1830 / 78 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Verpflichtung obliege, vor Allem zur unmittelbaren Errichtung J Griechenlands fuͤhren soll. Die Wahl dieses Fuͤrsten wird

eines Waffenstillstands zu Land und zu Wasser zwischen den der Gegenstand fernerer Mittheilungen und Stipulation

Tuͤrken und den Griechen zu schreiten. Demzufolge wurde seyn. 4) Sobald die Klauseln des e me. hir oer ; beschlossen, daß die Bevollmächtigten der drei Hofe in Kon- zur Kenntniß der dabei Betheiligten gebracht seyn werden, stantinopel, so wie deren Residenten in Griechenland und wird der Friede zwischen dem Ottomanischen Reiche und Grie⸗ bie Admirale im Archipel unverzuͤglich den Befehl erhalten chenland als ipso facto wiederhergestellt angesehen, und sollen sollen, von den kriegfüͤhrenden Theilen eine schnelle und gaͤnz⸗ die Unterthanen beider Staaten gegenseitig hinsichtlich der liche Einstellung der Feindseligkeiten zu fordern und zu erlan— Handels- und Schifffahrtsrechte auf gleichem Fuße mit de— gen. Zu dem Ende wurden Instruetionen fuͤr die gedachten nen der andern mit dem Tuͤrkischen Reiche und Griechen⸗ Bevollmächtigten und Residenten, so wie auch fuͤr die drei land im Frieden lebenden Staaten behandelt werden. 5) Die

Admirale besßrochen und festgestellt, da die Wiederherstellung Ottomanjische Pforte und die Griechische Regierung werden

des Friedens zwischen Rußland und der Pforte dem Russt⸗ unverzuͤglich Akte einer unbedingten und vollkommenen Am⸗

schen Admiral gestattete, an den Operationen seiner Kollegen nestie erlassen. Das Amnestie⸗Dekret der Pforte wird die von Seiten Englands und Frankreichs wieder Theil zu neh⸗ ausdruͤckliche , daß kein Grieche in dem men. Nachdem man uͤber die ersten Bestimmungen äberein⸗· ganzen Umfange ihres Gebiets weder seines Eigenthums be⸗ gekommen, haben die Mitglieder der Konferenz, in Betracht, raubt, noch wegen des an der Insurreetien Griechenlands etwa daß sie durch die Erklaͤrungen der Pforte in Stand gesetzt genommenen ntheils auf 2 eine Weise beunruhigt wer⸗ seyen, die Maaßregeln zu besprechen, deren Annahme ihnen den darf. Die Amnestie-Akte der Griechischen Regierung bei dem gegenwartigen Stande der Dinge als die beste er⸗ wird denselben Grundsatz zu Gunsten aller Muselmaͤnner scheinen moͤchte, und in dem Wunsche, in den fruͤheren Be⸗ und Christen aussprechen, welche gegen die Sache Griechen— stimmungen der Allianz diejenigen Verbesserungen anzubrin⸗ lands etwa Partei ergriffen haben, und es soll sich außerdem gen, welche am meisten geeignet seyn duͤrften, dem Frledens- verstehen und bekannt gemacht werden, daß die Muselmaͤn⸗ werke der Verbuͤndeten üeue Unterpfaͤnder der Dauer zu ge⸗ ner, welche die an Griechenland uͤberwiesenen Gebiete und waͤhren, in Uebereinstimmung Folgendes festgesetzt: 1) Grie. Inseln auch kuͤnftig zu bewohnen fortfahren wollen, daselbst chenland wird einen unabhangigen Staat bilden und alle nebst ihren Familien einer vollkommenen Sicherheit genießen

mit einer vollstaͤndigen Unabhängigkeit verbundenen politi, werden. 6, Die Ottomanische Pforte wird denjenigen unter schen, administrativen und cömmerciellen Rechte genießen. ihren Griechischen Unterthanen, welche das Tuͤrkische Gebiet 2) In Betracht dieser dem neuen Staate bewilligten Vor⸗ zu verlassen wuͤnschen moͤchten, die Frist eines Jahres zum

theise und mit Ruͤcksicht auf den von der Pforte ausgespro— Verkaufe ihrer Besitzthuͤmer und zur freien Auswanderung chenen Wunsch, die durch das Protokoll vom 22sten Maͤrz Aus dem Lande bewilligen. Die Griechische Regierung bestimmten Gränzen enger gezogen zu sehen, wird die De— wird den Bewohnern Griechenlands, welche auf das Tuͤr— marcations-Linie der Graͤnzen Griechenlands von der Muͤn— kische Gebiet auswandern wollen, dieselbe Freiheit gewaͤhren. dung des Flusses Aspropotamos beginnen, an diesem Flusse 7) Alle, Griechischen Streitkräfte zu Land und zu Wasser hinauf bis zu der Hoͤhe des Sees von Anghelo Castro sollen die Gebiete, Plaͤtze und Inseln, welche sie außerhalb gehen, den genannten See, so. wie die von Vrachori der im 2. Artikel bestimmten Graͤnzlinie Griechenlands besetzt und Saurovitza durchschneiden, den Berg Artoling beruͤhren halten, raͤumen und sich in kuͤrzester Frist hinter diese Linie und von hier aus dem Kamme des Berges Axos, dem Thale zuruͤckziehen. Alle Tuͤrkischen Streitkraͤfte zu Land und zu von Kaluri und dem Kamme des Seta Gebirges bis zum Wasser, welche innerhalb der oben angegebenen Graͤnzen Golf von Zei⸗-Tun folgen, den sie bei der Muͤndung des Sper⸗ Gebiete, Plätze oder Inseln besetzt halten, sollen diese 2 chios erreichen wird. Alle suͤdlich von dieser Linie gelegenen Plaͤtze und Gebiete räumen und sich, gleichfalls in kuͤrzester Gebiete und Länder, welche von der Konferenz besonders Frist, uͤber die gedachten Graänzen zuruͤckziehen. 8) Jedem namhaft gemacht worden, werden zu Griechenland, alle im der drei Hoͤfe bleibt die ihm durch den Artikel 6. bes Ver— Norden derselben Linie liegenden Lander und Gebiete aher trages vom 6. Juli 182 zugesicherte Befugniß, das Ganze auch fernerhin zu dem Ottomanischen Gebiete gehoͤren. Zu der vorstehenden Anordnungen und Klauseln zu garantiren; Griechenland soll ferner auch gehören: die ganze Insel Ne. die Garantie⸗Akten sollen, wenn der Fall eintritt, abgesondert. groͤpont mit den Teufels-Inseln), die In sel Skyro, so wie aufgenommen werden. Die Kraft und die Wirkungen dieser bie im Alterthume unter dem Namen Cykladen bekannten, verschiedenen Akten sollen, dem gedachten Artikel gemaͤß, der Gegen⸗ zwischen dem Z6sten und 39sten Grade noͤrdlicher Breite und stand fernerer Stipulationen der hohen Machte werden. Keine ei⸗ dem 26sten und 29sten Grade oͤstlicher Lange des Meridians ner der drei kontrahirenden Maͤchte angehoͤrige Truppen⸗Abthei—⸗ von Greenwich“) gelegenen, Inseln. 3) Die Regierung Grie— lung darf ohne Zustimmung der beiden andern Hoͤfe, die den Traktat chenlands wird monarchisch und erblich nach der Ordnung unterzeichnet haben, das Gebiet des neuen Griechischen Staats der Erstgeburt seyn; sie wird einem Fürsten anvertraut wer, betreten. 9) Um die Kollisionen zu vermeiden, welche unter den, der nicht unter den, in den Staaten, die den Traktat den gegenwärtigen Umstaͤnden aus einer Beruͤhrung zwischen vom 6. Juli 1827 unterzeichnet haben, herrschenden Familien den belderseitigen Konimissarien zur Ziehung der Demargg— gewahlt werden kann, und der den Titel eines souverainen Fuͤrsten tions-Linien ünfehlbar hervorgehen duͤrften, wenn es sich ; darum handeln wird, an Ort und Stelle die Graͤnzen Grie— ̃ . . e , chenlands festzustellen, ist man dahin uͤbereingekommen, H Es ist ungewiß, ob hierunter die ganze Insel-Gruppe zu daß diese Arbeit Großbritanischen, Franzoͤsischen und Russi— verstehen ist, weiche zwischen Lemnos, Regropont, Skyro und schen Kommissarien anvertraut werden, und daß jeder der „der Cassandraschen Halbinsel vor dem Eingange zu dem Meer- drei Höfe einen d , PDiese. min den, . busen von Volo und Zeitun liegt, der nur einige der oe e e er, eee, a, nn, n,, n, n berge, eh ge, Firat en, ber sechenkn, sensmüsarte e mndefden, sen s m. Englifchen und Franzosischen Seekarten r Erz lebtef' den! gedachten Gränzen feststellen, indem sie dabei mit aller richtige, indessen laͤßt sich nicht wohl denken, daß man diese In⸗ nur moͤglichen Genauigkeit der im Artikel 2. angegebe⸗ sel⸗ Gruppe, deren Theile so nahe zusammen liegen, zwischen nen Linie folgen, diese Linie durch Pfaͤhle bezeichnen und Griechen und Türken sollte theilen wollen. Die kleineren nach davon zwei von ihnen. unterzeichnete Karten aufnehmen, Lemnos zu ö. Eilande, Jurg, Piperi, Pelagnisi sind un- von denen die eine der Ottomanischen, die andere der Grie⸗ dewohnt und ohne Bedeutung; Sfiathos, Sköpclo; und Dromi chischen Regierung übergeben werden soll. Sie sollen ge— haben Einwohner und Haͤfen. Letztere sind wichtig wegen der h. ö ; bei ir ; sechs aben & 29 z 9 9 halten seyn, ihre Arbeiten in Zeit von sechs Mongten nahen Lage an der Halb Insel Magnesig (3Zagorg), auf der, am ; f lls ischen den drei K issarien V Fuße des Pelion, 15 große und wöhlhabende Gröechtsche Dör⸗⸗ F r,, n r,, , . iel, , wee. nr , * Dieses scheint ein Fehler chein menmehrher en, Bestu gen des gegen⸗ lich a, e,. ⸗e 6. . . . i ,. wärtigen Protokolls sollen durch die, Bevollmächtigten der wich“ Vol dem neuen Griechtschen Stagte wären sonach fol- drei Höfe, welche zu diesem Zwecke die unter II. anliegende gende Inseln, die bereits seit zwei Jahren Bestandtheile desselben gemeinschaftliche Instruetion erhalten werden, unmittelbar ausmachten, ausgeschlossen: a) Das ganze jetzige Departement der

zur Kenntniß der Ottomanischen Regierung gebracht werden.

Ost⸗ Sporaden, mit Samos, Nikarig, Patmos, Leros, Kalimnos Den Residenten der drei Hoͤfe in Griechenland werden uͤber und mehreren fleineren Inseln diesez Bezirks. b) Die sudliche den nämlichen Gegenstand auch Instructionen ertheilt wer—⸗ Hälfte bes jetzigen Dephrtements Süd- Eykladen init den Inseln den. Die brei Hoͤfe behalten sich vor, die gegenwärtigen Sti⸗ Se e n gg . . , pulationen in einen foͤrmlichen Vertrag aufzunghmen, der zu zum Ber netenlent der der, G de . le er di. onon unterzeichnet, als Ausführung das, ö, . Inseln Chios, Eandia, und auf dem festen Lande ganz Atarng= s. Juli angesehen und den anderen Eurgpäͤischen Höfen mit nien und Döris, daß nur! Attika, Bhotten, Lokriz, Phocis der Einladung mitgetheilt werden soll, und Rletölten nebst Moreh den Kontinent deß hene christischen es für dienlich erachten, beizutreten. Schluß: Nachdem Staates bilben. soschergestsalt bie drei Höfe das Ziel einer langen und schwie—

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demselben, wenn sie

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rigen Unter ndlung erreicht haben, wuͤnschen sie sich auf⸗ richtig Gluck, inmitten der schwierigsten und artesten Um⸗ staͤnde zu einem vollkommenen Einverstandnisse gelangt zu seyn. Baß ihre Einigkeit in solchen Momenten Bestand ge⸗ habt hat, giebt das beste Unterpfand fuͤr dessen Dauer, und die drei Hoͤfe schmeicheln sich, daß diese Einigkeit, eben so dauerhaft als wohlthaͤtig, fortwaͤhrend dazu beitragen wird, ben Weltfrieden zu befestigen. Halti.

Aus Port- au Prince wird unterm 19. Jan. (in au e, , gemeldet: „Hier ist Don Fernandez de Easto in der Eigenschaft eines bevollmaͤchtigten Gesandten vom Spanischen Hofe angekommen , um mit der Regierun von Hayti zu unterhandeln. Man kennt zwar den Zwe feiner Gefandschaft noch nicht genau, doch will man wissen, daß er entweder die Zur uͤckgabe des ehemals Spanischen Thei⸗ les von St. Domingo oder eine verhaͤltnißmaͤßige Scho dlos⸗ haltung in Geld fuͤr seine Regierung verlangt. Er hat be— reits zwei Audienzen beim Praͤsidenten gehabt, und sind von demselben Kommissarien ernannt worden, um mit dem Ge⸗ sfandten zu unterhandeln. Hier hat natürlich die Ankunft dieses Mannes großes Aufsehen erregte und ist man auf den Erfolg seiner Sendung sehr gespannt. Don Fernandez de Casto

hat Generals-Rang und ein glaͤnzendes Gefolge mitgebracht.“

3 nlan d.

Ber lin, 19. Marz. Am 15ten d, M. ist zu Gnesen, an die Stelle des verstorbenen Erzbischofs von Wolicki, von bem vereinigten Metropolitan⸗-Kapitel von Gnesen und Po— sen der bisherige Praͤlat bei dem Domkapitel in Posen, Du— nin, zum Erzhischof feierlich gewählt worden.

.Die Direction des Deutsch,Amerikanischen Vergwerk— Vereins zu Elberfeld hat unterm 14. Maͤrz saͤmmtliche Actio⸗ naire aufgefordert, von der am 11. Febr. v. J. beschlof⸗ senen Zubuße ferner 15 pCt. spaͤtestens drei Monate nach dem Erscheinen dieser Aufforderung in den durch die Sta— tuten v0orgeschriebenen Zeitungen baar an sie zu bezahlen, wobei sie jedoch denen, welche spaͤtestens innerhalb vier Wo⸗ chen fuͤr diese funfzehn pCt. eine gehörige Promesse bei ihr einliefern werben, verstattet hat, dieselbe auf den I0, Dez. 1830 zahlbar auszustellen. Die Direction hat zugleich dar⸗ auf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Inhaber von Actien, welche dieser Aufforderung auf die eine oder die andere Weise in der bestimmten Frist keine Folge leisten, nach §. 3 der Statuten das Recht ihrer Aetien verlieren, und daß die damit verbundenen Zins⸗Coupons gleichfalls erloͤschen sollen.

Die groͤßte der drei Porzellan⸗-Vasen, die dem Hrn. Pr. Wolff bei seinem vorgestrigen Jubilaͤum im Namen der hiesigen Aerzte uͤberreicht wurde, fuͤhrte auf der einen Seite die Inschrift: „Dem verehrten Jubelgreise Dr. Jer. Jae. Wolff am 17. März 18303“ auf der andern, die Worte: „In Hochachtung, Freundschaft und Liebe gewidmet von den praktischen Aerzten Berlins.“ Wir bemerken bei dieser Gelegenheit, daß sich in unsere vorgestrige Angabe der In⸗ schrifsten des dem Jubelgreise uͤberreichten Pokals und der Opferschale ein Fehler eingeschlichen hat. Der Pokal trug nämlich blos die von uns mitgetheilte Deutsche Inschrift, wogegen die Opferschale beide lateinische Inschriften fuͤhrte.

Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Königlichen Thierarzneischule im bevorstehenden Sommer—

Semester vom 26. April bis 15. September

gehalten werden.

1) Herr Ober⸗Stabs-Roßarzt und Professor Naumann wird taͤglich Morgens vpn 8 bis 3 lihr und Nachmittags von bis khr die Uchungen im Krankenstglle leiten; Montags und VWien⸗ stags von Wbis 3 Uhr wird derselbe allgemeine Pathologie, Don⸗ nerstags und Freitags Therapie und Arzneimittel ⸗-Lehre, und Milstwochs und Sonnabends die Lehre vom Exterieur vortragen.

2) Herr Professor D. M. Reckleb en, Hrivgtdozent an der hiesigen Universitaͤt⸗ wird von 41 bis 1 Üühr Mittwochs und Donnerstags über Diaͤtetik, Freitags und Sonnabends uͤber die

Seuchen der Hausthiere lesen, von 1 bis 2 Uhr Nachmittags,

Im Montag, Dienstag. Mittwoch und. Donnerstag uͤber Phrysio= logic, am Freitag und Sonnabend über Osteologie Vortraͤge halten. ö. Herr Professor D. M. Gurlt haͤlt Mantags, Dienstags und Donnerstags von 19 bis 141 Uhr uͤber Encyklopaͤdie der Thier⸗ heilkunde, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von it bis 12 Uhr über Physiologie, so wie Mittwochs und Donner⸗ stags von 2 bis 3 Uhr äber Ssteologle Vorlesungen. Ferner haͤlt derselbe am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 biz 4 Uhr Vortrage uͤber Botanik und verbindet damit botani⸗

sche Exeursionen. Die Seetionen der in den Kranken staͤllen ge⸗

fallenen Thiere geschehen unter seiner Leitung. ͤ

4) Herr Oberlehrer und Qher Thierarzt D. M. Hert wig haͤlt Montagẽ, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags zon 3 bis 4 Uhr Vorlesungen uber allgemeine Chirurgie, Repetitlonen uͤher dieselbe und uͤber die Arzneimittel⸗Lehre täglich von 6 bis 7 uhr Abends. Den Unterricht im Krankenstalle ertheilt Der⸗ selbe täglich von 7 bis s Uhr Morgens und von bis 8 Uhr Abends. Auch verrichtet er die im Krankenstalle des Herrn Pro⸗ sessors Naumann vorkommenden chirurgischen Operationen, oder laͤßt sie unter seiner Leitung verrichten. .

3) Herr zipotheker und Lehrer Erdmgnn leitet 4äglich die pharnigceutischen Arbeiten in der Schul- Apotheke,. Der elbe halt Mittwochs und Sonnabends von 11 bis 13 Uhr und Frei tags von 10 bis 11 Uhr uͤber Pharmacologie und Formulare und Montags, Dien tags und Sonnabend von 2 bis 3 Uhr uͤber Physit Vortraͤge und Repetitionen. h

6) Herr Kreis⸗-Thierarzt und Repetitor Gem meren wird taglich Vormittags von 9 bis 10 Uhr praktischen unterricht uͤber die Krankheiten der Hunde und kleinen Hausthier— ertheilen, und in noch zu bestimmenden Stunden Repetitionen über allgemeine . und Therapie, Exterieur, Seuchenlehre und iaͤtetit᷑

alten.

7) Herr Dr. phil Stoͤrig, Professor extraordinarius an der Universitaͤt wird wöchentlich dreimal uͤber Zuͤchtung und Pflege a e n , deffn Krankheiten und deren Heilung, Vortraͤge

alten.

S, Der Vorsteher der Schmieden, Herr Thiergrzt Mälller, wird wöchentlich zwei Mal von 3 bis 4 Uhr uͤber die Schmiede⸗ kunst Vortrage halten, und die praktischen Uebungen in der In⸗ struktions schmiede leiten. ;

„) Heir Professor Hr. Reck leben und Herr Thierarzt Muller übernehmen den Unterricht derienigen gelernten Beschla⸗ geschmiede, welche zugleich Thieraͤrzte vierter Klässe werden wollen, wenn sich dazu eine hinlaͤngliche Anzahl melden wird.

10) Herr Registrator Tönnies wird in noch zu bestimmen⸗ den Stunden zu schriftlichen Styl-Uebungen Anleitung geben.

Vermischte Nachrichten.

Auszug aus der Englischen Rangliste (Arm Y- Lisi) fuͤr den Monat Februar 1830.

(Schluß des im vorgestrigen Vlatte abgebrochenen Artikels.)

BVerkaufs⸗Preise der Stellen oder der Patente.

(Comissions.)

veib,Garde-Kavallerie: ein Oberst-Lieutenant zahlt

50, 000 Rthlr., ein Major 37, 000, ein Hauptmann 24,000, ein Lieutenant 12,000, ein Kornet S500.

Dragoner und Dragon er⸗-Garde: ein Oberst⸗Lieu—

tenant zahlt uͤber 12,009 Rthlr., ein Major 31,000, ein

Hauptmann 21,000, ein Lieutengnt 7000, ein Kornet fast 6000.

Fuß-Garde: ein Oberst⸗Lieutenant zahlt 63,000 Rthlr., ein Major mit Obersten⸗Rang 58,000, ein Hauptmann mit Oberst⸗Lieutenants⸗Rang 33,0090, ein Lieutenant mit Haupt⸗ manns⸗Rang 14,006, ein Fähnrich mit Lieutenants-Rang 800.

Linien-Infanterie: ein Oberst-Lieutenant zahlt un— gefaͤhr 31,000 Rthlre, ein Major 22,000, ein Hauptmann 12,500, ein Lieutenant ungefaͤhr 50009, ein Faͤhnrich 3000.

Halber Sold. Kavall. Infant. Der Oberst erhaͤlt taͤglich. 115 Sh.) 6 P. 1 Sh. 6 P.

Ober st⸗Lt.⸗ ,, ,, Major k .

4 83 9 Hauptmann 467 6 , 8 4

Lieutenant 6 , . Kornet, Faͤhnrich, Sec. L 8n.;. 6 3 ——* Pensionen werden nur fuͤr fuͤr Verwundungen im 6 ertheilt. Ein General-Lieutenant erhaͤlt 2800 Rthlr., ein General⸗Major 2400, ein Oberst und Oberst⸗Lieutenant 2100, ein Major 1400, ein Hauptmann 700, ein Lieutenant 500, ein Faͤhnrich, Kornet 350. z Schließlich muß noch einer Einrichtung in der Britischen Armee Erwaͤhnung geschehen, welche eine schoͤne Eigenthuͤm⸗ lichkeit dieses ᷣ,. ausmacht. Regimenter, bisweilen selbst nur Theile derfelben, (Bataillone oder Compagnien), welche sich in Feldzuͤgen, Schlachten, Treffen, Belagerungen hervor⸗ gethan haben, erhalten gals solche Ganze) Auszeichnungen. Sie bestehen in Namen der Orte oder in Emblemata, Bezug habend auf das Land, wo sich die kriegerische Begebenheit zu⸗ trug; mit diesen werden die Fahnen, die Czako Bleche, Knöpfe, Trommeln, Bandelier- Schilder, Tornister geziert. So liest man z. B. in den flatternden Fahnen des ersten Regiments die Namen: Egmont⸗p⸗Zee gin Holland). Saint Lucie. Aegypten. Busaco. Salamanca. Vittorig. St. Seba⸗ stian. Ribe. Peninsula. Niagara. Waterloo. Nagpore. Maheidpoor. AUa. Auf denen des 23sten Infanterie ⸗Regi⸗ ments die Namen: Minden. Aegypten. Martinique. la Al⸗

3 Shill. betraͤgt nach un serem Gelde ungefaͤhr 19 Sgr.

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