1830 / 87 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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reich gebildete Vereinigung zu brechen, und die Hoͤse von

London und Paris zu veranlassen suchte, ihre Botschäfter nach

Konstantinopel zu senden, indem sie das unbestimmte Ver— sprechen gab, 63 mit ihnen uͤber Griechenlands Angelegen⸗ heiten zu 3 und si entschieden, daß Rußland nicht von Unterhandlungen ausge— schlossen werden duͤrfte, deren Gegenstand Griechenland ware. „Es ist unmöglich,“ sagt eine in der Konferenz von Lon— don fuͤr die Botschafter in Korfu am 2. Juli 1828 abgefaßte Instruktion, „es ist unmöglich, gegenwartig daran zu den⸗

ken, den Sitz der Unterhandlungen nach Konstantinopel zu

verlegen. In dem gegenwartigen Zustand der Dinge koͤnnte der Bevollmaͤchtigte Rußlands nicht seine Zustimmung geben, sich in jene Hauptstadt zu verfugen, und die innige Vereini— gung, die zwischen den hohen kontrahirenden Maͤchten herrscht und sie veranlaßt, alle gleichmäßig zur Vollendung eines ihnen gemeinfamen Werkes beizutragen, gestattet nicht die An— nahme theilweiser Unterhandlungen.“ Es wurde uͤberdies

in Folge derselben Unmoͤglichkeit entschieden, die Pforte sollte

eingeladen werden, Bevollmächtigte nach Korfu oder auf eine Infel des Archipels zu senden; und ein an den Reis-Efendi gerichtetes Kollektiv-⸗ Schreiben des Herrn Stratfort Canning und des Herrn von Guilleminot fuͤgte bei: Vereint mit sei— nen Alliirken kann mein Hof auch nur im Verein mit ihnen Unterhandlungen wieder aufnehmen, und nur, wenn er die Versicherung erlangt hat, daß die hohe Pforte dem von ihr verlangten Waffenstillstande ihre Zustimmung giebt und die vorgeschlagene Vermittelung annimmt.“ Die Wiederaufnahme der Unterhandlungen fand sich also drei von einander un— ertrennlichen Bedingungen unterworfen: 1) man konnte die

ea r, theilweiser Unterhandlungen nicht zugestehen, und man sollte im Verein mit Rußland unterhandeln, an einem Orte, wohin sich ein Bevollmaͤchtigter Rußlands begeben koͤnnte. 2) Die Pforte sollte ihre Zustimmung zu einem Waf— fenstillstande geben. 3) Sie sollte die Vermittelung anneh— men. Diese drei Bedingungen waren das Mittel, das die drei Höoͤfe anwenden wollten, um zu ihrem Zwecke zu gelangen, und dieser Zweck war fortwaͤhrend der Zutritt der ph zu dem Vertrage vom 6. Juli. Verweigerte sie dies, so sollten die Bot— schafter nicht allein sich nicht nach Konstantinopel begeben, sondern nicht einmal „sich fuͤr bevollmaͤchtigt halten, auf irgend eine Eroͤff⸗ nung zu antworten.“ Die Antwort des Ottomanischen Ministers kam an. Statt die Theilnahme eines Bevollmächtigten Rußlands an den Unterhandlungen zu erleichtern, stieß sie sie foͤrmlich zu— ruͤck; statt die Absendung Tuͤrkischer Bevollmächtigten nach Kor anzukuͤndigen, wiederholte sie den Botschaftern Englands und Frankreichs die Einladung, nach Konstantinopel zurückzukehren; statt in den geforderten Waffenstillstand einzuwilligen, bezog sie sich auf das Daseyn eines faktischen Waffenstillstandes; statt die vorgeschlagene Vermittelung anzunehmen, sprach sie von einer darunter verstandenen Vermittelung, von der die Annalen der Diplomatie kein Beispiel liefern und die sich nicht ver— wirklichen sollte, als bis zur Ruͤckkehr der Botschafter in die

auptstadt der Tuͤrkei. Sehen wir indessen von diesen so fuͤhlbaren Differenzen ab und geben wir einen Augenblick zu, die Pforte sey dem , n,. den ihr die ver— buͤndeten Hoͤfe mittheilten. Was nuͤtzte dieser Beitritt, wenn die Pforte zu gleicher Zeit ihren Zweck verwuͤrfe, d. h. das ganze System des Vertrags vom 6. Juli? Dies aber ist in dem Schreiben der Fall. Der Vertrag vom 6. Juli bestimmt, daß die Griechen von dem Ottomanischen Reiche belehnt wuͤrden Lreleveront), ein Ausdruck, der hoͤchstens das Verhältniß zwischen Vasall und Suzergin bezeichnet. Der Reis-Efendi aber versichert, es handle sich nicht darum, die Griechische Nation aus der Eigenschaft von Rajas heraus— treten zu lassen, was unmoͤglich bewilligt werden koͤnnte; die Griechische Frage koͤnnte höoͤchstens so behandelt werden, daß man ihre Stellung als Najas . Grundlage naͤhme; uͤber⸗ dies koͤnne die Pforte den Vorschlag weder zulassen, noch an— nehmen, daß man auf diese Sache die unter Regierungen ge— braͤuchlichen Foͤrmlichkeiten anwende. Schwerlich koͤnnte man das Grundprinzip des Vertrags vom 6. Juli vollständiger uͤber den Haufen werfen, schwerlich auf eine schneidendere Weise die Art der Existenz zuruͤchkweisen, die er Griechenland ztusicherte, und folglich schwerlich nicht erkennen, daß die Ant—

wort des Reis Efendi die Voraussetzung nicht realisirt habe, in der er sich nicht mehr befinden sollte, „irgend einer Eröffnung Folge gegeben zu haben.“ Diese Ansicht gewinnt ein neues Ge— wicht, wenn man erwaͤgt, daß sie von den in Poros in Konfe⸗ renz versammelten Reyraͤsentanten der drei Höfe einstimmig an⸗ genommen wurde. Lesen Sie, mein Fuͤrst, das hier beige⸗

lossene 6 ihrer Berathungen; sehen Sie die unpar⸗ teüssche und sor , , die sie von allen Ausdruͤcken des Ottomanischen Schm eibens gegeben haben, und Sie wer—

e ohne Verzug zu endigen, ward

den in ihrem Namen erklärt finden, daß dieses Schrei

auf keine Weise den von ihren Hofen 2 . gen entspricht. Das Russische Kabinet steht also nicht allein, wenn es glaubt, daß die Entschließungen der Pforte nicht ein— laden duͤrften, ihr das im Monat . zu bewilligen, was man ihr in den Monaten Juli und August verweigert hatte. Zwar spricht der Divan von einem Waffenstillstande de facto; aber seit wann haben die Feindseligkeiten in Grie⸗ chenland aufgehoͤrt, oder vielmehr seit wann marschiren die Heere des Großherrn nicht mehr gegen jenes Land? Seit— dem unser Krieg sie 14— hat, sich in Bulgarien und

Thraeien zu vereinen, seitdem derselbe alle disponiblen Trup⸗

den des Ottomanischen Reichs in Anspruch nimmt. Und hat übrigens nicht nach der Schlacht von Navarin das 3

brahim⸗Pascha's auf's Neue mit Feuer und Schwerdt im

chooße des Peloponneses gewuͤthet? Hat es nicht Hand— lungen begangen, die die Menschheit schaudern machen; Handlungen, bestaͤtigt durch das einstimmige Zeugniß aller Admirale und aller Agenten der Verbuͤndeten in dem Archi— pel? Ist endlich nicht die Absendung Franzoͤsischer Truppen der beste Beweis der Hartnaͤckigkeit, mit der der Großherr und seine Generale wenigstens auf dem Wunsche bestanden, den Kampf fortzusetzen, den man sie einlud zu suspendiren? Wir geben zu, der Widerstand, der von Ibrahim in Modon, Ko— ron, Navarin und Patras gelassenen Besatzungen war nur leidend; indessen scheint uns dies weniger den Befehlen der Pforte zuzuschreiben zu seyn, als der numerischen Schwaͤche seiner Truppen und ihrer Stellung. Getrennt von dem uͤbri— gen Reiche, ohne Hoffnung eines Sukkurses, versuchten die Tuͤrken von Morea nicht die Wechselfaͤlle einer um so mehr unnuͤtzen Vertheidigung, als sie sicher waren, in ihr Vater— land zuruͤckzukehren und in mehr bedrohte Gegenden zu kom— men, wo ihre Gegenwart unumgaͤnglich nothwendig wurde. Auf gleiche Weise sahen wir selbst, wie sich, in Folge einiger Angriffs-Demonstrationen, die Besatzungen von Isaktscha, Matschin, Hirsowa, Tultscha und Kustendschi, ohne einen Schuß zu thun, ergaben, weil sie zu schwach waren, um lange widerstehen, und zu isolirt, um sich mit einer Diversion schmei⸗ cheln zu koͤnnen. Unter solchen Umstäͤnden ist der faktische Waffenstillstand nur die Unmoͤglichkeit, zu handeln, der Nicht⸗ Widerstand in Morea nur eine augenscheinliche Nutz losigkeit des Kampfes, und weder das Eine noch das Andere scheint uns den Beweis einer Aenderung der Gesinnungen der Pforte zu liefern. Um uͤbrigens noch besser einzusehen, ob diese Ge— sinnungen sich wirklich geaͤndert haben, verlassen wir die Rai⸗ sonnements und lassen Thatsachen sprechen, die uns unbe— streitbar scheinen; Thatsachen, angefuͤhrt von einem fremden Gesandten, dessen serupuloͤse Unparteilichkeit nicht in Zwei— fel zu setzen ist.“

Merxik o.

Das Mexikanische Blatt Sol, vom 8. Jan., giebt uͤber den Hergang der neuesten Revolution in jenem Lande einen Bericht, aus dem wir, in Verfolg der bereits geschehenen Meldungen uͤber dieses Ereigniß, folgende den Anfang desselben hetreffende Mittheilungen machen. „In Folge der Erklarung des Reserve⸗Heers aus Jalapa vom 4. Dez. hatte sich in der Hauptstadt der Kongreß zu einer außerordentliche Session versammelt, und der Praͤsident Guerrero legte die bis dahin bekleidete außerordentliche Macht nieder, indem er um die Erlaubniß anhielt, sich an die Spitze des Heeres (um jenen Truppen entgegen zu gehen) stellen zu durfen. Das Repraͤsentantenhaus verlangte, daß die außerordentliche Vollmacht des Praͤsidenten noch bis zum 1. Januar fort— dauern, der Senat, daß sie sogleich aufhoͤren solle. Die Revi— sions⸗Kammer genehmigte keinen von beiden Vorschlaͤgen, aber das Repraͤsentantenhaus verwandelte den seinigen in einen foͤrmlichen Beschluß. Beide Haͤuser kamen dahin uͤberein, die außerorden⸗ liche Session am 16. Dezember zu schließen; die vollziehende Gewalt schickte aber ihren Beschluß mit Bemerkungen zuruͤck. Diesem sich fuͤgend, ernannte das Repraͤsentantenhaus eine Kommission; der Senat hingegen, sich auf den 73sten Arti— kel der Verfassung beziehend, nach welchem die vollziehende Gewalt sich in die Einstellung oder Prorogation der Sessio—⸗

nen nicht zu mischen befugt sey, und weil uͤberhaupt das

Bestehen des Kongresses mit dem von außerordentlichen Voll⸗ machten unvereinbar sey, loͤste sich am folgenden Tage auf.

Der Praͤsident erklaͤrte nun, er werde von seiner außer ordentlichen Macht nur noch den Gebrauch machen, sich an

die Spitze des Heeres zu stellen und einigen Mitgliedern der Kongreßhaͤuser Anstellungen zu verleihen. Demzufolge schritt das Repraͤsentantenhaus einseitig zur Wahl eines

provisorischen Präsidenten der Union fuͤr die Zeit der Ab

wesenheit des Generals Guerrero, in der Person des Vice—

*

in Folge des n,,

645 . audern Theilen des Preußischen Staats erzielten gu istigen

räsidenten Bocanegra; der aber, da der Senat auf seiner 74 sung beharrte, den gesetzlich erforderten Eid vor beiden äusern nicht ablegen konnte, Um dem abzuhelfen, bediente sich uuerrero seiner außerordentlichen Befugniß und ermaͤchtigte

; das Repraͤsentantenhaus, ihm den Eid einseitig abzunehmen,

kraft dessen dann Bocanegra sein Amt antrat. Aus derselben außerordentlichen Befugniß ernannte Guerrero den Brigade⸗ General Mora zum Bivisions General, so wie verschiedene Obersten, und brach mit 1500 Mann gegen Puebla auf, wo

sich das Reserveheer schon befand.“ Der ganze bisher er⸗

zählte Hergang ward in einigen Mexik. Zeitungen (so wie es n n, in allen heftig herging) fuͤr ungesetzlich erklaͤrt und lächerlich gemacht. Es ist genugsam bekannt, wie hierauf in der Nacht vom 22. Dezember die Garnison unter Gene— ral Quintanar aus ihren Kasernen ausruͤckte und die neue

= Gestalt der Dinge nicht ohne einiges Blutvergießen zu Stande

brachte. Hr. Zavala, der festgenommen worden war, kam um einen Paß nach den Vereinigten Staaten ein. Die uͤbri⸗

gen abgesetzten Regierungsglieder gingen ruhig nach Hause.

Inland.

Berlin, 27. Maͤrz. In den Plenar-Sitzungen der Koͤnigl. Akademie der Wissenschaften wurden im Monat Maͤrz d. J. folgende Abhandlungen gelesen: .

1) Beitraͤge zur Kenntniß der Struktur und der Ver⸗ breitung der Infusionsthiere, von Herrn Ehrenberg.

27) Ueber die Saamenbildung und das Keimen von Eu- ryale ferox Salisb, von Herrn Horkel. l

3) Fortsetzung der Abhandlung uͤber das Verhaͤltniß des Allgemeinen zum Besondern in der menschlichen Erkenntniß, von Herrn Aneillon. t

Der Wasserstand der Spree war hier heute Vormit— tags 109 Uhr am Ober, Pegel 13 Fuß 4 Zoll, am Unter-Pe—

gel 19 Fuß 5 Zoll; es ist mithin das Ober, und das Unter—

Wasser um 1 Zoll gefallen. Das Wasser des Landwehrgra⸗ bens ist seit gestern um 2 Zoll gefallen

= Nachrichten aus Breslau vom 23sten d. zufolge haben seit dem vorherigen Tage die Wasserfluthen in dieser Stadt und ih⸗ ren Umgebungen die furchtbare Hohe von 23 Fuß 19 3ell (mithin Zoll mehr als im vorigen Jahre) erreicht.

meisten der an sie stoßenden Hoͤfe uͤberfluthet und einige der ber sie führenden Bruͤcken in einen ungangbaren Zustand versetzt hat, ist von der Nordostseite der Oder ⸗Stroͤm auf mehreren Punkten in die Stadt gedrungen. Ganz über⸗ schwemmt ist die laͤngs dem Universitats- Gebaͤnde hinablau⸗ fende Burgstraße, der Universitaͤts- Platz von dem Kaiser⸗ Thor bis zur Schuhbruücke, die Schuhbruͤcke von der Ma⸗ thias-⸗Pforte bis zum Gebaͤude des Koͤnigl. Pelizei⸗Buͤreaus, der Ritterplatz in der Gegend der Vincent-Kirche und des Ober Landesgerichts, die ganze Neustadt, namentlich die Breite⸗ straße, die heilige Geiststraße und Kirchgasse. Die Verbin— dung zwischen den uͤberschwemmten Stadttheilen ist durch Kähne, Nothbrücken, Geruͤste und schwebende Steige bewerk— stelligt. Auch in die Straßen und Hoͤfe der Sandiusel und des Buͤrgerwerders, haben sich die Fluthen einen Weg ge— dahnt. Ferner ist ein Theil des Dorfes Poͤpelwitz so wie Marienau unter Wasser, indem der Strom die dasigen Daͤmme sͤberfluthet hat. Oswitz befindet sich ebenfalls in der groͤßten Noth und Gefahr. Eingegangenen Nachrichten zufolge, ist jedoch in Kosel bereits ein Fallen des Stroms eingetreten.

Zu Krossen hat die Oder, nach Meldungen vom 25. d.

die außerordentliche Höhe von 14 Fuß 8 Zoll erreicht, und das Wasser uͤberfluthete mehrere Straßen, so wie auch die Bruͤcke am Elisenthore. Die Bewohner der Vorstadt: der Stand⸗ weg, haben ihre Haͤuser verlassen muͤssen, da diefe bis an die Fensterbruͤstung in Wasser standen. ĩ mauer standen saͤmmtliche Straßen unter Wasser, und selbst innerhalb der Stadt war in mehreren Straßen so viel Wasser, daß die Communieation fuͤr Fußgaͤnger nur durch er⸗ höhte Fußsteige unterhalten werden konnte, Die von der großen Oderbruͤcke in die Stadt fuuͤhrende Straße, der Damm genannt, wird schon mehr als 2 Fuß hoch uͤberströmt.

Aus Dir schau vernimmt man, daß auch dort am :

20sten d. der Eisgang der Weichsel begonnen hat und, so weit die diesfälsigen- Nachrichten reichen (bis 23. Maͤrz), gluͤck⸗ lich von statten gegangen ist. Eine Stopfung, die unterhalb Marienburg in der Nogath entstanden war und, indem sie daselbst eine Wasserhoͤhe von 23 Fuß verursachte, dem neuen

jsen Durchbruchs angelegten Damme Gefahr drohte, ist glücklich abgegangen, worauf alsbald das Wasser bedeutend fiel. . m n n,. . Nachrichten aus Duͤsseldorf zufolge, haben die in

Während die durch den westlichen Theil der Stadt fließende Ohlau die

Außerhalb der Ring⸗

̃nienzen aufs

Resultate der Seidenzucht schon früher auch in dem dasigen Regierungs-Bezirk große Aufmerksamkeit erregt, und nach einigen wohlgelungenen Versuchen haben sich mehrere Freunde

dieses Kulturzweiges entschlossen, demselben mit diesem Jahre

großere Ausdehnung zu geben, und es sind bereits Proben von Seide, welche man in Elberfeld und Duͤsseldorf gezogen

hat, vorgelegt worden, und nach dem Urtheile der Seidenfa—

brikanten kann solche der besten Italiaͤnischen Seide gleich

geschaͤtzt werden.

Praaktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzge— bung uber . des Brandtweis und des Braumalzes in den Koͤnigl. Preußischen Staa— ten. Aus amtlichen Quellen bearbeitet. Zweite umgearbeitete Auflage. ;

uch unter dem Titel:

Der Gewerbebetrieb der Brandtweinbrennerei und Bierbrauerei nach seinem gegenwärtigen Standpunkte dargestellt, mit besonderer 8a sicht auf Steuergesetzgebung in den Königlich Preußischen Staaten. Von Heinrich Foͤrster, Secretair der Königl. Provinzial-Steuerverwaltung zu Köln. Mit ein und vierzig Abbildungen auf drei Tafeln. Berlin 1830. .

Die Besteuerung der Brandtweinbrennerei und der Bier— brauerei steht, zumal nach der Preußischen Gesetzgebung, mit dem technischen Betrieb dieser beiden Gewerbe in so inniger Wechselwirkung, daß der Herr Verfasser der hier angezeigten Schrift, nachdem er bereits in der neuesten Auflage der selben neben der darin gelieferten meisterhaften Darstellung dieses wichtigen Zweiges der Preußischen Steuergesetzgebung bei— laͤusig auch die dadurch betroffenen einzelnen Gewerbakte in technischer Ruͤcksicht erlaͤutert, der gegenwaͤrtig erschienenen zweiten Auflage keine zweckmäͤßigere Erweiterung hatte geben können, als durch die derselben hinzugefuͤgte umfassende Ab— handlung des in neuerer Zeit auf eine so hohe Stufe der Vollkommenheit erhobenen Betriebes der hier in Rede stehen⸗ den beiden ge r., Wenn es einer aufmerksamen Beob— achtung nicht entgehen kann, daß das zwischen den Steuer— beamten und der betheiligten Klasse der Gewerbtreibenden so haufig obwaltende gegenseitige Mißtrauen nicht minder in der unvollstandigen Kenntniß der Gewerbetreiber auf der einen und der Steuergesetzgebung auf der andern Seite, als in dem

verschicdenen Interesse beider Theile, seine Veranlassung hat, so steht mit Grund zu erwarten, daß die vorliegende Schrift

auf Beseitigung jenes Uebelstandes einen entscheidenden wohl— thaͤtigen Einfluß üben wied. Zwar fehlt es, was zunäͤchst die techmische Kenntniß der Brandtweinbrennerei und der Bier— brauerei anbetrifft, keinesweges an ausführlichen Darstellungen dieses Zweiges der Technologie; gleichwohl lassen auch die bessern der hierher gehoͤrigen Werke das von unserm Verfasser ins Auge gefaßte praktische Beduͤrfniß noch in mehrfacher Hinsicht unbefrledigt. Abgesehen von dem die Anschaffung erschwerenden hohen Preis dieser Werke, ist die D . der chemischen Grundsaͤtze darin in der Regel zu ausfuͤhrlich und fetzt zu viel allgemeine theoretische Bilbung voraus, als daß die Mehrzahl der Gewerbtreibenden, und zumal der subalternen Steuerbeamten, die in der Regel von zanz ande— ren Beschäͤftigungen zur Kontrollirung der Getraͤnkfabrikation uͤbergehen, sich derselben mit Nutzen zu bedienen vermochten. Außerdem enthalten die verschiedenen Lehrbuͤcher auch haͤufige Vorschriften und Rathschlaͤge, die, auf Versuche und Beobach⸗ tungen im Kleinen begruͤndet, sich bei der Anwendung im Großen als nicht anwendbar und als zu nachtheiligen Resul— taten fuͤhrend erweisen. Der Hr. Verfasser hat in dem tech— nischen Theil der vorliegenden Schrift, bei sorgfaͤltigster Be— nutzung seiner Vorgaͤnger, die hier angedeuteten Inkonve— luͤcklichsts vermieden und eine Arbeit geliefert, die durch Gruͤndlichkeit der Behandlung und Popularität der Darstellung sich gleich vortheilhaft auszeichnet. Da die engen Graänzen des für diefe Anzeige bestimmten Raumes uns nicht gestatken, auf eine detaillirte Würdigung des nähern Inhalts der einzelnen Theile diefer vorzüglichen Arbeit einzugehen, so begnügen wir Uns mit dem hier ausgesprochenen anf sorg faͤltiger Prüfung beruhenden allgemeinen Urtheil, dem, wie wir nich? zweifeln, die Einstimmung Aller, die sich fur den hier abgehandelten Industriezweig interessiren, nicht entgehen wird. Ruͤcksichtüch der den Inhalt der zweiten , . theilung der angezeigten Schrift bildenden Darstellung der reußischen Gesetzgebung uͤber die Besteuerung der in Nede stehenden Gewerbe, verweisen wir zunäͤchst auf die in Nr. II des vorigen Jahrganges der Staats Zeitung ent⸗ haltene anerkennende Anzeige der ersten (wenige Monate nach