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und blieben gestern zu 153 pCt. begehrt; einzelne blaue Grie⸗ chische cl ee nn sind von 45 auf 433 pCt. zuruͤckgegan⸗ gen. Brasil, standen gestern auf 7 43 pCt. Mexik. 337 334. Eolumb. 24 à 25. Peruan,. 20 à 32 pCt. Geld auf Prolongation 35 à 4 pCt., auf Leihung 3 à2 33 pCt. Dis⸗ (onto 2 à 13. Papier auf London kurze Sicht war zu 12 Fl 277. Cts. begehrt; auf 2 Menat blieb zu 12 Fl. 22 Ets. Geld uͤbrig; fuͤr Hamburg auf beide Devisen Geld; kurz 351 St. und 2 Monat 35 St. — Der Handel am gestrigen Getreide⸗ Markt beschraͤnkte sich in Weizen blos auf Polnische Sorten, wovon einige kleine Partieen an Verbraucher abgelassen sind; Roggen fand sehr wenig Umsatz; Gerste war ohne Preis⸗ Veraͤnderung; fuͤr alten Hafer war Begehr mit einer Preis⸗ Erhoͤhung von 4 2 5 Fl.; neuer gut preishaltend. Nachste⸗ hende Preife sind bezahlt worden: fuͤr 125 pfuͤnd, weißbunten . Weizen 25 Fla; fuͤr 126 pfuͤnd. schoͤnen bunten
dito 315 Fl.; fuͤr 126 pfuͤnd. etwas geringern dito .
Freu. Roggen galt 144 150 51. . .
, ,. Es sind so viele falsche Kanzbillets ent⸗ deckt worden, daß aller Handel in die sem Effelt heute stocken mußte und nur solche Stuͤcke gekauft werden konnten, welche von dem Verificateur des großen Buchs als acht anerkannt
wurden. — Dieses Ereigniß hatte Ein fluß auf fast alle Fonds
mit Ausnahme von Spänischen, welche sehr begehrt waren.
Spanien.
Der Courrier frangais giebt nachstehendes Privat⸗
schreiben aus Madrid vom 12. April: „Es, ist ernstlic von der Aufhebung der royalistischen Freiwilligen die Rede, deren Unterhalt jährlich Millionen kostet. Die Häupter 394 apostolischen Partei und der Staats rath wider setzen . dieser Maaßregel. Der Koͤnig laßt, bevor er ,,. det, durch feinen Guͤnstling, Herrn Grijalva, im 5 Erkundigungen uͤber diesen Gegenstand einziehen. Gcli en wird durch Raͤuberbanden beunruhigt, welche besen ders die reisenden Möonche und Priester ausplüͤndern, weil er, d meisten Geld haben. Privattzriefe aus der ch ang mme den, daß dem General⸗Capitain Vives die ersien Anzeigen . dem Bestehen einer Verschwoͤrung auf Ber In sel don zen Gesandschaften in London und bei den Vereiniglen Staaten zugekommen sind. Ins den Vereinigten Stasten oll 3 Döerst. Roca Santi, Petri, früheres Mitglies des . des Pater Pineres, der Angeber gewesen sehn— Mech allen bisher eingegangenen Berichten, hat bie mißlun⸗ gene Expedition des Brigadier Barradas die .
der Independenten belebt. Schon wurden in Sarthageng
14 2. . Tier der inneren Spaltungen ;
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— . , Schiffe ausgeruͤstet, . 36 . waͤhlt, der, sobald er seinen Sitz eingenommen hatte, folgende Sisas, Boöortebello, C sche und Vera⸗Cruz schon bereit lie, d 0 e n, n. . Sisal, Portebello, Eampch ü sicht, wenn ich Euch mit einigen Worten die Gruͤnde an—
genden in Gemeinschaft agiren sollten. Die Häupter der 6 scheinen Fonds zu ihrer Verfügung gehabt und noch andere aus dem Auslange erwartet zu haben, um 3. Spanischen Truppen zu bestechen, sich der ungen zun . maͤchtigen und Cuba fuͤr eine Nepublit zu ea ren sie rech ne⸗ ten dabei auch auf die Unterstützung ber Neger, welche sie frei lassen wollten. Unter den verhasteten Per sonen bestndet sich der Oberst⸗Lieutenant Lancha und der Kavallerie. Officer Mancha; beide nahmen an der Expedition unter Barrg das Theil; ferner der Hauptmann Sanchez, der fruher in No, rales Heere diente, der Lieutenant Acosta und Von Lucas Ugarte.“ ; Mexiko.
Englischen Blättern zufolge war Herr Vutler der neue Geschäͤftsträger der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika, in Mexiko angekommen. Da derselbe einer der be⸗ deutendsten Grund⸗Besitzer in der Provinz Texas ist, so wird geglaubt, daß die Vereinigten Staaten, indem sie ihn zu ih— rein Repraͤsentanten erwählten, bamit ihren Entschluß kund geben wollten, in den Besitz von Texas zu komnten Jahre nun durch Ankauf oder durch Gewalt. Ser Vie - Praͤsident (Bustamente), der sich beim Abgange der letzten Nachrichten es. den vorgestr. Art. Mexiko) an der Spitze des Ministeriums defand, war sehr thaͤtig in der Reorganisirung der Armee und hat eine Kommission von Generalen ernannt, welche die aus⸗ zufuͤhrenden Maaßregeln beaufsichtigen sollen. Man nennt unter den beabsichtigken Plänen die Bildung eines Beobach⸗
tungs⸗-Heeres an der der Insel Cuba gegenuͤberliegenden Kuͤste. Zum Kriegs-Minister ist Herr Faclo ernannt; der Finanz⸗ , . verwendet sehr viele Sorgfalt darauf, Ordnung in ein Departement zu bringen.
die Kuͤhnheit s fuͤllen moͤge.
Vereinigte Staaten von Nord-⸗Amerika.
New ⸗ York, 10. März. Der National⸗Intelli—⸗ gencer theilt aus einem der letzten Blaͤtter des Cherokesischen Phoenix Nachstehendes mit: „In Folge eines Vertrages hatten die Vereinigten Staaten einer Anzahl von Cherokesen, die nach dem westlich vom Missisippi belegenen Gebiete aus— gewandert waren, fuͤr die auf ihren fruͤheren Wohnsitzen ge— machten Verbesserungen eine Entschaͤdigung ausgezahlt. Ei— nige Buͤrger des Staates Georgia, in dem Glauben, daß die auf diese Weise bezahlten Verbesserungen oͤffentliches Eigen⸗ thum geworden waäͤren, nahmen von selbigen Besitz, ohne dazu von Staate autorisirt gewesen zu seyn. Die zuruͤckge— bliebenen Cherokesen machten dagegen Vorstellungen, und die Sache kam bei der ausuͤbenden Gewalt zur Unter suchung. In der Zwischenzeit erließ Roß, der Haͤuptling der Chero—
; kesen, eine Proklamation, in welcher er sich fuͤr berechtigt er⸗ fuͤr neuen 123 pfuͤnd. rothbunten Königsberger 270 Fl.; fuͤr klarte, diejenigen Individuen zu bestrafen, die will euͤhrlich in das
121 pfuͤnd. gemeinen bunten dito 250 Fl.; 117. 126 pfuͤnd. Cherokesische Gebiet eingedrungen waren, wobei er sich zugleich
uͤber die Saumseligkeit der ausuͤbenden Gewalt beschwerte. Dieser Proklamation folgte ein Besehl an Major Ridges, die Weißen aus dem gewaltsam eingenommenen Besitz zu vertreiben und ihre Haäͤuser zu verbrennen. Diesem Befehle zufolge wurden 16 Familien aus ihren Wohnungen gewiesen und diese vor ihren Augen verbrannt. Ein Haufen von 25 Weißen bewaffnete sich, verfolgte die Eingebornen, holte “ derselben ein, deren einer, wie es heißt, getoͤdtet ward, die uͤbrigen 3 aber ge— fangen genommen und der buͤrgerlichen Obrigkeit Georgia's ausgeliefert wurden.“ Hierzu bemerkt der National-In— telligencer: „Einer Akte vom Jahre 1802 zufolge, hat nur der Praͤsident das Recht, Personen wieder wegzuweisen, die in Indianisches Gebiet eindringen. Roß hat nicht nur die Rechtsfrage auf seine Weise entschieden, sondern auch diese
Entscheidung mit Feuer und Schwerdt ausgefuͤhrt und seine
bewaffneten Landsleute zur Huͤlfe gerufen, um sich gegen das
in Georgia anhaͤngig gemachte Civil-Verfahren zu vertheidi⸗ gen. Es steht zu erwarten, daß im Kongreß ein Bericht Über dieses Ereigniß von der ausübenden Gewalt, welche in— zwischen die gehörigen Maaßregeln zur Verhinderung kuͤnf— riger Excesse dieser Art genommen hat, erstattet werden wird.“
In der Stadt Philadelphia fand vor einiger Zeit
eine sehr zahlreiche Versammlung von Bewohnern derselben
und der benachbarten Bezirke statt, um uber eine im Kon⸗ greß einzureichende Denkschrift zu berathschlagen, in welcher
gebeten werden soll, daß die Regierung bei zu treffenden Maaß⸗
regeln in Beziegung auf die Cherokesen und andere India⸗ nische Nationen die von den Vereinigten Staaten gegen selbige eingegangenen Verpflichtungen treu und redlich er—⸗ Zum Praͤsidenten dieser Versammlung wurde ein ehrwuͤrdiger, 8 Jahre alter Bischof Namens White er—
Rebe hielt: „Meine Mitbuͤrger! Ich bitte um Eure Nach—
suͤhre, die mich dazu bewogen, die mir erwiesene Ehre anzu— nehmen bei einer Versammlung den Vorsitz zu fuͤhren, deren Zweck es ist, uͤber bürgerliche Angelegenheiten zu berath⸗ schlagen. Indem ich es thue, weiche ich von den ewoͤhnli⸗ chen Beschaͤftigungen meines Lebens ab, und Manche moͤgen glauben, daß ein solcher Schritt nicht mit dem Berufe eines Geistlichen in Uebereinstimmung sey. Da ich der Meinung bin, daß die Rechte eines Staatsbuͤrgers von den Pflichten eines Bieners der Kirche wohl zu ünterscheiden sind, und zugleich die Ueberzeugung hege, daß der Besitz constitution⸗ neller Rechte nur zur , aus selbigen entsprin⸗ genden Pflichten Kuffordern könne, so habe ich mich je— berzeit nicht nur fuͤr berechtigt, sondern sogar fuͤr ver—⸗ bunden gehalten, bei oͤffentlichen Maaßregeln von Wich⸗— tigkeit meine Gesinnungen offen darzulegen und diesem gemaͤß meine Stimme fuͤr oder gegen dieselben zu ge—⸗ ben. Da ich indessen andererseits auch nicht unemp ndlich gegen die Nachtheile bin, die aus Einmischung geistlicher Per⸗ sonen in die politischen Angelegenheiten hervorgehen konnten, so haͤtte ich geglaubt, die Kommune wuͤrde, wo von ihrem buͤrgerlichen Interesse die Rede ist, einen Andern als einen Geistlichen an die Spitze einer deshalb veranstalteten Ver⸗ sammlung berufen. Sollte es mithin als eine Abweichung von diesem Grundsatz erscheinen, wenn ich den mir dargebo⸗ tenen Sitz einnehme, so liegt meine Vertheidigung in der Ratnr des Gegenstandes selbst, der uns hier vereinigt hat.
Wir wollen naͤmlich von dem uns nach der Verfassung zu—
stehenden Rechte Gebrauch machen, unsere Meinung auszu— sprechen uͤber eine der foͤberativen Gesetzgebung vorzulegende
6 Beilage
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Staats-Zeitung H 120.
Beilage zur Allgemeinen Preußischen
Angelegenheit, die sich auf nicht gewohnliche Interessen be—⸗ zieht; wir wollen uns gegen eine Maaßregel erheben, die den ersten Anspruͤchen der Gerechtigkeit zuwider ist, unser mensch— liches Gefuͤhl auf das Hoͤchste erregt und den redlichen Cha— rakter der Nation zu gefährden droht, die sich bei mehrmals wiederholten Gelegenheiten gegen ein huͤlf⸗ und vertheidi⸗ gungsloses Volk verbindlich gemacht, es im Besitz von Ge⸗ bieten zu schuͤtzen, von denen man dasselbe jetzt zu verweisen beabsichtigt. Nach der Ansicht dessen, der in diesem Augen⸗ blick zu Euch spricht, kann man es nicht Aberglauben nen—⸗ nen, wenn er befuͤrchtet, daß eine solche Handlung von Seiten der Regierung, wenn sie wirklich zur vollstaͤndigen Ausfuhrung kommen sollte, diejenigen Uebel auf uns herabziehen durfte, welche der gerechte Nichter der Welten nach seiner ewigen Weisheit der Menschheit aufzulegen pflegt, dergestalt, daß eine National⸗ Suͤnde oft der Anfang einer Reihe von National⸗-Leiden wird, die mit dem Umsturz einer legitimen und freien Regierung endigen. Aus diesen Gruͤnden halte ich dafuͤr, daß fuͤr die Angelegenheit, mit der wir uns jetzt beschaäftigen, ein jedes Herz laut schlagen, eine jede Stimme sich erheben und alle mogliche Kraft in Bewegung gesetzt werden muͤsse; — mit Maͤßigung zwar, aber doch auf eine moͤglichst wirksame Weise.“ Nach Beendigung dieser Rede, die auf die ganze Versamm⸗ lung den tiefsten Eindruck machte, schritt man zur Wahl der Sekretaͤre und zur Ernennung eines zur Vorlegung der beabsichtigten Denkschrift bestiminten Ausschusses, zu wel— chem, wle es zu erwarten stand, der Bischof einstimmig zu— gezogen wurde. Nachdem besagte Schrift der Versammlung vorgelesen und mit einigen Zusaͤtzen vermehrt worden war, wurde sie einmuͤthig angenommen und darauf beschlossen, sie beiden Haͤusern des Kongresses zu uͤbersenden.
YJnlan d.
Berlin, 30. April. Das heutige Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam enthalt folgende unterm Zten 8d. M. an des Herrn Ministers des Innern Excellenz ergangene Allerhoͤchste Kabinets-Ordre:
„Da bei der in Meiner Verordnung vom 18. Novem— ber 1826 5. 6. angeordneten Vertretung des Standes der Landgemeinden auf dem Kommunal-Landtage der Nieder— Lausitz durch die beiden jedesmaligen Provinzial- Landtags—
Abgeordneten dieses Standes und deren Stellvertreter es
sich im Behinderungsfalle eines oder mehrerer dieser Abgeord—⸗ neten ereignen kann, daß die speziellen Interessen dieses Stan— des nicht gehoͤrig vertreten sind, so will Ich auf den Antrag des im vorigen Herbste versammelt gewesenen Nieder-Lausitz— schen Kommunal-Landtages hiermit genehmigen, daß fuͤr einen jeden der vier Kommunal-Landtags-Abgeordneten des Stan— des der Landgemeinden ein Stellvertreter gewählt werde. Ich bestimme aber zugleich, daß in Beziehung auf die Wahl und Qualification dieser Stellvertreter alle gesetzlichen Vorschriften wegen der Wahlen der Provinzial-Abgeordneten des dritten Standes und wegen der Befaͤhigung, als solche gewaͤhlt zu werden, Anwendung finden sollen, und beauftrage Sie im
Uebrigen, Meine gegenwaͤrtige Bestimmung zur Kenntniß der
Provinz zu bringen und wegen deren Ausfuͤhrung das Er—
gez. Friedrich Wilhelm.“
— In demselben Blatte wird auch folgende eben
so sehr von menschenfreundlicher Gesinnung als von Muth und Geistesgegenwart zeugende Handlung eines Bauern aus Tellschow belobend zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht: „Die Bauern Daniel und Johann Ladewig, der Bauer Joachim Knack und zwei Altsitzer aus Tellschow, welche bei ihrer Ruͤckkehr von einem in Stepenitz beigewohnten Begraͤbnisse gezwungen waren, um durch den waͤhrend der Todtenfeier plotzlich sehr angewachsenen Stepenitzfluß zu gelangen, sich dazu eines Wagens zu bedienen, wurden, nachdem der Wa— en schon die Mitte des Stromes erreicht hatte, am 28. ebruar d. J. mit Gespann und Wagen von den Wellen fortgerissen. Der Wagen schlug um, und die darauf befind— lichen Personen sielen ins Wasser, hatten jedoch, mit Aus— schluß des Bauer Daniel Ladewig, welcher sich mitten im Strome auf einer Eisscholle befand, saͤmmtlich das Gluͤck, lebend an das Ufer geschleudert zu werden. Auf den Huͤlfe— ruf des Ladewig, welcher nur noch an der Eisscholle, die ihn forttrieb, hing, wagte es der Bauer Joachim Knack, sich in dem reißenden Strome der Eisscholle zu nähern. Schon er— griff auch ihn der Strudel, als er eine zweite Eisscholle er— reichte, die es ihm moͤglich machte, so weit vorzudringen, um
forderliche zu veranlassen.
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den huͤlflosen Daniel Ladewig zu erfassen; ein kuͤhner Sprung von seiner ihm unter den Fuͤßen weggleitenden Eisscholle brachte ihn endlich so weit, daß er mit einer Hand einen Weidenstamm ergreifen konnte, von hier aus auch Grund faßte und auf diese Weise den Ladewig vom Tode rettete.“
— Der Koͤnigl. Schauspieler Hr. Ludwig Devrient giebt gegenwaͤrtig Gastrollen in n, . — Aus Frankfurt a. M. wird gemeldet, daß die hier ruͤhmlichst bekannte Schau⸗ spielerin, Dlle. Lindner, uͤber Hannover nach Berlin abge— reist sey. Auch Hr. Kapellmeister Guhr in Frankfurt gedenkt eine Reise nach Berlin und Hamburg zu machen.
Literarische Nachrichten.
Beiträge zur Revision der Preußischen Gesetzge—
bung. Herausgegeben von Dr. Eduard Gans, ordent—
lichem Professor der Rechte an der Köoͤnigl. Friedrich-Wil—
helms⸗Universitaͤt zu Berlin. Berlin, bei Duncker und Humblot. Band J. Abtheilung J.
Mit diesem so eben erschienenen Hefte ist nunmehr eine Zeitschrift begonnen, die ngch der von dem Herrn Heraus— geber im Dezember v. J. vorausgeschickten (in Nr. 55 der Allg. Pr. Staats⸗-Zeit. von 1829 enthaltenen) Ankuͤndigung zu nicht geringen Erwartungen berechtigte. Ihre Aufgabe, welche die Wissenschaft der Gesetzgebung in besonderer Bezie⸗ 6 auf den Preußischen Staat zum Gegenstande hat, er⸗— cheint in der That eben so wichtig durch die Anregung, aus der das Unternehmen hervorgegangen, als durch die, welche es zu erwecken geeignet ist. Höͤchst bezeichnend aber fuͤr den Standpunkt des Staates nicht minder als den der Wissen— schaft ist es, wenn wir einen so bedeutenden Stoff von bei— den gleichzeitig ergriffen sehen, wenn der freie Gedanke und die gegebene Wirklichkeit sich so von einander durchdrungen finden, daß die Wissenschaft ihre Thaͤtigkeit in die eigenste Sphaͤre des Staats und seiner gegenwartigen Interessen
6 kann, ohne ihren heimischen Boden zu verlas—
en oder darin als ein fremdes Element betrachtet zu werden. Diese schon an die Ankuͤndigung des Unternehmens sich knuͤpfende Betrachtung findet auch sofort ihre Bewahrung in der einleitenden Abhandlung des Herrn Herausgebers, welche die von ihm vorausgesetzten Gruͤnde der gegenwartigen Umarbeitung des Preußischen Landrechts eroͤrtert. Dasselbe ist ganz in dem Sinn und in der Weise eines wissenschaftlichen Werkes aus seiner Zeit hervorgegangen. Die Idee, das ge— sammte Recht als ein gegenwaͤrtiges und im freien Bewußt seyn zu gestaltendes zu erfassen, mußte aber wie der Verfasser darlegt, am fruͤhesten in dem Staate zur Erscheinung kommen, der den grau gewordenen Staaten des Mittelalters gegen— uͤber durch die Kraft des zu einer festen Existenz hinarbeiten— den neuen Geistes emporgewachsen war. Referent kann hier— uͤber nur auf die eigenen Worte des Verfassers verweisen. Ein sich solchermaßen in der Zeit lebendig fortbewegen— der Staat muß denn auch die reiche Geschichte des seit der Einfuͤhrung des Allgemeinen Preußischen Landrechts verflos— senen Zeitraumes in seine Gesetzgebung tiefer dne n gar deget hahen, als daß es jetzt blos auf auf die Einreihung der angehaͤuften Rovellen ankaͤme. Vielmehr fuͤhrt die Auf⸗ gabe auf die wesentliche Differenz des geistigen Stand— punktes jener Zeit von dem gegenwärtigen hin. Der Ver⸗ fasser charakterisirt die abstrakt philosophische Richtung des ersteren, wie sie in dem Preußischen Landrecht uͤberall sich geltend gemacht und einen wahrhaft lebendigen Organis— mus des Dee nimmer hat erzeugen koͤnnen. Von der rein⸗ sten und humansten in. beseelt, wollte diese Gesetzge⸗ bung nur dem Rechte felbst sein strenges Recht nicht gewaͤh— ren und, anstatt ihm eine eigene konsequente Entwickelung zu goͤnnen, ihre absolute Macht in jede untergeordnete Bestim⸗ mung unmittelbar hineinlegen. So ist das Prinzip der ver⸗ theilenden Gerechtigkeit, wie es der Verfasser nennt, in dem Landrecht auf eine Weise durchgefuhrt, daß es vor lauter Be— stimmungen, die dennoch das unendliche Gebiet aller Moͤglichkeit nicht auszumessen vermögen, zu keiner durchgreifenden Bestimmt⸗ heit kommt, und die ö dermaßen in das Gesetz selbst auf⸗ genommen, daß sie darin, statt dem freien Leben hingegeben zu seyn, erstarrt. In Uebereinstimmung damit ist denn auch die starre Autoritaͤt, die dieses Gesetz in jedem vorkommen— den einzelnen Falle behaupten will, so daß immer von Neuem nur ganz unmittelbar aus ihm die Entscheidung abgeleitet werden soll, die ganze Arbeit fruͤherer Rechtsspruͤche aber eine verlorene ist. Daher die Erscheinung, daß die Juris— prudenz des Preußischen Landrechts so arm geblieben ist, ge—