1830 / 103 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 14 Apr 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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vermuthen koͤnnte, daß vormals ähnliche Anlagen hier vor⸗ anden gewesen waren; vergleiche Norden Tab. CX. und

Xili., auch S. 166, wo dieser aus druͤcklich bemerkt. daß man erst in einer Entfernung von 2— 300 Schritten Truͤm⸗ mer und Ueberreste von alten Gebäuden antreffe. Dagegen sieht man alles dieses, und zwar auf das genaueste, so wie es im Philostratus und Plinius angegeben wird, un— mittelbar und neben Norden 's Bildsaäule ꝛc.“

Der ö. Graf von Veltheim ward hier allerdings durch die Aussagen jener gelehrten Reisenden, die, ungeachtet großer Kenntnisse und Verdienste so Manches uͤbersahen * 3) und folglich falsch beurtheilten, das heißt durch grundlose Praͤ⸗ missen zu falschen Schlüssen verleitet, die man ihm folglich nicht zur Last legen kann. Hätte er vielmehr durch Autopsie von dem wirklichen Stande der Dinge nch uͤberzeugen koͤn⸗ nen, so ist es mehr als wahrscheinlich, daß er bei seinem an— erkannten Scharfsinne hier eine andere Meinung, als die in feiner Sammiung von vermischten Aufsaͤtzen dargelegte, auf— gestellt haben wuͤrde. , .

Die Ansicht jener Ebene, so wie die vielen noch darauf vorhandenen Ueberreste und Truͤmmer von Kolossen, Kapitaͤ— lern und maͤchtigen Basreliefs, die ich selbst gewahrte, wecken von selbst die , daß hier einst ein ungeheures Gebäude gestanden haben muͤsse, und vor dessen Haupt“ Ein—

ang oder Portikus mogen in diesem Falle jene beiden

ildsaulen ihren Platz gefunden haben. Was uͤbrigens noch fuͤr diese Vermuthung spricht, sind folgende Bemerkungen Belzoni's und Champollion s. Der erste dieser Rei⸗ senden sagt naͤmlich Seite 292 und 293 seines Narrative etc. hieruͤber J endes: „Ich fand eine große Menge Fragmente von Kolossal⸗Statuen aus Granit, Breccia und Kalkstein, und eine Menge andere von kleinerm Maaß, stehende und sitzende, Statuen mit LoͤwBenkoͤpfen, und kann kuͤhn behaup⸗ ten, daß dieser Tempel zu den praͤchtigsten an der Westseite von Theben gehörte. Meine Meinung ist, daß der Ein⸗ gang zu diesem Tempel durch die beiden Kolosse bewacht wurde von denen man den einen fuͤr den Memnon haͤlt, und daß bei dem weitern Fortgehen in die innern Hoͤfe die andern Kolosse standen, deren Üeberreste man noch jetzt in der⸗ selben Linie mit den beiden ersten sieht. An der Fronte des k sind andere Kolosse von kleinerm Maaß, die den

ingang verzierten. Das Ganze aber bewegt mich zu den⸗ ken, daß ein Tempel von gewaltigem Umfange auf diesem Grunde stand.“ Der zweite Reisende wiederholt in seinem 16ten am 20. Juni 18329 aus Theben geschriebenen Briefe das bereits weiler oben Ausgesagte, daß jenes Feld der Ko— loffe der Patz des Memnoniums sey, und daß folglich die Identitaͤt des Memnoniums der Griechen und des Aegyptischen Amenophions keinem Zweifel meht unter—⸗ worfen fey. „Ein Grieche, Namens Jani, ehemals Agent des Englischen General, Konsuls Salt, sagt er ferner, „hat Ausgrabungen im Großen daselbst angestellt und eine Menge von Saͤulenstuͤcken, Statuen mit Loͤwenksͤpfen aus schwarzem Granit und zwei ,, ,. kolossale Sphinxe mit Menschenkoͤpfen aus rothem Granit zu Tage gefoͤrdert; letztere stellen den Konig Amenophis dar; seine Gesichts zuͤge, etwas Aethiopischer Art, entsprechen vollkommen denen im Pallaste von Luͤcksor und in dem Grabmal dieses Koͤnigs in dem Thale, westlich von Biban-el-Moluck; ein deutlicher Beweis, daß die Aegyptischen Basreliefs wirklich Portraits sind u. s. w.“ Dasselbe ward mir durch die Herren Jani, Drovetti, Salt und den Dr. Ricci, meinem Zeichner

13) Die Schwierigkeiten, die sie damals in einem noch un⸗ sichern und von fanattschen Eingebornen bewehnten Lande zu überwinden hatten, verstattete es ihnen wohl nicht, genauere Uun⸗ tersuchungen, viel weniger ,,, anzustellen, die hier um 9 , , . waren, als der Boden der ganzen Umgegend durch die Ueberschwemmungen des Nils bedeutend erhoht wor⸗ den ist und folglich manchen beachtenzwerthen Kunst Ueherrest in 1 Schobße bergen mußte, wie spaͤterhin angestellte Nach⸗ grabungen dies fattsam lehrten. Es darf diesem zufolge nicht mehr befremden, wenn Norden dem Pallaste oder vielmehr dem Grabmale des Osymandias den Namen Mem non ium, oder Pallast des Mem non s, beilegt; waͤhrend Pso coke und Hamil⸗ kon den Pallast von Medinet⸗Abu dafuͤr halten, da doch das eigentliche von Stra bo beschriebene Mem noniu m, zu welchem

66 3a, Memnons⸗Bildsaͤule gehoͤrte, 2 bei⸗ en lag.

Metall. 992.

28. Bank-Actien 1671.

und Begleiter auf dieser Reise, nicht allein muͤndlich wieder⸗ holt, sondern ich sah auch selbst an Ort und 1 die noch vorhandenen Spuren jener Ausgrabungen nebst man⸗ chen Fragmenten von Kunstgegenstaͤnden, die keinen Zweifel uͤbrig lassen, daß hier 2 16 prachtvoller Bau . haben mag. Die drei sitzenden Bildsaͤulen mit LoͤwBenkoͤpfen, die sich im Koͤ— nigl. Aegyptischen Museum zu Berlin befinden und welche an dem Herrn Staats⸗Minister von Hum boldt einen eben so scharfsinnigen als gelehrten Kommentator erhalten ha⸗ ben *), sind ebenfalls dort gefunden worden ‘*), wo sie, wahrscheinlich enebst noch vielen anderen, aber stark fragmen— tirten, eine Avenue oder vielmehr einen Zugang zu jenem nun vernichteten Prachthau bildeten.

(Fortsetzung folgt.)

19) S. dessen Abhandlung, betitelt: „Ueber vier Aegyptische Ioͤwenkoͤpfige Bildsaͤulen, in gen hiesigen Königl. , lungen. Gelesen in der Koͤnigl. Akademie der Wissenschaften am k und abgedruckt in deren Denkwuͤrdigkeiten im 2. 27. .

2) Man hgt bei einer einzigen Ausgrabung bei Karnak uͤber 15 aͤhnliche Bildsaͤulen aufgefunden, (DHeser. de 1Egypte A L.. o q. P. A8. und 218.) Alle diese sitzenden Statuen tragen, wie & hlin? im Wesentlichen dieselben Hieroglyphen⸗Inschriften an sich, und mehrere beziehen sich auf dteselbe Epoche der Aegyp⸗ tischen Geschichte. Dies laßt sich durch den Umstand leicht er= klaͤren, daß die drei Berliner sitzenden loͤwenköpfigen Figuren auf dem sogengnnten Kalossenfeld ausgegraben worden sind, und Graf Sack die seinige von Belzoni erkaufte, ich aber die meinige von Salt, der sie eben falls von Belzoni erhielt, austauschte. inige dieser Bildsaͤulen wurden naͤchsidem durch Ankauf nach London, Paris, Rom zs versetzt, woraüs sich folglich einerseits die Ueber— einstimmung ihrer Inschriften erklaren laͤßt.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 13. April. Im Schauspielhause: Der Nibe— lungen-Hort, Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, mit einem Vor— spiele, von E. Raupach. .

Mittwoch, 14. April. Im Opernhause: Joconde, ko— mische Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz. (Dlle. Sontag, Königl. Kammerfaͤngerin: Hannchen, als Gastrolle. Fraͤul. v. Schaͤtzel: Edile. Hr. Bournonville, Solotaͤnzer der großen Oper zu Paris, wird hierin in einem Pas des deux, mit Mlle. Galster, zum letztenmale tanzen.)

. Theater. Dienstag, 43. oder: Der Bauer als Milliongir.

Mittwoch, 14. April. Zum erstenmale: Dichter und Tonsetzer, komische Oper in 3 Akten; Musik von D Alleyraec.

Auswärtige Börsen. Ams ter dai, 6. April. Niederl. wirkl. Schuld 653. Kanzhill. 32. Oesterr. 5pro. Bank- Actien 1725. Part.-Oblig. 424. Russ. Engl- Anl. 1043. Russ. Anl. Hamb. Cert. 1033.

Frankkurt a. M., S. April.

Qestert. 5proc. Metall. 1033. 4proc. 987 2Iproc. 63. 1prę. bart. ObRig. 1417. Loöse zu 109 F.

186. Geld. Span. perp. Rente 783. Brief.

Hamburg, 10. April. Oesterr. proc. Metall 104. 4proc. 98. Bank- Actien HB95. Russ. Engl. Aul. 1093. Cert. I043. Dän. J43. Poln. Pr. 30. April 1333. 64. Fal. goz.

Part- Oblig. 1417. Russ. Anl. Hamb. Engl. Neap.

London, 3 April.

3proc. Cons. Q. aub Lieferung 925.

St. Petersburg, 2. April. Hamburg 3 Mon. 955. Silber-KRubel 367 Kop.

Wien, 6 April. Hproc. Metall. 1033. 4prog. 99. 1Iproc. 283. Part. Oblig. 141z. Bank- Actien 1376.

Loose zu 160

. Wien, J. April. . ; Sproc. Metall. 194. A4proc. 993. Loose zu 100 FI. 1853. Part. Oblig. 141. Bank -Actien 13763.

Neueste Börsen-Nachrichten.

Paris, 5. April. Zproc. Rente per compt. S846 Fr. 106 Fr. 20 Cent, sin cour. 196 Fr. 50 Car. 3 Neapo

Gedruckt bei A. W. Hayn.

10 Cent., fin Cour. 84 Fr. 30 Cent. 5proc. Rente per compt. l. 93 Fr. 30 Cent. 5proc. Span. Rente perp. 79 Fr.

Redacteur John. Mitredgeteur Cottel.

Allgemeine

Preußische Staats- Zeitung.

pril. Das Maͤdchen aus der Feenwelt,

M 103.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Küuͤhne ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land- und Stadtge— richte zu Wolmirstedt bestellt worden.

Dem Strohhut Fabrikanten Ludwig Rietz hierselbst ist ein vom 6. April 1830. an acht nacheinanderfolgende Jahre und im ganzen Umfange des Preußischen Staats guͤltiges

Patent, .

auf den Bau und die ausschließliche Benutzung von

eigenthuͤmlichen Einrichtungen, wodurch die Schnur⸗

Flechtmaschine zum Flechten des Strohes und an—

derer flechtbaren Substanzen brauchbar gemacht ist,

wie sie durch Zeichnung und Beschreibung naͤher

eerlaͤutert worden,

ertheilt worden.

Abgereist: Se. Durchl. der Fuͤrst Anton von Sul⸗ kowski, nach Schloß Reißen.

Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg-Stolberg, nach Stolberg.

——

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland.

Petersburg. 3. April. Die hiesige Handels⸗Zeitung ent— haͤlt eine von Sr. Majestaͤt bestaͤtigte Verordnung uͤber den Bau und die Seefahrt der Handelsfahrzeuge. Laut felbiger wird es allen Russischen Untoͤrthanen frei gestellt, Schiffe nach be— liebigen Rissen zu bauen, jedoch ist es ihnen, wenn sie es wuͤnschen, erlaubt, ihre Risse bei den Marine ⸗Behoͤrden zur Einsicht und zur Bestaͤtigung vorzulegen. Das See⸗Ministe⸗

rium ist ,. von Marine⸗Ingenieuren 16 verschiedene

Muster⸗Risse nebst Kosten-Anschlaͤgen zur ö . fuͤr Privat-Schiffbauer anfertigen zu lassen; auch sollen Letzteren, wenn sie es verlangen, Schiffs-⸗Ingenieure und Arbeiter von den Marine⸗Behoͤrden zur Erbauung von Schiffen zugetheilt werden. Zur Aufmunterung des Baues Russischer Handels⸗ schiffe ist die bisherige sogenannte Kieltaxe vom 1 Septem— ber 1830 an auf 10 Jahre beträchtlich herabgesetzt und die bisherige sogenannte Eigenthums-Brieftaxe gleichfalls auf 10 Jahre gaͤnzlich aufgehoben worden. Aktive Handelsschif— fer und Steuerleute sind von oͤffentlichen Dienstleistungen be⸗ freit; wenn selbige 12 Jahre untadelhaft zur See gefahren sind und wenigstens sechs große See⸗-Reisen gemacht haben, so koͤnnen sie Anspruch auf eine goldene oder silberne, am

alse zu tragende, Medaille machen. Mangels an Russischen Matrosen durfen auslaͤndische ange⸗ stellt werden; bis zum Jahre 1840 indessen darf die Anzahl derselben das Verhaͤltniß von drei Vierteln, und von 1850 an von einem Viertel nicht uͤberschreiten, mit Ausnahme jedoch in Faͤllen, wo die Zahl fremder Matrosen durch Han⸗ dels⸗Traktate bestimmt wuͤrde. und Steuermaäͤnner Fremde oder Russen, nachher aber nur

Russen seyn. In den Haͤfen des Asoffschen und Schwarzen.

Meeres, fo wie an der Donau, witd die Bildung von Cor— porationen freier Matrosen gestattet, und sollen diese Corpo— rationen gewisse Freiheiten erhalten; das See⸗-Ministerium wird auf den Wunsch von Handelsleuten erster und zweiter Gilde unter gewissen Bedingungen Offizieren, Steuerleuten

und Matrosen von der Russischen Flotte die Erxlaubniß ge—

Berlin, Mittwoch den 14ten April

aeiche den Gang der Sache erschwerten.

Wegen temporairen

Bis 1840 konnen Schiffer

1830.

ben, auf Privatschiffen zu fahren, wobei erwahnte Offiziere

und Steuerleute die att ihres vom Staate gereichten Ge⸗

haltes fortbeziehen. ie Anlage von Privat-Werften zum

Schiffbau wird Russischen Unterthanen jeder 9 erlaubt;

diese Privat-Werfte werden unter der leitenden Aufsicht des

Finanz⸗Ministers stehen. Die in Rußland erbauten Schiffe

koͤnnen im In- und Auslande frei verkauft werden. Nach

Verlauf zweier Navigationsjahre von Bekanntmachung dieser

Verordnung an, wird die Kuͤstenschifffahrt, d. h. der Trans—

port von Schiffsladungen aus einem Russischen Seehafen in den andern auf einem und demselben Meere oder Theile des—

selhen blos Russischen Unterthanen und auf Russischen

Fahrzeugen gestattet, jedoch mit Ausnahme der Haͤfen des

Schwarzen ünd des Asoffschen Meeres und an der Donau,

die auch fremden Schiffen auf 10 Jahre zur Kuͤstenfahrt ge—

offnet sind. Alle Russischen, nicht mehr als 19 Lasten tra—

genden, Fahrzeuge sind von allen Abgaben befreit, und zwar

fuͤr immer, Schiffe uͤber 10 Lasten aber nur auf 3 Jahre,

von der Zeit ihrer beendigten Erbauung an gerechnet.

Die hiesige Handels-Zeitung, welche diese Verordnung voll— staͤndig zür offentlichen Kenntniß bringt, begleitet sie mit fol—

genden Bemerkungen: „Zur Erlaͤuterung der mitgetheilten

Verordnung ist zu bemerken, daß ihr Hauptzweck darin be—

steht, die Beengungen eines fruͤheren Reglementar-Systems

zu mildern und eine Menge von Formalitaͤten aufzuheben,

Besondere Vor⸗ rechte, ausschließende Befugnisse, Praͤmien und Zollnachlaͤsse

sind den Russischen Handelsschiffen nicht gegeben worden, um den Grundsatz der Reciprocität nicht zu betheiligen, der

allen bisherigen Russischen Handels-Gesetzen in der Haupt— sache zum Grunde liegt. Es stimmte ohnedies, weder zu

dem Geist der Zeit, noch zu den gemachten Erfahrungen, noch zu den Verhaͤltnissen. Rußlands und seiner Lage,

zweckwidrige Opfer fuͤr einen Industriezweig zu brin— gen, der sich von selbst, nach weggeraͤuminten Hindernis—

sen und den zugestandenen Erleichterungen, zu dem Zu⸗ stande von Ausbldung erheben muß, der ihm natuͤrlich zu—

kommt, und vergeblich wuͤrde es seyn, mehr herauskuͤnsteln zu wollen. Besondere Berechtigungen wuͤrden nicht einmal etwas nuͤtzen, weil alsdann in den Haͤfen anderer Nationen die Russischen Schiffe das Recht gleichmaͤßiger Behandlung verloͤren; es wuͤrde dabei kein Nutzen für den Handel oder die National-Industrie, sondern nur ein Privat-Vortheil der einzelnen Rheder auf Kosten des Staates oder ihrer Mit— buͤrger herauskommen.“ ;

Die Berg-Voͤlker jenseits des Kuban, laͤngst bekannt durch ihre Raͤubzuͤge innerhalb der Granzen des Tscherno⸗ morschen Heeres, wagten, waͤhrend des letzten Krieges mit. der Pforte. an der Linie verwegenere Invasionen, als je, und veruͤbten ungescheut Pluͤnderungen. Einige dieser Staͤmme setzten, auch selbst nach dem Frieden mit der Pforte, ihrem Frevel kein Ziel. Um diesen Storungen der allgemeinen Ruhe jener Gegend mit einem Male ein Ende zu machen, fand der Ober⸗-Befehlshaber des abgesonderten Kaukasischen Corps, General⸗Feldmarschall Graf Paskewitsch⸗Erivanski,

fur nöthig, eine allgemeine Zuͤchtigung uͤber die Schuldigen zu verhängen und mit dieser bei den Stammen anzufangen,

welche den meisten Antheil an den Pluͤnderungen und Feind seligkeiten hatten. Demnach unternahm, auf seine Anordnäng, der Kommandirende in Tschernomorie und an der Kaukasi⸗ schen Linie, General von der Kavallerie, Emmannel, im Aus⸗ gange des Januar-Monates d. J. einen Zug gegen die Berg⸗

Bewohner, Schapsugen fi nn, und kehrte, nach vollkommen se

gluͤcklicher Beendigung seines Auftrages, wohlbehalten nach Jekaterinodar zuruck. Auch die uͤbrigen Raͤuber des Kau⸗ kasus sollen ihrer verdienten Strafe nicht 52 Zu ihrer durchgängigen Zaͤhmung sind die noͤthigen Mittel schon ver⸗ fügt und werden von dem General Feldmarschall Grafen

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