aufzubrin⸗ gen vermögen, ein Umstand, der, wie das oben erwaͤhnte Gesetz

vom 21. September 1812 erweiset, gerade in Frankreich eintrat,

und eine Ausgleichung und Uebertragung der Fonds noͤthig machte. Aber auch nach der jetzigen Preußischen inan. Be fi lf n! 2. den besondere Auflagen in einzelnen Bezirken zur Unterhaltung der Deiche, der Landstraßen, der Armen⸗ und Frren Anstalten und anderer Anlagen, welche nur zum Vortheil eines Kreises, Regie—= rungs- Bezirkes oder einer nn Provinz gereichen, immer nö⸗ thig bleiben, bestehen überall wirklich aus aͤlterer und neuerer Zeit, und sind nach S. 15. des Gesetzes uber die Einrichtung des Ab— gahe⸗Wesens vom 30. Mai 1830 ausdrücklich autoristrt.

Auch der Meinung, es habe das eben angefuͤhrte Gesetz vom 39. Mai 1829 nur die Beibehaltung der Grundstener⸗Kontingente, nicht aber der oft gedachten Zulaͤgs-Centimen angeordnet, und als sey durch die alleinige Fortdauer der Grundsteuer - Beischlaäͤge das Grund Eigenthum vorzugsweise und ungleich belastet, wird man nicht beiteten konnen. Das Gesetz vom 3. Mai 1820 be= stimmte allerdings den ümfang fämmtlicher Abgaben, welche fuͤr ben Staats Bedarf erhoben werden follten; indem es aber bie fernere Erhebung ber Grundstener in ihrer gegenwartigen Ver⸗

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Gedruckt bei A. B. Hayn

Part. Ohlig. pr. ult. 1373. Bank- Actien Engl. Anl. desgl. 1083. Russ. Anl. lamb Certiße. 1041. Poln. pr. 1. Fehr. 1225. Din. 743. ; . ö

Part. Ublig. 1373. Bank- Actien 12853. e *

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fassung vorlaͤusig verfuͤgte, schloß es darin ohne Unterschied der Benennung saͤmmtliche Steuern dieser Art ein 5 zu

den Staats Kassen flossen, oder mittelst deren Ausgaben bestritten

wurden, die die Staats⸗Kassen bereits uͤbernommen hatten oder spaͤter uͤbernahmen. Die n,, lassen hieruͤber keinen

Zweifel, und eine Praͤgravatlon des Grund⸗Eigenthums war hier⸗ bei nicht denkbar, da nur das Bestehende , , bh ch len wurde, die neu eingeführten direkten Steuern aber zur Deckung des erhoͤheten Bedarfs bereits so abgemessen werden mußten, da

sie den Ertrag der dagegen uf obenen Personal⸗, Mobiliar⸗ und Gewerbe⸗Abgaben, enn. und in, d,, . net, uͤberstiegen, das vorhandene Verhaͤltniß mith Falle

n in keinem verletzt wurde.

Die Grund⸗Eigenthuͤmer wärden nur dann be⸗

ngchtheiligt worden seyn, wenn, wie nicht geschchen ist, die Bei⸗

schlaͤge zur G schlaͤge zu den aufgehobenen uͤbrigen direkte

rundsteuer um den Betrag der ,,. Bei⸗ n ] worden waͤren.

gaben erhöͤhet

Nicht einzuschen ist ferner * wie aus der Vereinigung der ju

den Departemental⸗Verwaltungs⸗Kosten aufgebrachten Beischlaͤge

mit den Steuer Kontingenten den n , ,, in Be⸗

zug auf die Bestimmung des 8. 4. des Gesetzes vom I. Mai 1836 nach welcher die Grundsteuer den fuͤnften Theil des Rein. Erta⸗

ges nicht uͤbersteigen soll, ein Nachtheil erwachsen könne; da ger 1

rade durch diese Vereinigung den Stener-Betrag erhöhet ist, gegen den Rein⸗Ertrag balancirt werden soll, die Rechnung si

mithin fuͤr die Besteuerten guͤnstiger stellt; denn fruͤher konnte hic

Einrechnung der Zulags-Centimen bei Vergleichung der Steuer mit dem Rein⸗-Ertrage in Zweifel gezogen werden, da nach dem

gedachten 8. 4. Bezirks⸗Abgaben nicht in Anschlag gebracht wer⸗

den dürfen.

Ob endlich die Grundsteuer in den fruͤher schon Preußischen Landestheilen der Provinz Westphalen, nach Abzug des auf das staͤdtische und sonst eximirte Grund⸗Eigenthum fallenden Antheils,

gegen isos wirklich erhöhet worden, ob dadurch das Verhältniß

egen die uͤbrigen Provinzen, wenn, wie sehr zu bezweifeln, ein

olches je bestanden, unter i, , der Fortschritte der e

Kultur und der hoöͤchst betraͤchtlichen Zahl der nen entstandenen Gebaͤude in den Rheinisch⸗Westphaͤlischen Landern, verletzt wor⸗ den, oh das Grund-Eigenthum dort uberhaupt zu hoch belastet sey, und ob mithin gus diesen Gruͤnden ein Steuer Erlaß oder eine Stener-Ausgleichung mit den bͤstlichen Provinzen nothwen dig sey, sind Frggen, die den hier vorliegenden Gegenstand nicht unmittelbar berühren, und die ohnehin bei der Berathung uͤber einen anderen die Aufnahme des Grundsteuer-Katgsters und die Steuer-Anzgleichung mit den oͤstlichen Provinzen unmittelbar be⸗ treffenden staͤndischen Antrag zur Erdorterung kommen werden. Berlin, am 3. November 1829. Der Finanz⸗Minister. v. Motz.

Königliche Schauspiele.

Montag, 1. Febr. Im Opernhause, zum erstenmale wie— derholt: Die Belagerung von Korinth, lyrisches Drama in 3 Abtheilungen, mit Ballets vom Koͤnigl. Balletmeister Titus; Musik von Rossini. (Hr. Rozier wird hierin tanzen.)

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛe. .

Die bereits verkauften und noch zu verkaufenden Billets

zur Oper: Die Belagerung von Korinth, sind mit Dienstag

bezeichnet. Dienstag, 2. Febr. Im Schauspielhause: Kaiser Heinrich VI., historische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. Mittwoch, 3. Febr. Im Schauspielhause: Mas kirter Ball. Freitag, 5. Febr. Im Opernhause Fernand Cortez, große Oper in 3 Abtheil., mit Ballets; Musik von Spontini.

Königs städtsches Theater. Montag, 1. Febr. Zum erstenmale: Die Majoratsher— ren, Hriginal⸗Melodrama in 3 Akten von K. v. Holtei; die Musik ist arrangirt von Hrn. Kugler.

Auswärtige Börsen. Amsterdain. 26. Jam. 3 Oesterr. 5proc. Metall. 1017. Loose zu 1090 FI. 224. Part.

Oblig. 414. Russ. Engl. Anl. 1623. Russ. Anl. Hamb. Cert, 1013.

! 3 n 29 . ĩ Oesterr. 5prog. Metall. pr. ult., 1045. 4prog. pr. Felr. 961. w 1 izr! Russ.

5

St petersburg, , Loudon 1057. 3. IIamburg 98. Silber 36 Kop.

Wien, 265. Jen. Aproc. 96.

roc. Metall. 103. Loose za 100 FI. 1853.

Nedaeteur Joh n. M teedac eu Gottel.

All ge.

preußische Staats-Zeitung.

meine

Amtliche Nachrichten. KRrenik des Tages. *

Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem General-Lotterte⸗Kassen⸗

Kontroleut Hulbe den Hofraths-Charakter zu verleihen und das fuͤr denfelben ausgefertigte Patent Allerhoͤchst Selbst zu vollziehen geruhet.

Die oͤffentliche Sitzung der Königl. Alademie der Wis⸗ senschaften zur Geburtstagsfeier Friedrichs des Zweiten, am

258. Fanuar, ward durch die Anwesenheit Ihrer Koͤniglichen

Hoheiten des Kronprinzen und des Pingen Wilhelm verherr— icht. Nach der Eroͤffnung durch den Secretair der mathe— matischen Klasse, Herrn Encke, las Hr. Aneillon: über das Verhältniß des Idealen zur Wirklichkeit, und Herr Wilken eine Fortsetzüng der Abhandlung über das Ver— hältniß der Ruffen zu den Byzantinern im Mit— telalter.

4 Zeitungs-RNachrichten. M ung f gn d. Frankreich. .

Paris, 25. Jan. Gestern nach der Messe hatten der Praäͤfekt des Seine⸗Departements und die zwoͤlf Maires von Paris mit ihren Adjunkten die Ehre, dem Köntge im Na— men der Armen fuͤr das denselben uͤberwiesene Geschenk der Ho, 000 Fr. und Namens saͤmmtlicher Bewohner der Haupt—

stadt fuͤr die von Sr. Maj. verkuͤndigte Absicht, der (gestri⸗

gen) Vorstellung im Opernhause in Person beizuwohnen. ih⸗ ren Dank darzubringen. Auf die Anrede, welche der Graf von Chabrol an den Monarchen hielt, erwiederten Se. Maj. „Man ist Mir keinen Dank schuldig; Ich bin nur den Ein⸗ gebungen Meines Herzens gefolgt.“ Ueber jene Vorstellung selbst liest man im Moniteur, gleich hinter dem Hof⸗Artikel, Folgendes: „Unsere Leser werden sich nicht wundern, daß wir heute diesen ungewöhnlichen Platz wahlen, um uͤber eine Theater-Vorstellung Bericht zu erstatten. Es handelt sich in— dessen diesmal weniger um eine solche Vorstellung, als um ein Schauspiel, wesches alle Herzen mit den sanftesten Re—

. erfuͤllt hat; es handelt sich darum, die Beweise der

iebe und Dankbarkeit zu schildern, die der hoͤchsten Macht im Staate, begleitet von zweien ihrer edelsten Attribute, der Wohlthaͤtigkeit gegen die Armuth und der Aufmunterung des ausgezeichnetsten Talents, zu Theil geworden sind. raum hatte die Hauptstadt in Erfahrung gebracht, daß der Koͤnig die Vorstellung im Opernhause durch seine Gegenwart ver— herrlichen wuͤrde, als sich von allen Seiten die beispielloseste Theilnahme zeigte; die Billet-Verkaufs-Buͤreaux hatten eine foͤrmliche Belagerung zu bestehen, und trotz der erhoͤhten Preise wurden Logen und Parquet wegen des milden Zweckes und weil man wußte, daß man das erhabene Antlitz des Mo⸗ narchen zu sehen bekonimen wurde, in unglaublich kurzer Zeit verkauft. Am Tage der Auffuͤhrung selbst zwischen 6 und 7 Uhr fuͤllte sich der herrliche Saal der großen Oper schnell mit Allem, was Paris an bedeutenden Personen des In— und Auslandes in sich faßt, wobei sich namentlich das schoͤne Geschlecht durch eine eben so reiche, als sorgfaͤltig gewaͤhlte Toilette auszeichnete. Um 73 Uhr trat der Monarch in die

roße Königliche Loge. Sofort erscholl der tausend faͤltige gin Es lebe der 2 Aus der ausdrucksvollen Gebehr— de, womit Se. Maj. Sich gegen das Publikum verneigten, konnte man deutlich erkennen, daß Hoͤchstdieselben durch diese unzweideutigen Beweise der Liebe Ihres Volkes tief bewegt

1830.

wurden. Nachdem der Konig Platz genommen, zu Seiner Rechten der Dauphin, zur Linken die Herzogin von Berrh (der Herzog von Orleans befand sich mit seiner Familie in seiner etgenen Loge), begann die Vorstellung mit dem zwei⸗ ten Akte des „Tankred“. Bei dem ersten Erscheinen der Mlle. Sontag, schien es Anfangs, als ob die der Gegenwart des Mo— narchen gebuͤhrende Hf e, den Beifallsruf der Versamm⸗ lung zurüͤckhalte; als aber Se. Maj. selbst das Zeichen dazu gaben, erscholl ein stuͤrmisches Bravo! wodurch die große Sängerin die Ueberzeugung gewinnen mußte, daß das Publi— kum den schoͤnen Gebrauch, den sie zuletzt noch von ihrem seltenen Talente mache, dankbar anerkenne. In jenem Akte befindet sich das treffliche Duett zwischen Mlle. Sontag und Mad. Malibran, welches diesmal mit einer Vollendung und Präcision vorgetragen wurde, wovon man bisher noch kein Beispiel gehabt hatte. Die Wirkung, die dasselbe hervorbrachte, läßt sich nicht beschreiben. Im zweiten Akte des „Moses“ traten die ersten Tänzer und Taͤnzerinnen der großen Hper auf. Das herrliche Finale dieses Aktes wurde mit dem schön— sten Ensemble executirt. In dem ersten Akte des „Don Juan“, welcher den Beschluß der Vorstellung machte, erwarb das beruͤhmte Masken-Terzett sich auch diesmal den allge— meinsten Beifall. Als das Schauspiel beendigt war, erhoben Se Maj. Stich und verließen unter dem abermaligen Ruf: „Es leer der Koͤnig! die Koͤnig!. Familie! Es leben die Bour— bons“ den Saal. Man versichert, daß diese Vorstellung, welche dei uns in schoͤnem Andenken bleiben wird, uber 50, 90909 Fr. eingetragen habe. Wir behalten uns vor, den Ertrag nachträglich genau anzugeben.“ Der Graf Demidoff hatte fuͤr seine Loge 2000 Fr. gezahlt.

Auf die (diesmal von dem Journal des Débats) wieder holt gegen den Polizei⸗Prafekten, Herrn Mangin, angebrachte Beschuldigung, daß er dem neuen Armen- und Arbeitshause keine Bettler zuschicke, hat derselbe ein Schreiben in das ge⸗ dachte Blatt einruͤcken lassen, worin er bittet, ihm doch das Gesetz zu zeigen, kraft dessen er einen Armen zwingen konne, sich in jene Anstalt zu begeben; er selbst halte sich nicht hierzu berechtigt; Jedermann wisse, daß es hoͤchst schwie⸗ rig sey, einen Armen zu bewegen, daß er in irgend eine An⸗ stalt, wo er arbeiten muͤsse, eintrete; er ziehe es gewoͤhnlich vor, sich durch Betteln zu ernähren. Diese Erfahrung bestä⸗— tige sich jetzt aufs Neue; es sey allerdings sehr zu beklagen, daß man einen Bettler gesetzlich erst dann einer Armen⸗An—⸗ stalt uͤberweisen duͤrfe, wenn derselbe hierzu gerichtlich verur= theilt worden sey, und es waͤre wohl zu wuͤnschen gewesen, daß man statt dessen den Behoͤrden die Befugniß eingeraͤumt haͤtte, jeden auf der That ertappten Bettler ohne Weiteres nach einem Arbeitshause zu schicken und ihn erst dann wieder zu entlas⸗— sen, wenn er sich eine gewisse Summe Geldes zu seinem Unterhalte erworben habe. Da inzwischen solches nicht er— laubt sey, so koͤnne man ihn (Mangin) fuͤr das Mangelhafte in der Gesetzgebung nicht verantwortlich machen. Im Uebri— gen, so habe er fuͤr das neue Armenhaus Alles gethan, was in seinen Kräften gestanden, und er fordere Jeden heraus, ihm irgend eine Nachlaͤssigkeit von seiner Seite nachzuweisen.

Bei Gelegenheit des Jahrestages des 21. Jan. hat der Minister des Innern einem jeden der zwoͤlf Maires der Haußtstadt 1005 Fr. zur Vertheilung unter die Armen uͤber⸗ sandt. ö w, d, Die Stadt Straßburg hat ihren aͤltesten Gelehrten, den beruͤhmten Philologen Dr. Schweighaͤuser verloren; derselbe ist am 19ten d. M. im S7sten Lebensjahre mit Tode abge⸗ gangen. Herr Schweighaͤuser war die 6 der Straßbur⸗ ger Akademie, einer der beruͤhmtesten Professoren der Uni⸗ versität von Frankreich und einer der ersten Hellenisten von Europa. . * wischen einem der Redacteurs des National / und ei⸗

hem Rebacteur des „Drapeau blanc“ hat gestern fruͤh ein

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