1830 / 36 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ner Rechtfertigung zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. Der⸗ selbe weicht indessen in der Sache selbst nur ganz unwesent⸗ lich von dem zuerst von der Gazette des Tribunaux gegebenen Texte ab; die Stelle, woruͤber die Oppositions-Partei sich am meisten beklagt, lautet darin wie folgt; „Angenommen, die Kammer von 1815 oder die von 1824 haͤtte das Budget nur unter der Bedingung bewilligen wollen, daß der Koͤnig irgend eine Haupt⸗Bestimmung der Charte vernichte, wuͤrde der Monarch sich einer solchen meineidigen Majoritäͤt haben unterwerfen muͤssen? Gewiß nicht. Wenn nun also eine Ma⸗ joöritaͤt, meineidig in einem andern Sinne, es versuchen wollte, die Charte zu vernichten, um die Republik von 1793 oder gar 1791 wieder ins Leben zu rufen; wenn die Majoritaͤt einer Deputirten⸗Kammer oder, nach deren Aufloͤsung, die Majori—⸗ tät der Waͤhler den Grundsatz aufstellte, daß jede Steuer—⸗ Bewilligung wegfallen muͤsse, so lange der Konig nicht Mi— nister in dem Sinne dieser Majoritäͤten wahle, wuüͤrde dann

die Pflicht des Monarchen erheischen, daß er die nach den

Art. 13, 14, 16 und 22 ihm allein zustehenden Vorrechte aufgabe und seine Krone dem Gespenste des Konvents uͤber⸗ reichte? oder wurde er nicht vielmehr in dem Rechte seiner eigenen und seines Volkes Vertheidigung, in dem Geiste und dem Buchstaben der Charte die Mittel finden, seine Pruͤro⸗ gativen und unsere Institutionen aufrecht zu erhalten? Wir halten es fuͤr uͤberfluͤssig, hierauf zu antworten.“

Der Koͤnigliche Gerichtshof zu Bordeaux hat unter dem Vorsitze des Hrn. Ravez am 2östen d. M. nach einer fünfstuͤndigen Berathung den Herausgeber des „Indicateur“ wegen der Bekanntmachung des Prospektus der Bretagner Steuer⸗Verweigerungs-Assoeiatiton und wegen der Bemer— kungen, womit dieselbe begleitet war, zu 1 monatlicher Haft und einer Geldbuße von 1000 Fr. verurtheilt. In der er— sten Instanz war derselbe blos zu 2090 Fr. Strafe kondemnirt worden.

Die alten 6- und ZLivresstuͤcke, so wie die 21, 12 und 6Sousstuͤcke sollen bekanntlich nur noch bis zum 1. Juli 1834 Cours haben. Der Finanz⸗Minister hat daher die Einschmel— zung dieser Geldstuͤcke und die Extrahirung des darin hefind, lichen Goldes in Entreprise gegeben. Zu dieser Behufe ist

ein jeder 4 bis 10 Departements umfaßt. Jeder dieser Be— zirke soll zu dem obigen Geschaͤfte einzeln demjenigen Entre— preneur zugeschlagen werden, welcher fuͤr jede 1660 Fr. in Geldstuͤcken nach dem Duodezimal⸗Fuße das hoͤchste Aufgeld bie— tet. Das Geld wird jedem Entrepreneur, welcher sich uͤbri— ens . machen muß, alle halbe Jahre mindestens ö. 3 Millionen anzunehmen, in dem Maaße zugesandt, als solches der Circulation entzogen wird. Von den Summen, welche die Entrepreneurs für die ihnen uͤbersandten Geldstuͤcke

entrichten, so wie von dem Werthe der von ihnen eingereich⸗

ten Metall-Stangen, fertigt der Koͤnigl. Kommissarins mo— natlich eine vergleichende Uebersicht an, und der etwanige Ue— berschuß wird den Entrepreneurs sofort baar ausgezahlt. Je— der Submittent muß eine Buͤrgschaft von 10,006 Fr. stellen. Der Zuschlag erfolgt am 15 Febr. d. J. im Hotel des Fi— nanz⸗Ministeriums.

Die hier erscheinende Englische Zeitung, Galignanis Messenger, erklart sich fuͤr ermächtigt, auf das Bestimm— teste zu versichern, daß General Sir Hudson Lowe nicht allein das hier im Buchhandel erschienene „Memorial de Sir Hud- son Lowe à Ste. Ilélene“ nicht herausgegeben, sondern auch . nichts mit der Publication dieses Werkes zu thun gehabt abe.

Großbritanien und Irland.

London, 26. Jan. Der Herzog von Bedford liegt auf seiner Besitzung, Weburn⸗Abbey, an (iner schweren Krankheit darnieder. Der Kolonial-Minister Sir Georg Murray ist

von seinem Unwohlseyn bereits wieder hergestellt worden.

Der Globe sagt: „Wenn die Klagen, die man jetzt

überall im Lande höoͤrt und die Bittschriften, die in vielen Thei,

len desselben vorbereitet werden, von der Art sind, daß sie

einen furcht samen Minister dahin bringen koͤnnen, vor den

Pflichten seines Amtes 6 . so wird doch, glauben

wir, der Mann, der seine wahren Pflichten richtig ins Auge faßt und die dest keit hat, sie streng e n fr, . . neuen Sporn darin finden. Jetzt ist eine Gelegenheit vor— konomische Reformen zu bewirken, die, so nothwendig sie

1 . noch kein Minister dieses Landes ö. hat,

atur nach

ch für die ganze Nation sind, immer ihrer einer zahlreichen Em nerkla 3 unan zenehm seyn müͤsse ie *. we. 9 e. .

die Aufreg Jahre 1828 war es, die, so be⸗ . sie auch für den Augenblick schien den . von Wellington zu gleicher Zeit zwang und in den Stand

setzte, die katholische Frage zu erledigen und Irland selbst zu einem integrirenden Theile des Reiches zu machen. Es soll uns daher auch nicht wundern, wenn die Noth des Jahres 1830 die Ursache von permanenten Wohlthaten fuͤr die g tion wird.“ = e. 6 Im Hof-Journale liest man: „Von Zeitungen ist bemerkt worden, daß der in dem Vierteljahrs Hefte einer kuͤrzlich publizirten Review erschienene Artikel uͤber Griechen⸗ land vieles Aufsehen im auswaͤrtigen Amte gemacht habe, weil man daselbst der Meinung gewesen, daß die mitgetheil⸗ ten Thatsachen nur aus amtlichen Dokumenten geschoͤpft 6. konnten, die man sich heimlich zu verschaffen gewußt. Die Erzählung ist so weit ganz richtig, doch sind wir zu der Er— klaͤrung ermächtigt, daß aus der vom Grafen von Aberdeen angeordneten Nachforschung sich, zur Genugthuung Seiner Herrlichkeit, ergeben hat, daß die Bekanntwerduͤng jener Do— kumente nicht durch den Mißbrauch von Vertrauen in irgend Jemand, der mit dem auswärtigen Amte in Verbindung steht, herbeigefuͤhrt worden ist. Man wird sich erinnern, daß ein aͤhnlicher Umstand stattfand, als das Griechische r . in einer auswärtigen Zeitung abgedruckt erschien. Man glaubte damals, daß ein vornehmer Auslaͤnder die Publication veran— laßt habe, und nicht unwahrscheinlich ist es, daß auch der letzte Fall aus derselben Quelle herzuleiten sey Der beruͤhmte Dichter, Thomas Campbell, gedenkt die Lebensbeschreibung des Sir Thomas Lawrence herauszugeben. Der Koͤnig hat der Familie des verstorbenen Kuͤnstlers ge⸗ stattet, zu ihrem eigenen Benefiz alle Gemaͤlde oͤffentlich zu zeigen, die er auf Koͤnigl. Befehl auf dem Kontinente gemalt hatte. Unter diesen befinden sich Monarchen, Prinzen und Generale aller Europäͤischen Staaten. Auch hat der Konig den HH. Colnaghi und Comp. und den HH. Harding und Lepard erlaubt, diese und andere Gemälde von Lawrence in Kupfer zu stechen. . Statt des Bischofs von Ferns ist jetzt sein Sohn, Hr. Elrington, gegen Lord Mountcashel aufgetreten, und der Fe⸗ derkrieg kann also von Neuem beginnen. 2 Der Marquis von Barbacena ist es, der an die Stelle

Ent be des Herrn Clemente Pereira, welcher sich immer wider eine das ganze Land in iz Mänzbezirke getheilt worden, wovon

Unternehmung gegen Portugal erklärt hatte, zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Rio Janeiro ernannt werden, auch ist der Senator Villela Barbeza ins Kabinet getreten.

Viel Interesse erregt der in voriger Woche erschienene „Bericht von Lander uͤber Clappertons letzte Expedition.“ Der Verfasser war der Diener des ungluͤcklichen Reisenden.

„Wir erfahren,“ heißt es im Atlas, „daß, waͤhrend die beiden Landers (wie fruͤher gemeldet wurde) dem Niger von der westlichen Kuͤste Afreka's nachgehen, ein junger Ost— indischer Offizier, Hr. Henry Welford, im Begriff ist, nach Aegypten abzusegeln, und sich von da nach Sennaar, dem Bahr al Abiad und dem Mond-Gebirge zu begeben, von wel— chem Punkte aus er in die noch unerforschten Lander, west⸗ lich vom See Tzad dringen und alsdann zuruͤck, entweder den Weg an der Gold-Kuͤste uͤber Timbuktu, oder durch die Wuͤste nehmen will. Der Bahr al Abiad wird fuͤr die wahre und stärkste Quelle des Nils gehalten, und glauben einige be—

ruͤhmte Geographen, daß der See Tzad der Behalter sey,

ven welchem jener bedeutende Strom seinen Zufluß erhalte. Das Mond-Gebirge ist noch von keinem Europaäͤischen Rei⸗ senden besucht worden, und verspricht daher die Reise des Herrn Welford ein größeres Interesse darzubieten, als irgend

eine seit den ersten Expeditionen Mungo Parks und Den— hams. Er reist ganz allein in der Tracht eines Arabers von der Wuͤste, und wird 4 dabei seine Kenntniß Orientalischer Sitten und Sprachen sehr zu statten kommen. Gegenwaͤrtig ist unser Reisender ubrigens noch nicht aͤlte als 21 Jahre.“ Bei der Wohlfeilheit des Eisens, ist es hier in Anregung gebracht worden, Trottoirs von Gußeisen in einer von den neuen Straßen des Stadtviertels Charing-Croß anzulegen. Man will wissen, daß das letzte kurzlich gemeldete Wei⸗ chen der Consols daher entstanden sey, daß Dom Miguel einen Theil des von der verwittweten Königin von Portugal h ersasfer en Vermoͤgens, der in Englischen Stocks angelegt war, mit einemmale hat verkaufen lassen. ö 66 Der Hamburger Korrespondent meldet in

einem Schreiben aus London vom 26. Januar: „Se Maj. der König durften, falls der Zu tand ihres Besindens .

stattet, am 6. Februar das Parlament in Hoͤchstei

son eröffnen. Ueber den chen der , , . be⸗ reits Einiges. Der Ton derselben wird uͤberaus friedlich seyn. Unter Anderm heißt es darin, wie man vernimmt, daß Prinz Leopold den Griechischen Thron erhält, und Frankreich

ihm eine Garde von drei Schweizer⸗-Regimentern mitgeben

. , ,

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wird. Graf Capodistrias wird bei der Verwaltung der Grie⸗

chischen Angelegenheiten bleiben.“

Nieder land e.

Aus dem Haag, 31. Jan. Der unter dem Schutze Ihrer o a Hoheit der Prinzessin Maxiane ste— hende Wohlthaͤtigkeits⸗ Verein, dessen Fonds zum Theil aus dem Ertrage der von den Prinzessinnen des Königl., Hauses und anderen Damen angefertigten Handarbeiten gebildet wor⸗ den ist, versorgt ber 150 Familien regelmäßig mit Feuerung

und Speise. y z . 33 von dem Papste bei seiner Erhohung angeordnete

Jubiläum wird im Laufe des naͤchsten Monats in den Bis—

thuͤmern der Niederlande gefeiert werden. . Dem Vernehmen nach wird Dlle. Sontag auf ihrer

zeise von Paris nach Deutschland in Luͤttich ein Konzert.

geben. .

Dänemark.

Kopenhagen, 26. Jan. Durch einen vorgestern Abend der Prinzessin Karoline), Gemahlin des Prinzen Ferdinand, zugestoßenen Unfall, wurde hier Alles in Schreck und Angst versetzt. Sie hatte sich naͤmlich beim Lesen so sehr dem vor ihr stehenden Lichte genaͤhert, daß deren Kopfputz plötzlich Feuer fing, welches sich eben so schnell der Halsbe— kleidung mittheilte, und ehe noch die, durch den Zwischen— raum mehrerer Zimmer von der Prinzessin getrennte Diener—

schaft auf deren Huͤlferuf herbeieilen und die Flamme loͤ—

schen konnte die eine Haͤlfte des Gesichts, die Haare und besonders Nacken und Haͤnde der Prinzessin dergestalt ver— brannte, daß sehr schmerzhafte Verletzungen daraus entstanden sind. Zum Gluck trug die Prinzessin an jenem Tage ein Kleid von wollenem Stoff, welches nicht so schnell von der Flamme ergriffen wurde. Gestern waren die Aerzte uͤber de⸗ ren Zustand nicht ganz ohne Besorgniß; nachdem jedoch die Prinzefsin einen Theil der letzten Nacht ruhig zugebracht hat, darf man sich der sichern Hoffnung hingeben, daß dieser Un— fall keine weiteren nachtheiligen Folgen, außer den wohl noch einige Zeit empfindlichen Schmerzen, fuͤr sie haben werde.

nut chlnn d.

Dresden, 1. Febr. Heute Vormittag halb 10 Uhr ist die Gemahlin des Prinzen Johann, Koͤnigl. Hoheit, von einer Prinzessin, schnell und gluͤcklich entbunden worden.

Vorgestern Nachmittag starb hier der Koͤnigl. Konferenz— Minister und Wirkl. Geh. Rath, Freiherr von Gutschmidt.

Die Kalte behauptet hier, seit ungefähr 14 Tagen, fort— wahrend eine Hoͤhe von 18 22 Grad. ö

Darmstadt, 31. Jan. In Verfolg des Edikts vom 12. Okt. v. J. wegen Bildung der Ober-Rheinischen Kirchen— Provinz und Begränzung, Ausstattung und Einrichtung der dazu gehörigen fuͤnf Bis hůmer , und nachdem nunmehr, in Folge der mit dem Roͤmischen Hofe getroffenen Abrede, die

bischoͤflichen Stuͤhle und Domkapitel dieser Kirchen-Provinz

vollstaͤndig besetzt und in die Ausuͤbung der ihnen zukommen— den Befugnisse eingesetzt worden sind, haben Se. Koͤnigl. . der re hertz mittelst einer im gestrigen Regierungs— blatte erschienenen Verordnung zur Wahrung Hoͤchst Ihres verfassungsmaͤßigen Schutz- und Aufsichts-Rechts, im Ein— verständnisse mit den ubrigen bei der genannten Kirchen⸗Pro— vinz mit betheiligten Regierungen, unter Anderm Folgendes festgesetzt: Die von dem Erzbischofe, dem Bischofe und den ubrigen kirchlichen Behoͤrden ausgehenden allgemeinen Anord— nungen, Kreisschreiben an die Geistlichkeit und Dißgesanen, durch welche dieselben zu etwas verbunden werden sollen, so wie auch besondere Verfügungen von Wichtigkeit, unterliegen der Genehmigung des Staats und konnen nur mit der aus— druͤcklichen Bemerkung der br,, e , . blacel) kund gemacht oder erlassen werden. Auch solche allgemeine kirchlichen Anordnungen und oͤffentlichen Erlasse, welche rein geistliche Gegenstaͤnde betreffen, sind den Staats-Behoͤrden jur Einsicht vorzulegen, und kann deren Kundmachung erst alsdann erfolgen, wenn dazu die Staats⸗Bewilligung ertheilt worden ist. Alle Röoͤmischen Bullen, Breves und sonstigen Erlasse muͤssen, ehe sie kund gemacht und in Anwendung ge⸗ bracht werden, die landesherrliche Genehmigung erhalten, und selbst fuͤr angenommene Bullen dauert ihre verbindende Kraft und ihre Guͤltigkeit nur so lange, als nicht im Staate durch neuere

) Aelteste Prinzcssin Tochter Sr. Majestaͤt des Königs von Dancmarl. .

werden. der Erzbischof, so wie jeder Bischof, mit Genehmigung der

Verordnungen etwas anderes eingefuͤhrt wirb. Die Staats Genehmigung ist aber nicht nur suͤr alle neu erscheinenden Paͤpstlichen Bullen und Constitutionen, sondern auch fuͤr alle fruͤheren Paͤpstlichen Anordnungen nothwendig, sobald davon Gebrauch gemacht werden will. Eben so, wie die welt⸗

lichen Mitglieder der katholischen Kirche, stehen auch die Geist⸗

lichen, als Staats genossen, unter den Gesetzen und der Ge⸗ richtsbarkeit des Staats. Die Bisthuͤmer geen ng Mainz, Fulda, Rottenburg und Limburg stehen in einem Metropoli— tan⸗Verbande und bilden die Ober⸗Rheinische Kirchen⸗Provinz. Da die erzbischoͤfliche Wuͤrde auf den bischoͤflichen Stuhl zu Freiburg bleibend uͤbertragen ist, so steht der dortige Bischof der Prövinz als Erzbischof vor, und derselbe hat sich, bevor er in seine Amts-Verrichtungen eintritt, gegen die Regierun—⸗ gen der Vereinten Staaten, in der Eigenschaft als Erzbischof, eidlich zu verpflichten. Die ihrer Bestimmung gemaͤß wie⸗

der hergestellte Metropolitan⸗Berfassung und die Ausuͤbung

der dem Erzbischof zukommenden Metropolitanrechte stehen unter dem Gesammtschutze der Vereinten Staaten. Pro— vinzial⸗Synoden koͤnnen nur mit Genehmigung der Vereinten Staaten, welche denselben Commissaire beiordnen, gehalten Zu den abzuhaltenden Synodal⸗Konferenzen wirh

Regierungen, einen Bevollmächtigten absenden. In keinem

Falle koͤnnen kirchliche Streitigkeiten der Katholiken außerhalb

der Provinz und vor auswärtigen Richtern verhandelt wer— den. Es wird daher in dieser Beziehung in der Provinz die

noͤthige Einrichtung getroffen werden.

Gotha, 31. Jan. Am verwichenen Donnerstag fand hier, im Gasthofe zum Mohren, eine Redoute statt, die so⸗ wohl wegen der Menge der Theilnehmenden (die Zahl der— selben belief sich auf 736) als wegen der Wahl der Masken und Anzuͤge zu den glaͤnzendsten gehört, deren man sich hier zu erinnern weiß. Ünser Durchlanchtigster Herzog verherr—⸗ lichte das Ballfest durch seine Gegenwart, und Jedermann fuͤhlte sich durch die Naͤhe des allgeliebten Landesherrn geehrt und durch die wohlthuende Herablassung desselben zu einer Heiterkeit gestimmt, welche ohne spolche zufällige Veranlassung auch bei den glanzvollsten und uͤberraschendsten Vorbereitun⸗— gen nicht haäͤufig erregt zu werden pflegt. Die Dauer des Maskenballes bis gegen Morgen buͤrgt hinlaͤnglich fuͤr die frohe Laune der Anwesenden.

Hamburg, 3. Febr. Der hiesige Korrespondent giebt heute folgendes Schreiben aus Braunschweig, vom 29. Januar. „Der hiesigen Herzogl. Kammer steht eine totale Reform bevor; es wird nämlich die gesammte Domaͤnen— und Finanz-Verwaltung von derselben getrennt, und unter der Direction des als Schriftsteller uͤber die Roͤmischen Fi— nanzen bekannten Etatsraths Rudolph Bosse ein eigenes Fi— nanz-Collegium constituirt werden. Es scheint immer mehr und mehr, als wenn in dem Staatshaushalte die aͤußerste Sparsamkeit eingefuͤhrt werden solle; denn nicht nur ist seit geraumer Zeit keine der eroͤffneten hoͤhern Stagts-Beamten—⸗ Stellen besetzt worden (daher in fast allen Departements Vakanzen), sondern es ist auch kurzlich verfuͤgt, daß in dem laufenden Jahre die Forstkultur ganzlich eingestellt werde, wie denn auch vorläufig keine Kammer-Bauten vorgenommen werden sollen; wenigstens ist der dieserhalb eingereichte Etat nicht bewilligt. Koͤnnte es nun freilich scheinen, daß aus die— sen Verfuͤgungen Inkonvenienzen entstehen, so läßt sich doch nicht laͤugnen, daß hieraus bedeutende Helbvorraihe erwach⸗ sen, welche durch die in diesen Zeiten haͤufig vorgenommenen Verkaufungen von Stiftsguͤtern, noch vermehrt werden. Wenn das ebenfalls zum Verkauf ausgebotene Schloß Antoinettenruh keine Kaͤufer gefunden, und selbst wenn jene verkauften Guͤter nur aäͤußerst maͤßig bezahlt werden, so scheint es fast, als ob die Kaͤufer durch die freilich ermangelnden agnatischen Con⸗ sense bebenklich gemacht wurden. Bei der jetzt bestehenden Verfassung laͤßt 6 indessen nicht bezweifeln, daß selbst jene uralten Güter des Stiftes St. Blastn mit vollstaͤndigster Si⸗ cherheit verkauft werden können, und zwar um so mehr, da den Landstaͤnden unter den gegenwärtigen Verhaͤltnissen jeder Widerspruch fuͤr's Erste unmoͤglich gemacht it

Die ziemlich verbreitete Behauptung, der vormalige Kreis- Amtmann Haͤberlin, angeblich Verfasser der unter dem Druckort Laufuͤnne erschienenen Widerlegung der Brink— mannschen Schrift, sey zum Justiz⸗Amtmann ju E Bahrenberg ernannt, ist durchaus unwahr. Er ist in dem Kreise der Seinigen noch unter polizeilicher sicht, und fucht seine durch die letzten Umstände gwa ruͤttete Gesundheit jetzt wieder e, , . Man ver er beschaͤftigte sich in diesem Augenblicke mit inem ur