und Namen durch alle morgen⸗ und abendländische Syra⸗ und bach ; worüber Silvest re usqgabe des Rrabischen Ter⸗
chen gegangene, uralte de Saey, bei seiner w tes (isis 5, so umfassende Memoiren geschrieben, und welches auch hier in Berlin von
Königliche Buch 1811. Dubois gedenkt nur der fruͤhe⸗ ren Uebersetzung von Petis de la Croix aus dem Per— sischen, Bidpai's Fabeln, aber als sehr unvollkommen und entstellt; er selber hat sie aus drei verschiedenen Handschrif— ten in Tamulischer, Telugu und Cannada⸗Sprache hergestellt und erlesen. Auch berührt er das Verhaͤltniß dersel— ben zu dem ,, . a (d. h. trauliche Un⸗ terweisung, woraus vielleicht jener Name Bidpai entstan⸗ den) in Sanskrit-Versen, welches, als das eigentliche Werk des Braminen Wischnu-Sarma, schon 1787 (von Jones) Englisch uͤbersetzt und durch Wilkins 1812 in der Ürsprache erschien, so wie ein Theil der letzten durch Bern— stein zu Breslau (izs3s) in Steindruck Dubois laͤßt es dahingestellt, ob solches eine verkuͤrzte Bearbeitung des Var tantra, oder dieses eine erweiterte und mit dem fuͤn ften Buche vermehrte Darstellung sey, wo dann wohl das Letzte wahrscheinlich und dies eben nach den fuͤn f Listen benannte, in den Volks⸗Mundarten prosaisch ver⸗ breitete Werk das juͤngere ist, dessen fuͤnftes Buch auch zu sichtlich als spaͤterer, lose zusammenhangender e, n,. Ein Theil des Inhalts dieses alten Buchs Morgenlaͤndischer Weisheit in Fabeln, Gleichnissen Spruͤchen und Geschichten ist durch seine weite Verbreitung bekannt genug, und es ist, zwar mittelbar, die Quelle man— cher Erzaͤhlung in den alt-Franzoͤsischen contes et fabliaux, in Bocca ccto's Dekamerone, bei Lafontaine u. a., so wie in 1001 Nacht u. s. w., es ist aber lehrreich und anzie— 2. dieselben hier in ihrem urspruͤnglichen Zusammenhange zu lesen. ?
Der zweite Theil von Dubois Buch zeigt uns dagegen den Reichthum der Indischen Literatur noch von einer ganz nenen Seite, obwohl der Inhalt zum Theil nicht minder be— kannt und altes, sich unbewußt immer wiedergebaͤhrendes Gemeingut der Menschenkinder ist, nämlich die ergoͤtzlichen Geschichten der Schildburger, Lalenbäurger, oder wie sie sonst oͤrtliche beruͤhmte Namen fuͤhren moͤgen (in England die. Buͤrger von Lidford und Gotham in Nattinghamshire). Diese Erzaͤhlungen sind aus einer Tamülischen Handschrift des ehemaligen Mis— sionairs Beschie im Karnatik uͤbersetzt, den man
auch wohl fuͤr den Verfasser gehalten: Dubois hat sie aber
in anderen Gegenden Indiens wiedergefunden, wohin nie
Kunde von jenem gelangt ist. Die Einkleidung ist auch ä cht
ndisch, dem Kastenwesen gemaͤß, das ein solches freireicht— ädtisches Gemeindewesen, dessen Kehrseite unsere Schild— burger ꝛc. abbilden, nicht zulaͤßt; es sind naͤmlich die Aben⸗ teuer, welche dem weisen Guru (Lehrer und Seelsorger) Paramarta (d. h. einfältig und seinen fuͤnf Schuͤlern auf einer Reise und daheim begegnen, und worin alle sich in uͤberschwänglicher Weisheit uͤberbieten bis zum tragischen Ende. Sechs andere in Indien auch weit verbreitete Erzäͤh— lungen und Schwanke machen den Beschluß dieses eben so unterhaltenden, als lehrreichen Buches.
Königliche Schauspiel e. 8. 34. . Im Schauspielhause: Der Muͤl— ler und sein Kind, Volksdrama in 5 Abtheil,, von Raupach—
Nonnen gg, F, Febt,, Im Schauspieihen e. Die Schule der Alten, Lustspiel in 5 Abtheilungen, nach Delavignes, von
2
.
J. F. v. Mosel. Hierauf, zum Erstenmale; EZ. Y. J., Posse
in 2 Abtheilungen, aus dem Englischen der Colman.
Sonntag, 283. Febr. Im Gpernhause; Olimpig, große
Oper in ch in ,, mit Ballets; 1 .
KS 1s tab Ge, Ten rer. Mittwoch, 24. Febr. Nein! Lustspiel in 1 Att. Hier⸗
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ö i,. , Gedruckt bei . W. Hayn . 2 87 ĩ 6 . = . ö. 6 9 ;
Di ez beleuchtet und aus einer Tuͤrkischen Bearbeitung uͤbersetzt hat: das
beigefuͤgt.
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Berliner Börse. Den 23. Februar 1830.
Amtl. Fonds- und Geld Cours Zettel. (Prec /s. Cous) D D, I
Geld. . St. Schuld- Sch. 1005 18chlesische do. Er. Engl. Anl. 18
4
1055 Pomm. Dom. do. 5
Pr. Engl. Anl. 22 105 Märk. do. do. 5
Kurm. Di. ij G. 100 Ostpr. do. do. 5
Neum. Int. Sch. d. 100 Rückst. C. d. Em. —
Berl. Stadt- Ob. 1027 40. do. . Nmk. —
Köänigsbg. do. Iins - Sch. d. Rik. — Elbinger do.
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Wesipr. fd. . io]
dito. dito B. toll Holl. vollw. Due. — Grosshz. Pos. do. 1022 4 Nene dito — Ostpr. Plandbrs. 1013 Friedriehsd'or. — Pom. Pfandbr. Discanto .... Kur-n. Nęum. do. ⸗
Wechsel- Cours.
Amsterdam ‚ 41 1447 dito . ; 1445 Hamburg ; ate. r ,, 300 Mk. —; — London 3 Mt. 7114 Paris j P TL. . G82 rz Wien in 20 Ar. ĩ 104. Augsburg At. 104 nee, , ö — Leipzig 231 ; — Frankfurt a. M. W . ; ; 104 'etersburg BN Rkbl. 35 Woch. 30 Riga kN. ; — VWars ehau I. Kurz 1007
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511
Auswärtige Börsen.
— Amsterdam, 18. Febr. ö Oeslerr. 5proe. Metall. 190. Loose zu i009 F. 224. Dart.- Oblig. 417. Russ. Engl. Anl. 1623. Russ. Anl. Hamb. Cert. 1023
Frankfürt a M., 19. Febr. Oesterr. 5proc. Metall. E458. 4proę. S743. Bark Autien 16 Partial- Obligationen 1383. Ueld. Loose zu 100 FI. 1822. ICR. z ;
London. 13. Feln. 1.
5proc. Russ. 111. en. ee. Brasil. 763. Port. 56.
Griech. 3631. Mexic. 251.
Paris, 15. Febr. ; zproe. Rente pr. compt. 84 Fr. 35 Cent., fin our. & Er- 45 Cent,. 5prec. pr. ompt. 199 Fr. 35 Cent, sin cour. 109 Fr. 45 Cent. 5pròc. Neapol. 92 Fr. 60 Cent.
Dem heutigen Blatte der Staats⸗-Zeitung ist als außer⸗ ordentliche Beilage der Landtags⸗Abschied fuͤr die zum dritten
Preußischen Provinzial⸗Landtag versammelt gewesenen Stande (ünseren auswärtigen Lesern wird derselbe mit
der nächsten Post zugesandt werden.)
ichacteur John. Mitredackeut Cottel.
u TDi.
Lrense Go. Brief.] Geld.
let, und von dem naͤchsten Provinzial⸗Landtage zur Genehmigung
Landtags ⸗ Abschie d für die Preußischen Pro vinzial-Staͤnde. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König pon
Preußen 1 ze Entbieten den zum dritten Preußischen e en Landtage versammelt gewesenen getreuen Ständen unsern gnaͤdi⸗ gen Gruß. Wir haben die auch beim dritten Landtage von Uun⸗ fern getreuen Staͤnden Uns bezeugten Gesinnungen treuer An⸗ haͤnglichkeit, so wie den Eifer, mit welchem dieselben sich den Beräthungen unterzogen haben, mit Wohlgefallen aufgenommen Und ertheilen ihnen auf die abgegebenen Erklaͤrungen folgende Resolutionen: 1
Die dem Landtage zur Berathung vorgelegten Ge—
genstande betreffend.
1. Da Unsere getreuen Stande zur Zeit noch Maaßregeln g⸗
gen die Parzellirung des baͤuerlichen Grund⸗Eigenthum3s in dor⸗
riger Provinz nicht fuͤr nothwendig finden, so. lassen Wir diese Angelegenheit fuͤr jetzt auf sich beruhen. .
S2. inf die Erklarung über den dem Landtage vorgelegten Entwurf cines Gesetzes zu Erledigung der Zweifel über die dorti⸗ ge Mühlen ⸗Gesetzgebung haben. Wir noch eine naͤhere Unter⸗ suchung der stattfin denden faktischen Verhaͤltnisse anzuordnen be⸗ schloßn, und behalten Uns demnaͤchst die weitere Bestimmung por.
. Was die Vorschlaͤge wegen Deklaration des 8. 22. der Ge⸗ meinheitstheilnngs-Srdnüng vom 7. Juni 18e anlangt, so be⸗ halten Wir Uns vor, Entschließung zu fassen, wenn die Erklaͤrung der Stände der uͤbrigen Provinzen uͤber diesen Gegenstand cinge⸗ gangen seyn wird, * . . ̃
4. Zu Einrichtung einer Provinzial⸗ Irren⸗Anstalt sind Wir geneigt, der Provinz mit dem durch Ünsere Ordre vom 16. Decem⸗ der 1325 zu diesem Zwecke bestimmten Kloster Neuenburg und dem Vermögen desselben auch die bisherigen saͤmmtlichen Nutzun⸗ gen von der Schenkung an zu uͤberweisen. Da jedoch durch Un⸗ sere gedachte Srdre das Kloster der Provinz unter der Bedingung bestinmt worden ist, daß die Stande die darin unterzubringende Anstalt aus Provinzial⸗Mitteln einrichten und echalten, hieruͤber aber vom dritten Landtage eine bestimmte Erklaͤrung noch nicht abgegeben worden ist, so muß der Ucberweisung noch Anstand ge geben und die weitere Erklaͤrung des naͤchsten Landtags uͤber die Erfuͤllung der gedachten Bedingung erwartet werden. —
Wir haben übrigens die Wahl der Staͤndischen Depntirten zu Bearbeitung des Einrichtungs- und Verwaltungs⸗Planes be⸗ Faͤrigt und felbige bel ihren Berathungen unter die Leitung Un⸗ sers Ober Praͤsidenten gesiellt, durch welchen sie die noͤthige tech= nische Beihtife erlangen werden, und welcher über dig Nesultate ber vorzunehmenden Vorarbeiten vor dem naͤchsten Provinzial. Landtag? an Ünfer Ministerium der geistlichen Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten zu weiterer Veranlassung Anzeige er⸗ statten wird. . ö
5 Da Unsere getreuen Stande die Erfuͤllung der Bedingun⸗ gen, unter welchen denselben, Behufs der von ihnen bei dem vori⸗ gen Landtage in Antrag gebrachten Einrichtung einer Erziehungs⸗ Ilnstalt fuͤr sittlich verwahrlosete Kinder, zur elgenthuͤmlichen Ue⸗ berlaffung des Kloͤster⸗Gebaͤudes zu Jakobsdorff nebst einigen in beffen Nahe gelegenen Forstlaͤndereien, von Uns in dem Landtags⸗ Abschiede vom 17. Maͤrz v. J. Hoffnung gemacht worden, na⸗ mentsich die besondere Aufbringung der deshalb erforderlichen Einrichtungs- und Unterhaltungs-Kösten abgelehnt und dabei he⸗ merkt haben, wie fuͤr diesen zweck mehrere Privat-Vereine theils sich bereits gebildet haͤtten, theils im Entstehen begriffen waͤren, so erscheint dieser Gegenstand dadurch erledigt. 2m
Wenn jedoch hierbei zugleich bemerkt worden, daß die mit den provinziellen Land-Armenhaͤusern zu Tapiau und Grauden verbundenen Schul⸗ und Erziehungs-Anstalten fuͤr jugendliche Verbrecher und Kinder verbrecherischer Eltern, wegen dez unver— meidlichen RKähr der Corrcctiongirs und aus Mangel an one, heit zu nuͤtzlicher Beschaͤftigung nach außen hin, der Absicht nicht entsprechen konnten, ünd daher eine Verlegung an einen andern schicklichen Ort nothwendig machten, so sind. Wir nicht abgeneigt, der Provinz hierbei durch unentgeltliche eberlassung des Klosters zu Jakobsdorff nebst dessen im e. Landtags⸗ Abschiede bezeichneten Zubehör, auch sofern diescs fuͤr das gesammte Beduürfniß nicht ausreichen sollte, durch Hergghe noch eines disponiblen ehemaligen Kloster Gebaͤudes zu ef. zu kommen Es ist aber vor weiterer Entschließung erforderlich, daß ein aus⸗ führlicher Plan über die beabsichtigten Einrichtungen ausgegrbei⸗
und fernern Anordnung vorgelegt werde. Und wie Wir die ge⸗ troffene Wahl der zu den diesfaͤ en Vorerorterungen ernannten Kommissarien . so wird tung, bemerklich gemacht, daß weder zu den diesfaͤlligen ersten Einrichtungs-, nöch den fernern Verpflegungs⸗- und Unterhal⸗ tungs⸗Kosten auf allgemeine Stnats⸗Fonds ein Mehrcres uͤ·ber⸗ nommen werden kann, als was von denselben nach der bisherigen Verfassung bereits zu leisten gewesen ist.
5) Die Bereitwilligkeit Unserer getreuen Staͤnde, zwei mit
erreicht, und die Ausfertigung des V , st wird, nur der , .
nur noch zu deren Nachach⸗ 4bgetha sten ) Auf
. ,, , 4 nge nen,
Seminarsen zu verbindende Taubstummen⸗Schulen, durch Aus⸗
setzung eines zu 400 Rthlr. bestimmten Lehrer⸗Gehalts, 50 Rthlr. zu Unterrichts-Mitteln und dez Unterhalts von ech. Feeistellen hei einer jeden, aus Provinzial⸗-Mitteln zu fundiren, damit durch besondere hierauf re , der Seminar⸗36glinge der Taubstummen⸗ünterricht in die gewöhnlichen Schulen allmaäͤlig üͤbertragen werde, erkennen Bir mit Wohlgefallen, haben auch Unsern Minister der Geistlichen⸗, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten angewiesen, zu erwaͤgen, ob die von den Staͤn⸗ den in Vorschlag gebrachten Seminatien in Angerburg und Ma⸗ rienburg zur Verbindung mit jenen Taubstummen⸗Schulen ge⸗ eignet seyn durften, und behalten Uns fuͤr diesen Fall das Ge⸗ such, um Einräumung von Gelaß in dortigen landesherrlichen Gebäuden, den Umstaͤnden nach zu beruͤcksichtigen, vor.
Nicht minder soll den Seminar⸗Direktoren befohlen werden, für möglichst billige Unterbringung der auf Kosten der Staͤnde in den beiden Tan stummen⸗Schulen zum Unterricht anzunehmen⸗ den 3öglinge zu sorgen. .
Auch ünden Wir kein Bedenken, den nach dem Regulatib vom 26. Oktober 1826 bestehen den gand⸗Armen⸗Kommissionen, in Beziehung auf die Verwaltung dieser Anstalten, die ihnen durch dieses Regulativ zugestandene Kontrolle einzuraͤumen, und ihnen die Prüfung der Verhaͤltnisse derjenigen zu überlassen, welche anf . Unterbringung der Ihrigen in diesen Anstalten An spruch machen.
Dagegen erscheint die gebetene sofortige Auftßsung der Ver⸗ bindung der Provinz mit der Taubstummen - Anstalt zu Königs- berg deshalb nicht zulaͤssig, weil die mit Ruͤcksicht auf diese Ver⸗ bindung eingegangenen Verpflichtungen und festgesetzten Ausga⸗ ben nicht sofort erlbschen und erspart werden können.
Die diesfaͤlligen Antraͤge Unserer getreuen Staͤnde sollen aber auf sede mit den bestchenden Verpflichtungen des Instituts ver⸗ traͤgliche Weise, und zwar in der Art zu erfuͤllen gesucht werden, daß Unfer Minister der Geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten durch Verminderung des 2 Personals ünd fon ige Beschraͤnkung des Unterhaltungs Aufwandes Srspar⸗ niffe an den Ausgaben der Anstalt bewirkt, die ausschlichlich den Siaͤndischen Beiteägen zu gut gerechnet werden, auf welche Weise allmälig die Auflösung des Verbindung der Staͤnde mit die ser Anstalt herbeizufüͤhren seyn wird. ö
Mit den' diesfallsi zen Ein leitungen ist Unser Ober⸗Praͤsident beauftragt, welcher bei Anzeige des Resultats auch uͤber die in inspeuch genommene Theilung der vorhandenen baaren Bestaͤnde . Kapitalien des Instituts sein Gutachten zu erdffnen haben wird.
II. ,
Die vom Landtage . Petitienen be⸗ treffende. .
1) Wir haben Unsern getreuen Staͤnden bereits im Land⸗ tags⸗Abschiede vom 17. Maͤrz v. J. zu erkennen ge eben, daß, ehe uber eine Bergthung mit den Etanden 2 sion der Gesetzgebung Entschließung gefaßt werden kann, zuforderst abge⸗ wartet werden muß, ob bei dieser Revision Veranderungen in Frage kommen, welche nach dem Gesetze vom 5. Juni 1835 eine solche Berathung erforderlich machen. Der Zeitpunkt, wo dies u Kberfehen seyn wird, ist noch nicht eingetreten, daher denn auf ler erneuertes Gesuch noch keine Entschlichßung erfolgen kann.
2) Was die von Unsern getreuen Staͤnden in Betreff der Kriminal- Justtzpflege gemachten Antraͤge betrifft, so koͤnnen Un⸗ fere getreuen Slaͤnde vertrauen, daß die von ihnen in Anregung gebrachten Gegensfaͤnde bei der angeordneten Revision der Krimi⸗ nal Ordnung ohnehin einer sorgfaͤltigen Erwägung werden un⸗ terworfen werden. Indessen haben wir kein Bedenken gefunden, bie von ihnen eingereichte Denkschrift der niedergesetzten Revi⸗ sions⸗Kemmission zur Berucksichtigung zufertigen zu lassen.
3) Auf den wiederholten Antrag, das Gesetz vom 29. Maͤr 1816 und die Ordre vom 23. Sytem ber 1826 wieder aufzuh . und dafür das Gesetz vom 25. Oktober 1810 auch in Ostpreußen, Litthauen und dem Marxienwerderschen Kreise einzuführen, wer⸗ den Wir Entschließung fassen, wenn das Resultt der oben un⸗ ter J 2. ecwähn ten Erbrternngen sich üͤbersehen laßt
ch Um Unsern getreuen Standen einen 8 Theilnahme an dem auf ihren Antrag errichteten In Schiedsmänner zu geben, wollen Wir di den von denselben getroffenen Vergleichen Stempel genommen werden solle, ganzlich au fheb daß dazu, in sofern das Objekt uberhaupt den stemp
eichs eich
e vi bergrosc den, außer 2 2 bergroschen genommen werden, außer diesen 1 w der Eintragung des Vergleichs ins
funfte zer, u ibgetha n ist, gaͤnzliche Stem freiheit e den solle.
des Landtags. reiwill ige Abtre⸗ größerer per ln nes, Ger i ba 4 1 i. . 1 e 2 Uns die Ent ung bis dahin vor, daß mehrere damit im Zu= i geehin. . erl eyn we . ö 56 ; deln so können Wir auf das Gesuch Unserer getreuen Stande