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Aufreizungen zur Unsittlichkeit, mit allen durch die Pflicht der Fuͤrsorge un das Wohl Unserer Unterthanen gebotenen und nach der Verfassung Unsers Reiches Uns zustehenden Mitteln zu begegnen. Wir haben zu diesem Ende die Be— stimmungen der III. Beilage der Verfassungsurkunde uͤher die Freiheit der Presse streng handhaben lassen. Es ist aber auch Unser ernstlicher Wunsch, daß die Er— werbung belehrender und nuͤtzlicher Schriften dem Volke er— leichtert und auf diesem Wege den Nachtheilen vorgebeugt werde, die von dem Gebrauche werthloser Buͤcher zu besor— gen sind. Wir finden es dieser Unserer Absicht angemessen, zu genehmigen, daß gleichfalls die Protestanten eigene Ver⸗ eine zur Verbreitung erbaulicher und belehrender Schriften gruͤnden durfen, welche unter Unserer Aufsicht und Schutz in so lange, als Wir nicht anders verfuͤgen, nach folgenden Grundbestimmungen sich richten sollen u. s. w.“ Mach dem weitern Inhalte dieser Bestimmungen erhalten die Vereine die Ei— genschaft vom Staate genehmigter Privatgesellschaften. Die Theilnahme an denselben ist jedem Inländer gestattet. Der Austritt erfolgt nach vorgängiger halbjäaͤhriger Anzeige. Mit auswärtigen ahnlichen Anstalten duͤrfen die Vereine nicht in Verbindung treten. Ihr Zweck ist die Verbreitung er— baulicher und belehrender Gh er zunaäͤchst unter den Pro— testanten in Baiern, und zwar in dem Verhaͤltnisse, daß die Buͤcher an die Mitglieder der Gesellschaft unentgeltlich, an andere Personen aber zu moͤglichst wohlfeilen Preisen abge— geben werden. Bei den Erbauungsschriften soll darauf ge— sehen werden, daß sie mit wesentlicher Festhaltung des Lehr⸗
begriffes ihrer Kirche, und weber in polemischer noch in ein⸗ Wien begehrt. Nehmer. Paris 2 Mt. 186 Geld. Breslau zu lassen. Pe⸗
seitig mystischer Richtung, verfaßt sind. — Die Buͤcher, welche von dem Verein verbreitet werden, sind dem Staats-cMiniste⸗ rium des Innern jaͤhrlich anzuzeigen.
Von dem Chevauxlegers-Regimente in Augsburg befinden sich, nach Angabe oͤffentlicher Blatter, uͤber 109 Mann im Spitale, wovon bereits 7 durch ein nervoͤses Fieber hinge— rafft wurden. Gluͤcklicherweise sind bis jetzt unter dem daselbst gleichfalls garnisonirenden Zten Linien-Infanterie-Regimente und der Artillerie, so wie auch unter den Personen des Ci— vilstandes, keine Anzeichen solcher Krankheit wahrgenommen
worden. ;
. Frankfurt a. M. 18. April. Nachrichten aus Darm stadt vom 17ten d. zufolge ist das Großherzogl. Haus durch den an diesem Tage erfolgten unerwarteten und schleunigen Tod Sr. Hoheit des Landgrafen Christign von Hessen, Bruder des verewigten Großherzogs, aufs Neue in Bestuͤr— zung und Betruͤbniß versetzt worden. .
— — Frankfurt a. M., 18. April. In der abgelau— fenen Woche war das Geschaͤft im Stagtspapier⸗-Handel we— gen der eingetretenen christlichen ünd juͤdischen Feiertage nicht eben lebhaft. Die Course der Oesterreichischen Fonds erlit⸗ ten mehrere Schwankungen und gingen etwas niedriger; be— sonders war dies bei den Bank-Actien und 5proe. Metall. bemerklich. Der ruͤckgangigen Bewegung lag die weichende Notirung an der Wiener Boͤrse zum Grunde; man erhielt solche fast täglich durch Stafetten und in Verbindung mit Privat⸗Nachrichten, wonach naͤchsten Monat wieder fuͤr 16 Millionen Fproe. Metall. zum Abtrage bestimmt werden sel— len. Der Abschluß des neuen 4proc. Anlehns von 20 Mil— lionen Fl. bestaͤtigte sich. Die Kauflust zu Bank-Actien ver— lor sich auffallend, seit man erfuhr, daß ein angesehenes hie— siges Haus, das unlaͤngst starke Posten dieses Effekts losge— schlagen, 1000 bis 1200 Stuͤck Actien aus der Wiener Bank genommen hat,, vermuthlich um solche an den Markt zu brin— gen. Inzwischen konnte bei Allem dem kein bedeutendes Fal⸗ len eintreten, da das baare Geld im Ueber fluß am Platz ist und der Disconto sich wie bisher auf 3 pCt. haͤlt. Bei Pro— longation aller Fonds-Gattungen ist der Zins etwas hoͤher.
Fuͤr Bank-Aetien auf einen Monat taͤgliche Lieferung wird.
4 bis 5 Fl. pr. Stuͤck mehr bezahlt, als pr. comptant, fuͤr Partial J pCt. und bei proc. Metall. bis pt. Uebri—
gens stehen unsere Course der 5⸗ und 4proc. Metall., so wie
der Bank-Aetien, mit denen der Wiener Boͤrse und der an— deren Hauptplaͤtze fast ganz gleich, so daß keine Zusendungen zu erwarten sind und die effektiven Stuͤcke sich selten machen. Das Geschaͤft in Hollaͤndischen Fonds, als 23proc. Integra— len, Kanzen und Restanten zeigte sich merklich flau, seit man von der weichenden Notirung an der Amsterdamer Boͤrse Nachricht hatte. Unsere Spekulanten scheinen geneigt, mit diesem Papiere nach und nach loszuschlagen. Span. Rente perp. hielt sich ziemlich begehrt, doch mehr in Folge eingelau— sener Auftrage von Berliner Haͤusern, als der Kauflust un— serer eigenen Spekulanten. In Polnischen Loosen fand be— deutender Umsatz statt; sie hielten sich um etwa 3 Rthlr. pr. Stuͤck steigend im Course; an comptanten Stuͤcken derselben
ist eben kein Ueberfluß. Die 4proc. Preuß. Staats⸗Schuld⸗ scheine halten sich in willigem Begehr. zn allen ac e Effekten ging nur sehr wenig um. Auch im Wechsel⸗Handel war es die vergangene Woche uͤber merklich still. mster⸗ dam aller Sichten war ausgeboten Les wurden viele Restan— ten nach diesem Platze zum Verkauf gesendet und darauf hin abgegeben). — Hamburg und Paris waren etwas gefragt. Berlin aller Sichten blieb in willigem Gesuch und steigend im Course. der letzten 8 Tage nur sehr wenig Geschaͤft und auch heute der Umsatz nicht besonders erheblich. In Oesterreichischen Effekten war es besonders still.“ 5proc. Metall. à 1032 zu haben, ohne Nehmer. proc. ugs gemacht und nicht be— gehrt. Actien pr. ult, nur à 1385 Fl. bei mäßigen Summen zu lassen. Partial à 141 zu haben. Alte und neue Preuß. à 100 gut zu lassen. Zproc. Daͤn., welche vor einigen Tagen bis 7a bezahlt wurden, waren heute nicht uͤber 745 zu las⸗— sen. proc. Daͤn. à 9383 pCt. gemacht. Engl, Russ. à 109 Einiges umgesetzt und zu haben. Russ. Anl. Hamb. Cert. 2 105 Verkaͤufer, 1943 zu lassen. Poln. Part. pr. ult.
132 gemacht, am Schlusse der Boͤrse dazu zu haben und
131.12 viel Kauflust. Norw. 6proc. à 165 Verkaͤufer. Neap. Rente in Cert. bei Falke. pr. ult. à g0z und in spaͤ— teren Terminen à 90; zu lassen. Die Engl. à 96 Geld. Griech. (blaue) à 475 begehrt. Rente von Aguado in Franz. Cert. à 77 zu haben, in Hollaͤnd. Cert. à 723 zu haben, à 72 Geld. — Auch in Wechseln war das Geschaͤft nicht sehr belebt. London mehr Brief als Geld. Amsterdam zu lassen. Frankfurt a. M. und Augsburg zum Course
tersburg ohne Umsatz. Disconto 33 pCt. Brief und Geld. Ld'or. und Gold in Barren ohne Frage.
Spanien.
Madrid, 6. April. In der heutigen Hofzeitung liest man unter der Ueberschrift: „Gesetzeskraft habende prag— matische Sanction, welche von Karl IV. auf Ansuchen der Cortes im Jahre 1759 beschlossen wurde und auf Besehl Sr. Masjestaͤt des jetzt regierenden Koͤnigs zur fortdauernden Be— folgung des Gesetzes 2, Titel 15, Theil 2, welches die regel— maͤßige Thronfolge der Krone Spanlen feststellt, bekannt ge— macht wird“, fosgendes Dokument:
„Wir Ferbinand VII., von Gottes Gnaden Koͤnig von Castillen, Leon u. s. w., thun den Infanten, Praͤlaten, Her⸗ zoͤgen, Marquis, Grafen, Baronen, Prioren, Commandeurs und Unter⸗-Commandeurs der Orden, Gouverneurs der Schloͤs— ser und Burgen, den Mitgliedern Unserer Conseils, den Praͤ— sidenten und Mitgliedern Unserer Gerichtshoͤfe, den Corre— gidors, Gouverneurs, Ober- und Unter-Alkaden, so wie al⸗ len anderen Richtern, Gerichten und Bewohnern aller Staͤdte und Dorfer Unserer Koͤnigreiche, Allen insgesammt und Je⸗ dem besonders kund und zu wissen:“ t
„Daß die Cortes, welche in Unserem Pallaste Buen⸗ Retiro im Jahre 1789 versammelt waren, sich auf die Ver⸗ anlassung Unseres erhabenen hochseligen Vaters mit der Nothwendigkeit und Zeitgemaͤßheit der Aufrechterhaltung der durch die Gesetze des Koͤnigreichs und durch . welche bis in das Dunkel der Zeiten hinaufteichen, festge— stellten Thronfolge⸗Ordnung Spaniens beschaͤftigt haben, wo—⸗ nach den Aelteren die Juͤngeren, den Maͤnnern die Frauen und so fort in allen Linien und nach der Reihe folgen.“
— „In Betracht der unschaͤtzbgren Vortheile, welche die⸗ ses Gefetz wahrend der sieben Jahrhunderte seiner Dauer gewährt hat, so wie der zufaͤlligen Umstaͤnde, welche die Ab⸗ schaffung dieses Gesetzes mittelst Dekrets vom 10. Mai 1713
herbeiführten, haben die Cortes unterm 39. September des
Jahres 1789 unserm hochseligen Vater ein Gesuch einge— reicht, worin sie all' das Gute auseinander setzten, welches aus der Beobachtung der im Titel 15, Theil 2. des zweiten Gesetzes festgestellten Thronfolge dem Königreiche, sowohl vor als nach der Vereinigung der Krone Kastilien und Arrago⸗ nien, erwachsen ist, ünd Se. Majestaͤt baten, daß Sie geru⸗ hen mochten, ohne Ruͤcksicht auf die durch die oben erwahnte Akte eingeführte Neuerung zu befehlen, daß in der Thren= folge der Monarchie die seit undenklichen Zeiten hergebrachte Sitte fortdauernd beobachtet werde, wie sie stets beobachtet worden sey, und eine vor der Cortesversammlung abgefaßte
pragmatische Sanction zu erlassen, wodurch dieser Beschluß
und die Abschaffung der obigen Akte sestgestellt werde.“ „Nach dem Empfang dieser Bittschrift faßte Unser er⸗
habener Vater denjenigen Entschluß, welchen das Wohl des
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Ham burg, 20. April. In Fonds war im Laufe
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Koͤnigreiches erheischte, und antwortete auf den Bericht, mit welchem die Beisitzer bei Hofe, der Praͤsident und die Mi— nister Unserer Koͤnigl. Kammer von Castilien die Bittschrift der Cortes begleitet hatten: „„daß Er einen der Petition angemessenen Beschluß gefaßt habe.““ Er empfahl ihnen aber, fuͤr den Augenblick noch das groͤßte Geheimniß daruͤber zu beobachten, weil er es so fuͤr dienlich erachte, und befahl in dem betreffenden Dekrete seinem Conseil, „„die in solchen Fallen uͤbliche pragmatische Sanction auszufertigen.““ Mit“ Ruͤcksicht darauf aͤ·berschickten die Cortes auf besonderem Wege durch ihren Praͤsidenten, Grafen von Campomanes, Gouver— neur des Tonseils, eine beglaubigte Kopie ihrer Bittschrift und alles dessen, was darauf Bezug hatte, und das Ganze wurde in der Versammlung mit dem zur Bedingung gemach— ten Geheimniß bekannt gemacht.“
„Die Unruhen, welche damals Europa aufregten, so wie diejenigen, welche spaͤter die Halbinsel selbst heimsuchten, er— laubten nicht die Ausfuͤhrung dieser wichtigen Plaͤne, welche ruhigere Zeiten erforderte. Nachdem Wir mit Hulfe der goͤttlichen Barmherzigkeit den Frieden und die Ordnung, de— ren Unsere geliebten Volker so sehr bedurften, gluͤcklich wie— derhergestellt, haben Wir, nach Erwaͤgung dieser wichtigen Angelegenheit Und nach Anhoͤrung des Gutachtens der fuͤr Unseren Dienst und fuͤr das Staatswohl thaͤtigen Mi— nister, mittelst Unseres Koͤnigl. Dekrets vom 26sten d. M. befohlen, daß man nach Einsicht der Original-Bittschrift und des in diesem Bezuge von Unserem vielgeliebten Vater ge— faßten Beschlusses, so wie der Beglaubigung der ersten Se— cretaire der Cortes, welche diese Dokumente begleitete, das oben benannte pragmatische Gesetz unmittelbar in der uͤblichen Form bekannt mache.“
„Nachdem Wir dasselbe unter dem Beistande Unserer beiden Fiskale, welche es muͤndlich vortrugen, am 27sten d. M. in Unserem General-Conseil bekannt gemacht hatten, wurde darin beschlossen, es als eine mit Gesetzeskraft versehene, von den Cortes abgefaßte, und promulgirte pragmatische Sanction zu vollziehen. Demzufolge befehlen Wir, daß, der Bittschrift der im Jahre 1789 in Unserm Pallaste Buen-Retiro ver— sammelten Cortes gemaͤß, der woͤrtliche Inhalt des Gesetzes 2. Titel 15. Theil 2, dessen Text hier folgt, fuͤr immer beobachtet werde:“
„„Der Vorzug der Erstgeburt ist ein großer Beweis der Liebe, welche Gott, den Koͤnigs-Soͤhnen giebt, welche Bruͤder haben. Derjenige, dem er diese Ehre erweist, herrscht uͤber die andern, welche ihm gehorchen und ihn als ihren Herrn und Vater betrachten sollen. Daß dieses Wahrheit sey, erhellt aus drei Gruͤnden, von denen der erste auf der Natur, der zweite auf dem Gesetze und der dritte auf der Sitte beruht: Auf der Natur; denn der Vater, und die Mutter wünschen Kinder zu haben, welche das Ihrige erben, und der Erstgeborne, welcher ihre Wuͤnsche am schnellsten erfuͤllt, muß demzufolge auch am meisten von ihnen geliebt werden: — auf dem Gesetze; denn Gott, unser Herr, befahl Abraham, um ihn zu pruͤfen, seinen erstgeborenen Sohn Isaak, den er sehr liebte, zu opfern; und er that dies aus zwei Gruͤnden: der erste war, weil er ihn, wie schon gesagt, sehr liebte, der zweite, weil Gott ihn zum Heiligen ausersehen hatte, indem er ihn zuerst geboren werden ließ; darum befahl er Abraham, diesen zu opfern; denn, wie er zu Moses im alten Testa— mente fagt, jede maͤnnliche Erstgeburt wird von Gott heilig genannt werden. Daß die Bruͤder ihn als ihren Vater be— trachten sollen, erhellt daraus, daß er aͤlter ist, als sie, und zuerst zur Welt kam; daß sie ihm als ihrem Herrn zu gehor— chen haben, ergiebt sich aus den Worten, welche Isaak zu seinem Sohne Jakob sprach, als er ihm den Segen in dem Glauben ertheilte, daß er der Aelteste sey: Du wirst Herr deiner Bruͤder seyn, die Kinder deines Vaters werden sich zu dir wenden, und wen du segnen wirst, der soll gesegnet seyn, und wen du verfluchst, auf den falle der Fluch. Durch alle diese Worte wird zu verstehen gegeben, daß der aͤltere Bru— der Macht uͤber seine uͤbrigen Bruͤder als Vater und Herr hat, und daß sie ihn als solchen betrachten sollen. Ferner wollten nach der alten Sitte die Aeltern aus Mitleiden zu den uͤbrigen Kindern nicht, daß der Aeltere Alles habe, son— dern daß jeder sein Theil erhalte. Aber die verstaͤndigen und das Gemeinwohl berücksichtigenden Manner, welche einsahen, daß eine solche Theilung bei Koͤnigreichen nicht stattfinden koͤnne, ohne sie zu zerstoͤren, wie auch unser Herr Jesus Christus sagt, daß jedes getheilte Reich zerstoͤrt werden wurde, setzten als Recht fest, daß die Herrschaft eines Koͤnig—
reichs nach dem Tode des Vaters nur dem aͤltesten Sohne
zufallen solle. Dies ist in allen Laͤndern der Welt, wo eir
erbliche Herrschaft besteht, und namentlich in Spanien, . uͤblich gewesen. Um den vielen Uebelstaͤnden, welche eintra— ten und welche noch spaͤter eintreten konnten, vorzubeugen, wurde festgestellt, daß immer die Nachkommen in gerader Li— nie die Herrschaft des Koͤnigreichs erben sollten, und es ward bestimmt, daß in Ermangelung maͤnnlicher Nachkommenschaft die aͤlteste Tochter das Reich erbe; auch wurde angeordnet, daß, wenn der aͤlteste Sohn vor Antritt seines Erbes ster— ben und von seiner rechtmäßigen Gemahlin einen Sohn oder eine Tochter hinterlassen wuͤrde, dann dieser oder diese und
kein Anderer das Erbe erhalten sollten; falls alle diefe ster⸗
ben wuͤrden, so sollte die Thronfolge auf den naͤchsten Ber— wandten uͤbergehen, wenn er dazu befaͤhigt sey und sonst nichts gethan habe, weshalb er dessen verlustig gehen konnte. Aus allen diesen Gruͤnden ist das Volk gehalten, dem aͤltesten Sohne des Koͤnigs zu gehorchen, denn auf andere Weise wuͤrde der Koͤnig nicht vollkommenen Gehorsam finden, wenn es nicht auf diese Weise dem Koönigthum Gehorsam leistete. Weshalb jeder dawider Handelnde einen wissentlichen Verrath begehen und der uͤber diejenigen, welche die Macht des Koͤnigs nicht anerkennen, verhaͤngten Strafe verfallen wuͤrde.““
. H„Deshalb befehlen Wir Euch allen und einem jeden in seinem besondern Amte und Bereiche, daß Ihr dieses Unser Gesetz und diese pragmatische Sanction ihrem ganzen Inhalte nach befolgt und ausfuͤhrt so wie befolgen und aus fuͤhren lasset, indem Ihr die erforderlichen Anordnungen trefft, ohne daß es noch einer anderen Erklarung weiter bedarf, als der ge— genwaͤrtigen, welche von dem Tage an, wo sie in der her⸗ koͤmmlichen Form in Madrid und den uͤbrigen Städten und Doͤrfern Unserer Koͤnigreiche bekannt gemacht wird, puͤnktlich vollzogen werden soll, indem dies Unserem Koͤniglichen Dienste so wie der allgemeinen Wohlfahrt Unserer Unterthanen so zutraͤglich ist. Denn dies ist Unser Wille, und der gedruckten Kopie dieses Unseres Dekrets, welches von Don Valentin de Pinilla, dem aͤltesten Kabinets-Seeretaire aus dem Conseil, unterzeichnet ist, soll derselbe Glaube, wie dem Originale, bei⸗ gemessen werden. Gegeben im Pallaste, am 29. Maͤrz 1831.“
„Ich der Koͤnig.“ .
Die Privilegirte Schlesische Zeitung agi ; gende Privat-Nachrichten aus 5 u . r . vom dr G el „Durch eine neuerlich erlassene Verordnung unseres Divans wurde die einzige bei uns im Umlauf gewesene Tuͤrkische Muͤnze, von 12 Tuͤrkischen Piastern im Werth, außer Cours gesetzt und deren Einbringen in die Fuͤrstenthuͤmer, bei Strafe der Confiscation, verboten. Wir haben nunmehr hauptsaͤch⸗ lich nur Deutsche Muͤnzsorten, namentlich Dukaten zu 313 Piaster, Thaler zu 13 Piaster, Zwanziger zu 0 Para im Werth und Russische Silber-Rubel. — In Brailow werden aus den Materialien der geschleiften Festungswerke zwei schoͤne Griechische Kirchen aufgefuͤhrt werden, wozu bereits alle An— stalten getroffen sind. In Giurgewo, wo, so wie in Turnow u. s. w., die Festungswerke nun unverzuͤglich geschleift wer— den, sollen die Materialien hiervon ebenfalls zum Bau einer neuen Kirche verwendet werden. — Seit einigen Tagen eir— kuliren hier Geruͤchte von neuen Unruhen in Macedonien und einigen andern Tuͤrkischen Provinzen, man behauptet sogar, daß die Russische Armee aus diesem Grunde, auf Veranlassung der Pforte, noch einige Zeit jenseits des Bal— kans postirt bleiben werde; dies bedarf indessen wohl der Be— staͤtigung. — Nachdem die Pest ganz aus unserer Stadt ver— schwunden ist, kommen Handel und Gewerbe zusehends mehr als je in Schwung, und wir sehen mit jedem Tage die Zu— kunft heiterer vor uns.“
Griechenland. Die neuesten Nummern des Courrier de la Grace,
bis zum 13. Maͤrz, sind mit Bekanntmachungen des Praͤsi⸗
denten, die innere Verwaltung des Landes betreffend, ange— fuͤllt und enthalten noch keine auf eine mogliche Veraͤnderung des Gouvernements hinweisende Andeutung. Nach einem Dekrete des Praͤsidenten ist die Dauer der Griechischen Na— tionalbank, auf fünf nacheinander folgende Jahre, welche im Jahre 1835 zu Ende gehen, festgesetzt worden; alsdann sollen die Actionairs den Betrag ihrer Actien ausgezahlt erhalten im Falle sie es nicht vorziehen, neue Bankscheine zu nehmen, und alsdann soll auch das ganze Institut auf Grundlagen, welche sich nach den Umstaͤnden und den Fortschritten des