1830 / 51 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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uͤr falsch erklaͤrt, daß sie dreist entscheidet, ein Mensch, der y. * selbst eingesteht, habe denselben nicht begangen. Dergleschen sieht man alle Tage. Wenn also die individuelle . die Grundlage des Geschwornen⸗Gerichts ist, wie will man da behaupten, daß der Geschworne diese ire nicht nach feinem eigenen Sinne verstehen duͤrfe? Der Mo⸗ nitenr beruft sich auf das System der Majoritaͤt, dem die Minori⸗ taͤt stets weichen muͤsse. Gerade in moralischen Dingen braucht aber die Minorität sich der Majoritaͤt niemals zu unterwer— fen, denn wer wollte z. B. dem Menschen eine Meinung, einen Grundsatz, einen Gedanken gebieten? Hierdurch wird übrigens das allgemeine System der menschlichen Gesellschaft in keinerlei Weise gestöͤrt; denn hinsichtlich der aͤußern Ord— nung gehorcht die Minoritäͤt stets der Majoritaͤt, und der Gang der Regierungen wird sonach sichtlich nicht gestoͤrt. Aber das Gewissen muß unverletzlich seyn; keine Majoritaͤt der Welt darf in dieses Heiligthum eindringen. Gerade das Gewissen steht nun aber mit den Pflichten des Geschwornen im engsten ZJusammenhange, wenn auch nicht hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung desselben, an den Functionen der

Jurh Theil zu nehmen, doch in Betreff seines Urtheils uͤber

die ihm vorgelegten Thatsachen. Man condemnire daher den Geschwornen, der sich nicht stellt; aber man achte den Ge— schwornen, welcher erklaͤrt, daß er nicht mit abstimmen koöͤn⸗ ne. Gegen eine solche Gewissens-Verweigerung ist keine Strafe denkbar; schon der bloße Gedanke daran muͤßte jedes menschliche Gemüth empören. Aber, wird man sagen, bei solchen Ansichten muß ja die Jury unterge— hen. Vin ist eine andere Frage. Wir erwiedern darauf, daß, wenn die Jury eine den Rechten des Menschen zuwider— laufende Institütion ist, sie untergehen muß; daß, wenn sie den allgemeinen Begriffen der menschlichen Gerechtigkeit zu— widerlaͤuft, sie untergehen muß; daß, wenn sie mit ihrem eige— nen Prinzipe in Widerspruch steht, indem sie einerseits die Freiheit als ein Recht betrachtet, andererseits aber ein Recht gegen diese Freiheit stiften will, sie untergehen muß. Und fie wird untergehen; denn Alles, was gegen die Begriffe des Wahren streitet, kann nicht von Dauer seyn, und es kom— men Zeiten, wo die Gesellschaft das Beduͤrfniß fuͤhlt, in den Genuß ihrer vorigen Rechte zuruͤckzukehren, weil sie sonst dem Abgrunde zueilen wurde, der Instinkt ihrer eigenen Erhal— tung aber . ploͤtzlich zurückhaͤlt, was auch gottlose oder ver—

irrte Gemuͤther thun mögen, um sie wissentlich oder absichts⸗ se

los ins Verderben zu stüͤrzen.“

Vor dem hiesigen Zuchtpolizei⸗Gerichte begannen gestern

die Verhandlungen in dem Prozesse des Herausgebers, des

Buchhaͤndlers und des Druckers der Memoiren des Konvents⸗— Mitgliedes Levasseur von der Sarthe. Der Koͤnigl. Proku— rator stuͤtzt seine Anklage auf vier Punkte: Beschimpfung der offentlichen Moral, Ww gti auf die angestammten Rechte des Königs, Beleidigung der Koͤnigl. Wuͤrde und Beleidigung der Staats⸗ Religion. ie drei Angeschuldigten waren zugegen, Herr Levasseur aber nicht, da er in den Prozeß nicht mit hineingezogen worden ist; dagegen befand sich sein Sohn un— ter den Zuschauern. Der Vortrag des Prokurators, blos uͤber den ersten Anklagepunkt, dauerte 37 Stunde, weshalb die Fortsetzung der Verhandlungen auf die naͤchste Woche ver— legt wurde. Der Advokat Herr Berville hat die Vertheidi— gung der Angeschuldigten uͤbernommen.

Von dem Grafen von Montlosier wird hier in wenigen

Tagen eine kleine politische Flugschrift unter dem Titel: „Von der gegenwärtigen Krisis und derjenigen, die dem Lande berei— tet wird“ erscheinen. Das Journal des Débats ent— hält schon im Voraus eine sehr guͤnstige Beurtheilung derselben.

Das aͤlteste Mitglied des Advokatenstandes beim hiesigen Königlichen Gerichtshofe, Herr Hénault de Tourneville, ist vorgestern hier in seinem S7sten Lebensjahre mit Tode ab— gegangen. ö , Toulon hat man am Fsten d. M. alles den Straf— gefangenen des Bagnos Nr. 2. gehörende Bettzeug, als Laken, Decken, Matratzen u. s. w., im Werthe von 15,900 Fr. ver⸗ brannt, um der ferneren Ansteckung vorzubeugen; an dem gedachten Tage waren im Spitale des Bagnos 18 Kranke gestorben.

Aus Havre meldet man, daß am 25sten d. M. von dort

eine zweite sehr zahlreiche Abtheilung von Auswanderern, die

sich nach der, Herrn Laisné de Villevéque zugehörigen, Ko— lonie in der Mexikanischen Provinz Goazacualco begeben wol⸗

len, auf dem Amerikanischen Schiffe „Herkules“ nach dem

Orte ihter Bestimmung abgehen werde. Großbritanien und Irland. .

Parlaments-Verhandlungen. Am 11. Febr. kam

das Oberhaus zwar zusammen; es wurde jedoch nur von

Lord Goderich eine Bittschrift übergeben, die keine De— batten zur Folge hatte. Da keine Geschaͤfte an der Tages Ordnung waren, so wurde die Sitzung auch bald wieder vertagt.

Im Unterhause war am 11ten ein schon seit mehre⸗ ren Jahren besprochener Gegenstand, die Uebertragung des Wahlrechts von East-Retford, das sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hatte, an der Tages-Ordnung. Vorher wurden mehrere Bittschriften uͤberreicht; unter Anderen auch

eine von Herrn O Connell, worin darum gebeten wurde,

daß „die Statuten und das gemeine Landrecht von Irland“ verstaͤndlicher, einfacher und minder kostspielig gemacht wer— den mochten. Der Ueberreicher fuͤgte muͤndlich das Zeugniß hinzu, daß sowohl die Statuten als das Landrecht die an— gefuhrten Eigenschaften in hohem Grade entbehrten. Herr

O'Connell trug ferner auf einen Nachweis der Stempel

Gebuͤhren, welche die Irlaͤndischen Zeitungen im vorigen

Jahre zu erlegen hatten, so wie der Summen an, welche

denselben Zeitungen fuͤr oͤffentliche Publicationen bezahlt wurden. Beide Anträge wurden bewilligt. Herr Ken⸗ nedy brachte den (in Nr. 36 der Staats-Zeitung erwaͤhn— ten) in Portsmouth vorgekommenen Prozeß des Matrosen Millar zuͤr Sprache, der, nachdem seine Dienstzeit bereits abgelaufen, doch noch wegen eines Subordinations⸗ Fehlers vor ein Kriegs-mGericht gestellt worden war. Er verlangte daruͤber Aufschluß, den auch Sir G. Clerk insofern ertheilte, als von dem Millar ausgesagt wurde, er sey des Schleichhandels wegen zu fuͤnfjaͤhriger Ein⸗ sperrung verurtheilt worden. Nun gestatte zwar eine Par— laments-Akte den auf diese Weise verurtheilten Schleichhänd— lern, ihre Straf⸗Zeit auf der Flotte abzudienen; hier werde jedoch Niemand fuͤr den kurzen Zeitraum von 5 Jahren auf⸗ genommen. Der Millar hatte daher erstlich nach Verlauf derselben kein Recht gehabt, seine Entlassung zu verlangen; zweitens aber, da er sich, als er den Subordinations⸗Fehler be⸗ gangen, am Bord befunden und seinen vollen Matrosen-Sold bezogen habe, sei er auch den Subordinations⸗-Gesetzen unterwor⸗ fen gewesen. Auf eine an ihn gerichtete Frage erklaͤrte Herr Petl, daß die Regierung keinen Befehl ertheilt habe, den Ober-Richter J. P. Grant in Bombay, dessen Verfahren

dem Gouverneur Sir J. Malcolm zu den bekannten Maaß⸗

regehn Veranlassung gegeben hatte, seines Amtes zu entlas⸗ n. Herr Calvert machte darauf seinen fruͤher bereits

angckuͤndigten Antrag, eine Bill einbringen zu duͤrfen, „um

der Bestechung und der Corruption in dem Flecken East-Ret⸗ ord vorzubeugen.“ Hierzu machte Herr Tenunyson das Amendement: „den Flecken East-Retford aus der Liste der Orte, welche Parlaments-Mitglieder waͤhlen, ganz zu strei⸗ chen und dafuͤr die Stadt Birmingham zu ermaͤchtigen, zwei Vertreter in das Parlament zu senden.“ Er sey zwar, sagte Herr T., mit diesem Antrage schon mehrere Male

zuruͤckgewiesen worden, dadurch lasse er sich jedoch nicht

entmuthigen, wiewohl in der letzten Zeit auch die Ein⸗ wohner von Birmingham in einer oͤffentlichen Ver⸗ Versammlung“) es zu erkennen gegeben hätten, daß ihnen nicht sowohl eine solche Wahlrechts Uebertragung, als eine vollstän⸗

dige Reform des Parlamentes wuͤnschenswerth erscheine, um

dem allgemeinen Nothstande des Landes abzuhelfen. Wie sehr es Noth thue, dem Flecken East-⸗Retford sein gemißbrauchtes Wahlrecht ganz und gar zu nehmen, brauche wohl nicht erst nachgewiesen zu werden; denn notorisch sey, daß im Jahre 1326 von 166 Waͤhlern 155 Bestechung angenommen hatten. Man habe den Vorschlag gemacht, das Wahlrecht dem großen

Bezirke von Bassetlaw zu übertragen (innerhalb dessen East⸗ Rerford liegt), allein dieser Bezirk werde bereits durch die

Mitglieder für die Grafschaft Nottingham im Parlamente vertreten, während volkreiche Staͤdte, wie Manchester, Leeds, Birmingham und Sheffield ganz unrepraͤsentirt seyen, Nun wäre es aber nicht blos lächerlich, sondern auch gefährlich, solche Orte ohne Vertreter im Parlamente zu lassen; denn in Zeiten der Noth durfte daraus einmal eine schwere Ka⸗

tastrophe fuͤr das Land entspringen; während man jetzt ere⸗

genhest haͤtte, die in Birmingham zu Stande gekommene

Union durch das Band der Vertretung im Parlamente mit diesem selbst I. verbinden. Herr Marshall unter⸗ ntrag. Viscount Howick erklärte, die dem

ützte diesen n lecken East⸗Retford Schuld gegebenen Mißbraͤuche beschraͤnkten

sich nicht auf diesen Ort allein, sondern seyen notorisch

in vielen anderen Städten und Flecken des Königreichs noch zu finden; es wuͤrde daher besser seyn, gegen ein allgemeines liebel ein eben so allgemeines Heilmittel, statt besondere Nit⸗ tel an besonderen Stellen vorzuschlagen. Den großen Han⸗

Vergl. Ne 38 und 39 der Staats-Zeitung.

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dels und Manufakturstaͤdten sollte man lieber direkt das Wahlrecht ertheilen, statt es ihnen als Rechts⸗ Wohlthat bei der Gelegenheit zukommen zu lassen, da man einen andern Ort bestrafe. Die Freunde der Reform würden durch Unter⸗ stuͤtzung einer solchen theilweisen Maaßregel ihren großen Zweck keinesweges befoͤrdern; denn die Gegner der Reform dollten, indem sle ebenfalls ihre Stimmen dazu gaͤben, daß East⸗ Retförd sein Wahlrecht verliere, nicht sowohl die Bestech⸗ lichkeit, als die plumpe Manier bestrafen, in der sie statt gefunden habe; sie wollten andere Orte aufmerksam machen, in Zukunft vorsichtiger zu seyn, damit ihre eigene Suͤnde nicht an das Tageslicht komme. (Hort! Das 0. ehren⸗ werthe Mitglied fuͤr Liverpool (Hr. Huskisson) habe in der vorigen Session erklaͤrt, daß man, wenn das Wahlrecht von East⸗-Retfoͤrd nicht auf Birmingham uͤbertragen werde, den Widerstand gegen eine Parlaments⸗Reform dadurch noch schwie⸗ riger mache. Der Meinung sey er Viscount Howick) ebenfalls, denn er glaube, daß die Gegner nur einige Außenwerke wollten fahren lassen, um hernach in der eigentlichen Festung um so koncentrirter sich vertheidigen zu konnen. Ware dem Publikum nicht bekannt, daß die Masoritaäͤt des Unterhauses ihre Sitze sehr unruͤhmlichen Mitteln verdanke, so haͤtte man allenfalls ein Recht, gegen die Kaͤuflichkeit der Waͤhler von East-Retford zu deklamiren; so aber sollte man lieber den. vorliegenden Fall mit Stillschweigen uͤbergehen, um ihn spaͤ— ter der allgemeinen Abhuͤlfe anheimfallen zu lassen. Sey auch vorlaufig die Erlangung einer Parlaments⸗-Reform nicht zu hoffen, so sollte man doch wenigstens nicht die Heuchelei begehen, eine Bill gegen einen einzelnen verfallenen Flecken zu erlassen, wahrend so viele andere dieselbe Bestrafung mit gleichem Rechte verdienten. Hr. O Connell meinte, er koͤnne bei so wichtiger Veranlassung sich nicht damit begnuͤᷣ— gen, ein stillschweigendes Votum abzugeben, und muͤsse daher zuvörderst den Herren entgegnen, welche glaubten, es sey Un⸗ recht, East-Retford und mithin alle Waͤhler dieses Ortes zu bestrafen, da doch nur die Majorität derselben sich der Bestechung von 40 Guineen ein Jeder schuldig gemacht hätten; allein die Majoritaͤt sey es ja eben, welche Mitglieder fuͤr den Flecken in das Parlament sende, wenn daher auch wenige Waͤhler von der Bestechung frei geblieben seyen, so habe doch der ganze Flecken seine Vertre⸗ ter durch Corruption erhalten, und dieselbe Majoritaͤt könne auf keine andere Weise bestraft werden, als indem man dem Orte sein Wahlrecht nehme. „Meiner Meinung nach“, fuhr er fort, „muͤßte uͤberhaupt das Recht der Repraͤsenta— tion keinem Privat- Individuum angehören. (Hört, hoͤrt!) Man hat mir gesagt, daß viele Mitglieder im Parlamente sitzen, die von Niemand weiter als einem edlen Lord ernannt wurden; dies ist jedoch dem Geiste sowohl, als dem Buch⸗ staben der Constitution geradezu widersprechend. Wer kann noch von einer Constitution reden, wenn edle Lords auf diese

Weise die von ihnen ernannten Mitglieder in das Parlament

senden? Es wird die Zeit herankommen, wo man das Volk uͤber diesen Gegenstand nicht mehr wird taͤuschen koͤnnen. Das Grund⸗Prinzip der Constitution ist, daß die Krone nicht einen Penny von eines Menschen Eigenthum in der Form von Steuern soll erheben können, wenn es nicht mit gesetz— licher Zustimmung der Repraͤsentanten geschieht; werden Steuern von Leuten erhoben, die nicht gehoͤrig repraͤsen, tirt sind, so geschieht es, dem Prinzipe nach auf untechtliche Weise. Ich werde fuͤr jede Reform, Maaß— regel stimmen und solglich auch 2 die vorliegende. Soll darum East-Retford ungestraft davonkommen, weil es, wie der edle Lord (Howick) bemerkt hat, noch viele an— dere Orte giebt, die eine gleiche Bestrafung verdienen? Sollte der Angriff deshalb mißgluͤcken muͤssen, weil es ein isolirter ist? Man nehme einmal an, daß von 150 Woͤlfen, die waͤh⸗ rend des letzten starken Schnees von den Pyrenäen herab in Frankreich eingedrungen sind und unzähligen Schaden ge— than haben, bei der Verfolgung durch die Einwohner einer

so ungeschickt war, stecken zu bleiben, während die andern ent-

wischten; wurden deshalb wohl die Leute sagen: „„Ach, das ist ein isolirter Wolf, wir wollen ihn nicht eher toͤdten, bis wir die uͤbrigen 149 haben, die eben so arg sind als er!?““ Ich meinestheils denke wenigstens nicht so und stimme daher da— sür, daß man das Wahlrecht von East⸗Retford auf Birming⸗ ham uͤbertrage.“ Herr Huskisson, der fuͤr das Amen— dement des Herrn Tenuyson stimmte, erläuterte sein Votum durch einen umfassenden Vortrag, an den sich die Reden des Kanzlers der Schatzkammer und des Herrn Peel an— knuͤpften, von denen wir einen ferneren Auszug zu geben uns vorbehalten. Es wurde e . uͤber das Amendement abgestimmt; g9 waren dafur, 126 dagegen, 49 wurde es durch eine Mehrheit von 27 Stimmen verworfen. Als

sodann uͤber die Frage gestimmt wurde, ob eine Bill zur Ue— bertragung des Wahltechts von East-Retford eingebracht wer⸗ den soll, zeigten sich 154 Stimmen dafur und nur 55 da— gegen. r =. . Lon don, 12. Febr. Das vom Oberhause ernannte Co⸗ mité zur Untersuchung des Verkehrs mit Ostindien und China hat den Grafen Bathurst zu seinem Praͤses erwählt. In demselben Comité des Unterhauses hat Herr Ward, Parla⸗ ments-Mitglied fuͤr die Stadt London, den Vorsttz erhalten. Von beiden Vorsitzenden besonders aber von dem Letzt⸗ genannten wird gesagt, daß sie dem Monopole der Ostin⸗ dischen Compagnie sehr guͤnstig gesinnt seyen. In der Times vom 10ten d. M. liest man: „Schon seit langer Zeit sind von den Feinden der gegenwaͤrtigen Verwaltung geflissentlich Geruͤchte verbreitet worden, daß dem Herzoge von Wellington und seinen Freunden die Gunst und die Unterstuͤtzung der höͤchsten Antoritaͤt des Reiches mangele. Eine Thatsache spricht mehr, als tausend Geschich⸗ ten und Geruͤchte. Unter den Namen derjenigen, die fuͤr das Amendement zur Adresse stimmten, befand sch auch der eines Beamten des Koͤniglichen Hauses, des Generals King. Dem Publikum wird es vielleicht angenehm seyn, die Ge— sinnung des Königs in dieser Hinsicht kennen zu lernen und zu erfahren, daß, sobald Se. Majestaäͤt im Besitz der Stimm⸗ Listen waren, Sie aus freiem Antriebe den General King seines Dienstes entließen.“ Der Globe vom 12ten sagt dagegen in Beziehung auf obige Meldung, er habe Grund zu glauben, daß die Times irre geleitet oder wenigstens zu voreilig gewesen sey, indem bis zum 11Iten Abends der General von seiner Entlassung noch keine Anzeige erhalten habe. 1

Vorgestern hat der Gerichtshof von Kings-Bench das Urtheil uͤber die angeklagten und schuldig befundenen Her— ausgeber, Verleger und Drucker des Morning-⸗Journals aus- gesprochen. Herr Alexander, der Herausgeber, ist fuͤr jedes der drei in sein Blatt aufgenommenen Pasgquille zu vier— monatlicher Gefaͤngnißstrafe in Newgate und 100 Pfd. Geld⸗ buße, mithin zu . Gefaͤngnisse und zur Zahlung von 300 Pfd. verurtheilt worden. Naͤchstdem 6 er selbst fuͤr seine gute Auffuͤhrung in den drei folgenden Jahren eine Buͤrgschaft von 500 Pfd., so wie zwei sichere Buͤrgen, deren Jeder sich fuͤr 250 Pfd. verpflichtet, stellen. Bis er die Strafen bezahlt und die Buͤrgschaften gestellt haben wird, muß er auch nach Ablauf der ihm zuerkannten Strafzeit im , . bleiben. Der Verleger, Herr Isaacson, hat eine Geldbuße von 100 Pfd. zu bezahlen und der Drucker, Hr. Marsden, fuͤr eine dreijährige gute Auffuͤhrung eine Buͤrg— schaft von 100 Pfd. und joei sichere Buͤrgen, von denen je⸗ der 50 Pfd. zu vertreten hat, zu stellen.

Vor einiger Zeit, heißt es in der Times, hofften die Kornhaͤndler ein nahe bevorstehendes Steigen der Korn⸗ preise, was aber nach den letzten amtlichen Berichten nicht erfolgt ist. Die letzten woͤchentlichen Durchschnittspreise wa⸗ ren: von Weizen 56t, von Gerste 298, und von Hafer 21 Schill. der Quarter. Der gegenwartige Zoll auf fremdes Getreide ist; fuͤr Weizen 303, fuͤr Gerste 185 und fuͤr Ha— fer 15 Schill. der Quarter. .

An der gestrigen und heutigen Boͤrse haben besonders in den Bresilianischen Fonds große Schwankungen stattge⸗ funden. Der niedrigste Cours, der dafuͤr bedungen wurde, war 66, waͤhrend sie heute, beim Schlusse der Boͤrse zu 71 verkauft worden sind. Nach Griechischen Obligationen ist nene Frage eingetreten. .

London, 11. Febr. Am Freitag Abend brachte Herr Peel in das Unterhaus und Lord Ellenborough in das Ober⸗ haus den verkuͤndeten Vorschlag zur Ernennung eines Ausschusses in jedem Hause, welcher den ganzen Umfang der Ostindischen Angelegenheiten in allen ihren Beziehungen, besonders auch die des Handels zwischen jenen Besitzungen, China und Großbritanien, in Üntersuchung nehmen soll, ehe das Par⸗ lament uͤber die Erneuerung des in ein Paar Jahren zu Ende gehenden Privilegiums einen Entschluß fasse. Die

Frage ist so äußerst wichtig und umfaßt so vielerlei Inter⸗

essen, daß die Regierung bei der bedenklichen Lage des Lan⸗ des es nicht wagen wollte, auf ihre eigene Verantwortlich⸗ keit hin einen Vorschlag zu machen. VBiejenigen, welche es sich zur , Alles, was dieselbe thut, zu tadeln, finden freillch viel baran auszusetzen, daß solche dem Parla- mente eine Buͤrde auflege, welche sie selbst tragen mußte; aber es scheint wirklich daß sie nicht , nt. Es wurde auch viel von einem Privat-Briefe gesprochen, den Lord Ellenborough, welcher an der Spitze der Ostindischen Ange⸗

legenheit steht, an den Gouverneur von Bombay geschrieben,

und worin er freilich deutlich genug zu verstehen gegeben,