des bstlichen Thells der s kommerziellen Stand⸗ tischen und sehr
eßlichen Versorgung sowohl in Betracht de ls aus mehrfachen poli ĩ cht gewaͤhrt wer⸗ Ministerien stsee⸗ Han del zu Theil werden ingang dieser Vor⸗
iß der ausschli archier kann, son artes der Oi see Häfen,, eblichen sigat swirthscha dagegen aber haben jruͤber erfordert, or fernerweite Unterstüͤtzung n tonnen und behalten Wir e dieserhalb das Erforderliche zu Der Antrag Unserer getrenen St Groß⸗Kressin oder der Ausfuͤhrbarkeit, d von denselben vorg beendigt ist.
setzliche Feststellun ie ihnen durch d
lichen Ruͤcksichten, ni die Borschlaͤge Unserer Wege dem O
ob und auf welchem nd Beguͤnstigung uns vor, nach e zu beschließen. aͤnde auf Schiffbarmachung Dahmen bis Kolberg es Kosten⸗Erfordernisses eschlagenen Projekts ver⸗ Die diesfaͤllige Entschei⸗
ersante von ntersuchung und bes Nutzens des v anlaßt, welche noch nicht dung wird daher vorbehalten.
f das Gesuch um ge ltberechtigten Muller fuͤr d esetzes vom 25. Okt. is2tz entstandenen neue chfenen Nachtheile geben Wir den die Unzulaͤssigkeit dieses Antrages an sers Staats- Ministeriums ü Unserer getreuen Staͤnde der Marken 7) Um das irrthuͤmliche Verfahren zu die Ordre vom 24
g der Entschaͤdi⸗ ie seit dem
zung der a Un n Muͤhlen⸗
Erlaß des G anlagen erwa
Unsern getreuen 3 dem hier beigefügten
ber einen aͤhnlichen An⸗ zu entneh beseitigen, — Febr. 1187 angewiese⸗ 8, abweichend von den Bestün⸗ beobachtet worden, haben Wir nterstuͤtzungs⸗Gelder ganz die fuͤr die Verwendung tions- Fonds bestehen, und Verfahrens die Vorschlaͤge ummen durch den Minister und Entscheidung vor—
Gutachten Un welches bei
Verwendung des dur
nen Dispensations⸗ Gelder Fond eser Stiftung, bisher daß die Verwendung dieser U tzen yrfolge, Meliora
mungen di verordnet, du nach den naͤmlichen Grundsaͤ der Zinsen des Pommerschen daß mit Beobachtung eines gleichen Vertheilung der disponiblen S Innern Uns unmittelbar zur Pruͤfung gelegt werden. s) Ueber den Vortra und die Quarta haben Wir den Bericht behalten Uns vor, demnaͤ welcher die zugesggte Vergütung in den ritterschaft lichen und Sta BVorpommerns gewaͤhrt werden s 9) Auf den Antrag vom 15. Nov. 18161 mit Ausdehnn gen zur Befoͤrderung der Be Behörden angewiesen worden ter vorzubereiten, und muß d für jetzt ausgesetzt bleiben. 10) Dem Gesuch um Verguͤtung d portirtes Bier steht entgegen, daß der dem Gesetz vom 8. Febr. 1319 8. sig erklart worden sind, wo sie zverkehrs im Großen erforderlich zeig geringen Bier Etportat der Fall ist. Zudem ist Steuern die unbedeutendste, un; Ausfuhr einer einzelnen Provin kann, fo wuͤrde der dadurch gewg den Schwierigkeiten Anwendung unvermei her auf das Gesuch nicht e Endlich eröffnen Wir Staats⸗Ministerium angewiesen ist. rovinzigl-⸗Landtage eine Benachrichtigt: r vorstehenden allergnaͤdigsten hen zu lassen. rkund Unserer gugädi Landtags ⸗Abschie unterschrift ausferti getreuen Staͤnden in Gngden gewogen. (Gegeben zu Berlin
den Neben⸗ 3
Unserer getreuen Staͤnde, e n betreffend,
euer in Alt⸗Vorpommer Unsers Finanz- Ministers erfordert und chst die Art und Weise zu bestimmen, in fuͤr die Aufhebung jener Stenern dte⸗Eigenthums⸗Srtschaften Alt⸗
Declaration des Vorfluthgesetzes ng auf besondere Bestimmun⸗ ungen, sind Unsere Provinzial⸗ diesen Gegenstand von aher Unsere Allerhöchste
erst uoch wei⸗ Beschließung
er Brau⸗Steuer fuͤr er leichen Verguͤtungen nag ur da ausnahmsweise fuͤr
sich zur Erhaltung des Han⸗ en, welches aber bei der jon aus den Pommerschen Haͤfen nicht die Brau⸗Steuer an sich von den innern und da ihre Verguͤtung bei der Bier⸗ allein nicht zu Theil werden hrte unerhebliche Vortheil mit die bei einer allgemeinen tniß stehen; da⸗
daß Unser
ind Mißbraͤuchen, — dlich sind, nicht im Verhaͤl ingegangen werden kann.
Unsern getreuen Staͤnden, denselben auf dem naͤchsten ing von dem, was in Ge⸗ lge Unsre Resolutionen verfügt seyn
wirt ug 2 gegenwartigen ndigen
igen Bescheidung haben Wir den ied unter Unsrer Allerhbchst⸗ gen lassen und bleiben Unsern
Febr. 1830. edrich Wilhelm. (gez) Friedrich Wilhelm, Kronprinz. v. Schuckmann. v. Bernstorff. v. Hake. v. Dankelmann.
Gut achten ?
st eriums über den Antrag der Stande igl-Landtags der Mark Branden⸗ digung der durch die Au hlzwanges betheiligten Mühlenbe Mahjcstaͤt haben bereits durch die an das Staqts⸗ ene Allerhöͤchste Kabinets-Ordre vom 24. Ol⸗ Erweiterung des Ge⸗
, den 14. (gez.) Fri
v. Lottum. v. Motz.
v. Altenstein.
des Stagts⸗Mini des zweiten burg wege
des Mahlz es Kbnigs erium ergang tober 1825 zu bestimmen geruhet, daß eine Ißzes vom 15. September 1813, als den Staats- Kassen zur gro⸗ en Belaͤstigung gereichend, nicht ie Stande der Mark Brandenbur vom 17. August 1825 zu die Verordnung vom 13. leichterung der Beweis und bei den danach wir erfolgenden Entschaͤdigungen der rung der Entschaͤdigungs⸗Grun
hebung
zulaͤsfsig sey, und dem zufolge g durch den Landtags⸗Abschied Nr. 16 beschieden, daß bei der durch Septrmber 1518 schon uͤber die Existenz ten und sortwaͤhren Muller, eine fernere E dfaͤtze nicht stattfinden konne.
statteten Er⸗ ich schon erfol
22
Die durch jenen Landtags⸗A bschied vorbehaltene. Allerhoͤchste Be⸗ ssimmung über die Bescktigung der durch neue Muͤhlen⸗Anlagen entstehenden Verluste ist demnaͤchst durch die Kabinets Ordre vom 33 Oktober v. J. getroffen worden. Wenn nun die Pro⸗ vinzialstaͤnde gieichwõhl diese Angelegenheit wieder in Anregung gebracht haben, so ist daraus doch keine Veranlassung zu irgend iner in der Sache zu treffenden Abaͤnderung herzuleiten, weil die Eingabe derselben nichts enthaͤlt, was eine diesfaͤllige ander⸗ weite Festsetzung begruͤnden kann, e g . Zu 1. wuͤnschen die Staͤnde eine Verguͤtigung derjenigen Ver⸗ luste, welche seit dem Ablaufe der in der Verordnung vom 15. September 1813 zur Anmeldung der Entschaͤdigungs⸗Anspruͤche bestmmten vraͤklufivischen Frist durch neue Mühlen Anlagen ent standen sind. Eine solche Festsetzung ist aber, wie dies auch schon in dem vom Staats⸗Ministerium an des Königs Majestaͤt erstat⸗ teten Berichte vom 35. September v. I entwickelt worden, nicht ausführbar, und deshalb nur eine Beschraͤnkung fernerer neuer Müͤhlen-Anlagen angeordnet worden. Denn abgesehen davon, daß eine neue Bestimmung in der von den Staͤnden gewuͤnschten Art eine neue bedeutende Belaͤstigung fuͤr die Stgats⸗Kasse her⸗ wbeiführen würde, dies aber bereits durch im Einggnge des ge genwaͤrtigen Gutachtens allegirte Allerhoͤchste Kabinets⸗ Ordre vom 24. Oktober 1623 fuͤr unzulaͤssig erklaͤrt worden ist, so wurde sich auch eine Beruͤcksichtigung der von den Staͤnden bevorwor⸗ teten nachtraͤglichen Entschaͤdigungs-Anspruͤche nicht ohne große Schwierigkeiten und Weitlaͤuftigkeiten erreichen lassen, weil ven- taaliter manche schon entschiedene Entschaͤdigungssachen, wegen der durch anderweite seit dem Ablauf der praͤklusivischen Frist
entstandene neue Muͤhlen angeblich erlittenen anderweiten Aus⸗
faͤlle der bannberechtigten Muͤller, von Neuem wieder aufgenom⸗ men werden mußten, und weil uͤberhaupt wohl nicht dahin zu gelangen seyn duͤrfte, auszumitteln und festzustellen, welchen Schaben eine einzelne neu entstandene Muͤhle diesem oder jenem Besitzer einer alten bannberechtigten Muhle verursacht habe.
Dirrch die auf ejnen Bericht vom 30. September v. J. er= gangene Allerhoͤchste Käbinets⸗-Ordre vom 23. Oktober v. J. hat mithin diese Angelegenheit, wie der Herr Ober ⸗Praͤsident von ,, . in feinem Gutachten richtig bemerkt, seine Erledigung erhalten.
Wenn die Staͤnde ferner zu J. noch darauf antragen, die von ihnen gewuͤnschten Bestimmungen auch auf diejenigen Muͤller auszudehnen, welche vor dem Jahre tis mit ihren Anspruͤchen aus dem Grunde äbgewiesfen worden waren, weil sie den strengen Beweis nach dem Gesetze vom 23. Oktober 1810 nicht zu fuͤhren Lermocht hatten; so ist von den Staͤnden uͤbersehen worden, daß die Verorsnung vom 15. September 1818 dergleichen fruͤher zu— ruͤckgewiesene Antraͤge keinesweges ansgeschlossen hat, vielmehr
h fur alle Beschaͤdigte die Aufforderung znr Anmeldung ihrer An—
spruͤche enthaͤlt. = ö. Es hat auch, so viel bekannt, noch keine Behörde die Ansicht aufgestellt, daß solche fruͤher zuruͤckgewiesenen Antraͤge auf den Gründ des Gesetzes von 1813 nicht wieder aufgenommen werden kbnnten. Waͤre dies geschehen, s würde in der Ministerial⸗In⸗ stanz Remedur erfolgt sehn. Es bedarf daher dieserhalb keiyer neuen Bestimmung. Zu 11 tragen die Staͤnde darauf an, die Provocation auf Entschaͤdigung nicht ferner durch die in ded Verordnung vom
15. September 1818 befohlene Beweis fuͤhrung mittelst Vorlegung ;
der Mahlregister erschweren zu lassen— Die Skaͤnde haben hier wiederum die. Vorschrift des §. 3 der gedachten Verordnung, wonach schon feststeht, daf auch an⸗ dere gesetzliche Beweismittel, mit allein iger Ausnahme der Eides⸗ Delation, zulaͤssig seyn sollen, uͤbersehen, so wie denn auch die vorliegende Petition ergiebt, daß sie weder die Cirkular Verfüh— gung, welche uͤber die Ausfuhrung der Verordnung vom 15. September 1818 in Folge des diesfaͤlligen Staatsraths⸗Gutachtens von den Ministerien des Handels und des, Innern untzrm 15. Juni 1821 an die Regierungen ergangen ist, noch die Art und Weise kennen, wie die Mühlen und Getraͤnkezwangs-Entschaͤdi⸗ gungssachen in der Rekurs⸗Instanz, unter Gestattung einer mög⸗ ichst billigen Beruͤcksichtigung der eintretenden Verhaͤltnisse be⸗
handelt werden. ; 3.
Der zu IiI. von den Staͤnden gemachte Antrag, den Provo⸗ kanten gegen die Entscheidungen der Regierungen den Rechts⸗ weg zu gestatten, erscheint, nachdem die mehrsten Sachen bereits in der bisherigen Art rechtskraͤftig entschieden worden sind, um so weniger zur Genehmigung geeignet, als dadurch gerade der Zweck, den der Gesetzgeber gehabt, indem er die Entscheidung den Abministrations - BVehorden überwiesen hat, verfehlt werden würde und dem Interesse der Muller wohl nicht entsprochen werden dürfte. Eben so wenig wird guf den Antrag
zu IV, die neuen Muller zur Eur shadigum⸗ der alten Bann⸗ Muͤller heranzuziehen n ngen werden koͤnnen, da auch dieser Antrag durch die Allerhöchste abinets⸗-Ordre vom 23. Oktober
v. J. als erledigt anzufehen ist. .
Berlin, den 21. August 182.
. Das Staats Min isterium. f.
(gez.) v. Altenste in. v. Schuckmann. Graf 32
tum. Graf v. Bernstorff. v. Hake. Graf v. Dla n P ckelman n. v. Motz.
2. ** N
Maskenhall, den der Mini 3 8 . 26. des ist daraus entlehnt: „Die Treppe bildete einen Lauben— gang aus Chinesischem Epheu, durchflochten mit Rosen und= anderen Blumen; hin ünd wieder hingen große Weintrauben ; . 1 8 * Halle befand si rde⸗Lhevalier⸗Regiments und wechselte mit dem ir 5 Fig . 8 id wechselte mit dem im Saale Ahendessens auzerwaͤhlte Stuͤcke aus Rossinischen Opern. Alle Ge⸗ mächer und Tische waren mit unzähligen n.. 3 ö die den aumnthigsten Wohlgeruch verbreiteten. Drei 8 ische, schimmernd von kostbarem Silbergeschirr und Blumen, boten die mannigfachsten 3 . dar. Die Polonagise bewegte sich durch die ganze Rei so daß nirgends auch nur das mindeste Gedraͤnge stattfin⸗
Yreußische
Al! gemeine
St 4 a t 8 = 3ei t 1 n 9.
7 90.
Berlin, Mittwoch den 31isten März
1830.
5 = Belm ablaufe des Quartals wird hiermit in Eeinnerung h , ier am 5 dere, ,,. rung gebracht, daß d sese, .
ke,, ,, d, ,n, n,, , , ,
6 2 lichen Host⸗ in zu machen sind, und daß der Preis fuͤr aa n rgge nr 34.
49 1 . 1 2 . 5 2 . ei ? ür den 2
uf 13 Rthlr. Preuß en n, viertelfaͤhrlich festgesetzt ist, wofür den hiesigen . ö Vin n en Umfang der Monarchie
durch die Stadt-Post fret ins Haus gesandt wird
drabend seines Datums
Wir fuͤgen die Bemerkung hinzu, daß der seit Anfan igen J mi
* 8 , it Anfang vorigen Jahres mit der S Zeit j
e , ,, n, welcher die nachstehend bezeichneten 3 , , A n= he Aufgebote verlorener Staats⸗Papiere, Edictal-Citationen u. s. w. im giuszuge jur ,
auch zur Aufnahme der von Seitem der öffentlichen Behsrden des In- und A
: t es Publikums bringt, us landes , e rr il.
mach ungen desgleichen von literarischen Anzeige ᷣ i st w A S 3 lick 4 h . 1 gen bestimmt ist, ĩ ⸗ . nngntgélt!lich geliefert wird. Für dierenigen, welche die Stgats Zeitung r Tenn . —
Rthlr. Preuß. Eour jaͤhrlich oder zehn Silbergroschen vierteljaͤhrlich festgesetzt.
Amtliche Nachrichzen.
Kro nik des Tages.
Se. Majestät der Köͤtig haben dem Landrath des Prenz lowschen Kreises; von Winterfeld, den Rochen Adler⸗ Orden zter Klasse mit Eichenlaub, und dein Grafen und Herrn Karl Heinrich Alban von Schönburg Wech—
s ibn 19 den St. Johanniter⸗-Orden zu verleihen geruhet.
. Koͤnigs Majestät haben den bisherigen außerordent— lichen Professor in der philossphischen ö . tat zu Halle, Hr. Heinrich Leo, zum ordentlichen Pro— fessor in der gedachten Fakultät zu ernennen und die fuͤr ihn ausgefertigte Bestallung Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruhet.
== Der bisherige Privat- Dorent, H. Heinrich Rhein— wald hierselbst, ist zum außerordentltchen Professor in der . Fakultät der hiesigen Königl. Universität ernannt worden. 4 ,
Aogereist; Se. Durchlaucht der General-Major und Commandeur der 5ten Kapallerie⸗ Brigade, Prinz George
zu Hessen⸗Kassel, uach Neu⸗Strelitz.
Durch gereist: Der Koͤnigl. Franzoͤsische Kab luets⸗C D r gere ,,, g. ze Kabinets-Cou⸗ rier Alliot, von St. Petersburg kommend, nach Parts.
— — —
Zeitungs⸗Nachrich ten. 3 . Ausland. ö ; Rußland.
St Petetes urg, W. Marg. Der Befchleß 0 . P s b 20. März. hlshaber der ersten Brigade der Polnischen Uhlanen, General Suchor⸗ scheffski hat den St. Annen⸗Orden ne , erha cen ö
Die St. Petersburgische Zeitung giebt in Ver—
folg der fruͤheren (auch von uns mitgetheilten Nachricht
Folz der fruͤheren Cauch vo mit hrichten
uber die , . Karnevals Belustigungen einige e n, zuͤge aus einem Artikel in . „Nordischen
er des Kaiserlich 2 . er des Kaiserlichen Hofes, Fuͤrst ebr. d. R gegeben hat; Folgen
das Musikchor des ie bliesen Polonajsen, und während des
muͤckt, chenk⸗
eihe der Zimmer in die Runde,
2.
chten Blattes auf 4
den konnte. Der reichen, wohlgewaͤhlte d helust . e. 36 n, ,, J h, als Seine Majestät der Kaiser einzutt mit der gespanntesten Erwartung ,,, , Aagte sich: wo ist denn die Kaiserin? Man wußte , r iu Spontinischen Oper Ferdinand Cort woran auch die Kaiserin Selbst und Ihr 2 2 Bruden Theil ju nehmen 6 . — e . ee. ic nach ihnen sich umsah, erschienen zu gleicher Jeit n Sagle sechszehn Damen als Fledermäuse maskirt, grauen Dominos mit dergleichen Capuchons und schwarzen Hals! masken mit rosenfarbenen Taffentbärtchen, alle hoͤchst ele int, ö 66 so vollkommen uͤbereinstimmend kostuͤmirt, durch ö 3 d ,,, und durch Verstellung der Stimme einander in der Sprache so ähnlich, daß kein 9 dern zu unterscheiden, und Niemand die K ,, man Sie unter diesen Masken o w Stande war. Von allen Seiten 8336 3 n, ö und heiterer Scherz bei den Quipro . w . 86 , , , böging, belebte die ganze Gesellschaft. Dieses Ineogni waͤhrte bis zu Ende. Erst später zeigte Sich 8 , in Ihrer ganzen Schoͤnheit, im . . Ihre Majestat Wurde. Um Mitternacht zogen sich ö. d . , . a = nal die sechszehn Fledermäuse in die ö. . 2 Zimmer zurück, und die übrigen Anwesenden fetzten den Tan fort. Ploͤtzlich ertönte Musik aus der Treppenhalle, und a rng, sich der prachtvollste Maskenzug. Voran ging er Peruanische oberste Hpferpriester (Ceremendnienmes ster Fürst Jussupow), dann kamen zwei Opferptiester (Jäger meister Furst Wolkonsky und Kammerherr Bachwmetjew) dan n — die Sonnenjungfrauen (die Graͤfinnen in un Sa wodor sk und die Hoffraͤulein: E. Bulgakow, Con— lesse Siewers, Contesse E. Tiesenhausen und Fraͤulein L. iron nach ihnen Montezuma (Qberceremonienmeister raf Potozke) . vor ihm her zwei Mexikaner (Kammer ö Sapieha and, Kammerjunker Steritsch). Ihre Mäje . te die Kaiserin mit dem Prinzen Albrecht, als Amazill und ,, . Cortez. Auf den Spanischen Feldherrn folgten 4 Kammerherr Mjätlew und der Kammerjunker Smirnsw, 1 das Gefolge, bestehend aus der dunkelrothen Quadrille „Graͤfin N. Stroganom, Kammerjunker Graf Schuwalow;
Fuͤrstin Jussupow, Kammerherr Lenskji; Baroneffe S. Frie⸗
dericks, Kammerjunker Fuͤrst G6. Wolkonski; das Hoffraäͤulein Folstoi, der Ceremonienmeister Fuͤrst Gagarin); a, . 8 Hoffraulein Fürstin S. Ürussow, r n ee .
Wolkons ki n,, L. von Baranow, Teremonien⸗ meister Graf Kossakowski; Graͤfin S. Modéne, Kammer jun—
ker Martschenko; Hoffraͤulein Wassiltschikow, Staats tath
Golenischtschew⸗ Kutusom), und der rosenfarbenen Q blen schtschew⸗ ö Aua drille (E. Stscherkow, Ceremoslienmei ster Graf Ssologub; Hoffeaͤu⸗
lein Graͤfin A. Wolkoneki, Ceremoniemmneister Graf Sawo—
—