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fuͤr falsch erklärt, daß sie dreist entscheidet, ein Mensch, der einen Mord selbst eingesteht, habe denselben nicht begangen. Dergleichen sieht man alle To ge. Wenn also die individuelle . die Grundlage des Geschwornen-Gerichts ist, wie will man da behaupten, daß der Geschworne diese Freiheit nicht nach seinem eigenen Sinne verstehen duͤrfe? Der Mo— niteur beruft sich auf das System der Majoritaͤt, dem die Minori⸗ taͤt stets weichen muͤsse. Gerade in moralischen Dingen braucht aber die Minoritaͤt sich der Majoritaͤt niemals zu unterwer— fen, denn wer wollte z. B. dem Menschen eine Meinung, einen Grundsatz, einen Gedanken gebieten? Hierdurch wird uͤbrigens das allgemeine System der menschlichen Gesellschaft in keinerlei Weise gestört; denn hinsichtlich der aͤußern Ord— nung gehorcht die Minoritaͤt stets der Majoritäaͤt, und der Gang der Regierungen wird sonach sichtlich nicht gestoͤrt. Aber das Gewissen muß unverletzlich seyn; keine Majoritaͤt der Welt darf in dieses Heiligthum eindringen. Gerade das Gewissen steht nun aber mit den Pflichten des Geschwornen im engsten Zusammenhange, wenn auch nicht hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung desselben, an den Functionen der Jury Theil zu nehmen, doch in Betreff seines Urtheils uͤber die ihm vorgelegten Thatsachen. Man condemnire daher den Geschwornen, der sich nicht stellt; aber man achte den Ge— schwornen, welcher erklart, daß er nicht mit abstimmen koͤn— ne. Gegen eine solche Gewissens-Verweigerung ist keine Strafe denkbar; schon der bloße Gedanke daran muͤßte jedes menschliche Gemuͤth empoͤren. — Aber, wird man sagen, bei solchen Ansichten muß ja die Jury unterge— hen. Vir ist eine andere Frage. Wir erwiedern darauf, daß, wenn die Jury eine den Rechten des Menschen zuwider— laufende Institution ist, sie untergehen muß; daß, wenn sie den allgemeinen Begriffen der menschlichen Gerechtigkeit zu— widerlaͤuft, sie untergehen muß; daß, wenn sie mit ihrem eige— nen Prinzipe in Widerspruch steht, indem sie einerseits die Freiheit als ein Recht betrachtet, andererseits aber ein Recht gegen diese Freiheit stiften will, sie untergehen muß. Und sie wird untergehen; denn Alles, was gegen die Begriffe des Wahren streitet, kann nicht von Dauer seyn, und es kom— men Zeiten, wo die Gesellschaft das Beduͤrfniß fuͤhlt, in den Genuß ihrer vorigen Rechte zurückzukehren, weil sie sonst dem Abgrunde zueilen wuͤrde, der Instinkt ihrer eigenen Erhal— tung aber j
irrte Gem
chste Woche ver⸗ hat die Vertheidi⸗
Hävre meldet man, daß am 25sten d. M. von dort eine zweite sehr zahlreiche Abtheilung von Auswanderern, die sich nach der, Herrn Laisné de Villevéque zugehörigen, Ko⸗ lonie in der Mexikanischen Provinz Goazaeualco begeben wol⸗ len, auf dem Amerikanischen Schiffe „Herkules“ nach dem Orte ihrer Bestimmung abgehen werde.
Großbritanien und Irlan d. 164
Perl men ts Bar, handlungen, Am 11. Febr. kam erhaus zwar zusammen; es wurde jedoch! nur von
das
Lord Goderich eine Bittschrift übergeben, die keine De⸗ batten zur Folge hatte. Da keine Geschaͤfte an der Tages— oe, waren, so wurde die Sitzung auch bald wieder vertagt.
Im Unterhause war am 1iten ein schon seir mehre— ren Jahren besprochener Gegenstand, die . 3 Wahlrechts von East-Retford, das sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hatte, an der Tages-Ordnung. Vorher wurden mehrere Bittschriften uͤberreicht; unter Anderen auch
eine von Herrn O Connell, worin darum gebeten wurde,
daß „die Statuten und das gemeine Landrecht von Irland“ verstaͤndlicher, einfacher und minder kostspielig gemacht wer— den moͤchten. Der Ueberreicher fuͤgte muͤndlich das Zeugniß
hinzu, daß sowohl die Statuten als das Landrecht die an—
gefuͤhrten Eigenschaften in hohem Grade entbehrten. Herr
O'Connell trug ferner auf einen Nachweis der Stempel ⸗
Gebuͤhren, welche die Irlaͤndischen Zeitungen im vorigen
Jahre zu erlegen hatten, so wie der Summen an, welche
denselben Zeitungen fuͤr oͤffentliche Publicatio nen bezahlt wurden. Beide Antraͤge wurden bewilligt. — Herr Ken—⸗
medy brachte den lin Nr. 36 der Staats- Zeitung erwaͤhn⸗
ten) in Portsmouth vorgekommenen Prozeß des Matrofen Millar zur Sprache, der, nachdem seine Dienstzeit bereits abgelaufen, doch noch wegen eines Subordinations⸗ Fehlers vor ein Kriegs-Gericht gestellt worden war. Er verlangte daruͤber Aufschluß, den auch Sir G. Clerk insofern ertheilte, als von dem Millar ausgesagt wurde, er sey des Schleichhandels wegen zu fuͤnfjaͤhriger Ein— sperrung verurtheilt worden. Nun gestatte zwar eine Par— lamentsAkte den auf diese Weise verurtheilten Schleichhaäͤnd⸗ lern, ihre StrafZeit auf der Flotte abzudienen; hier werde jedoch Niemand fuͤr den kurzen Zeitraum von 5 Jahren auf— genommen. Der Millar hatte daher erstlich nach Verlauf derselben kein Recht gehabt, seine Entlassung zu verlangen; zweitens aber, da er sich, als er den Subordinations-Fehler be— gangen, am Bord befunden und seinen vollen Matrosen⸗Sold bezogen habe, sei er auch den Subordinations⸗Gesetzen unterwor⸗ fen gewesen. — Auf eine an ihn gerichtete Frage erklaͤrte Herr
Peel, daß die Regierung keinen Befehl ertheilt habe, den Ober⸗-Richter J. P. Grant in Bombay, dessen Verfahren dem Gouverneur Sir J. Malcolm zu den bekannten Maaß⸗ regeln Veranlassung gegeben hatte, seines Amtes zu entlas⸗—
sen. — Herr Calvert machte darauf seinen fruͤher bereits
angekuͤubigten Antrag, eine Bill einbringen zu durfen, „um
der Bestechung und der Corruption in dem Flecken East-Ret—
ferd vorzubeugen.“ Hierzu machte Herr Tennyson das
Amendement: „den Flecken East-Retford aus der Liste der Orte, welche Parlaments-Mitglieder waͤhlen, ganz zu strei⸗ chen und dafuͤr die Stadt Birmingham zu ermächtigen, zwei Vertreter in das Parlament zu senden.“ — Er sey zwar, sagte Herr T., mit diesem Antrage schon mehrere Male zuruͤckgewiesen worden, dadurch lasse er sich jedoch nicht entmuthigen, wiewohl in der letzten Zeit auch die Ein— wohner ven Birmingham in einer oͤffentlichen Ver— Versammlung“) es zu erkennen gegeben hatten, daß ihnen nicht sowohl eine sorche Wahlrechts Uebertragung, als eine vollstän⸗
dige Reform des Parlamentes wuͤnschenswerth erscheine, um
dem allgemeinen Nothstande des Landes abzuhelfen. Wie sehr es Noth thue, dem Flecken East-Retford sein gemißbrauchtes Wahlrecht ganz und gar zu nehmen, brauche wohl nicht erst nachgewiesen zu werden; denn notorisch sey, daß im Jahre 1826 von 166 Waͤhlern 155 Bestechung angenommen haͤtten. Man habe den Vorschlag gemacht, das Wahlrecht dem großen
Bezirke von Bassetlaw zu uͤbertragen (innerhalb dessen East⸗
Retford liegt), allein dieser Bezirk werde bereits durch die Mitglieder fuͤr die Grafschaft Nottingham im Parlamente vertreten, wahrend volkreiche Staͤdte, wie Manchester, Leeds, Birmingham und Sheffield ganz unrepraͤsentirt seyen. Nun ware es aber nicht blos lächerlich, sondern auch gefährlich, solche Orte ohne Vertreter im Parlamente zu lassen; denn in Zeiten der Noth duͤrfte daraus einmal eine schwere Ka—
tastrophe fuͤr das Land entspringen; wahrend man jetzt Gele⸗
genheit hätte, die in Birmingham zu Stande gekommene
Union durch das Band der Vertretung im Parlamente mit Herr Mar shall unter⸗
diesem selbst ö verbinden. — üätzte diesen Antrag. Viseonnt How ick erklärte, die dem
Flecken East-Retford Schuld gegebenen Mißbraͤuche beschraͤnkten
sich nicht auf diesen Ort allein, sondern seyen notorisch in vielen anderen Staͤdten und Flecken des Königreichs noch zu finden; es würde daher besser seyn, gegen ein allgemeines Uebel ein eben so allgemeines Heilmittel, statt besondere Mit⸗ tel an besonderen Stellen vorzuschlagen. Den großen Han⸗
) Vergl. Nr 38 und 39 der Staats- zeitun.
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dels und Manufakturstaͤdten sollte man lieber direkt das Wahlrecht ertheilen, statt es ihnen als Rechts-Wohlthat bei der Gelegenheit zukommen zu lassen, da man einen andern Ort . Die Freunde der Reform wurden durch Unter— stuͤtzung einer solchen theilweisen Maaßregel ihren großen Zweck keinesweges befoͤrdern; denn die Gegner der Reform vollten, indem sie ebenfalls ihre Stimmen dazu gaͤben, daß East⸗ Retford sein Wahlrecht verliere, nicht sowohl die Bestech— lichkeit, als die plumpe Manier bestrafen, in der sie statt gefunden habe; sie wollten andere Orte aufmerksam machen, in Zukunft vorsichtiger zu seyn, damit ihre eigene Suͤnde nicht an das Tageslicht komme. (Hort! Das sehr ehren⸗ werthe Mitglied für Liverpool (Hr. Huskisson) habe in der vorigen Session erklaͤrt, daß man, wenn das Wahlrecht von East⸗Retford nicht auf Birmingham uͤbertragen werde, den Widerstand gegen eine Parlaments⸗Reform dadurch noch schwie⸗ riger mache. Der Meinung sey er Viscount Howick) ebenfalls, denn er glaube, daß die Gegner nur einige Außenwerke wollten fahren lassen, um hernach in der eigentlichen Festung um so koncentrirter sich vertheidigen zu koͤnnen. Waͤre dem Publikum nicht bekannt, daß die Majoritaͤt des Unterhauses ihre Sitze sehr unruͤhmlichen Mitteln verdanke, so haͤtte man allenfalls ein Recht, gegen die Kaͤuflichkeit der Waͤhler von East-Retford zu deklamiren; so aber sollte man lieber den. vorliegenden Fall mit Stillschweigen uͤbergehen, um ihn spaͤ— ter der allgemeinen Abhuͤlfe anheimfallen zu lassen. Sey auch vorlaͤufig die Erlangung einer Parlaments⸗-Reform nicht zu hoffen, so sollte man doch wenigstens nicht die Heuchelei begehen, eine Bill gegen einen einzelnen verfallenen Flecken zu erlassen, während so viele andere dieselbe Bestrafung mit gleichem Rechte verdienten. — Hr. O'Connell meinte, er koͤnne bei so wichtiger Veranlassung sich nicht damit begnuͤ⸗ gen, ein stillschweigendes Votum abzugeben, und muͤsse daher zuvörderst den Herren entgegnen, welche glaubten, es sey Un— recht, East-Retford und mithin alle Waͤhler dieses Ortes u bestrafen, da doch nur die Majoritaͤt derselben sich der Bostechung von 40 Guineen ein Jeder schuldig gemacht hatten; allein die Majoritaͤt sey es ja eben, welche Mitglieder fuüͤr den Flecken in das Parlament sende, wenn daher auch wenige Wähler von der Bestechung frei geblieben seyen, so habe doch der ganze Flecken seine Vertre⸗ ter durch Corruption erhalten, und dieselbe Majoritaͤt könne auf keine andere Weise bestraft werden, als indem man dem
Orte sein Wahlrecht nehme. „Meiner Meinung nach“,
fuhr er fort, „muͤßte uͤberhaupt das Recht der Repraͤsenta— tion keinem Privat-Individuum angehören. (Hoöͤrt, hort!) Man hat mir gesagt, daß viele Mitglieder im Parlamente sitzen, die von Niemand weiter als einem edlen Lord ernannt wurden; dies ist jedoch dem Geiste sowohl, als dem Buch⸗ staben der Constitution geradezu widersprechend. Wer kann
noch von einer Constitution reden, wenn edle Lords auf diese Weise die von ihnen ernannten Mitglieder in das Parlament
senden? Es wird die Zeit herankommen, wo man das Volk über diesen Gegenstand nicht mehr wird täͤuschen koͤnnen. Te, Gee, en, de Constitution ist, daß die Krone nicht einen Penny von eines Menschen Eigenthum in der Form von Steuern soll erheben konnen, wenn es nicht mit gesetz⸗ licher Zustimmung der Repraͤsentanten geschieht; werden Steuern von Leuten erhoben, die nicht gehoͤrig repraͤsen⸗ tirt sind, so geschieht es, dem Prinzipe nach, auf unrechtliche Weise. Ich werde fuͤr jede Reform, Maaß— regel stimmen und folglich auch fuͤr die vorliegende. Soll darum East-Retford ungestraft davonkommen, weil es, wie der edle Lord (Howick) bemerkt hat, noch viele an— dere Hrte giebt, die eine gleiche Bestrafung verdienen? Sollte der Angriff deshalb mißgluͤcken muͤssen, weil es ein isolirter ist? Man nehme einmal an, daß von 150 Woͤlfen, die waͤh⸗— rend des letzten starken Schnees von den Pyrenäen herab in greeri eingedrungen sind und unzaͤhligen Schaden ge⸗ than haben, bei der Verfolgung durch die Einwohner einer
so ungeschickt war, stecken zu bleiben, während die andern ent-
wischten; wurden deshalb wohl die Leute sagen: „„Ach, das
ist ein isolirter Wolf, wir wollen ihn nicht eher toͤdten, bis
wir die ubrigen 149 haben, die eben so arg sind als er!?““ Ich meinestheils denke wenigstens nicht so und stimme daher da—⸗
für, daß man das Wahlrecht von East-Retford auf Birming⸗
ham uͤbertrage.“ — Herr Huskisson, der fuͤr das Amen dement des Herrn Tennyson stimmte, erläuterte sein Votum
durch einen umfassenden Vortrag, an den sich die Reden des
Kanzlers der Schatzkammer und des Herrn Peel an— knuͤpften, von denen wir einen ferneren Auszug zu geben uns vorbehalten. Es wurde hierauf uͤber das Amendement abgestimmt; g9 waren dafur, 126 dagegen, 6 wurde es durch eine Mehrheit von 27 Stimmen verworfen. Als
sodann uͤber die Frage gestimmt wurde, ob eine Bill zur Ue— bertragung des Wahlrechts von East-Retford eingebracht wer—⸗ den soll, zeigten sich 154 Stimmen dafür und nur 55 da— gegen. ⸗ H London, 12. Febr. Das vom Oberhause ernannte Co— mité zur Untersuchung des Verkehrs mit Ostindien und China hat den Grafen Bathurst zu seinem Praͤses erwaͤhltr. In demselben Comité des Unterhauses hat Herr Ward, Parla— ments⸗-Mitglied fuͤr die Stadt London, den Vorsttz erhalten. — Von beiden Vorsitzenden — besonders aber von dem Letzt⸗ genannten — wird gesagt, daß sie dem Monopole der Ostin— dischen Compagnie sehr guͤnstig gesinnt seyen.
In der Times vom 10ten d. M. liest man: „Schon seit langer Zeit sind von den Feinden der gegenwartigen Verwaltung geflissentlich Geruͤchte verbreitet worden, daß dem Herzoge von Wellington und seinen Freunden die Gunst und die Unterstuͤtzung der hoͤchsten Autoritaͤt des Reiches mangele. Eine Thatsache spricht mehr, als tausend Geschich⸗ ten und Geruͤchte. Unter den Namen derjenigen, die fuͤc das Amendement zur Adresse stimmten, befand ih auch der eines Beamten des Koͤniglichen Hauses, des Generals King.
Dem Publikum wird es vielleicht angenehm seyn, die Ge—
sinnung des Koͤnigs in dieser Hinsicht kennen zu lernen und zu erfahren, daß, sobald Se. Masestaͤt im Besitz der Stimm⸗ Listen waren, Sie aus freiem Antriebe den General King seines Dienstes entließen.“
Der Globe vom 12ten sagt dagegen in Beziehung auf obige Meldung, er habe Grund zu glauben, daß die Times irre geleitet oder wenigstens zu voreilig gewesen sey, indem bis zum 11Iten Abends der General von seiner Entlassung noch keine Anzeige erhalten habe.
Vorgestern hat der Gerichtshof von Kings-Bench das Urtheil uber die angeklagten und schuldig befundenen Her— ausgeber, Verleger und Drucker des Morning⸗Journals aus⸗ gesprochen. Herr Alexander, der Herausgeber, ist fuͤr jedes der drei in sein Blatt aufgenommenen Pasquille zu vier— monatlicher Gefaͤngnißstrafe in Newgate und 100 Pfd. Geld⸗ buße, mithin zu einjaäͤhrigem Gefangnisse und zur Zahlung von 300 Pfd. verurtheilt worden. Naͤchstdem . er selbst fuͤr seine gute Auffuͤhrung in den drei folgenden Jahren eine Buͤrgschaft von 500 Pfd., so wie zwei sichere Buͤrgen, deren Jeder sich fuͤr 250 Pfd. verpflichtet, stellen. Bis er die Strafen bezahlt und die Buͤrgschaften gestellt haben wird, muß er auch nach Ablauf der ihm zuerkannten Strafzeit im Gefaͤngnisse bleiben. Der Verleger, Herr Isaacson, hat eine Geldbuße von 100 Pfd. zu bezahlen und der Drucker, Hr. Marsden, fuͤr eine dreijährige gute Auffuͤhrung eine Buͤrg— schaft von 100 Pfd. und . sichere Burgen, von denen je⸗ der 50 Pfd. zu vertreten hat, zu stellen.
Vor einiger Zeit, heißt es in der Times, hofften die Kornhaͤndler ein nahe bevorstehendes Steigen der Korn⸗ preise, was aber nach den letzten amtlichen Berichten nicht erfolgt ist. Die letzten woͤchentlichen Durchschnittspreise wa— ren: von Weizen 564, von Gerste 295, und von Hafer 21 Schill. der Quarter. Der gegenwartige Zoll auf fremdes Getreide ist; fuͤr Weizen 30603, * Gerste 185 und für Ha⸗— fer 15 Schill. der Quarter. h,
An der gestrigen und heutigen Böͤrse haben besonders in den Brasiüanischen Fonds große Schwankungen stattge⸗ funden. Der niedrigste Cours, der dafuͤr bedungen wurde, war 66, wahrend sie heute, beim Schlusse der Börse zu 71 verkauft worden sind. Nach Griechischen Obligationen ist neue Frage eingetreten. .
—— London, 11. Febr. Am Freitag Abend brachte Herr Peel in das Unterhaus und Lord Ellenborough in das Ober⸗ haus den verkündeten Vorschlag zur Ernennung eines Aus schusses in jedem Hause, welcher den ganzen Umfang der Ostindischen Angelegenheiten in allen ihren Beziehungen, besonders auch die des Handels zwischen jenen Besitzungen, China und Großbritanien, in Untersuchung nehmen soll, ehe das Par⸗ lament uͤber die Erneuerung des in ein Paar Jahren zu Ende gehenden Privilegiums einen Entschluß fasse. Die Frage ist so aͤußerst wichtig und umfaßt so vielerlei Inter⸗ essen, daß die Regierung bei der bedenklichen Lage des Lan⸗ des es nicht wagen wollte, auf ihre ei ene Verantwortlich⸗ keit hin einen Vorschlag zu machen. Diejenigen, welche es sich zur Regel machen, Alles, was dieselbe thut, zu tadeln, finden freilich viel daran auszusetzen, daß solche dem Parla⸗ mente eine Buͤrde auflege, welche sie selbst tragen mußte; aber es scheint wirklich daß sie , , n. . nt. Es wurde auch viel von einem Privat-Briefe gesprochen, den Lord Ellenborough, welcher an der Spitze der Oftin dischen Anuge⸗ legenheit steht, an den Gouverneur von Bombay geschrieben, und worin er freilich deutlich genug zu verstehen gegeben,