1830 / 68 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 10 Mar 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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eheiligten Rechte seyn. Als wachsamer Huͤter des Staats—

ermoͤgens wird er die Einfuhrung einer weisen Sparsam⸗

keit in alle Zweige der Verwaltung, ohne daß jedoch der oͤf— fentliche Dienst darunter leide, verlangen. Als aufmerksamer Beobachter der Ereignisse, die seit einigen Jahren so viese Schwankungen und Gefahren in den Handels⸗Verbindungen hervorgebracht haben, wird er auf die Beseitigung der Hemm— nisse antragen, welche den freien Verkehr der Nationen un— ter einander hindern. Er wird sich den plötzlichen Finanz-⸗Maaß— regeln, wodurch nur zu oft die vorsichtigsten Sperulationen miß— gluͤcken, so wie allen solchen Planen widersetzen, welche die Gunstbezeugungen der Regierung lediglich auf einige prävile— girte Städte, zum großen Nachtheile der uͤbrigen Bevsͤlke— rung uͤbertragen. Doch wozu, meine Herren, setze ich Ih— nen hier die Pflichten eines loyalen Deputirten auseinander? Folgen Sie dem bisher von Ihnen gegebenen Beispiele; diese Wahl-Urne, der treue Wiederhall Ihrer Gesinnungen, hat immer nur solche Namen zu Tage gefordert, die mit dem Rufe: Es lebe der Koͤnig! bezruͤßt worden sind.“ Herr Dudon erhielt (wie bereits gestern erwähnt) 133 Stimmen, mithin, da die Gesammtzahl der Stimmen sich auf 254 be— lief, nur 5 Stimmen mehr als die absolute Majoritaͤt.

Der Globe meint, es scheine keinem Zweifel unterwor— fen, daß, wenn das jetzige Ministerium eine Veraͤnderung er— leiden sollte, der Graf Roy wieder in dasselbe eintreten wurde. Eben dieses Blatt will mit Bestimmtheit wissen, daß die mi— nisterielle Partei den Vicomte von Martignae zu ihrem Kan— didaten fuͤr die Praͤsidenten-Stelle in der Deputirten-Kam— mer ausersehen habe.

Die zu der Expedition nach Afrika designirten Generale haben die Aufforderung bekommen, sich bereit zu halten, um auf den ersten Befehl aufbrechen zu konnen. An sfaͤmmtliche auf Urlaub befindliche Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine der gegen Algier bestimmten (und in Nr. 61 der Staats— Zeitung aufgefuͤhrten) 17 Regimenter ist die Ordre ergangen, sich unverzuͤglich bei ihren Corps einzufinden. Briefen aus Marseille zufolge waren von der daselbst niedergesetzten Kom— mission mit dortigen Schiffs-Eigenthuͤmern beremts zahlreiche Kontrakte, Behufs zer Ueberschiffung der Truppen, zu dem monatlichen Preise von 16 Fr. fuͤr die Tonne, jedoch unter der Bedingung, daß die See-Assekuranz von der Regierung getragen werde, abgeschlossen worden.

In diesen Tagen wird hier von dem Staatsrath Cottu eine neue Schrift, unter dem Titel: „Von der Nothwendig— keit einer Diktatur“ und mit dem Motto: „Sie hahen die

unbegränzte Preßfreiheit g- wollt, sie werden durch bie Presse

untergehen“, im Druck erscheinen.

Der General Philipp von Scgur ist einer der Kandi— daten zu der durch den Tod des Herzogs von Levis erledig— ten Stelle in der Franzoͤsischen Akademie. ;

Die Raths-Kammer des Tribunals zu Tours hat Ma— dame Courrier und drei Männer, als Mitschuldige des an Paul Courrier veruͤbten Mordes, in Anklagestand versetzt.

Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgethe ltes Schreiben aus Paris giebt in Bezug auf die beabsich— tigte Expedition Frankreichs gegen Algier folgende Ueber— sicht der Tribute und Geschenke, denen mehrere christliche Staaten gegen die Regentschaften von Algier, Tunis und Tripolis unterworfen sind:

1) Algier.

20,900 schweren Piastern. Jahre 1823 abgeschlossenen Vertrags, keinem Tribute unter— worfen, aber einem Konsular⸗-Geschenke von 25,000 schweren Piastern. Sardinien verdankt der Verwendung Englands die Befreiung von einem Tribute, muß aber doch bei jedem Wechsel eines Konsuls eine beträchtliche Summe bezahlen. Der Kirchenstaat verdankt dem Schutze Frankreichs die Be— freiung von jedem Tribute und allen Konsular-Geschenken. . hat 2nter denselben Bedingungen, wie die beiden icilien, e nen Vertrag mit Algier abgeschlossen. Spanien ist keinem Tribut unterworfen, muß aber beim Wechsel der Konsuln Geschenke geben. Oesterreich ist durch Bermittelung der Ottomanischen Pforte vom Tribut und den Konsular— Geschenken befreit. England muß trotz der 1816 unter den

Kanonen des Lords Exmorith diksirten Bedingungen bei jedem

Wechsel eines Konsulz ein Geschenk von 600 Pfd. Sterl. machen. Holland, das 1816 zu der Beschießung von Alzier mitgewirkt hatte, ward in den Stipulationen des Vertrags mitbegriffeiß. Seitdem bezahlt es keinen Tribut mehr; aber der. Dey hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihm seinen boöͤsen Willen zu zeigen, und schlen schon lange einen Anlaß zu su— chen, mit dieser Macht zu brechen. Die Vereinigten St

Die beiden Sieilien zahlen an diese Re⸗ gentschaft einen jährlichen Tribut von 24,000 schweren Pia⸗ stern and in jährlichen Geschenken einen Werth von etwa oskana ist, vermoͤge eines im

aaten nur zur Sicherheit des Landes die je und der

baben in einem einige Zeit nach dem Englischen abgeschlossenen Vertrage sich zu dem entschlossen, was fuͤr diese Macht ausgemacht ist. Hannover und Bremen nehmen durch Vermittelung des Eng— lischen Schutzes an denselben Verguͤnstigungen Theil; ihre Kon— suln muͤssen aber bei ihrer Ankunft zu Algier betrachtliche Sum— men bezahlen. Schweden und Danemark bezahlen jährlich einen Tribut, der in See⸗Munition und Kriegs-Material ini Werthe von etwa 4009 schweren Piastern besteht. Diese Staaten bezahlen außerdem bei Erneuerung der Traktate, d. h. von 10 zu 10 Jahren, ein Geschenk von 16,909 schwe— ren Piastern; auch machen ihre Konsuln beim Eintritt in ihre Verrichtungen dem Dey Geschenke. Dabei ist zu bemerken, daß die Regentschaft, um sich fuͤr die Verguͤnstigungen zu entschaͤdigen, die sie einigen Staaten vom zweiten Range zugestehen mußte, sich bestrebt, von Zeit zu Zeit Streit mit ihnen anzufangen, der sich immer durch neue Ausgleichungen endigt, die neue Geschenke oder einen Wechsel der Konsuln veranlassen, was am Ende dasselbe Resultat herbeifuͤhrt. Frank— reich macht noch gewöhnlich den Regentschaften bei Absen—

dung nener Kensuln Geschenke. 2) Tunis. Alle Nationen, die

Konsuln zu Tunis haben, weichen noch nicht von dem Ge— brauche ab, der Regentschaft zur Zeit der Einsetzung ihrer Konsuln Geschenke zu machen. Der Durchschnittsbetrag die⸗ ser Geschenke ist 20 25,000 Fr.; er wechselt nothwendig nach den Umstaͤnden und dem größern oder geringern Interesse der Staaten bei der Regentschaft. In diesem Augenblick sind nur drei Maͤchte einem bestimmten Tribute unterworfen; naͤmlich Schweden, Daͤnemark und die beiden Sicilien. Letz- tere Macht bezahlt e nen Tribut in Geld und fuͤgt noch Geschenke von hohem Werthe bei. Schweden und Danemark entrichten den Tribut in See- und Kriegs-Munition; 1827 schickte Schwe⸗ den nach Tunis 128 Feuerschluͤnde und ein bestimmtes Quan— tum Bauholz. Sardinien ward durch Englischen Schutz von dem Tribute b freit, und hat nur noch Konsulargeschenke zu machen. Oesterreich und Rußland, die keine beglaubigten Agen— ten bei dem Bei von Tunis haben, sind zu keiner Geldleistung oder zu Geschenken verpflichtet; ubrigens genießen sie, vermoͤge ihrer Vertraͤge mit der Pforte und der Garantie der letztern Macht, alle die den beguͤnstiztsten Nationen von den Barha— resken zugestandenen Privilegien. 3) Tripolis. Die Macht seyn, was sie ehemals war, immer hin, von mehreren christ⸗ lichen Maͤchten entweder beträchtliche Geschenke oder selbst Tribute zu beziehen. Schweden und Danemark sind die ein— zigen Staaten, die dem Pascha von Tripolis einen jährlichen

Tribut von etwa 20,000 Fr. bezahlen. Frankreich, England,

Sardinien, die Niederlande und die Vereinigten Staaten machen dem Pascha bei jedem Wechsel eines Konsuls Ge—

schenke, die gewohnlich aus Erzeugnissen der National-Judu⸗

drie bestehen, und die man auf etwa 25,009 Fr. schaäͤtzen kann. Die andern Maͤchte bezahlen der Regentschaft in ahnlichen Fallen eine Summe von 25,000 Franken. Toskana allein ist durch seinen letzten Traktat von diesen Geschenken befreit; es ist aber nicht wahrscheinlich, daß zu einer Zeit, wo groͤßere Maͤchte mit ihren Geschenken fortfahren, dieser Staat hoffen duͤrfe, lange durch seine Convention befreit zu bleiben. Außer den Geschenken, Lie bei Erneuerung der Konsuln statt finden, muͤssen diese Agenten in einer Menge außerordentlicher Faͤl— le Gaben darbringen, z. B. bei Besuchen bei dem Pascha, bei der Geburt oder der Verheirathung seiner Kinder, der Ankunft des Einsetzung-⸗Kaftans, u. s. w.

Großbritanien und Irland. ParlamentsVerhandlungen. Aus der vorgestern

erwahnten Rede des Herzogs v. Wellington in Bezug auf

den, vom Grafen v. Stanhope gemachten Antrag ist nach⸗— traͤglich noch Folgendes mitzutheilen: Nachdem der Herzog die Bemerkungen des Grafen beantwortet hatte, wandte er sich zu den Betrachtungen und Vorschlaäͤgen des Lord Goderich, und erwiederte demselben daß man das Bank-System nicht

verandern koͤune, so lange der bestehende Freibrief der

Bank von England in Kraft bleibe, ferner wurde er (der Herzog) ungemein sich freuen, wenn die Steuern, so wie der eöle Viscount es wuͤnsche, reduzirt werden konnten; allein Reductionen seyen nur so weit zu bewirken, als sie mit Auf—

rechthaltung der Staats-Etabtissements sich vereinigen ließen.

Auch der Meinung des Grafen von Elden, die Landes— Valuta zu verändern und Silber in großeren Quanritaͤten auszuprägen, versagte er seinen Beifall. In Bezug auf

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ö. , . 1 4 * ü 58: ö D . O . 97 . das hente ebenfalls in Anregung gebrächte Interesse der

Schiffsrheder sagte der Herzog: er Uoͤnne den Lords ofen

erklaͤren, daß Nirmanden mehr als jhm daran gelenen

sey, das Interesse der Schiffahrt zu befördern, die, nicht

lichkeit und des Luxus versaäͤhe. (Hort!) Auch 1 Mitglied der Reichs⸗Verwaltung, das in dieser Hinsicht

der Regentschaft von Tripolis reicht, ohne gerade noch das zu

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Nation sey, sondern auch die Bewohner Großbritaniens

mit allen Gegenstaͤnden der Nothwendigkeit, der 8 wuͤrde

anders dachte, eines solchen hohen Amtes wuͤrdig seyn. Er gaͤbe zu, daß die Schiffs-Besitzer, obgleich ihre Fahrzeuge volle Beschäftigung hatten, sich mit geringerem Nutzen als fruͤher

begnügen mußten, schreibe diesen Umstand aber großentheils

den hohen Gehalten zu, die sie den Matrosen zahlen muͤß— ten, da diese bekanntlich jetzt monatlich 55 Schillinge erh el—

ten, waͤhrend sie fruͤher mit 25 zufrieden gewesen wären. Der edle Lord (Stanhope) habe bie Bemerkung gemacht, daß die Zulassung

fremder Schiffe durch das Reciprocitäts-System dem Interesse

der einheimischen nachtheilig gewesen sey; diese Maaßregel ware aber seit dem Jahre 1814 dringend noͤthig gewesen, um bei der gro⸗ ßen allgemeinen Konkurrenz, den Transport unserer Guter so wohlfeil als moͤglich zu machen. Der edle Lord habe ihn unter An— derem auch wegen seiner am ersten Sitzungs-Tage gegebenen Versicherung, daß das Elend des Landes nicht so groß sey, als Viele behaupten, angegriffen. Es stehe dem eblen Lord voͤllig frei, solchen Behauptungen mehr Glauben beizumessen, wenn er aber meine, daß er (der Herzog) kein Gefuͤhl fuͤr das Elend des Landes habe, so sey er ganzlich im Irrthum; er (der Herzog) hege in dieser Hinsicht ein eben so tiefes Gefühl als irgend ein anderes Mitglied des Hauses, waͤre aber entschlossen, offen und ehrlich zu sagen, was er meine, ohne die mindeste Ruck—

sicht darauf zu nehmen, denen zu mißfallen, die seine Of⸗

fenheit und Aufrichtigkeit beleidigen koͤnnte. (Hoͤrt, hort!) Er wäre da, die Wahrheit zu sprechen, und nicht, der Vorliebe und den Vorurtheilen irgend eines Mannes zu schmeicheln. Er wurde, inbem er te Wahrheit sage, es in derjenigen Weise thun, welche die Wahrheit ihm in den Mund lege. Das im Lande herrschende Elend zugebend, koͤnne er doch nicht mit denjenigen edlen Lords uͤbereinstimmen, die da behaupten, es sey allgemein. Auf den Unterschied in dem Betrage der Abgaben von Malz zwischen dem Jahre 13829 und den fruͤ— heren Jahren, habe er bereits aufmerksam gemacht, baͤte aber die edsen Lords, auch andere Comsumtios-Artikel in Erwaͤ— gung zu ziehen. Sie moͤchten die Zunahme an Gebäuden nicht nur in Lonson, sondern in den vorzuͤglichsten Staͤdten und Dörfern, und den Zustand der Sparkassen im ganzen Reiche beruͤckschtigen. Große Summen wären zwar aus diesen herausgezogen, aber auch schnell ge wieder hinein— gelegt worden, und von wem? Von der großen Masse der unteren Klassen; und das er gestehe es konne er nicht als einen Beweis für das allgemeine Elend ansehen, von dem einige edle Lords gesprochen hätten. Auch duͤrfte die vermehrte Thaͤtigkeit auf den Eisenbahnen und Kanaͤlen des Landes nicht uͤbersehen werden; diese habe sich in den letzten 10 Jahren beinahe verdohpelt. Wenn er den ganzen Zustand des Landes in's Auge fasse, moͤchte er fragen, ob, mit fruheren Jahren verg ichen, nicht eine Vesserung stattfinde? Was den dem Hause vorliegenden Antrag be— traͤfe, so hätte er gegen keinen Antrag etwas, der Papiere fordere, um Aufklärung uber irgend einen besonderen Zweig des Gewerbfleißes irgend einer Klasse zu erhalten; ein solcher Antrag aber muͤsse nicht gemacht werden, um bie Regierung oder irgend ein Mitglied derselben an— zugreifen, sondern zum allgemeinen Besten des Landes, und darum muͤsse er sich der Motion des edlen Grafen (v. Stanhope) widersetzen.

London, 27. Febr.

5 Der Sprecher des Unterhauses hat heute das erste parlamentarische Lever fuͤr diese Session gegeben. ö

Von den Zeugen, die bisher vor dem Parlaments-A us— schusse zur Untersuchung des Ostindisch-Chinesischen Handels

*

uͤber diesen Gegenstand befragt wurden, sind die Herren Ma— joribanks und John F. Davies, beide Mitglieder der Fakto— rei, die wichtigsten. Beider Aussage ist der Freigebung des Handels mit Ching eben nicht günstig. Herr Davies sagte unter Anderem, daß die Nord⸗Amerikaner, die bekanntlich als Rivalen der Ostindischen Compagnie insofern aufgetreten sind, als sie ebenfalls Englische Waaren in China importtren, von diesem Artikel doch nicht mehr als den Werth von Sol,⸗006h Dollars jährlich einfuͤhren, während dieselben Ein— fuhren der Ostindischen Compagnie sich auf 8Mh,660h Pfund Sterling belaufen. Inzwischen sey nicht denkbar, daß die Nord-Amerikaner diesen Handelszweig mehr ausdehnen wuͤr— den, da die Compagnie, die den Beduͤrfuissen des Landes auf das genaueste nachzukommen suche, dech bei ihren Einfuhren einen bedentenden Verlust erleide. Ueber die

Nachricht, daß ein Nord-Amerikanisches Schiff, Namens

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„Merope“, eine Kuͤstenfahrt nach Nang-Po gemacht und

auf diese Weise viele Waaren mit Nützen realisirt habe,

konnte Herr Davies keine Auskunft ertheilen, meinte jedoch,

daß ein solcher Handel, wiewohl ungesetzlich, sehr leicht auch

von anderen Fahrzeugen mit großem Nutzen betrieben werden oͤnne. Die Chinesische Regierung, sagte Hr. Davies ferner,

habe fruuͤher zuweilen ein ploͤtzlichts Handels, Verbot ergehen

lassen, um dadurch gewisse Vortheile zu erlangen die Compag⸗ nie sey ihr jedoch, um sie mit ihren eigenen Wa ffen zu schla⸗ gen, einmal zuvorgekommen, indem sie allen Englischen Han— del suspendirte; da hierdurch nun eine große Luͤcke in der Zoll⸗ Einnahme entstanden, so sey die Chinesische Regierung sroh gewesen, die Bedingungen der Ostindischen Compagnie ankeh— men zu koͤnnen. Die Chinesen, heißt es in dieser Aus sage weiter, hangen noch auf das skrupnloͤseste an alten Gewohn— heiten; bei Geburts-, Heiraths-,‚ Begraͤbniß- und anderen Festlichkeiten sieht man sie noch in ihren vorzeitigen Trachten erscheinen, die sie auf das strengste beibehalten. Englische Manufaktur-Waaren konnen daher keinen starken Eingang finden; weiße Kattune sind jedoch sehr verkäuflich, weil diefe noch auf jede beliebige Weise gefarbt oder bedrückt werden koͤnnen. Die Portugiesen hatten es versucht, zu Amoi eine Fakto— rei zu errichten, maßten diese jedoch, wegen uber triebener Abgahen— Erpressung der Mandarinen, wieder aufgeben. Die Chinesen blicken mit großer Eifersucht auf die Macht der Englaͤnder in Ostindien, namentlich in Nepaul und Ava, welches die ihrem Lande angraäͤnzenden Provinzen sind. Ein Chinesischer Gene— ral soll sich sogar, wahrend des Krieges der Engländer mit den Birmanen, bei den Letzteren befunden haben. Die Thee— Pflanze wird von kleinen Landbesitzern gebaut, unter denen die Vererbung nach einem Gesetze stattfindet, das beinahe ganz so wie das Chinesische Erbfolge-Gesetz eingerichtet ist. Die Theehändler, welche das Produkt im Lande ein sammeln, sind Leute von großem Vermoͤgen. Da, wie Herr Davies meinte, die Thee⸗Staude nur alle 2 bis 3 Jahre zu einer Aerndte zu benutzen ist, so würde es, wenn einmal die Frage nach diesem Produkte sich ploͤtzlich verminderte, traurige Fol— gen fuͤr die Pflanzer haben. Herr Majoribanks sagte aus, daß der Handel in Canton einzig und allein durch Vermitte— lung der Hong-Kaufleute gefuhrt wird, deren gegenwaͤrtig sieben die einzige Verbindung zwischen der Ostindischen Com— pagnie und den Chinesen ausmachen. Die Chinesen sind, ver— moͤge ihrer Institutionen, ein dem Handel abgeneigtes Volk. Gäbe man, lagte Hr. M., den Handel frei, so wurde er be— ständigen Unterbrechungen ausgesetzt seyn und duͤrften sich

die Chinesen dadurch auch wohl veranlaßt sehen, die Preise des Thees zu erhoͤhen. x

Gegenwärtig hat die Compagnie jedes Blatt schwarzen Thees, das nach Canton kommt, in welchem Artikel sie ohne Konkurrenten ist, zu ihrer Auswahl. Die Nord-Amerikaner sind nur im Handel mit gruͤnem Thee Konkurrenten der Ostindischen Compagnie; uͤberhaupt soll der

Verkehr der Vereinigten Staaten mit China sehr im Abneh⸗ men seyn und nur mit Verlust fortgesekßt werden. Ein Herr Thomson zu Philadelphia soll vor dem Kongresse ausgesagt haben, daß er ein Kapital von 890,069 Dollars im Chinesi—⸗ schen Handel angelegt, 6 bis 7 Fahrzeuge darin beschäftigt habe, jetzt aber jo gut als bankerott sey. Herr Majoribanks scheint jedoch weder dem freien Handel, noch den Nord⸗Ame⸗ rikanern sonderlich gewogen zu seyn; von den Letzteren er⸗ zaͤhlte er unter Anderem, sie haͤtten einen Sicilianischen Ma— trosen, unter der Anklage, daß er einen Mord begangen, an die Chinesen ausgeliefert, von denen er, nach kuͤrzem Pro⸗ zesse, hingerichtet worden. Als man den Amerikanern uber dieses Verfahren Vorwürfe gemacht, haͤtten sie geantwortet,

der Matrose habe, da er kein Buͤrger der Vereinigten Staa⸗

ten gewesen, kein Recht auf ihren Schutz gehabt. Daruͤber aber sey selbst der Haupt-Aent der Amerikaner so entruͤstet ge⸗ wesen, daß er seinen Abschied eingereicht habe. In Folge dieses Umstandes habe auch der Charakter der Amerikaner, so wie uͤberhaupt der Auslaͤnder im Allgemeinen, in der Ach— tung der Chinesen viel verloren. Die Ostindische Com— pagnie, sagte Hr. M. ferner, ist die einzige von den Chine— sischen Behörden anerkannte Macht, und ihr allein ist es von der Chinesischen Regierung gestattet worden, au dir Behör— den in Chinesischer Sprache zu schreiben Im Jahre 1820 wurde ein Chinese auf einem Schiffe ermordet, und die Man— darinen kamen an Bord, um Rachforschungen anzrstellen; gluͤcklicherweise hatte an deinselben Tage ein Schlächter auf einem andern Schiffe einen Selbstmord begangen, di Man⸗ darinen sahen dies als ein sicheres Zeichen an, daß dieser auch jenen Ermordeten getösdtet habe, und die Bezel enheit hatte keine weiteren Folzen mehr. Einige Mitglieder der Ostindischen Faktorei reden das Chinesische sehr gelänftz; na— mentlich yr. Morrison soll eg eben so steßend wie Feine Muttersprache geredet haben. Auf Morrisons Woͤrterbuch hatte die Ostindische Compagnie schon 12,000 Pfd. verwandt;