1830 / 55 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 26 Feb 1830 18:00:01 GMT) scan diff

lich haben Wir hieruber gegenwartigen Candtagg (lb. sallzen i n ln * e, el,. 5.

; In edel wogen, ; 5e . den 9. Januar 183 (gez) Friedrich Wilhelm. (gez) Friedrich Wilhe Im, Kronprinz.

(gez. ) v. Altenstein. v Schuckmann. v. Lottum. v. Bernstorff. v. Hake. v. Danckelmann. v. Motz.

. . . Gutachten des Staats⸗Ministerii. uͤher die Denkschrift der Stände des dritten Preußischen Pro⸗ vin zial Landtags, wegen Abnahme und Verschlechtetung der in⸗ n c, Pferdezucht und der zur Verbeserung derselben dien⸗ lichen Maaßregeln.

Die Behauptung der Preußischen Provinzial⸗Staͤnde, von

dem Ruͤckschritte? der dortigen Pferdezucht, kann sich entweder nur auf eine zu große Ungeduld gründen, womit ein Theil der Pferdezüͤchter den freilich nur mit der Zeit zu erringen den Vor⸗ rellen diefes Erwerbszweiges entgegenstehl! oder es fin det solche ihre Anwendung blos auf diejenigen Pferde⸗Besitzer/ welche die H überhaupt auf einem unrichtigen Wege betreiben.

enn daß die Pferdezucht in Preußen, statt der vermeintlichen Rückschritte, im Allgemeinen wirklich von Jahr zu Jahr Fort— schritte macht, dafuͤr stimmen die Angaben des Remonte⸗-Inspec—⸗ reurz, General⸗-Majors Beier und der Remonte Anleufs, Kom- misstoͤnen sowohl, als die jahrlich zunehmende Zufriedenheit der Kaballerte Regimenter mit ihren Remonten, der gesteigerten Ansprüͤche ungeachtet, vollkommen überein. Schon hieraus ergiebt sich das Resultat, daß die bisher gezahlten Preise als ausreichend zu betrachten sind, und daß es der von den Staͤn— den gewuͤnschten Erhohung derselben nicht bedarf,

Tus den hier beigefügten tabellarischen Uebersichten, die den ankauf der Remonten in den Jahren 1826, 1827 und 1823, mit Angabe der großeren Pferdezuͤchter und solcher, die nur einzelne Pferde verkauft, desgleichen die Anzahl der von ihnen erstan de⸗ nen Pferde, den summarischen und Durchschnittspre s, so wie deren Größe und Alter enthalten, erhellt aber zur Genuͤge⸗

daß die Ansprüche der Pferdezüuͤchter auf noch höhere Preise

nicht ohne die größte Undilligkeit und ohne die Remonte⸗Ver⸗ waltung in die absolute Unmsglichkeit zu setzen, ihnen zu ge⸗ nügen, gesteigert werden durfen, da nach diesen Nachweisungen in dem Jahre 1826 unter der Summe von 1663 angekaquften Pferden 1451 dreijährige, im Jahre 1827 unter 154 Pferden os, und im Jahre 1525 unter 1855 Pferden 1703 drezjaͤhrige befindlich sind, wofür die gezahlten Preise gewiß sehr bedeutend erscheinen muͤssen; auch ergeben die speriellen Nach wei⸗ sungen noch, daß die höchsten Preise gerade fur meistens breüsaͤhrige Pferde gezahlt werden sind: wie denn auch daraus erhesset, daß die Zahl der vieriaͤhrig angekauften Remonten mit jedem Jahre sich vermindert hat und in Lemselben Verhältniß die der dreijaͤhrig gekauften gestiegen ist. Der Vor⸗ schlag, feste Preise zu zablen, ohne zu handeln, ist aber aus dem Grunde unaüsführbar, weil eine solche Maanßregel die Remonte— Ankaufs⸗Kommission in die Nothwendigkeit setzen wuͤrde, von den weniger soliden Pferdezuüͤchtern gar keine Pferde, oder eine Menge solcher Pferde zu kaufen, die fuͤr den gezahlten hohen Preis nicht tauglich zu erachten sind, wodurch die Kommission ihren Haupt⸗ zweck, die Armee mit guten Remonten zn versorgen, verfehlen wärde Mit den größeren und besseren Pferdezuͤchtern findet auch in der Regel kein Handel statt, sndern man vereinigt sich bald aher einen, gewohnlich ) sell . schnittsprels, oder der Cigenthümer sett für jedes Pferd selbst den Preis perschiedentlich fest. Wie dem aber auch seh, so hat doch die Militaäst Verwaltung, von welcher der Remontc-⸗An kauf in den

ern bisher überall möglichst: befördert und , , . en seloͤst vorzugsweise beruͤcksichtigt worden ist, keine Vergn las⸗ ung, die Pferde zu höheren Preisen anzukaufen, als wofuͤr solche

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nach der Konkurrenz zu haben sind.

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ch von dem Zuͤchter selbst gestellten Durch⸗

Der Zucht wirklich preiswuͤrdiger Pferde duͤrfte ohnedies eher

geschadet, als genützt werden, wenn man die Pferde theurer be⸗

zahlen wollte, als sie werth sind.

1g lich bie Behanßbtung der Stände gnlangt, daß in dem Pestaͤn digen Verlangen der Ankaufs⸗Kommissisn nach großen

Pferden die Ürsgche der rüächschreiten den und fehler haften Pferde zucht zu finden sey, so spricht gegen dieselbe das Ergebniß der vor⸗ erwahnten Listen, wonach unter der bereits angegebenen Anzahl der in den Jahren 1826, 1827 und 1826 angckauften Pferde von resp. 1566 *, 1841 und 1856, im ersteren Jahre nur 45, im zweiten Jahre 87, im dritten Jahre aber nur 49 Pferde das Maaß vön 2 Zoll uͤberschritten haben, unt welcher Größe kein Pferd für Kuͤrassier-Regimenter und Artillerie Brigaden ange= slommen werden darf. Je seltener aber große und zugleich kraͤf⸗

Pferde uͤberhaupt sind, desto erklaͤrbarer bleibt die

tig , . —ᷓ Nachfrage nach denselben, ohhe daß diese deshalb eine falsche Paa⸗

rung wunschen laßt und entschuldigt. Berlin, den 30. Nov. 1829 Das Staats-⸗Ministerium. v. Altenstein. v. Schuckmann. v. Lottum. v. Bernstorff.

NM

va Hake. v. Danckelmann. v. Motz. 1 Promemoria.

Die von den Preußischen Provinzial-Staͤnden in der Denk⸗ schrift vom 15. Febr. d. J. in Anregung gebrachten Angelegen⸗ heiten befinden sich in folgender Lage;

ad 1 und 2.

Beide Gegenstaͤnde werden durch die von des Königs Maj staͤt ittelst Alerhbchster Kabinets⸗-Ordre vom 15. Dec. 18.7 be= fohlene Reviston der Geschaͤftsordnung fuͤr die Gencral⸗Kommif⸗ sionen ihre Erledigung finden. Die Materialien dazu sind ge⸗ sammelt, und die Sache schwebt in der Verhandlung bei den be⸗ iheiligten Ministerien. 2

2 * 090

Die Verhandlungen uͤber dgs Gewerbe- Polizei- Kesetz sind noch nicht beendigt. Die beagbsichtigte Einrichtung soll saͤmmt⸗ liche bllche Provinzen umfassen, däher es noͤthig ist, die unter sich mannigfach verschiedenen Einrichtungen in den neuen Pro⸗ binzen und die besondeen Gewerbe- Verhaͤltnisse derselben genqu zu erbrtern und zu beruͤcksechtigen. Hieraus ergiebt sich von selbst, warum diesc schwierige Arbeit nicht so schnell gefordert werden kann, als es in mehreren Bei ehun gen zu wuͤnschen waͤre.

t o Die Errichtüng eines Gymnasii in Hohenstein unterliegt er— heblichen Bedenken? Es wird jedoch Bedacht genommen werden, das Schus⸗ und Erziehungswesen in der Provinz erforderlichen⸗ falls guf andern Wegen zu unterstuͤtzen, und deshalb die naͤhern Einleitungen zu veräͤnlassen.

al 53. ; Der Entwurf der Staͤdte⸗Dednug liegt dem Staats⸗Rathe vor, und wird wahrscheinlich im laufenden Jahre noch zur Dis= kuffion ommen. Die Einführung im Hulmer Lande wird dann erfolgen, sobald das Gesetz von Sr. Majestaͤt vollzogen und publi⸗ zirt seyn wird. . 2d O.

Nach dem Gutgchten des Staats⸗Raths und dem darauf ge⸗ gruͤndeten Allerhoͤchsten Befehle sollte ein allgemeines Feuer⸗So⸗ zietats Reglement redigirt und den Provinzial-Landtagen zum Gutachten vorgelegt werden. Dies ist bereits geschehen, daher zu hoffen ist, daß schon an den naͤchsten Preußischen Landtag eine diesfallsige Prrvosition gelangen .

aG .. Die Vorarbeiten wegen einer zu erlassenden Wege- Ordnung

liegen der Gesetz Revisions⸗Kommission vor, um darauf bei Um⸗

arbeitung des ersten bschnitts des Tit. 15, Th. 2 des Allgemei⸗ nen Landrechts Ruͤcksicht zu nehmen. Berlin, den 15. Sept. 1829. Das Staats-Ministerium. (gez.) v. Altenstein. v. Schuckmann. v. Lottum. v. Bernstorff. v. Hak.« v. Danckelmann. v. Motz.

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Preußische Staats-Zeitung.

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* 56.

Amltliche Rachrichten. Kronik des Tages. Seine Durchlaucht der Herzog und Ihre Heheit die

Frau Herzogin von Sach sen-Meiningen sind von hier nach Meiningen abgegangen.

8, h der aufgerufenen und der Koͤniglichen Kontrolle der Staats⸗ Papiere als amortisirt nachgewiesenen Staats⸗ Papiere. 0 0 Q 0 O Q 2 2 3 2 2 : o 2 2 2 2 0 0 ·ᷣ¶ᷣ—

Staats ⸗-Schuldscheine.

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Des Dokuments. ö / / /

Geld⸗ Betrag. des rechtskräftigen 8 Fr k nisses 53 Athlr n, , .

Datum

Courant. 100 vort 1090

109

300

209

1600 196

160 X. 100 3. Aug. 1829. g0, 86 A. 169 0386 C. 166 90, 386 . 1006 6,386 FR. 166 g0, 386 1. 100 0M. 3866 IH. 10606 90, 386 da. 1090 98,936 ö 190 98,937 ; 100 98,937 D. 100

5. 5 * * 6 * ig vom 26. Ottob. 1820

ö 6 t 493 vom 21. Dez. 1829. lvom 23. Febr. 1829.

oö, 533. 6. 160 Berlin, den 31. Dezember 1829. Königliche Kontrolle der Staats⸗ Papiere.

Angekommen: Seine Exeellenz der General⸗-Lientenant und Commandeur der 1sten Division, von Wrangel, von Koͤln a. R. 2 1

Der Koͤnigl. Schwedische General-Konsul von Lund— blad von Stockholm.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

en Ruß lan d. Ode ssa, 6. Febr. Da der gegenwartige Gesundheits⸗ Zustand der Stadt nach , ,, ,, , Terminen nichts u wuͤnschen uͤbrig läßt, so, hat die Qbrig⸗ keit beschlossen, den Gesundheits⸗-Cordon, der bisher die Stadt . aufzuheben und die freie Verbindung mit den uͤbri⸗ gen T eilen des Reiches wiederherzustellen. In r. aber, daß die Nachbarschaft des Dniester, der jetzt mit Eis

Berlin, Doönnerstag den 256en Februar

1839.

bedeckt ist, ferner die große Zahl von Kaufleuten und Tage⸗ löhnern, die von verschiedenen Seiten, und besonders derer, die aus den Tuͤrkischen Provinzen zuruͤckkommen, noch einige Vorsichtsmaaßregeln noͤthig machen, um die Bewohner Odessas vor allen neuen Pest-Anfaͤllen zu schuͤtzen, sind von der Be— höoͤrde die deshalb erforderlichen Anordnungen getroffen wor⸗ den, welche das heutige Journal ausfuhrlich mittheilt.

In diesen Tagen hat die hiesige Regierung einen Berichr erhalten, daß sich in der Stadt Grigoriopol eine verdaͤchtige Krankheit gezeigt habe. Es wurde hierauf sogleich der Arzt der hiesigen Quarantaine, Herr Belin de Balu dahin gesen— det um die Kranken zu untersuchen, der dort nicht nur nicht die mindeste Spur von Pest, sondern nicht einmal von irgend

*

einem boͤsartigen Fieber gefunden hat.

Fretan tre ch

Paris, 17. Febr. Der Herzog von Cumberland ist vorgestern aus Lendon hier eingetroffen und im Hötel Mau— vie abgestiegen, das Se. Konig! Hoher, wie die Nouvelle France meldet, so lange bewohnen wollen, bis das von Ih⸗— nen gemiethete Haus in Versailles eingerichtet seyn wird.

Die Gazette de France enthält Folgendes: „Die Königliche Verordnung uͤber die Einfuͤhrung von Elementar— Schulen im ganzen Umfange des Reiches ist eine Antwort auf die Verläumdungen, welche die liberalen Blaͤtter und die

Redner von der linken Seite in Betreff des Volks-Unter—

richts unaufhörlich gegen die religioͤs und monarchisch gesinn⸗

ten Maͤnner des Landes ausstießen. Man hat immer behaup—

tet, daß diese das Volk in der Unwissenheit erhalten woll—

ten, wahrend doch ihre Bemuͤhungen stets auf eine Verbesse— rung des Schulwesens gerichtet waren.

. geric Der Liberalismus sst es vielmehr, der beständig gewollt hat, daß die niederen

Klassen unwissend bleiben, denn er hat bisher alles Möͤgliche

gethan, um ihre geistige Ausbildung, die allein des Menschen Gluck befoͤrdern kann, zu verhindern. Und wenn er es ja einmal versuchte, einige Saamenkoͤrner auf diesen unfrucht⸗ baren Boden auszustreuen, so gab er sie dem Winde preis, so war es die Dummheit, der Revolutions-Fanatismus, dem

er die Sorge anvertraute, die Jugend zu unterrichten. Die

obgedachte Verordnung hat sonach nicht nur die Wuͤnsche der Freunde der Religion und der Monarchie, die zugleich die der Volks klassen sind, verwirklicht; sie wird auch das laͤngst begonnene Werk der Menschlichkeit durch die Mitwirkung der Behoͤrden, durch die mildthaͤtige Theilnahme des Landes und durch den Eifer from⸗ mer Volkslehrer vervollstaͤndigen. Der Constitutionnel meint, wenn im Uebrigen auch die in jener Verordnung ent— haltenen Bestimmungen nicht der mindeste Vorwurf treffe, so werde das Land doch immer nur dann erst eine sichere Buͤrgschaft haben, wenn die General, und Munizipal-Con—⸗ seils, statt von der Regierung, von den Buͤrgern selbst ge⸗ wahlt wurden. Das gedachte Blatt ruͤgt es zugleich, daß der Bericht des Herrn Gnernon de Ranville der . vom Jahre 18324, die den Elementar-Unterricht in die Hande der Geistlichkeit legte, großes Lob beilege, während in der neuen Verordnung der verschiedenen , , namentlich der Schulen des w selseitigen Unterrichts mit keiner Silbe erwaͤhnt werde. Der Globe aͤußert sich uͤber denselben Gegenstand etwa in folgender Art: „Die neue Verordnung ist bemerkenswerth. Der Minister, der sie kon⸗ 66 hat, zeigte sich beim Antritte seines Amts dem Volks-Unterrichte wenig geneigt; dennoch noͤthigt ihn die wunderbare Gewalt der Dinge, sich mit . zur . Schulwesens zu beschaͤftigen. Das Prinzip cee . 3 fi. die , zerord⸗ nun 1816 in Ausführung zu bringen, zunaͤchst den Orts. Behoͤrden die Fuͤr sorge fuͤr den i , zu . 6 . dann, wenn es den Gemeinden an Mitteln dazu fehlt, die hoöͤheren Behörden zuzuziehen: zuerst die Gemeinde, dann das Depar⸗