1830 / 73 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Frankreich, worin dieser der Deputirten⸗Kammer die desini⸗

tive Organisation der Pairs-Kammer anzeigte, und welches

der Praͤsident sofort der Versammlung mittheilte, Der Na⸗ mens-Aufruf, während dessen die Herren von Montbel und von Haussez eingefuͤhrt wurden und auf der Minister⸗Bank Platz nahmen, ergab 344 anwesende Mitglieder (ab solute Maßsoritaͤt 173). Hiervon erhielten Herr Dupin der Aeltere II5, Herr Dupont v. d. Eure 157, Herr Girod 153, der Vicomte von Martignae 135, Herr von Berbis 129, der Marquis von Eambon 107, Herr Bourdeau 101 Stimmen u. w. Da hiernach Herr Dupin der Aeltere allein die erfor⸗ derliche Stimmen⸗Mehrheit erhalten hatte, so wurde er zum Bice-Präͤsidenten proklamirt, ünd es mußte Behufs der Wahl der uͤbrigen drei Vice-Praͤsidenten ein Ballotement zwischen denjenigen sechs Kandidaten, die nach ihm die meisten Stimmen erhalten hatten, angestellt werden. Bei einem solchen ist be⸗ kanntlich die ab solute Stimmen-Mehrheit nicht ndͤthig, sondern es genugt die relative. Die Zahl der anwesenden Deputirten hatte sich mittlerweile auf 341 vermindert. Hier⸗ von erhielten jetzt Hr. Bourdeau 196, der Marquis v. Cam— bon 175, der Vicomte v. Martignae 168, Hr. Girod 162, Hr. v. Berbis 158 und Hr. Dupont 148 Stimmen die drei Erstern wurden sonach proklamirt, und die vier Vice— Prasidenten sind also: die Herren Dupin der Aeltere, Bourdeau, Marquis v. Cambon und Vicomte v. Mar— tignac. Die Ernennung der vier Secretaire wurde, da es bereits 4 Uhr war und das Bureau noch an demselben Abende zum Koͤnige geladen war, um Sr. Majestaͤt die Kan⸗ didaten-Liste fuͤr die Praͤsidenten-Stelle vorzulegen, bis auf die naͤchste Sitzung (am Sten) verschoben. Man vermuthet, daß die Kammer zu ihren Secretairen die Herren v. Jacgue— minot, v. Harcourt, v. Preissae und Dumarhallach wahlen werde.

Paris, 7. März. Die Pairs-Kammer wird morgen den Bericht des Grafen Simson uͤber den Entwurf zur Adresse vernehmen. „Die liberalen Blaͤtter“, äußert die Gazette de France,“ scheuen sich nicht, schon jetzt zu ver— kunden, daß die Kammer in dieser Adresse eine gewisse Neu— tralitaͤt, wodurch die Staats⸗-Koͤrper in der Regel ihre Stim- mung zu erkennen geben, beobachten und stillschweigend miß— billigen werde, um nicht zu tadeln. Da wir es nicht fuͤr schicklich halten, auf solche Weise den Resultaten einer

Berathung, die noch nicht einmal begonnen hat, vorzugrei⸗

sen, so fordern wir das Publikum auf, die Sache ruhig ab⸗ zuwarten und sich einstweilen vor den Taͤuschungen des Libe— ralismus zu bewahren.“. .

Man glaubt, daß die Wahl des Praͤsidenten der Depu— tirten Kammer in dem heutigen Minister-Rathe werde ent—

schieden werden. Das Journal des Dabats enthaͤlt heute eine Re—

zension der letzten Broschuͤre des Hrn. Cottu. „Der Ver⸗

fasser“ , heißt es darin unter Anderm, „beschwoͤrt den Monar— chen, sich mit der Diktatur zu bekleiden, die Charte zu mo— difiziren und noͤthigenfalls zu den Waffen seine Zuflucht zu nehmen. Der Himmel bewahre uns, daß wir uns mit Hrn. Cottu in einen Federkrieg einlassen sollten; sein System ist laͤngst nach Gebuͤhr gewuͤrdigt. Er mag uns daher immerhin wie— derholen, daß wir der Republik entgegen eilen, daß das Eigenthumsrecht bedroht sey, daß Frankreich auf einem Vul— kane ruhe, und was dergleichen leere Declamationen mehr sind. Er mag sich in Schimpfreden uͤber die Preßfreiheit ergießen; dieser Zorn ist verzeihlich, da die oͤffentlichen Blaͤt⸗ ter ihm von jeher arg mitgespielt haben. Was wir aber nicht begreifen konnen, ist, daß ein Justizmann sich gegen das Grundgesetz der Monarchie auflehnt und sich muͤht, in sei—⸗ nem Lande den Buͤrgerkrieg anzuzuͤnden. Herr Cottu mag sagen, was er will: der König, 1 sich allein, hat das Recht

nicht, die Charte zu modifiziren; er hat das Recht nicht, die

durch ein Gesetz eingefuͤhrten Wahl-Formen zu verändern. Herr Cottu bestreitet es, daß die Charte ein wechselseitig bin⸗ dender Vertrag zwischen Koͤnig und Volk sey; er erblickt darin nur ein freiwilliges Geschenk. Sollte H so gut wie wir wissen, daß die großen politischen Transactio⸗ nen durch die stillschweigende Einwilligung der interessirten Theile abgeschlossen werden? Allein angensmmen auch, die Charte wäre ein bloßes Geschenk, hat Herr Cottu niemals den Eingang zu derselben gelesen, worin es heißt: „„Wir verwilligen ÜUnseren Unterthanen, sowohl fuͤr Uns als fuͤr Un⸗ sere Nachfolger, und auf ewige Zeiten, die nachstehende con— stitutionnelle Charte.“““ Wie konnte hiernach der Monarch das Recht haben, ein Geschenk zuruͤckzunehmen oder zu ermaͤßigen,

macht hat? Er hat sich seiner ab

oluten Macht unwiderruflich ent⸗ äußert; er hat sein Koͤniglich es

ort verpfaͤndet; und die Charte

das er fuͤr sich und seine n und auf ewige Zeiten ge⸗

r. Cottu nicht

mag nun ein foͤrmlicher Pact oder ein einfaches Geschenk seyn, sie ist darum nicht minder das unantastbare Eigenthum der Nation. „„Wenn,““ sagt Hr. Cottu in seiner Schrift, „„die Revolutionairs (und hierunter versteht er alle diejeni— en, die von gesetzwidrigen Verordnungen nichts wissen wol⸗ en) sich damit begnuͤgen, bei einer Modification der Charte ein bloßes Geschret zu erheben, so kann man sich darauf be— schraͤnken, ihnen den Mund zu stopfen. Schreiten sie aber zur Gewalt, so mag man sich wohl huͤten, mit ihnen in Un— terhandlungen zu treten; mit Kanonen und Soldaten gehe man ihnen entgegen und setze sie fuͤr immer außer Stand, die Welt zu beunruhigen!““ Die ganze Taktik des Herrn Cottu besteht also in der Anwendung der Diktatur, in der Auflehnung wider die Charte und in der Aufforderung zum Buͤr— gerkriege. Nach solchen Aeußerungen erklaͤren wir laut, daß jeder Prozeß uͤber Preßvergehen uns hinfuͤhro unmoͤg— lich scheint. Was man auch sagen mag, man kann

nicht mehr sagen, als Herr Cottu gesagt hat.“ Der“

Courrier frangais sagt am Schlusse einer Rezension uber die gedachte Broschuͤre: „Der Schluß, den wir daraus ziehen muͤssen, ist nothwendig der, daß gesetzwidrige Maaßre— geln doch nicht so ganz außer den Absichten der Minister lie— gen als Hr. von Montbel solches behauptet; denn wie kame es sonst, daß diejenigen, die dergleichen Maaßregeln vorschla— gen, sich einer volligen Ungestraftheit erfreuen, waͤhrend die Regierung doch alle Schriftsteller einer entgegengesetzten Mei— nung auf das strengste verfolgen laͤßt. Was die Revolutio— nen kosten, wissen wir und verlangen nicht danach. Aber auch was die Sklaverei kostet, haben wir erfahren und ver— langen sie daher eben so wenig.“

„Das Ministerium,“ bemerkt das Journal du Com— merce“ ist jetzt dahin gelangt, wohin es nothwendig mit ihm kommen mußte. Der Majoritaͤt der Wahlkammer ent— behrend, und von der erblichen Kammer verlassen, bleibt ihm nichts uͤbrig, als sich zuruͤckzuziehen oder einen Staatsstreich zu wagen, denn bei seiner ÜUnpopularitaͤt kann es eben so we— nig auf eine Majoritaäͤt in den Wahl⸗-Kollegien rechnen. Doch verkuͤndigt uns noch nichts, daß dasselbe gesonnen sey, sich der Macht zu begeben. Also ein Staatsstreich! Der Dr apeau blanc glaubt dagegen, daß die Aufloͤsung der Kammer nahe bevor—

stehe. „Wird aber“, fragt dieses Blatt, „das Kabinet es bei die.

ser Maaßregel bewenden lassen? Dies wäre Hochverrath! denn offenbar wuͤrden die Wahl-Kollegien, wenn sie ferner aus denselben Elementen, als jetzt, bestehen, der Kammer auch dieselben Deputirten wieder zuschicken, wenn nicht gar die neuen Wahlen noch schlechter als die letzten ausfielen. An— dererseits wuͤrde es aber abgeschmackt seyn, wenn man von der jetzigen Kammer vor deren Aufloͤsung noch ein neues Wahl-⸗Gesetz erwarten wollte. Soll man nun unter solchen Umstaͤnden das Reich der Revolution Preis geben? Besser, man nimmt zu einer Verordnung seine in cht, veraͤn⸗

dert das Wahl-System und sichert sich auf solche Weise eine

Kammer, welche die monarchische Gesinnung des Landes re— praͤsentirt. Spaͤterhin laͤßt sich jene Verordnung ja immer

noch in ein Gesetz verwandeln. Wenigstens wuͤrde der Staat

gerettet seyn.“

Der Temps enthaͤlt folgende statistische Notizen uͤber die Deputirten-Kammer in Betreff der aͤußerlichen Verhaͤlt— nisse der verschiedenen Mitglieder derselben: 1) Deputirte, die entweder in Paris ansaͤssig find oder doch gewohnlich dort leben 143; 2) Gutsbesitzer 132; 3) absetzbare Beamten Hö; 4) unabsetzbare Beamten 38; 5) Maires von Staͤdten 25 6) Militairs 36; 7) Kaufleute 53; 8) Advokaten und Rechts— gelehrte 20; 9) Gelehrte 11; 19) Protestanten 26; 11) Soͤhne und Bruͤder von Pairs und kuͤnftige Erben der Pairschaft 13. Seit dem Jahre 1827 sind 22 Deputirte gestorben und 5 zu Pairs erhoͤht worden; 16 sind aus der Kammer ausgeschie⸗ den und 3 haben die Pairswuͤrde ererbt.

In dem Constitutionnel liest man: „Mehrere De— putirte haben laut erklaͤrt, daß sie gleich nach der deßinitiven Organisation der Kammer den Vorschlag machen wuͤrden, diesenigen Zeitungsschreiber und sonstigen Personen vor ihre Schranken zu laden, welche die Kammer mit so unglaub— licher Frechheit verlaͤstert haben.“ Diese andern Personen

waͤren namentlich der Bischof von Gap, der General-Pro⸗

kurator Pinaud in Metz und Herr Cottu.

Hr. B. Constant konnte Kraͤnklichkeits halber an der obigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer nicht Theil nehmen.

Die Qubtidienne erklaͤrt heute die Verabschiedung des Grafen vor Sesmaisons, als eine durchaus ver fassungs.= maͤßige Maaßregel. Wer, bemerkt dieselbe, im Staatsdienst. angestellt sey, muͤsse auch die Regierung durch seine . Denkungsart und Handlungsweise unterstuͤtzen; wolle er . ches nicht, sondern ziehe es vor, sich der Opvosition anzuschlie⸗

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ßen, so muͤsse er entweder seinen Abschied nehmen oder sich auf eine Entlassung gefaßt machen. Das Journal des Debats bemerkt hierbei, daß der Graf v. Sesmaisons in Nantes keinesweges fuͤr den Kandidaten der Opposition, son— dern daß er nur gegen den ministeriellen Kandidaten (Herrn Dudon) als einen dem Departement der niedern Loire voͤllig fremden Mann gestimmt habe.

Bei der Pairs⸗Kammer ist eine Bittschrift in Betreff der Verweigerung gesetzwidriger Steuern eingegangen.

Der Messager des Chambres will aus guter Quelle wissen, daß es die Absicht Frankreichs sey, falls ihm die Be— zwingung Algiers gelingen sollte, daselbst im Einverständnisse mit den uͤbrigen großen Maͤchten den Maltheser-Orden un— ter der Benennung der Ritter des Mittelmeeres wie— der herzustellen und jene Stadt, dem Koͤnige zu Ehren, Car— lo polis zu taufen. Dies sey die richtige Auslegung der in der Thronrede enthaltenen Stelle, worin es heiße, daß die Expedition nach Algier zum Vortheile der Christenheit ausschlagen werde.

Der Redacteur und der Drucker des in Toulouse er— scheinenden Blattes „la France méöridionale“ sind wegen Auf— nahme des Artikels: „Frankreich und die Bourbonen im Jahre 1830“, aus dem Globe, auf den 13ten d. M. vor das dor— tige Zuchtpolizei⸗Gericht geladen worden.

2. beruͤhmte Virtuose, Herr Hummel, ist hier einge— troffen.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Im Oberhause wurde am äten Maͤrz dem Grafen Bathurst, als Vor— sitzer des Comité zur Untersuchung der Ostindischen Angele— genheiten, gestattet, von Zeit zu Zeit im Namen dieses Co— mité Bericht uͤber die vernommenen Zeugen abgeben zu duͤr— fen. In Folge mehrerer eingereichten Bittschriften kam wiederum die Noth des Landes zur Sprache; auf den Wunsch, den einige Lords aͤußerten, daß die Regierung noch mehrere Ersparnisse in den Ausgaben eintreten lassen moͤge, entgegnete der Herzog von Wellington: „Es ist an einem anderen Orte, (im ,, e) von einem Minister der Krone eine Darle—⸗ gung der oͤffentlichen Ausgaben gemacht worden, aus welcher deutlich zu ersehen ist, daß die Regierung bedeutende Reduc— tionen gegen das letzte Jahr hat eintreten lassen, und daß die Ersparnisse, die im Ganzen seit einigen Sessionen statt gefunden haben, nicht unbedeutend sind. Ich kann nur hin— zufuͤgen, daß ich, eben so wie meine Kollegen, alles gethan habe, was in meiner Macht stand, um die oͤffentlichen Aus— gaben auf die engsten Graͤnzen zuruͤckzufuͤhren. Ich kenne auch keine Ausgabe mehr, die nicht zur Aufrechthaltung und Sicherheit der großen, ausgedehnten und komplizirten Inter— essen dieses Landes nothwendig ware. Man muß naͤmlich nicht vergessen, daß England, wiewohl nur ein kleiner Fleck auf der Welt—⸗ Karte, Interessen und Besitzungen uͤber die ganze Erdkugel ver— breitet hat. Große Etablissements sind daher unumgaͤnglich noͤthig, um die Ehre und den Vortheil dieses Landes stets wahrzunehmen. Auch muß das nicht außer Acht gelassen werden, daß von den oͤffentlichen Ausgaben nur 12 Millionen auf Erhaltung dieser Etablissements verwandt werden; von dieser Summe allein sind durch die Einschraͤnkungen der vorigen Session 2 Millionen erspart worden; was außer jenen 12 Millionen ausgegeben wird, das wird, unter Garantie und Sanction der Landes-Ehre, zu Zwecken verwandt, die außerhalb aller Einschraͤnkung und Einmischung sich befinden. Was die Kolonieen anbetrifft, die so oft schon als ein Abfluß unserer Ausgaben bezeichnet worden sind, so erlaube ich mir die Be— merkung, daß die Zahl der Truppen, die sich in den alten vor dem letzten Kriege schon uns gehoͤrenden Kolonieen be— finden, jetzt geringer ist, als im Jahre 1792. Es sind jedoch, neue Acquisitionen seitdem hinzugekommen, und diese sind es, die bedeutende Besatzungen erheischen so bedeutend fast, als sonst die ganze Truppen⸗Macht war, die fuͤr unsere alten Kolonieen gebraucht wurde. Ich erinnere nur an das Kap, an Mauritius, Ceylon und die Jonischen Inseln, die alle bedeutende Garnisonen zur Vertheidigung sowohl, als zur Aufrechthaltung der Ruhe erheischen. Man wird hieraus zur Genuͤge ersehen, daß die Angaben von moͤglichen Reduc— tionen auf lauter Irrthuͤmern beruhen. Was unsere Schiffs— macht betrifft, so ist wohl auch keine Frage, daß es, der ange— führten Umstaͤnde wegen, einer groͤßern Anzahl von Leuten bedarf, als damals, da wir noch nicht so viele Stationen zu ver— theidigen hatten. Ich hoffe, Ew. Herrlichkeiten werden den Schwierigkeiten, mit denen das Land jetzt zu kaͤmpfen hat, ruhig entgegentreten, und zweifle ic auch nicht, daß Sie dieselben alle besiegen werden, ohne solche Einschraͤnkungen anzuordnen, welche die Wirksamkeit unserer Schiffs, oder Militair⸗Macht

vermindern und auf diese Weise die entfernten Besitzungen der Krone, die zu vertheidigen wir verpflichtet sind, Gefahren oder Unruhen aussetzen wurden.“ Graf von Malmes—⸗ bury machte bemerklich, daß man die schon vlele Menschen⸗ leben und unzaͤhliges Geld kostende Erhaltung der ungesun den Kolonie von Sierra, Leone ganz aufgeben sollte. Er wies ferner darauf hin, daß, zur Abhuülfe der groͤßern Noth in England, das benachbarte Schottland, in Bezug auß Geld⸗Umlauf und Armen-Gesetze, zum Muster dienen soll— te. Marquis von Lansdown, der den Angaben und Absichten des Herzogs von Wellington alle Gerechtigkeit wi— derfahren ließ, meinte doch, es wuͤrde manche Er sparniß noch moͤglich seyn, wenn man die Kolonieen selbst, nament— lich z. B. Canada, die Kosten ihrer eigenen Vertheidi⸗ gung tragen ließe und so das Mutterland erleichterte. Graf von Malmesbury trag auf amtliche Nachweis: der SGetreide Einfuhren und Preise an, die seit der Einfuͤhrung der bestehenden Korn-Gesetze stattgefunden haben. Seit den 17 Monaten, sagte er, daß diese Gesetze in Kraft sich befaͤnden, seyen 2, 200, 0600 Quarter fremdes Getreide zur innern Consumtlon eingefuͤhrt worden; dies sey mit eine Ursache der Landesnoth, denn nach zwei schlechten Aerndten erhalte jetzt der Landmann nur 56 bis 57 Shill. per Quarter oder einen um vier Shill. geringern Preis, als der war, den man vorher, in den Jahren gesegneter Aerndten, als ein an— gemessenes Entgeld des Landmannes angesehen hatte. Die Nachweise wurden angeordnet, worauf das Haus sich vertagte. . Die Sitzung des Unterhauses vom 3. Maͤrz bot nichts besonders Erhebliches dar. Herr Davenport ver— legte seinen Antrag auf Untersuchung der Landesnoth auf den 16. Maͤrz, und die Bill zur Feststellung der Rechte in Bezug auf dramatische Erzeugnisse wurde zum zweiten Male verlesen. Unter mehreren Bittschriften, die Hr. O'Connell in der Sitzung vom 4ten überreichte, befand sich auch eine von gewissen Protestanten der Grafschaft Mayo in Irland, die sich daruͤber beschwerten, daß sie 30 Jahren ohne offentlichen Gottesdienst sich befaͤnden und daher“, fuͤgte Hr. O'Connell hinzu, „wie die Bittsteller sich auszudruͤcken belteben, sehr leicht in die Irrthuͤmer der sie umgebenden Roͤmischen Kirche verfallen, so wie sie auch keine Schulen haben wuͤr— den, wenn die Katholiken nicht fuͤr die Mit-Erziehung der protestantischen Kinder sorgten.“ Die Bittschrift würde zum Druck verordnet. Herr O Connell kuͤndigte darauf an, daß er am 4. Mai erstlich auf eine Bill antragen werde, wodurch die wohlthaͤtigen Vermaͤchtnisse der Katholiken auf gleichen Fuß mit denen der protestantischen Dissenters gestellt werden sollen und zweitens auf eine Bill, die in gewissen Faͤllen die Ehen zwischen Protestanten und Katholiken in England legal machen, so wie die Strafen aufheben soll, die in Irland dem katholischen Priester auferlegt sind, der die eheliche Einseg— nung eines den beiden verschiedenen Glaubensbekenntnissen angehörenden Brautpaares verrichtet. Hr. Spring Rice uͤberreichte die Bittschrift katholischer Einwohner der Stadt Galway (Irland), die sich daruber beschwerten, daß es in diesem Orte noch einige städtische Bevorzugungen fuͤr Pro— testanten und namentlich auch die gäbe, daß nur Protestan⸗ ten zu Parlamentsgliedern erwaͤhlt werden koͤnnen. * Peel erklärte, es sey der Zweck der in der vorjaͤhrigen Ses— sion durchgegangenen Bill, alle, sowohl Staats- als staͤdtische Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken aufzuheben. Dies finde naturlich auch auf die Stadt Galway seine Anwendung; inzwischen wolle er doch uͤber diesen speciellen Fall sich erst auslas⸗ sen, wenn eine besondere Bill in Bezug darauf eingebracht werde. Sir J. Newport machte darauf seinen (bereits erwaͤhn— ten) Antrag in Bezug auf den Zustand der Landes-Kirche in Irland. Das ehrenwerthe Mitglied wahrscheinlich das aͤlteste im ganzen Hause bat zunachst um Nachsicht, wenn er, bei seinem vorgeruͤckten Alter, den Gegenstand vielleicht nicht so fasse, wie er, bei den unermeßlichen Mißbraͤuchen, die sich in die Kirche Irlands eingeschlichen hatten, aufge— faßt zu werden verdiene. Er machte sodann in seinem Vor⸗ trage auf die kuͤmmerlichen Gehalte aufmerksam, welche die Landprediger in Irland haͤtten, wahrend die hoheren Präͤ— bendarien von Einkuͤnften strowzten. Er wies . Limmerick, die ehemalige Didcese des Bischofs von Ferns hin, der in seiner bekannten Korrespondenz zwar diesen Mißstand ge⸗ laͤugnet habe, wo jedoch einzelne namentlich gemachte Geist⸗ liche nach 40jaäͤhrigen Diensten von ihren chst duͤrf⸗ tigen Anstellungen nicht befoͤrdert werden, waͤhrend man junge mit Connexionen versehene Männer i Andere Geistliche, die den Dienst fuͤr 3 verse

hnen vorziehe. r . Kirch⸗ spiele zu versehen haͤtten, bezoͤgen von dem einen 18 Pfd.

2 Sh. 9 Pf. von dem audern 9 Pfd. 4 Sh. 7 Pf., und vom dritten 9 Pfd. 5 Sh. 3 Pf. zusammen also ein jaͤhr⸗