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chen einer Regierung und den Ministetn, welche ihr zu Dollmetschern derselben bei fremden Nationen dienen sollen, besteht eine so enge Verbindung, hinsichtlich ihrer politischen Ansichten, daß man hierin dem Praͤsidenten allenfalls zuge— stehen kann, das ihm verfassungsmaͤßig gebuͤhrende Recht des Beamtenwechsels zu Gunsten seiner Anhaͤnger zu benutzen, um Diesen Aemter zu uͤbertragen, die er Andern nimmt, welche sie unter einer fruheren Verwaltung bekleideten. Was aber andere nicht zu dieser Kategorie gehörende Aemter be— trifft, so stellen sich die Sachen 3. eine ganz verschiedene Weise. Die mit diesen Aemtern verbundenen Pflichten sind unter allen Verwaltungen groͤßtentheils dieselben; sie sind von der Verfassung deutlich bezeichnet und völlig unabhängig von allen Anforderungen einer hoheren Staats-Polltik, in deren Betreff sehr verschiedene Ansichten obwalten koͤnnen. Dergleichen Aem⸗ ter zu Werkzeugen einer Partei machen zu wollen, und noch dazu in solcher Ausdehnung und in solcher Weise, wie der gegenwaͤrtige Praͤsident es gethan hat; das heißt, jede Anstellung, die von der Regierung ausgeht und die (wenigstens in der Theorie) zum Besten der Negierten seyn soll, zur Bestechung einer Faction und zur Belohnung von Soͤldlingen benutzen. Fast uͤberfluͤssig waͤre es, hler noch hinzuzufuͤgen, daß in solchen fällen, Talente, guter Ruf und geleistete Dienste ohne per— ir. Kriecherei gegen das Oberhaupt der Regierung nicht beruͤcksichtigt werden; wir sagen persoͤnliche Kriecherei, weil in diesem Augenblick keine bestimmten Grundsaͤtze zu bemer— ken sind, die ihren Anhaͤngern den Namen einer Partei verschaffen konnten. Die dermalen in Gunst stehende soge— nannte Partei wenigstens besitzt Grundsaͤtze, die sie jedem Verhaͤltnisse anpaßt. Hier in der Stadt New-York ist sie gegen den Tarif; im Innern des Staates New-HYork fur denselben; in Virginien und Suͤd-Carolina ist sie gegen innere Verbesserungen; in Ohio, Illinois und dem entfern— ten Westen ist sie für Errichtung von Landstraßen und Ka— naͤlen; theoretisch bekennt sie sich zu Ersparungen und Reform; praktisch war sie verschwenderisch in unnd— thiger Absetzung auswaͤrtiger Gesandten und Ernennung an— derer, in Anstellung einer Menge von Beamten, bevor man ihrer bedurfte, und in anderen Dingen mehr; waͤhrend die von ihr veranlaßte Reform in nur zu vielen Fallen einzig darin bestand, geschickte und langbewaͤhrte Staatsdiener außer Brodt zu setzen, um Leuten Platz zu machen, denen diese Eigenschaften fehlten. Es besteht kein gemeinschaftliches Band, das diese Partei zusammenhaͤlt, als Dienstbarkeit ge— gen das Oberhaupt der Regierung — ihre Anhaͤnger sind Jacksonisten und nichts weiter.“ ,
Gegen Ende des vorigen Monats traf der fruͤhere Staats- Secretair, Herr Henry Clay, in New-Orleans ejn.
Vereinigte Provinzen vom la Plata.
In Nordamerika eingelaufene Zeitungen aus Buenos— Ayres bis zum 23. Dezember v. J. enthalten folgende naͤhere Umstaͤnde uͤber die (vor einiger Zeit mitgetheilte) Ernennung des Generals Manuel Rosas zum Gouverneur und General— Capitain der Provinz Buenos Ayres., Nachdem Tages zuvor im Hause der Reprasentanten beschlossen worden war, den neu zu erwaͤhlenden Gouverneur mit außerordentlichen Vollmachten zu versehen, um sich den Plaͤnen und Raͤn— ken unruhiger Köpfe kraͤftig widersetzen zu koͤnnen, wurde am 6. Dezember der genannte General mit einer Majoritaͤt von 32 Stimmen unter 33 zum Gouverneur und General-Capi— tain der Provinz Buenos⸗Ayres erwählt. Am 8. fand seine foͤrmliche Einsetzung im Hause der Repräsentanten statt, wo er nach erfolgter Eidesleistung eine Rede hielt, die der Praͤ— sident des Hauses beantwortete. Letzterer sagte hierbei schließ⸗ lich, daß er (Rosas) dem Beschlusse des Hauses zufolge mit außerordentlicher Gewalt bekleidet und mithin fuͤr die Bffent— liche Ruhe und persoͤnliche Sicherheit verantwortlich gewor— den sey. Die Nachwelt wuͤrde einst uͤber ihn richten, ob er seine gegen das Land uͤbernommenen Pslichten und seine feier— lich abgelegten Eide erfuͤllt habe. — In einem dieser Eide machte er sich verbindlich, die Unabhaͤngigkeit des Staates und seiner Freiheiten unter dem republikanischen Repraͤsenta— tiv-System aufrecht zu erhalten. — Noch an demselben Tage erließ er eine Adresse an die Bewohner der Pro— vinz im Allgemeinen; eine zweite an die Armee und Flotte und eine dritte an die Miliz. Uebrigens (heißt es in den Zeitungen) ist dieser General Rosas derselbe, der vor einigen Monaten an der Spitze eines zahlreichen Haufens von Indianern und von Bewohnern von Santa-Fs in Buenos-Ayres eindrang. Sein dermaliges Kabinet besteht
. Aemter-Besetzungen derselbe Fall seyn werde. Zwi—
aus dem Minister der inneren und auswärtigen Angelegen,
heiten, General Thomas Guido, aus dem Kriegs⸗-Minister
J. R. Balcarce und aus dem Finanz⸗Minister M. J. Gar— cia. Er macht große Anstrengungen, die verschiedenen Pro—⸗
vinzen der Argentinischen Republik, die seit laͤngerer Zeit
alle politischen Verbindungen unter einander abgebrochen hatten nach dem Vorbilde der Vereinigten . har n,, wieder zu vereinigen. Er hatte zu diesem Ende am 12. Dez. an die Gouverneure aller Provinzen ein Umlaufschreiben er⸗ lassen, in welchem er unter Anderm sagt, er würde seine Wuͤnsche nicht für vollkommen erfuͤllt halten, wenn er nicht
die ganze Argentinische Familie mit einem Lande verbunden
saͤhe, das den Beistand aller Provinzen beduͤrfe. — Die er— wähnten Buenos-Ayres-Zeitungen sind uͤbrigens mit Notizen uͤber den General Dorrego angefuͤllt, der bekanntlich im Dez.
1323 auf Befehl des Generals Lavalle erschossen wurde.
Seine Leiche wurde am 20. Dez. v. J. von dem Orte, wo sie bisher gelegen, zur Stadt gebracht, dort zuerst in der
Kirche La Piedad und dann in der Eitadelle feierlich ausge⸗
stellt, worauf sie wieder zur Kathedrale zuruͤckgeführt und in selbiger beigesetzt wurde. Die Gaeceta Mercantil vom 23. Dez. war mit einer schwarzen Einfassung versehen.
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Berlin, 19. April. Nachstehendes sind die beiden Aktenstuͤcke, welche wir gestern, bei Mittheilung der Ueber—
einkunft zwischen Preußen und Frankreich vom 23. Okt. 1329,
nachzuliefern uns vorbehalten haben: Erklärung wegen Beseitigung der Differenz, die sich ruͤcksichtlich des Leyenschen Distrikts er— hoben hatte.
Das Preußische und das Franzoͤsische Gouvernement
sind mit einander uͤbereingekommen, die entstandene Differenz wegen des zwischen der Saar und Blies belegenen, aus den Doͤrfern Klein-Blittersdorff, Auersmachern, den Weilern Han⸗ weiler, Rilchingen und dem Pachthofe Vintringer Hof beste— henden, Leyenschen Distrikts durch den in den nachfolgenden Artikeln enthaltenen Vergleich zu beseitigen.
Art. J. Preußen verbleibt im Besitze des Leyenschen
Distrikts, und Frankreich entsagt foͤrmlich jedem Anspruche auf
den in Rede stehenden Distrikt.
Art. 2. Als Entschaͤdigung fuͤr die Anspruͤche, welche Frankreich nach dem Wortlaute des Pariser Friedens-Vertra⸗ ges vom 20. November 1815 auf den Leyenschen Distrikt ge⸗ macht hatte, erhaͤlt Letzteres die Doͤrfer Merten, Biblingen, Flatten und Gongelfangen mit ihren Weichbilden.
Art. 3. Die Uebergabe dieser Dorfer an Frankreich soll sobald als moͤglich, und ohne die Beendigung der desini— tiven Graͤnz-⸗Regulirung abzuwarten, geschehen.
Art. 4. Das Preußische Gouvernement leistet auf die am Tage der Uebergabe etwa noch ruͤckstaͤndigen Steuern der Einwohner von Merten und Biblingen Verzicht.
Art. 5. Da, wo die Saar und Blies das Preußische Gebiet von dem Franzoͤsischen scheiden, soll der Thalweg' die⸗ ser Fluͤsse die Graͤnze bilden.
Art. 6. Gegenwärtige im Namen Sr. Maj. des Koͤ— nigs von Preußen und Sr. Maj. des Koͤnigs von Frank— reich zweimal gleichlautend ausgefertigte Erklärung soll, nach erfolgter Auswechselung, in Kraft und Wirksamkeit treten.
So geschehen zu Paris, den 11. Juni 1827. (L. S.) Werther. (CLI. S.) Freiherr v. Dam as.
Namentliches Verzeichniß der Dorfer, Weiler und Zubehoͤrungen, deren Gebiete die neue durch die definitive
Uebereinkunft vom 23. Oktober 1829 festgesetzte Graͤnze
zwischen Preußen und Frankreich beruͤhren: Von Preußischer Seite. Perl und Oberperl. Pellingen. Borg. Efft. Buͤschdorf. Der noͤrdliche Theil des Bannes von Scheuerwald. Wehin— gen. Wellingen. Buͤdingen und der abgetretene Theil des Bannes von Waldwies. Silvingen. Bieringen. Oberesch. Diesdorf. Fuhrweiler. Groshemmersdorf. Koͤrperich⸗Hemmers—
dorf. Niedaltdorf. Ihn oder Lognon, und der noͤrdliche Theil
von dessen Bann. Der abgetretene Theil von Heiningen. Leidingen und der noͤrdliche Theil seines Gebietes. Beders—⸗ dorf. Ittersdorf. Berus und St. Orgine. Ueberherrn. Der Warenthof und Warentwald. Die Waldungen von Lauter⸗ bach. Lauterbach. Karlsbrunn. St. Nikolas. Naßweiler. Emmersweiler und die Gensbacher-Muͤhle. Grosrosseln. Lud⸗
weiler. Geislautern. Fuͤrstenhausen. Klarenthal. Krüghntte.
Ziegelhof. Gersweiler. Die Stadt und die Gemarkung von Sagrbruͤcken. St. Arnual. Guͤdingen. Saar -Bübingen. Kleinblittersdorf, vormals Leyischer Distrikt. sm desgl. Rilchingen, desgl. Hanweiler, desgl. Der Wintringer⸗
Auersmacher,
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hof, gh Die Gersweiler Muͤhle. Bliesrane bach. Die
ö 4 Ihle. . 8 . Von , Seite. ;
Appach, Filiale von Kitsch. Merschweiler mit seinen
iltalen Beimacher, Kinzingen und Nauendorf. Man dern. . und Menzburg. Scheuerwald und der suͤdliche Theil seines Bannes. Ritzingen, Filiale ven Launs dorf. Launsdorf. Flatten, Filigle von Launsborf. Gongelfangen, flial. von Waldwies. Waldwies. Zeuringen, Filiale von d c, Burgesch, tg von Schwerdorf. Cottendorf,
g eiler, desgl. Fili 2 gc er er eres dr Nied⸗Wellingen und Gerstlin⸗ gen. Der abgetretene Theil von Ihn oder Lognon, Hein ingen. Ber abgetretene Theil von Leidingen. Schrecklingen. il⸗ singen. Berweiler. Merten und Biblingen, Houve und Wen— 6 Kreutzwald. La Croix, desgl. Wilhelmsbrunn, desgl. Das Hospital von Karlingen. Freimengen von St. Fontaine. ere, ee, Cochern und Ditschweiler. Roßbruͤck. Morsbach nnd Gensbach. Forbach von westlicher Seite. Klein⸗-Rosseln und die alte Glashuͤtte. Forbach mit Schönecken. Die Glas— huͤtte Sophie, der Styringer Hof und Zubehoͤr. Spichern. Ilzingen und Zinzingen. Grosblittersdorf und die Sembacher⸗ Mühle. Wilfriedingen. Saargemuͤnd. Neunkirchen. Blies⸗ ersweiler. Bliesschweien. . ; Dieses Verzeichniß der Dorfer, Weiler und Gebiete, welche beiderseits die Graͤnzlinie zwischen Preußen und Frank— reich beruͤhren, wurde mit den Namen, welche auf dem Haupt⸗ Plane geschrieben stehen, gleichlautend befunden und soll dem definitiven Vertrage, welcher heute den drei und zwanzigsten Oktober ein tausend acht hundert neun und zwanzig zu Saar— bruͤcken abgeschlossen worden ist, beigeschlossen werden.
Saarbruͤcken, den 23. Oktober 1829. (6 S8.) Heinrich Delius, Kommissarius Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen. (L. S.) Rousseau, kö Kommissarius Sr. Allerchristlichsten Majestaͤt.
— Aus Glogau schreibt man unterm 4ten d: Die
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angestrengten Arbesten der hiesigen Einwohner und des Mi— litairs, worunter besonders das uͤberaus thaͤtige Pionier⸗ Eorps und der stets an Ort und Stelle die noͤthigen Anord— nungen treffende Herr Major von Wichert sich auszeichneten, haben einen Dammbruch an der Oder nicht verhindern kön⸗ nen. In der Nacht vom 24. zum 25. Maͤrz erreichte der Strom am Pegel die hier nie erlebte Hoͤhe von 18 Fuß, und nur wenige Zolle hatte das Wasser noch zu steigen brauchen, um die Bruͤcke selbst zu uͤberschwemmen. Da riß der Damm bei dem Dorfe Zerbau und dieses so wie alle anderen der Oder nahe gelegenen Dörfer wurden so unter Wasser gesetzt, daß von vielen Haͤusern nur noch die Daͤcher hervorragen. Von dem jenseitigen Oder-Ufer sind wir nun ganz abge schnit⸗ ten, und die Post-Verbindung mit Zuͤllichau, Fraustadt und Gührau findet theilweise zu Schiffe statt. Die Noth der Landleute zu mildern hat sich der bereits im vorigen Jahre mit so guͤnstigem Erfolg bestandene Unterstuͤtzungs-Verein, an dessen Spitze sich unser Kommandant, Se. Excellenz der Herr General Lieutenant von Grolmann befindet, wieder konstituirt und bereits angefangen, milde Gaben zu sammeln und zu vertheilen. Im vorigen Jahre sind durch die Thaͤ— tigkeit dieses Vereins uͤber 3200 Thaler an baarem Gelde und 700 bis 800 Scheffel Getreide vertheilt worden. Es ist zu erwarten, daß, da in diesem Jahre die Noth bei weitem großer ist, als im vorigen, der Verein diesmal noch kräftiger in seinem segenreichen Wirken unterstuͤtzt werden wird.
— Aus Stettin von Sten d. wird gemeldet: Der hie— sige Wasserstand war am Aten 6 Fuß 11 Zoll, am 5ten 7 Fuß Zoll, am 6ten 6 Fuß 9g Zoll, uͤberall bei Westwind, am ten 6 Fuß 8 Zoll, bei Westnordwest, und heute 5 Fuß 7 Zoll, bei Westwind. Der fliegende Orkan hat von der Nacht des aten d. M. bis gestern, jedoch in den letzten Tagen mit ge— Ungerer Kraft, fortgedauert und manche ,, . zur Folge gehabt. Namentlich wurde ein Frankfurter Kahn, mit Brennholz beladen, unter die in Bau begriffene Parnitzbruͤcke getrieben und versank; einige Bruͤcken des Dammweges wur— den schadhaft und ein Bruͤckenpfeiler durch eine Holzflotte so beschaͤdigt, daß er gesunken ist. Die Brücken hl jedoch heute wieder in solchem Zustande, daß der Weg ohne Gefahr zu passiren ist. Der Orkan peitschte das Wasser mit einer solchen Gewalt, daß es über die Bruͤcken und Walle der Lastadie spritzte und Wellen wie die See schlug. — In Groß-Schönfeld bei Bahn druckte der Sturmwind eine neu In Swinemuͤnde wurde am 3Zten Abends 11 ÜUhr der schon den ganzen Tag uͤber lebhafte Suͤdwestwind bei Regen und
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Schwerdorf. Neunkirchen, Filiale
erbaute Scheune so zufammen, daß sie fast ganz einstürzte. =
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Hagelschauer ebenfalls zu einem fuͤtchterlichen Orkan, der am ten bis Abends 6 Uhr ununterbrochen fortwüͤthete, das Was⸗ ser der Ostsee forttrieb und die ohnehin schon berraͤchtliche Geschwindigkeit des Swinestroms in dem Maaße steigerte, daß dieselbe im Fahrwasser langs der oͤstlichen Uferein fassung zwischen 6 = 8 Fuß in der Sekunde betrug. Durch den mit seiner ganzen Kraft auf das Bollwerk unterhalb der Stadt wirkenden Strom wurde das Vorland auf 24 Ruthen Lange fortgefuͤhrt, das Boll⸗ werk unterwaschen, und es entstand ein Erdfall von gleicher Laͤnge und 1 — 4 Ruthen Breite. Die am Bollwerk liegen⸗ den Schiffe mußten ihre Anker aufs Land bringen und so die Schiffe befestigen, weil sie der Haltbarkeit der Anbinde⸗ pfaͤhle nicht mehr trauen konnten. Die oͤstliche ,, sung am Russenriegel bis zum Suͤdenwerk beim ͤstlichen Noth⸗Hafen wurde ebenfalls an mehreren Stellen bedeutend beschäadigt und zerstoͤrt. Mehrere Strecken wurden unterwa⸗ schen, es bildeten sich Erdfälle, das alte und neue Packwerk verschwand auf 33 Ruthen Laͤnge und 2—6 Ruthen Breite, und die neuen 36 — 38 Fuß langen Bollwerks-Pfaͤhle wur⸗ den ausgehoben, fortgefuͤhrt und die darauf befindlichen Vor= raͤthe von Steinen und Kies in den Abgrund gezogen. Das Unwetter selbst wurde durch einen sehr niedrigen Barometer⸗ stand von 28“ Reaumur und am Zten d. M. Abends durch einen um den Mond befindlichen großen Ring vorher 32 zeigt. Der Wasserstand war am Aten Mittags, wo der Or— kan am heftigsten wuͤthete, 2 also 1“ 6“ unter dem Normal⸗ Wasserstand am Pegel. Ein Gluͤck ist, daß es nicht aus Nordost wehete, weil sonst eine schreckliche Wassersnoth und vielleicht noch großere Zerstoͤrung eingetreten seyn wuͤrde. Es sind uͤbrigens waͤhrend und nach dem Orkan die zweckmaͤßig⸗ sten Maaßregeln zur Verhuͤtung groͤßerer Zerstoͤrungen und Besserung des bereits Zerstoͤrten getroffen, auch die ausge⸗ waschenen und fortgerissenen Rammpfaͤhle und Ruͤstungs—⸗ hoͤlzer mit fast uͤbermenschlicher Anstrengung groͤßtentheils ge— borgen worden.
— Im verflossenen Quartal sind uͤberhaupt 7 Preußi— sche Seeschiffe von 638 Lasten Große in den Hafen zu Swi— nemuͤnde eingelaufen; darunter befanden sich zwei 355 Lasten große Schiffe beladen und 5 geballastete. Ausgegangen ist nur ein 45 Lasten großes Preußisches Schiff.
— Nach zuverlassigen Nachrichten uͤber das Fortschreiten der Regulirung der gutsherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤlt— nisse in der Provinz Posen sind im Jahre 1829 durch Be— stͤtigung und Ausfertigung der Rezesse beendigt, oder zur Aufnahme der Rezesse vorbereitet und als beendigt zu betrach⸗ ten: 179 Regulirungen zum Eigenthum bei ganzen Gemein⸗ den, 33 Abloͤsungen von Diensten und Grundgerechtigkeiten bei ganzen Ortschaften und 202 Gemeinheits-Theilungen, mit Inbegriff der bei Regulirungen vorgekommenen. Bei den letztern sind uͤberhaupt in 179 Dorfschaften 1742 Eigenthuͤ— mer geworden mit einem Landbesitz von 92,590 Morgen zu einem ungefähren Werthe von 539,260 Rthlr. Bei 33 Abloͤsun⸗ gen sind 286 verpflichtete und 254 berechtigte Individuen ge⸗ wesen, und sind an Diensten abgeloͤst 48337 Spanntage und 4259 Handtage. Die Zahl der separirten Interessenten be⸗ traͤgt 94, gänzlich separirt sind 283,588 Morgen Pr., ohne gaͤnzliche Seyaration von verschiedenen Grund-Gerechtigkeiten befreit sind 74,485 Morgen Pr.; zur Verbesserung der Schul⸗ aͤmter sind hergegeben 143 Morgen Pr. und an neuen Eta— blissements sind entstanden: ein herrschaftliches Vorwerk, 41 abgebaute Hoͤfe, is Familien-⸗Wohnungen. Die Resultate aus den 6 Jahren, seit dem Beginnen der Geschaͤfts⸗Verwal⸗ tung der dafigen General-Kommission, zu Anfange des Jah⸗ res 1824 bis zum Schlusse des Jahres 1829, kommen da hinzu stehen: 1) bei Regulirungen sind bei 554 Ortschaften 5322 Eigenthuͤmer ihrer Stellen mit einem Landbesitz von 302,174 Morgen Pr. zu einem ungefaͤhren Werthe von 2, 141 1,411 Rthlr. geworden, und aufgehoben sind durch diese Regulirungen an Diensten 429,381 Spanntage und 876,253 Handtage, zusam⸗ men 1,305,657. Die uͤbrigen dabei aufgehobenen Bienste ha— ben den Werth an Kapital von 478,501 Rthlr. Was 2) die Abloͤsungen betrifft, so waren bei 90 Ortschaften: 827 Verpflichtete und 311 Berechtigte; abgelbst an Diensten sind: a) 16,8353 Spanntage, b) 5, 25 1 Handtage, zusammen 32,087. 3) Gemeinheits-Theilungen haben 581 statt gefunden; die Zahl der Interessenten bei denselben war 76835; gaͤnzlich separirt sind 1,078,550 Morgen Pr.; ohne gaͤnzliche Sepa⸗ ration sind von verschiedenen Gerechtigkeiten befreit worden — 217,034 Morgen Pr.; zur Verbesserung der Schul⸗Aemter wurden bei 31 Stellen 260 Morgen Pr. hergegeben; an neuen Etablissements entstan den: 5 herrschaftliche Vorwerke, 124 abgebaute Höfe, 54 Familien⸗Wohnungen, — Die Guts— Herren haben die gesetzliche Verpflichtung, bei Eigenthums—
Verleihungen baͤuerlicher Hoͤfe deren Inhabern Wohn—