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; 746 . 64 . * 4 . Jahre Mes auch bie Auctabs falscher echsels an cinem Sa. Obzchs es vom 2h gu den Ferafen . Azerdaen Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung MÆ 109. Fital, Verbrechen gemacht Horden. Uinstreiti wabe man sich gerichtete Fragt, oß die auf Griechenland, Bezug habenden . — Erl in rer. damals durch einen besondern Fall zu Einfuͤhrung solcher Papiere noch vor Ostern dem Hause vorgelegt werden duͤrf⸗ Dem of⸗ Journal zu olge sind vorlaͤufige Schritte beide zu Preußen gehoͤrig, den Saar fluß erreicht, dessen Thal⸗ Strenge bewegen lassen. Ein ö Hale habe nämlich ten, antwortete dieser, daß er, wiewohl er gern gewunscht ö. we Heir ach zwischen Lord Wenden uf der weg oder Wasserfatzen in diere n erf, ,,, — 9 — Betruͤgerelen zu vollfuͤhren gewußt; er machte hatte, es noch vorher moglich machen zu konnen, doch erst Had Ifabella Fitzgibbon, einer Schwester des Lord Clart, Gränze dienen wird, bis zum Zusammenfluß dieses Flusses ei he Wechsel auf Parlaments, Mitglieder, besonders auf nach den Feiertagen im Stande seyn wuͤrde, damit hervorzu⸗ har worden ; e mit der Blies unterhalb Saargemuͤnd, um hierauf in dem einen Herrn Gibson, und zwar habe er sich dazu der Brief treten. Auf die weitere Frage des Lord Holland, woran . *. Den Direktoren des Actien Vereins zur Erbauung des Thalwege der letztern aufwaͤrts zu gehen und bei der Uhrigs— Cowerte bedient, welche die Parlaments Mitglieder gebraucht die Verzögerung eigentlich liege, erwiederte der Minister, daß ( Tunnels unter der Themse ist von mehreren Kapitalisten ein muͤhle an den Scheidepunkt zwischen den Gebieten der Pren⸗ hatten. Diese genießen namlich Porto⸗Freiheit und schrieben mehrere Punkte noch nicht erledigt seyen, doch koͤnne er hin-; — 5 Ve schuß von 20h 00 Psd. St. gegen 12 pCt. Zinsen und glei Fischen Gemeinde Bliesransbach, der Baierischen Gemeinden damals auf die Ruͤckseite ihrer Couverte nichts als sr. (franco) Elen daß die groͤßte Uebereinstimmung unter den dabei . n ( Rnthein an Dem ktnftigen Ertrage angeboten worden, Bliesmengen und Bliesbolgen, und der Französschen Ge— mit Hinzufügung ihres Namens. Im Besitze mehrerer sol⸗ zetheiligten herrsche. — Nachdem darauf die (vorgestern er⸗ ö 99 V eher des Vereins werden, wie die Sunday ⸗Times meinde Bliesschweien zu gelangen, bei welchem Punkte zu⸗ chen Touverte mit dem Zeichen „fr. R. Gibson“ habe jener waͤhnte) vom Marquis von Elanrxiearde erhobene Frage Meint, gendthigt seyn, dieses Anerbieten anzunehmen, da sie gleich Preußen, Frankreich und der Baiersche Rheinkreis sich Hale daraus „fuͤr (for) R. Gibson“ gemacht und eine belie= beseitigt worden war, brachte der Marquis von Salisbury ö fuͤr . ungewisses Unternehmen schwerlich Kapitalien un⸗ beruͤhren, Alles dies, wie solches auf dem diesem Vertrage . r, , n . Lesung einer Vill zur Schadloshaltung der Zeugen ö. ter guͤnstigeren Bedingungen auftreiben duͤrften. beigefuͤgten Hauptplane sich verzeichnet findet und durch einen das Parlament so aufgebracht gewesen, daß es das jetzt noch in der Angelegenheit von East-Retford in Antrag. Lord . gut nnn, doppelten Strich (blau auf der Preußischen und roth auf der bestehende Gefetz erließ, das seitdem, so wie Handel und Holland widersetzte sich derselben, indem er die Meinung . Italien. Franzoͤsischen Seite) auf diesem Plane angedeutet ist, welcher Verkehr sich ausbreiteten, auch noch eine groͤßere Anwendung abgab, daß man diese Bill erst nach der bekannten Bill zur Tür in, 20. Maͤrz. Aus Genua ist die erfreuliche Nach, durch die Herren Kommissarien, ihre Velegirten und bie gefunden habe; besonders da nun jedes Departement eine Wahlrechts Uebertragung könne passiren lassen. Letztere richt hier eingegangen, daß Ihre Majestaͤten der Konig und mit der Aufnahme beauftragten Ingenieurs festgestellt und eigene Akte gegen die dasselbe betreffenden Faͤlschungen in An⸗ komme am 26. April vor, daher trage er darauf an, die Kol gin gläckltch von Nißza, wo ber Königl. Hof den unterzeichnet worden ist. . spruch nähm. Die Sammlung von Statuten daruͤber sen daß die dritte Lesung der vorliegenden Bill auf den . Winter zugebracht hat, im dortigen Hafen angelangt sind; Nachdem in Folge dieser Graͤnzbestimmung zwischen den , ,, zerscheben werde. Der Logg Kanzler zn. . die Ueberfahrt war guͤnstig, und Ihre Majestaͤten sind gestern beiden Königreichen der dritte Artikel der Erklarung vom solche, die öffentliche und allgemeine, und solche, die besondere klaͤrte sich jedoch gegen jene Meinung, wonaͤchst auch, als die . Abend nebst ihrem Gefolge im voöllkommensten Wohlseyn ans 11ten Juni 1827. in Ausfuͤhrung gekommen ist, so hat Frank und Departements-Angelegenheiten betreffen, eintheilen koͤnne. dritte Lesung in Frage gestellt wurde, diese von dem Hause Land estiegen . . reich von Preußen die Doͤrfer und davon abhaͤngigen Gebiete — Sein Vorschlag gehe nun dahin, alle Gesetze zuruͤckzuneh⸗ genehmigt ward. i . ö ö. 2 von Flatten, Gongelfangen, Merten und Biblingen zur Aus— men, durch weiche anf, Fäschang, Söder ausgesprochen — Im Unterhause wurden mehrere Bittschriften ge— . 23 16 n gieichung der Anspruͤche erhalten, welche die erstgenannte Macht sey, jene möge nun eine öffentliche oder Departements Ange, gen die Er zeugrung des Ostindischen Freibriefes, gegen die . 3 ; zuf den Leyenschen Bistrikt gemacht hatte, nach dem buchstaͤb— legenheit betreffen, dagegen aber eine bestimmte Art solcher . und Fenster-Taxe, und endlich auch eine von den . Berlin, 9. April. Zwischen Preußen und Frankreich lichen Sinne des Traktates vom 20sten November 1815. Vergehen, die ferner als Kapital⸗Verbrechen angesehen wer⸗ chiffs-⸗Rhedern in Hull uͤberreicht, die darauf antrugen, daß . ist unterm 23. Okt, 1829 folgende definitive Uebereinkunft worauf sie foͤrmlich Verzicht leistet, wie solches die hier oben den sollen, herauszuheben. Er nehme keinen Anstand, von man 1) die auswärtige Rhederei so viel als moͤglich be— ; suͤber die Graͤnzberichtigung der beiderseitigen Staaten, ge⸗ angeführte Declaration vom 11. Juni 1827. besagt. sich duszusagen, daß er ein eifriger Vertheidiger des Prin, schränké. 2) aber alle Abgaben, welche auf der Britischen Rhe maß der Parifer Trattaten vem 30. März 154 und dom üim nun auf eine sichere und dauerhafte Weise den Be— zips sey, nach welchem die Anwendung der Todesstrafen ver- derei lasteten, ganz und gar aufhebe. Hr. Sykes, der 20. Nov. 1815, und im Verfolg der unterm 11. Juni 1827 sfitzstand jedes Koͤnigreiches, so wie es die Bestimmung der mindert werden soll. Man koͤnne nicht laͤugnen, daß Kapi- diese Bittschrift uͤberreichte, schilderte die Noth der Schiffs— zu Paris unterzeichneten Erklarung, abgeschlossen worden. Graͤnz⸗Bezeichnung zwischen den beiden Staaten vorschreibt, tal-⸗Strafen hier haufiger waren und der. Kriminal-Koder Eigenthümer und erklärte sich fuͤr ihre Wuͤnsche, die jedoch Die auf den Grund des sechsten Paragraphs des ersten festzustellen, fo hat man anerkannt und ist dahin überein gekom⸗ strenger sey, als in irgend einem andern Lande der Welt. keine weitere Unterstuͤtzung im Hause fanden. — In Bezug Artikels des Pariser Friedens-Traktates vom 2 Nov. 18315 men, daß einer Seits Preußen an Frankreich ID) das
n Kommissarien, naͤmlich: Dorf und Gebiet von Mandern; 2) das Doͤrschen Scheuer⸗ ö 31 Majestaͤt 16. Koͤnigs von Preußen, der wald mit demsenigen Theile seiner Gemarkung, welcher suͤdlich
Herr Heinrich Delius, Chef⸗Praͤsident der Koͤniglichen Re⸗ von dem Wege gelegen ist, der aus dem St. Martins⸗Walde
glerung zu Koͤln und Ritter des Rothen Adler-Ordens drit-, an dem Punkte herauskommt, welcher die Gemeinde Man⸗
ter Klasse; dern (Frankreich) von Buschdorf Preußen) trennt, und nahe und bei und noͤrdlich von dem kleinen Hause, das Schloß genannt, von Seiten Sr. Majestaͤt des Königs von Frankreich und vorbei zieht, bis zu dem Punkte, wo er den Weg von Luxem⸗ Navarra, der err Stephan Nikolaus Rousseau, Oberst. burg nach Saarlbuis erreicht, welcher sofort die Graͤnze zwi⸗ im Ingenieurs⸗Corps, Offizier des Königlichen Ordens der schen den beiden Staaten bis an das Kolles. Kreuz * bilden Ehrenlegion und Ritter des Königl. Militair-Ordens des wird; 3) das Doͤrschen Remels dorf und seine Gemarkung;
heiligen Ludwigs, des Niederlaͤndischen Wilhelms Ordens 4) einen Theil des Bannes von Ihn oder Lognon; 5) das
und des Civil-Verdienst⸗Ordens der Baierischen Krone; Boͤrfchen Heiningen und dessen Gebiet; 6) einen Theil nachdem sie sich wechselseitig und in gehoͤriger Form ihre Voll⸗ des Bannes von Leidingen; diese drei letztgenannten ma hten mitgetheilt und anerkannt hatten, daß die am 11. Orte und Gebiets⸗-Theile, in so weit sie sud oͤstlich von Ju ni 1827 unterzeichnete und aus gewechfelte Erklärung), wo, dem Wege gelegen sind, der von Guerstlingen nach Schreck— urch ihre beiderseitigen Regierungen üͤbereingekommen wa lingen fuͤhrtz 7 das Dorf und den Bann von Schreck ren, die wegen des Leyenschen Gebietes entstandenen Anstaͤnde lingen; 8). das Dorf und Gebiet von Willingen; und von zu beseitigen, in Beziehung auf den dritten Artikel dieser Er⸗ der andern Seite F rankreich an Preußen 1) die kleinen klärung wirklich in Ausfuͤhrung gekommen sey, nachdem sie arzellen der Gemarkung von Launsdorf, welche nördlich auch aherkannt hatten, daß das durch ihre Delegirten, Be⸗ des Weges von Luxemburg nach Saarlouis liegen; 2) das hufs Feststellung der geometrischen Lage der einen eigenen Gebiet von Waldwies, welches man den Molvingergrund Bann bildenden Ortschaften, unterm 29. Febr. 1821 zu Saar- nennt, und welches nordoͤstlich von dieser Gemeinde und jenseit
Bemerkenswerth sey es, daß in London und Midblesex die auf Griechenland wurde Herrn Peel eine aͤhnliche Anzahl solcher Verbrechen in einer Friedenszeit, die dem wie die von Lord , n. Bon fee , , Kriege unmittelbar folge, immer großer werde, dagegen aber Er antwortete darauf ebenfalls, daß er hoffe, die Papiere mit sich vermindere, sobald wieder ein Krieg eintrete. In den Naͤchstem vorlegen zu können, da sie jetzt, in Folge einiger neuer— sieben Jahren nach Abschluß des Nord Amerikanischen Frie! dings getroffenen Anordnungen, noch unvollstaͤndig seyen. dens seyen nicht weniger als 378 Verbrecher oder 54 durch- Inzwischen könne er versichern, daß das groͤßte Einverstand— schnittlich in jedem Jahre hingerichtet worden. Geringer sey niß unter den Verbuͤndeten herrsche, und daß die noch unter bie Anzahl derselben in den sieben Jahren von 1815 bis denselben unerledigten Gegenstände schwerlich mit den Na— 1822 gewesen, da 192 oder durchschnittlich in jedem Jahre men „Differenze“ zu belegen seyen. Das Haus verwandelte 27 hingerichtet worden, und noch geringer in den sieben sich darauf in einen Subsidien⸗Ausschuß, um die Ausgaben⸗ Jahren von 1822 bis 1829 mit 122 Hinrichtungen Anschlaͤge der Civil-Liste, des Geschuͤtz Departements u. s. w. Rr, in jedem Jahre. — Das neue Besek beab, in Erwägung zu ziehen. Was davon heute, so wie in den sichtige, die Todesstrafen nur da bestehen zu lassen, wo eine Sitzungen von Montag und Mittwoch (5. und 7. April; Hälschüng verkäuflicher und übertragbarer Sicherheiten, ober nicht erledigt werden kann, soll, fin er Ankuͤndigung gemaͤß, bis aller . Dinge, die Geld repraͤsentiren, stattgefunden habe. nach dem Osterfeste zu fernerer Erwägung verbleiben. . Hierzu kaͤme nur noch die Nachmachung des großen und London, 2. April. Ein heutiges Morgenblatt enthielt des Geheim- Siegels so wie des Königl. Handzeichens. die Nechricht, daß Se. Majestät sich ernstlich unwohl befin, Auch Testamente wurden in diesen Bereich gezogen werden, den. Namentlich auch in der City und an der Boͤrse hat weil man diese gewohnlich ohne Zuziehung von Zeugen aus, dies einige Unruhe erregt; da jedoch auf Privatwegen jene fertige und sie daher zu vielen gefährlichen Betruͤgereien Nachricht nicht bestaͤtigt wurde, so ist ihr im Allgemeinen Spielraum gaͤben. Dagegen sollen von der Todesstrafe alle nicht viel Glauben geschenkt worden, doch sieht man den
Faͤlschungen von Geld- und andern Quittungen, von Stem— naͤchsten Mittheilungen aus Windsor mit Gespanntheit ent— ͤ 9 mein ,, nen, ,,, e , ,, Befehlen, gegen; . brücken abgefaßte Protokoll, in Beziehnng auf die Linie, des Kirschhofer und Wieserwaldes gelegen ist; 3) den kleinen von Scheinen und Hbligationen, die nicht in die oben er, In Vezug auf die (gestern mitgetheilte) hinsichts der welche zur Ausfuhrung des Traktates vom 50. Nov. 1815 Theil des Gebietes von Heiningen. welcher nordostlich des waͤhnte Kategorie gehoren, befreit seyn. 2 Mit dem Code« Korn-⸗Gesetze stattgefundene Debatte im Oberhause aͤußert von Perl bis nach Houve gezogen werden soll, bei Feststel⸗ Weges, der von Guerstlingen nach Schrecklingen führt, ge— Napoleon seyen diese Prinzipien ziemlich uͤbereinstimmend. — der Globe: „Es kann gegenwartig von dergleichen Diskus— lung des Gränzzuges langs diefer Linie zum Grunde gelegt legen ist; 4) die Gersweiler Muͤhle mit Allem was dazu gehort, Ueberall koͤnne man bei Faͤlschungen die Todesstrafe nicht sionen kein praktischer Nutzen erwartet werden, denn, wie werden muͤsse, fo haben die Kommissarien die durch die naͤm⸗ und was auf dem rechten Ufer der Blies liegt, abtreten soll. Den abschaffen, weil die Faͤlscher gewohnlich geschickte, oft sehr ge⸗ kraͤftig und argumentirend sie auch seyn moͤgen — es bleibt lichen Delegirten beschlossenen und in das erwahnte Proto⸗ Einwohnern von Gersweiler wird die Befugniß vorbehalten,
bilbete Leute, wie der bekannte Fauntelroy seyen, dessen Be⸗ doch immer nicht blos die Majoritaäͤt Derjenigen, die eine koll eingeruͤckten Einrichtungen und Vorschlaͤge zum Austausche ihr Getreide nach wie vor auf dieser Muͤhle mahlen zu rgzreien fich auf nicht enger Kilt id hh fs, belegte, t Tr em dn mne. haben, zu Gunsten des Pro— angenommen, und sind über die nachfolgenden Artikel uͤber, lässen. Preußen behalt uͤberdies den Vesitz des Dorschens
haͤtten. Wollte man solchen Leuten das. Leben schen⸗ hibitiv⸗Systemes, sondern dieses wird auch von einem hinlaͤng— eingekommen. nd Gebse les! von Diesdorf, welches vordem zu Schwerdorf 1 Strafe in Anwen, lich großen Theile der Bevoͤlkerung selbst — den aͤchtern Art. J. Die Graͤnze zwischen den beiden Staaten soll gehört hatte, wie auch des Warndtwaldes und des in die⸗
dung bringen ö, würden sie bei. harter Arbeit auf und Land-Eigenthuͤmern — so unterstuͤtzt, daß es fuͤr jetz mitten in den! Flußbetté' der Mosel, das heißt in dem Thal⸗ Im Walde eingeschlossenen Warndthofes, dergestalt, daß der oͤffentlichen Landstraßen und selbst an den Deportations-Hrten unmoglich ist, einen Angriff dagegen mit irgend einem guͤnsti⸗ wege die ses Flusfes an demsenigen Punkte anfangen, bei wel— Saum des Waldes die 6 bien öl. n keine linge
sehr bald das oͤffentliche Mitleid — eben ihrer natürlichen gen Erfolge durchzusetzen. Da einmal Diejenigen, die sich chem die Königreiche Preußen und Frankreich, und das Groß, wißheit zu lassen, so soll dieser definitiven Uebereinkunft ein ,,. wegen — in Anspruch nehmen, und jenes wuͤrde einbilden, es sey her Interesse gemäß, daß die Korn-Ein⸗ herzogthum Luxemburg unter der Souverainetät des Königs Verzeichniß aller Gebiete oder Gebietstheile beige fuͤgt werden,
sich bal Gelegenheit zu verschaffen wissen, ihnen ihr Schick, fuhr erschwert werde, am Ruder sind und die Macht der der? Niederlande, sich berühren, welcher Punkt demjenigen welche von jeder Seite die neue Linie zwischen den beiden
sal recht erträglich zu machen. Denke man aber an das Fa⸗ Gesetzgebung in Haͤnden haben so ist es vielleicht besser, auf dem rechten Ufer des naͤmlichen Flusses gegenuͤber liegt, Koͤnigreichen beruͤhren. Diese Nach weisung wird von den Kom⸗ milien⸗Ungluͤck, das solche Leute ost anrichten, so erscheine 6 wenn Diejenigen, die nicht alle Getreide⸗ Einfuhr auf einmal wo die Banne der Dorfer Perl (in Preußen) und Appach missarien unterzeichnet werden, nachdem deren Uebereinstimmung
um so mehr geragthen, die Todesstrafe fuͤr sie nicht abzuschaf⸗ verboten haben wollen, das Gesetz, so wie es jetzt beschaffen (in Frankreich) sich scheiden. Von da wird die Graͤnze der⸗ mit dem Hauptplan dieser Graͤnze anerkannt worden seyn wird.
fen, sondern erst abzuwarten, ob und wie diese Verbrechen ist, unberührt lassen.“ . 9 eigen Tire olf, wache fortan auf beider feitigem Gebiete Zu die em Endzwecke, und gleich nach der Genehmigung der
mit der Zeit sich vielleicht vermindern, oder eine andere Ge⸗ „Wir können“, sagt das Hof- Journal, „auf das längs der Graͤnze die Scheidewand bilden wird, bis zu dem gegenwärtigen Üebereinkunft, werden die Herren Delegirten
. stalt annehmen. — Schließlich stattete der Minister noch Bestimmteste ankuͤndigen, daß Prinz Leopold nicht die Absicht Punkte, wo sie zwischen rn des nd naar? Bübingen, der er fr hne enn hun Gllen dee Leer if r , zweien Maͤnnern, Herrn Hobhouse (fruͤhern Unter⸗Staats⸗ hege, vor dem Verlaufe einiger Monate England zu verlassen. ; — ner Majestät des Koͤnigs von Preußen, der Herr Wilhelm SDeeretair) und Herrn Gregson seinen Dank fuͤr die Vor⸗ Üngegruͤndet ist das eruͤcht, daß er dem mit den verbuͤnde⸗ . ; ö. Heinrich Dern, Königl. Preuß che. Landrach und Mitter arbeiten ab, die sie lange Zeit eingeleitet, um das gegen, ten aͤchten eingegangenen Arrangement irgend ein Hinder— fe. Die obgedacht. gi ren, , . e ten * des rothen Adier⸗Ordens dritter Klasse, und von Seiten des
. hnte, zu dieser Üebereinkunft gehdr erzeichn e Commiffairs Seiner Allerchristlichsten Majestaͤt. der Herr
wärtige Gesetz vorzubereiten, dessen Einbringung als Bill niß in den Weg gelegt habe /
— Auf die von Lord Hollard (in der Sitzung des
biete obe? Gebietstheile, welche von jeder Seite die neue Linie e , . ; ; Fee ln 86 6 ; er,. . ; par Reinhard Niollay Bataillons Ch ef im Koͤnigl. Fran⸗ Beilage en en beiden Kbͤhigreichen beruuͤhren, werden wir morgen r fe: a, n,, Ear, Jitcer bes Halli n Mintair⸗