1830 / 63 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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terrichten. In der Regel aber kann der Cavent erst nach

dem Ablaufé des Termins der halbjährlichen allgemeinen

Zuruͤcklieferung gewechselt werden. .

4) Am Dienstage der zweiten Woche nach dem Termine der allgemeinen Zuruͤcklieferung sind alle Cautionen, wofůr die Caventen nicht in Anspruch genommen worden, er— loschen, und die Bibliothekare allein verantwortlich fuͤr die Herbeischaffung der entliehenen Buͤcher.

XII. Die zum Entleihen der Buͤcher nach 5. X. Nr. 1 bis 6 berechtigten Personen können in der Regel die ent— liehenen Bucher bis zum halbjährlichen allgemeinen Zuruͤck⸗ lieferungs-Termine behalten; jedoch sind sie nach dem Ablaufe

von 4 Wochen, seit dem Tage des Empfanges, verpflichtet,

auf die Aufforderung der Bibliothekare, die Bucher in die Köoͤnigl. Bibliothek zuruͤckzuliefern. . 6. Lin Alle anderen Entleiher muͤssen spatestens vier Wo— chen nach dem Empfange die Buͤcher zuruͤckgeben, oder we— nigstens in der Bibliothek vorweisen, um mit den Koͤnigl. Bibliothekaren die Verlangerung des Gebrauchs zu verabre—

den, welche ihnen zugestanden werden kann, falls das Buch

nicht von einem Andern verlangt wird. . XIV. In den Tagen zwischen dem 12. und 20. März und dem 1. und 8. August jedes Jahres muͤssen alle ausge— liehenen Buͤcher, auf die von der Koͤnigl. Bibliothek in den iesigen Zeitungen bekanntgemachte Aufforderung, zum Be— 9. e einer allgemeinen Revision in die Bibliothek e, , . fert werden; in dieser Zeit werden in der Regel gar keine uͤcher ausgegeben. Dich . an diesen Terminen die entliehenen Buͤcher nicht einliefert, oder uberhaupt die Buͤcher uͤber die ihm be— willigte Zeit behaͤlt, wird durch einen Mahnbrief erinnert, wofuͤr er dem uͤberbringenden Bibliethekdiener 5 Silbergro— schen Gebuͤhren, und, wenn er indeß seine Wohnung veraͤn— dert hat, 3 davon die Anzeige in der Koͤniglichen Biblio— thek zu machen, das Doppelte zu entrichten hat. auf diese Erinnerung die Zuruͤcklieferung an dem naͤchsten zur Ablieferung bestimmten Tage (s. §. VI.) nicht erfolgt, so werden am folgenden Tage die Bucher durch einen Bibliothek— diener, dem seine Gebuͤhren aufs Neue zu zahlen sind, und durch einen auf Kosten des Leihers angenommenen Traͤger abgeholt. h . XVI. Wer sich in einem der 5. XV. bestimmten Falle befindet, dem darf vor vollstaͤndig bewirkter Zuruͤcklieferung kein Buch aus der Koͤniglichen Bibliothek geliehen werden. XVII. Wer ein Buch der Koͤniglichen Bibliothek be— schaͤdigt oder verliert und es binnen einer nach den Umstaäͤn— den zu bestimmenden Zeit nicht wieder erstattet, bezahlt das wiefache des von einem geschwornen Buͤcher-Taxator zu be— stimmenden Preises. 1 gu VIII. Jeder Entleiher, welcher es bis zur Anrufung gerichtlicher Hülfe kommen läßt, ist fuͤr immer des Rechts,

aus der Königl. Bibliothek Buͤcher zu erhalten, verlustig. Die

§. X. bezeichneten Personen, wenn der Regreß an ihre Ca— venten nothwendig wird, verlieren dieses Recht sowohl für das laufende als fuͤr das naͤchstfolgende Halbjahr. .

XIX. Wer auf mehrere Wochen verreiset, ohne vorher die von der Koͤnigl. Bibliothek ihm geliehenen Buͤcher zu— ruͤckzugeben, ist unfähig, sowohl in dem laufenden als in dem naͤchstfolgenden Halb jahre Buͤcher aus der Koͤnigl. Bibliothek u erhalten. . ö ; . Besichtigen der Königl. Bibliothek. XX. Wer die Bibliothek zu besichtigen wuͤnscht, hat bei den Köoͤnigl. Bibliothekaren sich zu melden und mit diesen daruͤber Abrede zu nehmen. .

XXI. Es werden nie mehr als höoͤchstens zehn Personen zu gleicher Zeit zur Besichtigung der Koͤnigl. Bibliothek zu“ gelassen. *

XXII. fen sich nicht in der Bibliothek zerstreuen, sondern sind verbun⸗ 24 dem herumfuͤhrenden Beamten der Koͤniglichen Bibliothek

u folgen. . K Aus u g .

aus dem Reglement für die in der Königl. Biblio—

thek errichtete Anstalt zum Lesen gelehrter

J . I. Das Journal⸗Zimmer ist fuͤnfmal in der Woche, in den Stunden von 11 bis 2 Uhr, offen. r

Gebrudt bej A. XK. Hayn.

Wenn auch

Die an der Besichtigung Theilnehmenden duͤr⸗

II. Zum Besuchen des Journal⸗Zimmers sind berechtigt 1) Die vortragenden Raͤthe des Königl. Ministeriums der

Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Mitglieder der Königl. Akademie der Wissenschaf⸗

ten, der Direktor und die Mitglieder des Senats der

Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste. 463

Die ordentlichen und außerordentlichen Professoren, so

wie die Privat⸗Docenten der hiesigen Koͤnigl. Friedrich⸗

Wilhelms⸗Universitaͤt. . k

Die Direktoren, Professoren und Oberlehrer der hiesigen

Gymnasien. 6.

5) Die Prediger der hiesigen Kirchen.

III. Alle diejenigen, welche zu der Benutzung des Jour nal⸗-Zimmers berechtigt sind und davon Gebrauch machen wol⸗ len, haben eine Einlaß⸗Karte von dem Koͤnigl. Ober⸗Biblio⸗ thekar in Empfang zu nehmen und bei dem ersten Besuche des Journal Zimmers ihren Namen, mit Vorzeigung ihrer Einlaß⸗Karte, zur Eintragung in ein dazu bestimmtes Buch anzugeben.

IV. Alle Zeitschriften, welche in Gemäßheit der Bevoll—

maͤchtigung des vorgesetzten Ministeriums fuͤr die Königliche Bibliothek angeschafft werden, befinden sich während Eines

Monats im Journal-Zimmer und durfen waͤhrend dieser Zeit auf keine Weise aus demselben hinweggegeben oder weggenom— men werden. Erst nach dem Ablaufe dieser Zeit, und wenn sie eingebunden worden, werden sie gegen Empfangschein un— ter denselben Bedingungen, als alle uͤbrigen Bucher der Koͤ⸗ Zeit, als auf hoͤchstens vierzehn Tage, verabfolgt.

V. Die neu angeschafften Buͤcher, bei wel Schaden geschehen kann, mit Ausnahme der in Auectionen ge— kauften, werden acht Tage lang im Journal-Zimmer aufge— stellt; aber auch von diesen kann keines verabfolgt werden, bevor sie in ihren Faͤchern in der Bibliwthek selbst aufgestellt worden sind.

VI. Wer ein im Journal-Zimmer aufgestelltes Journal unter den suh No. 1V. angefuhrten Bedingungen in seine Wohnung zu erhalten wuͤnscht, kann seinen Wunsch in einem im Journal-⸗-Zimmer aufgelegten Buche bemerken, damit die also eingetragenen Bemerkungen der Reihefolge nach berwnck— sichtigt werden konnen. 26

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Königliche Schauspiel e. ö Donnerstag, 4. März. Im Schauspielhause: De Mün— del, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von A. W Iffland. Freitag, 5. Maͤrz. Im Hpernhause: Die Belagerung von Korinth, lyrisches Drama in 3 Abtheilungen, mit Tanz. Musik von Nossini. (Hr. Rozier wird hierin tanzen,.) Königs städtsches Theater. Donnerstag, 4 März. Zum ersteninale: Das Mädchen aus der Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionair, großes romantisches Original⸗Zauber⸗Maͤhrchen in 3 Akten, von Fer⸗ dinand Raimund; Musik vom Kapellmeister Drechsler. (Die neuen Decerationen sind vom Decorations, Maler Herrn Blum.) .

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Auĩs wärtige Bure en. Ams ter d ain, 25. Lebr. Cesterr. Sproe. Metall. IC). Bank- Aetien 373. Lahe a9 109 LI. 222. Har- Obliz. 41tz. Kuss. Engl. Anl. 1063. Kuss. Anl. Haimh. Cert. 10. ; *

kla n kurg, 1 Mär. Oesterr. 5pror,. Metall. 16M. 4x. G72. Hart. Mig 1391. Bank- Actien täid7. Kuss. Enzi. Anl. 1063B6. Russ. Anl Hlamls. Ce tisie 1045. Dan. 7dr. Fold, pr. 1. April lazz. Engl. Nenp. ger. Tale. 91. ;

4. Le n do u., 23. Hebhr. . proc. Cons. G27. Russ. JiJ. Min. 743. Brasil. div]. Pot. 597. Griech. 417. Merxie. 266].

.

ö. Wien a, ber, ! 5proc. Metall. 1033.

. /

Bank. Actien 1311.

R harten? John. Mitredacteur Cottel.

Preußische

nigl. Bibliothek, jedoch kein neuer Journal-Band auf laͤngere

chen es ohne

4proe. 97. Loose zu it FI. 1837.

Allgemeine

3ztaats-Zeitung.

MW 64.

Amtliche Rachrichten. Kronik des Tages. Des Koͤnigs Masestaͤt haben dem bei der H

Adler⸗-Orden ter Klasse Allergnädigst zu verleihen geruhet.

Zeitungs-⸗Nachrichten. Ausland. Rußland.

St. Petersburg, 21. Febr. Auf Vorstellung der Ge— nerale Diebitsch⸗Sabalkanski und Paskewitsch⸗Erivanski nd mehrere Militaͤrs fuͤr ihre im letzten Kriege gegen die

Turken bewiesene Tapferkeit mit Rangerhöͤhung, Ordens—

zeichen, goldnen Saͤbeln und dergleichen Degen belohnt

worden.

Der General-Kriegs-Gouverneur von St. Petersburg, Mitglied des Reichs⸗Rathes, General⸗Adjutant und General der Kavallerie, Golenischtscheff⸗Kutusoff J., ist, seinem Wunsch gemaͤß, mit Beibehaltung seiner ubrigen Aemter, von dem erst— genannten Pesten entlassen und an seine Stelle der General

von der Infanterie, Essen J., bisheriger Kriegs- Gouvernenr von Orenburg und Commandeur des abgesonderten Orenburgi⸗

schen Corps, zum General- Kriegs-Gouverneur von St. Pe— tersburg ernannt worden. . Der Befehlshaber der Reserve⸗Grenadiere des abgeson⸗ derten Kaukasischen Corps, General⸗Major Muravieff J., ist dem Feldmarschall Grafen Diebitsch⸗Sabalkanski beigegeben worden. ö Zu Brigade Chefs sind ernannt: die General⸗Masore Troloff 1., Bykoff J. und Gawrilenkoff J. Der Geheime Rath Pottoratzki ist zum Civil⸗Gouverneur von Jaroslaff ernannt worden. t Der bisherige Kurator des Moskowischen Lehr-Bezirks, verabschiedete General⸗Major Pissareff, ist dieses Postens entlassen und mit dem Befehl, seinen Sitz im dirigirenden Senat einzunehmen, zum Geheimen Rath ernannt worden. Se. Masestaͤt der Kaiser haben an den Minister Ihres Hauses einen Ukas erlassen, in Folge dessen die Abgaben von den Bauern der Kaiserlichen Domainen nicht so wie bisher von jedem Kopf, sondern nach Maaßgabe der Beschaffenheit und Groͤße der Laͤndereien erhoben werden sollen. . „Peter der Große“, heißt es in der hiesigen Akademi— schen Zeitung, „der keinen Augenblick seines ebens unbenutzt ließ, hatte unter Anderem an seinem Wagen einen Wegemesser, den er aus Holland mitgebracht hatte, und der die . der zuruͤckgelegten Werste anzeigte. er Wagen mit dem Hodo⸗ meter befindet sich noch jetzt im hiesigen Arsenal. Die Ma⸗

schine ist wohl erhalten, obgleich unbrauchbar, da sie die Werste eit bestimmt gewesenen

nach der Peter des Großen 3 Laͤnge von 700 Faden angiebt, waͤhrend die jetzigen 500 Faden lang sind. Es ist bekannt, sagt das h esige ö nal, daß in unseren Zeiten viel Muͤhe und gen auf die Ver⸗ fertigung eines vollkommenen Wegemessers verwendet worden ist, auch sind dem wissenschaftlichen Militair-Comité meh— rere Hodometer zur Pruͤfüng zugesendet worden, von denen eines kuͤnstlicher und zusammengesetzter als das andere war, allein kein einziges entsprach der Erwartung des Comité. Es kann indessen nicht schwer seyn, ein dem Hodormneter Peter des Großen aͤhnliches zu verfertigen, welches die Werste nach ihrem gegenwartigen Laͤngenmagße anzeigte; es beduͤrfte dazu vielleicht nur einer geringen Veranderung des Mecha—

Berlin, Freitag den stin Marz

d aupt⸗Bank stehenden Geheimen Kanzlei-⸗Serretair Busch dem Aelteren, bei Vollendung seines funfzigsten Dienstjahres den Rothen

13830.

nismus in Folge einer füͤr das Räderwerk anders gestellten Berechnung. Bie erste Nummer des Ie ie, garde. ent⸗ haͤlt die ausfuͤhrliche Beschreibung eines solchen Hodometers mit erläuternden Zeichnungen.“

Vorgestern fand hier eine Versammlung der Actionaire der Russischen Feuer-Ver sicherungs⸗Gesellschaft statt, in wel— cher vom Admiral Mordwinoff der Jahresbericht dieses Ver⸗ eins vorgelesen wurde, aus welchem hervorgeht, daß im IJ 1829 an Versicherungs-⸗Prämien 887,397 Rubel 93 Kop. ein- gingen, und dagegen an Brand-⸗Entschaͤdigungen 152,282 R. 36 K. ausgezahlt wurden; an Kapital fanden sich am 1. Ja— nuar 1830 vor: 2,710,687 R. 78 K.; die Summe der den Aetionairen auszuzahlenden Dividende betrug 950, 000 R., der telt daß auf jede Actie ein reiner Gewinn von 95 R. ommt.

Einem Kaiserlichen Befehl zufolge sollen kuͤnftig im Kai—

serlichen Leihhause fuͤr auf Pfaͤnder ausgeliehene und auszu⸗

leihende Summen nur 6 pCt. Zinsen erhoben werden.

Polen.

War schau, 25. Febr. Mittelst Allerhoͤchsten Dekrets Sr. Majestaͤt des Kaisers vom 25. v. M. ist die Polnische Bank ermaͤchtigt worden, der General-Direction des land⸗ schaftlichen Kreditwesens einen Kredit von einer Million Gul— den polnisch zu eröffnen.

Se. Majestät der König von Frankreich haben die De—

diration des von dem Professor der hiesigen Universitaͤt,

Grafen Skarbek, in Franzoͤsischer Sprache herausgegebenen Werkes: Théorie des richesses soeiales anzunehmen geruhet. Mach viermonatlicher ununterbrochener k wir gestern wieder die ersten Droschken. Seit einigen Ta— gen kegnet es fortwährend, und unsere Straßen sind kaum noch zu passiren.

Unsere Pfandbriefe stehen 995, und werden die Partial—

obligationen von 300 fl. mit 383 fl. bezahlt.

Frankreich.

Paris, 25. Febr. Gestern hielten Se. Majestaͤt einen Minister-Rath, bei welchem der Fuͤrst von Polignae wieder zugegen war. . .

Die Gazette de France behauptete gestern, daß, wenn das jetzige Ministerium die Majorität in der Wahl⸗Kammer nicht habe, kein anderes irgend einer Art sie haben wurde; daß aber jedes andere als das jetzige Ministerium die Majo— rität der erblichen Kammer und das Koͤnigthum gegen sich haben wurde. Das Journal des Débats bemerkt dage⸗ gen heute: „Wir glauben uns nicht zu täuschen, wenn wir versichern, daß jede außerhalb der Reihen des jetzigen Mini— steriums zusammengesetzte Verwaltung die Majoritaͤt in der Wahl⸗Kammer haben wuͤrde, und daß es unter allen in dem Sinne der Majoritaͤt der Deputirten⸗Kammer gebildeten Mi— nisterien kein einziges geben wuͤrde, das die Majorität der Pairs⸗Kammer und das Koͤnigthum nicht fuͤr sich haͤtte.“

Ein liberales Blatt giebt heute die Namen der Kandi—⸗ daten der Opposition fuͤr die Praͤsidenten⸗Stelle in der De—⸗ putirten⸗Kammer; es waͤren danach die Herren Royer Col⸗ lard, Girod, Scbastiani, Casimir Périer uͤnd Dupin. Erste⸗ rer durfte wohl die meisten Stimmen erhalten.

Der in Nantes erscheinende „Freund der Charte“ mel—⸗ det unterm 21sten d. M.: „Wir konnen den constitution⸗ nellen Waͤhlern mit Bestimmtheit anzeigen, daß Herr von Vatimesnil die Kandidatur des großen Wahl⸗-Kollegiums der niedern Loire, die er seiner bekannten Anhaäͤnglichkeit an die Verfassung verdankt, mit Vergnuͤgen angenommen hat. Die Gazette schmeichelt sich, daß sowohl in Nantes als in Angers der ministerielle Kandidat (Herr Dudon und Herr Guernon

de Ranville) uͤber den constüͤutionnellen den Sieg davon tra— gen werde. * . . ;