1830 / 89 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ie Schwäche nicht so groß, und es laßt sich hoffen, daß bei sernerer Anwendung ber hier dienlichen Heilmittel und bei Befolgung des hier noͤthigen Regimes ein schnelleres Fort— schreiten auf dem Wege zur Sene ung erwartet werden könne.

Darmstadt, den 23. Marz 1830. ]

Pr. Frhr. v. Wedekind. Dr. v. Hessert.

Das heut erschienene Regierungsblart Nr. 17. enthaͤlt ine Verordnung des Finanzministeriums, wonach, da die landstäandischen Berathungen uͤber das Finanzgesetz fuͤr die Jahre 1830, 1831 und 1832 noch nicht beendigt sind, und die ses Finanzgesetz mithin voraussichtlich auch vom 1. April bes laufenden Jahres an nicht zur Vollziehung gebracht wer—

gen kann, die saͤmmtlichen in den drei Provinzen des Groß.

herzogthums bestehenden direkten und indirekten Steuern, so ; ] . ü deutende Erzengnisse des Bodens, wogegen die fruchtbaren

wie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, nunmehr auch fuͤr die drei weiteren Monate April, Mai und Juni des Jahres 1839 fort erhoben wer—

den sollen. ; J . ; München, 22. Marz. Das heutige Regierungshlatt

enthaͤlt die Vorschriften uͤber die Anwendung und Vollzie— hung des Gesetzes in Betreff der Ergänzung des stehenden

Heeres. Der neu revidirte Schulplan soll in seiner nun—

mehrigen Gestalt bereits die Aller höchste Genehmigung erh al⸗

ten haben. Demnach dürfte dem Wunsche vorheriger Publi— kation des neuen Entwurfs nicht entsprochen worden seyn.

Hannover, 26. Marz. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kren, prinz von Baiern ist am 23sten von Goͤttingen hier selbst ein, aus einem von der Allgemeinen Zeitung unter der Ueber⸗ getroffen und gestern Morgen nach Bremen und Hamburg

. benen Schreiben vom 18. Febr.:

wieder abgereist.

Zu der schleunigsten Herstellung des bei den letzten he,, Großherr, seiner mittelst des Art, 6 des zu Adrianspel un⸗

hen Fluthen und Eisgaͤngen der Weser durchbrochenen Wehrs

bei Hameln werden bereits alle Vorkehrungen getroffen, Auch wird man demnaͤchst, falls der Wasserstand solches erferdern gemäß, einen in Form eines Hatti-Sherifs ausgefertigten sollte, alle Maaßregeln zur Befoͤrderung der Schiffsgäter ein⸗ J treten lassen, damit die Schifffahrt auf diesem Ströme nicht offiziell mitgetheilt worden, trug ihn der Reis⸗-Efendi den zu . Konstantinspel residirenden Servischen Deputirten zur Be—

Hamburg, 27. Marz. Unsere heutigen Blatter foͤrdernng an den Fuͤrsten Milssch mit der Aeußerung an, s⸗ daß dieser Hatti⸗Sherif sowohl mit der Ackermanschen Con⸗

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unterbrochen oder verzoͤgert werde.

enthalten Nachstehendes: „Dem Senat ist abseiten der Koͤ—

nigl. Preußischen Gesandtschaft die Anzeige von dem hoͤchst / zu beklagenden Ableben Sr. Excellenz des hier selbst beglaubig⸗

ten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini- Bestimmung der Graͤnzen und des der hohen Pforte jahrlich

sters, Herrn Grafen Grote, Crand-maitre de la Garderobe, des Königl. Schwarzen Adler-Ordeng und des großen Rothen Adler⸗-Ordens Ritter z., gemacht. Der Sengt hat deshalb der Koͤniglichen Gesandtschaft und den Angehorigen des Ver— ewigten sein aufrichtigstes Beileid bezeigen lassen.“

O ester re ich.

Wien, 24. Maͤrz. Aus Ofen vom 19ten d. wird be— richtet: „In der verfiossenen Nacht hatte der Wasserstand der Donau eisten bedeutend hohen Grad erreicht und war heute Morgens im Zunehmen, so daß mehrere Theile der Stadt unter Wasser stehen. Gegen 10 Uhr Vormittags erhob sich der Eisstoß, nachdem er hundert Tage zwischen beiden Staͤd—

ten gestanden, und ist nun im vollen Abzuge. Von Un⸗—

gluͤcksfaͤllen ist bisher nichts bekannt geworden. Pesth blieb noch mehr vom Wasser verschont. Eben daher meldet man unterm 20sten d. Die Donau treibt noch immer Eis. Nachts war das Wasser sehr hoch; es ist's noch. Das Wetter ist warm, heiter und angenehm. Eine heftige Feuersbrunst, die am i8ten d. M. Abends um 3 Uhr in Pesth am außern Ende der Waitzner Straße ausbtach und. 3 Gebäude ver⸗ zehrte, haͤtte unter den jetzigen Zeitumstaͤnden leicht noch zrößeres Ungluͤck anrichten konnen. Kraͤftiges Zusammengrei—⸗ sen wehrte dem Weiterdringen der Flammen.“

Der nunmehr beendigte Josephi-Markt zu Pesth ist so

ausgefallen, wie man es unter den obwaltenden ungünstigen

Umstaͤnden erwarten mußte. Es war nicht nur an Kaͤnfern, sondern auch an manchen Artikeln Mangel, z. B. an Wein, Branntwein, Oehl ꝛe.b, die wegen gehemmter Wasser fahrt und fast unzugänglichen Landwegen nicht zugeführt werden konnten, und selbst der geringe Vorrath derselben war nicht leicht zu veräußern, weil den Käufern die Abfuhr za Wasser und zu Lande so erschwert war. Nach geringer und etwas besserer ein, und zweischüriger Mittel⸗Wolle, se wie mach Bett— federn und Hasenbaͤlgen, war noch die meiste Nachfrage, und wer nur einigermaßen die Preise dieser Artikel nicht zu hoch stellte, fand gewiß Abnehmer. Es blieb auch wenig da— von liegen. Auch Pottasche ging zu guten Preisen ab. Ho⸗ nig, 2 ordingirer, und Wachs sind im Preise etwas gewichen. Rindsleder fand wenig Begehr, und Fettwaaren sind zu billigen Preisen verkauft werden, viel blieb dapen unveräußert. Wegen polizeilicher Anerdnung wurde kein Viehmarkt abgehalten, weil in einigen Gegenden nech immer

Spuren der Viehseuche vorhanden seyn sollen. Der Ab⸗ satz von Manufakturen aller Art war aͤußerst gering; blos orbinaires und Mittel⸗Tuch fand Kaäͤufer.

Einem von dem Nuͤrnberger Korrespondenten mitgetheilten Handelsschreiben aus Triest vom 13. Maͤrz entlehnen wir Folgendes: „Die Erklaͤrung Venedigs zu einem Freihafen droht dem Handel Triests sehr nachtheilig zu werden, indem nicht in Abrede zu stellen ist, daß die Lo⸗ kalitaͤten von Venedig dem Handelsverkehr weit guͤnstiger als die unsrigen sind. Alle Communieations- und Transport— mittel sind dort viel leichter, viel bequemer, und auch der Produktenreichthum ist viel groͤßer und mannichfaltiger, als hier. Die Gegend um Triest ist gebirgig, felsig und steil, und liefert dem Handel nur sehr wenige und sehr unbe⸗

Ebenen der Lombardei dem Venetianischen Handel eine un⸗ geheure Masse von Produkten darbieten. Alles, was etwa

üm Triest erzeugt wird, findet man auch um Venedig; aber nicht so umgekehrt.“ Nach dem weitern Inhalte jenes

Schreibens soll England, bei Gelegenheit der Ünterhandlun⸗ gen uͤber einen nunmehr abgeschlossenen Handelsvertrag mit

Desterreich, wesentlich mit dahin gewirkt haben, daß Venedig

zum Freihafen erklart werde. k Nachstéhendes sind die (gestern vorbehaltenen) Auszuͤge schrift: „Nation al⸗Versammlung in Ser vien“ gege⸗ „Bereits in der zweiten Hälfte Septembers erließ der terzeichneten Friedens-Traktats eingegangenen Verpflichtung

Ferman, und nachdem derselbe dem Kaiserl. Russischen Hofe

vention, als auch mit den Forderungen der Servischen Na⸗ tion vollkommen übereinstimme; es fehle zwar die namentliche

zu entrichtenden Tributs, daß aber dem Fuͤrsten Miiosch die

uswahl freistehe, wo die gänzliche Beendigung dieser, als auch aller noch zu berichtigenden Punkte stattfinden sollte in Konstantinopel mittelst der Serv. Deputation, oder in Servien mit dem Belgrader Wesir, den die hohe Pforte dies⸗ falls mit gehörigen Vollmachten versehen wuͤrde. Die Depu⸗ tirten konnten den vom Reis-Efendi angetragenen Hatti⸗She⸗

rif nicht annehmen, da sie nach der im Jahr 1823 stattge⸗

fundenen Auswechselung der gegenseitigen schriftlichen Ver⸗

pflichtungen (seneds) für diesen Fall keine Instruktion hat— ten, und mußten sich solche vom Fuͤrsten Milosch vorerst ein⸗ holen. Milosch gab der Deputation den Befehl, den Kaiser⸗ ichen Ferman anzunehmen und zugleich der hohen Pforte anzuzeigen, daß er die Beendigung der nicht bestimmten Punkte in Konstantinopel mit der Kaiserl. Regierung vor— ziehe und deshalb der Deputation einige Glieder (weil einige derselben nach der Auswechselung der Seneds nach Servien vom Fuͤrsten Milosch berufen zuruͤckgekehrt waren) mit den erforderlichen Vollmachten zusenden werde. Demnach wurde der Ferman vom Reis-Efendi angenommen und dem Fuͤrsten Milosch zugeschickt, der unterdessen die neuen Deputirten Ende November nach Konstantinopel abfertigte, um die Fest⸗ setzung und Regulirung aller übrigen Punkts mit der hohen Pforte zu beendigen, vor allem Andern aber, einen Commis⸗— sair zur Demarkation der Graͤnzen zu verlangen. Milosch uͤbersandte den von Konstantinopel empfangenen Hatti⸗Sherif dem Wessir und Molah nach Belgrad, damit ihn der Letzte ins Protokoll aufnehme, der Erste aher den Tuͤrken kund mache. Der Ferman wurde vom Wesir in der ersten Haͤlfte Dezembers zuerst in Belgrad und dann in allen uͤbrigen Ser⸗ vischen Festungen und Städten, wo es. Tuͤrken giebt, den Türken in Kopieen publizirt, das Original aber dem Fuͤrsten zurůüͤckerstattet. Milesch ließ zur Nationagl⸗Publikation dessel⸗ ben eine außerordentliche Rational⸗Versammlung anordnen, welche um so merkwuͤrdiger ist, da zu derselben das erstemal die National⸗Repraͤsentanten, mit gesetzlichen von ihren Kom— mittenten ausgefertigten Vollmachten versehen erschienen. Die gesetzliche Wahl der Repraͤsentanten einerseits, so wie der strenge Winter andererseits werden wahrscheinlich zur Ver⸗

spätung dieser Versammltung beigetragen haben, zu welcher

ferner alle Beamten, von jeglichem Magistrate ein Richter

Beilage

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ö 669. Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗-Zeitung

und die voruehmere Geistlichkeit berufen waren. Die Ge sammtzahl der zur Ver sammlung Gekommenen belief sich bis an tausend Individuen, die alle am 4. Februar in der Fuͤrst⸗

lichen Residenzstadt Kragthjevaz eintrafen. Den 5. und 6. wurden die Vollmachten der Repraͤsentanten im Servischen Obergerichte

von einer eigens dazu angeordneten Kommission revidirt und der Reihe nach einregistrirt. Jede Gemeinde von ungefaͤhr 100

Haͤusern hatte einen, die kleineren zu zwei und drei zusam.

men einen Repräsentanten: Belgrad hatte deren 6, die Zahl der Nepraͤsentanten belief sich an 70090. Den 7 beehrte Mi⸗

losch die National⸗Versammlung mit seiner Gegenwart, er

zeigte derselben den Großherrlichen vom Sultan eigenhändig unter⸗ zeichneten Ferman und ließ dessen woͤrtliche Servische Ueber— fetzung vorlesen. Dann eroͤrterte er in einer Rede alle Rechte, die der Servischen Nation gewaͤhrt werden, Punkt fuͤr Punkt. Bei der Freiheit des Gottes dienstes bemerkte er unter An⸗ derm; haͤtten die Servier keine Zerstoͤrungen ihrer Kloͤster und Kirchen mehr zu befuͤrchten, es sollte ihnen auch kein Hinderniß „on Seiten der Tuͤrken ferner in den Weg gelegt werden, solche nach Gefallen zu bauen, die Fest-⸗ und Feiertage nach Gebuͤhr zu seiern und alle geheiligten Gebrauche und Vorschriften ihrer Religion auszuuͤben; dagegen stehe es der Nation frei, zur ge⸗ hörigen Verherrlichung des Gottesdienstes, alle Gotteshaͤuser mit Thuͤrmen und Glocken ,,, Bei der freien der Nation zuerkannten Wahl ihrer Oberhäupter und der Unabhaͤngigkeit der innern Landes-Verwaltung und Gerichts⸗ barkeit, 6. er unter Anderm, indem er die vorigen von den Tuͤrkenl eigenmächtig veruͤbten Erpressungen und Unterdruͤf— fungen durchlief; die Servier hätten nicht ferner die Aus⸗

wechselung der Wesire und anderer Tuͤrken zu befuͤrchten, die

aus der Welt nach Servien kamen und wechselten, sich vom Schweiße der Armuth zu ernähren, die Nation zu pluͤndern nnd unmenschlich zu unterdruͤcken, sondern ihre Oberhaͤupter, von der Nation gewahlt, sollten kuͤnftighin ihre Mitbuͤrger und geborne Sohne des gemeinschaftlichen Vaterlandes seyn, welche, mit der Nation geboren, mit derselben leben und sterben würden, und deren erste und heiligste Pfächt die Sorge des gemeinschaftlichen Gluͤckes und Wohlstandes seyn wird Von' der Gerichtsbarkeit sprechend, setzte er der Ver—

einander und eröffnete, daß er bereits seit beinahe 2 Jahren habe, welche

sammlung die Nothwendigkeit der Gesetze . aus⸗

eine Kommission unter eigner Aufsicht angeordne

sich mit der Zusammensetzung der Gesetze ununterbrochen be⸗

schaͤftigt; diese Gesetze, auf die Fran oͤsischen (Codex Napoleonis) basirt, jedoch nach den Eigenthuͤmlichkeiten der Servischen Landes⸗ gebraͤuche modficirt, sollten naͤchstens beendigt werden. Hinsichtlich der Einverleibung der 5 von Servien getrennten Distrikte, zeigte er der Versammtung an, die offizielle Mittheilung der Depu⸗ tation aus Konstantinopel vom 21. Jan. erhalten zu haben, daß ein kaiserlicher Hodschakjan, der Hadschi Achmet Kjeschaf Esenbi, der früher Topdchilar-Kjatix gewesen, von der h. Pforte beordert sey, in der Eigenschaft eines Commissairs, zur Begranzung und Einverleibung der sechs Distrikte nach Servien zu kommen; am 1sten d. M, sey derselbe mit zweien eigens dazu nach Konstantinopel abgefertigten Deputirten von daselbst aufgebrochen und durfte in 10 Tagen eintrffen; die 6 zuräckzuerstattenden Distrikte aber seyen namentlich: 1. der Krainische, J. Timokische, 3. Parakinische, 4. Kruschevatzische, 5. Starovlaschkaische und 6. der Drinaische. In Betreff der Abgaben sprechend, sagte er unter Anderm:; indem die bishe— rigen Abgaben unter verschiedenen Benennungen von der

Nation entrichtet wurden, und solche nicht nur die h. Pforte,

sondern auch ein jeder Wesir nach Belieben erhoͤhen konnte; so sollten fuͤr kuͤnftighin alle diese verschiedenen Abgaben, sammt jenen fuͤr die Landes-Produkte und der

Kopfsteuer in einer Summe festgesetzt, der hohen Pforte

unter dem Namen des „bestimmten Tributs“ jaͤhrlich ent⸗ richtet werden, welcher nie vergroͤßert werden duͤrfte; die privaten Tuͤrkischen Besitzungen, als Haͤuser, Gaͤrten u. s. w. sollten von denselben losgekauft, fuͤr die Nutznießung der Kaiserlichen aber, wie es die Mueadas, Ziamets und Spa—⸗ hilues sind, sollte eine jaͤhrliche Abgabe bestimmt und mit dem Tribute in einer und derseiben festgesetzten Summe ent⸗ Lichtet werden. Weiter durchlief der Furst den Vortheil der Ration: bei der Sicherstellng und Unverletzlichkeit des Ei⸗ . welches porher von der Eigenmaͤchtigkeit der Tuͤr⸗ en fast ganzlich abhing, bei der Aufbluͤhung des Handels und

des Gewerbfieißes, bei der Einrichtung der Schulen, Buch—

druckereien und Hospitaͤler, vorzuͤglich aber bei d ; dern e , g, e e e. u. s. w. * * 2 Milosch der Nation Gluͤck zur Erlangung aller dieser so lange

Volksmenge wurde er in sein Palais begleitet.

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der Versammlung, daß die Deputation in Konstantinope

Zeit sehnlichst erwarteten Freiheiten und Rechte und n,, ; nee,. dne. 18 opel die erforderlichen Instruetionen hätte, um mit der h. Pforte alles

nicht gehörig Festgesetzte zu bestimmen und zu beendigen; er aber

habe die resp. National⸗Nepraͤsentanten berufen, ihnen den ;

Großherrlichen Hattischerif zu uͤbergeben, damit sie die Re— gierung Serviens organtsiren. Er setzte sowohl die Pflichten einer Regierung gegen die Nation, als auch die der Nation gegen die Regierung weitläuftig und umstaͤndlich auseinander, und indem er mehrere Beispiele aus der Geschichte auführte, wie viele Staaten ihre Jahrhunderte lang bestandene Frei eit und warum, verloren haben und zu Grunde gerichtet worden sind, empfahl er der Gesammtheit im Allgemeinen, der Regierung aber besonders, die erworbenen Rechte auch fuͤr die Nachkommenschaft zu verwahren und diese Wiedergeburt Serviens durch eine Wiedergeburt der Sitten und des offentlichen Geistes auf ewig unerschuͤtterlichen Gründen zu befestigen. Da der Menst

in einem Augenblicke der Zufriedenheit und . Jahre lange Leiden leicht vergesse, warnte er die Nation vor dem Ausarten und spornte sie an, den gerechten Erwartungen der eivilisirten Welt, besonders aber jenen des die Servische Na⸗ tion beschuͤtzenden Autokrators von Rußland zu entsprechen u. s. w. Dann ging er auf sich selbst und seine bisherige Re⸗ gierung uͤber; „„Bis jetzt,““ sagte er unter Anderm, „glag

die ganze Schwere der Verwaltung auf mir allein. Mein

ganzes Bestreben war, seit mehr als 14 Jahren, dieses Ziel zu erreichen; der einzige Weg zur Erlangung desselben war das fuͤr uns so heilsaine ruhige innere Verhalten und Ge— horsam gegen die hohe Pforte, dies war auch der bestimmte Wunsch und ausdrückliche Befehl unsers erlauchten und groß⸗ muͤthigen Kaiserl. Beschuͤtzers. Ich wurde zwar von mehre⸗ ren meiner Mitbürger verkannt; mein rastloses Bestreben, mit dem ich die Nation zur treuen des friedlichen und einzig heilsamen zu diesem gewuͤnschten Ziele fuͤhrenden Weges antrieb, wurde fuͤr Herrschsucht, meine Anordnungen, daß uns für die se Tage die so noöthigen Geld summen in der Natio- nalkasse übrig bleiben möchten, wurden fuͤr unersättlichen Geiz gedenter! Man verschrie mich als einen Tyrannen, als ein nach des Naäͤchsten Blut gieriges Ungeheuer ꝛc.““ Indem er sich fuͤr das von der Nation in ihn gesetzte Ver⸗ trauen und für die ihm von ihrem groͤßten Theile stets er⸗ wiesene Anhanglichkeit bedankte, fuhr er fort: „Jetzt sind wir hei dem gewünschten Ziele, jetzt seyd ihr, die Nation und das Vaterland gluͤcklich, jetzt ist die Zeit, daß sich auch diejenigen, die mich verbannten, vollkommen uͤberzeugen, daß mich in allen meinen Handlungen die reinste Liebe zur Na— tion und einzig der Wunsch des allgemeinen Vesten leiteten, Indem ich freiwillig auf eure bereits getroffene Auswahl und auf den mir von der Nation auf ewige unverbruͤchliche Treue geleisteten und mehrmals wiederholten und bestaͤtigten

Eid Verzicht leiste, lege ich unaufgefordert und freiwillig meine

Stelle in eure Hände nieder. Ihr Freunde! w

Vaterlande einen anderen Fuͤrsten, hw hre den Ben, . Faͤhigsten unter der Nation und organisirt die Regierung; dann meldet eure Beschluͤsse der National- Deputation in Konstantinopel, damit dieselben auch von der hohen Pforte genehmigt und vestaͤtigt werden. Ich werde euch immer mit herzlichem Rathe beistehen.“ Die Versammlung unterbrach während ber letzten Worte den Fuͤrsten Milosch ein⸗ stimmig mit dem Rufe: Vater Erretter des Vaterlandes! Wir wollen und wissen keine andere Wahl! Gott hat dich

uns zum Erretter auserwählt! Wir, die gesammte Nation

sind deine Kinder! Hoch lebe Milosch! Hoch lebe unser Fürst und seine Familie! 3 hat dich uns 5 Fuͤrsten 2 . auserwaͤhlt Die Nation hat dir und deinen Nachkommen den Eid der unverbruͤchlichen Treue freiwillig geschworen! Wir erneuern diesen heiligen Schwur fuͤr uns, für die Na—⸗ tion und unsere Nachkommen Vollende dein Werk, organi⸗ sire selbst die Regierung fuͤr uns, wie sie dir am zweckmaͤßig⸗ sten scheint! Alle deine Anordnungen sind uns heilige und un— verletzliche Gesetze! Unter deiner Anfuͤhrung wurden wir, wurde die Nation von der schrecklichsten Tyrannei der Unter— drücker befreit. Dir hat sie Alles zu gerdanken, Dir sie mit Gut und Slut verpflichtet? Wer koͤnnte uns diese Rechte und Freiheit besser bewahren, als Du, der sie uns ausgewirkt hat, n. s. w.“ Unter lautem Beifallszurufen * e⸗ amten, die Geistlichkeit und alle gegenwartigen Repraäͤsentan⸗ ten versammelten sich gleich darauf bei dem Obergerichte, wo ein von der Gesammtheit dazu erwählter Ausschuß drel Ak⸗ ten aufsetzte, welche der Versammlung vorgelesen und ein⸗

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