414
Bewunderung, die sich allmaͤlig bis zu dem lautesten Beifall
steigerte, mit dem jede einzelne Gesangpartie aufgenommen wurde. Nicht minder 6 ausgezeichnete Liebenswuͤrdig⸗ keit und Freundlichkeit ihres ganzen Wesens Jeden, der Ge— legenheit hatte, sich der hochgefeierten Kuͤnstlerin zu naͤhern,
außerordentlich entzuͤckt. Heute reist Dlle. Sontag von hier
nach Duͤsseldorf ab, wo sie morgen ein Konzert zu geben ge⸗
denkt. Von da wird a. den Weg uͤber Kassel nach Ber⸗
lin einschlagen, und beabsichtigt, zu Ende dieses Monats da— selbst eintreffen. — Am 19. Febr. hatte hier die erste Auf— . ren der Raäͤuberbraut von Ferd. Ries statt. Der hiesige Theater⸗Unternehmer, Hr. Ringelhardt, hatte die bedeutenden Kosten nicht gescheut, diese Oper so würdig als moglich in die Scene zu setzen, und sogar Hrn. Ries veranlaßt, hierher zu kommen und die Oper selbst zu dirigiren. versammelte Publikum bewies sowohl vor als nach der Auf— fuͤhrung dem beruͤhmten Komponisten auf das lebhafteste seine Theilnahme und nahm die Oper mit mehrmals laut ausge— sprochenem Beifalle auf.
In Nr. 52 der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung vom Monat Febr. steht mit S— z unterzeichnet eine Reihe von Fragen, welche durch die mit M =t unterzeichnete Re— zension einer Schrift uͤber den Portugiesischen Erb folge⸗Streit lin Nr. 7 dieser Zeitung) veranlaßt worden. Referent kann jedoch um so kuͤrzer diesen Angriff zuruͤckweisen, da unter— dessen sein Aufsatz schon einen ihm unbekannten Vertheidiger gefunden hat, und ihm also nur noch ungefahr Folgendes zu ergänzen bleibt: ad 1) Wenn die Gesetze von Lamego auch jetzt nicht mehr in Kraft waren, und Referent dies auch behauptet hätte, wie Herr S—z versichert, so wuͤrde daraus noch nicht dern . folgen, daß das Haus Braganza nicht diesen Ge— setzen zufolge habe den Thron besteigen konnen. Es waͤre ja immer noch möglich gewesen, daß diefe Gesetze erst nach je— ner Thron-Besteigung aufgehoben worden seyen. Doch Re— ferent hat diese Behauptung gar nicht aufgestellt. „Wenden wir uns“ Cheißt es in der angegriffenen Rezension) „ans Portugiesische Staatsrecht, so durften danach die Staͤnde nur entscheiden, im Fall der verstorbene Konig keine Kinder hatte. Doch selbst dieses Recht hatten die Stande durch den Ver— lauf der Geschichte bereits verloren.“ Durch den Verlauf der Geschichte sind nämlich die ständischen Rechte des Mit— telalters in unumschränkten Monarchieen ganz in Vergessen— heit gerathen. Wie denn namentlich in Portugal die Stande seit 1697 nicht berufen worden sind, und gewiß auch nicht gefragt worden waͤren, ob sie den Neffen eines verstorbenen
Königs zum Herrscher annehmen wollten oder nicht, obgleich
die Gesetze von Lamego ihnen ausdruͤcklich dieses Recht zuge—
stehen. Auf keinen Fall ist aber die Behauptung, daß die Staͤnde dies ganz vereinzelte Recht verloren haben, identisch mit den Worten: die Gesetze von Lamego gelten nichts mehr.
Ob dies Recht der Staͤnde nun aber in der That noch be— stehe oder nicht, ist hier um so unwichtiger, als D. Juan XI. gar nicht ohne Kinder gestorben ist. Warum berief D. Mi—
guel also die Cortes von Lissabon, da der Fall gar nicht ein⸗
getreten war, wo, den Gesetzen von Lamego zufolge, die
. das Recht hatten, uͤber die Suecession zu entscheiden?
ad 2) findet Referent nur noch dies hinzuzufuͤgen, daß
es uͤberhaupt gleichguͤltig ist, ob solche Beispiele in der Ge—
schichte vorkommen, oder nicht. Die Gesetze von Lamego setzen
gar nicht fest, daß, wenn der legitime Kronprinz von Portu— gal noch ein anderes Reich besitzt, er damit der Krone Por—⸗ tugals verlustig gehe, sondern sie verordnen nur, daß Lein
Ausländer den Portugiesischen Thron besteigen koͤnne. Das
Indigenat verliert ein Kronprinz aber auf keinen Fall durch
Annahme einer fremden Krone. Und so bestimmen die Ge—
setze von Lamego denn auch blos, daß, wenn der naͤchste Erbe
eine Prinzessin ist, diese ihre Rechte verlieren soll, wenn sie
einen auswärtigen Prinzen heirathet (i dum extraneo cu-
baverit). Die drei Philipp von Spanien sind also allerdings Usurpatoren, aber nicht, weil sie eine auswärtige Krone besa— ßen, sondern weil Philipps 1II. Mutter durch ihre Heiräth die Suceessions⸗ Rechte verloren hatte. Eben so ist es nicht zweifelhaft, welcher von den Mitbewerbern Philipps legitim war. Denn da die Herzogin von Braganza einen Einheimi— schen J hatte, so gebuͤhrte ihr der Vorzug vor der andern Bruderstochter Johann's III., welche die Gemahlin eines n Prinzen, des Herzogs von Parma, war. Auch ad 3) und 4) findet Referent nichts zu bemerken,
Gedruckt bel A. W. Hay n.
2
allgemeine Reflexion hinzu, daß nicht
Das zahlreich '
Kurm. Db. ml. C. looz (
tionen in Bank- Ass. 138.
— ö
da er sich fuͤr genuͤgend vertheidigt glaubt und setzt nur die nur in Europa die Ex⸗ in Amerika. Denn wir Heerd alles revolutionai⸗
treme sich umkehren, sondern auch erleben es, daß Amerika, bisher der
ren und demagogischen Brennstoffs, jetzt im Gegentheil in
der Person des legitimen und constitutionellen Kaisers Dom Pedro eine alte Europäische Monarchie lehren wird, wie un—
verletzlich die Legitimitaͤts⸗Rechte gehalten werden muͤssen.
M= t.
Kö nigliche Schgulpiel e. Freitag, 26. Febr. Im Opernhause: Die Braut, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Mustk von Auber. Im Schauspielhause; 1 La mansarde des arlisles, vau- deville en 1 ace, par Scrihe. 2) Le Roman d'une heure,
comédie en 1 acle et en pros, par Mr. Hoffmann. 3)
La premißre reprise de la représenlalion de: La neige, vandeville comique en 1 acte.
. Königs stadtsches Theater.
Freitag, 26. Febr. Das Pfeffer-Roͤsel, oder: Die Frankfurter Messe im Jahre 1297, ein Gemaͤlde der Vor⸗ zeit in 5 Akten.
Berlin . Den 25. Februar 1830.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Vettel. (Prenssis. Cour.)
, d
St. · Schuld- ch. 1013 UG Pr. Engl. Anl. 18 5 1053 Pr. EnzZl. Aul. 22
Dr,
Schlesische do. 4 1062 B 4h Pomm. Bom. do. 5 IIC — Märk. do. do. 5 Ostpr. de. do. 5 Neun. Int Sah. d. 1003 3 Rückst. C. d. Euik. — Berl. Stadt- (b. 4 tos 1023 do. do. d. mik. — Käönigsbz. do. 109 ins- Sch. d. m. Elbinger go. 127 1023 dito ũd. nik. Danz dn in II? — 383 kö Westpr. PIdb. A. 4 1012 dio. did B 4 1013 Ioll. vollv. Hue. Grolshz. Los. da. 4 10927 Nene dito Osipr. Etandbrt. 3 1021 Friedrichsd' or. Pom. Pfandhr. 4 eG, Hisconto... Kur-n. Nmmm. 40.
Preuss Cour. Eri ef. Geld. * . 44 r nnn nnn, 200 FI. 144 1443 ma ,, . 14427 37
Ilamhur ,, — ,, ,
London
Paris —
Wien in 20 Xr.
Augsburs
Breslau
Wechsel- Cours.
1590 PI. l 100 Rbl. m, , 109 lihl. m , 600 FI.
Auswärtige BBhrsSen. 5 Amsterdam, 20. Fehr. Oeslerr. 5proe. Metall. 1003. Russ. Anl. Hamb. Cert. 1021.
Hamburg, 2353. Febr. Oesterr. Zproe. Netall 103537 proc. pr. ult. 963. Part. Oh. lig. 138. Bank- Aetien 1295. Kuss. Engl. Anl. 108. Russ. Anl. Häamb. Cert. 1614. Poln. pr. 1. Märn 1313. Din. 733.
St. Petersburg. 16. Febr. 1 Hamburg 3 Mon. 935. Silber Rubel 3693. 6prae. Ins crip-
. Wien, 20. Febr. proc. Metall. Io3z. proc. S7 3. Loose zu 10 FI. 183. Part. Vblig. 13913. Bank Actien 153201.
; Berichtigung. . *
In der Beilage zum gestrigen Blatte der Staats. Zei⸗
tung auf der letzten Seite Sp. 2, 3. 11, ist in mn Exemplaren zu setzen „Fietionen“ statt „Faction en.
Nedaettur John. Mitredacteur Csttel.
— —— — —
Allgemeine
preußische Staats-Zeitung
M 58.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Koͤnigliche Majestat haben dem Kriminal-Richter Bluümke zu Sorau den Charakter als Kriminal-Rath bei— zulegen geruhet.
Se. Koͤnigliche Majestaͤt haben den Stadtgerichts⸗Assessor Lehmann zu Friedeberg in der Neumark zum Justizrath zu ernennen geruhet. : . .
Se. Majestät der König haben den Land- und Stadt— gerichts-Assessor Mahlen dorff zu Köslin zum Justizrath zu ernennen geruhet.
a
Der bisherige Ober-Landesgerichts-Referendarius Fitzau ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Stadt Worbis bestellt worden.
Bekanntmachung. Das Seehandlungs⸗Institut ist heute von mir angewie⸗ sen worden, vom 14. Marz d. J. ab, Kapitalien nicht mehr
zu 4, sondern nur zu 33 pCt. jährlicher Zinsen gegen eine
sowohl dem Institute, als dem Einzahler gleich nach Ablauf des ersten halben Jahres freistehende sechsmonatliche Kuͤndi— gung, in Summen von 50 Rthlr. und daruͤber, welche durch 10 theilbar sind, anzunehmen.
Diese meine Bestimmung, so wie, daß es wegen der bis einschließlich zum morgenden Tage bei der Seehandlung zu
1 pCt. belegten Kapitatien, sowohl hinsichtlich ihrer Verzin— fung als der darin vorbehaltenen Kuͤndigungszeit, bei der.
obligationsmaͤßigen Festsetzung verbleibt, bringe ich hierdurch zur offentlichen Kenntniß. Berlin, den 26. Februar 1830. Der Chef des Seehandlungs-Instituts. Rother.
6
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frank re ich.
Paris, 19. Februar. Gestern hatten der Bischof von Meanx und der Baron Dudon Privat⸗Audienzen beim Koͤnige. Seine Majestät haben neuerdings den Armen von Fon— tainebleau eine Unterstuͤtzung von 1900 Fr, zufließen lassen. Das hier erscheinende Englische Blatt Galignani's
Meffenger erklart die Nachricht von der angeblich am 16.
d. M. erfolgten Ankunft des Herzogs von Cumberland in Paris fuͤr vollig grundlos; in dem Hotel Meuriee, wo der⸗ selbe abgestiegen feyn solle, wisse Niemand etwas davon; auch in ern h hefe. wo er bei feiner Anwesenheit in Paris ge— wöhnlich abzusteigen pflege, werde er nicht erwartet; eben so wenig fey Grund vorhanden, das Geruͤcht von der Einrich— tang eines Hauses für den Herzog in Versailles fuͤr authen— t sch zu halten.) .
er Globe enthielt am 15ten d. M, an dem Tage, wo er zum erstenmale in groͤßerem , . erschien, unter der Ueberschrist: „Frankreich und die Bourbonen im Jahre 1830,“ einen Aufsatz, worin die politischen Ereignisse in Frankreich seit der Wiederherftellung der Monarchie beleuchtet und zu—
„ Auch die Staats-Zeitung hatte vorgestern die Ankunft Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Cumberland in Paris gemeldet, da fast alle Parsser Blatter dieselbe enthielten und mithin kein Grund vorhanden zu seyn schien, die Richtigkeit dieser Nachricht in Zweifel zu ziehen. . 3
Berlin, Sonnabend den 27sen Februar
Graͤnzen der Vernunft und der Gerechtigkeit uͤber
1830.
gleich die Frage wegen einer Veränderung der Dynastie eroͤr— tert wurde. Das gedachte Blatt ist dieserhalb auf den 24sten d. M. vor das hiesige Zuchtpolizei⸗Gericht geladen worden. Der Anklage⸗Punkte sind drei: 1) Erfolglose Aufforderung zu einem Angriffe auf das Leben und die Person des Koͤnigs und der Mitglieder der Königlichen Familie, so wie die Ab= sicht, entweder die Regierung oder die Thronfolge-Ordnung zu vernichten oder zu verändern, oder die Buͤrger gegen die Autorität des Monarchen aufzuhetzen; 2) Angriff auf die an—⸗ gestammten Rechte des Königs, so wie auf diejenigen, kraft deren er die Charte bewilligt hat, und Angriff auf dessen ver— fassungsmaͤßige Autoritaͤt; 3) Aufreizung zu . und Verach⸗ tung der Regierung. — Außer dem Globe bezeichnet aber die Gazette de France noch drei andere Blaͤtter, welche in diesen Tagen denselben Gegenstand verhandelt haben: das Jour⸗ nal du Commerce, die France nouvelle und den National. Das erstere Blatt äußerte gestern: „Die Eroͤrterung der Frage, ab es rathsam sey, die Dynastie, oder vielmehr die Thronfolge / Ordnung zu andern, ist nicht von den liberalen Blaͤttern, sondern von den ministeriellen herbeigefuͤhrt wor⸗ den. Unsere Lage hat sich jedoch dadurch verbessert; man be— schuldigt uns jetzt nicht mehr, daß wir die Revolution, von der Versammlung der Notabeln an bis zum Konvente, wieder durchmachen wollen; wir sollen blos einen einfachen Dynastie⸗Wechsel ohne Blutvergießen, wodurch die Krone von einem Haupte auf ein anderes von derselben Familie uͤberge⸗ hen wurde, beabsichtigen. Indeß scheint uns diese zweite Beschuldigung, wenn gleich minder abgeschmackt als die erste, doch nicht weniger falsch. Nichts berechtigt uns zu dem Glau— ben, daß die jetzige Dynastie der Begrundung der Volksfrei⸗ heiten so hinderlich sey, daß man sie umstuͤrzen muͤsse u. s. w.“ — Die France nouvelle sagte: „Nach einem 16 jährigen Versuche mit dem Repraͤsentativ⸗System sind wir endlich dahin gelangt, daß wir die Wahrheit sagen koͤnnen, ohne dem all— gemeinen Besten dadurch zu schaden. Schon seit einiger Zeit haben mehrere unserer Kollegen und wir selbst den Ursprung der gesellschaftlichen Rechte untersucht; wir stimmen darin uͤberein, daß unser von der Nation verlangter, von dem Köͤ⸗ nige bewilligter Grund-Vertrag ein synallagmatisches Ueber⸗ einkommen zwischen dem neu verjuͤngten Frankreich und dessen altem Königshause ist. Von dem Tage an, wo es keine Ver⸗ fassung, keine bindenden Gesetze 3 abe, wuͤrde das Volk mit vollem Rechte wieder in den eh seiner unverjaͤhrba⸗ ren Souverainität gelangen. Bei einem solchen allgemeinen Brande wuͤrde die Nation nicht untergehen, wohl aber wuͤrden die Interessen, fuͤr deren ausschließliche Vertheidiger Ihr Euch ausgebt, Gefahr laufen, einen zweiten fuͤrchterlichen Schiffbruch zu leiden. Wuͤrde das Buͤndniß zwischen Koͤnig und Volk jemals vernichtet, wurde der Gedanke an die Pflicht durch die Ver⸗ nichtung des Rechts jemals verdraͤngt, wer weiß, wie weit di es ein großes Volk, das fuͤr seine Institutionen kaͤmpft, fuͤhren koͤnnte? wer weiß, ob dasselbe nicht zuletzt von der Defensive zur Offenswwe uͤbergehen, ob sein Wille nicht die 3
reiten wuͤrde?!““ — Der National vom 17ten ruft den Kammern zu: „Verwerft das Budget, und Ihr werdet die Minister ernennen und, ohne den Thron zu usurpiren, werdet Ihr regieren, wie solches Euch auch gebuͤhrt, weil Ihr allein in Stande seyd, gut zu regieren.“ Jm seiner gestrigen Num— mer äußerte dieses Blatt: „Das König thum ist, nur ein Einzelner, oder hoͤchstens eine Familie gegen die gesammte Nation; wenn wir aber diesen Einen stuͤrzen wollten, so wuͤr⸗ den wir alle anderen gekroͤnten Häupter sich gegen uns waffnen sehen, und diese wurden das Schwerdt nicht eher wie⸗ der in die Scheide stecken, als bis wir sie durch die Wiedereinsetzung, wenn auch, nicht des alten Herrscherstam— mes, doch von etwas dem Aehnlichen, beruhigt hatten. Die Aristekratie ist eine unendlich kleine Minoritt; man