1830 / 110 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der Insel erschienenes Dekret wird Dom Luis da Silva Mouzinho de Albuquerque zum Secretair der Regentschaft ernannt. In einem vierten Dekrete wird von der Regent— schaft dem Grafen von Villa-Flor die fernere Fuͤhrung des Militair-⸗Kommandos übertragen. Ein fuͤnftes Dekret ist wiederum ein Tagesbefehl des Grafen, der seinen Truppen die Zufriedenheit der Regentschaft mit ihrem Eifer, ihrer Lohalitaͤt und ihrer bewiesenen Tapferkeit zur Vertheidigung der Rechte ihrer Monarchie zu erkennen giebt. Ein sechstes Aktenstuͤck endlich ist eine Proclamation, welche die Regent⸗ schaft an das Portugiesische Volk erlassen hat. Von diesen sechs Aktenstuͤcken werden die beiden wichtigsten: naͤmlich das Dekret des Kaisers Dom Pedro und die Proclamation der Regentschaft von Englischen Blaͤttern mitgetheilt und folgt nachstehend eine Uebersetzung derselben: J. Dekret des Kaisers von Brasilien.

„Als Ich in Folge Meines Königlichen Beschlusses vom 3. Maͤrz des vorigen Jahres verordnete, daß die Königreiche Portugal und Algarbien und die dazu gehörigen Gebiete im Ramen Meiner theuern und vielgeliebten Tochter Donng Maria, ihrer Koͤnigin (nach der constitutionnellen, der besag— ten Monarchie von Mir ertheilten und von der Geistlichkeit, dem Adel und dem Volke beschworenen Charte) regiert wer— den sollten, erklaͤrte Ich ausdruͤcklich, daß der Zeitpunkt ein— etreten sey, den Ich, nach Meiner besten Einsicht als den chicklichsten festgesctzt hatte, wo Meine Entsagung der Por— tugiesischen Krone definitiv vollzogen und Ich keine ferneren Auͤspruͤche auf die besagce Krone und deren Gebiete haben follte. Es hat sich indessen zugetragen, daß der Infant Dom Miguel, Mein Bruder und Statthalter und Regent kieser Koͤnigreiche, dem die Ausfuhrung und Bekanntmachung Mei— nes Beschlusses vom 3. Maͤrz vorigen Jahres anvertraut war, selbigen nicht nur nicht bekannt gemacht und ausgefuͤhrt, sondern mit offenbarem Mißbrauch Meines Vertrauens und mit nicht weniger offenbarer Verletzung des Gehorsams und der Treue, die er auf die oͤffentlichste und feierlichste Weise Mir, als seinem gesetzmaͤßigen Souverain und Koͤnig, zuge— schworen, ja, was noch mehr ist, gegen seine foͤrmliche Aner⸗ kennung Meiner obbesagten theuern und vielgeliebten Tochter Donna Maria II., als regierenden Königin in Folge Meiner Entsagung, mit Welcher, als solcher, er sich feierlich verlobt hatte, sich in den besagten Konigreichen empoͤrt, sich selbst König und Souverain derselben genannt und veranlaßt hat, daß man ihn als solchen benannte, wodurch er das Amt eines Statthalters und Regenten, das Ich ihm uͤbertragen, abschaffte, sich eine Krone anmaßte, zu der er kein Recht hatte, und Einrichtungen umstuͤrzte, die Ich zufolge Meiner Souverainität und gesetzmaͤßigen Autorität getroffen, um die Groͤße und Wohlfahrt der besagten Koͤnigreiche zu befoͤrdern, und die er treulich aufrecht zu erhalten und erhalten zu las— fen, im Angesichte von Europa beschworen hatte. Veranlaßt durch die Ereignisse, die sich seit Meinem Koͤniglichen Be— schluß vom 3. Maͤrz vorigen Jahres zugetragen, und durch die Uebel, von denen die besagten Koͤnigreiche von Portugal,

Algarbien und den dazu gehörigen Gebieten, in Ermangelung

einer legitimen Regierung, die sie beherrschen und verwalten konnte, heimgesucht wurden; und da Mein obbesagter Be⸗ schluß vom 3. Marz, der aus Meiner Koͤniglichen, gesetzmaͤ— ßigen und anerkannten Macht hervorging, nicht bekannt ge⸗ macht worden ist; und da keine Autorität vorhanden gewesen, welche die Rechte Meiner theuren und vielgeliebten Tochter beschuͤtze und vertheidige, oder deren Anerkennung und Ve— achtung bewirke; ünd da es im Portuagiesischen Staats-Recht kein Gesetz giebt, das auf den dermaligen von so vielen au— ßerordentlichen und nicht vorherzusehenden Umstaͤnden beglei— teten Fall anzuwenden waͤre, so wie es gleichfalls in Por, tugal keine Regierung giebt, die, um diesem Mangel an gesetzlichen Bestimmungen abzuhelfen, legitimer Weise eine neue Deputirten- Kammer zusammenberufen und eine neue Pairs-Kammer organisiren konnte, welche letztere in Folge freiwilliger Entsagungen des groͤßten Theiles ihrer Mitglieder beinahe voͤllig erloschen ist; so ist es nur Meine

theure und vielgeliebte Tochter Donna Maria II., die legitime

regierende Koͤnigin (deren Vormund und natuͤrlicher Be, schuͤter Ich in Allem bin, wo ihr Alter es erfordert), von welcher die Heilung so großer Uebel ausgehen kann, denen entgegenzutreten, sie durch das große Elend und die große Unterdruͤckung, unter welchen sie die von der goͤttlichen Vor— sehung ihrer maͤtterlichen Vorsorge anvertraute Nation lei— den sieht, nicht minder auch durch die dringende Nothwen⸗ digkeit, die politischen Verbindungen zwischen den Koͤnigrei⸗ chen Portugal, Algarbien und den dazu gehörigen Gebieten und den fremden Nationen, welche Verbindungen durch die

geschehene UÜfurpation unterbrochen wurden, wieder anzuknuͤ

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pfen; ferner durch das natuͤrliche und nie erloͤschende Recht, sich gegen jeden Angriff zu vertheidigen und sich von jedem Usurpator eine Krone wieder zu verschaffen, die ihr den legitimsten und völlig anerkannten Anspruͤchen zufolge recht— mäßig gehort; und endlich in Nachahmung dessen, was in aͤhnlichen Faͤllen in anderen Europaͤischen Staaten geschehen ist, berechtigt wird.

Aus diesen Gruͤnden, als Vormund und natuͤrlicher Beschuͤ⸗ tzer Meiner obgedachten theuren und vielgeliebten Tochter Donna Maria II., habe Ich es fuͤr gut befunden, eine Re— gentschaft zu bilden und zu ernennen, die in ihrem Koͤnig— lichen Namen in den Koͤnigreichen Portugal, Algarbien und den dazu gehoͤrigen Gebieten herrschen, regieren und verwal— ten und in selbigen Meinen Beschluß vom 3. Maͤrz vorigen Jahres einfuͤhren, bekannt machen und in Wirkung treten lassen und dafuͤr sorgen soll, daß die legitimen und nie zu verjaͤhrenden Rechte der Koͤnigin auch auf jede andere Weise aufrecht erhalten und geachtet werden.

Die Regentschaft soll aus 3 Mitgliedern bestehen, die einen Minister und Staats-Secretair zu ernennen haben, dem die Pflichten aller Geschäftszweige des genannten Rei— ches zu uͤbertragen sind, bis die Koͤnigliche Autorität der re— gierenden Königin in der ganzen Monarchie anerkannt oder die Trennung der verschiedenen Geschaͤftszweige fuͤr noth— wendig befunden worden ist. Die vorliegenden Angelegenhei— ten sollen durch die Mehrheit der Stimmen entschieden wer— den; im Fall der Abwesenheit eines Mitgliedes der Regent— schaft soll der , und Staats-Secretair fuͤr den ab⸗ wesenden Regenten handeln, wenn nur ein Minister zugegen ist; sind mehr als einer zugegen, so soll diese Pflicht demje— nigen Minister obliegen, der am laͤngsten angestellt ist. Ist die Abwesenheit eines Regenten dauernder Natur, so soll die Regentschaft einen Nachfolger waͤhlen, wobei es indessen vorgeschrieben ist, daß Niemand dazu gewaͤhlt werden kann, der nicht am Tage des gegenwaͤrtigen Beschlusses ein Mit— glied des Conseils Ihrer allergetreuesten Majestät ist. In der ersten Zusammenkunft soll die Regentschaft den vorge— schriebenen Eid leisten, von dem die Form fuͤr alle Mitglie⸗ der in den Archiven aufbewahrt werden soll.

Zur besagten Regentschaft ernenne Ich den Marquis v. Palmella, Mitglied des Staats-Conseils der regierenden Koͤ— nigin, welcher Präsident derselben seyn soll, den Grafen von Villaflor, Pair des Reiches, und den Rath José Antonio Guerreiro, der die noͤthigen Maaßregeln zur vollstaͤndigen Ausfuͤhrung des gegenwärtigen Beschlusses zu leiten und zu treffen hat. Im Pallast der Kaiserlichen Quinta von Boa⸗ Vista am 15 Juni 1829.

* (Unterzeichnet von Sr. Kaiser! Majestaͤt.)

Wir befehlen, daß Obiges ausgefuͤhrt, einregistrirt und oͤffentlich bekannt gemacht werde. Regierungs⸗Pallast Angra, den 15. Maͤrz 1830.

Marquis von Palmella. ;

Graf von Villa-⸗Flor.

Josée Antonio Guerreiro.“ II. Proclamation der Regentschaft.

„Portugiesen! Die zur Verwaltung der Koͤnigreiche Portugal, Algarbien und den dazu gehoͤrigen Gebieten im Namen unserer gesetzmaßigen Koͤnigin, der Senhora Donna Maria If., ernannte Regentschaft hat sich auf Portugiesi— schem Gebiet installirt.

Die Usurpation, die im Jahre 1828 alle Akten annul⸗

lirte, durch welche Dom Pedro 17. der Krone von Portugal entsagte, wuͤrde ihn dazu autorisiren, sich mit der Sou ve⸗ rainität uͤber diese Koͤnigreiche unbedingt zu bekleiden. Je— doch von dem Wunsch fuͤr das Gluͤck der Nation angetrie— hen, welche die göttliche Vorsehung Seiner vaͤterlichen Vor⸗ sorge anvertraute, und um auch den geringsten Anschein einer Vereinigung Portugals mit Brasilien zu vermeiden, entsagen Se. Majestat Ihrem Recht zu Gunsten Ihrer theuren und vielgeliebten Tochter, unserer jetzigen Königin und haben als Hoͤchstdero Vater, Vormund und natuͤrlicher Beschuͤtzer, eine Regentschaft eingesetzt, deren erste Pflicht es ist, die unver—⸗ anderlichen Rechte Ihrer Majestaͤt unserer erhabenen Souve— rainin zu vertheidigen. ; Portugiesen! Ihr habt Ursache, dankbar fuͤr so viele Wohlthaten zu seyn. Die ganze Welt kennt Eure unerschuͤt⸗ terliche Treue fuͤr Eure legitimen Souveraine und die unbe— siegbare Tapferkeit, die Euch zu allen Zeiten charakterisirte; und wenn die Last ungluͤcklicher Umstaͤnde auch eine Zeitlang die Ausübung so hoher Tugenden hemmte, so hofft die Re⸗ gentschaft dennoch, sie baldigst wieder ins Leben treten zu sehen, indem Ihr Euch dem n,, , und gesetzmaßigen Mittelpunkte derjenigen Autoritaͤt anschließt, die im Namen

Eurer legitimen Beherrscherin gluͤcklich in diesem Theile des

Portugiesischen Gebietes installirt ist, an welchem alle Krafte der Feinde des Thrones scheiterten. Die Regentschaft des Koͤnigreiches, entschlossen, das hei⸗ lige ihr anvertraute Depositum der Rechte Eurer legitimen Königin nnd der Institutionen des Landes unverletzt zu be— wahren, hofft, daß alle Portugiesen ihre Krafte vereinigen werden, um ihr beizustehen, und ruft ihrem Gedaͤchtnisse das unlaͤngst von Spanien und Griechenland gegebene Beispiel zuruͤck, die, auf ein einziges Bollwerk beschraͤnkt, dennoch die Macht ihrer Unterdrücker besiegten. So große Kraft liegt in der Ausdauer, wenn es darauf ankommt, fur eine gerechte Sache und fuͤr National⸗-Unabhaͤngigkeit zu kaͤmpfen. Portugiesen! Nur einer legitimen Regierung koͤnnen oͤffentliche Ruhe und persoͤnliche Sicherheit entsprießen; nur eine solche Regierung kann unter einem vaͤterlichen Scepter alle Klassen von Buͤrgern vereinigen, den Sturm der Leiden— schaften besänftigen und die dem Lande geschlagenen Wunden heilen, wahrend von der anderen Seite eine aufgedrungene und ungesetzmäßige Verwaltung sich nur durch gewaltsame Factions Maaßregeln und durch Strenge und Grausamkeit in persoͤnlichen Verfolgungen erhalten kann. Von der Stimme der Legitimität aufgerufen, werden wir sehen, wie alle Edelgesinnten zu den Waffen greifen; Europa's Herrscher muͤssen unseren Anstrengungen Beifall schenken, und Gott, der im Jahre 1826 unsere Eide entgegen nahm, wird unsere Sache segnen. Regierungs-Palast Angra, den 20. Maͤrz 1830. Marquis von Palmella. Graf von Villa-⸗Flor. José Antonio Guerreiro.“ 8 ri.

Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt nachstehende Kor— respondenz⸗Mittheilungen:

„Bucharest, 2. April. Die Organisirung der Fuͤrsten⸗ thümer geht mit raschen Schritten vorwärts. Die Civil, und Militair⸗Administration (welche letztere erst seit diesem Kriege ins Leben trat) haben eine von der bisherigen ganz veraͤn— derte Gestalt erhalten, wodurch die vorhin so schwer auf dem Volke lastende Macht der Willkuͤhr beschraͤmkt wird. Die

. Stadt Giurgewo wird staͤrker befestigt, und im nächsten Mo—

nate soll ein Theil der neu errichteten Wallachischen Truppen dahin verlegt werden, um unter Leitung Russischer Offiziere

den Dienst zu lernen. Auch die Wahl der Hospodare wird

nicht mehr lange verschoben bleiben, und man erwartet des⸗

halb Nachrichten aus Petersburg und Koustantinopel. Die Ernennung von Hospodaren ist fuͤr beide Fuͤrstenthüͤmer um

so wichtiger, als bei der jetzigen Ungewißheit, wen die Wahl treffen werde, die Bemuͤhungen der Aspiranten und ihrer Anhänger Reibungen erzeugen und Mißbehagen verbreiten, welches alle Klassen der Bewohner theilen. Auch unser der— maliger Gouverneur soll vorzuͤglich die baldige Ernennung der Hospodare wuͤnschen; es heißt, daß er uns alsdann verlassen und einen bedeutenden militairischen Posten erhalten werde. Im Handel bemerkt man reges Leben, doch werden mei— stens nur solche Artikel gesucht, deren die Russischen Trup— pen beduͤrfen, und deren Verbrauch also mit dem vermin— derten Bestande derselben in den Tuͤrkischen Provinzen ab— nehmen muß.“

„Triest, 7. April. Ein in sieben Tagen von Malta, angekommener Schiffer bringt die Nachricht, daß am 30sten Maͤrz sowohl die daselbst vor Anker gelegene Russische, als auch eine Abtheilung der Englischen Flotte, erstere nach der Ostfee, letztere nach England unter Segel gegangen seyen. Briefe aus Livorno vom 2ten d. wollen behgupten, die nach einer kurzen Ueberfahrt von Alexandrien in Toulon eingetrof— fene Kriegsbrigg „Komet“ habe das Versprechen der Mit— wirkung des Pascha's von Aegypten zur Bezwingung der Raubstaaten uͤberbracht.“ .

Griechenland. Die Florentiner Zeitung giebt folgendes Privat—

schreiben aus Ancona vom 4. April; „Mit dem Jonischen

Schooner „Lord Bathurst“ ist hier die Nachricht eingegan—

gen, daß der Kiutaher noch nicht in Janina angekommen

war, und daß daher die Unruhen, denen sein Erscheinen ein Ende machen sollte, daselbst fortdauerten. Aus Missolun⸗ ghi erfaͤhrt man unterm 39. Januar, daß die Rimgrioten und Nivizioten zu den Waffen gegriffen, den Sohn Musta—

pha Pascha's fortgejagt und sich zu Meistern der den Na—

men „Vierzig Heiligen“ führenden Befestigungen auf dem Akrokeraunischen Gebirge gemacht hatten. In Aegina ist ein aus Nauplia vom g. Februar datirtes Dekret in Bezug auf die Marine bekannt gemacht worden. Der Praͤsident

hat naͤmlich eine Kommission ernannt, welche beauftragt ist,

fuͤr die Ausbesserung der Hydriotischen, Spezziotischen und Ipsariotischen Schiffe zu sorgen, deren 5 9. der dem Vaterlande dargebrachten Opfer außer Stande sind, die⸗ selbe aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Praͤsident hofft, daß die Nationalbank, durch Vorschuͤsse des Staatsschatzes unterstuͤtzt, bis zum November d. J. 50,000 Thaler fuͤr die⸗ sen Zweck werde verwenden koͤnnen. Diese fuͤr die Beduͤrf— nisse der Marine unbedeutende Summe soll in der Folge aus den Einkuͤnften der Bank und aus der Anleihe, welche die Regierung zu kontrahiren gedenkt, vergroͤßert werden.“

Inland. Berlin, 20. April. Im Regierungsbezirk Minden ind im Laufe des verflossenen Jahres fuͤr Kirchen- und Schulzwecke beziehungsweise 15,260 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf. und 26,5ß8 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf., zusammen also 41,819 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. durch die Kreise des Regierungs— Bezirks baar aufgebracht worden. , Der Verwaltungs-Rath des Kunst-Vereins fuͤr die Rheinlande und Westphalen, zu Duͤsseldorf, hat, nach In— halt einer Bekanntmachung vom 6ten d. M., einem von mehreren Seiten geäußerten Wunsche gemaͤß, beschlossen, den Termin fuͤr Anmeldungen zum Beitritt zu dem Verein fuͤr 1830, welcher auf den 1sten Mai d. J. bestimmt war, bis zum 1. Juli d. J. zu prorogiren. Hier in Berlin ist Herr Fr. G. Gropius zur Aufnahme von dergl. Anmeldun— gen autorisirt. , Das Wasser in der Spree ist hier seit gestern bedeutend gefallen; das Oberwasser um 6 Zoll es ist jetzt 11 Fuß hoch und das Unterwasser das jetzt 9 Fuß 4 Zoll hoch

̃ist um 2 Zoll.

In einem gestern stattgehabten sehr reichhaltig ar— rangirten und zahlreich besuchten Konzerte der Koͤnigl. Kam—

mermusici Herren Moritz und Leopold Ganz wiederholte der

Letztere die Violin-Variationen, die ihm in dem kuͤrzlich er— wähnten von der Koͤnigl. Kammersaͤngerin Dlle. Sontag ver— anlaßten Konzerte im Koͤnigl. Opernhause so vielen Beifall erworben hatten. Auch gestern zeigte er sich als einer unse— rer besseren Violinisten, der, da er noch im Fortschreiten be— griffen ist, den besten einmal sich anzureihen verspricht. Die Zeit der Violinisten scheint uͤberhaupt jetzt gekommen zu seyn, denn gleichzeitig sehen wir hier jetzt neben der 160jährigen Violinspielerin Louise Neumann aus St. Petersburg zwei kleine Phänomene auf der Geige, die Bruͤder Ernst und Eduard Eichhorn aus Koburg, von denen der eine 77 und der andere 6 Jahre alt, mithin kaum so groß, als seine Geige ist. Der Erstere besonders hat durch sein Spiel im Koͤnigl. Gpernhause, wo er einige schwierige Violin-Variationen vor— trug, Kenner sowohl, als das ganze Publikum in die groͤßte Verwunderung gesetzt und giebt einen sprechenden Beweis davon, wieviel das angeborene Talent, besonders das musika— lische, auch ohne jahrelange Uebung zu leisten im Stande ist. Das gestrige Konzert, in welchem sich auch Herr Mo— ritz Ganz von Neuem als ein Meister seines Instruments, des Violoncells, bewahrte, erhielt noch einen besonderen Reiz durch die Mitwirkung der Koͤnigl. Kammersaͤngerin Olle. Sontag, die zwei Italiaͤnische Gesangstuͤcke: zuerst mit ihrer Schwester, Dlle. Rina Sontag, ein Duett von Mercadante und alsdann eine Arie aus Rossini's Donna del Lago, mit der ihr so eigenthuͤmlichen Kunstfertigkeit vortrug. Die jez— zige Erscheinuͤng dieser Kuͤnstlerin auf unserer Buͤhne, die in diesen Blattern noch nicht besprochen worden ist, wird uns naͤchstens zu einem besonderen Referate Veranlassung geben. * *

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BV erle su ngen auf der Rheinischen Friedrich⸗-Wilhelms⸗-Univer—⸗ sitaät Bonn im Sommerhalbjahre 1830.

Katholische Theologie. Erklaͤrung der kleinen Prophe⸗ ten, Prof. Scholz. . . 8. . rklaͤrung des Evangeliums des heiligen Matthaͤus, Prof Klee.

Erklärung der drei ersten Evangelien, Br. Müller. z i,. der zehn kleineren . des Apostels Paulus, rof. Scholz.

Biblische Archaͤologie, Der s. Dieselbe, lor. Müller. U Kirchengeschichte, erster Theil, Prof, Brqu n. Kirchengeschichte, zweiter Theil, Prof. Ritter. Kirchengeschichte, ritter Theil, Prof. Braun. Patrologie, Prof. Ritter.

atristik, Prof. Braun. 2 poldgelicus des Tertullian, Prof. Ritter.

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