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ten kupferner Gerathschaften. — Die Kurden und Lasier, welche das Paschalik Erzerum bewohnen, sind durchaus von ihren Landsleuten in den benachbarten Paschaliks verschieden; hier haben sie ihre angestammte wilde Lebensweise abgelegt; bie Kurden bekennen sich mit den Tuͤrken zu einer und der— selben Religion, das heißt, sind Sunniten, waͤhrend die in den Paschaliks Musch und Bojazet meist Schiiten und Ujesiden sind. In Friedenszeiten haben die Truppen-Anfuͤhrer daruͤber zu wachen, daß diese Staͤmme nicht die Wohnungen der fried— lichen Einwohner uͤberfallen und pluͤndern; im Kriege halten sie es mit dem Theile, von welchem sie sich den groͤßten Vor⸗ theil versprechen. Die Lasier, die mit den Tuͤrken zu einerlei Sekte gehoren, versammeln sich auf den ersten Ruf der Se— raskiers und sind, als geborne Krieger und im steten Kampfe mit den benachbarten Staͤmmen, die beste ünd tapferste In— fanterie der Tuͤrken.
Die Sandschake Tortum, Ispir und Baiburt bilden den
noͤrdlichen Theil des Paschaliks; Terdschan und Erzyngan den
westlichen. Kigi graͤnzt an die Paschaliks Miadan und Musch: Ober- und Nieder⸗Passin nehmen einen Theil der Suͤd- und West-Grenze ein; Owa (das heißt „Ebene“ liegt mit der Stadt Erzerum in der Mitte des Paschaliks. — Es ist eine schwierige Aufgabe, die Einwohnerzahl eines Landes zu bestimmen, in welchem nie genaue Zaͤhlungen vorge— nommen worden sind, und wo die Geistlichkeit sowohl als die Beamten ihr Interesse dabei finden, die Regie⸗ rung soviel als moglich uͤber die Volkszahl zu taäͤuschen. In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der Christen aus zuverlaͤssigen Quellen geschoͤpft; was die Muselmanen be— trifft, so beruhen die sie betreffenden Zahlen auf den Anga— ben einiger Tuͤrkischen Beamten. — . Muselma⸗ Christliche. nische. Stadt Erzerum, 4045 3232 Owa, Familien 149, 25475 Ispir, Familien 1500 180 Tortum, Familien 1200 129 Ober- und Nieder⸗Passin, Familien 1400 1390 Terdschan, Familien 800 1630 Erzyngan, Familien 5490 1830
BVaiburt, Familien 1729 860
Kigi, Familien 1750 62 63
Zusammen, die Einwohner von Er !=. zerum“) nicht mitgerechnet. 152690 9450.
In diesem Paschalik zaͤhlt man 310 Griechische Familien, von denen die meisten unweit des Kupferbergwerkes Galwa— Madan und 89 in der Stadt Erzerum ansaͤssig sind. Der Seraskier von Erzerum, Chef dieses Paschaliks und der an— graͤnzenden Provinzen Trapezunt, Achalzych, Kars, Bajazet, Wan und Siwas, hat seine Residenz in der Stadt Erzerum. Es ist schwer zu bestimmen, in wie fern die benachbarten Paschas ihm untergeordnet sind; da sie nicht selten der Macht des Sultans selbst krotzen, so machen sie sich noch viel weniger aus den Befehlen des Seraskiers, wo fuͤr sie freilich in Kriegszeiten gewohnlich mit dem Leben buͤßen. Uebrigens hat der Seraskier mit der Eivil-Verwaltung der ihm untergeordneten Pascha— liks gar nichts zu thun und ist nur der militairische Befehls— haber des öoͤstlichen Theiles der Asitatischen Tuͤrkei. In dem von ihm selbst verwalteten Paschalik und uͤber das von ihm befehligte Truppen Corps uͤbt er die Rechte und die Macht des Sultans selbst aus: er richtet uͤber Leben und Tod, voll— zieht seine Urtheile felbst, darf das Vermoͤgen seiner Unter— gebenen einziehen, schreibt willkuͤhrlich Auflagen aus, setzt die Begs in den verschiedenen Sandschaken ein und giebt nur
dem Sultan Rechenschaft von seinen Handlungen.
In die großen Staͤdte, wie Erzerum, werden aus Kon—
tant nopel gewohnlich Mufti's und Kadi's abgeordnet, um
die Pascha's und selbst den Seraskier zu beobachten, und man hat Beispiele, daß ihre Berichte die Verweisung und
nicht selten die Hinrichtung dieser hohen Beamten zur Folge
9 Die Zahl der Einwohner von Erzerum soll sich auf 100069 belaufen. .
Gebeuckt bes 4. B. Hayn.
Kurm Db. m. C.
Ostpr. Plandbrf.
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hatten. Das Amt eines Mufti ist lebenslaͤnglich, der Kadi dagegen wird nur auf ein Jahr ernannt. Beide sind Waͤch— ter der Gerechtigkeit und der Gesetze. — Der Kadi ist das erste Mitglied im Mechkeme (Verwaltungsrath), in welchem
die Agalaren der Stadt und des Gebietes sitzen; er schlichtet
die Streitigkeiten der Privatleute und zieht blos in wichtigen Faͤllen den Mufti zu Rathe; aber die Urtheile des Kadi wer⸗ den nur dann erst vollzogen, wenn sie durch den Ausspruch (Fetfah) des Mufti bestaͤtigt und die Gesetze aus dem Koran angefuͤhrt worden sind, auf welchen sie beruhen.
Der Mufti bezieht ansehnliche Accidenzien, besonders auch bei Besetzung der Stellen an den Moscheen, der Kadi erhaͤlt den Zehnten von allen Geldstrafen, die er nach dem Urtheil des Mechkeme von den Geldverleihern eintreibt.
Jeder Sandschak hat seinen Beg oder Musselim, an den die Befehle des Seraskiers, sobald sie den Sandschak betreffen, gerichtet werden. Diesen Beamten bestaätigt bis—⸗ weilen der Sultan selbst, oͤfter aber der Seraskier; in eini⸗ gen Sandschaken ist dieses Amt erblich. Im Hauptorte je—⸗ des Sandschaks residirt ein Kadi, der nach Gutduͤnken uͤber die vor ihn gebrachten Streitigkeiten entscheidet und nur die wichtigern Faͤlle dem Kadi von Erzerum vorlegt
Königliche Schau spiele.
Sonnabend, 24. April. Im Schauspielhause: Christi—⸗ nens Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheil. Hierauf: Der Stiefvater, Lustspiel in 3 Abtheil., von E. Raupach.
In Potsdam: Joconde, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz. (Dlle. Sontag, Koͤnigl. Kammers als Gastrolle.)
Sonntag, 25. April. Im Opernhause: Adagio und Rondo fuͤr Violine (aus dem zehnten Konzert von Kreuzer), gespielt von Ernst Eichhorn aus Koburg, 77 Jahr alt. 2) Trio von Kreuzer, fuͤr Violine, vorgetragen von Exnst Eich— horn, Eduard Eichhorn, 6 Jahr alt und dem Vater der bei—
den Bruͤder, dem Herzogl. Sachsen⸗Koburgschen Hofmusikus,
Hrn. Eichhorn. Hierauf: Donna Diana, Lustspiel in 3 Ab— theilungen. . — Im Schauspielhause: Der Platzregen als Eheprokurator,
dramatisirte Anekdote in 2 Aufzügen, von E. Raupach Hier⸗
auf, zum erstenmale wiederholt: Der Zeitgeist, Posse in 4 Abtheilungen, von E. Raupach. .
In Potsdam, Vorstellung der Franzoͤsischen Theater⸗ Gesellschaft in Berlin: Avant, pendant et après, equisses listeriques en 3 Uepoques, par MM. Scribe et Rongemont.
König städtisches Theater. Sonnabend, 24. April. Lenore, Melodrama in 3 Ab—⸗ theilungen, mit Gesang, von K. v. Holtei.
Berliner Börse. Den 23. April 1830. . Amtl. Fonds- und Geld. Cours- Zettel. (Prerss. Cour.)
, er nnn, mm, 1913 1013 Jtöoimm. Pfandhr. 4 1063 106 1053 — jiKur- u. Reum. do. 967 106 Zehlesische do. * 1067 bomm. Dom. do. n 61 Märk. do. do 5 sit — Ostpr. do,. do. — Kkst. C. d K u. N. 1 75 C.- Sch. d. K. u. N. 767
oll. voll. Duc. — — Neue dito — 20
Friedrichsd or. — 1535
Biscohnl t; 31 4
—
C C L — = C C C W G Om.
8 Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl 18 Pr Engl. Anl. 22
Neum. Int. Sch. d] Berl. 23 Ob. EKönigsbg. do. Flhinzerꝰ do. Danz. do. in TIIÜ. Westpr. Pldb. A. dilo dito B. xo lshæ. Pes. do.
.
Berichtigungen.
In einigen Exemplaren des gestrigen Blatts dieser Zei
tung, unter den amtlichen Nachrichten, auf der Aten Zeile l. „den 22sten April“ st. „den 27sten“, und in der Bei⸗ lage S. 843, Sp. 2, am Schlusse des Artikels Spanien l. „addon s. „1831 * .
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
aͤngerin: Hannchen,
* 4
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
M 114.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Maj. der Konig haben dem Koͤnigl. Wuͤrtemberg— schen Ober- Finanzrath und Direktzr der Ober ⸗Zoll⸗Admini—⸗ stration, v. Herzog, den Rothen Adler-Orden zweiter Llasse und dem Koͤnigl. Wuͤrtembergschen Ober⸗Steuerrath Mil⸗ ker den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen ge—
euhet.
Bekannt m ach un g. ö In Beziehung 6. 23 Gesetz vom 24. Februar 1830, esetz⸗Sammlung Nr. 12322 J ö. set ae, die — der wissentlichen Ausgabe falscher Kassen⸗Anweisungen, . . werden alle diejenigen, welchen falsche oder ver faulschte Kassen⸗ Anweisungen zu Händen kommen, hierdurch aufgefordert, die— selben, söoͤbald sie von ihrer Unaͤchtheit oder Verfaͤlschung Kenntniß erhalten, an die Obrigkeit abzuliefern, welche nach Anleitung der Allerhoͤchsten Verordnung vom 21. Dezember 1824. 5. XII., Gesetz⸗ Sammlung Nr. Sha, verpflichtet ist, der unterzeichneten Haupt-Verwaltung der Staats schulden davon ungesaͤumt Anzeige zu leisten. Berlin, den 3. April 1830. 2 Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. Schutze. Beelitz. Deetz. v. Rochow.
Dem hiesigen Fabrikanten F. L. Mylius jun. ist fuͤr den Zeitraum von 8 Jahren vom 17. April 1839 an gerechnet,
und ohne Unterbrechüng, ein im ganzen Umfange der Mo—
narchie guͤltiges Patent, 26 auf die von ihm konstruirte und mittelst Zeichnun—
gen und Modell erlaͤuterte Maschine zum Reinigen des Kammgarns von den vorstehenden Haaren und Knoͤtchen, in ihrer ganzen Zusammensetzung, und ohne Andere an der Benutzung bisher uͤblicher Vorrichtun— ö gen zu demselben Zwecke zu hindern, ertheilt worden. .
— — ——
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der sechsten Landwehr-Brigade, Freiherr von Luͤtzow, von
Neu⸗Ruppin.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Rußland. . St. Petersburg, 14. April. Die hiesige Haun
dels-Zeitung enthält im heutigen Blatte Folgendes:
„Verschiedene Aufsaͤtze der Handels- Zeitung haben in auslaͤndischen Blaͤttern Gelegenheit zu Widerlegungen ge— geben. Die Redaction glaubt bemerken zu muͤssen, daß cs Grundsatz der Handels-Zeitung ist, das Urtheil dem Publikum zu lassen, ohne sich in einen oͤffentlichen Schrif⸗ tenwechsel einzulassen. Es ivuͤrde uͤberhaupt oft viel zu weit führen, wenn man beweisen wollte, wie leicht bei Fragen der Handelspolitik Wirkung und Ursache verwechselt werden konnen, und wie schwer es uͤberhaupt ist, dem frem⸗ den Theoretiker aber die praktischen Beduͤrfnisse eines Lan— des Ansichten mitzutheilen. Doch Eines kann nicht oft genug wiederholt werden: Es giebt in Rußland kein Prohihitiv— system; denn es existirt da keines, wo der Zollsatz noch er— laubt, daß auslaͤndische Waaren mit den inlaͤndischen kon— kurriren. Und dies geschieht bei uns taͤglich. Die eigentliche
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Berlin, Sonntag den 25stnn April
1830.
Grundquelle, woher die meisten Klagen uͤber Rußlands Zoll— schutzsystem entstehen, ist der Durchgang der ordinairen Tuͤ— cher nach Kjachta. Der Zoll auf die Tuche ist so gestellt, daß die bessern Sorten gar wohl in Rußland eingefuͤhrt werden können und eingefuͤhrt werden, nicht aber die gro— ben, am wenigsten bei dem weiten Transport nach Kijachta. Mun frage man aber den billigen Mann: Kann man es Rußland verargen, daß es keinen Ruͤckzoll giebt, um den auslaͤndischen Tuͤchern den Markt in Ksachta zu oͤffnen? daß es diesen Handel seinen eigenen Fabriken zu Gute macht, denen durch die Natur der Sache der Absaͤtz in ganz Europa verschlossen ist, während die, welche am lieb sten bei ihm verkaufen wollen, seine rohen Produkte gar nicht, oder beinahe gar nicht, brauchen? Uebrigens steht noch zu bemerken, daß bei der Frage des freien Handels oft zwei wesentlich verschiedene Situationen vermischt werden. Das, was großen isolirten Massen, wie England, Frankreich, Rußland, gut oder nun einmal Noth ist, kann als Grund— satz fuͤr kleinere Staaten, die in mannichfaltigen Wechselwir— kungen zu einander stehen, sehr schlecht, sehr gefaͤhrlich seyn. Die Thevrie liebt zu generalistren, die Praxis muß unter— scheiden.“
„Uebrigens bemerken wir, daß diese Streitfrage von uns nicht weiter beruͤhrt werden wird.“ .
Ooessa, 7. April. Unser General-Gouverneur ist von einer nach Sewastopol unternommenen Reise hierher zuruͤckge— kehrt.
Im hiesigen Jounrnat heißt es: „Wir lesen in einem Tagehtlatte, daß die Schließung der Haͤfen des schwarzen Meeres wahrend des Krieges, hinsichtlich der Kontrebande, fuͤr Rußland vortheilhaft gewesen sey. Welch origineller und herrlicher Gedanke! Auf einen solchen Grundsatz gestuͤtzt, ware nichts leichter, als aller Kontrebande ein Ende zu ma— chen; man duͤrfte nur saͤmmtliche Hafen schließen.“
Vom 26. März bis zum 1. April sind hier 11 Fahr⸗ zeuge eingelaufen und 28 von hier ausgesegelt; im Ganzen sind hier seit Eroͤffnung der diesjährigen Schifffahrt 63
Fahrzeuge angekommen und 128 abgesegelt.
Aus Kertsch meldet man unterm 13ten v. M. Fol— gendes: „Sobald sich, das Asoffsche Meer mit Eis he— legt hat, pflegen die Fischer mehrerer auf der suͤdlichen Kuͤste dieses Meeres befindlichen Ortschaften sich foͤrmlich auf dem Eise anzusiedeln. Bisweilen geschieht es nach plotzlich eintretendem Thauwetter und bei heftigen Stuͤrmen aus Osten, daß sich große mit Menschen und Huͤtten bedeckte Eis— massen von den Ufern losreißen und in die offene See hin eintreiben, wobei der groͤßte Theil der Menschen gewoͤhnlich umkommt. Im vorigen Winter sah man einen ungluͤcklichen Fischer auf einer zerbrechlichen Eisscholle aus der Meerenge von Kertsch dem Schwarzen Meere zutreiben. Man sah am Ufer seine Verzweiflung, man hoͤrte sein Huͤlferufen; es war aber keine Moͤglichkeit vorhanden, ihn zu retten. Im Dezember vorigen Jahres fand ein aͤhnliches Ereigniß im Asoffschen Meere statt. Ein Kosack des Schwarzen Meeres, Namens Johann Potapenko, befand sich auf einer in der
Naͤhe von Atschujeff belegenen Fischer-Kolonie. Am 25. Dez.,
wo das Eis in Folge heftigen Frostes sehr stark zu seyn schien, ging er, um . 6 Werst von der Kuͤste ausgeleg⸗ ten Netze zu besehen. Mit dieser Untersuchung beschaͤftigt, bemerkte er plotzlich, daß sich das Eisstuͤck losgerissen hatte und auf der Oberflache des Meeres umherschwamm. Da er keine Rettung vor sich sah, ergab er sich dem Willen der Vorse— hung und erwartete mit Ruhe seinen Tod. Sechs Tage brachte er in dieser peinlichen Lage zu; ein kleines Stuͤck Brod hatte er zwar bei sich, fuͤhlte aber einen unbezwingli— chen Widerwillen, etwas zu essen, und begnuͤgte sich damit, seinen brennenden Durst mit Regenwasser n stillen, das sich in den Vertiefungen des Eises aufgesammelt hatte. Warm
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