1830 / 71 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Die Bank der Vereinigten ea, zahlte fur die letzten Monate eine Dividende von 35 pE6t.

z Die hiesige Ocean⸗Versicherungs⸗Gesellschaft hat fuͤr die letzten 5 Monate ihren Actionären eine regelmaͤßige Di vidende von h 23. 69 eine Extra-⸗Dividende von 16 Prozent zu Gut geschrieben. ; . 2 3n b, n , er empsbitg betrugen die im vori⸗ gen Jahre eingenommenen Kanalzoͤlle g8, 133 Doll. 59 Cts. und in Buffalo am Niagarastrom 25, 807 Doll. 77 Cts.

In Albany (New⸗HYork) wurden in der Nacht vom öten dieses Monats die Einwohner durch einen von Blitz beglei⸗ teten heftigen Donnerschlag aus dem Schlaf geweckt; waͤh⸗ rend des vorhergehenden Abends hatte ein starkes Wetterleuch— ten stattgefunden. Dem Donnerschlage solgte ein heftiger Regen, wobei der Wind abwechselnd aus Suͤden und Westen wehte; das Wetter wurde darauf kuͤhler, war aber doch fuͤr die Jahreszeit immer noch aͤußerst milde.

Die gewaltsame Entfuͤhrung des bekannten Rowland Stephenson aus Georgia veranlaßte diesen Staat zu einem neuen Gesetz, demzufolge Jeder, der kuͤnftig einen Weißen aus Georgia gewaltsamer oder listiger Weise entfuͤhrt, zur Wee af und zwar auf nicht weniger als 5 und nicht mehr als 7 Jahre, verurtheilt werden soll. . .

Vor einigen Tagen sind aus Washington 32 Farbige, unter denen 25 freigelassene Sklaven, auf Kosten der dorti— gen ,,, ge segeit um sich ihrem freien Willen gemäß, in Afrika anzusiedeln.

End Fat im Staate New-⸗Hork hat bei seiner Woh⸗ nung eine neue Art von Wasser⸗Pumpe oder Maschine in Anwendung gebracht, vermittelst welcher sich bei Annaherung von Vieh das Wasser in einen zum Traͤnken desselben be⸗ stimmten Trog ergießt. Das herannahende Vieh tritt naͤm⸗ lich auf eine in Ketten schwebende Platform, die ich nieder⸗ senkt und einen perpendikulaͤr darunterliegenden ho len Pum⸗ penstock, der bis zum Wasser geleitet ist, mit Huͤlfe einer einfachen Vorrichtung dergestalt in Bewegung setzt, daß die Ergießung des Wassers obgedachtermaßen erfolgt.

Chili. Englische Blätter enthalten Auszuͤge aus der Bot—

schaft des Vice⸗Praͤsidenten der Republik Chili an die gesetz⸗ 6 Kammern, bei der am 13. September stattgehabten

roͤffnung derselben. Der Vice⸗Praͤsident wünscht unter An⸗

derem dem Kongreß Gluͤck zu seinen freundschaftlichen Ver⸗ haͤltnissen mit Mexiko, denen zufolge die Regierung von Chili sich fuͤr eine in Chili gemachte Anleihe von 150,000 Dollars, die Mexiko zur Ausruͤstung des Kriegs⸗Schiffes „Kon⸗ greß“ bedurfte, verbuͤrgt hatte. Mexiko hat diese Schuld wie— der bezahlt und spaͤter von Chili einen neuen Freundschafts⸗ Beweis durch die Aufnahme von Individuen erhalten, die in Folge der Unruhen in Mexiko von dort gefluͤchtet waren. Obgleich, heißt es ferner in der Botschaft, die Verbindun

mit Cylumbien lange unterbrochen gewesen sey, so habe si

Chili dennoch in Gemeinschaft mit Buenos-⸗Ayres erboten, einen Frieden zwischen genannter Republik und Peru zu ver⸗ mitteln; die gestoͤrten Verhaͤltnisse Bolivia s haͤtten eiue in⸗ nige Vereinigung mit dieser Republik bisher verhindert, doch sey Hoffnung 23 vorhanden; die direkte Verbindung mit Buenos Ayres ware seit Dorrego s Tod unterbrochen gewe⸗ sen, und Chili sey entschlossen, bei den inneren Zwistigkeiten diefes Freistaates neutral zu bleiben. Im weiteren Verlauf der Botschaft giebt der Vice-Praͤsident eine sehr guͤnstige Uebersicht des innern Zustandes von Chili. Es ist ein Gene⸗ ral-⸗Direktor der Wege und Bruͤcken angestellt und fuͤr die öffentliche Erziehung sehr gesorgt, auch eine National⸗Biblio⸗ thek errichtet worden; jeder Hafen der Republik hat eine Medizinal⸗Polizei erhalten; in der Rechtspflege und Gefetz⸗ gebung haben wichtige Verbesserungen stattgefunden; nur die Finanzen sind auf dem alten Punkt stehen gebleben, was der Mangelhaftigkeit des alten Kolonial⸗Systems zugeschrieben

wird, das man noch nicht in demselben Maaße hatte ver⸗

bessern koͤnnen, als die uͤbrigen Verwaltungszweige. Die

Staats-Einnahme wird auf 1,829,979 Dollars, und die Aus⸗

gabe auf 2,054,228 Dollars angegeben, woraus sich ein De⸗ sicit von 225,269 ergiebt. Die Lon der Nepubli unterhaltene Truppenzahl belaͤuft sich, der Botschaft zufolge, auf 45000 Mann, woörunter 25,906 Mann Reiterei, Von beabsichtig⸗ ten Maaßregeln zur Verbesserung der Finanzen und von

ahlung der an England schuldigen Dividende erwaͤhnte der

ice ⸗Praͤsident nichts.

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Inland.

Berlin, 12. 54 Im Stettiner Regierungs⸗Bezirk hat der Eisgang am 28. v. M. die bei Greiffenberg belegene 29 Fuß lange Regabruͤcke in Zeit von einer Viertelstunde voͤllig zertruͤm⸗ mert, die den Lohgerbern und Schuhmachern gehoͤrende Lohmuͤhle verschwand gaͤnzlich, ein Stall stuͤrzte ein, das Gerber-Scha— behaus wurde fortgerissen, und saͤmmtliche unter Wasser ge— setzten Haͤuser und Stallungen an der Rega wurden mehr oder weniger durch Einstuͤrzen der Schornsteine und Waͤnde ic, beschaͤdigt. Die Gewalt der 2 3 Fuß starken Eisstuͤcke war zu groß, als daß menschliche Anstrengung dagegen etwas vermocht hatte, sie zerbrachen die starken eichenen Bruͤcken⸗ Pfähle, wie irdene Pfeifen. Aehnliche Nachrichten gehen auch aus anderen Gegenden der Provinz Pommern ein. Man schreibt aus Köslin: Die strenge Kaͤlte hat, mit wenigen Unterbrechungen, auch den Monat Februar hin⸗ durch fortgedauert. Der kaͤlteste Tag war der Zte, wo in Köslin 22 Grad unter dem Gefrierpunkt beobachtet wurden. Durch das am Schlusse des Monats eingetretene mit Re⸗

genguͤssen begleitete Thauwetter sind die Wege in einen sol—

chen Zustand gerathen, daß die Landstraßen fast unfahrbar geworden sind, weshalb auch die Posten theilweise 24 48 Stunden ausbleiben. Die Persantebruͤcke auf der großen oststraße bei Körlin ist am 1sten d, M. theils durch die . und das Eis fortgerissen, theils hat dieselbe abgetra— gen werden muͤssen. Die Ostsee ist noch immer, so weit das Juge reicht, mit Eis bedeckt. Als außergewoͤhnliches Er—⸗ eigniß verdient bemerkt zu werden, daß der Tuchmacher Kaͤ— ding und seine Ehefrau zu Callies, welche 489 Jahre in der Ehe gelebt hatten, am 2ten v. M. fruͤh Morgens an Alters— schwaͤche in einer und derselben Stunde gestorben sind.

Nachrichten aus Breslau zufolge hatte das Wasser in der Oder seit dem 1sten d. M. zu wachsen begonnen und war bis zum 6ten d. M. um 3 Fuß gestiegen. Der Eisgang war bis dahin noch nicht eingetreten, vielmehr die Oder noch mit Eis bedeckt; da jedoch ade kleineren unter— halb Breslau in die Oder fallenden Fluͤsse bereits aufgegan⸗ gen sind, so hoffte man, daß der Eisgang der ersteren um so leichter erfolgen werde. ;

Dem drückenden Mangel warmer Bekleidung armer Schulkinder, die deshalb von der Benutzung der Schule ab⸗

ehalten wurden, hat die staͤdtische Schul⸗Deputation in Schoͤm⸗ erg (Reg. ⸗Begz. Liegnitz) im verwichenen Winter durch den Ertrag einer veranstalteten Sammlung milder Gaben lo—⸗ benswerth abgeholfen.

Aus Als keben a. d. Saale vom 4. Maͤrz wird ge⸗ meldet: Durch das am Asten v. M. plötzlich eingetretene Thauwetter wuchs die Saale mit furchtbarer Schnelligkeit an, und die Gefahr erschien um so groͤßer, als eine Stem— mung der noch festliegenden Eisdecke zu befuͤrchten war. Dem letztern Uebelstande wurde zwar am folgenden Tage dadurch vorgebeugt, daß eine Zahl entschlossener Maͤnner den zusam⸗/ mengeschobenen Eisschollen Luft verschafften; aber leider schwoll der Strom, der von Mukrena bis Groͤng auf dem rechten Ufer eingedeicht ist, fortwaͤhrend vom 28sten v. M. 9 Uhr Abends bis zum 2ten d. M. Mittags 12 Uhr zu einer noch nie erlebten so bedeutenden Hoͤhe an, daß der Wasserstand den vom Jahre 1799 an einigen Orten 18, an andern bis 26 Zoll, den gewohnlichen aber binnen 39 Stunden 15 Fuß uͤberstieg, woran insbesondere gedachte seit 1799 sehr erhoͤhe⸗ ten Deiche Schuld haben. Da Niemand ein so schnelles Anwachsen und eine solche Hoͤhe des Saalstromes vermuthete, so geriethen die Einwohner zu Mukreng in die groͤßte Lebens⸗ gefahr, indem das Wasser auch die Bodenraͤume mehrerer Haͤuser erreichte. Die Rettung dieser Ungluͤcklichen, so wie die ihres Viehes und ihrer Effekten, hat man nur dem Muthe und der Entschlossenheit mehrerer Kahnseigenthuͤmer, Faͤhr— leute und Anderer zu verdanken. Der Schaden, welcher durch das schnelle und hohe Steigen der Saale veranlaßt worden, ist bis jetzt noch nicht zu übersehen. Sowohl in Mukrena, als in Stadt und Dorf Alsleben, sind eine Menge Wohn⸗ häuser, Scheuern, Nebengebaͤude und Stallungen eingestuͤrzt, mit ihnen eine Menge fahrender Habe verschuͤttet und . dorben; auch stuͤrzen beim heutigen Fallen des Wassers noch

mehrere Gebaͤude jenen nach. ;

Aus Achen meldet man: Die vom Einwohner 9 rich Fischbach in Malmedy vor einigen Jahren in men dn.

. , n hohen reundlicher Gesinnung auf der Baracke Michel am . an im e rn fe, Gebiet, aber nahe an 16 Preußischen Grenze, errichtete Glocke hat einen, ee nebe¶ aus Eupen, der auf seiner Reise nach Mn in ed, ö abge⸗ ligem Wetter ünd tiefem Schnee vom rechten Rege, ß

kommen war, das Leben gerettet. Hoͤchst erfreulich n es.

527 daß seit Errichtung jener Glocke kein Mensch mehr auf dem

Venn in der Richtung von Eupen nach Malmedy umgekom⸗

men ist, wahrend sonst mit jedem Jahre Ungluͤcksfaͤlle sich

dort ereigneten. Im naͤchsten Fruͤhjahr wird der ꝛc. Fisch—⸗ bach . eine Kapelle und mehrere Wirthschaftsgebaͤude bei der Baracke Michel errichten lassen.

Gestern starb hier, an Alterschwaͤche und hinzugetre⸗ tenem Schlagflusse, ein wackerer Veteran der Königl. Buͤhne, der ruͤhmlich bekannte Bassist Gern, nachdem er unlaͤngst noch die Freude gehabt hatte, sein Jubilaͤum zu feiern.

Das Recht der Thronfolge in Portugal scheint so zwei— felhaft, daß ich gegen den uͤber diesen Gegenstand (in Nr. 7 der Preußischen Staats-Zeitung d. Je erschienenen Aufsatz eines Herrn M —t meine Bedenklichkeiten in Fragen dar— legte (Nr. 52). Hierauf hat sich ein Herr A— r (Nr. 575) vernehmen lassen, jedoch, wie es mir scheint, die von mir aufgeworfenen Fragen nicht gluͤcklich beantwortet.

Auf meine 1ste Frage antwortet Herr A—r, daß das Recht des Hauses Braganza auf den Thron gar nicht auf die Gesetze von Lamego, die veraltet genannt werden, sondern auf die Auflehnung des Portugiesischen Volks (1640) gegen Philipp IV. von Spanien, der der legitime Beherrscher Por— tugals genannt wird, gegruͤndet sey. 8 Daß Rebellion gegen einen legitimen Beherrscher ein Recht auf dessen 257 gebe, kann ich nicht einraäͤumen. Waͤre das aber, so haͤtte ja auf jeden Fall Dom Miguel so viel Recht gegen Dom Pedro, wie Johann JV. gegen Phi—⸗ lipp IV.

Gerade der klare Buchstabe des Lamegischen Gesetzes gab dem Hause Braganza Recht auf den Thron. Der Spani— schen Koͤnige legitime Herrschaft dadurch beweisen wollen, daß noch e nige ihrer Gesetze in Portugal beibehalten sind, ist eben so viel, als Buonaparte fuͤr legitimen Beherrscher Frankreichs ausgeben, weil der Code Napoléon dort beibe— halten ist. Das Lamegische Gesetz aber, welches fuͤr Jo— hann 1IV. und gegen Philipp 1V. entschied, sagt bestimmt: Si rex Portugalliae non habuerit imasculum, et habuerit siliam, ista crit regina de isto modo: non accipiat virum nisi de Poriugal. Si casaverit cum principe extraneo, non sit regina, quia nun quam yvolumus nostrum regnum ire for Portugalensibus.

Da nun, wer kein Erbrecht hat, es auch auf seine Nach⸗— kommen nicht transmittirt, so konnte nach Konig Heinrichs Tode (i580) weder Koͤnig Manuels Tochter, Isabella, auf ihren Sohn Philipp II. von Spanien, noch dessen ältere En— kelin, Maria, auf das Haus Farnese Erbrecht bringen, son— dern die Herzogin Katharina von Braganza, Emanuels juͤn— gere Enkelin, hätte folgen sollen; und ihr Enkel Johann JV. bestieg den Thron nicht als Rebell, sondern als legitimer Koͤ— nig mit vollem Recht nach den Gesetzen von Lamego.

Eben so sind es einzig und allein die Lamegischen Gesetze, welche (i777) Maria 1. (gegen das Recht der anderen Fuͤr— stenhäͤuser in Europa) ihres Vaters Bruder vorzogen, so wie auch in England die Prinzessin in der Linie dem Prin—

zen einer anderen Linie nach den Gesetzen 25. Heinrichs VIII.,

2. 22 und 35. Heinrichs VIII., c. 1. vorgeht. Und Donna Maria da Gloria wuͤrde nach den Lamegischen Gesetzen ganz , auch Dom Miguel vorgehen, wenn von der Erb— folge Dom Pedro's die Rede waͤre. Jetzt ist die Rede von der Erbfolge Johanns VI.

So sind es die Lamegischen Gesetze, welche ununterbro— chen bis auf die allerneuesten Zeiten die Thronfolge in Por— tugal oͤrdnen und geordnet haben,

Auf die 2te Frage, welche Koͤnige von Portugal schon auswaͤrtige Reiche besessen, nennt Herr A—r Alphons III., Alphons V. und Manuel. Keiner von allen dreien hat in— dessen je ein auswaͤrtiges Reich besessen; 1) von Alphons (II. wird gesagt, daß er die Grafschast Boulogne besessen habe. Aber eine Franzosische Pairie ist kein Reich; und dann ge— hoͤrte sie nicht ihm, sondern seiner Gemahlin. Auch wurde er wenige Jahre nach seiner Thron-Besteigung von ihr ge— schieden; B von Alphons V, wird behauptet, daß er mit seiner Gemahlin, Johanna, Castilien und Leon erhalten habe. Aber Johanna ist nie seine Gemahlin gewesen, sondern als Nonne gestorben. Zwar der drei und vierzigjaͤhrige Wittwer verlobte sich mit dieser zwoͤljahrigen Johanna, einer im Ehe— bruche erzeugten Tochter der Gemahlin König Heinrichs von Lastilien; aber nach dieses Heinrichs IV. Tode (1474) wurde dessen Schwester, die beruͤhmte Isabelle, Koͤnigin von Casti—

lien und Leon, keinesweges Alphons V. Zwar machte er An

spruͤche fuͤr seine Braut, aber nach ein Paar Feldzuͤgen gab er Vraut und Castilien auf und erkannte Isabellens Rechte; 37) Manuel scheint mir noch weniger hier genannt werden zu

koͤnnen. Er war vermaͤhlt mit Isabellens aͤltester Tochte

und diese wuͤrde nicht nur Tastilien, sondern die i. e, nische Monarchie in der That geerbt haben, wenn sie ihre Aeltern uͤberlebt haͤtte. Allein sie starb (1498) im ersten Wochenbette, und ihr Sohn, Miguel, nur zwei Jahr alt, vor seinen Groß-Aeltern (1500). Nachher, als diese Groß, Aeltern, Isabelle (1504) und ihr Gemahl, Ferdinand der Katholische, (1316) starben, fiel bekannt— lich die Spanische Monarchie nicht an Manuel, son— dern an die Infantin Johanna und das Haus Oesterreich. (Woher Herr A—r die Nachricht geschoͤpft hat, daß dem kleinen Miguel in Portugal, als Kronprinzen, gehuldiget sey, nachdem ihm vorher in Castilien und Leon gehuldigt

, ist mir 53 bekannt.)

Uebrigens ist es auch ganz gleichguͤltig, ob ein Portugie⸗ sischer Konig andere Reiche besessen . e sich J. tersagen die Lamegischen Gesetze dem Koͤnige von Portugal nicht, andere Reiche zu besitzen, wenn er nur nicht selbst ein Extraneus ist. Ich hatte auch die Frage nur deshalb bei— laͤufig gethan, weil Herr M -–—t meinte, die Lamegischen Ge— setze waͤren dadurch abgeschafft, daß schon Koͤnige von Por— tugal andere Reiche besessen haͤtten. Da dies jedoch nicht . . 6 er auch die Bemerkung des Herrn A—r:

ie Geschichtschreiber dies n ĩ schwi e . ur mir verschwiegen haͤtten, uf die Zte Frage, wegen des Optirens, dessen Herr M t gedacht hatte, ist mir die Antwort des Herrn *r nicht klar geworden; die Sacht selbst aber ist es.

MNaͤmlich es ist die Frage, wer Koͤnig Johann VI. sue— cedire? Er hat zwei Soͤhne hinterlassen, Dom Pedro und Dom Miguel. Waͤre es nun, daß Dom Pedro ein Recht, zu optiren haͤtte, das ist, zwischen Portugal nnd Brasilien nach seines Vaters Tode zu waͤhlen, so koͤnnte er doch nur Eines waͤhlen, und natuͤrlich fiele dann doch das andere sei⸗ nem Bruder zu. Denn seine Tochter kann doch nicht, so lange ihr Vater lebt, ihrem Groß-Vater suecediren, wenn nicht ihr Vater ihr sein Recht cedirte. Wenn dieser nun Brasilien fuͤr sich behaͤlt, und seiner Tochter Portugal cedirt,

nicht optirt, sondern beides genommen und nur eines davon cedirt. Wer aber optirt, kann nur Eines nehmen und muß das Andre seinem Neben-Erben lassen, nicht aber Eines neh— men und seinen eignen Kindern das Andre cediren. Denn das hieße Alles nehmen, statt zu optiren. Und wenn Dom Pedro optiren mußte, so heißt das: er hatte, als er Bra—

transmittiren.

Da schon bei Johanns VI. Lebens-Zeit Brasilien von Portugal getrennt ist, gerade Dom Pedro es davon getrennt hat, so sind, wie ja auch Dom Pedro selbst anerkannt, beide Kronen incompetibel geworden. Dom Pedro hatte, der Sohn dem Vater, Krieg erklärt, um Brasilien zu trennen; und schon im Laufe des Krieges schrieb er seinem Vater am 15. Julius 1824. „Ew. Majestaͤt muͤssen auf der Stelle Brasiliens Unabhaͤngigkeit anerkennen. So kann ich sprechen, weil ich Ew. Majestät schon erklart habe, daß ich nichts mehr von Portugal will.“ Im Frieden von 1825 wurde nun Brasilien wirklich fuͤr ungbhaͤngig, also in Ruͤcksicht Portu— gals fuͤr ein auswaͤrtiges Reich anerkannt. Auch erkennt sich jetzt ja Dom Pedro selbst als Extraneus in Ruͤcksicht Portu⸗ gals an, und darum fuͤr unfähig, es selbst zu beherrschen.

Da nun auf Throne, wie in Privat⸗Erbschaften ab in- lestato, die Descendenten nur durch das Recht und in das Recht ihrer Ascendenten succediren, so kann auch Dom Pe— dro, selbst von der Thron-Folge in Portugal ausgeschlossen, die Thron⸗-Folge nicht, wie schon gesagt, auf seine Deseenden— ten transmittiren. Ist er Extraneus, so sind auch eben da— durch seine Kinder Extranei, und das Gesetz will, ne veniat regnum ad extraneos.

Ja, noch mehr, in Dom Pedro's eigner Constitution fuͤr Brafilien ist bestimmt daß Brasilier, also fuͤr Portugal

Estranei, seyn sollen: alle in Portugal geborne, welche zur

Zeit der Eonstitution in Brasilien wohnten. Dadurch ist

denn Donna Maria da Gloria selbst fuͤr eine Extranea von

ihrem Vater erklaͤrt, und durch ihre Thron-Folge ginge das

Reich dem Gesetze entgegen lor Bortugalensihus.

fuͤr seine Nachkommen auf den Thron von. Portugal habe renuncitren koͤnnen, kann ich nicht gelten lassen. Welcher Friedens-Schluß ware noch guͤltig, wenn der Grundsatz so allgemein gaͤlte? Da Herr A r Philipp IV. von Spanien fuͤr einen legitimen Koͤnig von Portugal erklaͤrt, so koͤnnte

denn aus eben dem Grunde der Koͤnig von Spanien dem

kann man dann sagen, er habe optirt? Offenbar hat er dann

silien waͤhlte, kein Erb-Recht auf Portugal; und wer kein ErbRecht hat, kann es auch auf seine Deseendenten nicht

Den Einwand: daß Dom Pedro nicht einmal rechtlich

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