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— Die Gazette de France ist der Meinung, daß die damalige Zeit sich mit der jetzigen in keinerlei Weise vergleichen lasse; im J. 1821 hätten die Minister den Konig um ihre Entlassung gebeten. falls er die Kammer nicht auflösen wollte; der Monarch aber habe die Aufloͤsung des Mintsteriums vorgezogen, weil die Majoritaͤt der Deputirten⸗ Kammer royalistisch war, und er 16 daher sagte, daß er durch die Wahl royalistischer Minister gleichzeitig sein Conseil verbessern und diesem die Majorität verschaffen wurde; aus einem leicht begteiflichen Schicklichkeits-Gefüͤhle habe derselbe aber zu seinen Ministern nicht dieselben Maͤnner der aäͤußersten rechten Seite, die fuͤr eine feindliche Adresse gestimmt, waͤhlen koͤnnen, da es als— dann das Ansehen gehabt haben wuͤrde, als ob er sich von der Majoritaͤt ein Ministerium aufdringen laͤsse. „Welche Aehnlichkeit“, fährt bie Gazette fort, „besteht nun zwischen heüte und damals? Angenommen, daß die Adresse die Krone aufs Neue in die Alternative versetzte, worin sie sich im Jahre 1821 befand, so ist es einerseits unmoglich, das Mini⸗ stertum im monarchischen Sinne zu verbessern, waͤhrend es andrerseits einem neuen Ministerium eben so unmoglich seyn wurde, sich eine Majorität zu verschaffen: das Konigthum koͤnnte sonach bei einem Ministerwech sel nur verlieren. Im Uebrigen, so ware die ganze Frage voreilig. Man spricht von der Adresse und weiß noch gar nicht, wie sie aus⸗ fallen wird. Ueber die Wahl der fuͤnf Kandidaten zur Praͤ— sidentenstelle mag man wohl einerlei Sinnes seyn; es ist aber nicht eben so leicht, sich uͤber einen wichtigen Grundsatz zu einigen.“ — Das Journal bes Débats giebt zu verste— hen, daß die Adresse gewiß hoͤchst unguͤnstig fuͤr das Mini— sterium ausfallen werde. „Die Wahrheit“, äußert dasselbe, „die so schwer bis zum Pallaste der Koͤnige gelangt, wird von den Kammern in ehrfurchtsvollen Ausdrucken zu den Fuͤßen des Thrones niedergelegt werden; dies ist die Pflicht loyaler und treuer Unterthanen. Das Ministerium hatte die Majoritaäͤt versprochen; zwei Abstimmungen haben bereits ge— zeigt, daß es dieselbe nicht hat. Das Ministerium spricht noch jetzt von dem Jubel, womit die Thron-Rede aufgenom—⸗ men worden sey; die Kammern werden von unseren Besorg— nissen sprechen, und der Koͤnig, belehrt uͤber den Geist und die Wuͤnsche des Landes, wird uns mit einem Worte den Frieden und das Vertrauen zuruͤckgeben.“ — Die Gazette de France bemerkt hierauf, das Ministerium sey nie so kuͤhn gewesen, die Majoritaͤt zu versprechen; es habe sich geschmei⸗ chelt und schmeichle sich noch jetzt, die der Königl. tive zugethanen Meinungen zu verschmelzen; es habe gehofft und höffe auch jetzt noch, daß die Interessen des Landes lei— , . und unparteiisch gepruͤft und eroͤrtert werden wurden; nach der Erfahrung aber, die es seinen Vorgaͤngern verdanke, und belehrt durch die Umstaͤnde, welche die Wah⸗ len von 1827 und 1835 herbeigefuͤhrt, sey es indessen nicht dergestalt mit Blindheit geschls en daß es nicht die Hinder— nisse sehe, welche sich einer vollig monarchischen Verbindung entgegen setzten. ; ; . In einem politischen Glaubens-Bekenntnisse, welches die Gazette de France in ihrem heutigen Blatte ablegt, sagt dieselbe unter Anderm: „Der Unterschied, der zwischen uns und denjenigen obwaltet, die uns beschuldigen, daß wir die Charte nicht lieben, besteht darin, daß wir als verfassungsmaͤßigen Grundsatz annehmen, der Koͤnig koͤnne unter gewissen Um⸗ standen sich uͤber die Gesetze erheben, nicht um dieselben zu verletzen, sondern um sie zu befestigen. Jede Constitution, die ein solches Erhaltungs-Mittel ausschloͤsse, wuͤrde den Keim des Todes in sich tragen; ja die Volksfreiheiten selbst wuͤrden alsdann bedroht seyn, da es kein Mittel gäbe, sie gegen die Usurpation einer Faction zu vertheidigen. Die Aufrechthal⸗ tung jenes Grundsatzes erhalt die Einigkeit, die Nicht-Existenz desselben erzeugt nur Verwirrung und Verderben. Unser po— litischer Glaube trifft in dieser Hinsicht mit unserm religioͤsen völlig zusammen. Wir sind nicht der Meinung, daß der Papst regieren duͤrfe, ohne sich den Satzungen der Kirche zu ,, n, . daß es außerordentliche Falle gebe, wo er sich uͤber alle Satzungen hinwegsetzen könne. Wenn wir uͤbrigens behaupten, daß die monarchische Gewalt sich
uͤber die Gesetze erheben duͤrfe, so wuͤnschen wir, daß
der Sinn dieser Worte nicht mißverstanden werden
möge; wir sind der Meinung, daß die Kammern zu einer
Theilnahme an der Gesetzgebüng berechtigt sind, daß sie aber nicht, ohne Gefahr fuͤr das allgemeine Beste, der . Gewalt durch die Anwendung eines absoluten Rechts * . anlegen durfen. Wenn zwei ähnliche Rechte, von gleicher
moralischer Kraft, jedoch einander widerstrebend, sich in einer Verfassüng vorfanden, so mußte man sich beeilen, sie abzu⸗ schaffen. Aber ein solcher Mangel findet sich in der Charte nicht, da das Prinzip derselben monarchisch ist und als sol⸗
raroga⸗
.
ches vorherrschend seyn muß. Mit Grundsaͤtzen, wie die un— srigen, allein kann die Freiheit bestehen, und nicht aus einge— bildeter Besorgniß vor der Anwendung der Willkuͤhr, welche bei unseren Institutionen unmoͤglich ist, duͤrfen wir uns un— ter das despotische Joch einer Partei beugen, welche allmaͤ— lig alle Gewalt an sich reißen moͤchte.“
Der Graf Siméon ist, wie man solches erwartete, von der mit der Entwerfung der Adresse beauftragten Kommission der Pairs-Kammer zum Berichterstatter gewahlt worden.
Der Gesundheits-Zustand des Marquis von Lally-Tol— lendal floͤßt keine weiteren Besorgnisse ein.
Der Graf Donatien de Sesmaisons, Oberst und Chef des Generalstabes der ersten Infanterie⸗-Division, ist aus der Liste er Offiziere von der Garde gestrichen worden. Aus der Art, wie die Gazette de France diese Nachricht mit— theilt, muß man schließen, daß der Graf von Sesmaisons seine Ungnade dem Umstande verdankt, daß er in Nantes gegen Herrn Dudon gestimmt hat. „Nichts Gewoͤhnlicheres in einem verfassungsmaͤßigen Staate“, sagt naͤmlich jenes Blatt, „als dergleichen Absetzungen bei der Armee, im Civil— fache und sogar bei Hofe. Jedermann erinnert sich noch der Antwort, die der Herzog von Wellington ertheilte, als ihm im vorigen Jahre Jemand ankuͤndigte, daß der Lord Kam— merherr gegen die erste Lesung der Emancipations-Bill stim⸗ men wuͤrde: „„Es ist moͤglich““, erwiederte der Herzog, „„daß der Lord Kammerherr gegen die erste Lesung stimmen
wird, ich stehe Ihnen aber dafur, daß der Lord Kammerherr
fuͤr die zweite stimmen wird.““
Herr Fontan, der Redacteur des ehemaligen Albums, welcher im August v. J. wegen eines fuͤr den König beleidi⸗ genden Artikels in contumaciam zu fuͤnfjähriger Haft und einer Geldbuße von 10,000 Fr. kondemnirt worden war, hatte, nachdem er am ten v. M. hierselbst verhaftet wor— den, von diesem Urtheile am 18ten appellirt. Der hiesige Koͤnigl. Gerichtshof hat indessen auf die Appellation um so weniger Ruͤcksicht nehmen konnen, als Herr Fontan nicht einmal die nächsten fuͤnf Tage nach seiner Verhaftung zur Einle— gung der Appellation benutzt hatte, mithin die gesetzliche Frist dazu fuͤr ihn jedenfalls verstrichen war.
In Toulon ist am 26sten v. M. ein neuer Versuch ge⸗ macht worden, ein im dortigen Hafen liegendes Schiff zu verbrennen; in einem Schranke in der großen Kammer un⸗ ter der Campane fand man mehrere bereits entzuͤndete Brenr⸗ Materialien. Die Thaͤter sind noch nicht entdeckt.
Großbritanien und Irland.
London, 2. Maͤrz. Der Herzog von Cumberland stat⸗ tete gestern einen Besuch bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige im Schlosse von Windsor ab. Se. Königl. Hoheit verweilte daselbst von 17 Uhr Mittags bis 3 Uhr Nachmittags, und kehrte alsdann nach Kew zurück. Der Graf von Aberdeen, der sich vorgestern in Windsor befand, hat ebenfalls eine drei⸗ stuͤndige Unterredung mit dem Koͤnige gehabt.
Als in der Unterhaus⸗-Sitzung vom 26. Febr. die Bill
zur Entziehung des Wahlrechts von East⸗Retford zum zwei— ten Male verlesen wurde, zeigte Herr Tennyson an, daß er,
sobald die Bill vor den Ausschuß gelange, sein fruͤheres, nur
mit unbedeutender Majoritaͤt verworfenes Amendement zur Uebertragung des Wahlrechts auf die Stadt Birmingham erneuern werde. könne z dagegen haben, wenn das ehrenwerthe Mitglied eine aberma⸗
lige Abstimmung des Hauses uͤber diese Frage veranlasse;
was ihn jedoch selbst betreffe, so werde er seinem fruͤhern Votum getreu bleiben. Es wurde darauf beschloffen, die auf East⸗Retford Bezug habende Bill am naͤchsten Freitage (5. Maͤrz) vor den Ausschuß zu bringen.
Bie Times beruft sich ebenfalls auf das, was die „Fo⸗ reign Quarterly⸗Review“ in ihrem zweiten Artikel uͤber die
endliche Regulirung der Griechischen Angelegenheiten sagt ') und e m enthaltenen Angaben als of el an. In ihren Betrachtungen daruͤber heißt es: „Leicht
es, daß die Ernennung des Prinzen Leopold zum Fuͤrsten, der durch keine : die Constitution seines Staates so einrichten kann, wie es ih und seinen neuen Unterthanen Recht scheint noch nicht Al— les ist, was die Verbuͤndeten zur Sicherheit ihrer eigenen
uverainen
Anordnungen und zur Erfuͤllung der Zwecke, welche ihre erste
Einmischung rechtfertigten, zu thun die Verpflichtung haben. Der 6 Griechenland muß nicht allein unabhangig von
—
„ Dergl. des Schreiben aus Landon in Nr. 6g der Staa cs= gem an 23 dieses Artikels Erwaͤhnung geschehen ist.
Herr Peel meinte, er koͤnne zwar nichts
— 831 ist 0 erpflichtungen gebunden ist und
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der Pforte und frei von jeder Verpflichtung gegen die Verbuͤndeten erklart werden, sondern muß auch von den Letzteren die Unterstuͤtzung an Truppen und Geld er— halten, die noͤthig seyn wird, seine Uebernahme der Regierung zu sichern und die gaͤnzliche Pacifieation seines Gebietes zu garantiren. Ohne solchen Beistand wuͤrde alles bisher Geschehene unbedeutend und nichtig seyn; es wuͤrde dem Fuͤrsten an allen Mitteln fehlen, seine Autoritaͤt in Ach— tung zu erhalten; Anarchie im Innern des Landes wuͤrde, mit der Seeraͤuberei im Gefolge, wieder zuruͤcktehren, und das ganze Melodrama der Schlachten, beschuͤtzenden Geschwa— der und diplomatischen Missionen, muͤßte von Neuem wieder gespielt werden. Es gereicht uns daher zum Vergnuͤgen, an— kundigen zu koͤnnen, daß den Prinzen einige auswärtige Trup— pen⸗Detaschements begleiten oder ihm folgen werden, und daß ihm Beistand an Geldmitteln durch eine unter Garantie der Ver— buͤndeten abzuschließende Anleihe zu Theil werden wird. Ohne solche Huͤlfe koͤnnte weder die Regierung des Prinzen Leo— pold, noch uͤberhaupt irgend eine regelmäßige Regierung, auch nur 24 Stunden in Griechenland bestehen. Selbst Capo— distrias, von dessen erfolgreicher Leitung der inneren Angele— genheiten die Kontinental-Blaͤtter so viel gesprochen haben, hat sich bisher nur durch Unterstuͤtzung auswaͤrtiger Subsi— dien und den Beistand fremder Soldaten gehalten. In Franzoͤsischen Blattern ist in der letzten Zeit haͤufig behauptet worden, daß die Griechen den Grafen Capodistrias an der Spitze der Regierung zu behalten wuͤnschen und darum mit Unlust auf die Ernennung des Prinzen Leopold blicken. Man weiß indessen nicht, was mehr in die Augen fallend ist: ob die bösartige Quelle, aus der solche Geruͤchte entspringen, oder der Beweis von ihrer Falschheit. So weit die nach England gekommenen authentischen Nachrichten reichen, ist gerade das Gegentheil von dem, was in Fraͤunzoͤsischen Blaͤttern ge— sagt wird, anzunehmen. Alle diejenigen Griechen, deren Meinung etwas werth ist, sehen die Ankunft des neuen Sou— verains als den Vorboten einer dauernden Ruhe an; herz— lich uͤberdruͤssig sind sie des lähmenden provisorischen Zustan— des, in dem sie waͤhrend der letzten zwei Jahre gelebt haben.“
Im weiteren Verfolg ihrer oben erwähnten Bemerkun— gen uͤber die künftige Lage Griechenlands sagt die Times: „Wenn die Ausgleichung dieser Angelegenheit fuͤr die Freunde
der Menschlichkeit und der Griechischen Unabhaͤnigigkeit in
so vielen Punkten, welche die Großmuth der Verbuͤnde—
ten und die von der Pforte erheischten Opfer darlegen, uͤber—
aus zufriedenstellend ä muß, so dürfen wir es doch ande— ĩ
Ausgange von lan handlungen nur G
genen Regie⸗ ngland, das einem anderen
Beweis
es“, so schließt die Times mit der bereits gestern ausgezo⸗ genen Stelle, „nachdem die einzelnen Umstaͤnde auf dem Kon— tinente amtlich bekannt gemacht seyn werden, unserer Regie— ung auch nicht gelingt, sich das Wohlwollen der auswärtigen Liberalen zu erwerben, so wird sie doch durch den Beifall ih— rer eigenen Landsleute mehr als entschaͤdigt seyn.“ .
Ein Liverpooler Blatt spricht den Wunsch aus, daß, nach der nicht zu bezweifelnden Emancipation der Juden, auch den Quaͤkern, „einer hoͤchst thaͤtigen, achtbaren und ein flußreichen Klasse von Leuten, die jetzt wegen ihrer gewissen⸗ haften Verweigerung, einen Eid zu leisten, vom Parlamente aus geschlossen sind“, alle buͤrgerlichen Rechte verliehen werden mochten. „Ihr bloßes Wort“, fuͤgt das Blatt hinzu, „gilt in Sachen, die das Eigenthum und das Leben eines WMen— schen betreffen, so gut als ein Schwur; warum soll es also nicht auch fuͤr eine hinreichende Garantie ihrer ehrlichen und gewissenhaften Erfuͤllung parlamentarischer Pflichten gelten?“
Ein episches Gedicht, „die Schoͤpfung“, von Hrn. Ball, das vor einiger Zeit erschienen ist, wird von mehreren unse⸗ rer Blaͤtter als ein Meisterstuͤck gepriesen, wie seit Thomp⸗ sons ad ahtet eiten / nichts ahnliches in England erschienen seyn soll.
Schweden und Norwegen.
— — Stockholm, 2. Maͤrz. Se. Maj. der Koͤnig haben gestern den auf dem Schlosse versammelten Standen durch den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten folgen⸗ den allerhoͤchsten Beschluß kund thun lassen: „Meine Herren! Durch unterthaͤnige Adressen vom 19. Januar d. J. haben Sie Mir die beiden auf dem gegenwärtigen Reichstage von Ihnen angenommenen Gesetze wegen Feststellung des Muͤnz— werths und in Betreff der Bank vorgelegt und um Meine Genehmigung derselben gebeten. Ich zweifele um so weni— ger daran, daß Sie die Wichtigkeit der vorgeschlagenen Maaß⸗ regel gruͤndlich erwogen haben werden, da Sie die Ausfuͤh— rung derselben nicht nur von Meiner Koͤniglichen Entschei— dung, sondern auch von der Zeit und ben Umstaͤnden abhaäͤn⸗ ig gemacht haben. Ich kann diesen neuen Beweis des Vertrauens, den Sie Mir geben, nur anerkennen und werth— schaͤten. Nachdem ich den obersten Gerichtshof und das Gutachten des Staatsraths vernommen habe, erklaͤre Ich, daß Ich diese Gesetze annehme. Ich werde die Mir da— durch verliehene Vollmacht zum Nutzen det Koͤnigreiches und jedes einzelnen Unterthanen anwenden und erst dann zur Voll— ziehung schreiten, wenn Ich glauben darf, es ohne Nachtheil thun zu koͤnnen. Wenn zu der Zeit, wo Ich es fuͤr dienlich erachten werde, den §. 2. des Gesetzes wegen Feststellung des Muͤnzwerths, so wie dieselbe im . 1. desselben Gesetzes angegeben ist, in Ausfuͤhrung zu bringen, sich einige Hin⸗ dernisse entgegen stellen sollten und Ich es fuͤr noͤthig halte, so werde auch Ich Meinerseits den Reichsstaͤnden dasselbe Vertrauen und dieselbe Hingebung beweisen, indem Ich sie um Mich versammele.“ — Das mit der Anfertigung der Geburts-, Sterbe- und Heiraths-Listen beauftragte Comité hat seinen Bericht uͤber das Jahr 1828 an des Königs Ma— jestaͤt abgestattet. Es geht daraus hervor, daß das genannte Jahr dem Zunehmen der Bevoͤlkerung weniger guͤnstig ge— wesen ist, als die acht vorhergehenden; es sind 17000 Men⸗ schen mehr, als sonst im Durchschnitt gewoͤhnlich ist, gestor⸗ ben. Diese große Sterblichkeit ist die Folge bösartiger Fie⸗ ber, die im J. i828 in ganz Schweden herrschten und die noch weit großere Verheerungen angerichtet haben wuͤrden, wenn die Regierung nicht alle nur moͤglichen Anstalten ge— troffen hätte, um dem Uebel Einhalt zu thun. Die Einwoh⸗ J, Schwedens hat daher im Jahr 1828 nur um 20,060 Menschen zugenommen, was wenig mehr als die Haͤlfte der gewohnlichen Vermehrung beteägt. Dagegen ist die Zunahme im vorigen Jahre den eingegangenen Angaben zufolge wieder auf 40, 0h gestiegen. Am Schlusse des Jahres 1828 zaͤhlte Schweden allein 5818, 62 Einwohner, also 26,393 mehr als Schweden und Finnland zusammen im Jahre 1785.
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Muͤnchen, 5. Maͤrz. Der Köoͤnigl. Staats, Minister und General-Lieutenant von Maillot de la Treille ist in Anerkennung seiner dem Staate mit ausgezeichneter Treue viele Jahre hindurch eifrig geleisteten nuͤtzlichen Dienste, zum llerhoͤchster Zufriedenheit, in den Freiherrnstand des Königreichs erhohen worden; eben so wurde der Königliche Kammerer, General⸗-Major und Fluͤgel⸗Adjutant v. Washing⸗ ton, in Ruͤcksicht der von ihm mit Treue und Eifer geleiste⸗ ten Dienste, sammt seinen Nachkommen beiderlei Geschlechts, in den Freiherrnstand erhoben.