1830 / 102 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 18 Apr 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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rakter der Franzosen entwuͤrdigt wird, sind ein strafbarer Einfluß, 1 * unsern Wahl⸗Versammlungen fuͤr immer verbannt werden muß, er möge nun im Namen der Regie⸗ rang oder in dem Interesse irgend einer Partei ausgeübt werden; ein loyales Drin iter sum wird ein solches Verfahren von seinen Untergebenen nie verlangen. Nach solchem Glaubensbekenntnisse, meint das Journal des Debats, duͤrfe man sich uͤber die Entlassung des Herrn von Beaumont um so weniger wundern, als derselbe der einzige sogenannte De⸗ fections. Mann sey, der seit dem Antritte des jetzigen Mini⸗ steriums seinen Posten noch nicht niedergelegt gehabt habe. Die Quotidienne sagt dagegen: „Wir enthalten uns

jeder Betrachtung uͤber die letzten Maaßregeln der Regierung.

Eine Sache ist jedoch bemerkenswerth, naͤmlich die, daß die se Maaßregeln, kaum erst bekannt, durch ihren Charak, ter der Mäßigung und der Nachsicht schon jetzt den spoͤttischen Muthwillen der liberalen Blaͤtter erregen. Was foll man hieraus schiießen? Nichts anderes, als daß die Regierung, die man bestaͤndig als gewaltsam schildert, in ih⸗ rer Strenge noch nicht einmal so weit gegangen ist, als der Liberalismus solches erwartete. Wir wollen hoffen, daß die große Schonung, die das Ministerium bei dieser Gelegenheit bewiesen hat, fuͤr diejenigen Maͤnner nicht verloren seyn werde, die dasselbe, wenn es gewollt, gleich falls haͤtte treffen konnen.“ Die Gazette de France aͤußert: „Wotuͤber klagen die Oppositions-Blaͤtter? daß die Maͤnner der linken Seite und des linken Centrums, welche fruͤher zu Praͤfekten an die Stelle der Royalisten ernannt worden waren, jetzt diesen wieder Platz machen? Das Ministerium thut hierin nichts weiter, als daß es den Grundsaͤtzen der Repraͤsentativ⸗ Regierung huldigt. Zu lange schon ist die Berwaltung in

den Wahl⸗Kollegien ihres rechtmäßigen Einflusses beraubt ge⸗ wesen; kuͤnftig wird sie den Royalisten auf den Wahlplatz agen, ihnen in dem Kampfe gegen die leitenden Aus— sch

sse beistehen und das schimpfliche Joch einer Faction abschuͤtteln, die mit Huͤlfe der Wahlen und der Wahl-Kam— mer den Rechten des Monarchen zu nahe treten will. Un— sere Gegner wollen der Kammer Revolutiongairs zu— schicken; die Bemuͤhungen des Ministeriums werden ihr mo— narchisch gesinnte Maͤnner zufuͤhren. Mit welchem Rechte darf der Liberalismus dem Ministerium verbieten, in dem

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Interesse der Monarchie Dasjenige zu thun, was er zu Gun⸗ sten der Revolution taglich thut?“ . ö.

Das Zuchtpolizei⸗Gericht hat gestern sein Urtheil in dem Prozesse des National, wegen seines in der Nummer vom 19. Februar enthaltenen Aufsatzes, welcher mit den Worten anhob: „Der König herrscht, aber er regiert nicht“ und zu⸗ gleich wegen seines in dem Blatte vom I5sten v. M. befind⸗ lichen Artikels (siehe Nr. 96 d. Staats-Zeit.); so wie in derm Prozesse des Globe wegen seines Aufsatzes: „Frankreich und Sie Bourbonen im Jahre 1830“ gesprochen. Das erstere Erkenntniß gegen den National lautet im Wesentli⸗

en also: 6. ? „In Betracht, daß, was den Anklagepunkt wegen Angriffs auf die Rechte, kraft deren der Koͤnig die Charte gegeben hat, betrifft, es diese Rechte angreifen heißt, wenn man behauptet, Ludwig RvVill. habe die Charte auf den Vorschlag des Sengts und des gesetzgebenden Korpers, die befugt gewesen, dem Könige Bedingungen vorzuschreiben, angenommen, und der Ausdruck: Berwilligung, sey die Auslegung einer feindlichen Partei, Die, da sie die Charte nicht habe verhindern konnen, dieselbe wa nigstens durch die Erklaͤrung, daß sie ein freiwilliges Geschenk des Monarchen sey und mithin auch wieder zurückgenommen werden könne, vergönglich machen wolle; in Betracht, daß die—⸗ ses vorgebliche Recht, die Charte zuruͤckzunehmen, eine durch die Charte selbst widerlegte Voraussetzung ist, da Ludwig XII. da⸗ rin ausdrücklich erklaͤrt, daß er sie fuͤr sich und seine Nachfolger auf ewige Zeiten bewillige; . was den Anklggepunkt, wegen Angriffs auf die verfgssungsmaͤßige Autoritaͤt des Koͤnigs betrifft, in Fe ahh daß nach dem Inhalte der Charte der Koͤnig das Oberhaupt bes Staats ist und durch von ihin gewahlte Minister regiert; daß es hiernach die verfassungsmaͤßige Autoritaͤt des Mo⸗ narchen verletzen heißt, wenn man sagt, er herrsche, aber regiere nicht; was die Anklagepunkte wegen Angriffz guf die ange⸗ stammten Rechte des Königs, so wie wegen Aufforderung zu einem Anschlage auf seine Person oder die Mitglieder seiner Fa⸗ mille betrifft, in Betracht, daß diese Vergehen aus den angeschul⸗ digten Artikeln theils nicht hinlaͤnglich, theils gar nicht hervor gehen; was den Artikel des National vom 35. . an⸗ geht, in Betracht, daß darin ohne irgend eine Beweisfuͤhrung gefagt wird: an dem Tage, wo die Kammern prorogirt worden, habe das ste Garde⸗Regiment den Befehl erhalten, die Gewehre zu laden u. s. w; auch habe das Ministerium, da es auf die Franzbsische Garde nicht hinlaͤnglich rechnen zu konnen glaube, das jweite Schweizer-Regiment nach Paris berufen und den Sold dieser Truppen erhöht; in Erwägung, daß dergleichen Voragussetzungen zu Haß gegen die Regierung aufreizen; daß Santelet als Geschaͤfts füͤhrer des National ul den Inhalt der

obigen Artikel verantwortlich ist; verurtheilt das Gericht den selben zu dreimenatlicher Haft und einer Geldbuße von

1000 Fr.“ Folgendes ist der Haupt-Inhalt des Erkenntnisses ge⸗

gen den Globe:

„In Betracht, was die Anklage⸗Punkte wegen 37 auf

die Rechte, kraft deren der Koͤnig die Charte gegeben hat, so wie wegen Aufforderung zu einem Anschlage 2. die Person des Mo⸗ narchen oder auf die Mitglieder seiner Familie betrifft, daß keiner der inkriminirten Artikel den Charakter dieser 2336 an sich traͤgt⸗ hinsichtlich des n,, auf die angestammten Rechte des Königs, daß, wenn diese Artikel auch unschicklich in den Ausdrücken und un rich. tig in den an . Thatsachen sind, das gedachte Vergehen doch nicht hinlaͤnglich aus ihnen hervorgeht; in Betreff eines Angriffs auf die verfässungsmaͤßige Autoritaͤt des Monarchen, daß, wenn der eine von jenen Artikeln auch falsche und gefaͤhrliche Theorien auf= stellt, er doch keinen eigentlichen Angriff auf die Autoritaͤt des Koͤnigs enthaͤlt; was bagegen die Aufförderüng zur Umstoßung oder Veraͤnderung der Regierung oder der Thron folge⸗Ordnun

angeht, in Betracht, daß in dem einen angeschuldigten Artike

gesagt wird: „„seit der Wiederhestellung der Monarchie sey vier⸗ mal der Versuch gemacht worden, eine Contre- Revolution her⸗ beizufüͤhren, um Thron und Land von einander zu trennen; am 20. Maͤrz 1615 seyen die Bourbonen verlassen worden weil sie an die wohlerworbenen Rechte der Nation haͤtten Hand anlegen wollen; Herr von Polignae hringe die Dynastie taͤglich mehr in Gefahr u. 6 we“ und daß in dem zweiten ed afl. * aͤußert wird, seit dem 9. August schwebe die Dynastie in Gefahr; dergleichen Acußerungen aber den Charakter eines Angriffs auf die ,, ,. an sich tragen; hinsichtlich der Auf⸗ reizung zu Haß und Verachtung der Regierung, in Betracht, daß das Gesetz vom 25. Marz 1822 unter der Benennung Köͤ⸗ nigl. Regierung die Minister zusammen versteht, die unter ihrer Verantwortlichkeit und im Namen des Monarchen handeln; in Erwaͤgung, daß es in dem einen angeschuldigten Artikel unter Anderm derte . gebe fuͤr eine große Nation nichts Ver⸗ derblicheres und Erniedrigenderes, als wenn sie taͤglich die Thor⸗ heiten einer gleichzeitig drohenden und verachteten Regierung zu vereiteln bemüht seyn muͤss; daß gus diesen und aͤhnlichen Aeu⸗ ßerungen aber allerdings eine Aufforderung zu Haß und Verach—⸗ tung der Regierung hervorgeht; in Betracht, daß Dubois sich zum Verfasser der beiden angeschuldigten Artikel bekannt hat, überdies aber, als Geschaͤftsführer des Globe, fuͤr den Inhalt dieses Blattes verantwortlich ist; verurtheilt das Gericht den

Dubois zu vtermongtlicher Haft und einer Geldbuße

von 2000 Fr.“

Der Messager des Chambres will mit Bestimmt⸗ heit wissen, daß das Eigenthum der Gazette de France in andre Haͤnde uͤbergehen werde; an die Stelle des Hrn. von Genoude, welcher gleich, nachdem er seine Strafe in dem Prozesse mit H lien beabsichtige, werde kuͤnftig Hr. Lourdoueir oder Herr Beauregard seinen Namen dazu hergeben.

Paris, 5. April. Gestern fuͤhrten Se. Majestaͤt den Vorsitz im Minister-⸗Rathe. Vor der Messe hatte der Groß— herzogl. Saͤchsische Minister-Resident, Hr. von Treitlinger, die Ehre, dem Koͤnige in einer Privat-Audienz das Notifi⸗ cations-Schreiben selnes Souverains wegen des Absterbens Ihrer Koͤniglichen Hoheit der verwittweten Großherzogin von Sachsen-Weimar uͤberreichen. Wegen dieses Todes falls legt heute der Hof die Trauer auf acht Tage an.

Ein hiesiges Blatt versichert, daß der Herzog von Char⸗ tres den Dauphin nach Toulon begleiten, vielleicht gar auch die Expedition nach Afrika mitmachen und sich auf dem Li⸗ nienschiffe „Provence“ einschiffen werde. ; 2

Dem Egurrier frangais zufolge ist der groͤßere Theil der in Paris anwesenden Deputirten, die an dem Bankett am 1sten d. M. nicht Theil genommen haben, entweder durch Kraͤnklichkeit oder durch die Annahme einer fruͤheren. Einladung von Seiten des Präͤsidenten der Kammer daran verhindert worden. Unter den Abwesenden befanden sich die Herren Agier, Angot, Graf von Bondy, Varon von Dau⸗ ant, Daunou, Graf von Sade, Graf Duchätel, Baron Hély d'Oissel, Humblot-Contsé, Laisnè de Villeveque, ˖Le⸗ vaillant, Alex. Périer, Graf von Rambuteau, Rouillé de Fontaine, Thénard, General Thiars, Thouvenel u. s. w.

Die Gazette de France bezeichnet dieses Bankett in folgenden Worten: „Eine Huldigung, welche 70 Deputirte sich selbst dargebracht, Buͤrgerkronen, die sie sich selbst zuer⸗ kannt haben; Trompetenschall, der zu ihrem eigenen Lobe erklun⸗ gen ist; Schmeicheleien, Weihrauch und Triumphgesang; Eitel⸗ keit von Demagogen, berauscht von ihrer erkuͤnstelten Popularitaͤt. Marktschreier, die von der Buͤhne herab die Souverainitaͤt des Volkes predigen; Uebermuth, Aufruhr, Wuth, Thorheit und unwuͤrdige Gemeinheit, dies ist es, was jenes Ban⸗ kett, bei welchem die Repraͤsentanten einer großen Nation die Hauptrolle spielten, dem Lande dargeboten hat.“ Eines der bemerkenswerthesten Symptome der gegenwaͤrti⸗ gen Krifis“, äͤußert der Con stitutjonne!l, „ist der schlagende

rn. Mächin uͤberstanden, eine Reise nach Ita⸗

ast zwischen dem Ingrimme der ministeriellen Blätter 2 961 , . der Vertheidiger der verfassungs⸗ mäßigen Ordnung, ein Beweis, daß diese ihre Kraft, jene thre Ohnmacht fühlen. Die Gazette ergießt sich heute in Schmähungen uber die Deputirten, die an dem patrioti⸗ schen Mittagsmahle am 1. d. M. Theil genommen haben. Wozu kann dies anders dienen, als das Land zu uͤberzeugen, daß jener Verein, den man gern ins Lächerliche ziehen mochte, ein wahrhaft e . war.“

t. von Bille wird, wie man sagt, am 12ten d. M. diese Hauptstadt wieder verlassen, um ein Zeit lang auf einem Bute, das der Vater seines Schwiegersohns, Hr. von Neuville, in der Normandie besitzt, zuzubringen.

Am isten d. M. starb zu Bordeaux der Bruder des Vertheidigers Ludwigs VI., Herr Victor Deseze, Mitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften und Rektor der Universitaͤt zu Bordeaux. J

Der General-Major Valazé, welcher das Ingenieur— Corps bei der Expedition gegen Afrika kommandiren wird, ist von hier nach Toulon abgegangen.

Der Artillerie-Lieutenant Amoros, Sohn des Obersten dieses Namens, wird in wenigen Tagen Paris verlassen, um ein Truppen-Corps einzuexerziren, das dazu gebraucht wer— den soll, mittelst eines neuen Manoͤvers, namlich durch Stan— gen mit eisernen Haken, sich auf die Waͤlle einer belagerten Stadt zu schwingen.

Ein Marseiller Handlungshaus laßt in diesem Augen— blicke eine schoͤne Brigg ausruͤsten, die sich dem Geschwader bes Admirals Duperré anschließen und eine Restauration fuͤr die Truppen der Belagerungs-Flotte enthalten soll; einige Zimmer werden sogar fuͤr solche Gaͤste eingerichtet, die, ohne sich einer Gefahr auszusetzen, dem Bombardement beiwohnen wollen. Der Preis fuͤr Wohnung und Bekoͤsti⸗ gung in diesem ambulanten Gasthofe ist taglich 15 Fr. fuͤr die Person.

Am Bord des Linienschiffes „Provence“, welches an der Expedition gegen Algier Theil nimmt, wird eine lithographi— sche Presse errichtet werden.

Der Koͤnigl. Gerichtshof in Rouen hat nach dem Vor— gange mehrerer anderen Gerichte in zweiter Instanz entschie— den, daß ein Drucker nicht gezwungen werden koͤnne, eine Zeitung oder ein anderes Werk gegen seinen Willen zu drucken.

Der erste Theil des Werkes des Obersten Bor von St. Vincent uͤber die wissenschaftliche Expedition nach Morea wird binnen Kurzem erscheinen; dasselbe wird auf Kosten der Regierung gedruckt. ö 3

Vier Geistliche aus dem hiesigen Missions-Seminarium haben sich in Havre nach Pondicherg, Siam, Macao und Cochinchina eingeschifft.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. In der (bereits erwähnten) Sitzung des Unterhauses vom 2. April wurde unter mehreren Bittschriften auch eine von den Einwohnern von Rochester und Chatham eingereicht, die darum nachsuch— ten, daß den Juden gestattet werde, Eide auf das alte Testa— ment zu leisten. Die juͤdischen Einwohner von Portsmouth baten in einer andern Petition um ihre buͤrgerliche Gleich— stellung mit der christlichen Bevoͤlkerung. In der Bittschrift, welche *. Sykes, Namens der Schiffs⸗Eigenthuͤmer von Hull, uͤberreichte, heißt es unter Anderm; „Warum ist die Abgabe vom Hanf noch immer so ungeheuer hoch? Setzte man diese Abgabe herunter, so wuͤrden auch sehr bald die Preise von Tauwerk, Segeltuch und anderen zur Schiffs— Equipirung noͤthigen Artikeln heruntergehen. Noch eine an— dere Abgabe, deren Abschaffung kuͤrzlich von einem Mitgliede des Unterhauses dringend empfohlen worden ist, lastet auf der Britischen Rhederei, und dies ist der Stempel aaf See— Assekuranzen.“ Auch eine verhaͤltnißmaͤßigere Gleichstellung der Abgaben von Schiffsbauholz wurde als nothwendig ge— schildert. ö Sykes fuͤhrte darauf durch vergleichende Ta— bellen den Beweis, daß, waͤhrend die Schiffsfrachten (nach Memel, Petersburg und Amerika) in den Jahren 1826 bis 1529 bedeutend niedriger gewesen, als in den Jahren 1821 bis 1824, doch die Mundvorraͤthe sowohl als das Schiffs⸗Tagelohn in derselben 3 . Herr Hume bemerkte: es stehe ganz in der Macht der Minister, die Rhederei mindestens von der schweren Abgabe, die sie fuͤr Leuchtthuͤrme u. s. w. zu tragen habe, zu befreien; denn die 20,006 Pfd., die auf diese Weise eingingen, wuͤrden nicht auf den oͤffentlichen Dienst verwandt, sondern floͤssen in

die Kassen einiger Lords und beguͤnstigter Individuen. Der onde e Prastbent Hr. . erwiederte, es sey nicht os ungegruͤndet, daß der Tonnengehalt aller beschaͤftigten

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eit nicht unbedeutend gestiegen seyen; wozu

Fahrzeuge nicht mehr so groß sey als fruͤher, sondern derselbe habe sich vielmehr auf die nach inlaͤndischen Häfen gekommer nen Schiffe um beinahe 200,000 Tonnen vermehrt; ein glei⸗ ches Verhältniß sey bei den abgegangenen Schiffen bemerklich, wahrend die auswärtige Rhederei keinesweges so zugenom⸗ men habe, wie die Britische. Hr. Stewart war der selben Meinung und fuͤgte ö. , das Schiffs-Interesse anderer Lander sey noch mehr herabgekommen, als das von England; Holland etwa allein ausgenommen, weil man dort den 3 bau nicht so uͤbertrieben habe. Lord J. Russel war es, der dem Minister Peel an diesem Abende die Frage in Ben zug auf Griechenland vorlegte; das, was er bei dieser Ge⸗ legenheit sagte, erregte zu mehreren Malen die besondere Aufmerksamkeit des Hauses. „Durch die Thron⸗Rede /, so begann er, „ist das Haus bei Erd ff⸗ nung der gegenwartigen Parlaments⸗Session benachrichtigt worden, daß in Bezug auf Griechenland gewisse Dinge noch schwebend seyen und daß das Parlament, sobald alle Anordnungen vollendet seyn wuͤr⸗ den, von dem Geschehenen gehzrig unterrichtet und mit den uö⸗ thigen Papieren bekannt gemacht werden soll. Nichts der Art ist bisher noch geschehen. Vielmehr haben uns, seitdem diese Er⸗ klaͤrung abgegeben worden, die Zeitungen ein Rede geliefert, die der König von Frankreich bei Erdffnung der beiden Kammern ge⸗ halten hät, und worin es heißt, daß die Unterhandlung in Be⸗ zug auf Griechenland zu einem Ende gelangt sey, und daß durch gemeinsame Ueberxeinstimmung der Verbändeten ein Prinz gewaͤhlt worden, der uͤber das kuͤnftige Geschick Griechenlands herrschen soll, Wiewohl in der Rede Sr. Allerchristlichsten Ma⸗ jestaͤt dieser Prinz nicht genannt worden, so weiß doch Jeder⸗ mann, daß Niemand Anderes, als Se. K. Hoh, e , ,, damit, gemeint war, und bin ich auch vollkemmen uͤherzengt, daß eine bessere Wahl, um das kuͤnftige Gluͤck Griechen lands zu sichern und einen dauernden Frieden zwischen diesem wieder⸗ gebornen Lande und dem uͤbrigen Europa herzustellen, gar nicht getroffen werden konnte. Diese Ankuͤn digung jedoch, die Seine Allerchristlichste Majestaͤt den Franzöͤsischen Kammern gemacht hat, giebt mir die dringende Veranlassung, den sehr ehrenwer⸗ then Herrn gegenuͤber (Herrn Peel) zu befragen, ob, da die Un⸗ terhandlung, wie es scheint, zu einem Ende gelangt ist, die Zeit nicht gekommen sey, da der sehr ehrenwerthe Herr, im Auftrage Sr. Majestaͤt, alle Papiere, die guf die getroffenen An⸗ ordnungen Bezug haben, den Pgrlamentshaͤusern vorlegen kann. Es würde vorgreifend von mir seyn, wenn ich hinsichts dessen, was diese Paplere enthalten koͤnnen, irgend eine Meinung abge⸗ ben wollte, inzwischen kann ich doch nicht umhin, die Au fmerk⸗ samkeit des Parlamentes darauf hinzulenken. Leid thut es mir es hier aussprechen ,, daß die wichtige Frage, in Betreff eines Griechischen Königreiches insbesondere und der auswaͤrtigen Angelegenheiten unseres Landes im Allgemeinen, sowohl vom Parlamente als vom Publikum mit zu geringer Aufmerksamkeit behandelt werde. (Hort, hort! Mir ist die hohe Wichtigkeit der vielen innern Fragen, deren Eroͤrterung von Tag zu Tag die Aufmerksamkeit des Hauses dringend in Anspruch nimmt, sehr wohl bekannt, allein man muß doch zu gleicher Zeit sich, erin nern, daß eben die wichtigste aller dieser Fragen, welche die Last der Staatsschuld und der Steuern auf die Huͤlfsquellen und den produftiven Gewerbfleiß des Landes waͤlzt, auf dem Gang einer auswaͤrtigen Politik beruht, die, wie ich leider nur allzusehr uͤber⸗ zeugt bin, verderblicher Art ist und, meiner Meinung nach, die⸗ fes Land Schwierigkeiten ausgesetzt hat, von denen loszukem⸗ men die groͤßten Anstrengungen erforderlich seyn dürften (Hort,; hoͤrt!! um meine Meinung uber die auswaͤr⸗ tige Politik., unserer Regierung ganz festzustellen bin ich sehr begierig, die von den Ministern in dieser Hinsicht uns vorzulegenden Paptere kennen zu sergzen. Aus diesen Papie= ren wuͤnsche ich zu erfehen, ob die Minister des Koͤnigs im Ver⸗ laufe der waͤhrend der letzten zwei Jahre stattgefundenen Unter⸗ handlungen einen Weg verfolgt haben, der zwar friedlich, doch auch der Wuͤrde Großbritaniens angemessen war. muß es dem Hause und dem Publikum vorkommen, daß man einen großen Theil der Session hat voruͤbergehen, so viele Magß⸗ regeln und verschiedengrtige wichtige Gegenstaͤnde vom Hause hat erwaͤgen und sanctioniren lassen, ohne die auf eine solche Unter= handlung Bezug habenden Papiere, deren Vorlegung in der Thronrede gleichsam verbuͤrgt worden ist, dem Parlamente 23 übergeben. Ich meinestheils bin um so begieriger darauf, nach⸗ dem ich die Worte gehört habe, die einer der thcrn rtl Her⸗ ren gegenuber zufaͤllig hat fallen lassen, als vor einigen Tagen die Ausgaben-Anschläͤge fuͤr die Flotte debattirt wurden. Aus denselben ging naͤmlich hervor, und zwar hat es, ger Aufsehen im Lande gemacht, daß im Juli v. J, die politische Atmo phaͤre vollkommen klar und ungetkuͤbt gewesen, im darauf ee n Äugunst aber fey ohne vorhergegangene inzeichen ein pl 96 Veränderung eingetreten, so daß sich das Land in der That dicht am Vorabende elnes Krieges befunden hat. Hört, hört!! Wäre dieser Krieg wirklich eingetreten, waͤre es ein Krieg zum . der Turkei gegen die ünterdrückung Rußlands gewesen, so bin ich auch fest überzeugt, daß sich seine Flammen sehr bald auch Über das ganze übrige Europa, verbreitet haͤtten. Das Land haͤtte einen solchen Krieg nicht fuͤhren koͤnnen, ohne seine S ul⸗ denlast um mindestens 390 Millionen zu vermehren, ganz abge⸗= fehen von erhöhter Besteuerung und Hindernissen, die jeder Zweig

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